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DE102007052298A1 - Verfahren zum Etikettieren von Flaschen oder dergleichen Behältern sowie Etikett zur Verwendung bei diesem Verfahren - Google Patents

Verfahren zum Etikettieren von Flaschen oder dergleichen Behältern sowie Etikett zur Verwendung bei diesem Verfahren Download PDF

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DE102007052298A1
DE102007052298A1 DE200710052298 DE102007052298A DE102007052298A1 DE 102007052298 A1 DE102007052298 A1 DE 102007052298A1 DE 200710052298 DE200710052298 DE 200710052298 DE 102007052298 A DE102007052298 A DE 102007052298A DE 102007052298 A1 DE102007052298 A1 DE 102007052298A1
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DE
Germany
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label
labels
gecko structure
transfer
gecko
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200710052298
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English (en)
Inventor
Klaus Krämer
Oliver Kress
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KHS GmbH
Original Assignee
KHS GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by KHS GmbH filed Critical KHS GmbH
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Priority to PCT/EP2008/007509 priority patent/WO2009056190A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Bei einem Verfahren zum Etikettieren von Flaschen oder dergleichen Behältern unter Verwendung einer Etikettiermaschine mit wenigstens einem Etikettieraggregat, in dem die Etiketten an Transfermitteln gehalten an eine Etikettenübergabeposition bewegt und an die dort vorbeigeführten Behälter übergeben werden, werden die Etiketten oder ein diese Etiketten bildendes Etikettenmaterial jeweils mittels wenigstens einer an den Etiketten und/oder an dem Edest zeitweise an den Transfermitteln gehalten und/oder an dem jeweiligen Behälter fixiert.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 sowie auf Etiketten gemäß Oberbegriff Patentanspruch 13.
  • Wiederlösbare Haftverbindungen zwischen gleichartigen oder verschiedenartigen Materialien sind in unterschiedlicher Form bekannt. Bekannt sind insbesondere auch sogenannte Gecko-Strukturen ( WO 2005/065619 A1 ), mit denen unter Ausnutzung des sogenannten Van-der-Waals-Phänomens leim- bzw. kleberfreie haftende und wieder lösbare Verbindungen möglich sind. Es handelt sich hierbei um Haftsysteme, die in Anlehnung an die Natur entwickelt wurden und die es in ihrer natürlichen Form beispielsweise Insekten, aber auch Geckos ermöglichen, auf beliebig orientierten Oberflächen zu laufen oder unter bestimmten Bedingungen Körperteile aneinander zu fixieren usw. In Anlehnung an die Natur besteht somit eine Gecko-Struktur zur Ausbildung adhäsiver Oberflächen, die auch an scheinbar glatten Gegenflächen haftet, aus einer Vielzahl von über die betreffende Oberfläche wegstehenden Mikrohaaren oder -vorsprängen, beispielsweise aus Vorsprüngen mit einer Länge im Bereich zwischen 0,5 μm und 1000 μm, mit einem Durchmesser im Bereich zwischen 0,05 und 50 μm und einer Dichte von beispielsweise etwa 100–500 Vorsprüngen je cm2.
  • Bekannt sind weiterhin unterschiedliche Verfahren und Vorrichtungen zum Etikettieren von Flaschen oder dergleichen Behältern, wobei zumindest allen Verfahren, die unter Verwendung von leistungsfähigen Anlagen oder Etikettiermaschinen durchgeführt werden, u. a. gemeinsam ist, dass die Etiketten, die entweder als Einzeletiketten in einem Etikettenmagazin oder aber auf einen Trägermaterial oder aber durch Abtrennen von einem bandförmigen Etikettenmaterial bereit gestellt oder erzeugt werden, für die Übergabe an den jeweiligen Behälter mit Transfermitteln an eine Etikettenübergabeposition der Etikettiermaschine oder eine Etikettieraggregates bewegt und dabei an diesen Transfermitteln entweder durch einen Kleber- bzw. Leimauftrag oder durch Vakuum oder durch mechanische Elemente, z. B. durch Greiferelemente zeitweise gehalten sind. Dies bedeutet vielfach einen erhöhten Aufwand in konstruktiver Hinsicht sowie hinsichtlich Wartung und Betriebskosten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, mit dem in vereinfachter Weise ein Etikettieren von Flaschen oder dergleichen Behältern möglich ist. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Etiketten zur Verwendung bei diesem Verfahren sind Gegenstand des Patentanspruchs 13.
  • Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht einen mit einem Rundum-Rumpfetikett versehenen Behälter in Form einer Flasche;
  • 2 in vergrößerter Teildarstellung einen Schnitt durch ein Etikettenmaterial gemäß der Erfindung zum Etikettieren der Behälter der 1;
  • 3 in vereinfachter schematischer Darstellung und in Draufsicht eine Etikettiermaschine umlaufender Bauart mit einem Etikettieraggregat zur Verarbeitung des bandförmigen Etikettenmaterials der 2;
  • 4 in vergrößerter Teildarstellung und im Schnitt ein bahnförmiges Etikettenmaterial gemäß der Erfindung mit Einzel-Etiketten an einem bandförmigen Trägermaterial;
  • 5 in vereinfachter Teildarstellung ein Etikettieraggregat zur Verarbeitung des Etikettenmaterial der 4;
  • 6 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine weitere Ausführung einer Etikettiermaschine zur Verwendung bei der Erfindung.
  • Die in den 13 allgemein mit 1 bezeichnete Etikettiermaschine dient zum Etikettieren von Flaschen 2 mit Rundum-Etiketten 3, d. h. mit Etiketten, die die jeweilige Flasche 2 vollständig umschließt. Die Etikettiermaschine 1 besteht hierfür in bekannter Weise aus einem um eine vertikale Maschinenachse in Richtung des Pfeilers A umlaufend angetriebenen Rotor 4 mit einer Vielzahl von am Umfang des Rotors vorgesehenen und von Drehtellern 5 gebildeten Standflächen für jeweils eine Flasche 2. Die zu etikettierenden Flaschen 2 werden dem Rotor 4 über einen Transporteur 6 an einem Flascheneinlauf aufrecht stehend so zugeführt, dass jeweils eine Flasche 2 auf einem Drehteller 5 aufrecht stehend, d. h. mit ihrer Flaschenachse FA in vertikaler Richtung orientiert angeordnet ist. Mit dem Rotor 4 werden die Flaschen 2 an einem Etikettieraggregat 7 bzw. an einer dortigen Etikettenübergabeposition vorbei bewegt, an der jeweils ein am Umfang einer Übergabe- oder Transfertrommel 8 gehaltenes Etikett mit einem vorauseilenden Etikettenende 3.1 an die vorbei bewegte Flasche 2 übergeben wird. Das an dieser Flasche 2 anhaftende Etikett 3 wird dann anschließend durch Aufwickeln unter Drehung der Flasche 2 und durch Abziehen von der Transfertrommel 8 auf die Flasche 2 als Rundum-Etikett aufgebracht, und zwar derart, dass das auf der Transfertrommel 8 vorauseilende Etikettenende 3.1 und das auf der Transfertrommel 8 nacheilende Etikettenende 3.2 überlappend miteinander verbunden sind, wie dies in der 1 durch den Überlappungsbereich 9 angedeutet ist. Die etikettierten Flaschen 2 werden an einem Behälter- oder Flaschenauslauf wieder an den Transporteur 6 zum Abtransportieren übergeben.
  • Die Etiketten 3 sind an der kreiszylinderförmigen Umfangsfläche der Transfertrommel 8, die ebenfalls um eine vertikale Achse synchron mit dem Rotor 4 aber in entgegen gesetztem Drehsinne, d. h. in Richtung des Pfeilers B angetrieben ist, in einer nachstehend noch näher beschriebenen Weise gehalten, und zwar beispielsweise in der Form, dass in Drehrichtung B am Umfang der Transfertrommel 8 aufeinander folgende Etiketten 3 etwas voneinander beabstandet sind. Die Länge jedes Etiketts 3 ist etwas größer als der Umfang, den die Flaschen 2 an ihrem zu etikettieren Bereich (Flaschenrumpf) aufweisen, so dass die Etiketten 3 in der vorstehend beschriebenen Weise überlappend aufgebracht werden können.
  • Bei der Etikettiermaschine 1 werden die Etiketten 3 aus einem bahn- oder bahnförmigen Etikettenmaterial 10, welches von einem nicht dargestellten Vorrat in Richtung des Pfeils C abgezogen wird, durch Abtrennen erzeugt. Wie in der 2 dargestellt, ist das Etikettenmaterial eine zumindest einlagige und an ihren Oberflächenseiten aus Kunststoff bestehende Folienbahn 10.1, die bei der dargestellten Ausführungsform an ihren beiden Oberflächenseiten jeweils abschnittsweise mit jeweils einer Gecko-Struktur 10.1 bzw. 10.2 ausgebildet ist, d. h. mit einer Struktur, die aus einer Vielzahl von über die betreffende Oberflächenseite der Folienbahn 10.1 wegstehenden Mikrohärchen- oder Mikro-Vorsprüngen gebildet ist. Die Vorsprünge besitzen beispielsweise eine Länge im Bereich zwischen etwa 0,5 und 1000 μm, einen Durchmesser im Bereich zwischen etwa 0,05 und 50 μm und einer Dichte von beispielsweise etwa 100–500 Vorsprüngen je cm2.
  • Eine Oberflächenseite, beispielsweise die mit der Gecko-Struktur 10.2 versehene Oberflächenseite bildet die nach dem Etikettieren der jeweiligen Flasche 2 sichtbare Außenseite des Etiketts 3 und ist mit der jeweiligen Etikettenausstattung versehen bzw. bedruckt.
  • Das Etikettenmaterial 10 wird dem Etikettieraggregat 7 über mehrere Rollen 11 und über eine motorisch angetriebene Abziehvorrichtung 12 zugeführt und gelangt dabei zunächst an eine Schneidrolle 13, an der die das jeweilige Etikett 3 bildende Länge von dem Etikettenmaterial 10 abgetrennt und an die Transfertrommel 8 übergeben wird.
  • Das Abtrennen des jeweiligen Etiketts 3 von dem Etikettenmaterial 10 erfolgt dabei in der Form, dass das Etikettenmaterial 10 über die Schneidtrommel 13 geführt ist und das jeweils vorauseilende Ende des Etikettenmaterials 10 von der Schneidtrommel 13 an die Umfangsfläche der Transfertrommel 8 übergeben und dort haftend mit der Trommel 8 mitgeführt wird, bis ein an der Schneidtrommel 13 vorgesehenes Trennmesser 13.1 im Zusammenwirken mit einer am Umfang der Transfertrommel 8 vorgesehenen Trennschneide das Abtrennen der jeweils ein Etikett 3 bildenden Länge vom Etikettenmaterial 10 bewirkt.
  • Eine Besonderheit besteht bei dem beschriebenen Verfahren darin, dass das vorübergehende Haften des über die Schneidtrommel 13 zugeführten Etikettenmaterials 10 und der durch Abtrennen aus diesem Material gebildeten Etiketten 3 am Umfang der Transfertrommel 8 durch die an der Vorderseite des Etikettenmaterials 10 bzw. der Etiketten 3 vorgesehene Gecko-Struktur 10.2 erfolgt, und zwar beruhend auf der Van-der-Waals-Bindung.
  • Anders als bei Etikettiermaschinen oder Etikettieraggregaten 7 gleicher oder ähnlicher Ausführung bewirkt also nicht die Transfertrommel 8 das Anhaften der Etiketten an dieser Trommel, sondern die Etiketten 3 bzw. das Etikettenmaterial 10 selbst. Es ist daher nicht erforderlich, die Transfertrommel 8 mit mechanischen Greif- oder Halteelementen oder als Vakuumtrommel auszubilden. Es ist lediglich erforderlich, dass die Transfertrommel 8 bzw. deren Umfangsfläche eine für das Zusammenwirken mit der Gecko-Struktur 10.2 geeignete Oberfläche aufweist.
  • Eine Besonderheit besteht weiterhin auch darin, dass das für die Übergabe und das Aufwickeln der Etiketten 3 auf die Flaschen 2 notwendige Anhaften des jeweils vorauseilenden Etikettenendes 3.1 an der betreffenden Flasche 2 ebenfalls durch die Gecko-Struktur erfolgt, und zwar durch die an der Rückseite des Etikettenmaterials 10 bzw. der Etiketten 3 vorgesehene Gecko-Struktur 10.3, und dass schließlich auch die überlappende Verbindung 9 der beiden Enden 3.1 und 3.2 jedes Etiketts durch die Gecko-Verbindungen 10.2 bzw. 10.3 erzeugt wird.
  • Um die Haftwirkung der Gecko-Struktur 10.2 an der Vorderseite des Etikettenmaterials 10 durch die Etikettenausstattung, d. h. durch den Aufdruck in ihrer Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen, ist das Etikettenmaterial 10 so ausgeführt, dass auf jeden Fall am vorauseilenden Ende 3.1 und an dem nacheilenden Ende 3.2 jedes aus dem Etikettenmaterial 10 abgetrennten Etiketts die Gecko-Struktur 10.2 freiliegt, d. h. dort ohne eine Beeinträchtigung durch die Etikettenausstattung bzw. durch den Etikettenaufdruck voll wirksam ist.
  • Es versteht sich, dass hinsichtlich der Ausbildung des Etikettenmaterials 10, aber auch hinsichtlich der Ausbildung und Anpassung der Etikettiermaschine an dieses Material die verschiedensten Varianten möglich sind. So ist es insbesondere möglich, beispielsweise die Gecko-Struktur 10.2 an der Vorderseite des Etikettenmaterials 10 nicht durchgängig auszubilden, sondern abschnittsweise, so dass an den Enden 3.1 und 3.2 jedes Etiketts 3 jeweils eine frei liegende Gecko-Struktur 10.2 streifenförmig senkrecht oder quer zur Längserstreckung des Etikettenmaterials 10 bzw. des jeweiligen Etiketts 3 erhalten ist, oder aber in der Weise, dass von der Gecko-Struktur 10.2 freie, aber von dieser Struktur umschlossene Fenster gebildet sind, an denen die Folienbahn 10 jeweils frei liegt und innerhalb der der Etikettenaufdruck bzw. die Etikettenausstattung vorgesehen sind. In gleicher Weise kann auch die Gecko-Struktur 10.3 abschnittweise ausgeführt sein, so dass zumindest dort, wo beim Abtrennen die Etikettenenden 3.1 und 3.2 gebildet werden, jedes Etikett 3 an beiden Etikettenenden 3.1 und 3.2 die Gecko-Struktur 10.3 ebenfalls aufweist.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Gecko-Struktur 10.3 nur am Rand der Etikettenrückseite vorzusehen, so dass ein vereinfachtes Wiederablösen der Etiketten 3 von den Flaschen 1 von der Etikettenmitte her erreichbar ist.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Ablösen der Etiketten 3 von der Transfertrommel 8 bei der Übergabe an eine Flasche 2 und/oder das dortige Anhaften der Etiketten 3 bzw. des jeweils vorauseilenden Etikettenendes 3.1 durch Druckluft zu unterstützen.
  • Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, für das Anhaften der Etiketten 3 an der jeweiligen Flasche 2 und/oder für die überlappende Verbindung der Etikettenenden 3.1 und 3.2 zusätzlich einen Leimauftrag zu verwenden, beispielsweise durch eine Leimstation 14, die im Bereich der Übergabe der Etiketten 3 von der Transfertrommel 8 an die Flaschen 2 (Etikettenübergabebereich) vorgesehen ist und mit der auf der Rückseite jedes Etiketts 3, die der Umfangsfläche der Transfertrommel 8 abgewandt ist, ein wenigstens einmaliger, beispielsweise wenigstens zweimaliger z. B. streifenförmiger Leimauftrag im Bereich des Etikettenendes 3.1 bzw. 3.2 erfolgt. Bei dieser Ausführungsform kann dann ein Etikettenmaterial 10 verwendet werden, welches an seiner Rückseite die Gecko-Struktur 10.3 nicht aufweist.
  • Unabhängig davon, ob die Etikettiermaschine 1 bzw. deren Etikettieraggregat 7 die Leimstation 14 aufweist oder nicht, kann bei der Etikettiermaschine 1 u. a. auf mechanische Elemente und auf Vakuum zum Halten der Etiketten 3 an der Transfertrommel 8 verzichtet werden, und zwar u. a. mit den Vorteilen
    einer vereinfachten konstruktiven Ausbildung der als Transfermittel für die Etiketten 3 dienenden Transfertrommel 8,
    einer deutlichen Verringerung des Wartungsaufwandes u. a. durch den Wegfall der Reinigung von Vakuumbohrungen oder Öffnungen am Umfang der Transfertrommel, sowie ggs. auch an weiteren Bereichen oder Funktionselementen des jeweiligen Etikettieraggregates bzw. der jeweiligen Etikettierstation,
    eines Wegfalls einer Vakuumversorgung oder einer erheblichen Reduzierung der Leistung einer Vakuumversorgung, mit einem erheblichen Kostenvorteil durch Senkung der Betriebskosten, sowie
    eines vereinfachten Handlings der Etikettiermaschine 1 für den jeweiligen Bediener, insbesondere auch durch den Wegfall einer Optimierung von Vakuumeinstellungen an der Transfertrommel 8 sowie ggs. auch an weiteren Bereichen oder Funktionselementen des jeweiligen Etikettieraggregates bzw. der jeweiligen Etikettierstation.
  • Da die jeweilige Gecko-Struktur 10.2 bzw. 10.3 an jedem Bereich des Etikettenmaterials 10 bzw. an jedem Etikett 3 allenfalls nur wenige Male für ein vorübergehendes Anhaften und Wiederlösen genutzt wird, besteht auch nicht die Gefahr, dass es durch einen Verschleiß der Gecko-Struktur 10.2 bzw. 10.3 zu einem unzureichenden Anhaften der Etiketten 3 durch Nachlassen der Van-der-Waals-Bindung und dadurch bedingt zu Betriebsstörungen kommen könnte.
  • Die 5 zeigt in sehr vereinfachter Darstellung eine Etikettiermaschine 1a, die sich von der Etikettiermaschine 1 im Wesentlichen nur dadurch unterscheidet, dass anstelle des Etikettieraggregates 7 ein Etikettieraggregat 7a vorgesehen ist, zwar zur Verarbeitung eines Etikettenmaterials 10a, welches aus einem Bahn- oder bandförmigen Trägermaterial 15 und aus an diesem Trägermaterial 15 lösbar vorgesehenen Etiketten 3a besteht. Das Etikettenmaterial 10a wird zur Übergabe der Etiketten 3a an die Flaschen 2 synchron mit der Bewegung des Rotors 4 in der dem Fachmann an sich bekannten Weise über eine Spenderkante 16 des Etikettieraggregates 7a bewegt, so dass das sich jeweils an dieser Spenderkante 16 beginnend mit dem vorauseilenden Etikettenende 3.1 vom Trägermaterial 15 ablösende Etikett 3a an einer Flasche 2 haftet und dann durch Drehen dieser Flasche 2 um ihre Flaschenachse FA unter vollständigem Abziehen von dem Trägermaterial 15 und unter Aufwickeln an die Flasche 2 angelegt wird. Für die Übergabe des jeweiligen Etiketts 3 von der Spenderkante 16 an die Flasche 2 ist diese Spenderkante oder ein die Spenderkante 16 aufweisender Teil des Etikettieraggregats 7a oder das Etikettieraggregat 7a insgesamt an die jeweilige Flasche 2 heranbewegt und wird zum bzw. während des Abziehens des Etiketts 3a vom Trägermaterial 15 von der betreffenden Flasche 2 wieder wegbewegt, wie dies in der 5 durch den Doppelpfeil D angedeutet ist.
  • Die Besonderheit besteht bei dieser Ausführung darin, dass die Etiketten 3a an einer Oberflächenseite, d. h. an der die Etikettenrückseite bildenden Oberflächenseite mit der Gecko-Struktur 10.3 versehen sind, mit der die Etiketten 3 durch die Van-der-Waals-Bindung einerseits am Trägermaterial 15 und andererseits bei und nach der Übergabe an der jeweiligen Flasche 2 haftend gehalten sind. Die Etiketten 3 sind beispielsweise wiederum so ausgebildet, dass sie auf den Flaschen 2 Rundum-Etiketten bilden, und zwar mit überlappend verbundenen Etikettenenden 3.1 und 3.2 (Bereich 9 der 1), wobei diese Verbindung dann ebenfalls durch die Gecko-Struktur 10.3 erreicht ist. Das Trägermaterial 15 bildet bei dieser Ausführung die Transfermittel zum Heranführen der Etiketten 3a an den Etikettenübergabebereich (Spenderkante 16).
  • Die 6 zeigt in vereinfachter Darstellung und Draufsicht eine Etikettiermaschine 1b, die sich von der Etikettiermaschine 1 dadurch unterscheidet, dass anstelle des Etikettieraggregates 7 ein Etikettieraggregat 7b vorgesehen ist, und zwar zur Verarbeitung von Einzeletiketten 3b, die als Etikettenstapel in einem zustellbaren Etikettenmagazin 17 (Doppelfeil E) bereit stehen. Das Etikettieraggregat 7b umfasst in der dem Fachmann an sich bekannten Weise u. a. einen um eine ver tikale Achse synchron mit dem Rotor 4 umlaufend angetriebenen Palettenträger 18 mit mehreren am Palettenträger 18 um jeweils eine vertikale Achse gesteuert schwenkbaren Etikettenpaletten 19 sowie eine ebenfalls um eine vertikale Achse synchron mit dem Rotor 4 umlaufende und beispielsweise als Greiferzylinder ausgebildete Transfertrommel 20. Die Drehrichtung F der Transfertrommel 20 ist entgegengesetzt zur Drehrichtung A des Rotors 4. Die Drehrichtung G des Palettenträgers 18 ist entgegengesetzt zur Drehrichtung F.
  • Die Etiketten 3b sind z. B. an ihrer dem Palettenträger 18 zugewandten Rückseite jeweils mit einer der Gecko-Struktur 10.3 entsprechenden Gecko-Struktur versehen, so dass ohne Verwendung eines Leimauftrags an den Etikettenpaletten 19 das jeweils erste im Etikettenmagazin 17 bereitstehende Etikett 3b durch Zustellen des Etikettenmagazins 17 mit seiner Gecko-Struktur an der sich vorbei bewegenden Etikettenpalette 19 anhaftet, mit dieser Etikettenpalette aus dem Etikettenmagazin 17 entnommen, mit der an dem umlaufenden Palettenträger 18 vorgesehenen Etikettenpalette 19 an die Transfertrommel 20 mitgeführt und von diesem auf die jeweils am Etikettieraggregat 7b vorbei bewegte Flasche 2 aufgebracht wird. Die Transfertrommel 20 weist dabei z. B. die dem Fachmann von Greiferzylindern bekannte Ausbildung auf.
  • Vorstehend wurde davon ausgegangen, dass bei dem Etikettieraggregat 7b die Etiketten 3b dem Etikettenmagazin 17 ohne einen Leimauftrag auf die Etikettenpaletten 19 entnommen werden. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Etikettenpaletten 19 an einer in Drehrichtung G des Palettenträgers 18 dem Etikettenmagazin 17 vorausgehenden Beleimungsstation in der üblichen Weise zu beleimen und mit diesem Leimauftrag dem Etikettenmagazin 17 zu entnehmen, während die Etiketten 3b dann mit Hilfe wenigstens einer mit der Transfertrommel 20 zusammenwirkenden und an den Etiketten vorgesehenen Gecko-Struktur von den Etikettenpaletten 19 abgenommen, am Transferzylinder 20 gehalten und anschließend mit ihrer beleimten Rückseite an die jeweilige am Etikettieraggregat 7b vorbei bewegte Flasche übergeben werden. Das Ablösen des jeweiligen Etiketts 3b von der Transfertrommel 20 erfolgt dann zumindest unterstützt durch Druckluft. Bei dieser Ausführung sind die im Etikettenmagazin 17 bereitstehenden Etiketten 3b dann an ihrer dem Palettenträger 18 abgewandten Vorderseite und dabei vorzugsweise außerhalb der Etikettenausstattung bzw. des Etikettenaufdrucks mit wenigstens einer Gecko-Struktur versehen.
  • Bei dem Etikettieraggregat 7b bilden der Palettenträger 18 mit den Etikettenpaletten 19 und der Transferzylinder 20 die Transfermittel zum Zuführen der Etiketten 3b an die Etikettenübergabeposition bzw. an die Flaschen 2.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • Allen vorbeschriebenen Ausführungen ist u. a. gemeinsam, dass die Etiketten 3, 3a, 3b oder das diese bildende Etikettenmaterial 10, 10a zeitweise mit der jeweiligen Gecko-Struktur an Funktionselementen des Etikettieraggregates 7, 7a, 7b, nämlich beispielsweise an den Transfertrommeln 8 und 10, dem Trägermaterial 15 oder an den Etikettenpaletten 19 gehalten ist. Es versteht sich, dass auch andere Funktionselemente eine Etikettiermaschine bzw. eines Etikettieraggregates einer solchen Maschine mit den Gecko-Strukturen an Etiketten bzw. Etikettenmaterial zusammenwirken können, beispielsweise auch zum Vorschub der Etiketten bzw. des Etikettenmaterials dienende Rollen, um z. B. einen schlupffreien Vorschub zu erreichen.
  • 1, 1a, 1b
    Etikettiermaschine
    2
    Flasche
    3, 3a, 3b
    Etikett
    3.1
    vorauseilendes Etikettenende
    3.2
    nacheilendes Etikettenende
    4
    Rotor
    5
    Drehteller
    6
    Transporteur
    7, 7a, 7b
    Etikettieraggregat
    8
    Transfertrommel
    9
    überlappender Verbindungsbereich
    10
    Etikettenmaterial
    10.1
    Folienbahn
    10.2, 10.3
    Gecko-Struktur
    11
    Rolle
    12
    Abziehvorrichtung
    13
    Schneidrolle
    13.1
    Schneidmesser
    14
    Leimstation
    15
    Trägermaterial
    16
    Spenderkante
    17
    Etikettenmagazin
    18
    Palettenträger
    19
    Etikettenpalette
    20
    Transferzylinder
    A
    Drehrichtung des Rotors 4
    B
    Drehrichtung der Transfertrommel 8
    C
    Abziehrichtung des Etikettenmaterials 10
    D
    Zustellbewegung der Spenderkante 16 bzw. des Etikettieraggregates 7 oder eines die Spenderkante 16 aufweisenden Teils dieses Aggregates z. B. Etikettierschlitten
    E
    Zustellung des Etikettenmagazins 17
    F
    Drehrichtung des Transferzylinders 20
    G
    Drehrichtung des Palettenträgers 18
    FA
    Flaschenachse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2005/065619 A1 [0002]

Claims (20)

  1. Verfahren zum Etikettieren von Flaschen oder dergleichen Behältern (2) unter Verwendung einer Etikettiermaschine (1, 1a, 1b) mit wenigstens einem Etikettieraggregat (7, 7a, 7b), in dem die Etiketten (3, 3a, 3b) an Transfermitteln (8, 15, 19, 20) gehalten an eine Etikettenübergabeposition bewegt und an die dort vorbei geführten Behälter (2) übergeben werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (3, 3a, 3b) oder ein diese Etiketten bildendes Etikettenmaterial (10) jeweils mittels wenigstens einer an den Etiketten (3, 3a, 3b) und/oder an dem Etikettenmaterial (10) vorgesehenen Gecko-Struktur (10.2, 10.3) wenigstens zeitweise an den Transfermitteln (8, 15, 19, 20) oder einem Transferelement abnehmbar gehalten und/oder an dem jeweiligen Behälter (2) fixiert werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transfermittel wenigstens eine um eine Achse, beispielsweise um eine vertikale Achse umlaufend angetriebene Transfertrommel (8, 20) aufweisen, an der die Etiketten (3) oder das diese Etiketten bildende Etikettenmaterial (10) durch die wenigstens eine Gecko-Struktur (10.2, 10.3) abnehmbar gehalten sind.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (3) von der Transfertrommel (8, 20) an die an dieser Trommel vorbei bewegten Behälter (2) übergeben werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (3) von der Transfertrommel (8, 20) durch Anhaften mit ihrer Gecko-Struktur (10.2, 10.3) an die Behälter (2) übergeben werden.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (3) durch Abtrennen von einem bahn- oder bandförmigen Etikettenmaterial (10) erzeugt werden und während des Abtrennens und/oder nach dem Abtrennen an den Transfermitteln (8) oder einem Transferelement mittels ihrer Gecko-Struktur (10.2, 10.3) gehalten sind.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Etikettenmaterials (10a) mit einem die Transfermittel bildenden Trägermaterial (15), an dem die Etiketten (3a) jeweils mittels wenigstens einer Gecko-Struktur (10.3) ablösbar gehalten sind und mit dem die Etiketten (3a) an die beispielsweise von einer Spenderkante (16) des Etikettieraggregates (7a) gebildete Etikettenübergabeposition bewegt werden.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die als Etikettenstapel in einem Etikettenmagazin (17) bereitstehenden Etiketten (3b) an ihren mit jeweils wenigstens einer Gecko-Struktur (10.2, 10.3) versehenen Oberflächenseite mit den Transfermitteln (19) aus dem Etikettenmagazin entnommen werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (3b) dem Etikettenmagazin (17) jeweils mit einer Etikettenpalette (19) entnommen werden.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung von Etiketten (3, 3a, 3b) oder eines Etikettenmaterials (10), welches an wenigstens einer Oberflächenseite durchgehend oder abschnittsweise mit der Gecko-Struktur (10.2, 10.3) versehen ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch die Verwendung von Etiketten, bei denen die Gecko-Struktur (10.2, 10.3) im Bereich des bei der Übergabe an die Behälter (2) vorauseilenden Etikettenende (3.1) und/oder des bei der Übergabe an die Behälter (2) nacheilenden Etikettenende (3.2) vorgesehen ist.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung von Etiketten (3, 3a, 3b), bei denen die wenigstens eine Gecko-Struktur (10.2, 10.3) entlang wenigstens eines Bereichs, vorzugsweise entlang wenigstens eines Randbereichs der Etiketten (3, 3a, 3b) vorgesehen ist, der sich in Richtung der Etikettenbewegung bei der Übergabe an den jeweiligen Behälter (2) erstreckt.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung von Etiketten (3, 3a, 3b), bei denen die Gecko-Struktur (10.2, 10.3) auf wenigstens einer Oberflächenseite ausschließlich außerhalb eines die Ausstattung des Etiketts bildenden bzw. bedruckten Bereichs vorgesehen ist.
  13. Etikett oder Etikettenmaterial zur Verwendung bei einem Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es an wenigstens einer Oberflächenseite zumindest auf einer Teilfläche eine Gecko-Struktur (10.2, 10.3) aufweist.
  14. Etikett nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es an wenigstens einer Oberflächenseite durchgehend oder abschnittsweise mit der Gecko-Struktur (10.2, 10.3) versehen ist.
  15. Etikett nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gecko-Struktur (10.2, 10.3) im Bereich des bei der Übergabe an die Behälter (2) vorauseilenden Etikettenende (3.1) und/oder des bei der Übergabe an die Behälter (2) nacheilenden Etikettenende (3.2) vorgesehen ist.
  16. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Gecko-Struktur (10.2, 10.3) entlang wenigstens eines Bereichs, vorzugsweise entlang wenigstens eines Etiketten-Randbereichs vorgesehen ist, der sich in Richtung einer Etikettenlängsseite erstreckt.
  17. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gecko-Struktur (10.2, 10.3) auf wenigstens einer Oberflächenseite ausschließlich außerhalb eines die Ausstattung des Etiketts bildenden bzw. bedruckten Bereichs vorgesehen ist.
  18. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es durch Abtrennen aus einem die wenigstens eine Gecko-Struktur (10.2, 10.3) aufweisenden bahn- oder bandförmigen Etikettenmaterial (10) erzeugt ist.
  19. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es Teil eines Etikettenmaterials (10a) mit einer Vielzahl von an einem Trägermaterial (15) lösbar gehaltenen Etiketten (3a) ist.
  20. Etikett nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass es mit der wenigstens einen Gecko-Struktur (10.2, 10.3) an dem Trägermaterial (15) lösbar gehalten ist.
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