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DE102007052747A1 - Elektrisches Gerät und Stecker für ein elektrisches Gerät - Google Patents

Elektrisches Gerät und Stecker für ein elektrisches Gerät Download PDF

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DE102007052747A1
DE102007052747A1 DE102007052747A DE102007052747A DE102007052747A1 DE 102007052747 A1 DE102007052747 A1 DE 102007052747A1 DE 102007052747 A DE102007052747 A DE 102007052747A DE 102007052747 A DE102007052747 A DE 102007052747A DE 102007052747 A1 DE102007052747 A1 DE 102007052747A1
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Germany
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electrical
connection
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electrical connections
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English (en)
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Eric Plantier
Erich Jahrstorfer
Philip De Haan
Jens Gringer
Peter Weber
Danilo Silva
Reinhard Dittmann
Celsoeduardo F Favero
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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    • F04DNON-POSITIVE-DISPLACEMENT PUMPS
    • F04D5/00Pumps with circumferential or transverse flow
    • F04D5/002Regenerative pumps
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/533Bases, cases made for use in extreme conditions, e.g. high temperature, radiation, vibration, corrosive environment, pressure
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
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Abstract

Bekannte Förderaggregate haben einen Anschlussdeckel, eine über den Anschlussdeckel gesteckte Anschlusskappe, einen zwischen dem Anschlussdeckel und der Anschlusskappe gebildeten Hohlraum und elektrische Anschlüsse, die durch die Anschlusskappe hindurch in den Hohlraum hineinreichen. Nachteilig ist, dass bei der Förderung von wasserhaltigen Kraftstoffen, wie beispielsweise Ethanol, an den elektrischen Anschlüssen und an den nicht isolierten, Kraftstoff ausgesetzten Leitungsabschnitten nahe der elektrischen Anschlüsse, beispielsweise an den elektrischen Spulen oder Litzen der Kohlebürsten, Korrosion auftreten kann, die schließlich zu einer Unterbrechung des elektrischen Kontakts und damit zu einem Ausfall des Förderaggregates führt. Bei dem erfindungsgemäßen elektrischen Gerät wird die Korrosion der elektrischen Anschlüsse und der sich stromauf und stromab anschließenden elektrischen Bauelemente vollständig vermieden oder zumindest stark vermindert. Erfindungsgemäß sind die elektrischen Anschlüsse (2) jeweils in voneinander getrennten Kammern (8.1, 8.2) des Hohlraums (8) vorgesehen.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einem elektrischen Gerät und einem Stecker für ein elektrisches Gerät nach der Gattung des Ansprüche 1 und 11.
  • Es ist schon ein Förderaggregat aus der US 5,762,481 bekannt, mit einem Anschlussdeckel, einer über den Anschlussdeckel gesteckten Anschlusskappe, einem zwischen dem Anschlussdeckel und der Anschlusskappe gebildeten Hohlraum und elektrischen Anschlüssen, die durch die Anschlusskappe hindurch in den Hohlraum hineinreichen. Nachteilig ist, dass bei der Förderung von wasserhaltigen Kraftstoffen, wie beispielsweise Ethanol, an den elektrischen Anschlüssen und an den nicht isolierten, Kraftstoff ausgesetzten Leitungsabschnitten nahe den elektrischen Anschlüssen, beispielsweise an den elektrischen Spulen oder Litzen, Korrosion auftreten kann, die schließlich zu einer Unterbrechung des elektrischen. Kontakts und damit zu einem Ausfall des Förderaggregates führt.
  • Aus der DE 199 21 539 A1 ist ein Stecker für Förderaggregate bestehend aus Kontaktstiften und elektrischen Bauelementen bekannt, von dem Teile zur Vermeidung von Korrosion mit Kunststoff umspritzt sind. Die elektrischen Bauelemente sind beispielsweise Spulen, Litzen, ein Kondensator und ein Massekontakt. Nachteilig ist, dass diese Ausführung vergleichsweise teuer herzustellen ist. Außerdem tritt weiterhin Korrosion an den Litzen auf.
  • Vorteile der Erfindung
  • Das erfindungsgemäße elektrische Gerät mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass die Korrosion der elektrischen Anschlüsse und der sich stromauf und stromab anschließenden elektrischen Bauelemente vollständig vermieden oder zumindest stark vermindert wird, indem die elektrischen Anschlüsse und die zugehörigen elektrischen Bauelemente jeweils in voneinander getrennten Kammern des Hohlraums vorgesehen sind.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Anspruch 1 angegebenen elektrischen Gerätes möglich.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführung ist zwischen den elektrischen Anschlüssen zumindest eine Kammer bildende Trennwand angeordnet.
  • Besonders vorteilhaft ist, wenn die Trennwand an dem Anschlussdeckel und/oder an der Anschlusskappe ausgebildet ist, da die Trennung des Hohlraums in voneinander getrennte Kammern auf diese Weise sehr einfach erreichbar ist.
  • Weiterhin vorteilhaft ist, wenn die Trennwand von einem Boden der Anschlusskappe zu einem Boden des Anschlussdeckels hin und/oder von dem Boden des Anschlussdeckels zu einem Boden der Anschlusskappe hin verläuft, da die Trennung des Hohlraums in voneinander getrennte Kammern auf diese Weise sehr einfach erreichbar ist.
  • Sehr vorteilhaft ist es, wenn an dem Boden des Anschlussdeckels und/oder an dem Boden der Anschlusskappe Dichtmittel zur Abdichtung der Trennwand vorgesehen sind, da auf diese Weise eine sehr einfache und kostengünstige Abdichtung der voneinander getrennten Kammern erreicht wird. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung bilden die Dichtmittel mit der Trennwand eine Spaltdichtung.
  • Auch vorteilhaft ist, wenn in den beiden voneinander getrennten Kammern jeweils elektrische Bauelemente vorgesehen sind, da diese ebenfalls durch die erfindungsgemäße Trennwand bzw. die Trennwände vor Korrosion geschützt werden. Beispielsweise sind die elektrischen Bauelemente elektrische Spulen, Litzen und/oder Kohlebürsten.
  • Desweiteren vorteilhaft ist, wenn die Anschlusskappe auf der dem Hohlraum abgewandten Außenseite eine Steckeraufnahme für einen Anschlussstecker aufweist, in die die elektrischen Anschlüsse hineinragen, wobei die Steckeraufnahme zwei in den Hohlraum mündende Durchgangsöffnungen für die elektrischen Anschlüsse aufweist und wobei zwischen den beiden Durchgangsöffnungen eine mit dem Anschlussstecker zusammenwirkende Dichtnut vorgesehen ist. Auf diese Weise werden die elektrischen Anschlüsse des elektrischen Gerätes auch außerhalb des Hohlraums vor Korrosion geschützt, ebenso die Steckeranschlüsse des Anschlusssteckers.
  • Der erfindungsgemäße elektrische Stecker mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 11 hat demgegenüber den Vorteil, dass die Korrosion elektrischer bzw. elektrisch leitender Bauteile am Stecker und am elektrischen Gerät vollständig vermieden oder zumindest stark vermindert wird, indem die Steckerwandung in Einsteckrichtung und/oder seitlich vorsteht.
  • Besonders vorteilhaft ist, wenn die Steckeranschlüsse zangenförmig ausgeführt sind, da auf diese Weise große Verbindungskräfte und ein sehr guter elektrischer Kontakt erreicht wird, der sehr große Stromaufnahme ermöglicht. Außerdem benötigt diese Ausführung nur einen sehr geringen Bauraum.
  • Zeichnung
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • 1 zeigt im Schnitt ein erfindungsgemäßes Förderaggregat,
  • 2 eine Schnittansicht des Förderaggregates entlang der Linie II-II in 1,
  • 3 eine dreidimensionale Ansicht der Anschlusskappe nach 1,
  • 4 eine dreidimensionale Ansicht des Anschlussdeckels nach 1 und
  • 5 eine weitere dreidimensionale Ansicht der Anschlusskappe nach 1.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt im Schnitt ein erfindungsgemäßes elektrisches Gerät am Beispiel eines Förderaggregates.
  • Das erfindungsgemäße elektrische Gerät weist einen elektrischen Verbraucher 1, beispielsweise einen Elektromotor 1.1, auf, der über elektrische Anschlüsse 2 und daran anschließende elektrische Anschlussleitungen 3 mit einer Spannungsquelle 4 verbunden ist. Gemäß dem Ausführungsbeispiel sind zwei elektrische Anschlüsse 2.1, 2.2 vorgesehen, von denen der eine mit einem Pluspol 4.1 und der andere mit einem Minuspol 4.2 der Spannungsquelle 4 verbunden ist. Die elektrischen Anschlüsse 2 sind beispielsweise steckerfahnenförmig, pinförmig oder stiftförmig ausgeführt und für die Kontaktierung mit einem Anschlussstecker vorgesehen.
  • Das elektrische Gerät weist ein Gehäuse 5 mit einem Anschlussdeckel 6 und einer über den Anschlussdeckel 6 gesteckten Anschlusskappe 7 auf. Zwischen dem Anschlussdeckel 6 und der Anschlusskappe 7 ist ein Hohlraum 8 gebildet. Die elektrischen Anschlüsse 2 reichen durch die Anschlusskappe 7 in den Hohlraum 8 hinein. Gemäß dem Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse 5 hohlzylinderförmig ausgeführt, wobei der Anschlussdeckel 6 das Gehäuse 5 stirnseitig verschließt. Die elektrischen Anschlüsse 2.1, 2.2 sind beispielsweise in einer Aufnahme 9 des Anschlussdeckels 6 gehalten.
  • Die elektrischen Anschlüsse 2 des elektrischen Gerätes und gegebenenfalls die nicht isolierten Leitungsabschnitte stromauf und stromab der elektrischen Anschlüsse 2 sind einer wasserhaltigen Flüssigkeit ausgesetzt, beispielsweise dadurch, dass das elektrische Gerät in der Flüssigkeit betrieben wird. Der Hohlraum 8 des elektrischen Gerätes ist nicht gegenüber der Flüssigkeit abgedichtet, so dass die elektrischen Anschlüsse 2 nicht nur außerhalb des elektrischen Gerätes, sondern auch innerhalb des Hohlraums 8 der Flüssigkeit ausgesetzt sind. Im Stand der Technik korrodieren die elektrischen Anschlüsse 2 und gegebenenfalls die nicht isolierten Leitungsabschnitte stromauf und stromab der elektrischen Anschlüsse 2 durch elektrolytische Vorgänge, so dass es nach einer bestimmten Betriebsdauer zu einem Ausfall des elektrischen Gerätes kommt.
  • Erfindungsgemäß ist zur Vermeidung von Korrosion vorgesehen, die elektrischen Anschlüsse 2 im Bereich des Hohlraums 8 jeweils in voneinander getrennten Kammern 8.1, 8.2 des Hohlraums 8 anzuordnen. Der mit dem Pluspol 4.1 verbundene elektrische Anschluss 2.1 ist in der einen separaten Kammer 8.1 und der mit dem Minuspol 4.2 verbundene elektrische Anschluss 2.2 ist in der anderen separaten Kammer 8.2 angeordnet. Sollte es darüber hinaus weitere elektrische Anschlüsse 2 geben, sind diese auch jeweils in einer eigenen Kammer vorzusehen.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist der mit dem Pluspol 4.1 verbundene elektrische Anschluss 2.1 im Bereich des Hohlraums 8 gegenüber dem mit dem Minuspol 4.2 verbundenen elektrischen Anschluss 2.2 getrennt, so dass elektrolytische Vorgänge zwischen den beiden unterschiedlich gepolten elektrischen Anschlüssen 2 im Bereich des Hohlraums 8 unterbunden oder zumindest stark behindert werden. Daher tritt an den elektrischen Anschlüssen 2 und an den nicht isolierten Leitungsabschnitten stromauf und stromab der elektrischen Anschlüsse 2, beispielsweise an den elektrischen Spulen, Litzen und Lötverbindungen, keine oder nur eine sehr geringe Korrosion auf.
  • Zur Bildung der voneinander getrennten Kammern 8.1, 8.2 ist zumindest eine Trennwand 10 vorgesehen, die an dem Anschlussdeckel 6 und/oder an der Anschlusskappe 7 ausgebildet ist. Eine der Trennwände 10 ist zwischen den elektrischen Anschlüssen 2.1, 2.2 und deren Aufnahmen 9 angeordnet und verläuft vom Umfang der Anschlusskappe 7 nach radial innen bezüglich einer Längsachse 5.1 des Gehäuses 5. Die zumindest eine Trennwand 10 kann in axialer Richtung bezüglich der Längsachse 5.1 gesehen beispielsweise von einem Boden 7.1 der Anschlusskappe 7 aus zu einem Boden 6.1 des Anschlussdeckels 6 hin oder von dem Boden 6.1 des Anschlussdeckels 6 zu dem Boden 7.1 der Anschlusskappe 7 hin verlaufen.
  • Die Trennwand 10 ist T-förmig ausgebildet bzw. die Trennwände 10 bilden gemeinsam eine T-Form. Auf diese Weise wird der Hohlraum 8 in drei Kammern 8.1, 8.2, 8.3 unterteilt. Durch die Kammer 8.3 verläuft beispielsweise ein hydraulischer Kanal 8.4.
  • An dem der Trennwand 10 gegenüberliegenden Boden 6.1, 7.1 können Dichtmittel 11 zur Abdichtung der zumindest einen Trennwand 10 vorgesehen sein. Gemäß dem Ausführungsbeispiel bilden das Dichtmittel 11 und die Trennwand 10 zusammen eine Spalt- oder Labyrinthdichtung. Die Dichtmittel 11 können eine oder mehrere Vertiefungen, Nuten, Kanäle, vorstehende Wandungen oder Stege sein. Es kann auch eine Trennwand 10 an dem Anschlussdeckel 6 und eine Trennwand 10 an der Anschlusskappe 7 ausgeführt sein, die durch Überlappung eine Spalt- oder Labyrinthdichtung bilden. Die Dichtmittel 11 sind entlang der Trennwand 10 vorgesehen und verlaufen in die gleiche Richtung wie die Trennwand 10.
  • In den beiden voneinander getrennten Kammern 8.1, 8.2 können jeweils elektrische Bauelemente 14 vorgesehen sein, beispielsweise zur elektromagnetischen Entstörung. Die elektrischen Bauelemente 14 sind beispielsweise elektrische Spulen 14.1, mit den elektrischen Spulen 14.1 verbundene Litzen 14.2 und mit den Litzen 14.2 verbundene Kohlebürsten 14.3 zur Kontaktierung eines Kommutators 15 des Elektromotors. Die Kohlebürsten 14.3 sind beispielsweise jeweils in einer Führung 16 des Anschlussdeckels 6 vorgesehen und mittels einer Feder gegen den Kommutator 15 vorgespannt.
  • Die Anschlusskappe 7 hat auf der dem Hohlraum 8 abgewandten Außenseite eine Steckeraufnahme 18 für einen Anschlussstecker 19. Die elektrischen Anschlüsse 2 ragen vom Hohlraum 8 aus durch Durchgangsöffnungen 20 in die Steckeraufnahme 18 hinein. Die Steckeraufnahme 18 ist beispielsweise als Vertiefung oder Aussparung ausgeführt. An der Anschlusskappe 7 sind weiterhin Haltemittel 21 zur Halterung des Anschlusssteckers 19 in der Steckeraufnahme 18 vorgesehen. Gemäß dem Ausführungsbeispiel weist die Steckeraufnahme 18 zwischen den beiden Durchgangsöffnungen 20 eine mit dem Anschlussstecker 19 zusammenwirkende Dichtnut 22 auf.
  • Der erfindungsgemäße Anschlussstecker 19 hat ein Steckergehäuse 19.1, das voneinander getrennte Steckerkammern 19.2, 19.3 aufweist, die jeweils durch eine Steckerwandung 25 voneinander getrennt sind und in denen mit Anschlusskabeln 3 verbundene Steckeranschlüsse 26 vorgesehen sind. Die elektrischen Steckeranschlüsse 26 wirken mit den elektrischen Anschlüssen 2 des elektrischen Gerätes kontaktierend zusammen. Gemäß der Ausführung sind die elektrischen Steckeranschlüsse 26 zangenförmig ausgeführt. Die Zangenform der Steckeranschlüsse 26 ermöglicht besonders hohe Presskräfte zwischen den elektrischen Anschlüssen 2 und den Steckeranschlüssen 26, so dass ein besonders guter elektrischer Kontakt mit den elektrischen Anschlüssen 2 erreicht wird. Außerdem baut diese Ausführung besonders klein.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Steckerwandung 25 in Einsteckrichtung und/oder seitlich gegenüber dem übrigen Steckergehäuse 19.1 vorsteht (1). Das seitliche Vorstehen ist auf die Richtung senkrecht zur Zeichenebene bezogen. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Anschlusssteckers 19 wird beim Einstecken des Anschlusssteckers 19 in die Steckeraufnahme 18 durch das Zusammenwirken mit der Dichtnut 22 eine Spalt- oder Labyrinthdichtung gebildet. Die erfindungsgemäß vorstehende Steckerwandung 25 ragt bei montiertem Anschlussstecker 19 in die Dichtnut 22 hinein. Die Steckerwandung 25 ist beispielsweise rippenförmig oder stegförmig ausgeführt.
  • Zwischen den Steckeranschlüssen 26 oder zwischen den Anschlusskabeln 3 nahe den Steckeranschlüssen 26 ist beispielsweise ein Entstörkondensator 27 zur elektromagnetischen Entstörung zwischengeschaltet. Der Entstörkondensator 27 und teilweise die Steckeranschlüsse 26 sind von Kunststoff umspritzt.
  • 2 zeigt eine Schnittansicht des Förderaggregates entlang der Linie II-II in 1.
  • Bei dem Förderaggregat nach 2 sind die gegenüber dem Förderaggregat nach 1 gleichbleibenden oder gleichwirkenden Teile durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • 3 zeigt von unten gesehen eine dreidimensionale Ansicht der Anschlusskappe nach 1.
  • Bei der Anschlusskappe nach 3 sind die gegenüber dem Förderaggregat nach 1 und 2 gleichbleibenden oder gleichwirkenden Teile durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel werden die Kammern 8.1, 8.2 von den Trennwänden 10 und dem Umfang der Anschlusskappe 7 begrenzt. Beispielsweise sind die Kammern 8.1, 8.2, 8.3 kreissegmentförmig ausgeführt.
  • Die Anschlusskappe 7 kann im Fall eines Förderaggregates eine in den Hohlraum 8 mündende Durchgangsöffnung 29 aufweisen, in der ein nicht dargestelltes Druckbegrenzungsventil einsetzbar ist, das ab einem vorbestimmten Druck in dem Förderaggregat öffnet und Flüssigkeit abströmen lässt.
  • 4 zeigt von oben gesehen eine dreidimensionale Ansicht des Anschlussdeckels nach 1.
  • Bei dem Anschlussdeckel nach 4 sind die gegenüber dem Förderaggregat nach 1 bis 3 gleichbleibenden oder gleichwirkenden Teile durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel sind die Dichtmittel 11 stegförmig ausgebildet. Beispielsweise sind zumindest abschnittsweise zwei beabstandet zueinander angeordnete, parallel zur Trennwand 10 verlaufende Stege 11.1, 11.2 vorgesehen, wobei die Trennwand 10 in den Zwischenraum zwischen den beiden Stegen 11.1, 11.2 hineinreicht.
  • Beispielsweise weist der Anschlussdeckel 6 ein Drehlager 30 für den Anker des Elektromotors 1.1 auf.
  • 5 zeigt von oben gesehen eine dreidimensionale Ansicht der Anschlusskappe nach 1.
  • Bei der Anschlusskappe nach 5 sind die gegenüber dem Förderaggregat nach 1 bis 4 gleichbleibenden oder gleichwirkenden Teile durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • Die vertiefte Steckeraufnahme 18 weist eine U-förmig verlaufende Dichtnut 22 auf, in die die vorstehende Steckerwandung 25 des Anschlusssteckers 19 hineinreicht.
  • Das elektrische Gerät ist beispielsweise ein elektrisches Förderaggregat, das von wasserhaltigem Kraftstoff, beispielsweise Ethanol, durchströmt wird und in einem Kraftstofftank angeordnet ist. Das elektrische Gerät kann aber ausdrücklich ein beliebiges anderes elektrisches Gerät sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5762481 [0002]
    • - DE 19921539 A1 [0003]

Claims (12)

  1. Elektrisches Gerät, insbesondere Förderaggregat, mit einem Anschlussdeckel, einer über den Anschlussdeckel gesteckten Anschlusskappe, einem zwischen dem Anschlussdeckel und der Anschlusskappe gebildeten Hohlraum und elektrischen Anschlüssen, die durch die Anschlusskappe hindurch in den Hohlraum hineinreichen, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Anschlüsse (2) jeweils in voneinander getrennten Kammern (8.1, 8.2) des Hohlraums (8) vorgesehen sind.
  2. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den elektrischen Anschlüssen (2) zumindest eine Kammer (8.1, 8.2) bildende Trennwand (10) angeordnet ist.
  3. Elektrisches Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (10) an dem Anschlussdeckel (6) und/oder an der Anschlusskappe (7) ausgebildet ist.
  4. Elektrisches Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (10) von einem Boden (7.1) der Anschlusskappe (7) zu einem Boden (6.1) des Anschlussdeckels (6) hin und/oder von dem Boden (6.1) des Anschlussdeckels (6) zu einem Boden (7.1) der Anschlusskappe (7) hin verläuft.
  5. Elektrisches Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Boden (6.1) des Anschlussdeckels (6) und/oder an dem Boden (7.1) der Anschlusskappe (7) Dichtmittel (11) zur Abdichtung der zumindest einen Trennwand (10) vorgesehen sind.
  6. Elektrisches Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmittel (11) mit der Trennwand (10) eine Spaltdichtung bilden.
  7. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in den beiden voneinander getrennten Kammern (8.1) jeweils elektrische Bauelemente (14) vorgesehen sind.
  8. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Bauelemente (14) mit den elektrischen Anschlüssen (2) verbundene elektrische Spulen (14.1), mit den elektrischen Spulen (14.1) verbundene Litzen (14.2) und mit den Litzen (14.2) verbundene Kohlebürsten (14.3) zur Kontaktierung eines Kommutators (15) sind.
  9. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusskappe (7) auf der dem Hohlraum (8) abgewandten Außenseite eine Steckeraufnahme (18) für einen Anschlussstecker (19) aufweist, in die die elektrischen Anschlüsse (2) hineinragen.
  10. Elektrisches Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckeraufnahme (18) zwei in den Hohlraum (8) mündende Durchgangsöffnungen (20) für die elektrischen Anschlüsse (2) aufweist, wobei zwischen den beiden Durchgangsöffnungen (20) eine mit dem Anschlussstecker (19) zusammenwirkende Dichtnut (22) vorgesehen ist.
  11. Stecker für ein elektrisches Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem Steckergehäuse, das voneinander getrennte Steckerkammern aufweist, die jeweils durch eine Steckerwandung voneinander getrennt sind und in denen mit Anschlusskabeln verbundene Steckeranschlüsse vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerwandung (25) in Einsteckrichtung und/oder seitlich vorsteht.
  12. Stecker nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckeranschlüsse (26) zangenförmig ausgeführt sind.
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