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Die
Erfindung betrifft einen Verpackungsträger für
in einer Umverpackung anzuordnendes Transportgut, mit einer im Wesentlichen
U-förmigen Gestalt aus zwei Seitenstrukturen und einer Tragstruktur,
auf der das Transportgut anbringbar ist.
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Verpackungsträger
werden im Allgemeinen beim Verpacken beliebiger Produkte wie beispielsweise
Bücher, Hefte, Broschüren etc. verwendet. Das
Transportgut wird in geeigneter Weise an dem Verpackungsträger
fixiert und mit diesem in einer Umverpackung verpackt. Bei der Umverpackung handelt
es sich üblicherweise um einen Karton oder ein ähnliches
Behältnis, die in unterschiedlichen abgestuften, meist
normierten Größen angeboten werden.
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Bei
einer Verpackung von Transportgut besteht das Problem, dass dieses
in Abhängigkeit von seiner Größe und
Gestalt nicht einfach in die Umverpackung gegeben werden kann. Um
eine lagefixierte und damit sichere Verpackung zu gewährleisten, muss
die Umverpackung entweder möglichst genau an die Abmessungen
und die Gestalt des Transportgutes angepasst sein oder es müssen
in der Umverpackung zwischen dieser und dem Transportgut entstehende
Hohlräume mit diversen Füllstoffen ausgeglichen
werden. Die Folge hiervon sind Einschränkungen in der Automatisierbarkeit
des Verpackungsvorganges und ein erhöhter Materialbedarf
bzw. erhöhte Materialkosten auf Grund des gegebenenfalls notwendigen
zusätzlichen Füllmaterials sowie der Verwendung
von jeweils individuell an ein Transportgut bestimmter Größe
und Form angepassten Umverpackung.
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Eine
mögliche Lösung von Teilbereichen dieser Problematik
besteht beispielsweise in der Verwendung von auf die Form des Transportgutes
speziell abgestimmten Verpackungen, wie sie beispielsweise der
DE 33 18 549 C2 zu
entnehmen sind. Der dort offenbarte Faltkarton weist mehrere Faltlinien auf,
an denen er abgestimmt auf die jeweiligen Abmessungen des zu verpackenden Transportgutes
in eine weitgehend auf dessen Abmessungen abgestimmte Form gefaltet
werden kann.
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Ein
Verpackungsträger ist aus der
US 2006/0743 A1 bekannt.
Er besitzt zwei seitliche Flanken, die mittels einer Bodenplatte
miteinander verbunden sind. Bodenplatte und Flanken bilden einen im
Wesentlichen U-förmigen Querschnitt aus. Auf der den seitlichen
Flanken gegenüberliegenden Seite der Bodenplatte sind Federelemente
in zahlreichen Ausgestaltungen angeordnet, die dazu dienen, dass mittels
des Verpackungsträgers verpackte Produkt gefedert zu halten.
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Ausgehend
von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik ist es die Aufgabe
der Erfindung, einen Verpackungsträger zu schaffen, mit
dem Transportgüter nahezu beliebiger Abmessungen und Form
in handelsüblichen Umverpackungen normierter Größe
und Form so verpackt werden können, dass sie in diesen
sicher fixiert sind, wobei der Verpackungsträger möglichst
einfach ausgebildet ist und ein gut automatisierbares und kostengünstiges
Verpacken von Transportgut ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Verpackungsträger für
in einer Umverpackung anzuordnendes Transportgut mit einer im Wesentlichen U-förmigen
Gestalt aus zwei Seitenstrukturen und einer Tragstruktur, auf der
das Transportgut anbringbar ist, gelöst, wobei die Tragstruktur
auf ihrer Ober- und Unterseite keine Ausformungen oder Haltelaschen aus
gleichem Werkstoff besitzt, welche das Transportgut halten oder
halten würden oder sichern oder sichern würden,
oder den Verpackungsträger in der Umverpackung halten oder
stützen würden. Die Unterseite der Tragstruktur
ist so geformt, dass sie bei "bestimmungsgemäßer
Anordnung" in der Umverpackung unmittelbar auf einem Boden der Umverpackung
aufliegt, wobei die Seitenstrukturen an Seiten der Umverpackung
anliegen, um beim und nach dem Einsetzen der Verpackungsträgers
in die Umverpackung seitlich stützend zu wirken.
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Unter
bestimmungsgemäßer Anordnung im Sinne von Anspruch
1 ist eine Anordnung gemeint, bei der der Verpackungsträger
so in die Umverpackung eingesetzt worden ist, dass die Tragstruktur des
Verpackungsträgers unmittelbar an einem Boden der Umverpackung
anliegt, d. h. den Boden berührt, vorzugsweise vollflächig.
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Die
Aufgabe wird des Weiteren gelöst durch eine Kombination
aus wenigstens einem Verpackungsträger der Erfindung und
einer Umverpackung, insbesondere einer Schachtel, bevorzugt aus Kartonwänden.
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Bei
einem Verpackungsvorgang, der vorzugsweise automatisch abläuft,
wird das zu verpackende Transportgut auf der Tragstruktur des Verpackungsträgers
angeordnet und an oder auf dieser für den Transport fixiert.
Die Fixierung kann im Allgemeinen auf beliebige Weise erfolgen,
beispielsweise mittels einer oder mehrerer Banderolen oder mittels Schrumpffolie.
Durch die Fixierung ist das Transportgut relativ zum Verpackungsträger
für die Dauer der Verpackung beziehungsweise des Transportes
ortsfest angeordnet.
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Der
erfindungsgemäße Verpackungsträger besitzt
einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt, wobei das
zu verpackende Transportgut vollständig in dem Innenraum
des "U's" angeordnet wird. Das Transportgut ist somit durch den
auf drei Seiten befindlichen Verpackungsträger geschützt.
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Die
Form und die Abmessungen des Transportträgers sind vorzugsweise
auf die Form und die Abmessungen der Umverpackung abgestimmt. Transportträger
und Umverpackung werden derart ausgewählt, dass das zu
verpackende Transportgut in sie hineinpasst, das heißt,
dass aus herkömmlichen Umverpackungen normierter Größe
eine ausgewählt wird, die für das Transportgut
eigentlich zu groß ist. Form und Außenmaße
des Verpackungsträgers entsprechen im Wesentlichen der
Form und den Innenmaßen der Umverpackung. Die Tragstruktur liegt
bei bestimmungsgemäßer Anordnung an der Innenstruktur
der Umverpackung an und stützt sich an dieser ab.
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Der
Verpackungsträger wird oder ist zusammen mit dem auf ihm
fixierten Transportgut in der Umverpackung angeordnet und diese
verschlossen. Die Umverpackung umgibt dann das Transportgut und
den Verpackungsträger von allen Seiten und schützt
dabei das Transportgut zusätzlich zu dem Verpackungsträger.
Je nach Größe und Form von Transportgut, Verpackungsträger
und Umverpackung können eine oder mehrere Einheiten zusammen
in einer Umverpackung verpackt werden.
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Durch
die vorliegende Erfindung lassen sich somit Transportgüter
nahezu beliebiger Form und Abmessung in einer handelsüblichen
Umverpackung normierter Größe fixiert anordnen
und sicher transportieren, ohne dass für unterschiedliche
Formen und Abmessungen des Transportgutes jeweils eine besondere,
d. h. passende Umverpackung ausgewählt werden müsste.
Die Verwendung von zusätzlichem Füllmaterial,
um zwischen dem Transportgut und der Umverpackung vorliegende Zwischenräume auszufüllen
und so für eine sichere Aufnahme des Transportgutes zu
sorgen, ist nicht länger notwendig. Es wird so eine Einsparung
von Verpackungsmaterial ermöglicht. Ressourcen werden geschont.
Eine Verpackung mit einem erfindungsgemäßen Verpackungsträger
ist umweltfreundlicher als aus dem Stand der Technik bekannte. Des
Weiteren werden Kosten für das für eine Verpackung
notwendige Verpackungsmaterial minimiert.
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Durch
die Verwendung von Verpackungsmaterialien normierter Größe
sind Verpackungsprozesse einfach automatisierbar, da Verpackungsmaschinen
lediglich auf die jeweils vorliegenden Normmaße des Verpackungsmaterials
eingestellt werden müssen und die Verpackung weitgehend
unabhängig von dem eigentlichen zu verpackenden Transportgut
erfolgen kann.
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In
besonders vorteilhafter Weise sind die Seitenstruktur und/oder die
Tragstruktur als flächiges Element, d. h. als Seitenwand
bzw. als Tragwand ausgebildet. Des Weiteren weist der Verpackungsträger
vorzugsweise neben den Seitenstrukturen keine weiteren wesentlichen
Strukturen bzw. Wände auf. Die u-förmige Gestalt
des Verpackungsträgers reicht aus, um diesem in der Umverpackung
ausreichenden und sicheren Halt zu geben. Gleichzeitig wird so wenig
Material wie möglich verwendet, um Gewicht und Ressourcen
einzusparen. Zum Zwecke einer weiteren Gewichtseinsparung ist es
möglich, in die Struktur des Verpackungsträgers
Aussparungen oder ähnliches einzubringen.
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Insbesondere
können randseitige Aussparungen in dem Verpackungsträger
vorgesehen sein. Zwischen den Aussparungen befindliche oder an die Aussparungen
angrenzende Bereiche springen gegenüber den Aussparungen
hervor und bilden Randbereiche aus, mit denen der Verpackungsträger
an der Umverpackung anliegen kann und die eine Art Puffer zwischen
der Umverpackung und dem Transportgut ausbilden. Die Aussparung
eignet sich besonders für eine Anbringung von Banderolen
oder ähnlichen Befestigungsmitteln zur Fixierung des Transportguts.
Ein auf einem solchen Verpackungsträger angeordnetes und
fixiertes Transportgut liegt in vorteilhafter Weise nicht an der
Umverpackung an und ist vor Stößen und Verformungen
der Umverpackung oder ähnlichem besonders gut geschützt.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform besitzt die
Tragwand zwei freie Ränder beziehungsweise Kanten und/oder
jede Seitenwand als Stützwand drei freie Kanten beziehungsweise Ränder.
Diese Form des Verpackungsträgers ist besonders einfach
herzustellen. Auch wird durch diese Form eine besonders sichere
und stabile Anlage an der Innenstruktur der Umverpackung erzielt
sowie die Handhabbarkeit durch Verpackungsmaschinen verbessert.
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Vorzugsweise
sind die Seitenstrukturen oberhalb der Tragstruktur nicht gegeneinander
abgestützt. Der Verpackungsträger besitzt eine
ausreichende Steifigkeit, um bei einer Verwendung in seiner im Wesentlichen
u-förmigen Gestalt zu verbleiben. Auf diese Weise hat er
ein möglichst geringes Gewicht. Nach einem weiteren Vorschlag
der Erfindung wird eine ausreichende Steifigkeit gewährleistet,
wenn der Verpackungsträger aus Karton, Pappe oder einem ähnlichen
steifen Werkstoff besteht, wobei vorzugsweise insbesondere alle
drei Wände aus diesem Werkstoff und aus gleichem Werkstoff
sind. Diese Materialien sind preisgünstig, leicht und meist recyclebar.
Auch sind sie gut und einfach mit herkömmlichen Verfahren
zu bearbeiten.
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In
besonders vorteilhafter Weise ist der Verpackungsträger
als Halbzeug in Form eines flachen Karton- oder Pappstücks
ausgebildet. Dieses Halbzeug wird erst durch eine entsprechende
Formgebung während des Verpackungsvorganges oder kurz zuvor
in einem separaten Schritt in die zuvor erläuterte u-förmige
Gestalt gebracht. Dazu ist es zweckmäßig, wenn
jede Seitenstruktur bzw. Seitenwand jeweils eine Knicklinie zur
Tragstruktur bzw. Seitenwand aufweist, an der diese gegenüber
der Tragstruktur bzw. Seitenwand entsprechend abzuknicken sind.
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Die
Seitenstruktur des Verpackungsträger besitzt vorzugsweise
jeweils eine Länge, die einer Länge in Längsrichtung
eines Aufnahmeraums der Umverpackung (50) entspricht, so
dass der Verpackungsträger in der Umverpackung an deren
Innenstruktur anliegend aufnehmbar ist, durch Einsetzen der U-förmigen
Gestalt mit der Tragstruktur (30) zuerst. Des Weiteren
kann alternativ oder zusätzlich die Tragstruktur eine Breite
besitzen, die der Breite einer Umverpackung im Wesentlichen entspricht.
Gleiches gilt für die erfindungsgemäße
Kombination aus wenigstens einem Verpackungsträger und
einer Umverpackung.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
sowie der nachfolgenden Beschreibung einer besonders bevorzugten
Ausführungsform anhand der Figuren. Dabei zeigt:
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1 einen
Verpackungsträger mit einem daran fixierten Transportgut
in einer perspektivischen Ansicht,
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2 den
Verpackungsträger der 1, aufgenommen
in einer entsprechenden Umverpackung in einer Schnittansicht,
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3 den
Verpackungsträger der 1 und 2,
aufgenommen in der Umverpackung der 2 in einer
Aufsicht und
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4 eine
weitere Ausführungsform des Verpackungsträgers.
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Der
in der 1 dargestellte Verpackungsträger besitzt
eine Tragwand 30 mit einer Oberseite 31 und einer
Unterseite 32. Seitlich angrenzend an die Tragwand 30 ist
eine Seitenwand 10 angeordnet. An der der Seitenwand 10 gegenüber
liegenden Seite der Tragwand 30 ist eine weitere Seitenwand 20 angeordnet.
Die Seitenwände 10 bzw. 20 besitzen jeweils
die gleiche Form. Sie sind im Wesentlichen senkrecht zur Tragwand 30 ausgerichtet.
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Die
Tragwand 30 besitzt zwei freie Ränder bzw. Kanten 30a, 30b,
die Seitenwände 10 bzw. 20 drei freie
Ränder bzw. Kanten 10a, 10b, 10c, 20a, 20b, 20c.
Im Verbindungsbereich zwischen der Seitenwand 10 und der
Tragwand 30 bzw. der Seitenwand 20 und der Tragwand 30 kann
eine in den Figuren nicht erkennbare Knicklinie vorgesehen sein.
Der in der 1 dargestellte Verpackungsträger
liegt zunächst in Form eines ebenen Halbzeugs vor, d. h.
besteht aus einem im Wesentlichen flachen und rechteckigen Zuschnitt
aus Pappe oder Karton oder einem gleichartigen Werkstoff, der mittels
dieser Knicklinien in die in der 1 erkennbare
U-Form gefaltet werden kann.
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Das
mit dem Verpackungsträger zu verpackende Transportgut P
ist ebenfalls in der 1 erkennbar und mit einer Banderole 33, die
das Transportgut P und die Tragwand 30 umschlingt, an der Tragwand 30 fixiert.
Anstelle einer Banderole 33 kann zum Zwecke der Fixierung
auch eine Schrumpffolie oder ähnliches verwendet werden.
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In
den 2 und 3 ist zu erkennen, in welcher
Weise der Verpackungsträger zusammen mit dem darauf fixierten
Transportgut in einer entsprechenden Umverpackung 50 angeordnet
ist. Insbesondere in 3 ist zu erkennen, dass der
Verpackungsträger mit den Kanten oder Rändern 20d, 30a, 10d, 20c, 30b und 10c praktisch
an der Umverpackung, d. h. an deren Innenstruktur, anliegt. Der
gezeigte Abstand a und b geht gegen Null.
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Die
Umverpackung 50 selbst kann ein handelsüblicher
Karton sein, der in normierten Größen in verschiedenen
Abstufungen erhältlich ist. Er ist mit einer Bodenplatte 60,
seitlichen Wandungen 60a, b, c, d sowie oberen Klappen 80a,
b, c, d versehen, die die dem Boden 60 gegenüber
liegende Seite der Umverpackung 50 verschließen
können. Bei einer 'bestimmungsgemäßen
Anordnung' des Verpackungsträgers liegt dessen Unterseite 32 der
Tragwand 30 direkt auf dem Boden 60 der Umverpackung 50 auf, die
Seitenwände 10 und 20 des Verpackungsträgers liegen
direkt an den Seitenwandungen 60a und 60c an.
Aus den 1 und 2 ist somit
erkennbar, dass der Verpackungsträger und das auf diesem
fixierte Transportgut P relativ zu der Umverpackung 50 fixiert
angeordnet sind, wenn die Verschlussklappen 80a, b, c,
d geschlossen sind.
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Die
Beschreibung des obigen Ausführungsbeispiels erfolgte mit
Bezug auf eine Tragwand 30 sowie auf Seitenwände 10 und 20.
Anstelle solcher flächigen Wände können
ebenfalls flächige Strukturen mit Ausnehmungen verwendet
werden. Eine besondere Ausführungsform mit randseitigen
Ausnehmungen 35a, b zeigt die 4. In die
Ränder 30a, b der Tragwand 30 sind die
Ausnehmungen 35a, b mittig eingebracht. Die Ränder 30a,
b springen gegenüber ihrem Verlauf im Anschlussbereich
der Seitenwände 10, 20 zurück.
Die Banderole 33 ist im Bereich der Ausnehmungen 35a,
b angeordnet und fixiert das Transportgut auf dem Verpackungsträger
besonders gut, da sie flächig an dem Transportgut anliegt.
Die gegenüber den Ausnehmungen 35a, b und somit auch
gegenüber dem Transportgut P vorragenden Bereiche der Ränder 30a,
b liegen an der nicht dargestellten Umverpackung an, halten das
Transportgut von dieser beabstandet und dienen als eine Art Puffer,
die vor Stößen oder anderen möglicherweise für
das Transportgut schädlichen Einflüssen schützen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3318549
C2 [0004]
- - US 2006/0743 A1 [0005]