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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung für das gezielte Training
einzelner Fuß- oder Handmuskeln nach dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
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Aus
der
DE 201 03 657
U1 ist bereits eine Vorrichtung für das gezielte
Training von Fußmuskeln bekannt, die eine Grundplatte und
eine entgegen einer Kraft um eine Achse schwenkbare Hebeeinrichtung
aufweist, wobei diese Hebeeinrichtung mittels der Füße
angehoben werden muss. Die Hebeeinrichtung besteht bei der bekannten
Vorrichtung aus einem elastisch dehnbaren Zugelement, wobei es sich zum
Beispiel um ein Gummiband handeln kann. Derartige elastische Zugeinrichtungen
wie Gummibänder weisen jedoch während des Trainings
den Nachteil auf, dass der Kraftaufwand zu Beginn einer Übung
gering ist und mit zunehmendem Hub ansteigt. Dem steht jedoch die
Leistungsfähigkeit des zu trainierenden Muskels diametral
entgegen. Der Muskel ist in seiner Anfangsphase der Bewegung in der
Lage, einen größeren Kraftaufwand aufzubringen,
während im Verlaufe der Bewegung der zur Verfügung
stehende Kraftaufwand abnimmt. Aus dem genannten Grund ist die aus
der
DE 201 03 657
U1 bekannte Lösung für das gezielte Training
von Fußmuskeln nur bedingt einsetzbar.
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Eine
weitere Lösung ist aus der
JP 01270880 A bekannt. Die in der Schrift
offenbarte Vorrichtung für das gezielte Training einzelner
Fußmuskeln weist ebenfalls eine Grundplatte und eine entgegen
einer Kraft um eine Achse schwenkbare Hebeeinrichtung mit einem
Kontaktpolster auf. Die Hebeeinrichtung besteht dabei aus einem
um eine Achse schwenkbaren Hebelarm, der gegen die Kraft einer Feder
um diese Achse verschwenkt werden kann. Hierzu wird der Fuß in
die Hebeeinrichtung eingeführt, sodass er mit dem Spann
an dem Kontaktpolster anliegt. Während des Trainings wird
die Kraft über den Spann des Fußes auf das Kontaktpolster
und damit auf die Hebeeinrichtung übertragen. Die bekannte
Vorrichtung kann der Länge des Fußes entsprechend
angepasst werden. Hierzu dient eine Führungsschiene, die
Bestandteil der Hebeeinrichtung ist und in einer eingestellten Lage
fixiert wird.
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Als
nachteilig ist der Umstand anzusehen, dass das Kontaktpolster starr
an der Hebeeinrichtung befestigt ist. Dadurch entsteht während
des Hebens und Senkens der Hebeeinrichtung und der damit einhergehenden
Relativbewegung zwischen Spann und Kontaktpolster Reibung, die vom
Anwender zumindest als schmerzhaft und unangenehm empfunden wird
und die im Extremfall sogar eine Schädigung der Haut und/oder
der Muskulatur im Spannbereich des Fußes nach sich ziehen
kann.
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Bei
dieser Lösung ist darüber hinaus ebenfalls die
Problematik gegeben, dass gegen die Kraft einer Feder trainiert
werden muss, sodass der von der Fußmuskulatur aufzubringende
Kraftaufwand anfangs gering ist und mit zunehmendem Hub ansteigt, während
die Leistungsfähigkeit der zu trainierenden Muskeln sich
in umgekehrter Weise verhält.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung für
das gezielte Training einzelner Fuß- oder Handmuskeln bereitzustellen,
die einen einfachen Aufbau aufweist und flexibel einsetzbar ist. Darüber
hinaus sollte die Anwendung komfortabel, schmerzfrei und den spezifischen
Erfordernissen eines gezielten Muskulaturtrainings entsprechend möglich
sein, sodass der für die Bewegung der Vorrichtung erforderliche
Kraftaufwand analog zur Leistungsfähigkeit des zu trainierenden
Muskels ist.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen
des Patentanspruches 1.
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Weitere
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine
Vorrichtung für das gezielte Training einzelner Fuß-
oder Handmuskeln mit einer Grundplatte und einer entgegen einer
Kraft um eine Achse schwenkbaren Hebeeinrichtung mit einem Kontaktpolster,
wurde erfindungsgemäß dahingehend weitergebildet,
dass das Kontaktpolster mit der Trainingsbewegung in Längsrichtung
der Hebeeinrichtung an oder in der Hebeeinrichtung verschiebbar
geführt ist.
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Von
Bedeutung für die Ausführung der vorliegenden
Vorrichtung ist zunächst, dass die Hebeeinrichtung natürlich
nicht nur ein Anheben ermöglicht, sondern eigentlich als
eine Hebe-Senkeinrichtung zu verstehen ist, so dass auch die Fuß-
oder Handmuskeln trainiert werden können, die für
das Absenken der genannten Gliedmaßen verantwortlich sind.
Insoweit ist der vorliegend gewählte Begriff „Hebeeinrichtung"
nicht im engeren Wortsinn auszulegen.
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Die
vielfältigen Einsatzmöglichkeiten einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung erlaubt ihre Verwendung beispielsweise in der Physiotherapie,
im Kurbetrieb, in Rehabilitationszentren, in Alten- und Pflegeheimen,
Fitnessstudios, Krankenhäusern oder neurologischen beziehungsweise
orthopädischen Praxen. Darüber hinaus ist auch
eine Nutzung im Privatbereich realisierbar. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung für ein gezieltes Training einzelner Hand-
und Fußmuskeln besticht nämlich insbesondere durch
ihren einfachen Aufbau. Sie bietet die Möglichkeit ein Training
einzelner Muskelgruppen oder Muskeln mit einem der Leistungsfähigkeit
dieser Muskeln entsprechenden Kraftaufwand durchzuführen.
Der Kraftaufwand ist im Unterschied zu bekannten Ausführungen
sowohl beim Heben, Halten, als auch während des Senkens
der Hebeeinrichtung gleich bleibend. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung ermöglicht ein tägliches Training
und damit die neuromuskuläre Stimulation auf unkomplizierte
Weise. Sie kann zudem während einer sitzenden Tätigkeit
oder im Stehen angewendet werden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich
nicht nur gezielt einzelne Fuß- oder Handmuskeln trainieren.
Es ist darüber hinaus möglich, physiotherapeutische
Behandlungen durchzuführen. So kann zum Beispiel eine Fußheberschwäche,
wie sie durch Nervenschädigungen oder Nervenerkrankungen
auftreten kann, behandelt werden. Ebenso sind Anwendungsgebiete
denkbar, die sich auf die Behandlung von Muskelschwächen,
zur Thromboseprophylaxe und auf die allgemeine Mobilisation der Muskulatur
und der Gelenke beziehen. Mit einem gezielten Training kann beispielsweise
eine Verbesserung des Gangbildes, eine Behandlung von Fußgewölbeerkrankungen,
wie Senk-, Spreiz- oder Plattfüßen und eine Bekämpfung
von Ödemen an den Füßen und/oder Unterschenkeln
erreicht werden. Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung als Therapiegerät auch für das Training
der Handgelenkmuskulatur einsetzbar, wobei jeweils sowohl eine Extensions-
als auch eine Flexionsbewegung trainiert werden kann.
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Eine
erste Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die Hebeeinrichtung
einen Hebelarm oder einen Rahmen aufweist. Dabei entspricht die
Ausführung der Hebeeinrichtung als ein Hebelarm oder mit
einem Hebelarm einer besonders einfachen Ausführungsvariante
der Erfindung, die zudem aufgrund ihres geringen Gewichtes leicht
zu transportieren ist.
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Eine
stabilere Bauweise bildet eine Hebeeinrichtung, die einen Rahmen
aufweist, oder aus einem Rahmen besteht, wobei im Sinne der Erfindung
als Rahmen auch ein nicht vollständig geschlossener, also
beispielsweise U-förmig ausgeführter Rahmen zu
verstehen ist.
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Der
besondere erfindungsgemäße Vorteil der Bewegbarkeit
des Kontaktpolsters in Längsrichtung der Hebeeinrichtung,
kann durch eine Weiterbildung der Erfindung verbessert werden, indem
das Kontaktpolster einen Gleitschlitten bildet, oder mittels eines
Gleitschlittens an oder in der Hebeeinrichtung verschiebbar geführt
ist. Ein derartiger Gleitschlitten ermöglicht eine nahezu
reibungslose Führung des Kontaktpolsters in oder an der
Hebeeinrichtung. Damit liegt das Kontaktpolster bei der Trainingsbewegung
an der Gliedmaße an, sodass ein weitgehend bewegungs- und
damit reibungsfreier Kontakt zwischen der Hand oder dem Fuß und
dem Kontaktpolster gegeben ist und folglich keine schmerzhaften
Relativbewegungen zwischen Kontaktpolster und der Hand beziehungsweise
dem Fuß entstehen.
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Eine
andere Ausführungsform dieser Lösung besteht darin,
dass das Kontaktpolster mittels wenigstens einer Kugellagerschiene
an oder in der Hebeeinrichtung verschiebbar geführt ist.
Auch die Führung des Kontaktpolsters über Kugellagerschienen bietet
eine nahezu reibungslose Bewegbarkeit dieses Kontaktpolsters, so
dass die zuvor bereits genannten Vorteile auch mit einer derartigen
Lösung erreichbar sind.
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Um
die Muskulatur der Hand oder des Fußes trainieren zu können,
ist entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen, die Hebeeinrichtung mit einem das Einführen
der zu trainierenden Gliedmaße ermöglichenden
Abstand zur Grundplatte auf der Grundplatte zu befestigen. Dieser
Abstand kann verstellbar ausgeführt werden. Bevorzugt ist
dieser Abstand jedoch durch mindestens einen Ständer erreichbar,
der eine sehr einfache Ausführungsform des erforderlichen
Abstandes bildet.
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Auf
der dem Ständer gegenüberliegenden Seite sollte
die Hebeeinrichtung ferner zumindest einen Stützfuß aufweisen.
Ein derartiger Stützfuß verhindert das Absenken
der Hebeeinrichtung bis auf die Grundplatte, so dass immer noch
ein ausreichender Abstand zur Einführung der zu trainierenden Gliedmaße
gegeben ist. Zudem weist ein Stützfuß den Vorteil
auf, dass während der Therapiepausen das Gewicht nicht
dauerhaft auf der zu trainierenden Gliedmaße (dem Fuß oder
der Hand) lastet.
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Eine
im Vergleich zu bekannten Lösungen sehr vorteilhafte Weiterbildung
der Erfindung ist auch darin zu sehen, dass die Hebeeinrichtung
eine Halterung für Gewichte aufweist. Die Verwendung von
Gewichten zum Training der Fuß- oder Handmuskulatur weist
gegenüber Federn oder Gummibändern den Vorteil
auf, dass in Zusammenwirkung mit der Hebeeinrichtung ein der Leistungsfähigkeit
der zu trainierenden Muskulatur angepasster Kraftverlauf gegeben
ist. Das heißt, der Kraftaufwand, der von der zu trainierenden
Gliedmaße aufzubringen ist, ist zu Beginn der Trainingsbewegung
höher und nimmt mit zunehmendem Arbeitshub ab. Dies entspricht
auch der Leistungsfähigkeit eines Muskels, so dass mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein optimales
Therapieergebnis erreicht werden kann.
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Die
Gewichte können gemäß einer sehr einfachen
Ausführungsform als handelsübliche Hantelscheiben
ausgeführt sein. Diese sind in nahezu allen Gewichtsklassen
erhältlich, so dass nicht nur eine optimale Kontrolle des
Trainingserfolges gegeben ist, sondern durch den Austausch der Gewichte
die Vorrichtung insgesamt sehr flexibel gehandhabt werden kann.
Somit ist ihr Einsatz beispielsweise in Physiotherapiepraxen für
verschiedene Patienten möglich, ohne dass ein aufwändiger
Umbau erforderlich wird.
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Ein
sehr wesentlicher Aspekt beider Durchführung des Trainings
mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht
darin, dass die Sicherheit der trainierenden Person zu gewährleisten
ist, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Hierzu
wird vorgeschlagen, dass die Gewichte oder Hantelscheiben durch
Federfeststeller lösbar gesichert an der Halterung befestigt
sind. Diese Federfeststeller sind handelsübliche Elemente
und ermöglichen einen schnellen und unkomplizierten Wechsel der
auf der Halterung befindlichen Gewichte.
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Eine
Vorrichtung nach der hier vorgestellten Erfindung kann sowohl für
das Training einzelner Fuß- oder Handmuskulaturen, als
auch für das gleichzeitige Training mehrerer Gliedmaßen
verwendet werden. Demgemäß geht eine Weiterbildung
der Erfindung dahin, dass die Vorrichtung eine einzelne Hebeeinrichtung
oder zwei Hebeeinrichtungen aufweisen kann. Beim Einsatz von zwei
Hebeeinrichtungen können beispielsweise beide Füße
gleichzeitig trainiert werden. Durch die Auflage unterschiedlicher Gewichte
auf die Hebeeinrichtungen sind der linke und der rechte Fuß entsprechend
ihrer Leistungsfähigkeit separat behandelbar. Das Training
mehrerer Gliedmaßen kann in einer einzelnen Therapiestunde erfolgen,
so dass damit für den Patienten keine zusätzlichen
Termine erforderlich werden und letztlich auch die Kosten für
die Behandlung insgesamt senkt. Das Training ist demzufolge bei
einer mit zwei Hebeeinrichtungen ausgestatteten erfindungsgemäßen Vorrichtung
sehr effektiv.
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Die
Vorrichtung kann entsprechend einer erfindungsgemäßen
Ausgestaltung zumindest eine Auflage aufweisen, die zwischen einer
Therapieposition und einer Ruheposition um eine Achse schwenkbar
oder entlang einer Führung verschiebbar ausgeführt
ist. Mit dieser Auflage können gezielt Muskelgruppen wie
die Vorfuß- oder Großzehenmuskeln trainiert werden.
Hierzu wird die Auflage vorzugsweise im vorderen, also der Fußspitze
nahen Bereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung
angeordnet. Die Auflage bildet damit quasi ein Widerlager, um beispielsweise
separat die Großzehen- beziehungsweise Zehenheberschwäche
zu beüben. So besteht die Möglichkeit, auch eine
weiterführende Bewegung bis hin zur Dorsalextension, also
dem Anheben des Fußes, zu trainieren. Diese zusätzliche
Auflage kann bei Nichtgebrauch in ihrer Lage fixiert werden. Hierzu bieten
sich sehr einfache Lösungsmöglichkeiten an, wie
beispielsweise die Befestigung mittels einer Flügelschraube.
Diese lässt sich im Bedarfsfall auch sehr einfach lösen,
so dass die Auflage um ihre Achse in die Therapieposition verschwenkt
werden kann. Beim Training des Fußes wird der Vorderfuß auf
die Auflage aufgesetzt, so dass die Zehen eine freie Bewegungsmöglichkeit
in vertikaler Richtung aufweisen, also in Richtung zur Grundplatte.
Die Zehen können auf diese Weise abgesenkt und gehoben werden,
wobei der Ballen auf der Auflage verbleibt.
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Zur
ergonomisch günstigen Anordnung der Gliedmaßen,
die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu trainieren
sind, ist es von Vorteil, wenn auf der Grundplatte ein Sockel vorhanden
ist. Dieser Sockel stellt eine Erhöhung in dem Bereich
dar, wo die Ferse des Fußes oder der Unterarm aufgelegt
werden sollen.
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Um
die erfindungsgemäße Vorrichtung auch für
die mobile Physiotherapie verwenden zu können, ist es von
besonderem Vorteil, wenn ihr einfacher Aufbau dazu genutzt wird,
die Vorrichtung insgesamt als mobile, also tragbare Vorrichtung
auszuführen. Hierzu kann die Vorrichtung gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung zumindest einen Transportgriff
aufweisen.
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Zur
Verbesserung der Handhabung und des Trainings wird darüber
hinaus vorgeschlagen, dass die Vorrichtung an den zur Anlage oder
Auflage der Gliedmaßen vorgesehenen Stellen Anti-Rutschauflagen
aufweist. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um Anti-Rutschauflagen,
die auch desinfiziert beziehungsweise gereinigt werden können,
um den hygienischen Anforderungen bei Verwendung der Vorrichtung
für unterschiedliche Personen gerecht zu werden.
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Eine
weitere Vereinfachung des Trainings mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist darin zu sehen, dass die Vorrichtung zur lagegenauen
Positionierung der zu trainierenden Gliedmaßen Markierungen
auf der Grundplatte und/oder dem Sockel aufweist. Somit können
die Gliedmaßen auf exakt der richtigen Trainingsposition
angeordnet werden. Diese Markierungen können entsprechend
unterschiedlicher Größen der Füße
und/oder Hände an verschiedenen Stellen der Grundplatte
und/oder des Sockels vorgesehen sein.
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Für
das erfolgreiche Training ist es von entscheidender Bedeutung, die
Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren. Hierzu geht eine vorteilhafte
Lösung dahin, dass an der Vorrichtung eine Skala oder eine
Messeinrichtung zur Bestimmung der Höhe der Hubbewegung
vorhanden ist. Somit kann für jeden Patienten individuell
eine Bewegung gemessen werden, die mit dem zu trainierenden Fuß oder
der zu trainierenden Hand vollzogen wird. Dadurch werden auch Verbesserungen,
die infolge des Trainings erreicht wurden, erkennbar, und steigern somit
die Motivation des Anwenders.
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Darüber
hinaus kann es sinnvoll sein, ein Zählwerk zur Bestimmung
der vollzogenen Hübe an der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vorzusehen. Auch dieses Zählwerk dient der
Verfolgung des bereits erzielten Trainingseffektes und bietet somit
optimale Vergleichswerte.
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Entsprechend
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann das Zählwerk
als elektronisches Zählwerk ausgeführt sein. Dieses
ist in vorteilhafter Weise mit einer elektronischen Speichereinheit,
also beispielsweise einer zentralen Verarbeitungseinheit (CPU) oder
einem Computer zur Speicherung und Auswertung patientenspezifischer
Daten verbindbar. Durch die Verwendung eines elektronischen Zählwerkes,
welches auch eine Kombination mit einer elektronischen Skala oder
Messeinrichtung bilden kann, ist für jeden Patienten ein
individueller Trainingserfolg nachvollziehbar. Die Werte können
gespeichert und beispielsweise graphisch veranschaulicht werden,
was die Motivation des Anwenders oder Patienten steigert und die
Auswertung für den Therapeuten in entscheidendem Maße
erleichtert.
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Hilfreich
für das Trainieren mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist es ferner, wenn die Vorrichtung eine Messeinrichtung
zur Erfassung der Trainingszeit und/oder eine Einrichtung zur Vorgabe der
Taktgeschwindigkeit aufweist. Im einfachsten Fall kann es sich hierbei
um eine Uhr oder einen Kurzzeitwecker handeln, sodass die Trainings-
und Pausenphasen genau eingestellt und überprüft
werden können.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Die gezeigten Ausführungsbeispiele
stellen keine Einschränkung auf die dargestellten Varianten
dar, sondern dienen lediglich der Erläuterung des Prinzips der
Erfindung. Dabei sind gleiche oder gleichartige Bauteile mit denselben
Bezugsziffern bezeichnet. Um die erfindungsgemäße
Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den
Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei
denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet
wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer
erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden
sind.
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Es
zeigt:
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1:
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit zwei Hebeeinrichtungen,
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2:
eine Ansicht von oben auf eine erfindungsgemäße
Vorrichtung mit nur einer Hebeeinrichtung,
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3:
die Ansicht in Richtung des Pfeils III aus 2 auf eine
erfindungsgemäße Vorrichtung.
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Die
in der 1 in räumlicher Ansicht gezeigte und
mit zwei Hebeeinrichtungen 3 und 4 ausgestattete,
erfindungsgemäße Vorrichtung für das gezielte
Training einzelner Fuß- oder Handmuskeln weist eine Grundplatte 1 auf.
Die Hebeeinrichtungen 3 und 4 sind um eine gemeinsame
Achse 2 schwenkbar auf der Grundplatte 1 gelagert.
Im einfachsten Fall kann jede der Hebeeinrichtungen 3, 4 lediglich aus
einem Hebelarm 6 bestehen.
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Bei
der in der 1 gezeigten Ausführungsvariante
weisen die Hebeeinrichtungen 3, 4 jeweils einen
Rahmen auf. Dieser Rahmen wird durch einen Hebelarm 6 und
einen parallel zu diesem verlaufenden, zweiten Hebelarm 22,
die durch eine Verbindungsplatte 23 miteinander verbunden
sind, gebildet, so dass jede Hebeeinrichtung 3, 4 aus
einem etwa U-förmigen, einseitig offenen Rahmen besteht.
Auf der Verbindungsplatte 23 ist jeweils eine Halterung 13 vorhanden,
die Gewichte 14 aufnehmen kann. Die Gewichte 14 sind
vorliegend Hantelscheiben, wie sie handelsüblich erhältlich
sind. Die Hantelscheiben oder Gewichte 14 werden an der
Halterung 13 mittels eines Federfeststellers 15 fixiert.
Der Federfeststeller 15 ermöglicht eine lösbare
Arretierung der Gewichte 14.
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Am
Beispiel der Hebeeinrichtung 3 soll nachfolgend der weitere
Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung näher
erläutert werden. Die Hebeeinrichtung 3 verfugt,
wie bereits ausgeführt, über einen Rahmen, bestehend
aus den Hebelarmen 6 und 22, sowie der Verbindungsplatte 23.
Unterhalb der Verbindungsplatte 23 nimmt dieser Rahmen
ein Kontaktpolster 5 auf. Das Kontaktpolster 5 dient
beim Training der Gliedmaßen der Anlage derselben und kann mit
einem entsprechenden Polster zur Komfortverbesserung versehen sein.
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Das
Kontaktpolster 5 ist unterhalb der Verbindungsplatte 23 in
Längsrichtung der Hebelarme 6 und 22 und
damit in Längsrichtung der Hebeeinrichtung 3 verschiebbar
geführt. Zur Führung dienen vorliegend Kugellagerschienen 7 und 8,
die jeweils unterhalb der Hebelarme 6 und 22 vorhanden
sind. Somit kann bei der Hebebewegung und beim Absenken der zu trainierenden
Gliedmaße das Kontaktpolster 5 die Bewegung der
Hebeeinrichtung 3 nachvollziehen und es kommt nicht zu
unangenehmen oder schmerzhaften Relativbewegungen zwischen dem Kontaktpolster 5 und
der zu trainierenden Gliedmaße. Dies stellt einen wesentlichen
erfindungsgemäßen Vorteil dar. Um das Einführen
der Gliedmaße unter die Hebeeinrichtung 3 zu ermöglichen,
ist diese auf Ständern 9 und 10 montiert,
so dass ein Höhenabstand zur Grundplatte 1 gegeben
ist. Auf der Grundplatte 1 ist im Bereich der Ständer 9 und 10 ferner
ein Sockel 20 vorhanden. Dieser Sockel 20 dient einer
bequemen, ergonomisch günstigen Auflage der zu trainierenden
Gliedmaße. Auf der den Stützfüßen 9 und 10 gegenüberliegenden
Seite weist die Hebeeinrichtung 3 jeweils Stützfüße 11 und 12 auf,
die ein vollständiges Absenken der Hebeeinrichtung 3 bis auf
die Grundplatte 1 vermeiden. Somit nimmt die Hebeeinrichtung 3 zu
jeder Zeit eine Höhenposition ein, die die Einführung
der zu trainierenden Gliedmaße erleichtert. In der 1 sind
im vorderen Bildteil auf der Grundplatte 1 zwei Auflagen 16 und 17 in
einer Ruheposition dargestellt. Diese Auflagen 16 und 17 sind
jeweils um eine Achse 18 beziehungsweise 19 schwenkbar.
Somit können die Auflagen 16 und 17 um
die Achsen 18 und 19 aus der hier dargestellten
Ruheposition in eine Therapieposition, die vorliegend eine Verschwenkung
um 90° zu der dargestellten Lage bedeutet, realisieren.
Mittels dieser Auflagen 16 und 17 sind gezielt
spezielle Muskelgruppen trainierbar. Vorwiegend können
diese Auflagen 16 und 17 für das Training
der Zehenmuskulatur vorgesehen werden. An der Grundplatte 1 ist
ferner ein Transportgriff 21 vorhanden, mittels dessen
die gesamte Vorrichtung transportiert werden kann. Neben dem dargestellten
einzelnen Transportgriff 21 können selbstverständlich
auch mehrere Transportgriffe zur Erleichterung der Transportierbarkeit
vorhanden sein.
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In
der 2 ist eine Ansicht von oben auf eine erfindungsgemäße
Hebeeinrichtung 3 dargestellt. Hieraus ist noch einmal
der im Zusammenhang mit der 1 bereits
beschriebene Aufbau in einer anderen Ansicht erkennbar. Die Hebelarme 6 und 22 sind
dabei um eine Achse 2 schwenkbar an den Ständern 9 und 10 befestigt.
Die Ständer sind ihrerseits auf einem Sockel 20 befestigt,
wobei die lichte Höhe der Ständer 9, 10 einen
Abstand zu der Grundplatte 1 darstellt, so dass die zu
trainierenden Gliedmaßen unter das Kontaktpolster 5 der
Hebeeinrichtung 3 geführt werden können,
ohne, dass es hierzu des Anhebens der Hebeeinrichtung 3 bedarf.
Das Kontaktpolster 5 dient dabei der Anlage der Gliedmaßen
und ist in Pfeilrichtung A bewegbar innerhalb der Hebelarme 6 und 22 der
Hebeeinrichtung 3 geführt. Zur Führung
dienen die bereits beschriebenen Kugellagerschienen 7 und 8,
welche in der 2 durch gestrichelte Linien
nur andeutungsweise dargestellt sind. Im vorderen Teil der Hebelarme 6 und 22 weisen
diese eine Verbindungsplatte 23 auf, so dass damit ein
in weiteren Sinne U-förmiger Rahmen gebildet ist. Auf der
Verbindungsplatte 23 ist ferner eine Halterung 13 vorhanden,
auf die hier nicht gezeichnete Gewichte in Form von Hantelscheiben
aufgelegt werden können.
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In
der 3 ist die Ansicht in Richtung des Pfeils III aus 2 dargestellt.
Diese Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Hebeeinrichtung 3 zeigt noch
einmal deutlicher die Verbindung des Ständers 9 mit
dem Hebelarm 22. Hierzu wurde der Hebelarm 22 über
ein Scharniergelenk mit dem Ständer 9 verbunden.
Das Scharniergelenk bildet somit die Achse 2, um die der
Hebelarm 22 schwenkbar ist. Im vorderen Teil des Hebelarmes 22 befindet
sich die Verbindungsplatte 23 mit der darauf vorhandenen
Halterung 13, die in der 3 ohne aufgelegte
Gewichte gezeigt ist. Unterhalb der Verbindungsplatte verfügt der Hebelarm 22 über
einen Stützfuß 12. Der Transportgriff 21 an
der Grundplatte 1 dient der Transporterleichterung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung. Im hinteren Teil
ist unterhalb des Ständers 9 der Sockel 20 für
eine ergonomisch optimale Aufnahme des zu trainierenden Fußes
beziehungsweise eine optimale Auflage der zu trainierenden Hand
unterhalb der Hebeeinrichtung 3.
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An
einigen Beispielen soll nachfolgend das gezielte Training einzelner
Muskeln der Fußmuskulatur mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung erläutert werden. Vor der Anwendung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sollte stets die Wadenmuskulatur gedehnt werden. Eine
gut gedehnte Wadenmuskulatur bewirkt eine bessere Kontraktion der
Schienbeinmuskulatur und lässt einen größeren
Bewegungsspielraum in der Dorsalextension zu. Eine neurogen geschädigte,
schlaffe Muskulatur darf nicht gedehnt werden. Ist keine schlaffe
Lähmung und kein Nervenschmerz vorhanden, kann die Fußhebermuskulatur gedehnt
werden, um sie anschließend besser zur Kontraktion zu bringen.
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Zur
Dehnung der Schienbeinmuskulatur wird das Bein etwas gestreckt und
der Fuß in Spitzfußstellung gebracht, so dass
das Gewicht 14 etwas angehoben wird und den Fuß nach
unten drückt. Eine Postisometrische-Relaxation (PIR) kann
erreicht werden, indem der Fuß das Gewicht etwas anhebt, etwa
10 Sekunden hält und das Gewicht anschließend
wieder absenkt, um nachfolgend zur Dehnung in die Spitzfußstellung
gebracht zu werden (ca. 30–60 Sekunden). Der Dehnungsschmerz
wird dabei bei neurogenem Nervenschmerz stärker, wohingegen
der muskuläre Dehnungsschmerz nachlässt, je länger
die Dehnung bei gleich bleibender Fußposition gehalten
wird.
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Zur
Therapie der Fußhebermuskeln wird der Fuß mit
der Ferse mittig in Höhe der Achse 2 auf den Sockel 20 der
Vorrichtung gestellt. Er befindet sich dann zwischen den Ständern 9 und 10.
Der Vorfuß beziehungsweise die Zehen werden unter das Kontaktpolster 5 gestellt,
so dass zur Therapie das Gewicht gehoben, gehalten und gesenkt werden
kann.
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Hinweise zu Übungsabläufen:
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- 1. Vorab sollte eine Ermittlung der maximalen Kraft
erfolgen, das heißt, eine Prüfung, wie viel Gewicht
der Fußhebermuskel im Seitenvergleich linker zu rechtem
Fuß heben kann.
- 2. Zum allgemeinen Training sollte mit zwei drittel des maximal
möglichen Gewichts trainiert werden. Das ist das Trainingsgewicht.
- 3. Ausdauertraining sollte mit wenig Gewicht durch bewusste
Wechsel zwischen „Heben" und „Halten" beziehungsweise „Senken"
erfolgen. Dabei sollte eine gleich bleibende, fließende
Bewegung möglich sein. So kann eine Muskelkräftigung
und eine Verbesserung der Durchblutungsförderung erreicht
werden.
- 4. Das Üben erfolgt beispielsweise mit kurzen, schnellen
Hüben in Mittelstellung des Fußes.
- 5. Zur isometrischen Kräftigung wird der Fuß mit maximal
möglichem Gewicht etwa 10 Sekunden angehoben dann bewusst
abgesenkt. Es folgen mindestens 20 Sekunden Pause oder Entspannung
vor der nächsten Übung. Hier sollten mehrere Wiederholungen
aufeinander folgen.
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Zur
Therapie der Großzehenmuskulatur werden die zu trainierenden
Zehen unter das Kontaktpolster 5 gestellt. Die Ferse liegt
mittig auf dem Sockel 20 auf. Anschließend werden
die Zehen angehoben, so dass der erste Bewegungsablauf nur die Zehe(n)
betrifft. In der Folge kann der Fuß mit angehoben werden.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ein
leichtes, angenehmes Training im Seitenvergleich (rechter zum linken
Fuß und umgekehrt) möglich.
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- 1
- Grundplatte
- 2
- Achse
- 3
- Hebeeinrichtung
- 4
- Hebeeinrichtung
- 5
- Kontaktpolster
- 6
- Hebelarm
- 7
- Kugellagerschiene
- 8
- Kugellagerschiene
- 9
- Ständer
- 10
- Ständer
- 11
- Stützfuß
- 12
- Stützfuß
- 13
- Halterung
- 14
- Gewicht
- 15
- Federfeststeller
- 16
- Auflage
- 17
- Auflage
- 18
- Achse
- 19
- Achse
- 20
- Sockel
- 21
- Transportgriff
- 22
- Hebelarm
- 23
- Verbindungsplatte
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 20103657
U1 [0002, 0002]
- - JP 01270880 A [0003]