-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugsicherungssystems
eines Kraftfahrzeugs, wobei das Kraftfahrzeug mittels einer Innenverriegelung
und/oder mindestens einer von mindestens zwei mobilen Identifizierungseinheiten
verriegelbar und entriegelbar ist und wobei das Kraftfahrzeug mittels
eines Startschalters dann startbar ist, wenn mindestens eine der
mobilen Identifizierungseinheiten in Funkreichweite einer im Kraftfahrzeug
angeordneten Steuereinheit befindlich und in der Steuereinheit als
entsperrt und fahrberechtigt registriert ist.
-
Fahrzeugsicherungssysteme
in Form von so genannten schlüssellosen Mitteln, auch "Keyless-Go-Systeme"
genannt, oder von Funkfernbedienungen, auch Funkschließung
genannt, sind verschiedentlich bekannt.
-
Bei
ihnen erfolgt eine Authentikation, d. h. eine Berechtigungsprüfung,
beispielsweise unter Verwendung tragbarer, handhabungsfreier Authentikationselemente
bzw. im Falle einer Funkfernbedienung durch ein Authentikationselement
mit manuellen Betätigungsmitteln, wobei unter dem Begriff "handhabungsfrei"
vorliegend die Tatsache zu verstehen ist, dass das betreffende Authentikationselement
für die Durchführung des Authentikationsvorgangs über
den drahtlosen Kommunikationskanal vom Nutzer nicht gehandhabt,
sondern lediglich mitgeführt und in den Wirkbereich dieses
Kommunikationskanals gebracht werden muss.
-
Unter
dem Begriff "Wirkbereich" ist dabei derjenige Bereich zu verstehen,
in welchem sich das Authentikationselement befinden muss, damit
ein ausgelöster Zugangsberechtigungsprüf-Vorgang auch
tatsächlich durchgeführt wird.
-
Aus
der
DE 198 50 455
C1 ist ein Verfahren zum Erkennen eines im Innenraum eines
Kraftfahrzeugs befindlichen Authentikationselement (hier Antwortgeber
genannt), wobei im Verfahren von einer fahrzeugfesten Sende- und
Empfangseinrichtung im Innenraum des Fahrzeugs ein ein Fragesignal
enthaltendes Feld erzeugt wird, und ein Antwortgeber bei Empfang
des Fragesignals ein Antwortsignal sendet, das von der Sende-/Empfangseinrichtung
empfangen wird. Das Fragesignal ist in einem elektrischen Feld enthalten,
welches von der Sende- und Empfangseinrichtung zwischen wenigstens
einer im Fahrzeuginnenraum befindlichen Elektrode und der Fahrzeugkarosserie
oder zwischen zwei oder mehreren Elektroden untereinander erzeugt
wird.
-
Wird
bei einem Fahrzeug mit Keyless-Go ein Authentikationselement im
Innenraum zurückgelassen nachdem das Fahrzeug verriegelt
wurde, so kann man durch Drücken des Motor-Startknopfes wegen
der Anwesenheit des Authentikationselements den Motor starten. Dabei
muss dieses zurückgelassene Authentikationselement nicht
im Innenraum gesucht werden, da ein Drücken auf den Startknopf
die Anwesenheit eines gültigen Authentikationselements
im Wirkbereich überprüft.
-
Ein
solches Verhalten des Keyless-Go-Systems ist aus sicherheitstechnischen
Gründen, beispielsweise bei Kindern im Fahrzeuginnenraum, nicht
wünschenswert. Daher wird angestrebt, dass mit im Innenraum
zurückgelassenen Authentikationselementen bei verriegeltem
Fahrzeug kein Starten des Fahrzeugs möglich sein soll.
-
Einige
Fahrzeughersteller ermöglichen beispielsweise das Verriegeln
ihrer Fahrzeuge nicht, wenn ein Authentikationselement im Fahrzeug
zurückgelassen wurde.
-
Aus
der
DE 198 02 532
C1 ist ein solches Verfahren zum Betreiben eines schlüssellosen
Zutrittsystems eines Fahrzeugs bekannt, wobei in einem ersten Schritt über
einen Verriegelungsbefehl eine Schließanlage im Sinne eines
Verriegelns angesteuert wird, und in einem zweiten Schritt die Schließanlage
im Sinne eines Entriegelns zeitverzögert angesteuert wird,
wenn sich ein Authentikationselement (hier Transponder genannt)
im Innenraum des Fahrzeugs befindet. Dies stellt jedoch eine Komforteinbuße
dar.
-
Weiterhin
ist es bekannt, nach dem Verriegeln nach Authentikationselementen
im Innenraum zu suchen und diese für eine Fahrberechtigung
temporär (bis zum nächsten Entriegeln) zu sperren.
Dies ist jedoch sehr aufwändig und anfällig, beispielsweise
für Funkstörer.
-
Des
Weiteren soll sichergestellt sein, dass bei einem Notfall, beispielsweise
wenn eine Person im Innenraum sitzt, das Fahrzeug über
das Authentikationselement verriegelt und dann per Keyless-Go den
Motor starten will, dieses Authentikationselement nicht für
eine Fahrberechtigung gesperrt ist.
-
Es
ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Verfahren
zum Betrieb eines Fahrzeugsicherungssystems eines Kraftfahrzeugs
anzugeben.
-
Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
-
Ein
erfindungsgemäßes Verfahren zum Betrieb eines
Fahrzeugsicherungssystems wird in einem Kraftfahrzeug eingesetzt,
das mittels einer Innenverriegelung und/oder mindestens einem von mindestens
zwei mobilen Authentikationselementen verriegelbar und entriegelbar
ist.
-
Das
Kraftfahrzeug bzw. ein Motor des Kraftfahrzeugs ist mittels eines
Startschalters dann startbar, wenn mindestens eines der mobilen
Authentikationselemente im Wirkbereich einer Antenne einer im Kraftfahrzeug
angeordneten Steuereinheit befindlich und in der Steuereinheit als
entsperrt und fahrberechtigt registriert ist.
-
Unter „fahrberechtigt
registriert" wird der erfolgreiche Abschluss der Fahrberechtigungsauthentifikationprüfung
bzw. Zugangsauthentikationprüfung verstanden. Die Fahrberechtigungsüberprüfung
erfolgt vor dem eigentlichen Motorstart und wird bereits durchgeführt,
wenn das Authentikationselement in das elektronische Zündschloss
gesteckt wird bzw. wenn bei Keyless-Go die Klemme 15R geschaltet wird.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Überprüfung
liegt dem Fahrzeugsicherungssystem eine gültige Fahrberechtigung
für das betreffende Authentikationselement vor.
-
Beim
erfindungsgemäßen Verfahren führt das
Verriegeln mittels eines der mobilen Authentikationselemente dazu,
dass die weiteren mobilen Authentikationselemente als temporär
gesperrt registriert werden. Ein Starten des Motors ist mit diesen temporär
gesperrten Authentikationselementen nicht möglich. Dabei
ist es unerheblich, ob die Authentikationselemente sich im Innenraum
des Fahrzeugs oder anderswo befinden. Eine aufwändige Suche nach
im Innenraum befindlichen Authentikationselementen entfällt.
-
Das
zum Verriegeln genutzte Authentikationselement wird hingegen nicht
gesperrt, so dass mit diesem weiter gestartet werden kann, auch
wenn es sich im Innenraum befindet.
-
Beim
Verriegeln mittels der Innenverriegelung, meist einer Taste im Innenraum,
findet hingegen keine temporäre Sperrung von Authentikationselementen
statt, um ein Starten in einem Notfall zu ermöglichen,
beispielsweise wenn eine Person das Kraftfahrzeug von innen verriegelt
und losfahren will, um einem drohenden Überfall zu entgehen.
-
Beim
Entriegeln mittels eines der Authentikationselemente oder der Innenverriegelung
werden die temporär gesperrten mobilen Authentikationselemente
in der Steuereinheit als entsperrt registriert.
-
Ein
solches Verfahren lässt sich auf einfache Weise ohne Berücksichtigung
vieler Sonderfälle implementieren, beispielsweise als reine
Softwarelösung in bereits bestehenden Fahrzeugsicherungssystemen,
sowohl in der Fertigung als auch im Bereich der Nachrüstung.
Es ist nicht anfällig für Funkstörer.
Darüber hinaus sind entsprechend ausgerüstete
Fahrzeuge versicherungstechnisch besser gestellt.
-
Im
Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
von Zeichnungen näher erläutert.
-
Dabei
zeigen:
-
1 einen
Ablaufplan einer Funktion Verriegeln in einem Verfahren zum Betrieb
eines Fahrzeugsicherungssystems,
-
2 einen
Ablaufplan einer Funktion Entriegeln im Verfahren zum Betrieb des
Fahrzeugsicherungssystems, und
-
3 einen
Ablaufplan einer Funktion Motorstart im Verfahren zum Betrieb des
Fahrzeugsicherungssystems.
-
In 1 ist
ein Ablaufplan einer Funktion "Verriegeln" F1 in einem Verfahren
zum Betrieb eines Fahrzeugsicherungssystems in einem Kraftfahrzeug gezeigt.
-
Ein
erster Status S1 beim Start der Funktion "Verriegeln" F1 ist, dass
eine Verriegelung mittels einer Innenverriegelung oder mittels eines
von mehreren Authentikationselementen angefordert und ausgeführt
wurde. Das Kraftfahrzeug ist demnach verriegelt. Die Türen
des Kraftfahrzeugs lassen sich ohne vorherige Entriegelung nicht öffnen.
-
In
einer Verzweigung V1 wird nun überprüft, ob die
Funktion "Verriegeln" F1 von der Innenverriegelung ausgelöst
wurde. Ist das der Fall, ergibt die Überprüfung
den booleschen Wert 1, so dass ein Sprung zu einem Endpunkt E1 der
Funktion "Verriegeln" F1 erfolgt. Wurde die Funktion "Verriegeln"
F1 hingegen nicht von der Innenverriegelung ausgelöst, kommt
nur eines der Authentikationselemente als Auslöser in Frage.
-
Die Überprüfung
in der Verzweigung V1 ergibt den booleschen Wert 0. Infolgedessen
wird eine Anweisung A1 ausgeführt, bei der alle Authentikationselemente
außer dem die Funktion "Verriegeln" F1 auslösenden
in einer Steuereinheit, die im Kraftfahrzeug angeordnet ist und
der Überprüfung der Berechtigungen der Authentikationselemente
dient, als temporär gesperrt registriert werden. Ein Starten
des Motors ist mit diesen Authentikationselementen dann nicht möglich.
-
In 2 ist
ein Ablaufplan einer Funktion "Entriegeln" F2 im Verfahren zum Betrieb
des Fahrzeugsicherungssystems gezeigt. Ein zweiter Status S2 beim
Start der Funktion "Entriegeln" F2 ist, dass eine Entriegelung mittels
der Innenverriegelung oder mittels eines der Authentikationselemente
angefordert und ausgeführt wurde. Das Kraftfahrzeug ist demnach
entriegelt. Die Türen des Kraftfahrzeugs lassen sich öffnen.
-
In
der Funktion "Entriegeln" F2 wird eine Anweisung A2 ausgeführt,
bei der alle als temporär gesperrt registrierte Authentikationselemente
als entsperrt registriert werden. Ein Starten des Motors ist jetzt
mit jedem dieser Authentikationselemente möglich. Gegebenenfalls
dauerhaft gesperrte Authentikationselemente bleiben selbstverständlich
weiterhin dauerhaft gesperrt.
-
In 3 ist
Ablaufplan einer Funktion "Motorstart" F3 im Verfahren zum Betrieb
des Fahrzeugsicherungssystems gezeigt. Ein dritter Status S3 beim
Start der Funktion "Motorstart" F3 ist, dass mittels eines Startschalters
und eines der Authentikationselemente, das sich in einem Wirkbereich
einer Antenne des Steuergeräts befindet, ein Start des
Motors angefordert wurde.
-
In
der Funktion "Motorstart" F3 wird in einer Verzweigung V2 überprüft,
ob das verwendete Authentikationselement als temporär gesperrt
registriert ist. Ist dies der Fall, ergibt die Überprüfung
den booleschen Wert 1, so dass ein Sprung zu einem Endpunkt E3 der
Funktion "Motorstart" F3 erfolgt. Anderenfalls wird in der Anweisung
A3 die Fahrberechtigung des Authentikationselements überprüft.
-
Liegt
die Fahrberechtigung vor, folgt bei der anschließenden
Verzweigung V3 ein dem booleschen Wert 1 entsprechender Programmfluss,
bei dem die Anweisung A4 ausgeführt wird. Diese bewirkt,
dass alle als temporär gesperrt registrierte Authentikationselemente
als entsperrt registriert werden.
-
Diese
Anweisung A4 wird nicht ausgeführt, wenn die Fahrberechtigung
nicht vorliegt und die Verzweigung V3 den Programmfluss entsprechend
dem booleschen Wert 0 fortsetzt, woraufhin die Funktion "Motorstart"
F3 zu ihrem Endpunkt E3 gelangt.
-
Das
eigentliche Starten des Motors kann in der Anweisung A4 mit ausgeführt
werden.
-
Die
Anweisung A3 zur Überprüfung der Fahrberechtigung
des verwendeten Authentikationselements kann alternativ vor der
Verzweigung V2 zur Überprüfung der temporären
Sperrung erfolgen. Die gezeigte Ausführung ist jedoch deshalb
vorteilhafter, weil die Fahrberechtigungsprüfung mehr Zeit
und Rechenaufwand erfordert als die Überprüfung
der temporären Sperren, so dass bei Vorliegen einer temporären
Sperre auf diesen Aufwand verzichtet werden kann.
-
- A1
bis A4
- Anweisung
- E1
bis E3
- Endpunkt
- F1
bis F3
- Funktion
- S1bis
S3
- Status
- V1
bis V3
- Verzweigung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19850455
C1 [0005]
- - DE 19802532 C1 [0009]