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Gegenstand der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Halbleitermaterial
bevorzugt in Form von Mikropartikeln aus mit Verunreinigungen bzw.
Kontaminationen versehenen Ausgangsmaterialien. Die Erfindung kann
bevorzugt für die Herstellung von Solarzellen, elektronischen
und/oder optoelektronischen und/oder elektrochemischen Bauelementen
und Einrichtungen usw. genutzt werden.
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Stand der Technik
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Aufgrund
des sehr großen und stetig wachsenden Bedarfes an Halbleitermaterialien,
insbesondere an Silizium, für z. B. Solarzellen, Halbleiterbauelemente
usw. werden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die auf eine
kostengünstige Herstellung von solchen Halbleitermaterialien
in großen Mengen abzielen. Um eine gute und langlebige
Funktionsfähigkeit der Bauelemente zu erhalten, kommt es
vor allem darauf an, dass das eingesetzte Halbleitermaterial hinsichtlich
seiner Reinheit, Kristallinität und Defekte so beschaffen
ist, dass für die Ladungsträger eine genügend
hohe Lebensdauer und Beweglichkeit sichergestellt ist. So benötigt
ein auf Silizium basierendes Bauelement (z. B. Solarzelle) in den
elektronisch aktiven Gebieten dauerhaft eine sehr hohe Reinheit,
wobei die Verunreinigungskonzentrationen z. B. für Metalle
oder Metallverbindungen (z. B. Fe, Al, W, Ca, Ti, Mo, Cr, Mn, Ni)
im Mittel einen Wert von etwa 10–5%
(kleiner 100 ppb) nicht übersteigen sollten.
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Für
die Produktion von Reinstsilizium hat sich das Trichlorsilan-Wasserstoff-Reduktionsverfahren
durchgesetzt. Das auf diese Weise gewonnene Silizium hat eine hohe
Reinheit, ist aber infolge des technologisch aufwändigen
Prozesses sehr teuer. Das Verfahren umfasst zuerst eine energieintensive Reduktion
von natürlichem Quarz mit Kohlenstoffträgen im
Lichtbogenofen, in dessen Ergebnis noch mit Verunreinigungen bzw.
Kontaminationen versehenes verunreinigtes Silizium erhalten wird.
Derartiges verunreinigtes Silizium wird daraufhin in ein Chlorsilangemisch überführt,
wobei die Reinigung und somit das Beseitigen der Verunreinigungen
und Kontaminationen in hochleistungsfähigen Rektifikationskolonnen
durchgeführt wird. Das so erhaltene Trichlorsilan wird
unter Zusatz von Wasserstoff bei Prozesstemperaturen oberhalb 1100°C
an Si-Stäben (Siemens-Verfahren) oder an als Wachstums-
oder Kondensationskeime wirkende Siliziumspartikel in einem Wirbelschichtverfahren
in Form von hochreinem Silizium abgeschieden. Derartig hergestelltes
Silizium besitzt nur sehr geringe Verunreinigungskonzentrationen
im Bereich von wenigen ppb (parts per billion; Anzahl der Atome
pro 1 Milliarde Si-Atome). In daran anschließenden Fertigungsstufen
wird das Silizium nach den bekannten Verfahren in Silizium-Einkristalle
(Czochralski-Verfahren, Zonenschmelzverfahren) oder mittels Schmelzen
oder Gießen in einkristalline oder polykristalline Siliziumblöcke
oder -bänder überführt, aus denen dann
durch aufwändige mechanische und chemische Bearbeitungsschritte
die eigentlichen Siliziumwafer hergestellt werden. Es wurden auch
weitere Verfahren zur Herstellung von Silizium vorgeschlagen, bei
denen andere siliziumhaltige Gase wie z. B. Monosilan (SiH4), Siliziumtetrachlorid (SiCl4),
Dichlorsilan (SiH2Cl2)
usw. verwendet werden, aus denen in analoger Weise durch Reduktion oder
Zersetzung hochreines Silizium erhalten wird.
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Da
diese herkömmlichen Verfahren stets über die Gasphase
ablaufen, sind sie besonders energieintensiv und somit auch mit
sehr hohen Kosten verbunden. Zudem stellen diese Verfahren sehr
hohe Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien. Ein weiterer
Nachteil ist, dass in der Fertigungskette bis hin zum fertigen Siliziumwafer
sehr hohe Materialverluste von bis zu 50% und darüber zu
verzeichnen sind.
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Um
vor allem die energie- und kostenaufwändige Gasphase zu
umgehen, zielen aktuelle Ansätze darauf ab, das Halbleitermaterial
mit einer schlechteren, aber für die Anwendungen gerade noch
ausreichenden Reinheit bereitzustellen. Das Ausgangsmaterial bildet
dabei wiederum das billige verunreinigte Silizium in Form von Blöcken,
welches etwa um den Faktor 103 bis 106 unreiner ist als es die Anforderungen an
z. B. solartaugliches Silizium gestatten und daher in verschiedenen
Verfahrensstufen aufzubereiten ist. Die Blöcke haben typischerweise Dimensionen
im kg- bis 100 kg-Bereich. Es kommen verschiedene, aus der Metallurgie
und Chemie bekannte materialselektive Verfahrenschritte zum Einsatz
wie z. B. die Säure-Laugung, das Schmelzen mit Schlackenextraktion,
das Schmelzen mit Gasverblasen (mit z. B. H2,
H2O, SiCl4), eine
Plasmabehandlung mit z. B. H2O-Gas, das
Vakuumentgasen bzw. die vakuummetallurgische Behandlung, die gerichtete
Erstarrung usw.. Bei der gerichteten Erstarrung wird der Effekt
der unterschiedlichen Löslichkeit von Verunreinigungen
in der Schmelze und dem Festkörper ausgenutzt (Segregationseffekt).
Die Verunreinigungen werden dabei vor der Kristallisationsfront
her getrieben. Nach vollständiger Erstarrung sind die Verunreinigungen
in dem zuletzt erstarrten Bereich des Blockes angereichert und können
dann abgetrennt werden.
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Diese
herkömmlichen Verfahren weisen einige gravierende Nachteile
auf, die eine Überführung in die Industrie bisher unpraktikabel
machten. Als ein erster Nachteil erwies sich, dass die mit diesen
Verfahren erreichbaren Reinheiten der polykristallin erstarrten
Blöcke für die Weiterverwendung zu z. B. hochqualitativen
Solarzellen unter Industriebedingungen nicht ausreichen. Insbesondere
an den Korngrenzen verbleiben mitunter größere
Ausscheidungen bzw. Einschlüsse der Verunreinigungselemente, so
dass die Ladungsträgerlebensdauern und -beweglichkeiten
und somit die Funktionsfähigkeit der Bauelemente in starkem
Maße eingeschränkt werden. Bislang ist es deshalb
nur möglich, derartig verunreinigtes Silizium in Form von
kleineren Mengen dem hochreinem Siliziumausgangsmaterial beizumischen.
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Als
ein weiterer Nachteil hat sich herausgestellt, dass die im Labormaßstab
erhaltenen Ergebnisse nicht oder nur in eingeschränkter
Weise auf große Chargenvolumina und Mengen übertragen werden
können. Dies ist darauf zurückzuführen,
dass es sich bei der gerichteten Erstarrung um einen diffusionsgesteuerten
Prozess handelt, weswegen zur Herstellung der kristallinen Blöcke
oder Stäbe sehr lange Prozesszeiten aufzuwenden sind, um
die Verunreinigungen entfernen zu können.
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Weiterhin
hat sich als nachteilig gezeigt, dass auf Grund der in den verunreinigten
Silizium-Ausgangsmaterialien von Charge zu Charge schwankenden Verunreinigungsbestandteilen und/oder
-konzentrationen keine reproduzierbaren Reinheiten im Endprodukt
erhalten werden können, so dass es letztendlich zu nicht
akzeptablen Schwankungen in der Siliziumqualität kommt.
Die mit den bekannten Verfahren erreichbaren Materialausbeuten bis
hin zum Wafer sind mit etwa 40% bis 60% ebenfalls sehr gering.
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Um
Halbleiterpartikel bereitzustellen, wie sie z. B. bei der in
DE 100 52 914.3 beschriebenen
Technik verwendet werden, muss das mittels der oben beschriebenen
Verfahren hergestellte reine einkristalline oder polykristalline
Halbleitermaterial in Form von teuren Wafern, Platten, Bändern
oder dergleichen bereitgestellt werden und danach einer mechanischen
Zerkleinerung unterworfen werden. Wie sich jedoch in der Praxis
gezeigt hat, sind solche Halbleiterpartikel sehr teuer und auch
nur bedingt geeignet. Letzteres begründet sich vor allem
dadurch, dass bei der mechanischen Zerkleinerung einerseits störende scharfkantige
Bruchstrukturen entstehen und sich andererseits auf Grund der Sprödizität
sogar mitunter bis weit in das Partikelvolumen hineinragende Risse bzw.
Spannungen ausbilden können. Durch diese unerwünschten
Effekte ergeben sich insbesondere bei der Eindiffusion der zur Herstellung
der Halbleiterbauelemente benötigten Dotier- und Kontaktelemente
keine ausreichend definierten und reproduzierbaren Bedingungen.
Diese morphologischen und strukturellen Defekte führen
letztendlich zu einer deutlichen Verschlechterung der Ladungsträgerlebensdauern
und -beweglichkeiten und somit zu einer nur eingeschränkten
Bauteilfunktionalität. Erschwerend wirkt sich aber auch
der Sachverhalt aus, dass die mittels einer solchen Zerkleinerung
erzeugten Halbleiterpartikel nicht in einer definierten und engen Größenverteilung
bereitgestellt werden können. Vielmehr macht sich ein zusätzliches
Aussieben oder dergleichen erforderlich, wodurch die Wirtschaftlichkeit
dieses Verfahrens noch weiter verschlechtert wird.
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Aufgabe der Erfindung
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein verbessertes
Verfahren zur Herstellung von gereinigtem Halbleitermaterial bereitzustellen,
mit dem die Nachteile herkömmlicher Techniken vermieden
werden. Das Verfahren soll insbesondere einfach und kostengünstig
ausführbar sein. Dabei ist verunreinigtes Halbleitermaterial,
insbesondere Silizium durch einfache Verfahrensabläufe
in einen Reinheitsgrad und einen solchen kristallinen Zustand zu überführen,
welche die Weiterverarbeitung in hochqualitative elektronische,
optoelektronische und/oder elektrochemische Einrichtungen erlauben. Der
vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zu Grunde, ein verbessertes
Halbleitermaterial bereitzustellen, mit dem die Nachteile herkömmlicher Halbleitermaterialien
vermieden werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren zur Herstellung von Halbleiterpartikeln und durch
Halbleiterpartikel mit den Merkmalen der nebengeordneten Ansprüche.
Vorteilhafte Ausführungsformen und Anwendungen der Erfindung
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Gemäß einem
ersten Gesichtspunkt der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung
von Halbleiterpartikeln mit den Schritten Bereitstellung von partikulärem
Halbleiter-Rohmaterial, thermische Behandlung des partikulären
Halbleiter-Rohmaterials, wobei eine Bildung der Halbleiterpartikel
durch eine gerichtete Erstarrung erfolgt, und Oberflächenbehandlung
der Halbleiterpartikel bereitgestellt. Vorteilhafterweise können
damit Verunreinigungen mit erheblich höherer Effektivität
aus dem Halbleitermaterial extrahiert werden, als dies bei den herkömmlichen Verfahren
der Fall ist. Vorteilhafterweise kann das partikuläre Halbleiter-Rohmaterial,
unreines metallurgischem Halbleitermaterial, z. B. Silizium, umfassen. Durch
die gerichtete Erstarrung, vorzugsweise mit einer gesteuerten Kristallisation,
kann dieses in Halbleiterpartikel umgewandelt werden, die im Inneren eine
erheblich erhöhte Reinheit im Vergleich zu dem Halbleiter-Rohmaterial haben.
Die Verunreinigungen sammeln sich auf der Oberfläche der
Halbleiterpartikel, von der die Verunreinigungen durch die Oberflächenbehandlung
entfernt werden. Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung ist es,
dass gleichzeitig mit dem Reinigungseffekt, der durch die gerichtete
Erstarrung und die Oberflächenbehandlung erzielt wird,
eine Kristallisation oder Rekristallisation der Partikel erfolgt.
Die Halbleiterpartikel zeichnen sich daher durch eine verbesserte
Kristallinität als das Rohmaterial aus. Hierzu umfasst
das Halbleiter-Rohmaterial vorzugsweise Teilchen mit einer Querschnittsdimension bereitgestellt
werden, die geringer als 1 mm, insbesondere geringer als 800 μm
ist.
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Gemäß einem
zweiten Gesichtspunkt der Erfindung wird ein Halbleiterpartikel,
insbesondere hergestellt mit einem Verfahren gemäß dem
ersten Gesichtspunkt, bereitgestellt, bei dem die Verunreinigungen überwiegend
in Form von inhomogen und lokal angeordneten Anreicherungen an der
Oberfläche des Halbleiterpartikels, einschließlich
dessen oberflächennahe Volumenbereiche, entlang mindestens einer
Vorzugsrichtung angeordnet sind. Der oberflächennahe Volumenbereich
erstreckt sich unterhalb der Oberfläche z. B. bis in eine
Tiefe von rd. 10% der Querschnittsdimension des Partikels.
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Erfindungsgemäße
Halbleiterpartikel zeichnen sich insbesondere durch die folgenden
Eigenschaften aus. Die Verunreinigungen konzentrieren sich überwiegend
im Bereich des Kristallisationsbeginnes in Form von Ausscheidungen
(ausschließlich Verunreinigungen umfassend) und/oder Anreicherungen
(umfassend Verunreinigungen und das Halbleitermaterial), und/oder
an inneren Korngrenzen, und/oder im Bereich des Kristallisationsendes
in Form von nach außen gerichteten Auswüchsen.
Sie haben eine zumindest kugelähnliche Form und einem Volu men-Oberflächen-Verhältnis
im Bereich zwischen 5 μm und 150 μm.
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Anreicherungen
von Verunreinigungen an der Oberfläche der Halbleiterpartikel
in Form von nach außen gerichteten Auswüchsen
enthalten mindestens 60% der zu der Oberfläche bzw. zu
den oberflächennahen Volumenbereichen der Halbleiterpartikel
hin extrahierten Verunreinigungen.
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Die
Halbleiterpartikel haben vorrangig eine ein- oder polykristalline
Kristallstruktur, wobei im Falle der polykristallinen Struktur die
Größe und die Orientierung der Kristallite inhomogen
im Partikelvolumen verteilt und im Bereich der Primärkeimbildung die
Kristallite kleiner und ungeordneter als im übrigen Partikelvolumen
ausgebildet sind. Die Korngrenzen innerhalb der polykristallinen
Halbleiterpartikel sind vorwiegend als Zwillingskorngrenzen ausgebildet, die
keine oder nur vernachlässigbar geringfügige Anreicherungen
von Verunreinigungskomponenten aufweisen.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung und deren Vorteile
sind unten in Zusammenhang mit der Beschreibung der Einzelheiten
des erfindungsgemäßen Verfahrens genannt.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im Folgenden unter
Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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1 bis 5:
Flussdiagramme zur Illustration von Ausführungsformen des
erfindungsgemäßen Verfahrens;
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6:
eine Illustration der gerichteten Erstarrung von Halbleiterpartikeln;
und
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7:
eine schematische Illustration von erfindungsgemäßen
Halbleiterpartikeln.
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Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
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Ausführungsformen
von erfindungsgemäßen Verfahren und Halbleiterpartikeln
werden im folgenden unter beispielhaftem Bezug auf Halbleiterpartikel aus
Silizium beschrieben. Die Umsetzung der Erfindung ist jedoch nicht
auf die Anwendung mit Silizium beschränkt, sondern analog
insbesondere mit anderen Halbleitermaterialien, wie z. B. Ge, III-V-Verbindungen
usw. realisierbar. Weitere Beispiele sind unten angegeben.
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In 1 ist
ein erstes Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen
Halbleiterpartikeln, insbesondere Siliziumpartikel, mit den Schritten
Bereitstellung von partikulärem Halbleiter-Rohmaterial, thermische
Behandlung des partikulären Halbleiter-Rohmaterials und
Oberflächenbehandlung der Halbleiterpartikel schematisch
dargestellt.
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Den
Ausgangspunkt für die Bereitstellung der Halbleiterpartikel
stellt verunreinigtes Silizium dar, das durch eine carbothermische
Reduktion von Siliziumdioxid unter Anwesenheit von Kohlenstoff im elektrischen
Lichtbogenofen hergestellt wird (vergleiche 10 in 1).
Das verunreinigte Silizium kann auch durch andere Verfahren und/oder
in anderer Form (z. B. als Abfall- bzw. Rücklaufmaterial
aus der Elektronikindustrie) bereitgestellt werden. Das verunreinigte
Silizium enthält typischerweise metallische Verunreinigungen
wie z. B. Fe, Al, W, Ca, Ti, Mo, Cr, Mn, Ni in Konzentrationsbereichen
von bis zu etwa 1 bis 2%. Weitere Verunreinigungen umfassen zum Beispiel
III- bzw. V-wertige Dotierelemente wie Bor, Phosphor usw. sowie
elektronisch nicht aktive Stoffe wie z. B. Kohlenstoff.
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Das
verunreinigte Silizium kann daran anschließend in einem
größeren Tiegel oder einem anderen größeren
Behälter aufgeschmolzen und danach durch eine schnelle
Abkühlung zur Erstarrung gebracht werden (siehe 14 in 1).
Dabei bildet sich ein grob polykristallines Material mit hohen Anreicherungen
von Verunreinigungen vorzugsweise an den inneren Korngrenzen.
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Anschließend
wird das erstarrte Silizium durch eine mechanische Zerkleinerung
in Siliziumteilchen mit einer Größe im Bereich
zwischen wenigen Mikrometern und etwa 1 mm überführt
(siehe 14 in 1). Die Siliziumteilchen bilden
das partikuläre Halbleiter-Rohmaterial als Ausgangsmaterial
für die Herstellung der Halbleiterpartikel. Auf Grund der Sprödizität
des Siliziums erfolgt das Brechen während der mechanischen
Zerkleinerung bevorzugt an den Korngrenzen, so dass die Verunreinigungen
in diesen Bereichen größtenteils freigelegt werden. Durch
z. B. ein chemisches Ätzen (vergleiche 18 in 1)
lassen sich diese Verunreinigungen größtenteils
auflösen und somit entfernen. Zum Auslaugen können
z. B. konzentrierte Säurelösungen (z. B. Salz-,
Fluss-, Schwefel-, Salpetersäure oder Mischungen von diesen
usw.) vorgesehen sein. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass auf
Grund der chemischen Löslichkeit des Siliziums in den Säurelösungen
nicht zu viel des Siliziummaterials in unerwünschter Weise
mit verloren geht. Bei den Versuchen hat sich bei diesem Vorgehen
als nachteilig gezeigt, dass insbesondere die kleineren Siliziumteilchen
mitunter vollständig aufgelöst werden und somit abhanden
kommen. Die noch auf den Teilchenoberflächen verbliebenen
Kontaminationen der Ätzsubstanzen werden anschließend
durch ein Waschen und Trocknen entfernt.
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Alternativ
zu der mechanischen Zerkleinerung kann eine Zerkleinerung aus der
Schmelze heraus, z. B. durch Zerspratzen oder Zentrifugieren des geschmolzenen
Ausgangsmaterials vorgesehen sein (vergl. 10-1 in 1),
wobei hier der Verfahrensschritt 14 sowie das Aufschmelzen
in Verfahrensschritt 22 entfallen können.
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Die
vorgefertigten Siliziumteilchen 30 werden für
die thermische Behandlung des partikulären Halbleiter-Rohmaterials
im nächsten Verfahrenschritt 22 auf ein hochtemperaturstabiles
Substrat 31 aufgebracht und durch an sich bekannte Heizverfahren
(z. B. mittels Konvektion, Strahlung, Induktion, Mikrowelle usw.)
aufgeschmolzen. Das Substratmaterial ist dabei so beschaffen, dass
es einerseits von dem flüssigen bzw. aufgeschmolzenen Silizium
nicht benetzt wird und andererseits durch dieses keine zusätzlichen
Verunreinigungen/Kontaminationen in das Halbleitermaterial eingebracht
werden. Hierzu eignen sich verschiedene, die Elemente Si, B, Al,
N enthaltende keramische Materialien (z. B. Aluminiumoxid, Bornitrid,
Siliziumoxid, Siliziumnitrid, Siliziumkarbid usw.).
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Die
Oberflächen der Substrate können zusätzlich
mit nicht oder nur wenig benetzenden und/oder mit als Diffusionsbarriere
wirkende Beschichtungen und/oder mit ein Reinigungsmittel enthaltende
Aufträge usw. versehen werden. Als besonders gut geeignet
erwies sich ein hoch verdichtetes gesintertes Siliziumnitridsubstrat,
dass eine gut polierte Oberfläche besitzt und mit stabilisierenden
Zusätzen (z. B. Yttrium- und/oder Zirkonoxid) versehen ist.
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Das
Substrat 31 kann zur besseren Aufnahme der Siliziumteilchen
mit Vertiefungen 32 oder anderen Oberflächenmodifikationen
versehen sein. Die Siliziumteilchen 30 können
dabei je nach Teilchengröße einzeln (siehe 33 in 6)
oder auch in Form einer Ansammlung (siehe 34 in 6)
in die Vertiefungen 32 eingebracht werden.
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Der
eigentliche Reinigungsprozess und somit die Bildung der erfindungsgemäßen
Halbleiterpartikel 50, 60 erfolgen durch eine
gesteuerte Kristallisation der aufgeschmolzen Siliziumteilchen 30 in Kombination
mit einer lokal definierten Keimbildung. Dieser Verfahrenschritt 22 kann
im Vakuum oder bei Normaldruck, in inerter (z. B. N2,
Ar usw.) oder reaktiver Gasatmosphäre (z. B. Cl2, H2, CO usw.) durchgeführt
werden. Der verfahrensspezifische Reinigungseffekt ermöglicht
die materialspezifische Reduzierung der Verunreinigungskonzentrationen
um den Faktor 101 bis 106.
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Die
gesteuerte Kristallisation wird erfindungsgemäß von
einem lokalen Keimbildungszentrum, sowohl vom Substrat ausgehend
(Fremdkeimbildung) als auch in Richtung des Substrates in der Weise
durchgeführt, dass die Verunreinigungsanreicherung in einer
besonders bevorzugten Richtung 56 erfolgt, die senkrecht,
zumindest aber nahezu senkrecht zur Substratoberfläche
ausgebildet ist (siehe 7). In besonders vorteilhafter
Weise wird der Prozess so gestaltet, dass auch die Wachstumsrichtung
der Kristallite 53 und die Ausbildung der Korngrenzen 54 überwiegend
senkrecht bzw. nahezu senkrecht zum Substrat verlaufen.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich die Fremdkeimbildung vom Substrat
ausgehend herausgestellt, weil sich dadurch die physikalischen Eigenschaften der
Halbleiterpartikel besonders reproduzierbar einstellen lassen. Durch
diese besondere Kon stellation wird sichergestellt, dass eine Verklebung
der Siliziumpartikel mit dem Substrat fast vollständig
unterbunden werden kann und somit die Unterlagen für sehr
viele Produktionszyklen genutzt werden können. In sehr
einfacher Weise lässt sich dabei die Keimbildung durch
eine gezielte Temperaturänderung (Abkühlung) des
Substrates oder Teilen davon herbeiführen bzw. initiieren.
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In
anderen Verfahrensmodifikationen ist es möglich, das verunreinigte
Material so zu reinigen, dass die Verfahrensschritte 14 und 18 nicht
mehr nötig sind. In einer ersten Variante wird das entsprechend 10 noch
im geschmolzenen bzw. verflüssigten Zustand vorliegende
Material direkt auf eine geeignete Unterlage, deren Oberflächen
mit speziellen Formen, Mulden, Vertiefungen oder dergleichen versehen
sein können, aufgebracht. Die Oberflächenstrukturen
der Unterlagen sind dabei so ausgebildet, dass die für
die gereinigten Partikel gewünschte Größenverteilung
ausformen lässt. Es ist aber auch möglich, dass
dabei das gereinigte Material ähnlich einer dünnen
Folie ausgebildet wird, wobei in diesem Fall die extrahierten Verunreinigungen
ebenfalls inhomogen an der zur Unterlage abgewandten Seite in Form
von lokalen Auswüchsen oder dergleichen konzentriert werden.
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Eine
andere Variante sieht vor, dass das im Verfahrenschritt 10 aufgeschmolzene
partikuläre Halbleiter-Rohmaterial in einem ersten Schritt
mittels bekannter Zentrifugier-, Versprüheinrichtungen
oder dergleichen in zunächst noch verunreinigte Siliziumteilchen überführt
wird und die gewünschte Reinigung dann im daran anschließenden
gesteuerten Kristallisations- bzw. Erstarrungsschritt durchgeführt wird.
Die erforderliche lokale Keimbildung kann dabei durch die Verwendung
von gekühlten technischen Komponenten (z. B. gekühlte
Zentrifugier scheibe), durch das kontrollierte Einblasen von Gasen
usw. geschehen.
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Die
hergestellten Halbleiterpartikel 50, 60 besitzen
vorzugsweise eine polykristalline oder einkristalline Kristallstruktur.
Bei einer polykristllinen Struktur können die Größe
sowie die Orientierung der Kristallite dabei durchaus inhomogen
im Partikelvolumen verteilt sein. So kann im Bereich der Primärkeimbildung 52 die
Kristallitgröße durchaus kleiner (einige wenige
bis einige Zehn Mikrometer) als im übrigen Partikelvolumen
ausgebildet sein, ohne dass dadurch die Funktionalität
der Halbleiterbauelemente beeinträchtigt wird. Es kann
aber auch zu einer gewissen, geringfügigen Überlagerung
der gesteuerten Kristallisation mit einer spontanen, statistisch
verteilten Keimbildung und somit Kristallisation kommen, die im
Inneren und/oder in den seitlichen Oberflächen der aufgeschmolzenen
Siliziumteilchen ausgelöst werden.
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Von
besonderem Vorteil hat sich erwiesen, dass die Korngrenzen der erfindungsgemäßen
polykristallinen Halbleiterpartikel vorwiegend als Zwillingskorngrenzen
ausgebildet sind, die gegenüber den gewöhnlichen
Korngrenzen deutlich geringere bzw. nahezu vernachlässigbare
Anreicherungen von Verunreinigungskomponenten aufweisen.
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Die
Verfahrensparameter werden so eingestellt, dass sich letztendlich
für die Halbleiterpartikel 50, 60 mittlere
Durchmesser im Bereich von etwa 10 μm bis einige Millimeter
beliebig einstellen lassen. Die insbesondere für Solarzellen
vorgesehenen Halbleiterpartikel weisen vorzugsweise mittlere Durchmesser
von etwa 10 μm bis 800 μm auf.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist die mit der erfindungsgemäßen
Orientierung in besonderer Weise korrelierte inhomogene und lokale
Verteilung der Verunreinigungen. Die Anreicherung und/oder Ausscheidung
der Verunreinigungen erfolgt dabei hauptsächlich im Bereich
des Kristallisationsbeginnes 52 und/oder im Bereich des
Kristallisationsendes und dort in Form von nach außen gerichteten
Auswüchsen 51. Dadurch, dass die Anreicherungen/Ausscheidungen
in besonderer Weise punktuell bzw. lokal angeordnet sind, ist somit
nur ein äußerst geringer Anteil an der Gesamtoberfläche
bzw. der oberflächennahen Volumenbereiche davon betroffen.
In den nach außen gerichteten Auswüchsen 51 konzentrieren
sich mitunter bis zu 90%, vorzugsweise mindestens 60% der an die
Oberfläche der Halbleiterpartikel 50 hin extrahierten
Verunreinigungen. Die Auswüchse haben dabei durchaus die
Gestalt einer Beule, Erhebung oder dergleichen, wie es in 1A schematisch dargestellt ist. Das Ausmaß der
Anreicherungen ist dabei abhängig von der Art der Verunreinigung und/oder
der Ausscheidungskonstitution mit unterschiedlich hohen Werten für
Schwermetalle (z. B. Fe, Cu, Mo) oder für Verbindungen
wie Fe2O3, Al2O3, Silikate, Sulfide,
Silizide usw..
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Besonders
vorteilhaft ist, dass auf Grund der hier vorliegenden besonderen
Volumen-Oberflächen-Verhältnisse von z. B. 5 μm
bis 150 μm, insbesondere 10 μm bis 50 μm
nur sehr geringe Verunreinigungsausscheidungen 55 an den
inneren Korngrenzen 54 in Erscheinung treten können,
so dass sich die für die volle Funktionsfähigkeit
der Halbleiterbauelemente relevanten Bedingungen erfüllen
lassen. So lassen sich überraschenderweise mit diesen, erfindungsgemäß aus
verunreinigtem Silizium direkt hergestellten Halbleiterpartikeln
sehr gute Ladungsträgerbeweglichkeiten und -lebensdauern
erreichen, die mit den mittels der bekannten und teuren Verfahren
bereitgestellten hochreinen Siliziumwafermaterialien vergleichbar
sind. Gerade das Volumen-Oberflächen-Verhältnis,
die spezielle kugelähnliche Form und die damit verbundenen
Nichtgleich gewichtsreaktionen ermöglichen eine nahezu vollständige
Extraktion der Verunreinigungen bei mitunter nur einem einzigen
Prozessdurchlauf, was durch andere vergleichbare bekannten Verfahren
nicht geleistet werden kann. Die Volumenkonzentrationen der verschiedenen
Verunreinigungen lassen sich um mehrere Größenordnungen
reduzieren.
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Als
ein weiterer wichtiger Aspekt hat sich herausgestellt, dass sich
die Verunreinigungen in den Bereichen 51, 52 ausschließlich
nur an den Oberflächen- und/oder in den oberflächennahen
Bereichen der Halbleiterpartikel anreichern und nicht oder nur wenig
in das Partikelvolumen hineinragen. Dadurch sind in der Umgebung
der Bereiche 51, 52 lediglich etwa maximal 10%,
vorzugsweise weniger als etwa 5% des gesamten Halbleiterpartikelvolumens
mit den Verunreinigungen kontaminiert, so dass genügend funktional
nutzbares Halbleitervolumen vorhanden ist.
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Für
die erfindungsgemäße Oberflächenbehandlung
der Halbleiterpartikel werden in einem nächsten Verfahrenschritt 24 die
lokalen Ausscheidungen mittels an sich bekannter chemischer Ätzverfahren
entfernt und somit die fertigen Halbleiterpartikel 60 erhalten.
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Auf
Grund der mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
verbundenen besonderen lokalen Anordnung der Anreicherungen in Form
von Beulen oder dergleichen hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
wenn vor dem chemischen Abätzen der Anreicherungen eine
mechanische Bearbeitung der Halbleiterpartikel erfolgt. Dabei werden
die Halbleiterpartikel mit mechanischen Kräften beaufschlagt,
wie z. B. durch Bewegung in rotierenden Trommeln usw., so dass es mindestens
zu einem teilweisen Abrieb, Abschälen, Abplatzen oder dergleichen
der Anreicherungsbereiche 51, 52 und somit einer
nahezu selektiven mechanischen Extrak tion der Verunreinigungen kommt. Diese
einfache Reinigungsprozedur ist deshalb möglich, weil die
Kristallstruktur gerade in den Bereichen der Verunreinigungsanreicherungen
stark gestört ist und somit dort eine deutlich schlechtere
mechanische Anbindung gegeben ist. Auf diese Weise ist es nun sogar
möglich geworden, die Ätzdauer deutlich zu verringern
und somit dafür zu sorgen, dass auch kleinere Halbleiterpartikel
nicht mehr beim chemischen Ätzen aufgelöst werden
und somit verloren gehen. Als weiterer Vorteil hat sich gezeigt,
dass durch diese mechanische Bearbeitung gleichzeitig eine gewisse
Verrundung der Halbleiterpartikel erfolgt und somit Halbleiterpartikel 60 mit
noch weiter verbesserter kugeliger bzw. kugelähnlicher
Form bereitgestellt werden können.
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Eine
solche selektive Extraktion lässt sich auch unter Ausnutzung
der unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten zwischen den mit
Verunreinigungen angereicherten Bereichen 51, 52 auf
der einen Seite und dem übrigen Partikelvolumen auf der anderen
Seite bewerkstelligen. Hierzu hat es sich bewährt, wenn
die Halbleiterpartikel 50 mit stark kühlenden
oder erhitzenden Substanzen (z. B. durch Übergießen
mit flüssigem Stickstoff usw.) schlagartig beaufschlagt
werden.
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Zur
Potenzierung des Reinigungseffektes können die im Verfahrenschritt 24 hergestellten
Halbleiterpartikel 60 den vorherigen Herstellungs- oder Nachbehandlungsprozeduren
mehrfach unterworfen werden (siehe 24-1, 24-2 in 1).
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Nach
Bereitstellung der erfindungsgemäßen Halbleiterpartikel
können diese der eigentlichen Verwendung in den Halbleiterbauelementen
bzw. -einrichtungen 26 zugeführt werden.
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Ausführungsbeispiel 1
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Das
noch verunreinigte Silizium kann durch zusätzlich vorgeschaltete
bekannte metallurgische Aufbereitungsverfahren 12 (siehe 2)
vorkonfektioniert werden. So ist es möglich, durch Zugabe
von Schlackenbildnern (z. B. Kalzium-Silikat-Verbindungen, Halogenide,
Oxide, Kombinationen daraus usw.) direkt in die Siliziumschmelze
eine gezielte Vorreinigung des Siliziums durchzuführen.
Durch dieses Verfahren lässt sich eine ganze Reihe von
z. B. metallischen (z. B. Fe, Ca, Cr usw.) und/oder nichtmetallischen
(z. B. P, B usw.) Verunreinigungen sehr gut extrahieren. Durch die
zusätzliche Anordnung eines Vakuums direkt über
der Schmelze und/oder das Hindurchführen eines Gases durch
die Schmelze (z. B. H2, H2O,
SiCl4 usw.) lassen sich vor allem die Elemente
der III. und IV. Hauptgruppe (Bor, Phosphor) eliminieren. Dabei
werden diese Verunreinigungskomponenten auf Grund ihres geringen
Dampfdruckes entweder direkt verdampft oder in Verbindungen überführt,
die ein Verdampfen ermöglichen.
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Durch
diese Verfahren ist es möglich, die Konzentration der Verunreinigungen
im verunreinigten Siliziumausgangsmaterial (z. B. metallurgisches Silizium)
um mindestens den Faktor 101 bis 103 zu erniedrigen und somit letztendlich die
Qualität der daraus hergestellten Halbleiterpartikel 50, 60 noch
weiter zu verbessern.
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Ausführungsbeispiel 2
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Bei
der Erstarrung des verunreinigten Siliziums zu grob polykristallinem
Material entsprechend Verfahrenschritt 14 kommt es an den
Korngrenzen zu größeren Ausscheidungen von Verunreinigungen. Die
Konzentration der Verunreinigungen in diesen Zonen kann dabei gegenüber
den ungestörten kristallinen Bereichen durchaus um den
Faktor 102 bis 103 erhöht
sein.
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Aus
den durchgeführten Untersuchungen geht hervor, dass in
diesen Verunreinigungszonen des verunreinigten Siliziums stets größere
Konzentrationen an Eisen enthalten sind. Wie weiter oben ausgeführt
wurde, werden nun bei der mechanischen Zerkleinerung des erstarrten
Materials vor allem die verunreinigten Korngrenzen freigelegt (siehe
Verfahrenschritt 14). Wird nun das Silizium in genügend kleine
Teilchen überführt, können unter Ausnutzung von
magnetischen Feldern die die magnetisch aktive Verunreinigungskomponente
Eisen enthaltenden Teilchen in sehr einfacher Weise extrahiert werden. Dadurch,
dass nun das Eisen in allen stärker verunreinigten Siliziumteilchen
enthalten ist, kann eine nahezu hundertprozentige Extraktion sämtlicher,
ursprünglich in den Korngrenzen angesammelten Verunreinigungen
durchgeführt werden.
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Hierzu
genügt es, das gemahlene Silizium an einer mit Magnetfeldern
versehenen Einrichtung vorbeizuführen bzw. mit einer solchen
in Kontakt zu bringen (siehe Verfahrenschritt 16). Die
einzustellenden Abmessungen der zu extrahierenden Siliziumteilchen
hängen dabei von den verwendeten Magnetfeldstärken
sowie von der Konzentration des Fe ab, so dass dieser Effekt bei
Verwendung einer Kombination von sehr kleinen Siliziumteilchen (Durchmesser
kleiner als etwa 250 μm) mit sehr hohen Magnetfeldstärken
ganz besonders effektiv genutzt werden kann.
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Dieses
Verfahren lässt sich nicht nur für die Herstellung
der erfindungsgemäßen Halbleiterpartikel verwenden,
sondern ist nahezu beliebig auf andere Materialien übertragbar.
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Die
Durchführung des Verfahrensschrittes 16 ist dabei
nicht an das Element Eisen gebunden. Vielmehr lässt sich
diese Vorgehensweise auf alle magnetisch aktiven Substanzen anwenden,
die eine mittlere Konzentration von typischerweise etwa 0,01% bis
1% und darüber besitzen.
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Ausführungsbeispiel 3
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Wegen
der sehr spröden Eigenschaften des Siliziums entstehen
bei der mechanischen Zerkleinerung in Verfahrenschritt 14 Teilchen
mit sehr unterschiedlichen Abmessungen, die von einigen Millimetern
bis wenigen Mikrometern reichen. Insbesondere die Materialkleinstteilchen
(Stäube) mit mittleren Durchmessern im Bereich von nur
wenigen Mikrometern bis etwa 100 μm lassen sich nicht oder
nur sehr schwierig weiterverarbeiten. Diese Kleinstteilchen werden üblicherweise
durch z. B. eine Siebung aus der Produktion ausgesondert, wodurch
sich jedoch ein hoher Materialverlust und somit höhere
Herstellungskosten ergeben.
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Zur
Vermeidung dieser Materialverluste erwies es sich als besonders
vorteilhaft, wenn die mitunter sehr kleinen Siliziumteilchen mittels
eines Wirbelschichtverfahrens zu einem Agglomerat oder Granulat
mit definierter Größe und nahezu kugelförmiger Gestalt
zusammengefügt werden (siehe Verfahrensschritt 20 in 4).
Als geeignet erwiesen sich die Verfahren der Wirbelschicht-Sprühgranulation,
-Agglomeration oder Kombinationen daraus. Dabei werden die Siliziumteilchen
mit geeigneten Lösungs- bzw. Dispergierungsmittel, die
zusätzliche Binder- und/oder Polymerisatoranteile enthalten,
versetzt. Dieses Gemisch wird in eine Prozesskammer versprüht
und so lange unter Einwirkung von Luft oder einem inerten Gas verwirbelt,
bis die gewünschte Größe, -form, -dichte
usw. der Agglomerate bzw. Granulate erreicht werden. Für
die gegensei tige Verklebung der Siliziumteilchen werden organische
Bindemittel und/oder Polymerisatoren eingesetzt, wobei solche Substanzen
vorgesehen sind, die bei Erwärmung bzw. dem Aufschmelzen
entsprechend Verfahrensschritt 22 nahezu vollkommen rückstandsfrei zersetzt
werden bzw. pyrolisieren (z. B. Butyl- oder Methylacetat-, Zellulose-,
Acrylat-Verbindungen usw.), damit keine zusätzlichen Verunreinigungen
in das Halbleitermaterial eingebracht werden.
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Der
Durchmesser der mit diesem Verfahren erzeugten Silizium-Agglomerate
bzw. -Granulate lässt sich im Bereich zwischen etwa 40 μm
und einigen Millimetern beliebig einstellen. Es können
Ausgangsteilchen mit Abmessungen von nur wenigen bis mehreren Hundert
Mikrometern granuliert bzw. agglomeriert werden. Für die
Weiterverwendung der Halbleiterpartikel 60, insbesondere
in Solarzellen, werden die Granulate bzw. Agglomerate mit mittleren Durchmessern
im Bereich von vorzugsweise etwa 50 μm bis etwa 1000 μm
bereitgestellt. Zudem erlaubt dieses Verfahren die Einstellung einer
sehr engen Dickenverteilung, so dass am Ende der Verfahrenskette
sogar nahezu gleich große Halbleiterpartikel bereitgestellt
werden können.
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Ausführungsbeispiel 4
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Für
einige Anwendungen der Halbleiterpartikel macht sich eine gezielte
p- oder n-Dotierung erforderlich. Die hierzu benötigten
Dotierelemente (z. B. B, P, Al, As usw.) müssen, sofern
diese nicht schon in den gewünschten Konzentrationen im
Ausgangsmaterial enthalten sind, der Prozesskette zusätzlich zugeführt
werden. In 5 sind innerhalb der Verfahrenskette
einige Verfahrensstufen dargestellt, bei denen die kontrollierte
Zugabe der Dotierelemente bevorzugt in Form von Feststoffen sehr
effektiv und reproduzierbar erfolgen kann. Der Zusatz der Dotierelemente
kann aber auch mittels Gaspha senabscheidung und/oder Verdampfung
geeigneter bekannter Substanzen geschehen.
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Ausgehend
von der Erfindung sind vielfältige weitere Kombinationen
zwischen den unterschiedlichsten Verfahrensschritten, Materialien
und nutzbaren Effekten ableitbar.
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Die
beschriebenen Verfahren lassen sich mit weiteren bekannten Verfahren
nahezu beliebig kombinieren. So können z. B. durch den
partiellen Einbau von Wasserstoffatomen in das Silizium mittels
einer Temperatur-Nachbehandlung, die vorzugsweise in einer Wasserstoffatmosphäre
durchgeführt wird, strukturelle Defekte ausgeheilt und
damit die elektronischen Eigenschaften der Halbleiterpartikel weiter verbessert
werden. Weiterhin lassen sich auch andere störende Verunreinigungsbestandteile
durch eine Kombination des hier beschriebenen Verfahrens mit bekannten
Verdampfungs- bzw. Sublimationsverfahren im Vakuum usw. eliminieren
und/oder in eine für die Verwendung der Halbleiterpartikel
nicht mehr störende chemische Substanzen (z. B. Silizide)
oder dergleichen überführen.
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Da
bei den erfindungsgemäßen Verfahren gegenüber
den anderen bekannten Verfahren sehr hohe Materialausbeuten von
etwa 70% bis 90% gegeben sind, ist die Weiterveredelung der gereinigten Partikel
als Zwischenprodukt zu Substanzen mit anderen Geometrien bzw. Abmessungen
(z. B. Wafer, Scheiben, Platten usw.), Struktureigenschaften und/oder
Dotierelementgehalten usw. möglich.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren ist keineswegs auf
das Silizium beschränkt. Vielmehr ist die Erfindung auch
auf andere Halbleitermaterialien, z. B. Ge, III-V-Verbindungen (z.
B. GaAs, InP usw.) und Kombinationen daraus übertragbar.
Insbesondere zur Raffination von solchen Materialien, die sich mit den
bekannten Verfahren nicht oder nur schwer in der gewünschten
Reinheitsstufe, in größeren Volumina und/oder
aber auch im erforderlichen Kostenrahmen herstellen lassen, ist
das erfindungsgemäße Verfahren besonders geeignet.
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Die
Verwendungsmöglichkeiten der Erfindung bestehen neben den
Anwendungen in Solarzellen auch in der Verwendung für elektronische und/oder
optoelektronische Halbleiterbauelemente bzw. -einrichtungen (z.
B. Sensoren, Displays, lichtemittierende Elemente, Schaltkreise
usw.), in elektrochemisch wirksame Einrichtungen oder in bilderzeugende
Bauelemente usw.. Unter Bezugnahme auf die Patentanmeldung
DE 100 52 914.3 (
EP 01993027.0 ) lassen die
erfindungsgemäßen Halbleiterpartikel vorteilhafterweise
zur Herstellung der dort beschriebenen Halbleitereinrichtungen,
wie zum Beispiel für Solarzellen, Halbleiterbauelemente
(Lichtsensoren, Displays, lichtemittierende Elemente), elektrochemische
Zellen oder bilderzeugende Bauelemente usw. verwenden.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln
als auch in Kombination für die Verwirklichung der Erfindung
in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10052914 [0009, 0062]
- - EP 01993027 [0062]