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DE102007061709A1 - Drehbarer Schrämmeißel - Google Patents

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DE102007061709A1
DE102007061709A1 DE102007061709A DE102007061709A DE102007061709A1 DE 102007061709 A1 DE102007061709 A1 DE 102007061709A1 DE 102007061709 A DE102007061709 A DE 102007061709A DE 102007061709 A DE102007061709 A DE 102007061709A DE 102007061709 A1 DE102007061709 A1 DE 102007061709A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sleeve
shaft
pick
tip
rear end
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007061709A
Other languages
English (en)
Inventor
Steven Lee Weaver
Matthew Kenny
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sandvik Intellectual Property AB
Original Assignee
Sandvik Intellectual Property AB
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sandvik Intellectual Property AB filed Critical Sandvik Intellectual Property AB
Publication of DE102007061709A1 publication Critical patent/DE102007061709A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21CMINING OR QUARRYING
    • E21C35/00Details of, or accessories for, machines for slitting or completely freeing the mineral from the seam, not provided for in groups E21C25/00 - E21C33/00, E21C37/00 or E21C39/00
    • E21C35/18Mining picks; Holders therefor
    • E21C35/183Mining picks; Holders therefor with inserts or layers of wear-resisting material
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21FSAFETY DEVICES, TRANSPORT, FILLING-UP, RESCUE, VENTILATION, OR DRAINING IN OR OF MINES OR TUNNELS
    • E21F5/00Means or methods for preventing, binding, depositing, or removing dust; Preventing explosions or fires

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  • Mining & Mineral Resources (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Picke (10), die einen länglichen Schaft (14) und eine Meißelspitze (11) aufweist, welche an einem Ende des Schaftes montiert ist, um von diesem Ende aus hervorzustehen. Es sind zumindest zwei Hülsensegmente (21, 22) vorgesehen, und diese Segmente sind in Umfangsrichtung an und um den Schaft (14) befestigt, um eine im Wesentlichen ringförmige Hülse (20) zu bilden. Die Hülse (20) kann an dem Schaft (14) so befestigt werden, dass sie keinen Kontakt mit dem hinteren Ende der Meißelspitze (11) hat. Darüber hinaus kann die Meißelspitze (11) einen Abschnitt maximalen Durchmessers (MD) haben, der größer ist als der Innendurchmesser (ID) der Hülse (20, so dass der Abschnitt maximalen Durchmessers (MD) in radialer Richtung über der Hülse (20) liegt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen drehbaren Schrämmeißel (Picke), wie er in Bergbau- und Grabungsausrüstungen verwendet wird. Die vorliegende Erfindung ist grundsätzlich für die Verwendung beim Abbau von Kohle entwickelt worden und bei diesem Gebrauch typischerweise für den Untertageabbau von Kohle. Es ist daher zweckmäßig, die Erfindung in Bezug auf diese Verwendung zu beschreiben, auch wenn es sich versteht, dass die Erfindung auch bei anderen Bergbau oder Ausschacht- bzw. Ausgrabungsvorgängen verwendet werden könnte.
  • Der Untertageabbau von Kohle bringt verschiedene Sicherheitsaspekte mit sich, wobei einer dieser Aspekte in der Verhinderung von Feuer oder Explosionen liegt, die innerhalb der Mine bzw. Grube auftreten könnten. Diese können aufgrund der Erzeugung von Methangas und Kohlenstaub (üblicherweise als Minenstaub bzw. Grubenstaub bezeichnet) während des Abbauens auftreten, welche in der Mine eingefangen bzw. eingeschlossen werden können und sehr leicht zündfähig sind. Dabei ist es ein Nachteil, dass die bei dem Kohleabbau verwendete Ausrüstung Zündfunken erzeugen kann, die ein solches Gas oder einen Staub entzünden können. Aus diesem Grunde versuchen Bergarbeiter, die Erzeugung von Funken unter Tage minimal zu halten oder auszuschließen.
  • Drehbare Schneidpicken werden in sich drehenden Schrämmaschinen verwendet, die eine rotierende Trommel aufweisen, welche eine Mehrzahl von Picken bzw. Meißeln trägt. Der Abbau erfolgt durch das Eindringen der Picken in eine Erdoberfläche (Ortsbrust), während sie sich mit der Trommel drehen. Dieser in hohem Maße aggressive Eingriff zwischen den Picken bzw. Meißeln und der Ortsbrust kann zu einer Funkenbildung dazwischen führen. Picken bzw. Meißel, die für den Kohleabbau verwendet werden, haben allgemein eine Spitze aus hartem, gesintertem Wolframcarbid, die üblicherweise durch Hartlöten mit einem Stahlschaft verbunden ist. Meißel dieser Art sind in verschiedenen Druckschriften aus dem Stand der Technik offenbart, wie z. B. in der US 6,113,195 , EP 0 274 645 und DE 42 26 976 . Die Spitze der Meißel bzw. Picken kann entweder vom Typ eines Einsatzes oder einer Kappe sein.
  • Der Einsatztyp ist in der DE 42 26 976 dargestellt, bei welcher ein größerer Abschnitt der axialen Länge der Spitze in einer Bohrung des Schaftes verankert ist, und sich dann aus der Bohrung heraus erstreckt. Der Kappentyp ist in der EP 0 274 645 dargestellt, wobei die Spitze einen breiteren Basisabschnitt hat als die Spitze des Einsatztyps und das Basisteil in einer relativ flachen Aussparung am vorderen Ende des Schaftes angeordnet und dort hart verlötet ist. Die vorliegende Erfindung ist anwendbar auf die Picken vom Kappentyp.
  • Bei Schrämmeißeln bzw. Picken der vorstehend genannten Art können Funken zwischen der Spitze aus Wolframcarbid und der Ortsbrust und auch zwischen dem Stahlschaft und der Ortsbrust erzeugt werden, auch wenn typischerweise eine größere Wahrscheinlichkeit für eine Funkenerzeugung zwischen dem Stahlschaft und dem Erdboden bzw. der Ortsbrust besteht.
  • Die in hohem Maße aggressive Umgebung, in welcher die Picken arbeiten, führt auch zu einem Verschleiß von Teilen der Picken, die mit dem abgebauten Bodenmaterial in Kontakt kommen. Typischerweise ist der Schaft einer Picke aus einem Material hergestellt, welches weicher ist als die Spitze des Schrämmeißels und deshalb ist der Schaft mit größerer Wahrscheinlichkeit einem Verschleiß ausgesetzt als die Spitze und dies gilt insbesondere in dem Bereich näher an der Spitze. Eine ringförmige Hülse, die an dem Schaft der Picke im Anschluss an die Schneidspitze angebracht ist, ist für Zwecke der Funkenreduzierung vorgeschlagen worden. Siehe beispielsweise die gleichzeitig anhängige australische Patentanmeldung Nr. 2004 201 284 desselben Anmelders. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine ähnliche Form einer Picke und stellt eine Anordnung zum Reduzieren des Auftretens eines Eingriffs der Hülse mit dem Erdboden bzw. der Ortsbrust und/oder mit Bodenbruchstücken bereit, die während des Abbaus gelöst werden, um die Lebensdauer der Hülse gegenüber einem Ausfall zu verlängern.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Picke bereitgestellt, welche aufweist:
    einen länglichen Schaft
    eine Schneidspitze, die an einem Ende des Schaftes montiert ist, so dass sie von diesem Ende hervorsteht,
    zumindest zwei Hülsensegmente, die in Umfangsrichtung um den Schaft herum fixiert sind, so dass sie eine im wesentlichen ringförmige Hülse bilden, welche vordere und hintere Enden aufweist.
  • Ein beträchtlicher Vorteil wird gewährt durch Ausbilden der Hülse aus zumindest zwei Hülsesegmenten. Zunächst ermöglicht dies, dass die Hülse unter Bedingungen an dem Schaft angebracht wird, in welchem eine als durchgehender oder geschlossener Ring ausgebildete Hülse nicht angebracht werden könnte. Beispielsweise umfasst eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die später noch diskutiert werden wird, eine Aussparung in Umfangsrichtung, die an der Oberfläche des Schaftes ausgebildet ist. Der Durchmesser der Aussparung ist in einer Ausführungsform geringer als der Durchmesser des Schaftes auf jeder Seite der Aussparung. Bei einer solchen Anordnung könnte eine Hülse, die als kontinuierlicher oder geschlossener Ring ausgebildet wäre, nicht in der Aussparung aufgenommen werden, jedoch eine Hülse, die aus zwei oder mehr Hülsensegmenten besteht, kann dieses.
  • Zusätzlich kann eine aus zwei oder mehr Hülsensegmenten gebildete Hülse an dem Schaft befestigt werden, nachdem die Schneidspitze bereits an dem Schaft angebracht worden ist. Dies ist bei einer Hülse nicht möglich, die als durchgehender oder geschlossener Ring ausgebildet wurde, da eine solche Hülse nicht über den maximalen Durchmesser der Schneidspitze, welcher größer ist als der Innendurchmesser der Hülse, hinweg bewegt werden könnte.
  • Da die Hülsesegmente in der oben beschriebenen Weise an dem Schaft angebracht werden könnten, kann der Innendurchmesser der Hülse im Vergleich zu anderen Formen von Schrämmeißeln bzw. Picken reduziert werden. Dies ermöglicht es, dass der Schaft der Picke schlanker oder weniger massiv ist als bei anderen Formen von Picken. Der Vorteil hier liegt darin, dass ein schlankerer Schaft den Eingriff mit der Ortsbrust, die abgebaut wird, oder mit Abbaufragmenten, die verschoben worden sind, weniger ausgesetzt ist, so dass der Verschleiß der Hülse ebenso vermindert wird wie die Neigung zur Funkenerzeugung. Die Hülse wird außerdem einem Eingriff mit dem abgebauten oder ausgehobenen Material oder Bruchstücken des Abbaumaterials, die durch die Picke verschoben werden, bei einer Picke gemäß der vorliegenden Erfindung weniger ausgesetzt, indem der Abschnitt maximalen Durchmessers der Schneidspitze ein Durchmesser ist, der größer als der Innendurchmesser der Hülse ist. Der Abschnitt maximalen Durchmessers kann zumindest teilweise die Hülse in radialer Richtung überdecken und kann deshalb Abbaufragmente von dem Eingriff mit der Hülse weg ablenken. Bei einigen Picken nach dem Stand der Technik ist der maximale Durchmesser der Schneidspitze geringer als der Innendurchmesser der Hülse, so dass die Schneidspitze bei Eingriff mit der Ortsbrust oder mit den Abbaubruchstücken, die durch die Picke gelöst wurden, keinen Abdeckungsschutz bietet. Eine solche Anordnung ist in gewissen Bergbau- oder Aushubumgebungen akzeptabel, jedoch ist in aggressiveren Umgebungen ein Schutz der Hülse wünschenswert, um die Wahrscheinlichkeit eines Bruchs zu vermindern. Auch wenn die Hülse auf diese Weise geschützt wird, kann sie dennoch ihre primäre Funktion der Verschleiß- und/oder Funkenreduzierung dennoch in adäquater Weise ausführen, jedoch mit einer geringeren Fehlerwahrscheinlichkeit.
  • Dementsprechend kann die Hülse entweder Verschleißschutz und/oder Funkenschutz bieten, je nach der Hülsenkonstruktion mit größerer Zuverlässigkeit aufgrund der Lebensdauer der Picke.
  • Die Hülse kann entweder für einen Verschleißschutz oder für eine Funkenverminderung oder für eine Kombination von beidem vorgesehen werden. Wenn ein Verschleißschutz erforderlich ist, so kann die Hülse aus irgendeinem geeigneten Material, beispielsweise aus demselben Material wie der Schaft, bestehen, oder aus einem härteren Material. Die Hülse kann beispielsweise aus demselben Material wie die Schneidspitze bestehen, und bei dieser Auslegung könnte die Hülse aus Wolframcarbid hergestellt sein.
  • Die Hülse ist vorzugsweise neben dem hinteren Ende der Schneidspitze um den Schaft herum befestigt, da dies die Position des Schaftes ist, die mit der größten Wahrscheinlichkeit entweder mit der geschnittenen Ortsbrust oder den Bodenfragmenten in Kontakt kommt, die während des Hobelns bzw. Schrämens von der Ortsbrust abgelöst wird. Demnach ist es der Bereich des Schaftes, der am wahrscheinlichsten einem Verschleiß ausgesetzt ist und/oder zur Erzeugung eines Zündfunkens neigt. Der Schaft kommt üblicherweise weniger wahrscheinlich mit der Ortsbrust oder den Bodenfragmenten weiter entfernt von der Schneidspitze in Kontakt, so dass die Bereitstellung einer Hülse nur für einen kleinen Teil des Schaftes, angrenzend an die Schneidspitze, erforderlich ist, und zwar entweder wegen der Verschleiß- und/oder der Funkenverminderung.
  • Wenn die Hülse für einen Funkenschutz bereitgestellt wird, so sollte die Hülse aus einem Material hergestellt sein, dass während eines Ausbrech- bzw. Schrämvorgangs eine geringere Neigung zur Erzeugung von Zündfunken hat als das Material des Schaftes. Wiederum kann die Hülse aus demselben Material wie die Schneidspitze gebildet sein, wenn dieses Material die Eigenschaft zum Widerstehen gegen Funken hat, und ein solches Material könnte Wolframcarbid sein.
  • Die Hülsensegmente, welche im wesentlichen ringförmige Hülsen bilden, können zwei Segmente sein, die jeweils bogenförmig gekrümmte Segmente sind, welche sich über näherungsweise 180° erstrecken. Die Hülsesegmente können also jeweils halbkreisförmige Segmente sein.
  • In der bevorzugten Ausführung der Erfindung besteht die Hülse aus einem Paar von Hülsensegmenten. Jedoch soll es auch im Schutzumfang der vorliegendenden Erfindung liegen, wenn die Hülse aus drei oder mehr Hülsensegmenten gebildet wird, die jeweils eine Erstreckung in Umfangsrichtung von nicht mehr als etwa 180° haben.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung hat die Schneidspitze ein vorderes Ende, ein hinteres Ende und einen Befestigungsabschnitt für die Befestigung an dem Schaft, wobei der Befestigungsabschnitt und das vordere Ende dem hinteren Ende entgegengesetzt liegend angeordnet sind, wobei die Spitze eine solche Form hat, dass sie von dem vorderen Ende zu dem hinteren Ende hin in einer Richtung nach außen bis zu einem Abschnitt maximalen Durchmessers divergiert und wobei die Hülsesegmente um den Schaft im Anschluss an und nicht in Kontakt mit dem hinteren Ende der Schneidspitze befestigt sind.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, dass der Abschnitt maximalen Durchmessers der Schneidspitze einen Durchmesser hat, der größer ist als der Innendurchmesser der Hülse, so dass der Abschnitt maximalen Durchmessers in radialer Richtung auf der Hülse liegt bzw. die Hülse übergreift.
  • Bei einem Schrämmeißel bzw. einer Picke gemäß der Erfindung kann der längliche Schaft irgendeine geeignete Form, wie z. B. bekannte Formen, annehmen, um ihn an einer sich drehenden Schneidtrommel bzw. Schneidewalze zu befestigen. Der Schaft ist üblicherweise lösbar an der Walze befestigbar, so dass verschlissene Picken nach Bedarf ersetzt werden können und bei einigen Maschinen ist der Schaft drehbar montiert, so dass die Picke sich frei um ihre Längsachse drehen kann, wenn sie mit der Ortsbrust in Eingriff tritt. Der Schaft wird üblicherweise aus Stahl hergestellt.
  • Bei einer Picke gemäß der Erfindung kann der Schaft so ausgestaltet sein, dass er eine Schneidspitze in Kappenform aufnimmt. Bei einer Picke gemäß der Erfindung kann die Schneidspitze aus irgendeinem geeigneten Material hergestellt werden, vorzugsweise einem, welches härter ist als das Schaftmaterial und das bevorzugte Schneidspitzenmaterial ist gesintertes Wolframcarbid. Für eine noch gesteigerte Härte kann die Spitze auch mit Diamant durchsetzt sein oder kann für denselben Zweck kubisches Bornnitrit enthalten. Die Schneidspitze kann irgendeine geeignete Form haben. Die Schneispitze ist üblicherweise durch Hartlöten an dem Schaft befestigt, auch wenn auch andere Mittel zum Befestigen der Spitze, wie z. B. chemische Klebstoffe, verwendet werden können.
  • Die Hülse, die neben der Schneidspitze um den Schaft herum festgelegt ist, ist vorzugsweise aus demselben Material hergestellt wie die Schneidspitze und vorzugsweise ist auch dieses Material gesintertes Wolframcarbid. Alternativ könnte das Material SiC, Al2O3, TiN, SiC-D (Compositmaterial aus Siliciumcarbid und Diamant), kubisches Bornitrit, Werkzeugstahl oder andere ähnliche Materialien enthalten bzw. aus diesen bestehen. Diese Materialien können als Compositmaterial mit anderen geeigneten Materialien hergestellt werden, oder sie können als eine äußere Schicht oder Schichten auf einem geeigneten Basismaterial bereitgestellt werden.
  • Bevorzugt ist es, wenn die Hülse in ihrem Herstellungszustand über ihre gesamte axiale Länge hinweg einen konstanten Innendurchmesser hat. Der Innendurchmesser der Hülse kann jedoch auch über ihre axiale Länge hinweg variieren, um eine Anpassung an die Form der Schaftfläche, an welcher sie befestigt wird, zu bieten. Beispielsweise könnte die Schaftfläche eine geneigte Fläche sein und der Innendurchmesser der Hülse nimmt dann von einem axialen Ende zu dem anderen hin zu. Alternativ kann die Schaftfläche abgestuft oder sonst wie geformt sein und deshalb könnte der Innendurchmesser der Hülse so variiert werden, dass er dazu passt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat die Hülse eine Wandstärke, die von dem Bereich des vorderen Endes derselben zu dem Bereich des hinteren Endes zunimmt. In dieser bevorzugten Ausgestaltung kann der Innendurchmesser der Hülse über ihre axiale Länge hinweg (dennoch) konstant sein, während der äußere Durchmesser der Hülse von dem Bereich des vorderen Endes zu dem Bereich des hinteren Endes hin zunimmt. In der bevorzugten Ausführungsform ist das vordere Ende der Hülse abgeschrägt.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Hülsensegmente um den Schaft herum mit einem Befestigungsmaterial fixiert und diese Segmente erstrecken sich über im wesentlichen 360° um den Schaft herum. Das Befestigungsmaterial kann irgendeine geeignete Verbindung sein, ist jedoch vorzugsweise ein Lot oder Hartlot. In der bevorzugten Ausgestaltung hat das Befestigungsmaterial eine geringere Neigung zur Erzeugung von Zündfunken während eines Schneidvorgangs als das Material des Schaftes.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der Schaft eine Schulter definieren, die sich im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Schaftes erstreckt und das hintere Ende der Hülse stützt sich auf der Schulter ab.
  • Die Schulter kann eine erste Oberfläche einer umlaufenden Aussparung bilden, die in dem Schaft ausgebildet ist, der dafür vorgesehen ist, die Hülse zumindest teilweise aufzunehmen. Durch diese Anordnung kann die Hülse innerhalb einer angrenzenden Oberfläche des Schaftes an einem oder beiden Enden der Hülse aufgenommen bzw. abgestützt werden. Mit anderen Worten, die Hülse springt in den Schaft hinein zurück. Demnach kann der Innendurchmesser der Hülse kleiner sein als der Durchmesser des Schaftes an bzw. jenseits des einen oder anderen Endes der Hülse. In vorteilhafter Weise ermöglicht die vorliegende Erfindung, dass die Hülse an einer Aussparung angebracht wird, die in dem Schaft ausgebildet ist, da die Hülse aus zwei oder mehr getrennten Hülsensegmenten besteht, die getrennt voneinander in ihre Position innerhalb der Aussparung gebracht werden können. Dies könnte man mit einer Hülse derselben Größe, die als geschlossene, ringförmige Hülse ausgebildet ist, nicht erreichen, da eine solche Form einer Hülse nicht über den Schaftabschnitt passen würde, der an die Aussparung angrenzt und dessen Durchmesser größer ist als der Innendurchmesser der Hülse.
  • Indem die Hülse in einer Aussparung passend aufgenommen wird, kann der Hauptteil der Picke unterhalb der Spitze im Vergleich zu anderen Formen von Schrämmeißeln bzw. Picken vermindert werden und dies kann die zuvor schon zum Ausdruck gebrachten Vorteile haben in Bezug auf die Reduzierung der Funkenbildung und eines Versagens der Hülse.
  • Die Aussparung kann eine zweite Oberfläche aufweisen, die von der ersten Oberfläche beabstandet und dieser vorzugsweise gegenüberliegend bzw. zugewandt angeordnet ist und eine Überbrückungsfläche kann sich zwischen den ersten und zweiten Flächen erstrecken. Typischerweise sind die ersten und zweiten Flächen in etwa parallel und senkrecht zu der Überbrückungsfläche. Die Innenfläche der Hülse kann komplementär zu der Oberflächenform der Über brückungsfläche ausgebildet sein und in der bevorzugten Ausführungsform hat die Überbrückungsfläche einen konstanten Durchmesser.
  • In der obigen Ausgestaltung kann die zweite Fläche das vordere Ende der Hülse abstützen, so dass die Hülse an beiden Enden abgestützt ist.
  • Die Hülsensegmente können durch irgendeinen geeigneten Befestigungsmechanismus an dem Schaft befestigt werden, auch wenn dies in der bevorzugten Ausführungsform durch Verschweißen, Löten oder Hartlöten oder einer Kombination hieraus geschieht. Vorzugsweise gibt es eine feste Verbindung zwischen der Innenfläche der Hülse und der ihr zugewandten Oberfläche des Schaftes wie z. B. der Überbrückungsfläche der oben beschriebenen Aussparung und vorzugsweise auch zwischen dem hinteren Ende der Hülse und der Schulter. Die Fixierung kann auch zwischen dem vorderen Ende der Hülse und der zweiten Fläche vorgenommen werden, wenn diese zweite Fläche vorgesehen ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt ein Schaftabschnitt zwischen dem vorderen Ende der Hülse und dem hinteren Ende der Schneidspitze. Dieser Schaftabschnitt ist vorzugsweise als ein Flansch ausgebildet und bildet vorzugsweise eine Stützfläche zum Unterstützen bzw. Haltern der Meißelspitze.
  • Es liegt innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung, dass mehr als eine Hülse an dem Schaft befestigt werden kann und beispielsweise umfasst die Erfindung eine Anordnung, bei welcher eine Hülse, die in einem kontinuierlichen oder geschlossenen Ring ausgebildet ist, neben einer weiteren Hülse angeordnet ist, die aus zumindest zwei Hülsensegmenten gebildet ist. Bei dieser Ausgestaltung könnte die Hülse, die durch die Hülsensegmente gebildet wird, in einem Bereich des Schaftes angeordnet sein, in welchem eine durchgehende ringförmige Hülse nicht montiert werden könnte. Dementsprechend sieht die Erfindung eine mögliche Anordnung vor, bei welcher es eine Kombination von Hülsenteilen gibt, von denen eine oder mehrere durch kontinuierliche Ringe gebildet werden und eine oder mehrere, die durch zwei oder mehrere Hülsensegmente gebildet werden.
  • In der bevorzugten Form der Erfindung hat die Hülse ein Höhe von etwa 6 bis 24 mm, vorzugsweise von 12 mm.
  • In der bevorzugten Anordnung hat der Abschnitt maximalen Durchmessers der Meißelspitze ein Maß zwischen 12 mm und 48 mm. Vorzugsweise liegt dieser Durchmesser zwischen 23 mm und 24 mm.
  • Vorzugsweise liegt der innere Durchmesser der Hülse zwischen 10 mm und 40 mm. Noch bevorzugter beträgt der Innendurchmesser der Hülse zwischen 19 und 21 mm. Wie zuvor schon beschrieben, kann sich der Innendurchmesser der Hülse ändern, wie z. B. dann, wenn der Innendurchmesser abgestuft, konisch oder auf andere Weise geformt ist.
  • Vorzugsweise liegt die Wandstärke der Hülse zwischen ihren radial inneren und radial äußeren Flächen zwischen 2 mm und 8 mm. Noch bevorzugter ist es, wenn die Wandstärke der Hülse zwischen 3 mm und 4 mm liegt. In der bevorzugten Ausführungsform nimmt die Wandstärke der Hülse von dem vorderen Ende zum hinteren Ende hin zu, so dass die Hülse im Querschnitt konisch ist.
  • In einer Ausführungsform sind die Hülsensegmente so bemessen, dass die einander zugewandten Enden benachbarter Segmente nicht in Kontakt, sondern voneinander um einen Betrag beabstandet sind, der zwischen etwa 0,1 mm und 2 mm liegt, wobei jedoch die Gesamterstreckung der Hülsensegmente derart ist, dass die Segmente sich über etwa 360° erstrecken. In dieser Ausführungsform ist es bevorzugt, dass der Abstand zwischen den entsprechenden, einander zugewandten Enden im wesentlichen durch ein Befestigungsmaterial, wie z. B. ein Lot oder Hartlot, ausgefüllt ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Picke bzw. ein Schrämmeißel vorgesehen, welcher aufweist:
    einen länglichen Schaft,
    eine Meißelspitze, die an einem Ende des Schaftes montiert ist, um von diesem Ende hervorzustehen, wobei die Meißelspitze ein vorderes Ende, ein rückwärtiges Ende und einen Befestigungsabschnitt zum Montieren an dem Schaft hat, wobei der Befestigungsabschnitt und das führende Ende gegenüber dem hinteren Ende auf entgegensetzten Seiten angeordnet sind, wobei die Spitze eine derartige Form hat, dass sie nach außen in Richtung von dem vorderen Ende zum hinteren Ende hin bis zu einem Abschnitt maximalen Durchmessers divergiert,
    zumindest zwei Hülsensegmente, welche um den Schaft herum montiert sind, um eine im wesentlichen ringförmige Hülse zu bilden, die einen Innendurchmesser und vordere und hintere Ende hat, wobei die Hülse an dem Schaft und um diesen herum im Anschluss an das hintere Ende der Schneidspitze und ohne Kontakt mit dieser befestigt ist,
    wobei
    der Abschnitt maximalem Durchmessers der Meißelspitze einen Durchmesser hat, der größer ist als der Innendurchmesser der Hülse, so dass der Abschnitt maximalen Durchmessers in radialer Richtung über der Hülse liegt.
  • Die vorliegende Erfindung sieht weiterhin ein Verfahren zum Verwenden einer Picke für den Bergbau vor, wobei die Picke an einer Bergbaumaschine angebracht ist und aufweist:
    einen länglichen Schaft,
    eine Meißelspitze, die an einem Ende des Schaftes montiert ist, so dass sie von diesem Ende aus vorsteht, wobei die Meißelspitze ein vorderes Ende, ein hinteres Ende und einen Befestigungsabschnitt zum Befestigen an dem Schaft hat, wobei der Befestigungsabschnitt und das vordere Ende bezüglich des hinteren Endes auf entgegengesetzten Seiten angeordnet sind und wobei die Spitze eine solche Form hat, dass sie nach außen in Richtung von dem vorderen Ende zum hinteren Ende bis zu einem Abschnitt maximalen Durchmessers divergiert,
    zumindest zwei Hülsensegmente, die an dem Schaft und um diesen herum befestigt sind, um eine im wesentlichen ringförmige Hülse zu bilden, welche einen Innendurchmesser und vordere und hintere Enden hat, wobei die Hülse an dem Schaft neben dem hinteren Ende der Schneidspitze und ohne Kontakt mit diesem befestigt ist,
    wobei der Abschnitt maximalen Durchmessers der Meißelspitze im Durchmesser größer ist als der Innendurchmesser der Hülse, so dass der Abschnitt maximalen Durchmessers in radialer Richtung über der Hülse liegt,
    wobei das Verfahren den Schritt des Abbauens in Gas und/oder Minenstaub enthaltenden Umgebungen aufweist.
  • Entsprechend dem oben beschriebenen Verfahren ist die Umgebung eine solche, welche vorzugsweise Methangas enthält.
  • Für ein besseres Verständnis der Erfindung und um zu zeigen, wie sie ausgeführt werden könnte, werden nunmehr Ausführungsformen derselben nur anhand eines nicht beschränkenden Beispiels und unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • 1 ist eine Seitenansicht eines Schrämmeißels bzw. einer Picke gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • 2 ist eine Querschnittsansicht entsprechend einem Schnitt C-C in 1.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht eines Hülsensegmentes, welches an der Picke der 1 und 2 angebracht ist.
  • 4 ist eine teilweise Querschnittsansicht der Picke der 1 und 2, welche die Hülsensegmente in Abstand von der Picke zeigen.
  • 1 ist eine Seitenansicht einer Picke 10 (eines Schrämmeißels 10) gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Picke 10 weist eine Meißelspitze 11 auf, die ein vorderes bzw. führendes Ende 12 und ein hinteres bzw. nachlaufendes Ende 13 hat. Die Meißelspitze 11 ist an einem länglichen Schaft 14 montiert. Der Schaft 14 weist einen konischen Abschnitt 15 und einen zylindrischen Abschnitt 16 auf, welche durch einen Kragen 17 voneinander getrennt sind. Der zylindrische Abschnitt 16 und der Kragen 17 sind so ausgestaltet, dass die Picke 10 an einer drehenden Schrämwalze bzw. Schrämscheibe (nicht dargestellt) montiert werden kann.
  • Die Picke 10 weist weiterhin eine Hülse 20 auf, die sich um einen oberen Bereich des konischen Abschnittes 15 herum erstreckt und die aus zwei Hülsensegmenten 21 und 22 besteht. Das Hülsensegment 21 ist in 3 als getrenntes Bauteil dargestellt, wobei in diesem Fall die Hülsensegmente 21 und 22 identisch sind.
  • Gemäß 3 erkennt man, dass das Hülsensegment 21 ein halbkreisförmig gekrümmtes Segment ist, welches sich über etwa 180° erstreckt. Dementsprechend wird, wenn die Hülsensegmente 21 und 22 an den konischen Abschnitt 15 des Schaftes 14 montiert werden, eine im wesentlichen ringförmige Hülse gebildet. Es versteht sich, dass ein Kontakt am Übergang 18 zwischen den Hülsensegmenten 21, 22 erfolgen kann oder auch nicht. Es kann also eine kleine Lücke zwischen den Segmenten 21, 22 verbleiben, auch wenn diese Lücke mit einem Lot oder Hartlot ausgefüllt werden kann, wenn die Segmente 21, 22 an dem Schaft 14 befestigt sind.
  • Das Hülsensegment 21 weist ein vorderes Ende 23 und ein hinteres Ende 24 auf. Das Hülsensegment 21 hat weiterhin eine Innenfläche 25 und eine Außenfläche 26. Jedes der Hülsensegmente 21 und 22 ist neben der Spitze 11 an dem Schaft 14, jedoch nicht in Kontakt mit der Spitze 11 befestigt.
  • Wie in 2 dargestellt, sind die Hülsensegmente 21 und 22 in einer umlaufenden, ringförmigen Aussparung 27 aufgenommen (siehe 4), die durch eine obere Schulter 28, eine untere Schulter 29 und eine Überbrückungsfläche 30 gebildet wird. Es versteht sich, dass durch Bereitstellen einer Hülse in Form von zwei halbkreisförmigen Segmenten diese Hülse teilweise oder vollständig in der Aussparung 27 aufgenommen werden kann, was nicht möglich wäre, wenn die Hülse als durchgehender oder geschlossener Ring hergestellt worden wäre. In vorteilhafter Weise können also die Hülsensegmente 21 und 22 an dem Schaft 14 in der in 4 durch die Teile A dargestellten Richtung befestigt bzw. angebracht werden und können an einer oder an mehreren der durch die obere und unter Schulter 28 und 29 und die Überbrückungsfläche 30 gebildeten Flächen befestigt werden, wie z. B. durch ein geeignetes Hartlot oder Lot. Aufgrund dieser Ausgestaltung kann der Innendurchmesser ID (siehe 2), der durch die Segmente 21 und 22 gebildeten Hülse geringer sein als der maximale Durchmesser MD der Schneidspitze 11. Wie zuvor schon zum Ausdruck gebracht wurde, so hätte, falls die Hülse als ein durchgehender oder geschlossener Ring gebildet worden wäre, ihr ID etwas größer sein müssen als der MD der Meißelspitze 11. Dementsprechend kann die durch die Segmente 21 und 22 gebildete Hülse Innen- und Außendurchmesser haben, die geringer sind als diejenigen, die erforderlich wären, wenn die Hülse als ein durchgehender oder geschlossener Ring ausgebildet worden wäre und demzufolge kann der Abschnitt der Picke 10, der unmittelbar an das hintere Ende 13 der Meißelspitze 11 anschließt, schlanker oder weniger massiv sein als bei einer Ausgestaltung, welche eine Hülse verwendet, die als ein durchgehender oder geschlossener Ring ausgebildet wäre. Wegen dieser Schlankheit wird die Neigung der Picke 10, mit der in Abbau befindlichen Ortsbrust oder mit Fragmenten der Ortsbrust, welche verschoben bzw. abgelöst wurden, an den Hülsensegmenten 21 und 22 in Eingriff zu kommen, abgesenkt. Damit wird ein Versagen der Hülse vermindert, ebenso wie die Neigung zur Funkenerzeugung.
  • Darüber hinaus ermöglicht die Anordnung der Hülsensegmente 21, 22 in der Aussparung 27, dass die Hülsensegmente 21, 22 durch Eingriff mit jeder der oberen und unteren Schultern 28 und 29 lokalisiert bzw. festgelegt werden können. Weiterhin enthält die Picke 10 einen ringförmigen Schaftflansch 31, der zwischen dem vorderen Ende 23 der Schaftsegmente 21, 22 und dem hinteren Ende 13 der Meißelspitze 11 liegt, so dass das hintere Ende 13 durch den Flansch 31 unterstützt wird. Der Flansch 31 ist jedoch keinem nennenswerten Eingriff mit der in Abbau befindlichen Ortsbrust oder mit Fragmenten der Ortsbrust, welche gelöst wurden, ausgesetzt, da der Flansch 31 im „Schatten" der Meißelspitze 11 angeordnet ist und da die Form der Meißelspitze 11 tendenziell Fragmente von dem Flansch 31 wegleitet.
  • Der Durchmesser des Flansches 31 ist größer als der ID der Hülse 20, ist jedoch etwas geringer als der MD der Meißelspitze 11. Es versteht sich aufgrund der 2 und 3, dass die Innenfläche 25 der Hülsensegmente 21, 22 zylindrisch ist bzw. einen konstanten Durchmesser hat und dass die äußere Oberfläche 26 geneigt ist, so dass die Wandstärke der Hülsensegmente 21, 22 sich von dem vorderen Ende 23 zum hinteren Ende 24 verändert. Wie aus den 2 und 3 deutlich wird, ist die Wandstärke am hinteren Ende 24 größer als am vorderen Ende 23. Dies bietet in vorteilhafter Weise weiteren Schutz für die Hülsensegmente 21, 22 bezüglich des Verschleißes und der Funkenerzeugung, indem ein Profil bereitgestellt wird, welches in Richtung der Meißelspitze 11 in der Dicke abnimmt. Es versteht sich, dass das vordere Ende 23 eine abgeschrägte Oberfläche 32 hat, wiederum zum Zwecke der Minimalisierung des Verschleißes und der Funkenerzeugung.
  • In der vorliegenden Beschreibung sollen das Wort „aufweisen" und Variationen dieses Wortes, wie z. B. „weist auf" und „aufweisend" keine weiteren Zusätze, Komponenten oder Teile ausschließen.
  • Die hier beschriebene Erfindung ist empfänglich bzw. geeignet für Variationen, Modifikationen und/oder Zusätze über die speziell beschriebenen hinaus und es versteht sich, dass die Erfin dung alle derartigen Variationen, Modifikationen und Zusätze umfasst, die unter den Schutzumfang der obigen Beschreibung fallen.
  • Die Offenbarung der australischen Patentanmeldung Nr. 2006 252 152 , von welcher die vorliegende Erfindung die Priorität beansprucht, wird durch diesen Hinweis hier aufgenommen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (33)

  1. Schrämmeißel bzw. Picke, welche aufweist: einen länglichen Schaft, eine Meißelspitze, die an einem Ende des Schaftes befestigt ist und von diesem Ende vorsteht, zumindest zwei Hülsensegmente, die in Umfangsrichtung um den Schaft herum befestigt sind, um eine im wesentlichen ringförmige Hülse zu bilden, die vordere und hintere Enden hat.
  2. Picke nach Anspruch 1, wobei jedes Hülsensegment eine Ausdehnung in Umfangsrichtung von nicht mehr als etwa 180° hat, oder wobei jedes Hülsensegment ein bogenförmiges Segment mit einem näherungsweise 180°-Bogen ist.
  3. Picke nach Anspruch 1, wobei die Hülse aus drei oder mehr Hülsensegmenten hergestellt ist.
  4. Picke nach Anspruch 1, wobei die Meißelspitze ein vorderes Ende, ein hinteres Ende und einen Befestigungsabschnitt zum Befestigen an dem Schaft hat, wobei der Befestigungsabschnitt und das vordere Ende auf der dem hinteren Ende entgegengesetzten Seite angeordnet sind, wobei die Spitze eine solche Form hat, dass sie in einer Richtung von dem vorderen Ende zu dem hinteren Ende nach außen bis zu einem Abschnitt maximalen Durchmessers divergiert, wobei die Hülsensegmente an dem Schaft neben dem hinteren Ende der Meißelspitze jedoch nicht in Kontakt mit diesem befestigt sind.
  5. Picke nach Anspruch 4, wobei die im wesentlichen ringförmige Hülse einen Innendurchmesser hat und wobei der Bereich maximalen Durchmessers der Meißelspitze im Durchmesser größer ist als der Innendurchmesser der Hülse, so dass der Bereich maximalen Durchmessers in radialer Richtung über der Hülse liegt.
  6. Picke nach Anspruch 5, wobei der Innendurchmesser der Hülse über die axiale Länge der Hülse hinweg konstant ist.
  7. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Hülse eine Wandstärke hat, die von dem Bereich des vorderen Endes zum Bereich des hinteren Endes hin zunimmt.
  8. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das vordere Ende der Hülse abgeschrägt ist.
  9. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Hülsensegmente an dem Schaft mit einem Befestigungsmaterial befestigt sind und wobei die Hülsensegmente sich um den Schaft herum über im wesentlichen 360° erstrecken.
  10. Picke nach Anspruch 9, wobei das Befestigungsmaterial ein Lot oder ein Hartlot ist.
  11. Picke nach Anspruch 9 oder 10, wobei das Befestigungsmaterial eine geringere Neigung zur Erzeugung von Zündfunken während eines Meißel- bzw. Schrämbetriebs hat als das Material des Schaftes.
  12. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die Hülse eine geringere Neigung zur Erzeugung von Zündfunken während eines Schrämvorgangs hat als das Material des Schaftes.
  13. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei der Schaft eine Schulter definiert, die sich im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Schaftes erstreckt und wobei das hintere Ende der Hülse sich an der Schulter abstützt.
  14. Picke nach Anspruch 13, wobei die Schulter eine erste Oberfläche einer umlaufenden Aussparung bildet, die in dem Schaft ausgebildet ist, um die Hülse zumindest teilweise aufzunehmen.
  15. Picke nach Anspruch 14, wobei die Aussparung eine zweite Oberfläche hat, die von der ersten Oberfläche beabstandet ist, sowie eine Überbrückungsfläche, die sich zwischen den ersten und zweiten Oberflächen erstreckt.
  16. Picke nach Anspruch 15, wobei die zweite Oberfläche das vordere Ende der Hülse abstützt.
  17. Picke nach einem der Ansprüche 13 bis 16, wobei die Befestigung der Hülse an dem Schaft durch Verschweißen, Hartlöten oder Löten der inneren Oberfläche der Hülse mit der ihr zugewandten Oberfläche des Schaftes und des hinteren Endes der Hülse an der Schulter erfolgt.
  18. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei ein Schaftabschnitt zwischen dem vorderen Ende der Hülse und dem hinteren Ende der Meißelspitze liegt.
  19. Picke nach Anspruch 18, wobei der Schaftabschnitt einen Flansch bildet, der zwischen der Hülse und der Meißelspitze liegt.
  20. Picke nach Anspruch 1, wobei die Hülse eine zusammengesetzte Hülse ist, die aus einer Mehrzahl von Hülsenteilen besteht, und wobei zumindest eines der Hülsenteile aus zumindest zwei Hülsensegmenten besteht.
  21. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei der Abschnitt maximalen Durchmessers ein Maß zwischen 12 mm und 48 mm hat.
  22. Picke nach Anspruch 21, wobei der Abschnitt maximalen Durchmessers ein Maß zwischen 23 mm und 24 mm hat.
  23. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei der Innendurchmesser der Hülse zwischen 10 mm und 40 mm liegt.
  24. Picke nach Anspruch 23, wobei der Innendurchmesser der Hülse zwischen 19 mm und 21 mm liegt.
  25. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 24, wobei die minimale Wandstärke der Hülse zwischen den radial inneren und äußeren Oberflächen zwischen 3 mm und 4 mm liegt.
  26. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 25, wobei die maximale Wandstärke der Hülse zwischen den radial inneren und äußeren Oberflächen zwischen 2 mm und 8 mm liegt.
  27. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 26, wobei die axiale Höhe der Hülse zwischen 6 mm und 24 mm beträgt.
  28. Picke nach Anspruch 27, wobei die axiale Höhe der Hülse etwa 12 mm beträgt.
  29. Picke nach einem der Ansprüche 1 bis 28, wobei benachbarte Segmente einander zugewandte Enden aufweisen, die voneinander beabstandet und nicht in Kontakt sind und wobei der Abstand zwischen den einander zugewandten Enden zwischen etwa 0,1 mm und 2 mm liegt.
  30. Picke nach Anspruch 29, soweit dieser von Anspruch 9 abhängig ist, wobei der Zwischenraum zwischen den einander zugewandten Enden im wesentlichen durch ein Befestigungsmaterial ausgefüllt ist.
  31. Picke, welche aufweist: einen länglichen Schaft, eine Schneidspitze, die an einem Ende des Schaftes montiert ist, so dass sie von diesem Ende hervorsteht, wobei die Meißelspitze ein vorderes Ende, ein hinteres Ende und einen Befestigungsabschnitt zum Befestigen an dem Schaft hat, wobei der Befestigungsabschnitt und das vordere Ende bezüglich des hinteren Endes auf entgegengesetzten Seiten angeordnet sind, die Spitze eine Form hat, so dass sie in einer Richtung von dem vorderen Ende zu dem hinteren Ende bis zu einem Abschnitt maximalen Durchmessers divergiert, zumindest zwei Hülsensegmente, welche an dem Schaft und um diesen herum befestigt sind, um eine im wesentlichen ringförmige Hülse zu bilden, die einen Innendurchmesser sowie vordere und hintere Enden aufweist, wobei die Hülse an dem Schaft neben dem hinteren Ende der Meißelspitze und nicht in Kontakt mit dieser befestigt ist, wobei der Abschnitt maximalen Durchmessers der Schneidspitze einen Durchmesserwert hat. der größer ist als der Innendurchmesser der Hülse, so dass der Abschnitt maximalen Durchmessers in radialer Richtung über der Hülse liegt.
  32. Verfahren zum Verwenden einer Picke zum Bergbau, wobei die Picke an einer Abbaumaschine angebracht ist und aufweist: einen länglichen Schaft, eine Meißelspitze, die an einem Ende des Schaftes montiert ist, so dass sie von diesem Ende hervorsteht, wobei die Meißelspitze ein vorderes Ende, ein hinteres Ende und einen Befestigungsabschnitt zum Befestigen an dem Schaft hat, der Befestigungsabschnitt und das vordere Ende auf gegenüber dem hinteren Ende entgegen- bzw. gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind, die Spitze eine solche Form hat, dass sie in einer Richtung von dem vorderen Ende zu dem hinteren Ende bis zu einem Bereich maximalen Durchmessers nach außen divergiert, zumindest zwei Hülsensegmente, die um den Schaft herum befestigt sind, so dass sie eine im wesentlichen ringförmige Hülse bilden, die einen Innendurchmesser und vordere und hintere Enden aufweist, wobei die Hülse an dem Schaft neben dem hinteren Ende der Meißelspitze und nicht in Kontakt mit dieser befestigt ist, wobei der Bereich maximalen Durchmessers der Schneidspitze einen größeren Durchmesserwert hat als der Innendurchmesser der Hülse, so dass der Abschnitt maximalen Durchmessers in radialer Richtung über der Hülse liegt, wobei das Verfahren den Schritt des Abbaus in Gas- und/oder Minenstaub enthaltenden Umgebungen aufweist.
  33. Verfahren nach Anspruch 32, wobei die Umgebung Methangas enthält.
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