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DE102007052592B3 - Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung einer flachen, geprägten Bahn - Google Patents

Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung einer flachen, geprägten Bahn Download PDF

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DE102007052592B3
DE102007052592B3 DE200710052592 DE102007052592A DE102007052592B3 DE 102007052592 B3 DE102007052592 B3 DE 102007052592B3 DE 200710052592 DE200710052592 DE 200710052592 DE 102007052592 A DE102007052592 A DE 102007052592A DE 102007052592 B3 DE102007052592 B3 DE 102007052592B3
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engraving sleeve
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Abstract

Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung einer flachen, geprägten Bahn. Um aus einer flächig vorgeformten und erhitzten Schmelze qualitativ hochwertige geprägte Produkte bei hoher Produktivität herzustellen, wird vorgeschlagen, dass die die Schmelze formende Gravurhülse (6) nicht nur auf einer Druckrolle (21), sondern auch über ihrem sonstigen inneren Umfang auf einer Vielzahl von Tragrollen (22) gelagert ist. Die Erfindung eignet sich insbesondere für die Herstellung von scharfe Kanten aufweisenden, optischen Bahnen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung, wie sie im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 näher umrissen ist. Als Schmelze dient vorzugsweise ein Kunststoff, insbesondere von thermoplastischer Art, der über seinen Schmelzpunkt erhitzt wurde. Die Erhitzung kann vorzugsweise in einem Extruder oder in einem Durchlaufofen durchgeführt sein.
  • Eine solche Vorrichtung ist im Prinzip beispielsweise aus der DE 199 43 604 C2 vorbekannt. Dort ist eine Reihe von Vorrichtungen vorgeschlagen worden, welche die vielschichtigen Probleme bei der Herstellung einer flachen geprägten Bahn lösen sollen. Insbesondere bei der Herstellung von scharfkantigen Gravuren besteht ein wesentliches Problem darin, dass während der Abkühlung einer erhitzten Kunststoffschmelze spitze Erhebungen dazu neigen, sich zusammen zu ziehen, mit der Folge, dass an der fertigen Bahn, am Produkt, keine wirklich scharfen Kanten mehr vorhanden sind. Dieses Ergebnis ist insbesondere bei präzisen optischen Platten, z. B. aus PMMA oder dergleichen, oft nicht zu tolerieren und führt dort zu einer außerordentlich hohen Ausschussquote, welche die Fertigung erheblich verteuert.
  • Ein weiteres Problem ist die Sicherstellung der erforderlichen Temperaturverhältnisse: Zum Einen muß sicher gestellt werden, dass zu Beginn der Prägung die Kunststoffschmelze eine ausreichende Temperatur hat, damit die Prägeform gut ausgefüllt wird. Diese Prägetemperatur ist abhängig vom Schmelzpunkt des jeweiligen Kunststoffs und kann z. B. bei etwa 200°Celsius liegen. Diese Prägetemperatur muss folglich im Walzenspalt der Vorrichtung, also zwischen der Einlaufwalze und der Gravurhülse, ständig vorhanden sein.
  • Zum Zweiten muss die geprägte und noch weiche Bahn so schnell wie möglich, z. B. auf 70°Celsius, abgekühlt werden, damit sie im erstarrten und stabilen Zustand abgezogen oder weiter verarbeitet werden kann. Beim Abzug muss sie soweit verfestigt sein, dass sie sich bei der weiteren Behandlung nicht mehr plastisch verformen kann; denn nach einer plastischen Verformung würde sie unbrauchbar werden. Je schneller die Abkühlung bei akzeptablem Ergebnis der Prägestruktur verläuft, desto höher ist somit der Ausstoß pro Zeiteinheit, die Produktivität der Vorrichtung.
  • Bei den verschiedenen Vorschlägen nach der genannten Druckschrift ist einerseits zu finden, dass die relativ dünne Gravurhülse aus Stabilitätsgründen auf den Mantel einer Zylinderwalze aufgebracht wird. Dies führt jedoch zu einer Massenanhäufung mit der Folge, dass eine relativ große Masse vor dem Walzenspalt schnell aufgeheizt und danach aber möglichst schnell wieder abgekühlt werden muß. Um diesen abrupten Temperaturwechsel am Umfang der Gravurhülse überhaupt durchführen zu können, ist einerseits eine große Heizleistung und andererseits eine unmittelbar nachgeschaltete große Kühlleistung erforderlich. Dies führt zwangsweise zu einem sehr hohen vorrichtungstechnischen und ernergetischen Aufwand, zum Beispiel zu einer kombinierten inneren und äußeren Kühlung, wobei aber immer noch eine relativ große Verweilzeit der erstarrenden und sich dabei verfestigenden Kunststoffschmelze an der Gravurhülse erforderlich ist.
  • In der älteren DE 199 00 381 A1 ist die Gravurhülse radial auf zwei seitlichen massiven Walzenscheiben gelagert und ist eine sehr große Innendruckrolle angeordnet, so dass sich ein relativ großer flächiger Kontakt zwischen der Innendruckrolle und der Gravurhülse ergibt.
  • Hingegen zeigt der Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, vergleiche 12 der DE 199 43 604 C2 , schon eine Vorrichtung, bei der die Gravurhülse ohne weitere tragenden Teile nur auf einer relativ großen Stützwalze gelagert ist. Die Stützwalze hat dort einen Durchmesser, der jedoch noch größer ist als der Radius der Gravurhülse. Hier ist im Prinzip nur eine geringe Massenanhäufung vorhanden. Um jedoch die Stabilität einer derart einseitig gelagerten Gravurhülse sicher zu stellen, muss sie eine gewisse Wanddicke haben, was wiederum ihre Masse zwangsläufig vergrößert. Offenbar ist daher auch hier einerseits eine Beheizung der Gravurhülse über einen größeren Umfangsbereich und andererseits eine innere und äußere Kühlung der Gravurhülse über einen größeren Umfangsbereich vorgesehen. Außerdem wird ausdrücklich die Beheizung auch der Stützwalze empfohlen, vergleiche dortigen Anspruch 14, was zu einem wesentlich erhöhten vorrichtungstechnischen Aufwand führt, zu dem diese Schrift jedoch keine Ausführungen macht.
  • Ausgehend von den zuvor geschilderten Gegebenheiten und Anforderungen liegt der Erfindung das Bestreben zu Grunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, mit der aus einer erhitzten Schmelze qualitativ hochwertige geprägte Produkte bei hoher Produktivität herstellbar sind.
  • Um dies zu erreichen, sieht die Erfindung vor, dass bei einer Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 die Gravurhülse in ihrem Innern nicht nur auf zumindest einer Druckrolle gelagert ist, sondern dass die Gravurhülse über ihren sonstigen inneren Umfang auf einer Vielzahl von Tragrollen gelagert ist.
  • Diese Lagerung der Gravurhülse stellt zunächst sicher, dass durch die Druckrolle im Bereich des Walzenspalts die erforderliche Prägekraft zur Herstellung von scharfkantigen Ausprägungen aufgebracht wird. Gleichzeitig kann die Gravurhülse sich über eine Vielzahl von Punkten radial abstützen. Diese radiale Abstützung führt zwangsläufig zu einem gleichmäßigen, stabilen Rundlauf der Gravurhülse, die nun trotz ihrer wechselnden Temperaturbelastung über ihren Umfang sehr dünnwandig ausgebildet sein kann und ihre runde Form während des Prägevorgangs dennoch weitgehend beibehält.
  • Infolge ihrer nun geringen eigenen Masse und infolge ihres nur linienförmigen Kontakts mit weiteren Massen, nämlich nur mit der Druckrolle und ihren Tragrollen, kann sie nun an ihrem jeweiligen massearmen Umfangsbereich sehr schnell aufgeheizt bzw. wieder abgekühlt werden. Mit anderen Worten: Die ansonsten vorliegenden Verluste, die durch die Aufheizung bzw. Kühlung von bisher vorhandenen großen, sich zumindest berührenden Massen zwangsläufig entstehen, sind entscheidend minimiert worden.
  • Die vorstehend erläuterten neuen Gegebenheiten führen letztendlich dazu, dass die Produktionsgeschwindigkeit der Vorrichtung wesentlich erhöht werden kann, ohne dass darunter die Qualität der Produkte leidet. Der schnelle Temperaturwechsel, sozusagen nach Art eines „thermisches Wanderfelds", über den Umfang der Gravurhülse führt nun zu einer ausgesprochen scharfkantigen Ausbildung der Prägungen, die bei einer Prismenform unter 10 μ liegen.
  • Außerdem wird der Energieaufwand zur Aufheizung und Abkühlung der Vorrichtung entscheidend vermindert, was wiederum die Produktionskosten erheblich senkt. Schließlich führt die nun mögliche Verkleinerung der Heizungs- und Kühlvorrichtungen zu einer kompakten Bauweise der Vorrichtung insgesamt. Diese ermöglicht eine Einsparung von Ausgaben, die nun für die Anordnung der Tragrollen eingesetzt werden können, so dass im Ergebnis die Herstellkosten der Vorrichtung entweder praktisch gleich bleiben oder sich sogar noch vermindern, während sich die laufenden Herstellkosten infolge der verminderten Energiekosten in jedem Fall vermindern.
  • Ähnlich wie die Druckrolle in der Regel als bahnbreite Druckwalze mit ebener Mantelfläche ausgebildet ist, kann auch eine Tragrolle ebenfalls als derartige, zumindest bahnbreite Tragwalze ausgebildet sein. In der Regel kann es genügen, wenn die Gravurhülse auf einer einzigen, relativ großen Druckrolle gelagert ist. Was nicht ausschließt, dass auch zwei oder mehrere relativ kleine Druckrollen möglich sind. Relativ groß bedeutet hier, dass der Durchmesser der Druckrolle(n) jedoch möglichst kleiner ist als der innere Radius der Gravurhülse. Zu beachten ist hier, dass infolge der beteiligten elastischen Verformungen der Werkstoffe und Bauteile eine große Druckrolle auch zu einer entsprechend großen Kontaktfläche mit der Gravurhülse führt.
  • Eine gute Anpassung an den idealen Durchmesser der Gravurhülse ist erzielbar, indem die Lagerachsen der Tragrollen und/oder der Druckrolle(n), über Verstellmittel radial verstellbar sind. Zudem kann der die Gravurhülse tragende „Durchmesser", gebildet durch die Tragrollen und Druckrolle(n), vermindert werden. Dies hat auch zur Folge, dass die Gravurhülse leicht montiert und demontiert werden kann, was einen Austausch oder Wechsel der Gravurhülse sehr erleichtert. Ein solcher Wechsel kann z. B. erforderlich sein, wenn ein übermäßiger Verschleiß vorliegt, oder wenn eine andere Prägestruktur gewünscht wird. Solche Verstellmittel können rein mechanischer Art sein und beispielsweise Hebeleinrichtungen umfassen. Sehr bequem und gut steuerbar sind jedoch insbesondere Verstellmittel, die als druckmittelbetätigte Kolben ausgebildet sind.
  • Um eine unerwünschte Wärmeleitung von der Gravurhülse auf die Tragrollen und eventuell ihren Antrieb, und umgekehrt, weitgehend zu unterbinden, kann vorgesehen werden, dass zumindest die Tragrollen zumindest überwiegend aus einem hochwarmfesten und Wärme schlecht leitenden Material bestehen. Darüber hinaus kann auch die Druckrolle zumindest außen oder überwiegend aus derartigem Material bestehen. Vorzugsweise ist ein solches Material auf der Basis von Phenol, Melamin oder Epoxy aufgebaut. Der Fachmann kann hierzu auch auf weitere Werkstoffe zurückgreifen, die in der Bremsen- und Kupplungstechnik oder beim Wärmeschutz eingesetzt werden.
  • Um eine gute Lagerung der Gravurhülse sicher zu stellen, genügt es in der Regel, die Anzahl der Tragrollen auf fünf bis zwölf zu begrenzen, wobei die maximale Anzahl durch die Größe des Durchmessers der einzelnen Tragrolle im Verhältnis zur Größe des Durchmessers der Gravurhülse begrenzt ist. Der Einfluss des Durchmessers auf den Wärmeübergang wurde oben schon zur Druckrolle erläutert. Die Tragrollen können aus Gründen der Rationalisierung alle den gleichen Durchmesser haben.
  • Üblicherweise hat die Druckrolle einen größeren Durchmesser als eine Tragrolle, insbesondere, wenn nur eine Druckrolle angeordnet ist. Insbesondere ist der Durchmesser einer einzigen Druckrolle in der Regel mindestens doppelt so groß wie der Durchmesser einer Tragrolle. Je größer der Durchmesser der Druckrolle ist, desto weniger Raum steht für die Tragrollen, bezüglich ihres Durchmessers und ihrer Anzahl, zur Verfügung. Daher ist eine Abstimmung im Einzelfall erforderlich.
  • In Weiterbildung der Erfindung wird vorgesehen, dass zumindest die Tragrollen angetrieben sind. Was nicht ausschließt, dass auch die Druckrolle angetrieben ist.
  • Zum Antrieb dient bevorzugt ein ringförmiges Antriebsglied, das beispielsweise als Zahnriemen oder Kette ausgebildet ist und vorzugsweise über ein entsprechendes Antriebsritzel angetrieben wird.
  • Eine Tragrolle kann zwei unterschiedliche Durchmesser haben, die von axial unterschiedlicher Breite sein können. Wird die Tragrolle angetrieben, so kann vorgesehen sein, dass der größere Durchmesser über eine große Breite zum Tragen der Gravurhülse und der kleinere Durchmesser über eine kleine Breite zu ihrem Antrieb ausgebildet ist. Der kleinere Durchmesserbereich der Tragrolle dient dann z. B. der Aufnahme des Zahnriemens oder der Kette, ist also als passendes Ritzel ausgebildet. Das Ritzel der Tragrolle kann aber auch außerhalb der Breite der Gravurhülse angeordnet sein.
  • Um die Gravurhülse bequem austauschen zu können, wird vorgeschlagen, dass die Achse des Antriebsritzels zwischen der Achse der Druckrolle und der Achse der Gravurhülse angeordnet ist. Eine Variante hierzu besteht darin, dass Antriebsritzel und Gravurhülse sich um dieselbe Achse drehen.
  • Bei der Erfindung wird des weiteren vorgeschlagen, dass die Kühlvorrichtung ganz oder doch zumindest überwiegend am Glättband angeordnet ist. Damit ist ein gezieltes und energiesparendes Aufbringen der Kühlung über das Glättband auf die glatte Seite der erstarrenden Bahn möglich.
  • Weiterhin wird vorgeschlagen, dass vor dem Walzenspalt eine auf die Schmelze und/oder die Gravurhülse gerichtete Heizvorrichtung angeordnet ist. Hierdurch ist nicht nur ein gezieltes, sondern infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung und Lagerung der Gravurhülse auch energiesparendes Aufbringen der Heizwärme möglich, da Verlustwärme weitgehend vermieden ist.
  • Zum gleichmäßigen Transport des Produkts dient es, wenn an dem Glättband zusätzlich eine Spannwalze angeordnet ist, die synchron zu dem Antriebsritzel angetrieben ist.
  • Montage und Austausch werden sehr erleichtert, wenn die Vorrichtung einen Lagerkörper umfaßt, an dem zumindest eine Gravurhülse fliegend gelagert ist. Infolge ihrer einseitigen Lagerung kann nicht nur die Gravurhülse leicht montiert und ausgetauscht werden, sondern sind auch die von ihr umfassten Bauteile leicht zugänglich. Hierzu kann vorgesehen sein, dass an dem Lagerkörper zwei Lagerschilde angebracht sind, an denen die Druckrolle(n) und Tragrollen mitsamt der Gravurhülse gelagert sind.
  • Besonders wirtschaftlich ist die vorgenannte Lagerung, wenn an dem Lagerkörper zwei Gravurhülsen in spiegelsymmetrischer Anordnung fliegend gelagert sind. Dann können z. B. einerseits beide Antriebsritzel und andererseits beide Spannwalzen von je einem gemeinsamen Motor angetrieben werden. Die Kunststoffschmelze kann dann z. B. in zwei Bahnen unmittelbar von einem Doppelschlitz-Extruder oder von zwei Extrudern zugeführt werden.
  • Weitere besondere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels entnehmbar.
  • 1 zeigt die Vorrichtung in der Seitenansicht und in schematisch vereinfachter Darstellung.
  • 2 zeigt die Vorrichtung nach 1 in der Draufsicht, ohne Heizvorrichtung.
  • 3 zeigt das Innere der Gravurhülse.
  • 4 zeigt eine detaillierte Seitenansicht der Gravurhülse, entsprechend der 1.
  • 5 zeigt den Schnitt V-V in 4.
  • 6 zeigt den Schnitt VI-VI in 4.
  • Die Vorrichtung 1 ist spiegelsymmetrisch aufgebaut und umfasst einen mittleren Lagerkörper 2 und zwei seitlich daran angebrachte identische Kalandriervorrichtungen 3. Jede Kalandriervorrichtung 3 umfasst zwei seitlich angeflanschte Lagerschilde 4 und 5 (3 bis 6) und eine um eine horizontale Achse X-X drehbar gelagerte Gravurhülse 6. Des weiteren ein endlos umlaufendes Glättband 7, das über eine Einlaufwalze 8 mit der Drehachse Y-Y, über einen Teil 9 des Umfangs der Gravurhülse 6 – hier die Hälfte – über eine Ablaufwalze 10 mit der Drehachse Z-Z und über eine angetriebene Spannwalze 11 wieder zur Einlaufwalze 8 geführt ist. Die Laufrichtung des Glättbandes 7 ist mit L7, das Drehmoment der Spannwalze 11 mit M11, und Drehrichtung der Gravurhülse 6 ist mit D6 bezeichnet.
  • Zwischen dem über die Einlaufwalze 8 geführten Teil des Glättbandes 7 und dem Umfang der Gravurhülse 6, d. h. in der radialen Verbindungslinie der beiden Drehachsen X-X und Y-Y, ist ein Walzenspalt 12 angeordnet. Vor dem Walzenspalt 12 erstreckt sich über einen Teil 13 des Umfangs der Gravurhülse 6 eine Heizvorrichtung 14, und nach dem Einlaufspalt 12 erstreckt sich über einen Teil 15 des Umfangs der Gravurhülse 6 eine Kühlvorrichtung 16, die auf den dazwischen durchlaufenden Abschnitt des Glättbands 7 gerichtet ist.
  • Die Vorrichtung 1 dient zum Prägen einer flachen Bahn, die zunächst als heißes, formbares Schmelzenband 17 von oben, z. B. von einem Extruder, dem Walzenspalt 12 zugeführt wird. Das Schmelzenband 17 wird im Walzenspalt 12 zwischen der Gravurhülse 6 einerseits und dem Glättband 7 und der Einlaufwalze 8 andererseits in die gewünschte Form gebracht. Hierbei wird durch die Oberfläche der Gravurhülse 6 auf der einen Seite des Schmelzenbands 17 eine strukturierte, geprägte Oberfläche und durch das Glättband 7 auf der anderen Seite eine ebene, glatte Oberfläche erzeugt. Das erstarrende Schmelzenband 17 wird bei Weiterführung über den Umfang 15 unter der Einwirkung der Kühlvorrichtung 16 von dem Glättband 7 so stark abgekühlt, dass es schließlich nach dem Umfang 9 über die Ablaufwalze 10 als fertiges, flaches und formstabiles Produkt 18 abgezogen werden kann.
  • Um die vorgenannte Prägung durchführen zu können, ist die Gravurhülse 6 auf besondere Art gelagert, was insbesondere aus den 3 bis 6 deutlich wird. Die Gravurhülse 6 besteht aus einem runden, walzenförmigen Körper aus Kupfer oder dergleichen, dessen Dicke nur wenige Millimeter, z. B. 4 mm, beträgt. Zu ihrer Lagerung dienen die seitlichen Lagerschilde 4 und 5, die über mehrere waagerechte, stabförmige Halterungen 19 mit dem Lagerkörper 2 verbunden sind. Im Inneren 20 der Gravurhülse 6 ist im Bereich des Walzenspaltes 12 eine walzenförmige Druckrolle 21 gelagert, deren Achse Y'-Y' sich an den Lagerschilden 4 und 5 abstützt und deren Durchmesser etwa dem Durchmesser der Einlaufwalze 8 entspricht.
  • Des weiteren sind im Inneren 20 gleichmäßig verteilt elf walzenförmige Tragrollen 22 angeordnet. Diese sind im Durchmesser etwas kleiner als die Druckrolle, stützen die Gravurhülse 6 radial linienförmig ab und halten sie somit in ihrer kreisringförmigen Ausbildung. Die Tragrollen 22 sind in Lagergehäusen 23 gehalten, die sich an den Lagerschilden 4 und 5 nur mittelbar über druckmittelbetätigte Kolben 24 radial verstellbar abstützen.
  • Die Tragrollen 22 sind beidseitig verdrehfest mit Zahnrädern 25 verbunden, die mit einem endlosen Zahnriemen 26 kämmen. Zum Antrieb des Zahnriemens 26 dient ein Antriebsritzel 27, dessen Drehachse X'-X' zwischen den Achsen X-X und Y'-Y' angeordnet ist und das von einem außen am Lagerschild 5 angeflanschten Motor 28 angetrieben wird. Der Motor 28 kann jedoch auch innerhalb des Lagerkörpers 2 angeordnet sein. Der Zahnriemen 26 umschlingt alle Zahnräder 25 der Tragrollen 22 und das Antriebsritzel 27 und überträgt ein Drehmoment M27 auf die Tragrollen 22. Dies hat zur Folge, dass die Tragrollen 22 die Gravurhülse 6 in die Drehrichtung D6 verdrehen, und zwar gleichlaufend zu der Bewegungsrichtung 17 und der Geschwindigkeit des Glättbandes 7. Die Drehmomente M11 und M27 sind daher genau aufeinander abzustimmen, damit das Schmelzenband 17 gleichmäßig zum Produkt 18 geformt werden kann.
  • Zumindest die Tragrollen 22, aber eventuell auch die Druckrolle 21, bestehen zumindest an ihrem äußerem Umfang oder überwiegend aus einem hochwarmfesten und schlecht wärmeleitenden Material. Derartige Materialien sind aus der Wärmetechnik sowie bei Reibungsbremsen und Reibungskupplungen bekannt und können z. B. als Basis Phenol, Melamin oder Epoxy haben und z. B. mit geeigneten, auch mechanisch verschleißfesten Materialien kombiniert sein.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Lagerkörper
    3
    Kalandriervorrichtung
    4
    Lagerschild
    5
    Lagerschild
    6
    Gravurhülse
    7
    Glättband
    8
    Einlaufwalze
    9
    Teil des Umfangs von 6
    10
    Ablaufwalze
    11
    Spannwalze
    12
    Walzenspalt
    13
    Teil des Umfangs von 6
    14
    Heizvorrichtung
    15
    Teil des Umfangs von 6
    16
    Kühlvorrichtung
    17
    Schmelzenband
    18
    Produkt
    19
    Halterung
    20
    Inneres von 6
    21
    Druckrolle
    22
    Tragrollen
    23
    Lagergehäuse
    24
    Kolben
    25
    Zahnrad
    26
    Zahnriemen
    27
    Antriebsritzel
    28
    Motor
    D6
    Drehrichtung
    L7
    Bewegungsrichtung
    M11
    Drehmoment
    M27
    Drehmoment
    X-X
    Drehachse von 6
    X'-X'
    Drehachse von 27
    Y-Y
    Drehachse von 8
    Y'-Y'
    Drehachse von 21
    Z-Z
    Drehachse von 10

Claims (23)

  1. Vorrichtung (1) zur kontinuierlichen Herstellung einer flachen, geprägten Bahn (18) aus einer flächig vorgeformten und erhitzten Schmelze (17), umfassend eine um eine horizontale Achse (X-X) drehbare Gravurhülse (6), die an einem Teil (9) ihres Umfangs von einem synchron zu ihrer Drehung (D6) längs beweglichen Glättband (7) umspannt ist, und weiterhin umfassend eine Einlaufwalze (8) und eine Ablaufwalze (10), über welche das Glättband (7) geführt ist, welches zusammen mit der Gravurhülse (6) einen Walzenspalt (12) zur Aufnahme und Prägung der Schmelze (17) bildet, welche durch eine dem Walzenspalt (12) nachgeordnete Kühlvorrichtung (16) soweit gekühlt wird, dass sie als feste, flache, geprägte Bahn (18) von der Gravurhülse (6) über die Ablaufwalze (10) abziehbar ist, wobei die Gravurhülse (6) in ihrem Inneren (20) im Bereich des Walzenspalts (12) auf zumindest einer Druckrolle (21) gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gravurhülse (6) über ihrem sonstigen inneren Umfang auf einer Vielzahl von Tragrollen (22) gelagert ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Druckrolle (21) kleiner ist als der Radius der Gravurhülse (6).
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Achsen (Y'-Y') der Tragrollen (22) und/oder der Druckrolle (21) über Verstellmittel (24) radial verstellbar sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellmittel als druckmittelbetätigte Kolben (24) ausgebildet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Tragrollen (22) zumindest überwiegend aus einem hochwarmfesten und Wärme schlecht leitenden Material bestehen.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Material auf der Basis von Phenol, Melamin oder Epoxy aufgebaut ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass fünf bis zwölf Tragrollen (22) angeordnet sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckrolle (21) einen größeren Durchmesser hat als eine Tragrolle (22).
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Druckrolle (21) mindestens doppelt so groß ist wie der Durchmesser einer Tragrolle (22).
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Tragrollen (22) angetrieben sind.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Antrieb ein ringförmiges Antriebsglied (26) dient.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsglied als Zahnriemen (26) oder Kette ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsglied (26) über ein Antriebsritzel (27) angetrieben wird.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrolle (22) zwei unterschiedliche Durchmesser hat und der größere Durchmesser zum Tragen der Gravurhülse (6) und der kleinere Durchmesser zu ihrem Antrieb ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse (X'-X') des Antriebsritzels (27) zwischen der Achse (Y'-Y') der Druckrolle (21) und der Achse (X-X) der Gravurhülse (6) angeordnet ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass Antriebsritzel und Gravurhülse sich um dieselbe Achse drehen.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlvorrichtung (16) zumindest überwiegend am Glättband (7) angeordnet ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Walzenspalt (12) eine auf die Schmelze (17) und/oder die Gravurhülse (6) gerichtete Heizvorrichtung (14) angeordnet ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Glättband (7) zusätzlich eine Spannwalze (11) angeordnet ist, die synchron zu dem Antriebsritzel (27) angetrieben ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) einen Lagerkörper (2) umfasst, an dem zumindest eine Gravurhülse (6) fliegend gelagert ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Lagerkörper (2) zwei Lagerschilde (4, 5) angebracht sind, an denen die Druckrolle(n) (21) und Tragrollen (22) mitsamt der Gravurhülse (6) gelagert sind.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Gravurhülsen (6) in spiegelsymmetrischer Anordnung an dem Lagerkörper (2) gelagert sind.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass einerseits beide Antriebsritzel und andererseits beide Spannwalzen von je einem Motor angetrieben sind.
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