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Die
Erfindung betrifft eine orthopädische Stützeinrichtung
für einen menschlichen Rücken- und Lumbalbereich
mit einer Lumbalbandage sowie mit einer Trägergurtanordnung,
die wenigstens einen dorsalen Gurtabschnitt sowie zwei über
Schulterbereiche geführte Gurtabschnitte umfasst, und die
mit der Lumbalbandage verbunden ist.
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Eine
derartige Stützeinrichtung dient insbesondere als Osteoporose-Orthese.
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Eine
Osteoporose-Orthese ist aus der
EP 0 941 721 A1 bekannt. Dort ist eine Leibbandage
in Form einer Lumbalbandage vorgesehen, die mit einer über
Schulterbereiche des Patienten verlaufenden Trägergurtanordnung
verbunden ist. Die Trägergurtanordnung weist ein längs
einer Wirbelsäule zum Nacken nach oben verlaufendes Rückenband
auf, an das in dem Nackenbereich zwei Schultergurtabschnitte anschließen,
die nach vorne über die Schulterbereiche und unter den
Achseln hindurch wieder nach hinten bis auf Höhe des Lendenwirbelbereiches geführt sind.
In diesem Bereich sind die Schultergurtabschnitte dorsal mit der
Lumbalbandage verbunden.
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Aus
der
DE 103 29 454
A1 ist eine weitere orthopädische Stützeinrichtung
für den Rücken- und Lumbalbereich eines Patienten
vorgesehen, die ebenfalls eine Lumbalbandage umfasst. Dorsal in
die Lumbalbandage integriert ist eine Rückenorthese, die
eine längs einer Wirbelsäule nach oben erstreckte
Rückenpelotte umfasst. Die Stützeinrichtung weist zudem
eine Trägergurtanordnung auf, die zwei Schultergurtabschnitte
und zwei Leibgurtabschnitte umfasst. Sowohl die Schultergurtabschnitte
als auch die Leibgurtabschnitte greifen dorsal an der Rückenpelotte
der Rückenorthese an. Die Schultergurtabschnitte gehen – ebenfalls
dorsal – in die Leibgurtabschnitte über, die wiederum
frontseitig an der Lumbalbandage befestigt sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine orthopädische Stützeinrichtung
der Eingangs genannten Art zu schaffen, die begrenzt dynamisch Oberkörperbewegungen
des Patienten folgen kann.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass wenigstens einem Gurtabschnitt
ein elastisch nachgiebiger Kraftbegrenzungsteil zugeordnet ist.
Vorzugsweise ist jedem Gurtabschnitt ein elastisch nachgiebiger
Kraftbegrenzungsteil zugeordnet. Vorzugsweise ist der zugehörige
Gurtabschnitt selbst unelastisch ausgeführt, so dass Zugspannungen
des Gurtabschnittes zuverlässig über die Spannung
des Kraftbegrenzungsteiles einstellbar sind. Falls der Gurtabschnitt
selbst elastisch ausgeführt ist, muss seine elastische
Spannungsfähigkeit erfasst und auf den Kraftbegrenzungsteil
abgestimmt werden. Der elastisch nachgiebige Kraftbegrenzungsteil
ermöglicht für den jeweiligen Gurtabschnitt eine
kraftbegrenzte elastische Nachgiebigkeit, so dass der Patient bestimmte
Oberkörperbewegungen wie Rumpfbeugungen nach vorne oder
Rumpfdrehungen nach links oder rechts in eingeschränktem
Maße durchführen kann, wobei – abhängig
von der jeweiligen Bewegung – die entsprechenden Gurtabschnitte
gedehnt werden. Die Kraftbegrenzungsteile gewährleisten zum
Einen, dass die elastische Nachgiebigkeit lediglich über
einen einstellbaren Dehnungsweg erfolgt. Zum Anderen gewährleisten
die Kraftbegrenzungsteile, dass jeder Bewegung durch die elastisch
nachgiebigen Kraftbegrenzungsteile eine definierte Gegenkraft entgegengesetzt
wird. Hierdurch wird eine gewünschte Muskelbeanspruchung
des Patienten erreicht.
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Die
erfindungsgemäße Lösung kann schützend,
stützend, überbrückend und/oder therapierend eingesetzt
werden.
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Vorzugsweise
greifen alle Gurtabschnitte dorsal im Bereich der Lumbalbandage
an. Dabei können die Gurtabschnitte entweder direkt mit
der Lumbalbandage oder indirekt mit dieser verbunden sein, indem
sie zumindest teilweise an einem Rückenorthesenteil angreifen,
das wiederum mit der Lumbalbandage verbunden ist.
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In
Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Kraftbegrenzungsteil ein
Zug- oder Druckfederelement. Vorzugsweise ist eine Schraubenzugfeder
vorgesehen. Wesentlich ist es, dass der jeweilige Gurtabschnitt
bei einer Bedienung gegenkraft- und insbesondere federkraftbeaufschlagt
ist. Demzufolge werden auf die Gurtabschnitte regelmäßig
lediglich Zugkräfte wirken. Denn der jeweilige Kraftbegrenzungsteil
soll einer Längung des Gurtabschnittes durch eine definierte
Gegenkraft entgegenwirken, so dass eine Längung lediglich
gegen die definierte Zugkraft ermöglicht ist. Falls die
Gurtabschnitte so ausgelegt sind, dass sie auch Druckbelastungen übertragen können,
ist es grundsätzlich auch möglich, als Kraftbegrenzungsteil
ein Druckfederelement vorzusehen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Kraftbegrenzungsteil
im Bereich der Verbindung des Gurtabschnittes mit der Lumbalbandage angeordnet.
Vorzugsweise sind alle Kraftbegrenzungsteile, insbesondere in Form
von Zugfederelementen, auf Höhe der Lumbalbandage dorsal
angeordnet und an der Lumbalbandage oder an einem mit der Lumbalbandage
verbundenen Rückenstützteil gehalten.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist dorsal mit der Lumbalbandage
eine zumindest weitgehend formsteife Stützplatte verbunden,
an der die dorsalen Endbereiche der Gurtabschnitte angreifen. Die
Stützplatte erstreckt sich vorzugsweise von einem Lendenbereich
längs eines Wirbelsäulenbereichs nach oben. Vorzugsweise
weist sie zumindest für einen unteren und oberen Bereich
der Wirbelsäule die Funktion einer Rückenorthese
auf.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der wenigstens eine Kraftbegrenzungsteil
austauschbar zwischen Stützplatte und zugehörigem
Gurtabschnitt angeordnet. Dadurch ist es möglich, je nach gewünschter
Therapierung, unterschiedliche Kraftbegrenzungsteile mit höheren
oder geringeren Zugkräften und mit größeren
oder geringeren Dehnungswegen einzusetzen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens der Gurtabschnitt,
dem der Kraftbegrenzungsteil zugeordnet ist, unelastisch ausgeführt.
Diese Ausgestaltung ist vorteilhaft, um eine klare Definition der
Dehnungskräfte der Gurtabschnitte über die Kraftbegrenzungsteile
zu ermöglichen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind Mittel zur Einstellung
einer Zugspannung des wenigstens einen Kraftbegrenzungsteiles und
des wenigstens einen zugeordneten Gurtabschnittes vorgesehen. In
vorteilhafter Weise ist es möglich, über diese
Einstellmittel die Federkraft des Kraftbegrenzungsteils, d. h. die
Dehnungskraft der Gurtabschnitte und die maximal zulässige
Längung jedes Gurtabschnittes einzustellen.
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Hierzu
umfassen die Mittel zur Einstellung der Gurtspannung in vorteilhafter
Weise Mittel zur Längeneinstellung der Gurtabschnitte.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfassen die Mittel zur Einstellung
der Gurtspannung wenigstens einen Schnellverschluss. Hierdurch ist eine
rasche Fixierung der eingestellten Gurtspannung erzielbar.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist dem Schnellverschluss ein
flexibler Verbindungsstreifen zugeordnet, dessen Länge
größer ist als eine Gesamtlänge des Schnellverschlusses,
und der im Bereich des Schnellverschlusses benachbarte Endbereiche
jeweils eines Gurtabschnittes miteinander derart verbindet, dass
die Länge des Gurtabschnittes bei geöffnetem Schnellverschluss
größer ist als bei geschlossenem Schnellverschluss.
Diese Ausgestaltung gilt insbesondere als Anlegehilfe für
einen Patienten. Denn hierdurch kann ein Patient die orthopädische
Stützeinrichtung zunächst zumindest weitgehend
spannungsfrei selbst anziehen, bevor dann eine Hilfsperson die Schnellverschlüsse
schließt und hierdurch die für die Therapierung
gewünschte Gurtspannung aufbauen kann. Diese Ausgestaltung
ist insbesondere aus dem Grund vorteilhaft, da häufig Patienten
selbst nicht in der Lage sind, die vergleichsweise hohen Kräfte
aufzubringen, um die orthopädische Stützeinrichtung
in die gespannte Funktionsstellung zu bringen. Die Ausgestaltung
ermöglicht ein einfaches Anziehen für den Patienten
und ein anschließendes Spannen durch eine Hilfsperson.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist als Schnellverschluss ein
mechanischer Steck-/Rastverschluss vorgesehen, der in Längsrichtung
des Gurtabschnittes werkzeuglos zu schließen oder zu öffnen
ist. In einfacher Weise ist in benachbarten Endbereichen eines Gurtabschnittes
ein Steck- und ein Aufnahmeteil des Schnellverschlusses zugeordnet,
die durch eine einfache Steckbewegung in Längsrichtung
des jeweiligen Gurtabschnittes miteinander verbunden werden können.
Die werkzeug lose Verbindung ermöglicht ein einfaches Zusammenstecken
oder ein einfaches Lösen.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen
sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles
der Erfindung, das anhand der Zeichnungen dargestellt ist.
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1 zeigt
eine Rückansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Stützeinrichtung,
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2 eine
Frontansicht der Stützeinrichtung nach 1,
und
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3 in
vergrößerter Darstellung den Ausschnitt III der
Stützeinrichtung nach 2.
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Eine
orthopädische Stützeinrichtung in Form einer Osteoporose-Orthese
nach den 1 bis 3 weist
eine Lumbalbandage 1 auf, die als Leibbandage um einen
Hüft- und Lendenbereich eines Patienten herumgelegt ist. Über
einen Verschlussbereich 2 kann die Lumbalbandage 1 vom
Körper entfernt werden. In 1 ist eine
dorsale Ansicht der Stützeinrichtung gezeigt. In 2 eine
frontale Ansicht.
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Mit
der Leibbandage 1 dorsal fest verbunden ist eine als Rückenpelotte
gestaltete Rückenstützplatte 3, die sich
zentral längs einer Wirbelsäule erstreckt. Die
Rückenpelotte 3 ist durch Vernähen, Verkleben
oder andere Verbindungsmittel mit dem Dorsalbereich der Lumbalbandage 1 verbunden.
Die Rückenpelotte 3 ist vorzugsweise aus einem
zumindest weitgehend formsteifen Kunststoffmaterial hergestellt
und kann – wie auch die Lumbalbandage 1 – mit einer
geeigneten Polsterung versehen sein.
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Bei
einer nicht dargestellten Ausführungsform weist die Rückenstützplatte
keine eigenständige orthopädische Stützfunktion
auf. Vielmehr dient sie lediglich als Träger- oder Lagerplatte
für die nachfolgend näher beschriebene Trägergurtanordnung 4, 5, 6.
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An
einem unteren Bereich der Stützplatte 3 greifen
zwei dorsale Schultergurtabschnitte 5 an, die sich von
einem Rückenbereich R des Patienten aus unter dessen Achseln
hindurch nach Art von Rucksackträgern nach vorne erstrecken
und in einem Brustbereich B des Patienten in frontseitige Schultergurtabschnitte 6 übergehen.
Die frontseitigen Schultergurtabschnitte 6 erstrecken sich über
die Schultern des Patienten hinweg zum Rückenbereich R
und münden dort gemeinsam in einen Rückengurtabschnitt 4,
dessen unterer Endbereich ebenfalls mit der Stützplatte 3 verbunden
ist.
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Alle
Gurtabschnitte 4, 5, 6 der Trägergurtanordnung
sind über jeweils ein Zugfederelement 11a bis 11c an
jeweils einem Lagerpunkt der Stützplatte 3 befestigt.
Die Zugfederelemente 11a bis 11c dienen als Kraftbegrenzungsteile
im Sinne der Erfindung. Die Lagerpunkte 12 stellen Gelenkpunkte
für die Anlenkung der Zugfederelemente 11a bis 11c und
damit für die Anbindung der Gurtabschnitte 4 bis 6 dar,
so dass die Lagerpunkte 12 nach Art von Drehgelenken Ausgleichsbewegungen
der angelenkten Zugfederelemente 11a bis 11c und
der zugeordneten Gurtabschnitte 4 bis 6 ermöglichen.
Dadurch richten die Zugfederelemente 11a bis 11c sich
immer längs zur jeweils wirkenden Kraftrichtung aus.
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Eine
Länge jedes Gurtabschnittes 4, 5 ist einstellbar.
Hierzu weisen die dorsalen Gurtabschnitte 4, 5 Gurtenden 14 auf,
die um entsprechende Umlenkbügel 13 umgelenkt
und insbesondere durch Haftverschlüsse, wie Klettverschlüsse,
fixiert sind. Die Zugfederelemente 11a bis 11c sind
austauschbar angeordnet, so das sie durch stärkere oder
schwächere Zugfederelemente ersetzt werden können. Beim
dargestellten Ausfüh rungsbeispiel wird jedes Zugfederelement 11a bis 11c durch
eine Schraubenzugfeder gebildet.
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Die über
die Schultern verlaufenden Gurtabschnitte 6 sind im Brustbereich
B des Patienten über einen Quergurt 7 miteinander
verbunden. Sowohl der Quergurt 7 als auch alle Gurtabschnitte 4 bis 6 sind unelastisch
ausgeführt, so dass eine elastische Nachgiebigkeit der
Gurtabschnitte 4 bis 6 lediglich über
eine entsprechende Längung der Zugfederelemente 11a bis 11c ermöglicht
ist. Diese erzielen gleichzeitig zwangsläufig bei einer
Längung eine Gegenkraft auf die entsprechenden Gurtabschnitte 4 bis 6.
Die beiden Schultergurtabschnitte 5, 6 sind auf
der Frontseite und damit auf Höhe des Brustbereiches B des
Patienten über einen Schnellverschluss 8 miteinander
verbunden, der anhand der 3 näher
dargestellt ist. Jeder der beiden Schnellverschlüsse 8 weist
zwei Verschlussteile 8a, 8b auf, die durch eine Steck-/Rastverbindung
miteinander in Eingriff gebracht werden können. Derartige
Steck-/Rastverschlüsse sind grundsätzlich bekannt.
Der als Stecker dienende Verschlussteil 8a wird in den
als Aufnahmeteil dienenden Verschlussteil 8b in Längsrichtung
der Gurtabschnitte 5, 6 eingesteckt. Beide Verschlussteile 8a, 8b sind
jeweils an einem Endbereich des jeweiligen Gurtabschnittes 5, 6 angeordnet.
Die beiden Endbereiche der benachbarten Gurtabschnitte 5, 6 sind
jeweils über einen Verbindungsstreifen 9 miteinander
verbunden, dessen Länge – in Längsrichtung der
Gurtabschnitte 5, 6 gesehen – wesentlich
länger ist als die Längserstreckung des Schnellverschlusses 8 in
seiner zusammengefügten Rastposition. Der Verbindungsstreifen 9 ist
aus flexiblem Material, insbesondere aus Textilmaterial, und dient
dazu, in geöffnetem Zustand der Verschlussteile 8a, 8b dennoch die
beiden Endbereiche der Gurtabschnitte 5, 6 miteinander
zu verbinden. Die Endbereiche der benachbarten Gurtabschnitte 5, 6 sind
somit in jedem Fall über den jeweiligen Verbindungsstreifen 9 miteinander
verbunden. Bei geschlossenem Schnellverschluss 8 ist der
Verbindungsstreifen 9 schlaff und in Bezug auf eine Zugkraft wirkung
außer Funktion. Zugkräfte werden in der geschlossenen
Stellung des Schnellverschlusses ausschließlich über
den Schnellverschluss 8 zwischen den Gurtabschnitten 5, 6 übertragen.
Jeder Verbindungsstreifen 9 dient dazu, auch bei geöffnetem
Schnellverschluss 8 geschlossene Schultergurtabschnitte 5, 6 beizubehalten,
so dass eine entsprechende Person die Schultergurtabschnitte 5, 6 nach
Art von Rucksackträgern anziehen kann, ohne dass die Gurtabschnitte 5, 6 bereits
unter Spannung gesetzt sind. Die Verbindungsstreifen 9 dienen
somit als Anziehhilfe für die Osteoporose-Orthese.
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Die
Voreinstellung der Längen der Gurtabschnitte 4 bis 6 über
die bereits beschriebenen Mittel zur Längeneinstellung 13, 14 wird
derart auf die Schulter- und Rückenabmessung des jeweiligen
Patienten abgestimmt, dass mit dem Schließen der Schnellverschlüsse 8 die
gewünschte Spannung der Gurtabschnitte 4 bis 6 erzielt
wird. Die Osteoporose-Orthese kann somit individuell auf die jeweilige
individuelle Therapie des jeweiligen Patienten abgestimmt werden.
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Auch
der Quergurt 7 ist mit einem Schnellverschluss 10 versehen,
dem ein analoger Verbindungsstreifen zugeordnet ist. In gespanntem
Zustand, d. h. bei geschlossenem Schnellverschluss 10 dient
der Quergurt 7 dazu, den gewünschten Gurtverlauf
der Schultergurtabschnitte 6 über die Schultern des
Patienten zu sichern und so zu vermeiden, dass die Schultergurtabschnitte 6 über
die Schultern des Patienten nach außen abgleiten. Auch
der Quergurt 7 ist mit Längeneinstellmitteln versehen,
die vorliegend nicht dargestellt sind.
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Die
Länge der Gurtabschnitte 4 bis 6 wird derart
auf die individuellen Körpermaße des jeweiligen
Patienten abgestimmt, dass mit dem Schließen der Schnellverschlüsse 8 die
Zugfederelemente 11a bis 11c unter die gewünschte
Zugspannung gesetzt werden. Dadurch kann die dargestellte Osteoporose-Orthese
in dynamischer Weise Torsions- oder Beu gebewegungen des Oberkörpers
des Patienten folgen und baut dabei jeweils entsprechende Gegenkräfte
auf. Diese Gegenkräfte erhöhen sich mit dem Maß der
entsprechenden Beuge- oder Torsionsbewegung des Oberkörpers,
so dass der Oberkörper lediglich begrenzte Bewegungen durchführen
kann. Die begrenzte Beweglichkeit ist auf die jeweilige Therapie
des Patienten abgestimmt und gewährleistet, dass keine
zu starken, für den Heilungs- oder Therapieprozess schädlichen
Bewegungen durchgeführt werden können. Es ist
in nicht dargestellter Weise möglich, die Längungsmöglichkeiten
der Zugfederelemente 11a bis 11c über
Anschläge zu begrenzen, so dass ab einer definierten Längung
die Gurtabschnitte 4 bis 6 einschließlich
der zugeordneten Zugfederelemente 11a bis 11c wie
unelastische Gurtbänder wirken.
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Anstelle
von metallischen Zugfederelementen können auch andere Arten
von Federelementen, wie insbesondere elastische Bänder
oder Stränge aus Kunststoff- oder Textilmaterialien oder
auch aus Gummi vorgesehen sein. Die Zugfederelemente 11a bis 11c können – analog
zu den Schnellverschlüssen 8 – mit parallel
angeordneten Verbindungsstreifen kombiniert sein, die flexibel,
aber unelastisch ausgeführt sind und eine gestreckte Länge
aufweisen, die der maximal zulässigen Streckung des entsprechenden
Zugfederelementes entspricht. Sobald daher die maximale Streckung
des jeweiligen Zugfederelementes überschritten wird, wird
eine entsprechende Zugkraft der Gurtabschnitte über die
jetzt straffen und unelastischen Verbindungsstreifen übertragen,
so dass – wie beschrieben – die Gurtabschnitte
als unelastische Rückhaltegurte wirken.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0941721
A1 [0003]
- - DE 10329454 A1 [0004]