-
Die
Erfindung betrifft eine mehradrige, insbesondere zweiadrige Signalleitung
sowie ein Kontaktelement für
eine solche Signalleitung.
-
Signalleitungen
werden beispielsweise im Kraftfahrzeug-Bereich im Rahmen eines Kraftfahrzeug-Bordnetzes
als so genannte Daten- oder Busleitungen eingesetzt, über die
Datensignale übertragen
werden. Ein bekanntes Bus-System ist beispielsweise der so genannte
CAN-Bus oder auch der so genannte FLEXRAY-Bus. Bei derartigen Signal-
oder Datenleitungen werden regelmäßig nur sehr geringe elektrische
Ströme übermittelt.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte mehradrige
Signalleitung zur Verfügung
zu stellen.
-
Die
Aufgabe wird gelöst
mit einer mehradrigen, insbesondere zweiadrigen Signalleitung, umfassend
zwei Leiteradern, die über
einen gemeinsamen Kabelmantel nach Art einer Rasterstegleitung miteinander
verbunden und über
den Kabelmantel auch voneinander beabstandet sind. Im Material des
Kabelmantels ist hierbei getrennt von den Leiteradern eine Zugentlastungsader
vorgesehen.
-
Die
Signalleitung ist also insbesondere als eine so genannte Rasterstegleitung
ausgebildet, bei der die einzelnen Leiteradern nebeneinander angeordnet
und insbesondere parallel zueinander verlaufen und durch den Kabelmantel
zueinander auf gleichem Abstand gehalten sind.
-
Durch
die in den Kabelmantel eingebrachte Zugentlastungsader wird der
besondere Vorteil einer Entkopplung der elektrischen Eigenschaft
von der mechanischen Tragfunktion der Signalleitung erreicht. Dies
beruht auf der Überlegung, dass
bei der Signalleitung die heute eingesetzten Leiterquerschnitte
der einzelnen Leiteradern sehr viel größer sind als im Hinblick auf
die Stromübertragung
erforderlich wäre.
Durch die Zugentlastungsader können daher
die Leiteradern im Vergleich zu bisher eingesetzten Signalleitungen
mit deutlich geringerem Querschnitt ausgebildet werden. Dies führt insgesamt
zu einer deutlichen Material- und Kosteneinsparung. Die möglichen
Querschnitts-Reduzierungen betragen hierbei beispielsweise bis zu
50%.
-
Mit
der Anordnung der Zugentlastungsader getrennt von den Leiteradern
innerhalb des Isolationsmaterials des Kabelmantels ist zusätzlich der Vorteil
erreicht, dass der eigentliche Kontaktierungsprozess der Leiteradern über die
Zugentlastungsader nicht behindert ist. Die Kontaktierung der Leiteradern ist
identisch zu herkömmlichen
mehradrigen Signalleitungen. Die Kontaktierung wird nicht gestört durch eine
Zugentlastungsader, die beispielsweise in einem Litzenleiter verläuft.
-
Ein
weiterer Vorteil der getrennten Anordnung der Zugentlastungsader
von den Leiteradern ist darin zu sehen, dass Wechselwirkungen zwischen den
Leiteradern und der Zugentlastungsader ausgeschlossen sind. So treten
beispielsweise keine Probleme aufgrund eines galvanischen Kontakts
zwischen der Leiterader und einer metallischen Zugentlastungsader
auf.
-
Zweckdienlicherweise
bildet die Zugentlastungsader eine neutrale Faser der Signalleitung,
d. h. im Querschnitt gesehen ist die Zugentlastungsader im Symmetriemittelpunkt
der Signalleitung angeordnet, so dass die Zugentlastungsader bei
einer Biegung der Signalleitung unbelastet bleibt.
-
Vorzugsweise
weist der Kabelmantel einen Verbindungssteg zwischen den Leiteradern
auf und die Zugentlastungsader ist in diesem Verbindungssteg insbesondere
mittig zwischen den Leiteradern angeordnet. Die Zugentlastungsader
ist hierbei also von den beiden benachbarten Leiteradern gleich
weit beabstandet. Bei einer zweiadrigen Signalleitung verläuft die
Zugentlastungsader in der Leitungsmitte.
-
Bei
der Signalleitung ist für
eine gute Signalübertragung
eine definierte, konstante Leitungsimpedanz wichtig. Da über die
Zugentlastungsader die erforderlichen mechanischen Eigenschaften
gesichert sind, kann das Design der Signalleitung sich nach den
Anforderungen der Leitungsimpedanz richten. Vorzugsweise überübernimmt
die Zugentlastungsader zusätzlich
eine elektrische Funktion. So wird beispielsweise durch Wahl des
Materials und/oder der Querschnittsgeometrie der Zugentlastungsader
auf die Leitungsimpedanz Einfluss genommen. Bevorzugt wird als Zugentlastungsader
eine nichtleitende Kunststoffaser, insbesondere eine Aramidfaser
bzw. ein Faserbündel
verwendet. Alternativ ist die Zugentlastungsader aus einem elektrisch
leitenden Material und besteht insbesondere aus einem Metall und
ist bevorzugt als ein einadriger Metalldraht ausgebildet. Die Zugentlastungsader
kann hierdurch beispielsweise eine Abschirmfunktion übernehmen,
und damit einen positiven Beitrag zur EMV-Stabilität (elektromagnetische
Verträglichkeit)
leisten. Dies ist insbesondere bei der Verwendung des so genannten
FLEXRAY-Busses von besonderer Bedeutung, da bei dieser Bus-Architektur
hohe Übertragungsfrequenzen vorgesehen
sind.
-
Die
Zugentlastungsader besteht hierbei beispielsweise aus einem besonders
zugfesten Material, wie beispielsweise Stahl. Alternativ zu einer
metallischen Ausgestaltung kann auch eine nicht leitende Ausgestaltung
vorgesehen sein. Hier werden vorzugsweise hochfeste Aramidfasern
eingesetzt.
-
Die
Signalleitung wird vorzugsweise verdrillt, d. h. die Signalleitung
erstreckt sich in Leitungslängsrichtung
in etwa entlang einer Schraubenlinie.
-
Die
Leitungsadern sind vorzugsweise weiterhin als so genannte Litzenleiter
ausgebildet, und bestehen daher aus einer Vielzahl von einzelnen
miteinander verlitzten Einzeldrähten.
-
Die
Leitungsadern weisen zweckdienlicherweise einen Querschnitt von < 0,5 mm2,
vorzugsweise < 0,35
mm2 auf. Dieser Querschnitt ist für die Übertragung
der Signale vollkommen ausreichend.
-
Die
Zugentlastungsadern sind zweckdienlicherweise durch Koextrusion
mit dem Kabelmantel in diesen eingebracht. Hierdurch ist eine einfache
und schnelle Herstellung ermöglicht.
-
In
einer alternativen Ausgestaltung ist die Signalleitung unsymmetrisch
ausgebildet und weist eine ungerade Anzahl von Leiteradern, beispielsweise
drei Leiteradern auf. Zweckdienlicherweise sind hierbei die beiden äußeren Leiteradern
im Betriebsfall auf dem gleichen elektrischen Potenzial. Eine derartige
Signalleitung wird vorzugsweise verdrillt, so dass diese beiden äußeren, auf
gleichem Potenzial liegende Leiteradern nach Art einer elektrischen
Abschirmung wirken.
-
Bei
verdrillten Signalleitungen ist bei Bedarf eine zusätzliche
Leiterumhüllung
vorgesehen, um eine definierte Außenkontur vorzugeben.
-
Die
Signalleitung ist vorzugsweise insgesamt als eine vorkonfektionierte
Leitung ausgebildet, wobei hierzu zumindest an einem und vorzugsweise an
beiden Leitungsenden Kontaktelemente angeschlagen sind. Im jeweiligen
Kontaktelement ist der Kabelmantel zwischen den Leiteradern getrennt
und die Leiteradern sind jeweils einzeln zu einem jeweiligen Anschlusskontakt
geführt.
Zusätzlich
ist im Kontaktelement ein Befestigungselement für die Zugentlastungsader vorgesehen.
Ein derartiges Kontaktelement ist also speziell angepasst an die
Signalleitung mit der im Kabelmantel eingebetteten Zugentlastungsader,
die üblicherweise
in der Leitungsmitte verläuft.
-
Durch
die Aufteilung der Leiteradern können diese
an getrennte Positionen geführt
werden. Heutige Rasterstegleitungen liegen in einem definierten Rastermaß von beispielsweise
2,54 mm vor, das bedeutet, dass die Leiteradern in einem definierten
Abstand von 2,54 mm zueinander fixiert sind. Bei der hier beschriebenen
Signalleitung ist dieses Rastermaß demgegenüber vorzugsweise reduziert,
so dass der erforderliche Bauraum verringert ist. Dies ist insbesondere
bei Anwendungen im Fahrzeugbereich von Vorteil. Durch die Auftrennung
der Leiteradern im Bereich des Kontaktelements wird in vorteilhafter Weise
eine Rasteraufweitung auf das übliche
Rastermaß von
beispielsweise 2,54 mm vorgenommen, um ein definiertes, genormtes
Rastermaß für ein Kontaktelement
einzunehmen.
-
Zweckdienlicherweise
ist das Kontaktelement als ein Steckelement ausgebildet und ist
geeignet für
die Kombination mit handelsüblichen,
genormten Steckern, so dass die Signalleitung durch eine einfache
Steckverbindung mit handelsüblichen Steckern
an beispielsweise ein Kfz-Bordnetz angeschlossen werden kann.
-
Das
Kontaktelement weist zweckdienlicherweise ein mehrteiliges Gehäuse auf,
welches ein Zugentlastungsteil umfasst, in dem ein Befestigungselement
und eine Aufnahme für
einen Kontaktierungsbereich der Anschlusskontakte ausgebildet sind.
Zusätzlich
ist an einem vorderen Freiende des Kontaktelements ein Steckergehäuse vorgesehen.
Das Steckergehäuse
nimmt ein vorderes Freiende der Anschlusskontakte auf. Das Steckergehäuse ist
hierbei zur Kontaktierung mit einem genormten, handelsüblichen
und damit standardmäßigen Gegenkontaktelement
ausgebildet. Durch die mehrteilige Ausgestaltung des Gehäuses des
Kontaktelements ist quasi eine Adapterlösung verwirklicht, so dass
die speziell angepasste Signalleitung mit der Zugentlastungsader
problemlos mit herkömmlichen
Systemen kompatibel ist. Bei dieser Ausführungsvariante bildet das Zugentlastungsteil
quasi ein Adapterteil zur Anbindung der Signalleitung.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung ist das Zugentlastungsteil entlang einer
Teilungsebene getrennt, weist also mehrere Gehäuseteile auf. Die Zugentlastungsader
ist hierbei zweckdienlicherweise durch Zusammenfügen der vorzugsweise zwei Teile geklemmt.
Das Befestigungselement ist hierzu beispielsweise als ein zweiteiliges
Klemmelement, beispielsweise nach Art eines Schneidklemm-Elements ausgebildet.
Die Klemmung erfolgt hierbei beim Zusammenfügen der beiden Teile des Zugentlastungsteils.
Das Befestigungselement ist in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls zweiteilig
ausgebildet, wobei das eine Teil am unteren Gehäuseteil des Zugentlastungsteils
und das andere am oberen Gehäuseteil des
Zugentlastungsteils angeordnet ist.
-
Im
Hinblick auf eine zuverlässige
Kontaktierung ist der Kabelmantel innerhalb des Kontaktelements
im Bereich der Zugentlastungsader aufgetrennt und die Zugentlastungsader
ist mittig zwischen den Leitungsadern geführt. Hierdurch wird die bereits erwähnte Rasteraufweitung
problemlos ermöglicht.
-
Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung
weiterhin gelöst
durch ein derartiges Kontaktelement für die Signalleitung gemäß Anspruch
15.
-
Die
im Hinblick auf die Signalleitung angeführten Vorteile und bevorzugten
Ausgestaltungen sind sinngemäß auch auf
das Kontaktelement zu übertragen.
-
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen jeweils in schematischen und teilweise stark vereinfachten
Darstellungen:
-
1 einen
Querschnitt durch eine zweiadrige Rasterstegleitung mit Zugentlastungsader,
-
2 eine
stark vereinfachte Längsschnittdarstellung
durch ein Kontaktelement mit daran angeschlossener Signalleitung,
-
3a bis 3c unterschiedliche
perspektivische Darstellungen des Kontaktelements nach 2 mit
angeschlossener Signalleitung mit teilweise geöffnetem Kontaktgehäuse.
-
In
den Figuren sind gleich wirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
-
Bei
der in 1 gezeigten Signalleitung 2 handelt es
sich um eine ungeschirmte, zweiadrige Leitung, die als Rasterstegleitung
ausgebildet ist. Die Signalleitung 2 dient zur Übertragung
von Daten- und Informationssignalen, insbesondere in einem Kraftfahrzeug-Bordnetz.
Die Signalleitung 2 ist zur Übertragung von lediglich geringsten
Strömen
im Milli-Ampere-Bereich ausgebildet.
-
Die
Signalleitung 2 umfasst hierzu zwei Leiteradern 4,
die jeweils als Litzen ausgebildet sind. D. h. jede Leiterader 4 besteht
aus einer Vielzahl von einzelnen miteinander verlitzten Einzeldrähten 6.
Die beiden Leiteradern 4 mit kreisrundem Querschnitt sind
von einem gemeinsamen Kabelmantel 8 umgeben und über diesen
miteinander verbunden. Unter Kabelmantel 8 wird hier die
die Leiteradern 4 unmittelbar umgebende Isolation verstanden.
Die Leiteradern 4 sind hierbei voneinander um ein definiertes Rastermaß beabstandet.
Der Abstand liegt vorzugsweise unter dem üblichen Rastermaß von 2,54
mm.
-
Im
mittleren Verbindungsbereich zwischen den Leiteradern 4 weist
der Kabelmantel 8 einen Verbindungssteg 10 auf.
Im Bereich dieses Verbindungsstegs 10 ist im Kabelmantel 8 eine
Zugentlastungsader 12 eingebettet. In alternativen Ausgestaltungen
weist die Signalleitung 2 insgesamt einen runden, eckigen
oder elliptischen Querschnitt auf, wobei der der Kabelmantel 8 beide
Leiteradern 4 in kompakter Weise umgibt und die Zugentlastungsader 12 bevorzugt
zwischen den Leiteradern 4 verläuft. Die Zugentlastungsader 12 besteht
vorzugsweise aus einem nicht leitenden Material. Sie besteht hierbei
vorzugsweise aus einer Vielzahl von Einzeladern, die zu einem Bündel zusammengefasst
sind. Als zugfeste, nicht leitende Fasern bieten sich insbesondere
Aramidfasern an, die eine hohe Zugfestigkeit aufweisen. Alternativ
besteht die Zugentlastungsader 12 aus einem Metall, wie
beispielsweise Stahl, mit hoher Zugfestigkeit. In diesem Fall ist
die Zugentlastungsader 12 insbesondere als einadriger Zugdraht
ausgebildet.
-
Die
Zugentlastungsader 12 übernimmt
eine mechanische Tragfunktion für
die Signalleitung 2, so dass die Leitungsadern 4 von
mechanischen Belastungen befreit sind. Dadurch können die Leiteradern 4 im
Vergleich zu herkömmlichen
Signalleitungen mit einer verringerten Querschnittsfläche ausgebildet werden.
Für die
geringen zu übertragenden
Ströme reichen
nämlich
bereits sehr kleine Querschnittsflächen aus. Bisher konnten diese
jedoch nicht eingesetzt werden, da dann die mechanische Stabilität der Signalleitung
insgesamt zu gering gewesen wäre. Durch
das Einbringen der Zugentlastungsader 12 sind nunmehr die
mecha nischen von den elektrischen Funktionen entkoppelt. Durch den
im Vergleich zu bisherigen Signalleitungen 2 verringerten Querschnitt
der Leiteradern 4 ergibt sich insgesamt eine deutliche
Materialeinsparung für
die Leiteradern 4 von bis zu 50%.
-
Neben
der mechanischen Tragfunktion kann die Zugentlastungsader 12 bei
der Ausgestaltung als elektrisch leitfähige Ader zudem auch noch eine
ergänzende
elektrische Funktion einnehmen. Sie kann nämlich insbesondere auch nach
Art einer Abschirmung oder einer Erdung herangezogen werden. In diesem
Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, dass die Zugentlastungsader 12 nicht
in Kontakt mit den Leiteradern 4 steht, sondern beabstandet
von diesen im Kabelmantel 8 eingebettet ist.
-
Durch
die mittige Anordnung zwischen den Leiteradern und eingebettet im
Kabelmantel 8 sind insgesamt korrosive Wirkungen ausgeschlossen,
da das Metall der Zugentlastungsader 12 nicht mit dem Metall
der Leiterader 4 galvanisch in Berührung kommt.
-
Prinzipiell
besteht die Möglichkeit,
die Signalleitung 2 nach Art einer Twisted-Pair-Leitung verdrillt
auszugestalten. Durch die Ausgestaltung als Rasterstegleitung mit
der Zugentlastungsader 12 insbesondere als neutrale Faser
wird über
die gesamte Länge
der Signalleitung 2 ein gleicher Abstand der Leiteradern 4 zueinander
und zur Symmetriemitte (Zugentlastungsader 12) gewährleistet.
Dies ist für die
elektrischen Eigenschaften der Signalleitung 2 von Vorteil.
-
Herstellungstechnisch
wird zur Einbringung der Zugentlastungsader 12 derart vorgegangen, dass
beim Ausbilden des Kabelmantels 8 die Zugentlastungsader 12 durch
Koextrusion in den Kabelmantel 8 eingebettet wird. Beim
Herstellprozess werden daher die Leiteradern 4 sowie die
Zugentlastungsader 12 in einem Koextrusionsprozess mit
dem Kabelmantel 8 überzogen.
Die Leiteradern 4 verlaufen daher über die gesamte Länge der
Signalleitung 2 streng parallel zueinander und zu der Zugentlastungsader 12.
Die Leiteradern 4 weisen jeweils auch immer exakt den gleichen
Abstand zu der Zugentlastungsader 12 über die gesamte Länge der
Signalleitung 2 auf.
-
An
die Signalleitung 2 wird endseitig ein speziell ausgebildetes
Kontaktelement angeschlagen, welches im Ausführungsbeispiel nach Art eines Steckkontaktelements 14 ausgebildet
ist. Ein Ausführungsbeispiel
des Steckkontaktelements 14 ist in den 2 sowie 3a bis 3c dargestellt.
-
An
die jeweilige Leiterader 4 ist ein so genannter Buchsenkontakt
als Anschlusskontakt 16 durch Crimpen befestigt. Hierzu
ist die Signalleitung 2 zunächst in ein Kontaktgehäuse 18 des
Steckkontaktelements eingeführt.
Die Leiteradern 4 sind endseitig abisoliert und über einen
Crimpkontakt 20 kontaktiert. Der Anschlusskontakt 16 weist
allgemein einen rückwärtigen Kontaktierungsbereich
sowie einen vorderen Anschlussbereich auf. Im Ausführungsbeispiel
weist der rückwärtige Kontaktierungsbereich den
Crimpkontakt 20 und der Anschlussbereich einen Buchsenkontakt 21 auf.
Die Kontaktierung kann alternativ zu dem Crimpkontakt 20 auch
mit Schraub-, Klemm-, Schweiß-,
Lot- oder sonstigen Kontaktverbindungen erfolgen. Je nach Anwendungsfall
kann das Kontaktgehäuse 18 unterschiedlichen
Schutzanforderungen entsprechen und beispielsweise gegenüber Feuchtigkeit
abgedichtet sein.
-
Das
Kontaktgehäuse
weist ein Zugentlastungsteil 22 sowie ein vorderseitig
angeordnetes, als separates Bauteil ausgebildetes Steckergehäuse 24 auf.
Im Zugentlastungsteil 22 erfolgt die Befestigung der Zugentlastungsader 12.
Das sich in Längsrichtung
an das Zugentlastungsteil 22 anschließende Steckergehäuse 24 nimmt
die Buchsenkontakte 21 auf. Der Anschlusskontakt mit seinem
rückwärtigen Crimpkontakt 20 erstreckt
sich über
beide Gehäuseteile 22,24.
Das Steckergehäuse 24 mit
den darin einliegenden Buchsenkontakten 21 ist kompatibel
zu herkömmlichen
Kontaktsteckern, d. h. die Buchsenkontakte 21 sind in einem
definierten Abstand zueinander angeordnet und weisen genormte Stecköffnungen
auf. Alternativ zu der Ausgestaltung als Buchsenkontakte 21 können auch
Steckkontakte angeschlagen sein. Insgesamt ist durch diese spezielle Maßnahme si chergestellt,
dass die speziell ausgebildete Signalleitung 2 mit der
darin eingebetteten Zugentlastungsader 12 an herkömmliche
Bordnetze problemlos über
das Steckkontaktelement 14 angeschlossen werden kann.
-
Das
Zugentlastungsteil 22 ist entlang einer horizontalen Teilungsebene 28 in
eine obere Gehäuseschale 30a sowie
in eine untere Gehäuseschale 30b getrennt.
Innerhalb des Zugentlastungsteils 22 sind die beiden Leiteradern 4 y-förmig aufgeteilt
und auf ein Kontakt-Rastermaß aufgeweitet.
Die Zugentlastungsader 12 ist mittig weitergeführt und
in einem Befestigungselement 26 durch Klemmen mit dem Zugentlastungsteil 22 verbunden.
Im Ausführungsbeispiel
wird die Zugentlastungsader zusätzlich
durch zwei Klemmstempel 32 geklemmt. Diese sind an gegenüberliegenden
Innenseiten der beiden Gehäuseschalen 30a, 30b des
Zugentlastungsteils 22 angeordnet (vgl. 3b, 3c)
Ihre Höhe
ist derart bemessen, dass bei zusammengefügten Gehäusehälften die Zugentlastungsader 12 geklemmt
ist.
-
Das
Zugentlastungsteil 22 ist endseitig mit seiner stirnseitigen
Gehäusewand
in das sich daran anschließende
Steckergehäuse 24 bis
zu einem Anschlag 34 eingesteckt. Bei der Montage wird
derart vorgegangen, dass zunächst
die Signalleitung 2 mit den Anschlusskontakten 16 über die
Crimpkontakte 20 verbunden wird. Anschließend wird
die derart vorkonfektionierte Signalleitung mit den y-förmig aufgetrennten
Leiteradern 4 in die untere Gehäuseschale 30b eingelegt
und gegebenenfalls wird die Zugentlastungsader 12 im Befestigungselement 32 befestigt.
Das so vorbereitete Teil wird anschließend von hinten in das Steckergehäuse 24 bis
zum Anschlag 34 eingeschoben. Wahlweise kann die obere
Gehäuseschale 30a vor
oder auch nach dem Einschieben in das Steckergehäuse 24 aufgesetzt
werden.
-
Das
Verbinden mit dem Steckergehäuse 24 kann
zeitlich und örtlich
auch später
erfolgen. So besteht die Möglichkeit,
die Signalleitung mit dem Zugentlastungsteil 22 vorzukonfektionieren,
um erst bei der Endmontage das Steckergehäuse aufzusetzen.
-
Insgesamt
bietet eine derartige Signalleitung 2 mit integrierter
Zugentlastungsader 12 insbesondere in Kombination mit dem
speziell ausgebildeten Kontaktelement 14 vor allem bei
Kraftfahrzeugen Vorteile. Durch den geringen Leitungsquerschnitt
lassen sich nämlich
Material und damit Gewicht, Bauraum und Kosten bei unveränderten
mechanischen Eigenschaften einsparen. Da in Kraftfahrzeugen zur Datenkommunikation
zusehends Daten-Busse, wie beispielsweise der CAN-Bus oder der so genannte FLEXRAY-Bus,
eingesetzt werden, für
die derartige Signalleitungen herangezogen werden, besteht ein deutliches
Einsparpotential. Als Busleitungen werden hierbei insbesondere ungeschirmte,
verdrillte Leitungen eingesetzt. Entsprechend ist auch die hier
beschriebene Signalleitung 2 ungeschirmt, d. h. sie weist
keine zusätzliche
metallische Abschirmung auf, und ist zudem insgesamt als eine verdrillte
Leitung nach Art der so genannten „Twisted-Pair-Leitung" ausgebildet.
-
Durch
den speziellen Aufbau der beschriebenen Signalleitung 2 sind
zudem auch die elektrischen Eigenschaften teilweise verbessert.
So ist beispielsweise eine bessere Einhaltung von geforderten Impedanzwerten
ermöglicht.
Auch lassen sich mit dieser Signalleitung 2 im Vergleich
zu herkömmlichen
Signalleitungen verbesserte EMV-Eigenschaften infolge des kompakteren
Aufbaus erreichen.
-
Herstellungstechnisch
ist eine Fertigung auf einer halb- oder auch auf einer vollautomatischen
Anlage möglich
und schließlich
wird durch die Vorkonfektionierung eine Reduktion der Steckvorgänge erreicht,
da nunmehr in dem Steckkontaktelement 14 die Leiteradern 4 der
Signalleitung 2 gemeinsam zusammengefasst sind.
-
- 2
- Signalleitung
- 4
- Leiterader
- 6
- Einzeldraht
- 8
- Kabelmantel
- 10
- Verbindungssteg
- 12
- Zugentlastungsader
- 14
- Steckkontaktelement
- 16
- Anschlusskontakt
- 18
- Kontaktgehäuse
- 20
- Crimpkontakt
- 21
- Buchsenkontakt
- 22
- Zugentlastungsteil
- 24
- Steckgehäuse
- 26
- Klemmeinrichtung
- 28
- Teilungsebene
- 30a
- obere
Gehäuseschale
- 30b
- untere
Gehäuseschale
- 32
- Befestigungselement
- 34
- Anschlag