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DE102007061361A1 - Verfahren zur Herstellung eines RFID-Gegenstandes - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines RFID-Gegenstandes Download PDF

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DE102007061361A1
DE102007061361A1 DE200710061361 DE102007061361A DE102007061361A1 DE 102007061361 A1 DE102007061361 A1 DE 102007061361A1 DE 200710061361 DE200710061361 DE 200710061361 DE 102007061361 A DE102007061361 A DE 102007061361A DE 102007061361 A1 DE102007061361 A1 DE 102007061361A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
core
antenna
label
web
applying
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE200710061361
Other languages
English (en)
Inventor
David J. Barrington Steidinger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tamarack Products Inc
Original Assignee
Tamarack Products Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from US11/770,398 external-priority patent/US7901533B2/en
Application filed by Tamarack Products Inc filed Critical Tamarack Products Inc
Publication of DE102007061361A1 publication Critical patent/DE102007061361A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Ein Verfahren zum Herstellen eines RFID-Gegenstandes, wie zum Beispiel eines Etiketts, eines Anhängers, einer Fahr- oder Eintrittskarte (Ticket), eines Umschlags, eines Kartons, einer Einlage usw., der einen Mikrochip enthält, der mit einer ersten Antenne verbunden ist, die wiederum elektromagnetisch mit einer zweiten Antenne gekoppelt ist.

Description

  • VERWANDTE ANMELDUNG
  • Diese Anmeldung beansprucht den Nutzen des Anmeldungstages der gleichzeitig anhängigen vorläufigen US-Patentanmeldung Nr. 60/818,185, eingereicht am 30. Juni 2006, mit dem Titel "Method and Apparatus for Combining an RFID Active Kernel Inlay with a Label Stock".
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • RFID-Gegenstände wie zum Beispiel Etiketten, Anhänger usw. sind in der Regel mit einem Mikrochip ausgestattet, der elektrisch, d. h. leitend, kapazitiv und/oder induktiv mit einer Antenne verbunden ist, damit der Chip mittels Hochfrequenzträgerenergie, die durch eine Abfragevorrichtung oder ein Lesegerät ausgesendet und detektiert wird, gelesen und/oder beschrieben werden kann. RFID-Gegenstände enthalten oft eine RFID-Einlage, die den Mikrochip und die Antenne auf einer zweckmäßigen Poly- oder Papier-Basisschicht in einem "nassen" Format, d. h. auf einer Seite mit einem Haftklebstoff beschichtet, trägt, um die Einlage an den Gegenstand zu bonden, oder in einem "trockenen" Format ohne Klebstoff trägt. Einlagen werden von Unternehmen wie zum Beispiel Alien Technologies aus Morgan Hill, Kalifornien, Avery Dennison aus Clinton, South Carolina, und TAGSYS aus Cambridge, Massachusetts, angeboten. Um wirtschaftliche Größenvorteile bei der Herstellung zu erreichen, werden Einlagen in der Regel in einer begrenzten Anzahl von Antennenformaten für den allgemeinen Gebrauch angeboten. In einigen Fällen ist eine an einen speziellen Zweck angepasste Antenne wünschenswert, um eine höhere Reichweite zu erreichen oder um die Leistung zu optimieren, wo die Größe, die Form oder der Inhalt eines mit einem RFID-Gegenstand versehenen Kartons die HF-Leistung der Einlage beeinträchtigt.
  • TAGSYS aus Cambridge, Massachusetts, bietet mit seiner AK- oder Active KernelTM-Technologie eine Alternative zu der herkömmlichen Chip/Antenneneinlagen-Kombination an. "Kern" ("Kernel") bezieht sich auf eine relativ kleine (ungefähr ¾" im Quadrat messende) UHF (Ultrahochfrequenz)-Einlage, die aus einem Polyfilm besteht, der einen Mikrochip und eine metallische Schleifenantenne trägt, wobei der Chip leitend mit der Schleifenantenne verbunden ist. Da die Schleifenantenne relativ klein und einfach geformt ist, ist die Lese- und Schreibreichweite der Kerneinlage relativ kurz, vielleicht weniger als ein Fuß, im Vergleich zu einer typischen UHF-Einlage mit einer Reichweite von 3–10 Fuß. Dieser "Kern" bietet eine Einlage mit einem "gemeinsamen Nenner" oder universellen Formfaktor, die mit einer zweiten Antenne verwendet werden kann, um die Lese- und Schreibreichweite zu erhöhen oder andere Leistungsmerkmale zu verbessern. Die Kerneinlage wird relativ nahe der zweiten Antenne angeordnet, aber die Kerneinlage berührt in der Regel weder die zweite Antenne, noch hat sie eine sonstige leitende Verbindung zu ihr. Die Kerneinlage ist induktiv mit der zweiten Antenne gekoppelt oder schwingt mit ihr in Resonanz, und diese Resonanz erhöht die Lese- und Schreibreichweite der Kombination aus Kerneinlage und zweiter Antenne. Die zweite Antenne kann mittels einer Reihe bekannter Techniken hergestellt werden, wie zum Beispiel Drucken mit einer leitfähigen Tinte, Ätzen oder Schleifen aus einer Metallschicht, Prägen einer Metallfolie usw., und die zweite Antenne kann auf einer Vielzahl verschiedener Substrate wie zum Beispiel Papier oder Polyfilm getragen werden. Struktur und Wechselwirkung der Kerneinlage und der zweiten Antenne sind im US-Patent Nr. 6,172,608 von Cole offenbart, dessen Offenbarung ausdrücklich in vollem Umfang in den vorliegenden Text aufgenommen wird.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Bis heute ist noch kein Prozess offenbart worden, um trockene (klebstofffreie) AK-Einlagen mit Sekundärantennen zu kombinieren, um RFID-Gegenstände wie zum Beispiel Etiketten, Anhänger oder Tickets herzustellen.
  • In einer Ausführungsform werden ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen eines mit RFID ausgestatteten Etiketts bereitgestellt, umfassend: Zuführen einer Bahn aus gleichmäßig beabstandeten Kerneinlagen, Schneiden der Kerneinlagen in Übereinstimmung mit ihren zugehörigen Antennen, d. h. zwischen voneinander beabstandeten Antennen, um eine einzelne Kerneinlage zu definieren, und Auflegen der Kerneinlage an einer vorgegebenen Position auf eine zweite (oder "Sekundär-)Bahn eines Etiketten-Ausgangsmaterials, worauf zweite Antennen in einer voneinander beabstandeten Weise dergestalt angeordnet sind, dergestalt, dass sich die Kerneinlage in elektromagnetischer Wirkverbindung mit – aber in einem Abstand zu – der zugehörigen zweiten Antenne befindet.
  • In alternativen Ausführungsformen können die Sekundärantennen auf verschiedenen Wegen hergestellt werden, wie zum Beispiel Drucken mit leitfähiger Tinte, chemisches Ätzen von Abschnitten einer metallisierten Schicht, Schleifen von Abschnitten einer metallisierten Schicht, Prägen einer Metallfolie oder Plattieren. Die zweite Antenne kann auch als eine weitere Bahn bereitgestellt werden und geschnitten und an einer vorgegebenen Position auf den Gegenstand aufgebracht werden. Des Weiteren kann die zweite Antenne auf der Vorderseite oder alternativ auf der Rückseite des Etiketten-Vorderseitenmaterials angeordnet werden. Das Etiketten-Vorderseitenmaterial kann mit einer Vielzahl verschiedener bekannter Etikettenklebstoffe und bekannter Abziehschichten versehen sein, oder das Etikett kann abziehschichtfrei sein, d. h. ohne Abziehschicht auf sich selbst aufgewickelt sein.
  • Gleichermaßen können alternative Ausführungsformen die Kerneinlage und die zweite Antenne auf derselben Seite des Etiketten-Vorderseitenmaterials enthalten, oder die Kerneinlage und die zweite Antenne können sich auf jeweils verschiedenen Seiten, d. h. die eine auf der Vorderseite und die andere auf der Rückseite, des Etiketten-Vorderseitenmaterials befinden.
  • Es können auch andere RFID-Gegenstände mit dem Verfahren hergestellt werden, wie zum Beispiel Eintrittskarten oder Fahrscheine (Tickets), die in der Regel keinen Klebstoff enthalten, um den Gegenstand an einem anderen Gegenstand anzuhaften. Im Fall von Tickets kann eine vorderseitige Schicht und eine rückseitige Schicht vorhanden sein, wobei die Kerneinlage und die zweite Antenne dazwischen angeordnet sind oder wobei die Kerneinlage auf einer anderen Fläche als die zweite Antenne angebracht wird.
  • Eine Aufbringungsvorrichtung, die für das Zuführen, Schneiden und Aufbringen von Kerneinlagen herrichtbar ist, ist im US-Patent Nr. 6,207,001 von Steidinger und Mitarbeiter und in der PCT-Anmeldung Nr. PCT/US2006/015986 von Steidinger und Mitarbeiter offenbart, deren Offenbarungen in vollem Umfang in den vorliegenden Text aufgenommen werden.
  • Ein weiterer mittels des Verfahrens hergestellter RFID-Gegenstand können Faltkartons sein, wobei die Kartons in einem Bahnformat oder als ein Strom aus einzelnen Kartons vorliegen können. Die Kerneinlagen und Sekundärantennen können auf der Innenseite oder auf der Außenseite des Kartons angebracht werden, oder die Kerneinlage kann auf einer Seite des Kartons angebracht werden, und die zweite Antenne kann auf der anderen Seite angebracht werden.
  • Eine Aufbringungsvorrichtung, die für das Aufbringen von Kerneinlagen des erfindungsgemäßen Verfahrens an einer vorgegebenen Stelle in einem Strom einzelner Kartons herrichtbar ist, ist im US-Patent Nr. 6,772,663 von Machamer, dessen Offenbarung in vollem Umfang in den vorliegenden Text aufgenommen wird.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Draufsicht auf eine Ausführungsform einer RFID-Etikettbahn mit mindestens einer Kerneinlage und einer zweiten Antenne.
  • 2A ist eine Querschnittsansicht eines einzelnen RFID-Etiketts entlang der Sichtlinie A-A von 1.
  • 2B ist eine Querschnittsansicht einer alternativen Ausführungsform eines RFID-Etiketts entlang der Sichtlinie A-A von 1, die das Ergebnis eines alternativen Montageprozesses ist.
  • 3 ist eine Draufsicht auf eine RFID-Anhängerbahn mit mindestens einer Kerneinlage und einer zugehörigen zweiten Antenne.
  • 4 ist eine Querschnittsansicht eines einzelnen RFID-Anhängers entlang der Sichtlinie 4-4 von 3.
  • 5 ist eine Draufsicht auf einen RFID-Karton mit einer Kerneinlage und einer zweiten Antenne.
  • 6 ist eine Querschnittsansicht des RFID-Kartons entlang der Sichtlinie 6-6 von 5.
  • 7 ist eine schematische Vorderansicht einer Vakuumzylinderaufbringungsvorrichtung zum Zuführen, Schneiden und Aufbringen von Kerneinlagen oder zweiten Antennen auf eine Bahn.
  • 8 ist eine schematische Vorderansicht einer Vorrichtung, welche die Aufbringungsvorrichtung von 7 enthält, zum Herstellen einer Bahn aus RFID-Etiketten.
  • 9 ist eine schematische Vorderansicht einer Vorrichtung, welche die Aufbringungsvorrichtung von 7 enthält, zum Herstellen einer Bahn aus RFID-Etiketten, -Anhängern, -Tickets oder -Kartons.
  • 10 ist eine schematische Vorderansicht einer Vorrichtung mit einem Vakuumbandteilsystem zum Zuführen, Schneiden und Aufbringen von Kerneinlagen oder Sekundärantennen zum Herstellen von RFID-Kartons.
  • 11 ist eine Nandarstellung der in 10 gezeigten Schneidvorrichtung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf einen Abschnitt einer Bahn 10 aus RFID-Etiketten 11. Mindestens eines der Etiketten 11 ist mit einer Kerneinlage 12 versehen, die ein in der Regel dielektrisches Substrat 12a (siehe 2A) und einen Mikrochip 13 enthält, der elektrisch mit einer Antenne 14 verbunden ist. Das Etikett 11 ist in der Regel mit einem Klebstoff 18a (2A), wie zum Beispiel einem Haftklebstoff, versehen. Eine zweite Antenne 16 ist ebenfalls an dem Etikett 11 angebracht. Die zweite Antenne 16 kann sich auf derselben Seite des Etiketts 11 wie die Kerneinlage 12 befinden. Die zweite Antenne 16 kann aber gewünschtenfalls auch auf der Seite angeordnet sein, die der Seite des Etiketts 11, auf der sich die Kerneinlage 12 befindet, gegenüberliegt. Gleichermaßen kann sich die Kerneinlage 12 auf der einen oder der anderen Seite des Etiketten-Vorderseitenmaterials 11 befinden. Die Kerneinlage 12 kann auch über der zweiten Antenne 16 liegen, solange die Kerneinlageantenne 14 von der zweiten Antenne 16 durch das Kern einlagesubstrat 12 und/oder das Etiketten-Vorderseitenmaterial 11 getrennt oder isoliert ist.
  • Der Etikettenaufbau oder die Etikettenbahn 10 kann auch eine Abziehschicht 17 und einen Klebstoff 18a enthalten, der unter bekannten Haftklebstoffen, wiederbefeuchtbaren, wärmeaktivierten oder sonstigen bekannten Klebstoffen ausgewählt wird. Das Kerneinlagesubstrat 12a kann an dem Etikett 11 mittels des benachbarten Abschnitts des Klebstoffs 18a angehaftet werden. Der Abschnitt des Klebstoffs 18a, der durch das Kerneinlagesubstrat 12a bedeckt wird, steht nicht zur Verfügung, um das Etikett 11 an einen darauffolgenden Gegenstand, wie zum Beispiel ein Paket, einen Umschlag oder ein anderes Produkt, anzuhaften. Der bedeckte Abschnitt des Klebstoffs 18a kann um ein Klebstoffmuster 18b ergänzt werden. Das Klebstoffmuster 18b kann nach Wunsch von der gleichen Größe sein wie das Einlagesubstrat 12, oder kann größer oder kleiner sein als dieses, und befestigt die Einlage.
  • In einigen Fällen kann auf die Abziehschicht 17 verzichtet werden, wenn die Oberseite 11a des Etiketten-Vorderseitenmaterials 11, der Klebstoff 18a und, sofern verwendet, der Klebstoff 18b so gewählt werden, dass die Etikettenbahn 10 in einer Struktur, die als abziehschichtfreies Etikett bekannt ist, auf sich selbst gewickelt, gerollt oder gewunden werden kann. Im Fall des abziehschichtfreien Etiketts kann die Etikettenrolle abgerollt werden, weil die Oberfläche 11a des Etiketts 11 weniger Affinität für den Klebstoff 18 als für die Oberfläche 11b hat.
  • Die Zeichnungen sind nicht maßstabsgetreu, insbesondere dahingehend, dass die Dicke der Komponenten der besseren Deutlichkeit halber übertrieben dargestellt sein kann und sie in Wirklichkeit viel dünner sind, so dass der "Höcker", der durch das Stapeln der Kerneinlage 12, der Komponenten 12a, 13 und 14 und des Klebstoffs 18b, sofern verwendet, gebildet wird, ebenfalls viel dünner und weniger wahrnehmbar ist, als hier veranschaulicht.
  • Wenden wir uns 1 zu. Die Kerneinlage 12 hat eine Längsabmessung (d. h. in der Richtung der Bahnverlängerung oder -bewegung) oder einen Abstand P (1), und die Etiketten 11 haben eine Wiederholung R auf dem Etiketten-Ausgangsmaterial 10. Die Kerneinlage 12 ist in der Regel auf einer vorgegebenen Position auf dem Etikett 11 angeordnet. Die Position der Einlage 12 in der Längsabmessung relativ zu einer vorgegebenen Position auf dem Etikett wird mit D bezeichnet (1). Die Abmessungen D, P und R werden im vorliegenden Text noch weiter beschrieben und angesprochen.
  • Obgleich nicht gezeigt, kann die Kerneinlage 12 alternativ an der Oberseite 11a des Etiketten-Vorderseitenmaterials angehaftet werden (1). In diesem Fall kann die Einlage mit einem zuvor aufgetragenen oder in-situ aufgetragenen Klebstoff, wie zum Beispiel einem Haftklebstoff, versehen sein, um sie an dem Vorderseitenmaterial zu befestigen.
  • 3 veranschaulicht eine Bahn 20 mit Anhängern oder Tickets 21. Jedes Ticket 21 wird durch eine Perforation 29p, eine Kerbung oder dergleichen abgegrenzt, damit die Tickets an einem Punkt für die Verwendung abgetrennt werden können. Mindestens ein Ticket 21 ist mit einer Kerneinlage 22 versehen, die ein Kernsubstrat 22a und einen Mikrochip 23 aufweist, der elektrisch mit einer Antenne 24 verbunden ist (siehe 4). Die Kerneinlage kann an dem Ticket 21 zum Beispiel mittels eines Klebstoffs 25 angebracht sein, der zuvor auf die Einlage aufgebracht worden sein kann oder der in-situ entweder auf das Kerneinlagesubstrat 22a oder das obere Laminat 29 des Ticketsubstrats aufgebracht wird. Das Ticket 21 enthält eine zweite Antenne 26, die auf eine Vielzahl verschiedener bekannter Arten hergestellt werden kann, von denen einige oben genannt wurden.
  • Ähnlich wie bei der Struktur des Etiketts hat die Kerneinlage 22 der Ticket-Ausführungsform einen Abstand P (entlang der in Längsrichtung verlaufenden Länge des Gegenstandes) und ist in der Regel an einer vorgegebenen Position auf einem Ticket mit einer Längsabmessung zwischen Vorder- oder entsprechenden Kanten an benachbarten Artikeln oder einer "Wiederholung", die mit R bezeichnet ist, angeordnet. In der Längsabmessung ist die vorgegebene Position in 5 für Kartons mit D bezeichnet.
  • 4 zeigt eine Querschnittsansicht des Anhängers oder Tickets 21 von 3. Das Ticket kann ein oberes und ein unteres Laminat 29, 27 mit der dazwischen angeordneten Kerneinlage 22 aufweisen. Alternativ kann die Kerneinlage 22 auf Außenseiten 27a oder 29a des Tickets 21 angeordnet sein.
  • Die zweite Antenne 26 ist auf der Außenseite 29a gezeigt, kann aber alternativ auch auf den Flächen 27a, 27b oder 29b angeordnet sein. Ein Klebstoff 28, wie zum Beispiel ein Haftklebstoff, ein wiederbefeuchtbarer Klebstoff, ein Heißschmelzklebstoff, ein wärmeaktivierter oder ein sonstiger bekannter Klebstoff oder eine sonstige Bondungstechnik kann verwendet werden, um das obere und das untere Laminat 29, 27 miteinander zu verbonden. Als eine alternative Ausführungsform braucht eines der Laminate 27, 29 nur einen Abschnitt des anderen zu bedecken. Als eine weitere Alternative kann eine der Schichten 27 oder 29 weggelassen werden, wobei die Kerneinlage 22 und die zweite Antenne 26 auf der verbleibenden Schicht angeordnet sind.
  • 5 veranschaulicht einen weiteren Gegenstand, einen RFID-fähigen Karton 30, der einen Kartonrohling 31 enthält, der oft aus ungefähr 0,008" dickem Pappkarton, steifen Polymaterialien, Wellpappe (E-Flute) oder anderen bekannten Materialien oder Verbundmaterialien hergestellt ist. Eine Kerneinlage 32 ist auf der einen oder auf der anderen Seite des Kartonrohlings 31 angebracht. Eine zweite Antenne 36 kann auf herkömmliche Weise, die im vorliegenden Text beschrieben ist, auf der einen oder auf der anderen Seite des Kartonrohlings 31 ausgebildet werden. Der Kartonrohling kann auf bekannte Weise mit Hilfe einer Kartonfalt- und -leimvorrichtung gefaltet und geleimt werden, wie sie zum Beispiel jener, die von Bobst SA aus Lausanne, Schweiz, hergestellt wird, um einen brauchbaren Karton herzustellen, der Produkte wie zum Beispiel Spielkarten, Lebensmittel, Sportartikel, Pharmazeutika und vieles andere aufnimmt. Auch hier befindet sich die Kerneinlage 32 in der Regel an einer vorgegebenen Position auf dem Kartonrohling. Diese ist in 5 in der typischen Kartonverarbeitungslängsrichtung mit D bezeichnet.
  • 6 ist eine Querschnittsansicht des mit RFID ausgestatteten Kartons 30. Die Kerneinlage 32 und die zweite Antenne 36 sind auf der Oberseite des Kartonrohlings 31 gezeigt, aber sie können alternativ auch auf der Unterseite, oder eines auf der Oberseite und das andere auf der Unterseite, des Kartonrohlings 31 angeordnet sein. Die Kerneinlage 32 kann mit einem (nicht gezeigten) Schutzlaminat bedeckt sein, so dass sie während der Schritte des Faltens und Leimens, des Befüllens mit einem Produkt oder während des allgemeinen Gebrauchs geschützt ist, um den Mikrochip 33 und seine Verbindung mit der Antenne 34 zu schützen.
  • In 7 ist eine schematische Vorderansicht einer grundlegenden Zufuhr-/Schneid-/Vakuumaufbringungsvorrichtung 750 gezeigt. Eine Offenbarung einer grundlegenden Zufuhr-/Schneid-/Vakuumaufbringungsvorrichtung oder "Vakuumaufbringungsvorrichtung" findet sich im US-Patent Nr. 2,990,081 von DeNeui und Mitarbeiter. Auf dem freien Markt erhältliche Vakuumaufbringungsvorrichtungen sind verwendet worden, um verschiedene Materialien, wie zum Beispiel Bänder, Laminate, Etiketten, Abziehschichten, Fenster-Dünnfilme, Folien, Kohlepapier und viele andere, zuzuführen, zu schneiden und aufzubringen. In der jüngeren Vergangenheit sind Vakuumaufbringungsvorrichtungen verwendet worden, um RFID-Einlagen und RFID-Streifen anzubringen. Ein RFID-Streifen ist ein relativ kleines Bauelement (etwa 3 mm × 5 mm), das aus einem Mikrochip und Anschlussinseln auf einem Papier- oder Filmsubstrat (d. h. ohne Antenne) besteht.
  • In 7 hat das zu schneidende und aufzubringende Material die Form einer Bahn 751 aus Kerneinlagen 751a751g (in den 1 und 2 bei 12; in den 3 und 4 bei 22; in den 5 und 6 bei 30), die zu einer Vorratsrolle 752 aufgewickelt ist. Jede Einlage 751a usw. hat eine Länge oder einen Abstand P in Bahnrichtung. Die Bahn 751 wird durch Reibung zugeführt, indem sie zwischen Zufuhrwalzen 753a und 753b ergriffen wird, oder sie wird alternativ über (nicht gezeigte) Ritzellöcher in der Bahn 751 und entsprechende Zapfen oder Zähne auf einer der Zufuhrwalzen 753a, 753b zugeführt. Mindestens eine der Walzen 753a und 753b wird durch einen Servomotor und ein Getriebe angetrieben, wie sie zum Beispiel von Bosch Indramat aus Lohr am Main, Deutschland, und anderen angeboten werden. Die Schnittstelle und die Steuerung des Servomotors werden im vorliegenden Text kurz beschrieben und sind in jedem Fall ausführlicher in der US-Anmeldung mit der Seriennummer 60/674,439 offenbart, die ausdrücklich in den vorliegenden Text aufgenommen wird.
  • Die Bahn 751 verläuft zu dem Vakuumzylinder 754 über eine Mitläuferwalze 757, welche die Bahn 751 in einer vorteilhaften Umhüllung um den Vakuumzylinder 754 herum auslenkt, dergestalt, dass ein Vakuum, das an die Oberfläche des Vakuumzylinders 754 auf eine Vielzahl verschiedener Arten angelegt wird, auf die Bahn 751 wirken kann, wodurch die Bahn 751 auf der Außenfläche des Vakuumzylinders 754 ge halten wird. Die Mitläuferwalze 757 kann weggelassen werden, wenn die Positionen der Zufuhrwalzen 753a, b und des Vakuumzylinders 754 so justiert oder umverlagert werden, dass sie in ähnlicher Weise die Bahn 751 auf den Vakuumzylinder 754 führen. Der Schneidzylinder 755 ist mit mindestens einem Messer 756 ausgestattet und wirkt mit dem Vakuumzylinder 754 zusammen, um eine einzelne Kerneinlage, wie zum Beispiel 751c, von der Bahn 751 abzutrennen. Die abgetrennten Kerneinlagen werden an der Oberfläche des Vakuumzylinders 754 durch ein angelegtes Vakuum gehalten und bewegen sich mit der Oberflächengeschwindigkeit des Vakuumzylinders, bis sie freigegeben und auf die Trägerbahn 710, wie bei 751d, e usw., aufgebracht werden. Der Vakuumzylinder 754 kann gehärtet sein, um eine geeignete, verschleißfeste Ambossfläche zu bilden, gegen die das Messer 756 zum Schneiden gedrückt werden kann. Der Vakuumzylinder 754 kann mechanisch mittels Zahnrädern, Riemenscheiben, Antriebswellen usw. von einer Basismaschine aus angetrieben werden, wie zum Beispiel einer flexografischen Druckpresse, die von Mark Andy aus Chesterfield, St. Louis, angeboten wird. Die Basismaschine transportiert die Trägerbahn 710 in einer Weise, welche die Bahnspannung, die Bahngeschwindigkeit und die Bahnposition steuert.
  • Der Schneidzylinder 755 kann mechanisch durch den Vakuumzylinder 754 zum Beispiel mittels Zahnrädern oder von der Basismaschine aus mittels bekannter Verfahren so angetrieben werden, dass eine einzelne Kerneinlage 751c usw. mit einem Abstand P abgeschnitten und dann für jede Etikett- oder Ticket-Wiederholung R der Trägerbahn 710 aufgebracht wird. Zum Beispiel kann die Kerneinlage 751e an einer vorgegebenen Stelle auf der Bahn 710 aufgebracht werden, damit zum Beispiel die Einlage in einer Distanz D von einem Strukturelement auf dem Etikett, dem Ticket, dem Anhänger oder dem Karton angeordnet werden kann, wie in den 1, 3 und 5 gezeigt.
  • Alternativ können der Vakuumzylinder 754 und/oder der Schneidzylinder 755 über ein Servosteuersystem servogetrieben werden, wobei die Zufuhrwalzen 753a oder 753b, der Vakuumzylinder und der Schneidzylinder über Faseroptik und das SERCOS-Protokoll durch eine Indramat PPC-Servosteuerung 766 gesteuert werden und mit dieser kommunizieren und gemäß Visual Motion-Programmen arbeiten. Der Systembediener kann mit dem Servosteuersystem über einen UniOP Exor-Berührungsbildschirm interagieren, der von der SITEK S.p.A. aus San Giovanni Lupatoto VR, Italien, angeboten wird. Das Servosteuersystem enthält auch einen Eingang von einem optischen Scanner 758, wie er zum Beispiel von der Keyence Corporation of USA aus Woodcliff Lake, New Jersey, angeboten wird. Dies ermöglicht eine Koordination der Zufuhrwalzen 753a, b und des Schneidzylinders 755 dergestalt, dass das Messer 756 die Einlagenbahn 751 zwischen benachbarten Antennen 24 durchtrennt, wodurch eine abgeschnittene Kerneinlage 751c usw. entsteht (12, 22, 32, wie in den 1, 3 und 5 veranschaulicht).
  • In der Regel bleiben die Abmessungen D, P und R über einen bestimmten Produktionslauf hinweg konstant. Jede der Abmessungen D, P und R kann aber auch bewusst im Verlauf eines Arbeitsauftrags schwanken. Werden zum Beispiel Einlagen an abwechselnden Positionen auf einem Etikett angeordnet, wobei das Etikett an einer ansonsten konstanten Stelle auf einem Stapel dicht beieinander liegender Gegenstände, wie zum Beispiel Umschläge, angeordnet ist, so ermöglicht dies ein zuverlässigeres Lesen der Einlagen. Das US-Patent Nr. 5,766,406 von Brod offenbart das dynamische oder zyklische Verändern der Geschwindigkeiten der Servoantriebe zu Zufuhr-, Schneid- und Vakuumachsen, um absichtlich die Abmessungen D, P und/oder R von einem Gegenstand zum anderen zu variieren, und die Offenbarung dieses Patents wird in vollem Umfang in den vorliegenden Text aufgenommen.
  • Es kann Klebstoff erforderlich sein, um Kerneinlagen an einem Substrat anzuhaften, insbesondere die Anhänger- oder Ticket-Laminierungen 27 oder 29 von 4. Der Klebstoff 25, bei dem es sich um verschiedene bekannte Klebstoffe handeln kann, einschließlich Haftklebstoff, kann zuvor aufgetragen worden sein oder kann in-situ mit Auftragsvorrichtungen, wie zum Beispiel Extrusions- oder Rollenauftragsvorrichtungen, aufgetragen werden, die schematisch an alternativen Positionen 759 oder 750 in 7 gezeigt sind. Die Auftragsvorrichtung bei 759 kann eine kontinuierliche Klebstoffbeschichtung auftragen, während die Auftragsvorrichtung bei 760 eine kontinuierliche odereine gemusterte Beschichtung auftragen kann. Der Zeitpunkt des Einsetzens und die Dauer einer gemusterten Beschichtung können effektiv über die Indramat PPC-Servosteuerung 766 gesteuert werden, die im vorliegenden Text und in der Anmeldung 60/674,439 offenbart ist.
  • Die Vakuumzylinderaufbringungsvorrichtung 750 kann in einem Bahntransportsystem 840 (8) installiert und mit diesem koordiniert sein, um RFID-Gegenstände herzustellen, wie zum Beispiel Bahnen aus Etiketten von 1 oder Anhänger oder Tickets 20 von 3.
  • Im Fall der Etikettenbahn 10 (1 und 2) kann eine Rolle Etiketten-Ausgangsmaterial 810, das ein Etiketten-Vorderseitenmaterial 11, eine Abziehschicht 17 und Klebstoff 18a enthalten kann, in einem bekannten Abrollständer 812 mit Spleißtisch 813, Bahnführung 814 und Zugspannungssteuerung 815 abgerollt werden. Die Bahn kann in der Druckstation 816 in der Regel auf der Oberseite 11a mit Grafik und/oder zweiten Antennen 16 bedruckt werden. Das Etiketten-Vorderseitenmaterial 11 mit dem Klebstoff 18a kann in einer Delaminierungsstation 821 von der Abziehschicht 17 getrennt werden. Das Vorderseitenmaterial 11 und der Klebstoff 18a folgen dem Bahnpfad 819. Die Kerneinlage 851a wird von der Einlagenbahn 851 abgeschnitten und auf den Klebstoff 18a auf dem Etiketten-Vorderseitenmaterial 11 an einer Wiederholung R mittels der Aufbringungsvorrichtung 750 aufgebracht. Es ist zu beachten, dass die Kerneinlage 851a einen Abschnitt des Etikett-Klebstoffs 18a auf dem Vorderseitenmaterial 11 bedeckt. Wenn das Etikett 10a (1 und 2) von der Abziehschicht 17 abgezogen wird, so führt das zu einer "trockenen Stelle" oder einem Bereich, dem der Klebstoff fehlt, um das Etikett 10a vollständig an einem zu etikettierenden Gegenstand anzuhaften. Gewünschtenfalls kann der Abschnitt des Klebstoffs 18a, der durch die Kerneinlage 851a bedeckt wird, "wiederhergestellt" werden, indem ein entsprechender Bereich mit Klebstoff 18a (2A) mit Hilfe einer Klebstoffauftragsvorrichtung 823, wie zum Beispiel der ApexTM-Musterklebstoffauftragsvorrichtung von der Firma ITW Dynatec aus Hendersonville, Tennessee, zu der Abziehschicht 17 hinzugefügt wird. Diese Auftragsvorrichtung kann durch den Prozessor 766 (7) so gesteuert werden, dass der Klebstoffbereich in Übereinstimmung mit der schlussendlichen Position der Kerneinlagen 851a, b usw. abgegeben wird.
  • Das Etiketten-Vorderseitenmaterial 11 wird – zusammen mit dem Klebstoff 18a und den Kerneinlagen 851a, b – in der Wiederlaminierungsstation 822 in der Endpressungssektion 817 mit der Abziehschicht 17 wiederlaminiert, wo die Etikettenbahn 10 von 1 in bekannter Weise abgestanzt, mit einer Matrix entfernt, gelesen, geschnitten, perforiert, gefaltet, zu Folien verarbeitet oder wiederaufgewickelt werden kann. In dieser Ausführungsform befindet sich die Antenne 16 auf der Seite des Etiketten-Vorderseitenmaterials 11, die der Kerneinlage 12 gegenüberliegt, wie in 1 gezeigt.
  • In alternativen Ausführungsformen kann sich die zweite Antenne 16 auf derselben Seite des Etiketten-Vorderseitenmaterials 11 wie die Kerneinlage 12 befinden, wobei die Verarbeitungsvorrichtung 940 wie in 9 gezeigt umkonfi guriert ist. In diesen Ausführungsformen wird lediglich eine Bahn aus Etiketten-Vorderseitenmaterial 11, d. h. ohne Klebstoff 18a und Abziehschicht 17, von der Rolle 910 abgerollt. Die Vorderseitenmaterialbahn 11 wird gewünschtenfalls mit Grafik und zweiten Antennen 16, in der Regel in einer Wiederholung R oder einem Vielfachen davon, falls nicht alle Etiketten 11 eine Antenne erhalten, bedruckt. Die Vorderseitenmaterialbahn 11 wird mit dem Wendestangemodul 921 gewendet, so dass sich die Sekundärantennen 16 auf der Unterseite des Bahnpfades 919 befinden und die Kerneinlagen 951a, b, c auf derselben Seite der Vorderseitenmaterialbahn 11 wie die Sekundärantennen 16 und auch in einer Wiederholung R, die den Sekundärantennen 16 entspricht, und an einer vorgegebenen Position D (1) aufgebracht werden. Die Kerneinlagen 951a, b, c können an dem Vorderseitenmaterial 11 mittels eines Klebstoffs 15 (2B) angehaftet werden, der entweder zuvor aufgetragen worden sein kann (eine Kombination, die oft als "nasse" Einlage bezeichnet wird) oder der in-situ mittels einer Klebstoffauftragsvorrichtung 923 aufgetragen wird. Des Weiteren können im Fall einer "nassen" Einlage die Kerneinlagen 12 von einem (nicht gezeigten) Abziehschichtträger mittels einer (nicht gezeigten) Ablösestangenvorrichtung abgelöst werden, die an die Stelle des Schneidzylinders 755 und des Schneidmessers 756 tritt und mit dem Vakuumzylinder 754 in der Auftragsvorrichtung 750 von 7 zusammenwirkt.
  • Die Abziehschicht 17 wird von der Rolle 920 (9) zugeführt, und Klebstoff 18a (2AB) wird von der Auftragsvorrichtung 924 abgegeben. Alternativ kann die Rolle 920 ein Transferband sein, das sowohl die Abziehschicht 18 als auch den Klebstoff 17 enthält, wobei in diesem Fall die Auftragsvorrichtung 923 nicht erforderlich wäre.
  • Das Vorderseitenmaterial 11, das die Sekundärantennen 16 und die Kerneinlagen 951a, b, c enthält, wird mit der Abzieh schicht 17 und dem Klebstoff 18a' in der Laminierstation 922 laminiert und weiterverarbeitet, wie zuvor offenbart wurde.
  • Im Fall einer Anhänger- oder Ticketstruktur der 3 und 4 kann auch die Vorrichtung von 9 verwendet werden. Im Fall von Anhängern oder Tickets wird das obere Laminat 29 (4) von der Rolle 910 zugeführt, und das untere Laminat 27 (4) wird von der Rolle 920 zugeführt, was ein Papier- oder Polyticketlaminat anstelle einer Abziehschicht ist. In alternativen Ausführungsformen kann sich die Kerneinlage 951a auf derselben oder auf der gegenüberliegenden Seite der oberen Bahn 29 befinden.
  • In einer (nicht gezeigten) alternativen Ausführungsform kann die Sekundärantenne 16, anstatt direkt auf eine Oberfläche des Vorderseitenmaterials 11 gedruckt zu werden, auf einer separaten Bahn, ähnlich der Kerneinlagenbahn 951, zugeführt werden. Die Sekundärantennen könnten dann zugeführt, geschnitten und durch eine (nicht gezeigte) zusätzliche Auftragsvorrichtung aufgebracht werden und könnten auf eine Vorderseitenmaterialbahn 11 an einer vorgegebenen Position aufgebracht werden, um eine Funktion und Interaktion mit Kerneinlagen zu gestatten. Das kann von Vorteil sein, wo Sekundärantennen mittels Verfahren hergestellt werden, die mit der in den 8 und 9 gezeigten, auf einer Druckpresse basierenden Bahnhandhabungsvorrichtung weniger kompatibel sind, wie zum Beispiel, wenn die Sekundärantennen durch chemisches Ätzen oder einen Plattierungsprozess ausgebildet werden. In solchen Fällen kann es von Vorteil sein, die Sekundärantennen im Voraus in einem separaten Prozess herzustellen und sie dann mit Kerneinlagen zu kombinieren. Die Kombination kann in zwei Durchgängen durch ein System 940 mit einer einzelnen Aufbringungsvorrichtung 950 (wie gezeigt) oder in einem einzigen Durchgang in einem System mit zwei Aufbringungsvorrichtungen (nicht gezeigt) ausgeführt werden.
  • Eine weitere Art einer Vakuumaufbringungsvorrichtung ist im US-Patent Nr. 6,772,663 von Machamer beschrieben. Diese Vakuumaufbringungsvorrichtung wurde ursprünglich entwickelt, um Dünnfilmfenster auf Faltkartons aufzubringen, wo die Faltkartons diskrete Stücke sind, die an verschiedenen Wiederholungen R auf Transportbändern, wie zum Beispiel in einer Falt-Klebe-Maschine, getragen werden. Diese Vakuumaufbringungsvorrichtung hat eine oder mehrere Zufuhrwalzen und einen Schneidzylinder, im Wesentlichen wie die Vakuumzylinderaufbringungsvorrichtung, aber der Vakuumzylinder wurde durch eine oder mehrere Vakuumbandbaugruppen ersetzt. Die vorliegende Erfindung kann sich solcher Verfahren und Vorrichtungen bedienen.
  • Eine grundlegende Vakuumbandaufbringungsvorrichtung 1050 ist an einer Basismaschine, wie zum Beispiel einer Kartonfalt- und -leimmaschine, installiert, die Kartonrohlinge 1031 auf Transportbänder 1062 legt. Die Transportbänder 1062 sind angetrieben und wirken mit oberen Bändern 1063 zusammen, die Kartonrohlinge 1031 gegen angetriebene Transportbänder 1062 drücken, wodurch die Kartonrohlinge 1031 in der Richtung des Pfeils mit einer Geschwindigkeit bewegt werden, die im Wesentlichen mit der Geschwindigkeit der angetriebenen Bänder 1062 übereinstimmt. Der Zufuhrkasten 1064 legt Kartonrohlinge 1031 mit einer geringeren Geschwindigkeit als die Transportbänder 1062 auf die Transportbänder 1062, was zu einer Lücke zwischen Kartonrohlingen 1031 auf Transportbändern 8102 führt. Somit werden die Kartonrohlinge 1031 mit einem nominellen Abstand oder einer nominellen Wiederholung R zugeführt, der bzw. die aufgrund von Ungleichmäßigkeiten bei der Zufuhr am Zufuhrkasten 1064 ein wenig variieren kann. Die Vakuumbandaufbringungsvorrichtung 1050 kann auf Schwankungen bei der Wiederholung R durch Abtasten der Position einer Vorder- oder Hinterkante eines Kartonrohlings 1031 mit Hilfe eines optischen Scanners 1065 reagieren. Der Scanner 1065 sendet ein Eingangssignal an die Servosteuereinheit 1066, welche die Geschwindigkeit und die Betriebszeitpunkte verschiedener Servomotoren steuert, die mindestens eine der Zufuhrwalzen 1053a, b und den Schneidzylinder 1055 antreiben. In diesem Fall drehen die Servoantriebe für mindestens eine der Zufuhrzylinder 1053a, 1053b und den Schneidzylinder 1055 die Walzen intermittierend in Reaktion auf die von dem Scanner 1065 detektierte Kartonkante. Die Vakuumbänder werden ebenfalls servogetrieben und so gesteuert, dass die Geschwindigkeit des einen oder der mehreren Vakuumbänder 1067 im Wesentlichen mit der kontinuierlichen Geschwindigkeit der Trägerbänder 1062 übereinstimmt.
  • Gemäß der Erfindung wird, wenn sie unter Verwendung der im vorliegenden Text beschriebenen Maschinerie praktiziert wird, eine Bahn aus Kerneinlagen 1051 durch die Zufuhraktion der Zufuhrwalzen 1053a, b von einer Rolle von Kerneinlagen 1052 abgerollt. Die Bahn 1051 verläuft weiter auf die Vakuumbänder 1061 und wird durch das Messer 1056 des rotierenden Schneidzylinders 1055 geschnitten, das die Ambossfläche 1068 berührt, die auf dem einen oder den mehreren Vakuumbändern 1067 sitzt.
  • Wie in 11 dargestellt, wird die Bahn 1051 auf eine Länge P geschnitten, die dem Abstand der Kerneinlagen entspricht, und der Schnitt wird anhand eines Eingangssignals von dem optischen Scanner 1069 zu einer herkömmlichen Servosteuereinheit 1066 und anhand einer Koordination einer der servogetriebenen Zufuhrwalzen 1053a oder 1053b und des Schneidzylinders 1055 zwischen Antennenmustern positioniert.
  • Nachdem die Bahn aus Kerneinlagen 1051 geschnitten wurde, beschleunigt die geschnittene Einlage 1051a auf die Oberflächengeschwindigkeit des einen oder der mehreren Vakuumbänder 1067 und wird in Richtung der vorgegebenen Position auf einem bestimmten Faltkartonrohling 1031a transportiert, der durch den Scanner 1065 detektiert und dadurch mittels der Servosteuerung 1066 lokalisiert wird. In einer ähnlichen Weise befindet sich die Einlage 1051b bereits auf ihrem Weg zur Anordnung an der gewünschten Position auf dem Kartonrohling 1031b, der durch den Scanner 1065 an einer Wiederholung Rb abgetastet wurde. Die gewünschte Position der Einlage 1051a, 1051b auf den Kartons 1031a, 1031b kann in Beziehung zu einem physischen Strukturmerkmal auf dem Kartonrohling stehen, wie zum Beispiel einer Kante eines Kartonrohlings oder einer Antenne auf dem Kartonrohling. Die Antenne kann im Voraus auf den Kartonrohling 1031 gedruckt worden sein und kann sich auf der Oberseite 1031 "oben" oder auf der Unterseite 1031 "unten" befinden. Wie zuvor angesprochen, kann der RFID-Gegenstand mit der Kerneinlage 1051a auf derselben Seite wie die zweite Antenne oder auf einer Seite, die der zweiten Antenne gegenüberliegt, aufgebaut sein. Die Oberseite 1031 wird allgemein zur Innenfläche eines fertigen Kartons, und die Position der Kerneinlage 1051a an einer Innenfläche des Kartons kann so gewählt werden, dass ein Schutz vor schädigenden äußeren Kräften, Schlag und Stoß, Ablösen, Manipulieren usw. geboten wird oder um die Kerneinlage vor Sicht zu verbergen. Gleichermaßen kann die Sekundärantenne auf der Innenseite des Kartons geschützt werden. Oder die Antenne kann auf der Außenseite als ein offenkundiges Merkmal gezeigt werden, oder um die Sekundärantenne von dem letztendlichen Inhalt des Kartons zu trennen, wobei möglicherweise die Antennenleistung verbessert wird, indem sie zum Beispiel ein wenig von metallischem Inhalt absondert.
  • Die Kerneinlage 1051a, 1051b kann an ihrem jeweiligen Kartonrohling 1031a, 1031b angehaftet werden, indem man einen Klebstoff auf die Oberseite, 1031 "oben", mittels einer Klebstoffauftragsvorrichtung 1068 hinzufügt, die schematisch als ein Rollenauftragstyp veranschaulicht ist, wobei die Rollen ebenfalls servogetrieben und durch die Steuereinheit 1066 gesteuert sein können, um ihre Kleb stoffabgabe in Übereinstimmung mit der intermittierenden Bewegung der Bahn 1051 zu koordinieren. Die Klebstoffauftragsvorrichtung kann auch vom Extrusionstyp sein, wie er zum Beispiel von der Firma ITW Dynatec aus Hendersonville, Tennessee, angeboten wird, der ebenfalls durch die Steuereinheit 1066 so gesteuert werden kann, dass er Klebstoff intermittierend oder kontinuierlich auf die Bahn 1051 aufträgt.
  • Im Fall "nasser" Kerneinlagen können die Einlagen 1051a, 1051b zum Beispiel als Haftetiketten auf einer Abziehschicht angeboten werden. Ein herkömmlicher Ablösemechanismus löst die einzelnen Kerneinlagen 1051a, 1051b von der Abziehschicht ab und legt sie auf dem Vakuumband ab, was eine funktionale Alternative zu dem Schneidvorgang des Schneidzylinders 1055 und des Messers 1056 ist. In dieser Ausführungsform würde der Klebstoff der "nassen" Einlage auf der Oberseite 1051 der Kerneinlage frei liegen. Wenn die Kerneinlage 1051a auf einen Kartonrohling 1031a an der vorgegebenen Position aufgebracht wird, so haftet der frei liegende Klebstoff die Kerneinlage an dem Kartonrohling 1031a an.
  • Nachdem nun eine Ausführungsform der Erfindung ausführlich offenbart wurde, ist der Fachmann in der Lage, die veranschaulichte Struktur zu modifizieren und gleichwertige Elemente an die Stelle der offenbarten zu setzen. Es ist daher beabsichtigt, dass alle derartigen Ersetzungen und Äquivalente ebenfalls erfasst sind, weil sie unter den Geltungsbereich der angehängten Ansprüche fallen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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    • - US 5766406 [0041]

Claims (23)

  1. In-line-Verfahren zur Herstellung eines RFID-Gegenstandes, mit den Schritten: Transportieren einer ersten Bahn mit mehreren Kerneinlagen, die auf einer Oberfläche der ersten Bahn getragen werden, wobei jede Kerneinlage einen elektronischen Chip enthält, der elektrisch mit einer ersten Antenne gekoppelt ist; Transportieren einer Trägerbahn mit mehreren zweiten Antennen, die auf der Trägerbahn in Längsrichtung voneinander beabstandet sind; Abteilen der ersten Bahn in einzelne Sektionen, die jeweils eine Kerneinlage enthalten; anschließend Aufbringen der abgeteilten Sektionen auf die Trägerbahn an vorgegebenen Positionen relativ zu – und in elektromagnetischer Wirkverbindung mit – einer zugehörigen der zweiten Antennen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Kerneinlagen gleichmäßig auf der Oberfläche der ersten Bahn voneinander beabstandet werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die zweiten Antennen auf einer ersten Seite der Trägerbahn ausgebildet werden und die Kerneinlagen auf einer gegenüberliegenden zweiten Seite der ersten bahn aufgebracht werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die Trägerbahn ein Etiketten-Vorderseitenmaterial ist und das Verfahren des Weiteren den Schritt des kontinuierlichen Aufbringens einer klebstoffbeschichteten Decklage auf das Etiketten-Vorderseitenmaterial umfasst, um die Kerneinlagen zu bedecken.
  5. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Trägerbahn ein Anhänger-Ausgangsmaterial ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die Trägerbahn ein Anhänger-Ausgangsmaterial und das Verfahren des Weiteren den schritt des Aufbringens einer Laminierschicht umfasst, um die Kerneinlagen zu bedecken.
  7. In-line-Verfahren zur Herstellung eines RFID-Kartons mit den Schritten: Transportieren eines Stroms von Kartonrohlingen mit einander gegenüberliegenden Flächen, wobei mindestens einige der Kartonrohlinge zweite Antennen aufweisen, die in einer zweiten Wiederholung angeordnet sind; Transportieren einer Bahn aus Kerneinlagen mit ersten Antennen, die in einer ersten Wiederholung voneinander beabstandet sind; Detektieren der ersten Wiederholung und Trennen einzelner Kerneinlagen zwischen den ersten Antennenmustern; Detektieren der zweiten Wiederholung; Aufbringen einer abgetrennten Kerneinlage an einer vorgegebenen Position auf einer Oberfläche jedes Kartonrohlings an der zweiten Wiederholung und in elektromagnetischer Wirkverbindung mit einer zugehörigen zweiten Antenne.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, das des Weiteren das Aufbringen einer Kerneinlage auf dieselbe Seite jedes Kartonrohlings wie die zweite Antenne umfasst.
  9. Verfahren nach Anspruch 7, das des Weiteren das Aufbringen der Kerneinlage auf eine Seite des Kartonrohlings umfasst, die der Seite gegenüberliegt, auf der die zweite Antenne aufgebracht ist.
  10. Verfahren zum Herstellen eines RFID-Gegenstandes aus Etiketten-Ausgangsmaterial, das Etiketten-Vorderseitenmaterial mit einander gegenüberliegenden Seiten und einer Abziehschicht enthält, wobei das Verfahren Folgendes umfasst: Abrollen des Etiketten-Vorderseitenmaterials von einer Vorratsrolle; Ausbilden mehrerer zweiter Antennen auf einer ersten Seite des Etiketten-Ausgangsmaterials in einer ersten Wiederholung; anschließend Delaminieren des Etiketten-Vorderseitenmaterials von der Abziehschicht; anschließend Aufbringen einzelner aktiver Kerne, die jeweils einen Mikrochip und eine erste Antenne enthalten, auf eine Oberfläche des Etiketten-Ausgangsmaterials in einer vorgegebenen Beziehung zu einer zugehörigen zweiten Antenne; anschließend Wiederzusammenführen des Vorderseitenmaterials und der Abziehschicht.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei der Schritt des Ausbildens mehrerer zweiter Antennen das Drucken einer Reihe zweiter Antennen auf eine erste Seite des Etiketten-Ausgangsmaterials umfasst.
  12. Verfahren nach Anspruch 10, wobei der Schritt des Aufbringens aktiver Kerne das Aufbringen der aktiven Kerne auf eine gegenüberliegende Seite des Etiketten-Ausgangsmaterials umfasst.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die gegenüberliegende Seite des Etiketten-Ausgangsmaterials mit Klebstoff beschichtet ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 12, das des Weiteren das Auftragen von Klebstoff auf die aktiven Kerne umfasst, bevor diese auf das Etiketten-Ausgangsmaterial aufgebracht werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 10, wobei jeder aktive Kern eine Basisschicht aus Polyfilm enthält, die den Mikrochip und eine metallische Schleifenantenne trägt.
  16. Verfahren nach Anspruch 10, wobei der Schritt des Aufbringens der aktiven Kerne umfasst, einen aktiven Kern über jede ausgebildete zweite Antenne zu legen.
  17. Verfahren nach Anspruch 10, wobei der Schritt des Aufbringens aktiver Kerne umfasst, eine mit Klebstoff beschichtete Fläche des Etiketten-Vorderseitenmaterials mit den aktiven Kernen in Kontakt zu bringen.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, das des Weiteren den Schritt des Auftragens eines Leims auf eine frei liegende Fläche des aktiven Kerns umfasst, nachdem der aktive Kern auf die mit Klebstoff beschichtete Fläche des Etiketten-Vorderseitenmaterials aufgebracht wurde.
  19. Verfahren zum Herstellen von RFID-Gegenständen wie zum Beispiel Tickets oder Kartons in einem kontinuierlichen In-line-Prozess, wobei das Verfahren Folgendes umfasst: Transportieren einer ersten Bahn mit mehreren Kerneinlagen, die auf einer Oberfläche der ersten Bahn getragen werden, wobei jede Kerneinlage einen elektronischen Chip enthält, der elektrisch mit einer ersten Antenne gekoppelt ist; Abteilen der ersten Bahn in einzelne Sektionen, die jeweils eine Kerneinlage enthalten; Transportieren mehrerer Ausgangsmaterialgegenstände, die jeweils eine erste und eine zweite gegenüberliegende Seite aufweisen, mit einer Wiederholung R der Reihe nach entlang eines Pfades, wobei eine Seite jedes Gegenstandes eine zweite Antenne trägt; Detektieren eines Positionsmerkmals jedes Gegenstandes und Aufbringen einer Kerneinlage mit einem Abstand P auf eine Seite der Ausgangsmaterialgegenstände der Reihe nach und mit einer Distanz D von dem Positionsmerkmal, wodurch jede Kerneinlage an einer vorgegebenen Position auf einem Ausgangsmaterialgegenstand und in elektromagnetischer Wirkverbindung mit einer zugehörigen zweiten Antenne angeordnet wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 20, wobei die Wiederholung R für jeden Gegenstand im Wesentlichen konstant ist.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei die Abmessung D für jeden Gegenstand im Wesentlichen konstant ist.
  22. Verfahren nach Anspruch 20, wobei der Abstand P jeder Kerneinlage im Wesentlichen konstant ist.
  23. Verfahren nach Anspruch 20, wobei die Kerneinlagen auf einer Bahn angeboten werden, und wobei das Verfahren den Schritt des Abtrennens der Kerneinlagen auf einem Trägerband mit einer vorgegebenen Wiederholung enthält, um sie auf einem zugehörigen Ausgangsmaterialgegenstand an einer gewünschten Position in bezug auf eine zugehörige zweite Antenne anzuordnen.
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