-
Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff
Patentanspruch 1 sowie auf Etiketten gemäß Oberbegriff
Patentanspruch 13.
-
Wiederlösbare
Haftverbindungen zwischen gleichartigen oder verschiedenartigen
Materialien sind in unterschiedlicher Form bekannt. Bekannt sind insbesondere
auch sogenannte Gecko-Strukturen (
WO 2005/065619 A1 ), mit denen unter Ausnutzung des
sogenannten Van-der-Waals-Phänomens leim- bzw. kleberfreie
haftende und wieder lösbare Verbindungen möglich
sind. Es handelt sich hierbei um Haftsysteme, die in Anlehnung an
die Natur entwickelt wurden und die es in ihrer natürlichen
Form beispielsweise Insekten, aber auch Geckos ermöglichen,
auf beliebig orientierten Oberflächen zu laufen oder unter
bestimmten Bedingungen Körperteile aneinander zu fixieren
usw. In Anlehnung an die Natur besteht somit eine Gecko-Struktur
zur Ausbildung adhäsiver Oberflächen, die auch
an scheinbar glatten Gegenflächen haftet, aus einer Vielzahl
von über die betreffende Oberfläche wegstehenden
Mikrohaaren oder -vorsprängen, beispielsweise aus Vorsprüngen
mit einer Länge im Bereich zwischen 0,5 μm und 1000 μm,
mit einem Durchmesser im Bereich zwischen 0,05 und 50 μm
und einer Dichte von beispielsweise etwa 100–500 Vorsprüngen
je cm
2.
-
Bekannt
sind weiterhin unterschiedliche Verfahren und Vorrichtungen zum
Etikettieren von Flaschen oder dergleichen Behältern, wobei
zumindest allen Verfahren, die unter Verwendung von leistungsfähigen
Anlagen oder Etikettiermaschinen durchgeführt werden, u.
a. gemeinsam ist, dass die Etiketten, die entweder als Einzeletiketten
in einem Etikettenmagazin oder aber auf einen Trägermaterial
oder aber durch Abtrennen von einem bandförmigen Etikettenmaterial
bereit gestellt oder erzeugt werden, für die Übergabe
an den jeweiligen Behälter mit Transfermitteln an eine
Etikettenübergabeposition der Etikettiermaschine oder eine
Etikettieraggregates bewegt und dabei an diesen Transfermitteln
entweder durch einen Kleber- bzw. Leimauftrag oder durch Vakuum
oder durch mechanische Elemente, z. B. durch Greiferelemente zeitweise
gehalten sind. Dies bedeutet vielfach einen erhöhten Aufwand
in konstruktiver Hinsicht sowie hinsichtlich Wartung und Betriebskosten.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, mit dem in vereinfachter
Weise ein Etikettieren von Flaschen oder dergleichen Behältern möglich
ist. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend
dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Etiketten zur Verwendung bei diesem
Verfahren sind Gegenstand des Patentanspruchs 13.
-
Weiterbildungen,
Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben
sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination
grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig
von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil
der Beschreibung gemacht.
-
Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigen:
-
1 in
vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht einen mit einem Rundum-Rumpfetikett versehenen
Behälter in Form einer Flasche;
-
2 in
vergrößerter Teildarstellung einen Schnitt durch
ein Etikettenmaterial gemäß der Erfindung zum
Etikettieren der Behälter der 1;
-
3 in
vereinfachter schematischer Darstellung und in Draufsicht eine Etikettiermaschine umlaufender
Bauart mit einem Etikettieraggregat zur Verarbeitung des bandförmigen
Etikettenmaterials der 2;
-
4 in
vergrößerter Teildarstellung und im Schnitt ein
bahnförmiges Etikettenmaterial gemäß der
Erfindung mit Einzel-Etiketten an einem bandförmigen Trägermaterial;
-
5 in
vereinfachter Teildarstellung ein Etikettieraggregat zur Verarbeitung
des Etikettenmaterial der 4;
-
6 in
vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine weitere Ausführung
einer Etikettiermaschine zur Verwendung bei der Erfindung.
-
Die
in den 1–3 allgemein
mit 1 bezeichnete Etikettiermaschine dient zum Etikettieren von
Flaschen 2 mit Rundum-Etiketten 3, d. h. mit Etiketten,
die die jeweilige Flasche 2 vollständig umschließt.
Die Etikettiermaschine 1 besteht hierfür in bekannter
Weise aus einem um eine vertikale Maschinenachse in Richtung des
Pfeilers A umlaufend angetriebenen Rotor 4 mit einer Vielzahl
von am Umfang des Rotors vorgesehenen und von Drehtellern 5 gebildeten
Standflächen für jeweils eine Flasche 2. Die
zu etikettierenden Flaschen 2 werden dem Rotor 4 über
einen Transporteur 6 an einem Flascheneinlauf aufrecht
stehend so zugeführt, dass jeweils eine Flasche 2 auf
einem Drehteller 5 aufrecht stehend, d. h. mit ihrer Flaschenachse
FA in vertikaler Richtung orientiert angeordnet ist. Mit dem Rotor 4 werden
die Flaschen 2 an einem Etikettieraggregat 7 bzw.
an einer dortigen Etikettenübergabeposition vorbei bewegt,
an der jeweils ein am Umfang einer Übergabe- oder Transfertrommel 8 gehaltenes
Etikett mit einem vorauseilenden Etikettenende 3.1 an die
vorbei bewegte Flasche 2 übergeben wird. Das an
dieser Flasche 2 anhaftende Etikett 3 wird dann
anschließend durch Aufwickeln unter Drehung der Flasche 2 und durch
Abziehen von der Transfertrommel 8 auf die Flasche 2 als
Rundum-Etikett aufgebracht, und zwar derart, dass das auf der Transfertrommel 8 vorauseilende
Etikettenende 3.1 und das auf der Transfertrommel 8 nacheilende
Etikettenende 3.2 überlappend miteinander verbunden
sind, wie dies in der 1 durch den Überlappungsbereich 9 angedeutet ist.
Die etikettierten Flaschen 2 werden an einem Behälter-
oder Flaschenauslauf wieder an den Transporteur 6 zum Abtransportieren übergeben.
-
Die
Etiketten 3 sind an der kreiszylinderförmigen
Umfangsfläche der Transfertrommel 8, die ebenfalls
um eine vertikale Achse synchron mit dem Rotor 4 aber in
entgegen gesetztem Drehsinne, d. h. in Richtung des Pfeilers B angetrieben
ist, in einer nachstehend noch näher beschriebenen Weise
gehalten, und zwar beispielsweise in der Form, dass in Drehrichtung
B am Umfang der Transfertrommel 8 aufeinander folgende
Etiketten 3 etwas voneinander beabstandet sind. Die Länge
jedes Etiketts 3 ist etwas größer als
der Umfang, den die Flaschen 2 an ihrem zu etikettieren
Bereich (Flaschenrumpf) aufweisen, so dass die Etiketten 3 in
der vorstehend beschriebenen Weise überlappend aufgebracht
werden können.
-
Bei
der Etikettiermaschine 1 werden die Etiketten 3 aus
einem bahn- oder bahnförmigen Etikettenmaterial 10,
welches von einem nicht dargestellten Vorrat in Richtung des Pfeils
C abgezogen wird, durch Abtrennen erzeugt. Wie in der 2 dargestellt,
ist das Etikettenmaterial eine zumindest einlagige und an ihren
Oberflächenseiten aus Kunststoff bestehende Folienbahn 10.1,
die bei der dargestellten Ausführungsform an ihren beiden
Oberflächenseiten jeweils abschnittsweise mit jeweils einer
Gecko-Struktur 10.1 bzw. 10.2 ausgebildet ist,
d. h. mit einer Struktur, die aus einer Vielzahl von über
die betreffende Oberflächenseite der Folienbahn 10.1 wegstehenden
Mikrohärchen- oder Mikro-Vorsprüngen gebildet
ist. Die Vorsprünge besitzen beispielsweise eine Länge
im Bereich zwischen etwa 0,5 und 1000 μm, einen Durchmesser
im Bereich zwischen etwa 0,05 und 50 μm und einer Dichte
von beispielsweise etwa 100–500 Vorsprüngen je
cm2.
-
Eine
Oberflächenseite, beispielsweise die mit der Gecko-Struktur 10.2 versehene
Oberflächenseite bildet die nach dem Etikettieren der jeweiligen Flasche 2 sichtbare
Außenseite des Etiketts 3 und ist mit der jeweiligen
Etikettenausstattung versehen bzw. bedruckt.
-
Das
Etikettenmaterial 10 wird dem Etikettieraggregat 7 über
mehrere Rollen 11 und über eine motorisch angetriebene
Abziehvorrichtung 12 zugeführt und gelangt dabei
zunächst an eine Schneidrolle 13, an der die das
jeweilige Etikett 3 bildende Länge von dem Etikettenmaterial 10 abgetrennt
und an die Transfertrommel 8 übergeben wird.
-
Das
Abtrennen des jeweiligen Etiketts 3 von dem Etikettenmaterial 10 erfolgt
dabei in der Form, dass das Etikettenmaterial 10 über
die Schneidtrommel 13 geführt ist und das jeweils
vorauseilende Ende des Etikettenmaterials 10 von der Schneidtrommel 13 an
die Umfangsfläche der Transfertrommel 8 übergeben
und dort haftend mit der Trommel 8 mitgeführt
wird, bis ein an der Schneidtrommel 13 vorgesehenes Trennmesser 13.1 im
Zusammenwirken mit einer am Umfang der Transfertrommel 8 vorgesehenen
Trennschneide das Abtrennen der jeweils ein Etikett 3 bildenden
Länge vom Etikettenmaterial 10 bewirkt.
-
Eine
Besonderheit besteht bei dem beschriebenen Verfahren darin, dass
das vorübergehende Haften des über die Schneidtrommel 13 zugeführten Etikettenmaterials 10 und
der durch Abtrennen aus diesem Material gebildeten Etiketten 3 am
Umfang der Transfertrommel 8 durch die an der Vorderseite des
Etikettenmaterials 10 bzw. der Etiketten 3 vorgesehene
Gecko-Struktur 10.2 erfolgt, und zwar beruhend auf der
Van-der-Waals-Bindung.
-
Anders
als bei Etikettiermaschinen oder Etikettieraggregaten 7 gleicher
oder ähnlicher Ausführung bewirkt also nicht die
Transfertrommel 8 das Anhaften der Etiketten an dieser
Trommel, sondern die Etiketten 3 bzw. das Etikettenmaterial 10 selbst.
Es ist daher nicht erforderlich, die Transfertrommel 8 mit mechanischen
Greif- oder Halteelementen oder als Vakuumtrommel auszubilden. Es
ist lediglich erforderlich, dass die Transfertrommel 8 bzw.
deren Umfangsfläche eine für das Zusammenwirken
mit der Gecko-Struktur 10.2 geeignete Oberfläche
aufweist.
-
Eine
Besonderheit besteht weiterhin auch darin, dass das für
die Übergabe und das Aufwickeln der Etiketten 3 auf
die Flaschen 2 notwendige Anhaften des jeweils vorauseilenden
Etikettenendes 3.1 an der betreffenden Flasche 2 ebenfalls
durch die Gecko-Struktur erfolgt, und zwar durch die an der Rückseite
des Etikettenmaterials 10 bzw. der Etiketten 3 vorgesehene
Gecko-Struktur 10.3, und dass schließlich auch
die überlappende Verbindung 9 der beiden Enden 3.1 und 3.2 jedes
Etiketts durch die Gecko-Verbindungen 10.2 bzw. 10.3 erzeugt
wird.
-
Um
die Haftwirkung der Gecko-Struktur 10.2 an der Vorderseite
des Etikettenmaterials 10 durch die Etikettenausstattung,
d. h. durch den Aufdruck in ihrer Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen,
ist das Etikettenmaterial 10 so ausgeführt, dass
auf jeden Fall am vorauseilenden Ende 3.1 und an dem nacheilenden
Ende 3.2 jedes aus dem Etikettenmaterial 10 abgetrennten
Etiketts die Gecko-Struktur 10.2 freiliegt, d. h. dort
ohne eine Beeinträchtigung durch die Etikettenausstattung
bzw. durch den Etikettenaufdruck voll wirksam ist.
-
Es
versteht sich, dass hinsichtlich der Ausbildung des Etikettenmaterials 10,
aber auch hinsichtlich der Ausbildung und Anpassung der Etikettiermaschine
an dieses Material die verschiedensten Varianten möglich
sind. So ist es insbesondere möglich, beispielsweise die
Gecko-Struktur 10.2 an der Vorderseite des Etikettenmaterials 10 nicht
durchgängig auszubilden, sondern abschnittsweise, so dass
an den Enden 3.1 und 3.2 jedes Etiketts 3 jeweils
eine frei liegende Gecko-Struktur 10.2 streifenförmig senkrecht
oder quer zur Längserstreckung des Etikettenmaterials 10 bzw.
des jeweiligen Etiketts 3 erhalten ist, oder aber in der
Weise, dass von der Gecko-Struktur 10.2 freie, aber von
dieser Struktur umschlossene Fenster gebildet sind, an denen die
Folienbahn 10 jeweils frei liegt und innerhalb der der
Etikettenaufdruck bzw. die Etikettenausstattung vorgesehen sind.
In gleicher Weise kann auch die Gecko-Struktur 10.3 abschnittweise
ausgeführt sein, so dass zumindest dort, wo beim Abtrennen
die Etikettenenden 3.1 und 3.2 gebildet werden,
jedes Etikett 3 an beiden Etikettenenden 3.1 und 3.2 die
Gecko-Struktur 10.3 ebenfalls aufweist.
-
Weiterhin
besteht die Möglichkeit, die Gecko-Struktur 10.3 nur
am Rand der Etikettenrückseite vorzusehen, so dass ein
vereinfachtes Wiederablösen der Etiketten 3 von
den Flaschen 1 von der Etikettenmitte her erreichbar ist.
-
Weiterhin
besteht die Möglichkeit, das Ablösen der Etiketten 3 von
der Transfertrommel 8 bei der Übergabe an eine
Flasche 2 und/oder das dortige Anhaften der Etiketten 3 bzw.
des jeweils vorauseilenden Etikettenendes 3.1 durch Druckluft
zu unterstützen.
-
Weiterhin
besteht auch die Möglichkeit, für das Anhaften
der Etiketten 3 an der jeweiligen Flasche 2 und/oder
für die überlappende Verbindung der Etikettenenden 3.1 und 3.2 zusätzlich
einen Leimauftrag zu verwenden, beispielsweise durch eine Leimstation 14,
die im Bereich der Übergabe der Etiketten 3 von
der Transfertrommel 8 an die Flaschen 2 (Etikettenübergabebereich)
vorgesehen ist und mit der auf der Rückseite jedes Etiketts 3,
die der Umfangsfläche der Transfertrommel 8 abgewandt
ist, ein wenigstens einmaliger, beispielsweise wenigstens zweimaliger
z. B. streifenförmiger Leimauftrag im Bereich des Etikettenendes 3.1 bzw. 3.2 erfolgt.
Bei dieser Ausführungsform kann dann ein Etikettenmaterial 10 verwendet
werden, welches an seiner Rückseite die Gecko-Struktur 10.3 nicht
aufweist.
-
Unabhängig
davon, ob die Etikettiermaschine 1 bzw. deren Etikettieraggregat 7 die
Leimstation 14 aufweist oder nicht, kann bei der Etikettiermaschine 1 u.
a. auf mechanische Elemente und auf Vakuum zum Halten der Etiketten 3 an
der Transfertrommel 8 verzichtet werden, und zwar u. a.
mit den Vorteilen
einer vereinfachten konstruktiven Ausbildung
der als Transfermittel für die Etiketten 3 dienenden
Transfertrommel 8,
einer deutlichen Verringerung des
Wartungsaufwandes u. a. durch den Wegfall der Reinigung von Vakuumbohrungen
oder Öffnungen am Umfang der Transfertrommel, sowie ggs.
auch an weiteren Bereichen oder Funktionselementen des jeweiligen
Etikettieraggregates bzw. der jeweiligen Etikettierstation,
eines
Wegfalls einer Vakuumversorgung oder einer erheblichen Reduzierung
der Leistung einer Vakuumversorgung, mit einem erheblichen Kostenvorteil durch
Senkung der Betriebskosten, sowie
eines vereinfachten Handlings
der Etikettiermaschine 1 für den jeweiligen Bediener,
insbesondere auch durch den Wegfall einer Optimierung von Vakuumeinstellungen
an der Transfertrommel 8 sowie ggs. auch an weiteren Bereichen
oder Funktionselementen des jeweiligen Etikettieraggregates bzw.
der jeweiligen Etikettierstation.
-
Da
die jeweilige Gecko-Struktur 10.2 bzw. 10.3 an
jedem Bereich des Etikettenmaterials 10 bzw. an jedem Etikett 3 allenfalls
nur wenige Male für ein vorübergehendes Anhaften
und Wiederlösen genutzt wird, besteht auch nicht die Gefahr,
dass es durch einen Verschleiß der Gecko-Struktur 10.2 bzw. 10.3 zu
einem unzureichenden Anhaften der Etiketten 3 durch Nachlassen
der Van-der-Waals-Bindung und dadurch bedingt zu Betriebsstörungen
kommen könnte.
-
Die 5 zeigt
in sehr vereinfachter Darstellung eine Etikettiermaschine 1a,
die sich von der Etikettiermaschine 1 im Wesentlichen nur
dadurch unterscheidet, dass anstelle des Etikettieraggregates 7 ein
Etikettieraggregat 7a vorgesehen ist, zwar zur Verarbeitung
eines Etikettenmaterials 10a, welches aus einem Bahn- oder
bandförmigen Trägermaterial 15 und aus
an diesem Trägermaterial 15 lösbar vorgesehenen
Etiketten 3a besteht. Das Etikettenmaterial 10a wird
zur Übergabe der Etiketten 3a an die Flaschen 2 synchron
mit der Bewegung des Rotors 4 in der dem Fachmann an sich
bekannten Weise über eine Spenderkante 16 des
Etikettieraggregates 7a bewegt, so dass das sich jeweils
an dieser Spenderkante 16 beginnend mit dem vorauseilenden
Etikettenende 3.1 vom Trägermaterial 15 ablösende
Etikett 3a an einer Flasche 2 haftet und dann
durch Drehen dieser Flasche 2 um ihre Flaschenachse FA
unter vollständigem Abziehen von dem Trägermaterial 15 und
unter Aufwickeln an die Flasche 2 angelegt wird. Für
die Übergabe des jeweiligen Etiketts 3 von der Spenderkante 16 an
die Flasche 2 ist diese Spenderkante oder ein die Spenderkante 16 aufweisender Teil
des Etikettieraggregats 7a oder das Etikettieraggregat 7a insgesamt
an die jeweilige Flasche 2 heranbewegt und wird zum bzw.
während des Abziehens des Etiketts 3a vom Trägermaterial 15 von
der betreffenden Flasche 2 wieder wegbewegt, wie dies in
der 5 durch den Doppelpfeil D angedeutet ist.
-
Die
Besonderheit besteht bei dieser Ausführung darin, dass
die Etiketten 3a an einer Oberflächenseite, d.
h. an der die Etikettenrückseite bildenden Oberflächenseite
mit der Gecko-Struktur 10.3 versehen sind, mit der die
Etiketten 3 durch die Van-der-Waals-Bindung einerseits
am Trägermaterial 15 und andererseits bei und
nach der Übergabe an der jeweiligen Flasche 2 haftend
gehalten sind. Die Etiketten 3 sind beispielsweise wiederum
so ausgebildet, dass sie auf den Flaschen 2 Rundum-Etiketten bilden,
und zwar mit überlappend verbundenen Etikettenenden 3.1 und 3.2 (Bereich 9 der 1),
wobei diese Verbindung dann ebenfalls durch die Gecko-Struktur 10.3 erreicht
ist. Das Trägermaterial 15 bildet bei dieser Ausführung
die Transfermittel zum Heranführen der Etiketten 3a an
den Etikettenübergabebereich (Spenderkante 16).
-
Die 6 zeigt
in vereinfachter Darstellung und Draufsicht eine Etikettiermaschine 1b,
die sich von der Etikettiermaschine 1 dadurch unterscheidet, dass
anstelle des Etikettieraggregates 7 ein Etikettieraggregat 7b vorgesehen
ist, und zwar zur Verarbeitung von Einzeletiketten 3b,
die als Etikettenstapel in einem zustellbaren Etikettenmagazin 17 (Doppelfeil
E) bereit stehen. Das Etikettieraggregat 7b umfasst in
der dem Fachmann an sich bekannten Weise u. a. einen um eine ver tikale
Achse synchron mit dem Rotor 4 umlaufend angetriebenen
Palettenträger 18 mit mehreren am Palettenträger 18 um
jeweils eine vertikale Achse gesteuert schwenkbaren Etikettenpaletten 19 sowie
eine ebenfalls um eine vertikale Achse synchron mit dem Rotor 4 umlaufende
und beispielsweise als Greiferzylinder ausgebildete Transfertrommel 20.
Die Drehrichtung F der Transfertrommel 20 ist entgegengesetzt
zur Drehrichtung A des Rotors 4. Die Drehrichtung G des
Palettenträgers 18 ist entgegengesetzt zur Drehrichtung
F.
-
Die
Etiketten 3b sind z. B. an ihrer dem Palettenträger 18 zugewandten
Rückseite jeweils mit einer der Gecko-Struktur 10.3 entsprechenden
Gecko-Struktur versehen, so dass ohne Verwendung eines Leimauftrags
an den Etikettenpaletten 19 das jeweils erste im Etikettenmagazin 17 bereitstehende Etikett 3b durch
Zustellen des Etikettenmagazins 17 mit seiner Gecko-Struktur
an der sich vorbei bewegenden Etikettenpalette 19 anhaftet,
mit dieser Etikettenpalette aus dem Etikettenmagazin 17 entnommen,
mit der an dem umlaufenden Palettenträger 18 vorgesehenen
Etikettenpalette 19 an die Transfertrommel 20 mitgeführt
und von diesem auf die jeweils am Etikettieraggregat 7b vorbei
bewegte Flasche 2 aufgebracht wird. Die Transfertrommel 20 weist
dabei z. B. die dem Fachmann von Greiferzylindern bekannte Ausbildung
auf.
-
Vorstehend
wurde davon ausgegangen, dass bei dem Etikettieraggregat 7b die
Etiketten 3b dem Etikettenmagazin 17 ohne einen
Leimauftrag auf die Etikettenpaletten 19 entnommen werden. Grundsätzlich
besteht aber auch die Möglichkeit, die Etikettenpaletten 19 an
einer in Drehrichtung G des Palettenträgers 18 dem
Etikettenmagazin 17 vorausgehenden Beleimungsstation in
der üblichen Weise zu beleimen und mit diesem Leimauftrag
dem Etikettenmagazin 17 zu entnehmen, während
die Etiketten 3b dann mit Hilfe wenigstens einer mit der
Transfertrommel 20 zusammenwirkenden und an den Etiketten
vorgesehenen Gecko-Struktur von den Etikettenpaletten 19 abgenommen,
am Transferzylinder 20 gehalten und anschließend
mit ihrer beleimten Rückseite an die jeweilige am Etikettieraggregat 7b vorbei bewegte
Flasche übergeben werden. Das Ablösen des jeweiligen
Etiketts 3b von der Transfertrommel 20 erfolgt
dann zumindest unterstützt durch Druckluft. Bei dieser
Ausführung sind die im Etikettenmagazin 17 bereitstehenden
Etiketten 3b dann an ihrer dem Palettenträger 18 abgewandten
Vorderseite und dabei vorzugsweise außerhalb der Etikettenausstattung
bzw. des Etikettenaufdrucks mit wenigstens einer Gecko-Struktur
versehen.
-
Bei
dem Etikettieraggregat 7b bilden der Palettenträger 18 mit
den Etikettenpaletten 19 und der Transferzylinder 20 die
Transfermittel zum Zuführen der Etiketten 3b an
die Etikettenübergabeposition bzw. an die Flaschen 2.
-
Die
Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben.
Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich
sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke
verlassen wird.
-
Allen
vorbeschriebenen Ausführungen ist u. a. gemeinsam, dass
die Etiketten 3, 3a, 3b oder das diese
bildende Etikettenmaterial 10, 10a zeitweise mit
der jeweiligen Gecko-Struktur an Funktionselementen des Etikettieraggregates 7, 7a, 7b,
nämlich beispielsweise an den Transfertrommeln 8 und 10, dem
Trägermaterial 15 oder an den Etikettenpaletten 19 gehalten
ist. Es versteht sich, dass auch andere Funktionselemente eine Etikettiermaschine
bzw. eines Etikettieraggregates einer solchen Maschine mit den Gecko-Strukturen
an Etiketten bzw. Etikettenmaterial zusammenwirken können,
beispielsweise auch zum Vorschub der Etiketten bzw. des Etikettenmaterials
dienende Rollen, um z. B. einen schlupffreien Vorschub zu erreichen.
-
- 1,
1a, 1b
- Etikettiermaschine
- 2
- Flasche
- 3,
3a, 3b
- Etikett
- 3.1
- vorauseilendes
Etikettenende
- 3.2
- nacheilendes
Etikettenende
- 4
- Rotor
- 5
- Drehteller
- 6
- Transporteur
- 7,
7a, 7b
- Etikettieraggregat
- 8
- Transfertrommel
- 9
- überlappender
Verbindungsbereich
- 10
- Etikettenmaterial
- 10.1
- Folienbahn
- 10.2,
10.3
- Gecko-Struktur
- 11
- Rolle
- 12
- Abziehvorrichtung
- 13
- Schneidrolle
- 13.1
- Schneidmesser
- 14
- Leimstation
- 15
- Trägermaterial
- 16
- Spenderkante
- 17
- Etikettenmagazin
- 18
- Palettenträger
- 19
- Etikettenpalette
- 20
- Transferzylinder
- A
- Drehrichtung
des Rotors 4
- B
- Drehrichtung
der Transfertrommel 8
- C
- Abziehrichtung
des Etikettenmaterials 10
- D
- Zustellbewegung
der Spenderkante 16 bzw. des Etikettieraggregates 7 oder eines
die Spenderkante 16 aufweisenden Teils dieses Aggregates
z. B. Etikettierschlitten
- E
- Zustellung
des Etikettenmagazins 17
- F
- Drehrichtung
des Transferzylinders 20
- G
- Drehrichtung
des Palettenträgers 18
- FA
- Flaschenachse
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2005/065619
A1 [0002]