DE102007060484A1 - Verfahren und Vorrichtung zum randseitigen Verbinden von Blechen - Google Patents
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Abstract
Verfahren zum randseitigen Verbinden von Blechen (8, 9), insbesondere von Karosserieblechen im Automobilbau, wobei in einer Vorrichtung (1) der Rand eines ersten Bleches (8) unter Bildung eines Falzes (10) über den Rand eines zweiten Bleches (9) gebördelt wird, die Ränder zusammengepresst und durch thermisches Fügen miteinander verbunden werden, wobei im Bereich des Falzes (10) mindestens eine Anschlussvorrichtung (7) für die Laseroptik (13) eines Laserschweißgerätes angebracht wird, dass im Anschluss an den Falzvorgang die Laseroptik (13) in den Bereich der Anschlussvorrichtung (7) eingeführt, mindestens ein Schweißpunkt und/oder eine Schweißnaht im Falzbereich erzeugt, die Laseroptik (13) aus der Anschlussvorrichtung (7) entfernt und gegebenenfalls an weitere Anschlussvorrichtungen (7) angeschlossen und nach Erzeugen aller erforderlichen Schweißpunkte oder Schweißnähte das fertige Bauteil aus der Vorrichtung (1) entnommen wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum randseitigen Verbinden von Blechen, insbesondere von Karosserieblechen im Automobilbau, wobei in einer Vorrichtung der Rand eines ersten Bleches unter Bildung eines Falzes über den Rand eines zweiten Bleches gebördelt wird, die Ränder zusammengepresst und durch thermisches Fügen miteinander verbunden werden.
- Der
DE 199 27 208 B4 ist ein Verfahren zum randseitigen Verbinden von Blechen, insbesondere von Karosserieblechen im Automobilbau zu entnehmen, wobei der Rand eines Außenbleches über den Rand eines Innenbleches gefalzt wird und die Ränder zusammengepresst werden. Vor dem Falzen wird der Rand wenigstens eines der Bleche mit eingeprägten Vorsprüngen versehen, wobei die Vorsprünge während des Zusammenpressens durch Buckelschweißen mit dem jeweils anderen Blech verbunden werden. Zum Einsatz gelangt hierbei eine auf die Vorsprünge absenkbare Elektrode, wobei neben der Elektrode eine auf die Bleche absenkbare Kontaktelektrode vorgesehen ist. - Durch die
US 5,897,796 ist ein Verfahren zum randseitigen Verbinden von Blechen bekannt geworden, wobei auch hier der Rand eines Außenbleches über den Rand eines Innenbleches gefalzt wird. Im Bereich des Falzes wird durch Laserschweißen mindestens eine über eine vorgebbare Länge durchlaufende Naht im Bereich des Falzes erzeugt und somit eine Verbindung zwischen den Blechen hergestellt. Zum Einsatz kommt vorzugsweise ein Nd:YAG-Laser, der einen computergesteuerten Laserstrahlgenerator aufweist, der über eine Vielzahl von Fasern mit mehreren Laserpistolen in Wirkverbindung steht. In Folge dieser räumlichen Ausgestaltung wird ein hoher Platzbedarf innerhalb der ohnehin schon gering dimensionierten Falzvorrichtung benötigt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das beschriebene Verfahren zu optimieren und gleichzeitig eine Vorrichtung bereit zu stellen, die bei geringerem Platzbedarf dennoch eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Funktionsweise hat.
- Diese Aufgabe wird verfahrensgemäß dadurch gelöst, dass im Bereich des Falzes mindestens eine Anschlussvorrichtung für die Laseroptik eines Laserschweißgerätes angebracht wird, dass im Anschluss an den Falzvorgang die Laseroptik in den Bereich der Anschlussvorrichtung eingeführt, zur Verbindung der Bleche mindestens ein Schweißpunkt und/oder eine Schweißnaht im Falzbereich erzeugt, die Laseroptik aus der Anschlussvorrichtung entfernt und gegebenenfalls an weitere Anschlussvorrichtungen angeschlossen und nach Erzeugen der erforderlichen Schweißpunkte oder Schweißnähte das fertige Bauteil aus der Vorrichtung entnommen wird.
- Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind den zugehörigen verfahrensgemäßen Unteransprüchen zu entnehmen.
- Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung zum randseitigen Verbinden von Blechen, insbesondere Karosserieblechen im Automobilbau, zumindest beinhaltend ein Falzbett zur Aufnahme mindestens zweier Bleche, Falzbacken, die in Wirkverbindung mit zugehörigen Falzbackenträgern stehen sowie mindestens ein thermisches Fügewerkzeug, dadurch gelöst, dass das jeweilige thermische Fügewerkzeug als Laserpunktschweißgerät ausgebildet ist, das mit einer im Bereich des zugehörigen Falzbackens vorgesehenen Anschlussvorrichtung zusammenwirkt, wobei die Laseroptik des Laserpunktschweißgerätes aus einer Außerbetriebsstellung heraus zumindest partiell in den Bereich der Anschlussvorrichtung einführbar ist, und dass nach dem Einführen der Laseroptik in die Anschlussvorrichtung und Betätigen der Laseroptik der jeweilige Schweißpunkt im Falzbereich der Bleche erzeugbar ist.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind den zugehörigen gegenständlichen Unteransprüchen zu entnehmen.
- Gegenüber der
DE 199 27 208 B4 wird der Vorteil erreicht, dass blechseitig keine Vorsprünge mehr erzeugt werden müssen und darüber hinaus die Kontaktelektrode entbehrlich ist. - Der Vorteil gegenüber der
US 5,897,796 ist darin begründet, dass durch die Trennung von stationärer Anschlussvorrichtung und bewegbarer Laseroptik ein wesentlich geringerer Baubedarf im Bereich der Falzvorrichtung von Nöten ist. - Durch den direkten Anschluss der Laseroptik an die Anschlussvorrichtung oder an die Öffnung im Falzbacken wird jeweils eine zumindest optisch dichte, schnell kuppelbare Verbindung erzeugt, sodass der Laserstrahl nicht nach außen dringen kann und auf eine aufwändige Abschirmung und gegebenenfalls auch auf eine zusätzliche Schutzkabine verzichtet werden kann.
- Die jeweilige Laseroptik kann bedarfsweise von mindestens einem Roboter geführt werden. Im Gegensatz zum Stand der Technik werden auch keine längeren durchgängigen Schweißnähe erzeugt, sondern ausschließlich Schweißpunkte oder nur kurze Schweißnähte, die vorzugsweise durch eine geringe Schwenkbewegung der Laseroptik erreicht wird.
- In Folge der speziellen Ausgestaltung des Niederhalters kann selbiger die Schutzhülse zwischen sich aufnehmen, so dass der benötigte Bauraum des Weiteren minimiert wird.
- Von Vorteil ist, die inneren Flächenbereiche der Anschlussvorrichtung mit einer Beschichtung zu versehen, an welcher kein Spritzgut anhaftet, bzw. bei Anhaften leicht entfernt werden kann. Durch diese Maßnahme soll ein rasches Zusetzen der Anschlussvorrichtung vermieden werden. Als Schichten bieten sich insbesondere Keramikschichten an, wobei bedarfsweise auch metallische Schichten, wie Chromschichten, eingesetzt werden können. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die beispielsweise als Rohr ausgebildete Anschlussvorrichtung vollständig aus Keramikmaterial herzustellen.
- Der Erfindungsgegenstand ist anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung dargestellt und wird wie folgt beschrieben. Es zeigen:
-
1 und2 Prinzipskizzen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum randseitigen Verbinden von Blechen in verschiedenen Ansichten bzw. Schnitten; -
3 Prinzipelle Darstellung eines Niederhalters im Vorfalzbereich; -
4 Darstellung des Niederhalters gemäß3 samt angedeuteter thermischer Fügeeinrichtung im Fertigfalzbereich. - Die
1 und2 zeigen eine erfindungsgemäße Vorrichtung1 zum randseitigen Verbinden von Bauelementen in verschiedenen Ansichten bzw. Schnitten. Erkennbar sind folgende Bauteile:
ein Falzbett2 , untere Falzbacken3 (Vorfalzbacken), obere Falzbacken4 (Fertigfalzbacken), Falzbackenträger5 , Niederhalter6 , eine Anschlussvorrichtung7 in Form eines Rohres, ein erstes Blech8 sowie ein zweites Blech9 sowie ein angedeuteter Falz10 im Bereich zwischen oberem Falzbacken4 und Falzbett2 . Das Rohr7 ist stationär im Bereich des oberen Falzbackens4 vorgesehen, d. h. fest damit verbunden. Der Niederhalter6 ist winkelförmig ausgebildet, wobei der vertikal verlaufende Schenkel6' eine Aussparung11 aufweist, die das Rohr7 übergreift. Der Niederhalter6 ist in den3 und4 in räumlicher Darstellung gezeigt. -
3 zeigt den Zustand, in welchem die Bleche8 ,9 vorgefalzt werden. Erkennbar ist das Falzbett2 , der untere Falzbacken3 , der obere Falzbacken4 , die rohrförmige Anschlussvorrichtung7 und der Niederhalter6 . Unter Bildung der Aussparung11 werden zwei vertikal verlaufende gabelartig ausgebildete Schenkel6' erzeugt, deren freie Enden im Vorfalzbereich der Bleche8 ,9 aufliegen. -
4 zeigt das Falzbett2 , den oberen Falzbacken4 , die rohrförmige Anschlussvorrichtung7 , den Niederhalter6 sowie die Bleche8 ,9 . Ergänzend erkennbar ist das thermische Fügewerkzeug12 in Form eines Laserpunktschweißgerätes. Das Laserpunktschweißgerät12 soll in diesem Beispiel in vertikaler Richtung, beispielsweise durch einen Roboter, bewegbar sein (Pfeilrichtung) und beinhaltet eine hier nur angedeutete Laseroptik13 , die in den oberen Randbereich des Rohres7 einführbar ist. Der obere Randbereich des Rohres7 wirkt vorteilhafter Weise mit einer flexibel ausgestalteten Hülse7' zusammen, wodurch das Einführen der Laseroptik13 in das Rohr7 erleichtert wird. Die Hülse7' kann entweder an der Laseroptik13 oder am Rohr7 vorgesehen werden. Das Rohr7 ist hierbei als Schutzrohr anzusehen, da bei Betätigung der Laseroptik13 ein hoher Energiestrahl in Richtung des Falzes10 erzeugt wird, durch welchen Material aus dem Falzbereich schlagartig verdrängt wird. Damit dieses Material nicht am Innenumfang des Rohres7 anbackt und selbiges in kürzester Zeit zusetzt, ist das Rohr7 , einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß, zumindest im Bereich seiner inneren Umfangsfläche mit einer Keramikschicht überzogen. Andersartige Werkstoffe, wie beispielsweise Chromschichten oder dergleichen, die ein Anbacken von Metall an der inneren Umfangsfläche verhindern können, sind jedoch ebenfalls denkbar. In4 ist gut erkennbar, dass das Rohr7 zwischen den vertikal verlaufenden Schenkeln6' des Niederhalters6 im Freiraum der zwischen den Schenkeln6' gegebenen Aussparung11 positioniert ist. Im oberen Falzbacken4 ist eine Ausnehmung14 eingebracht, innerhalb welcher das freie Ende des Rohres7 positioniert ist. Erkennbar ist ebenfalls der in das Rohr7 eingetauchte Anschlussbereich15 der Hülse7' . - Denkbar ist auch (nicht dargestellt), die Ausnehmung
14 selber als Anschlussvorrichtung für die Laseroptik13 , respektive die Hülse7' , auszubilden. - Zur Erzeugung mehrerer beabstandeter Schweißpunkte kann entweder eine einzelne Laseroptik
13 zum Einsatz gelangen, die robotergesteuert in den Bereich beabstandeter Anschlussvorrichtungen7 ,14 eingeschwenkt wird oder es wird mit mehreren Laserpunktschweißgeräten12 gearbeitet. Statt eines Laserpunktschweißgerätes12 kann prinzipiell auch Elektronenstrahl- oder ein Laserlötverfahren zur Verbindung der Bleche8 und9 verwendet werden. -
- 1
- Falzvorrichtung
- 2
- Falzbett
- 3
- Falzbacken
- 4
- Falzbacken
- 5
- Falzbackenträger
- 6
- Niederhalter
- 6'
- Schenkel
- 7
- Anschlussvorrichtung (Rohr)
- 7'
- Hülse
- 8
- Blech
- 9
- Blech
- 10
- Falz
- 11
- Aussparung
- 12
- Fügewerkzeug (Laserpunktschweißgerät)
- 13
- Laseroptik
- 14
- Ausnehmung (Anschlussvorrichtung)
- 15
- Anschlussbereich
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19927208 B4 [0002, 0009]
- - US 5897796 [0003, 0010]
Claims (20)
- Verfahren zum randseitigen Verbinden von Blechen (
8 ,9 ), insbesondere von Karosserieblechen im Automobilbau, wobei in einer Vorrichtung (1 ) der Rand eines ersten Bleches (9 ) unter Bildung eines Falzes (10 ) über den Rand eines zweiten Bleches (8 ) gebördelt wird, die Ränder zusammengepresst und durch thermisches Fügen miteinander verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Falzes (10 ) mindestens eine Anschlussvorrichtung (7 ) für die Laseroptik (13 ) eines Laserschweißgerätes (12 ) angebracht wird, dass im Anschluss an den Falzvorgang die Laseroptik (13 ) in den Bereich (7' ) der jeweiligen Anschlussvorrichtung (7 ) eingeführt, mindestens ein Schweißpunkt und/oder eine Schweißnaht im Falzbereich erzeugt, die Laseroptik (13 ) aus der Anschlussvorrichtung (7 ) entfernt und gegebenenfalls an weitere Anschlussvorrichtungen (7 ) angeschlossen und nach Erzeugen aller erforderlichen Schweißpunkte oder Schweißnähte das fertige Bauteil aus der Vorrichtung (1 ) entnommen wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Laseroptik (
13 ) durch einen Roboter in den Bereich (7' ) der Anschlussvorrichtung (7 ) geführt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Punktschweißung oder Schweißnaht im Falzbereich bei geschlossenen Falzbacken (
4 ) und vorgespanntem Falz (10 ) erfolgt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an verschiedenen Stellen der Bleche (
8 ,9 ) im Bereich des Falzes (10 ) Schweißpunkte und/oder Schweißnähte erzeugt werden. - Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Schweißpunkte oder Schweißnähte mit der gleichen Laseroptik (
13 ) erzeugt werden. - Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung mehrerer Schweißpunkte oder Schweißnähte mehrere Laserschweißgeräte (
12 ) eingesetzt werden. - Vorrichtung zum randseitigen Verbinden von Blechen (
8 ,9 ), insbesondere Karosserieblechen im Automobilbau, zumindest beinhaltend ein Falzbett (2 ) zur Aufnahme mindestens zweier Bleche (8 ,9 ), Falzbacken (3 ,4 ), die in Wirkverbindung mit zugehörigen Falzbackenträgern (5 ) stehen sowie mindestens ein thermisches Fügewerkzeug (12 ), dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige thermische Fügewerkzeug (12 ) als Laserschweißgerät ausgebildet ist, das mit einer im Bereich des zugehörigen Falzbackens (4 ) vorgesehenen Anschlussvorrichtung (7 ) zusammenwirkt, wobei die Laseroptik (13 ) des Laserschweißgerätes (12 ) aus einer Außerbetriebsstellung heraus zumindest partiell in den Bereich (7' ) der Anschlussvorrichtung (7 ) einführbar ist, und dass nach dem Einführen der Laseroptik (13 ) in die Anschlussvorrichtung (7 ) und Betätigen der Laseroptik (13 ) der jeweilige Schweißpunkt oder eine Schweißnaht im Falzbereich der Bleche (8 ,9 ) erzeugbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussvorrichtung (
7 ) durch eine im jeweiligen Falzbacken (4 ) vorgesehene, in Richtung des Falzbereiches der Bleche (8 ,9 ) verlaufende, Ausnehmung gebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussvorrichtung (
7 ) durch ein im jeweiligen Falzbacken (4 ) fest angeordnetes Rohr gebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Kontur der Anschlussvorrichtung (
7 ), ausgehend von der Laseroptik (13 ) in Richtung des gefalzten Bereiches, verjüngt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die als Rohr ausgebildete Anschlussvorrichtung (
7 ) innerhalb einer im Falzbacken (4 ) vorgesehenen Aufnahmebohrung (14 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der die Laseroptik (
13 ) aufnehmende Teil der Anschlussvorrichtung (7 ) aus einem Spritzgut abweisenden Material besteht. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei Einsatz eines Rohres als Anschlussvorrichtung (
7 ) die innere Umfangsfläche desselben mit einer Chrom- oder Keramikschicht versehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr mit einer flexiblen Hülse (
7' ) zusammenwirkt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Hülse im Bereich der Laser der Laseroptik (
13 ) oder an der Anschlussvorrichtung (7 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Hülse (
7' ) über einen der Anschlussvorrichtung (7 ) zugewandten Anschlussbereich (15 ) verfügt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest im Bereich des zugehörigen Falzbackens (
4 ) falzbettseitig ein im Querschnitt etwa winkelförmig ausgebildeter Niederhalter (6 ) positioniert ist, der zumindest im Bereich seines dem Falzbacken (4 ) zugewandten Schenkels eine Aussparung (11 ) aufweist, die das Rohr (7 ) einrahmt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Laseroptik (
13 ) als Diodenlaser ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung mehrerer beabstandeter Schweißpunkte und/oder Schweißnähte mehrere Laserschweißgeräte (
12 ) im Bereich der Vorrichtung (1 ) vorgesehen sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein einzelnes Laserpunktschweißgerät (
12 ) zur Erzeugung mehrerer beabstandeter Schweißpunkte einsetzbar ist.
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