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DE102007051310A1 - Steuergerät und Verfahren zur Identifikation von Kombinationen aus einer Aufnahmevorrichtung und einem zugehörigen Modul - Google Patents

Steuergerät und Verfahren zur Identifikation von Kombinationen aus einer Aufnahmevorrichtung und einem zugehörigen Modul Download PDF

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DE102007051310A1
DE102007051310A1 DE102007051310A DE102007051310A DE102007051310A1 DE 102007051310 A1 DE102007051310 A1 DE 102007051310A1 DE 102007051310 A DE102007051310 A DE 102007051310A DE 102007051310 A DE102007051310 A DE 102007051310A DE 102007051310 A1 DE102007051310 A1 DE 102007051310A1
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DE
Germany
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module
control unit
receiving device
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fuel cell
Prior art date
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Application number
DE102007051310A
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English (en)
Inventor
Manfred Pfalzgraf
Michael Süßl
Stephan Müller von Kralik
Walter Schätzler
Markus Bedenbecker
Beate Bleeker
Noureddine Dr. Khelifa
Uwe Schmidt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Enerday GmbH
Original Assignee
Enerday GmbH
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Publication date
Application filed by Enerday GmbH filed Critical Enerday GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Steuergerät (90, 90', 90'') zur Identifikation einer Kombination aus einer Aufnahmevorrichtung (10) und zumindest einem in einem Kraftfahrzeug (12) anzuordnenden zugehörigen Modul (14, 14'), wobei die Aufnahmevorrichtung (10) Einrichtungen (18, 20, 22, 24) zum Zu- und/oder Abführen von Versorgungs- und/oder Entsorgungsmedien und/oder elektrischer Energie sowie eine Schnittstelle (26) für den Anschluss des zumindest einen Moduls (14, 14') umfasst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Steuergerät (90, 90', 90'') geeignet ist, Information, die der Aufnahmevorrichtung (10) und/oder dem zumindest einen Modul (14, 14') aufgeprägt ist, zu interpretieren. Die Erfindung betrifft weiterhin ein System und Verfahren zur Identifikation einer Kombination aus einer Aufnahmevorrichtung (10) und zumindest einem in einem Kraftfahrzeug (12) anzuordnenden zugehörigen Modul (14, 14').

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Steuergerät zur Identifikation einer Kombination aus einer Aufnahmevorrichtung und zumindest einem in einem Kraftfahrzeug anzuordnenden zugehörigen Modul, wobei die Aufnahmevorrichtung Einrichtungen zum Zu- und/oder Abführen von Versorgungs- und/oder Entsorgungsmedien und/oder elektrischer Energie sowie eine Schnittstelle für den Anschluss des zumindest einen Moduls umfasst.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung ein System zur Identifikation einer Kombination aus einer Aufnahmevorrichtung und zumindest einem in einem Kraftfahrzeug anzuordnenden zugehörigen Modul, wobei das System ein Steuergerät, zumindest ein Modul, eine Aufnahmevorrichtung mit Einrichtungen zum Zu- und/oder Abführen von Versorgungs- und/oder Entsorgungsmedien und/oder elektrischer Energie sowie eine Schnittstelle für den Anschluss des zumindest einen Moduls und Identifikationsmittel zur Kennzeichnung des zumindest einen Moduls und/oder der Aufnahmevorrichtung umfasst.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Identifikation einer Kombination aus einer Aufnahmevorrichtung und zumindest einem zugehörigen Modul für ein in einem Kraftfahrzeug anzuordnenden Brennstoffzellensystem, wobei das System ein Steuergerät, zumindest ein Modul und eine Aufnahmevorrichtung mit Einrichtungen zum Zu- und/oder Abführen von Versorgungs- und/oder Entsorgungsmedien und/oder elektrischer Energie sowie eine Schnittstelle für den Anschluss des zumindest einen Moduls umfasst.
  • Brennstoffzellensysteme gewinnen im Zusammenhang mit zahlreichen Anwendung zunehmend an Bedeutung. Insbesondere im mobilen Bereich kommen sie als APU ("auxiliary power unit") zum Einsatz, um unabhängig vom Betrieb des Verbrennungsmotors und dem Ladezustand der Fahrzeugbatterie elektrische Energie zu liefern. Ebenfalls wurde bereits vorgeschlagen, die von einem Brennstoffzellenmodul abgegebene Wärme zum Beheizen eines Kraftfahrzeugs einzusetzen. Weitere Klimatisierungsaufgaben des Kraftfahrzeugs können unter Verwendung von Brennstoffzellen dadurch gelöst werden, dass eine Klimaanlage mit elektrisch betreibbarem Kompressor zur Kühlung des Fahrzeuginnenraums vorgesehen ist.
  • Brennstoffzellensysteme, die beispielsweise in der Form von Modulen realisiert sein können, die alle wesentlichen Kom ponenten für deren Betrieb aufweisen, enthalten eine Vielzahl von einzelnen Brennstoffzellen, die zur Erzeugung einer praktikablen Spannung in Reihe geschaltet sind und häufig in Form eines Stapels, eines sogenannten Brennstoffzellenstacks, angeordnet sind. Man unterscheidet Brennstoffzellensysteme insbesondere nach ihren Betriebstemperaturen sowie nach ihrem Aufbau, wobei als verbreitete Vertreter die Hochtemperaturbrennstoffzellensysteme und die Niedrigtemperaturbrennstoffzellensysteme zu nennen sind. Ein typischer Vertreter der Hochtemperaturbrennstoffzellensysteme ist die SOFC-Brennstoffzelle (SOFC = "solid Oxide fuel cell") zu nennen. Ein typischer Vertreter der Niedrigtemperaturbrennstoffzellen ist die PEM-Brennstoffzelle (PEM = Polymerelektrolytmembran). Weiterhin enthalten die Brennstoffzellensysteme einen Reformer zum Erzeugen eines wasserstoffreichen Reformats aus Kraftstoff und Luftsauerstoff sowie vielfach einen Nachbrenner, der verbleibende Energie des Anodenabgases nutzt und ein umweltverträgliches Abgas zur Verfügung stellt. Zur Zuführung der für den Betrieb erforderlichen Medien sind mindestens ein Gebläse und mindestens eine Kraftstoffpumpe vorgesehen. Der Betrieb des Brennstoffzellensystems wird nützlicherweise durch eine elektronische Steuereinheit gesteuert, geregelt und überwacht.
  • Als Klimaanlagen, die ihre Energie von dem Brennstoffzellensystem beziehen, kommen insbesondere Klimatisierungsmodule in Frage, die einen elektrisch betreibbaren Kompressor in einem herkömmlichen Kältekreis mit Kondensator, Expansionsventil und Verdampfer aufweisen. Ebenfalls können aber auch zahlreiche andere Konzepte zur Erzeugung von kalter Luft verwendet werden, wie beispielsweise über die Nutzung der von dem Brennstoffzellenmodul abgegebenen Wärme mittels einer Wärme-Kraft-Kopplung. Weitere Klimaanlagen beruhen auf dem Betrieb der Absorption beziehungsweise der Adsorption und können grundsätzlich auch ihre Energie aus dem Brennstoffzellenmodul beziehen.
  • Da das Brennstoffzellenmodul und das Klimatisierungsmodul als transportable Einheiten ausgelegt sein können und sowohl das Klimatisierungsmodul als auch das Brennstoffzellenmodul einen erheblichen Wert darstellen, ist ein effektiver Diebstahlschutz für die Module notwendig.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Möglichkeit zum effektiven Schutz vor Diebstahl der Module bereitzustellen, ohne jedoch den Komfort der mobilen Verwendbarkeit der Module einzuschränken.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfindung baut auf dem gattungsgemäßen Steuergerät dadurch auf, dass das Steuergerät geeignet ist, Information, die der Aufnahmevorrichtung und/oder dem zumindest einem Modul aufgeprägt ist, zu interpretieren. Durch die Interpretation der aufgeprägten Information kann zuverlässig bestimmt werden, welche Kombination aus einer Aufnahmevor richtung und zumindest einem zugehörigen Modul betrieben werden soll.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass das Steuergerät in den zumindest einem Modul integriert ist. Durch die Integration des Steuergeräts in das zumindest eine Modul wird sichergestellt, dass eine Identifikation der zu betreibenden Kombination aus Aufnahmevorrichtung und dem zumindest einen Modul durchführbar ist.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Steuergerät in der Aufnahmevorrichtung integriert ist. Auch durch die Integration in die Aufnahmevorrichtung wird sichergestellt, dass eine Identifikation der zu betreibenden Kombination aus Aufnahmevorrichtung und dem zumindest einen Modul durchführbar ist.
  • Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul ein Brennstoffzellenmodul ist. Ein Brennstoffzellenmodul kann Strom und Wärme zum Betreiben weiterer Module bereitstellen.
  • Nützlicherweise kann weiterhin vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul ein Klimatisierungsmodul ist. Wird das Kraftfahrzeug in Gebieten eingesetzt, in denen extreme Umweltbedingungen herrschen, so kann die standardmäßig in dem Fahrzeug vorhandene Klimatisierungseinrichtung nicht ausreichend dimensioniert sein. In diesem Fall kann ein transportables Klimatisierungsmodul zusätzlich in den Kraftfahrzeug angeordnet werden, wodurch erst eine ausreichende Klimatisierung des Fahrzeugs ermöglicht wird.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul und die Aufnahmevorrichtung eine elektrische Schnittstelle zur Übertragung der Information an das Steuergerät umfasst. Über eine elektrische Schnittstelle ist die zur Identifikation der Kombination aus Aufnahmevorrichtung und Modul notwendige Information an das Steuergerät übertragbar. Eine elektrische Schnittstelle ist einfach aufgebaut, wartungsarm und unempfindlich gegenüber Fremdeinflüssen.
  • Nützlicherweise kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul und die Aufnahmevorrichtung oder das Kraftfahrzeug eine Funkschnittstelle zur Übertragung der Information an das Steuergerät umfasst. Eine Funkschnittstelle ermöglicht die Identifikation einer Kombination aus Aufnahmevorrichtung und Modul durch Übertragung von Information, wobei das Modul und die Aufnahmevorrichtung nicht im direkten räumlichen Kontakt zueinander stehen müssen. Auf diese Weise ist insbesondere eine mobile Verwendung des Moduls außerhalb der Aufnahmevorrichtung möglich.
  • Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul und die Aufnahmevorrichtung eine optische Schnittstelle zur Übertragung der Information an das Steuergerät umfasst. Eine optische Schnittstelle kann beispielsweise eine an der Aufnahmevorrichtung angebrachte optische Erfassungseinrichtung sein, die einen an dem zugehörigen Modul angebrachten Barcode erfasst. Die Verwendung eines optischen Barcodes zusammen mit einer optischen Erfassungseinrichtung ist ein robustes weitverbreitetes Verfahren zur Teilidentifikation.
  • Das gattungsgemäße System ist dadurch weitergebildet, dass das Steuergerät Information, die der Aufnahmevorrichtung und/oder dem zumindest einem Modul aufgeprägt sind, interpretieren kann.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Steuergerät in dem zumindest einem Modul integriert ist.
  • Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass das Steuergerät in der Aufnahmevorrichtung integriert ist.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul ein Brennstoffzellenmodul ist.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul ein Klimatisierungsmodul ist.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul und die Aufnahmevorrichtung eine elektrische Schnittstelle zur Übertragung der Information an das Steuergerät umfasst.
  • Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul und die Aufnahmevorrichtung oder das Kraftfahrzeug eine Funkschnittstelle zur Übertragung der Information an das Steuergerät umfasst.
  • Nützlicherweise kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Modul und die Aufnahmevorrichtung eine optische Schnittstelle zur Übertragung der Information an das Steuergerät umfasst.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Identifikationsmittel einen Barcode umfassen. Ein Barcode ist eine einfache Möglichkeit eine passive Kennzeichnung des Moduls und/oder der Aufnahmevorrichtung zu realisieren.
  • Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass die Identifikationsmittel einen Transponder umfassen. Ein Transponder ist ein gängiges Identifikationsmittel, welches eine berührungslose Identifikation ermöglicht. Je nach Bedarf kann ein passiver Transponder ohne eigene Energieversorgung oder ein aktiver Transponder mit eigener Energieversorgung, der dafür jedoch eine höhere Reichweite besitzt, verwendet werden.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Identifikationsmittel einen elektronischen Speicher umfassen. Ein elektronischer Speicher ermöglicht die Verwendung einer digitalen Information, die beispielsweise über Funk zur Kennzeichnung der Bestandteile des Systems an das Steuergerät übertragen werden kann.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Identifikationsmittel das zumindest eine Modul und/oder die Aufnahmevorrichtung individuell kennzeichnen. Eine individuelle Kennzeichnung des zumindest einen Moduls und der Aufnahmevorrichtung ermöglicht gerade die Bestimmung zulässiger, zusammen betreibbarer Kombinationen von Aufnahmevorrichtung und dem zumindest einem Modul. Insbesondere ist auf diese Weise ein Diebstahlschutz realisierbar, indem sichergestellt wird, dass das transportable Modul nur mit der zugehörigen Aufnahmevorrichtung arbeitet.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Identifikationsmittel nicht zerstörungsfrei von dem zumindest einem Modul und/oder der Aufnahmevorrichtung getrennt werden kann. Dies ermöglicht eine Erhöhung des Diebstahlschutzes, da Manipulationen erschwert werden.
  • Die Erfindung baut auf dem gattungsgemäßen Verfahren dadurch auf, dass Information, die der Aufnahmevorrichtung und/oder dem zumindest einem Modul aufgeprägt sind, interpretiert wird. Auf dieser Grundlage werden die Vorteile und Besonderheiten des erfindungsgemäßen Steuergerätes und des Systems auch im Rahmen eines Verfahrens umgesetzt.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die in den Identifikationsmitteln enthaltene Information erfasst wird und dass die erfasste Information an das Steuergerät übertragen wird. Das Steuergerät kann somit in einfacher Weise auf die zur Identifikation notwendige Information zugreifen.
  • Nützlicherweise kann vorgesehen sein, dass falls die interpretierte Information nicht mit einer zulässigen Information übereinstimmt, der Betrieb der Kombination aus Aufnahmevorrichtung und dem zumindest einem Modul unterbunden wird. Somit wird die Grundfunktion eines Diebstahlschutzes des transportablen Moduls realisiert.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass falls die interpretierte Information nicht mit einer zulässigen Information übereinstimmt, ein Warnsignal ausgegeben wird. Die Ausgabe eines Warnsignals ermöglicht dem Benutzer zu erkennen, dass die vorliegenden Kombination aus Aufnahmevorrichtung und den zumindest einem Modul nicht zusammengehört.
  • Nützlicherweise kann vorgesehen sein, dass Information verschlüsselt übertragen wird. Das verschlüsselte Übertragen von Information dient der Sicherung des Systems vor Manipulation.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass eine nicht zulässige Information durch ein Funksignal als eine zulässige Information gekennzeichnet wird. Auf diese Weise kann eine bisher nicht betriebsfähige Kombination aus Aufnahmevorrichtung und Modul in Betrieb genommen werden.
  • Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen anhand bevorzugter Ausführungsformen beispielhaft erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem Laderaum und darin angeordneten Modulen;
  • 2 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem Laderaum, der für die Aufnahme von Modulen vorbereitet ist;
  • 3 eine Schnittansicht eines Brennstoffzellenmoduls;
  • 4 eine weitere Schnittansicht eines Brennstoffzellenmoduls;
  • 5 eine Draufsicht auf eine Aufnahmevorrichtung für ein Brennstoffzellenmodul und ein Klimatisierungsmodul;
  • 6 eine perspektivische Darstellung eines Brennstoffzellenmoduls in einem ersten Zustand;
  • 7 eine perspektivische Darstellung eines Brennstoffzellenmoduls in einem zweiten Zustand;
  • 8 einen Kraftstofftank mit daran angeordneten Brennstoffzellenmodulen;
  • 9 ein Modulgehäuse mit darin angeordneten Brennstoffzellenmodulen und einem Klimatisierungsmodul;
  • 10 eine perspektivische Darstellung eines Transportwagens für Module;
  • 11 eine weitere perspektivische Darstellung eines Transportwagens für Module und
  • 12 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Aufnahmevorrichtung und zwei Modulen.
  • Bei der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs 12 mit einem Laderaum 16 und darin angeordneten Modulen 14, 30. 2 zeigt eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs 12 mit einem Laderaum 16, der für die Aufnahme von Modulen 14, 30 vorbereitet ist. Das Kraftfahrzeug 12 ist von hinten mit einem Blick in den Laderaum 16 dargestellt. Bei dem Kraftfahrzeug 12 kann es sich beispielsweise um einen Kombi oder ein SUV-Fahrzeug handeln, bei denen der Laderaum 16 bequem zugänglich ist. Eine Vielzahl der vorliegend beschriebenen technischen Merkmale sind jedoch auch im Zusammenhang mit jeglichen anderen Fahrzeugtypen sinnvoll. In dem Laderaum 16 des Kraftfahrzeugs 12 ist eine den Laderaumboden bildende Aufnahmevorrichtung 10 vorgesehen. Diese Aufnahmevorrichtung 10 nimmt ein Brennstoffzellenmodul 14 und ein Klimatisierungsmodul 30 auf, und sie stellt Schnittstellen für ihre Kopplung mit den Modulen 14, 30 zur Verfügung. Beispielsweise ist für die Kopplung der Aufnahmevorrichtung 10 mit dem Brennstoffzellenmodul 14 die Schnittstelle 26 innerhalb einer Ausnehmung 38 vorgesehen. In 2 ist diese Ausnehmung erkennbar, da eine Abdeckung 76 für die Schnittstelle 26 in ihrem abgehobenen Zustand dargestellt ist. Ebenfalls ist eine Ausnehmung 36 für das Klimatisierungsmodul 30 vorgesehen, wobei die drin liegende Schnittstelle aufgrund der aufliegenden Abdeckung 78 nicht erkennbar ist. Die Aufnahmevorrichtung kann Medienführungen 20, 22, 24 (siehe 3) sowie Führungen für elektrische Leitungen 18 in ihrem Inneren vorsehen, beispielsweise zum Versorgen des Brennstoffzellensystems 14 mit Kraftstoff und Luft, zum Abführen von Abgas aus dem Brennstoffzellensystem, zum Versorgen des Klimatisierungssystems 30 mit von dem Brennstoffzellensystem 14 erzeugter elektrischer Energie sowie für Frischluft und Umluft, die von dem Klimatisierungssystem 30 gekühlt wird. An der Aufnahmevorrichtung 10 sind weiterhin Luftführungen angebracht, die leicht gekrümmt in Richtung Fahrzeuginnenraum 34 geneigt sind. Aus diesen Luftführungen 32 strömt klimatisierte Luft aus, die zuvor durch das Klimatisierungsmodul gekühlt wurde und in der Aufnahmevorrichtung 10 verteilt sowie den Luftführungen 32 zugeführt wurde. Weiterhin ist in der Aufnahmevorrichtung 10 ein Kühlfach 38 vorgesehen, in das beliebige Gegenstände, beispielsweise Getränke, eingelegt werden können. Weiterhin können in der Aufnahmevorrichtung 10 Filterelemente 40 vorgesehen sein, wobei eine Filterung aller beteiligten Medienströme in Frage kommt. Insbesondere kann es nützlich sein, sämtliche in die Aufnahmevorrichtung 10 einströmende Luft einer gemeinsamen Filterung, beispielsweise einer Vorfilterung, zuzuführen, nämlich insbesondere die dem Klimatisierungssystem 30 zuzuführende Klimatisierungsluft sowie dem Brennstoffzellensystem 14 zuzuführende Prozessluft und die zur Kühlung des Brennstoffzellensystems 14 verwendete Luft. Die Module 14, 30 sind mit Griffen 44, 46 ausgestattet, so dass deren Entnahme und deren Einsetzen in den Laderaum 16 erleichtert wird. Eine weitere Erleichterung kann dadurch erreicht werden, dass der die Aufnahmevorrichtung 10 bildende Ladeboden des Kraftfahrzeugs nach hinten herausziehbar ist.
  • 3 zeigt eine Schnittansicht eines Brennstoffzellenmoduls 14. Das Brennstoffzellenmodul 14 ist in einer auf die Aufnahmevorrichtung 10 aufgesetzten sowie an dieser fixierten Anordnung dargestellt. Das Brennstoffzellenmodul 14 enthält einen Innenbereich 80 höherer Temperatur sowie einen Außenbereich 82 niedrigerer Temperatur. In dem Innenbereich 80 sind die stark Wärme erzeugenden Komponenten angeordnet, beispielsweise der Reformer, der Brennstoffzellenstapel und der Nachbrenner. Im Betrieb dieser Vorrichtungen wird den in den Innenbereich 80 angeordneten Komponenten über eine Luftführung 20 Luft zugeführt. Ebenfalls wird den Komponenten über eine Kraftstoffzuführung 22 Kraftstoff zugeführt. Die Luftführung 20 wird von einem Gebläse 84 beschickt, während die Kraftstoffführung 22 mit einer Kraftstoffpumpe 86 verbunden ist. Eine Abgasabführung 24 verbindet den inneren Bereich 80 mit der Umgebung des Brennstoffzellenmoduls 14. Ein weiteres Gebläse 88 beliefert den Außenbereich 82 des Brennstoffzellenmoduls 14 zum Zwecke der thermischen Isolierung. Weiterhin ist eine elektronische Steuereinheit 90 vorgesehen, die verschiedene Sensorsignale auswerten und Aktorensignale ausgeben kann, beispielsweise zum Zwecke der Ansteuerung eines oder mehrerer Gebläse 84, 88 sowie der Kraftstoffpumpe 86. Das Brennstoffzellenmodul 14 ist weiterhin mit einem Griff 44 ausgestattet, welcher schwenkbar ist und mechanisch mit einem Verriegelungsmechanismus 48 in Verbindung steht. Über diesen Verriegelungsmechanismus 48 ist das Brennstoffzellenmodul 14 mit der Aufnahmevorrichtung 10 verbunden. Wird der Griff 44 geschwenkt, so gibt der Verriegelungsmechanismus 48 die Verbindung zwischen dem Brennstoffzellenmodul 14 und der Aufnahmevorrichtung 10 frei. Unterstützt wird dies durch die Kraft einer Feder, welche zwischen der Aufnahmevorrichtung 10 und dem Brennstoffzellenmodul 14 wirkt.
  • 4 zeigt eine weitere Schnittansicht eines Brennstoffzellenmoduls 14. 5 zeigt eine Draufsicht auf eine Aufnahmevorrichtung 10 für ein Brennstoffzellenmodul und ein Klimatisierungsmodul. Der Aufnahmevorrichtungsabschnitt 92 dient der Aufnahme des Brennstoffzellenmoduls 14. In diesem Bereich sind Brennluftöffnungen 98, 100 sowie eine Abgasöffnung 102 vorgesehen. Weiterhin enthält der Aufnahmevorrichtungsabschnitt 92 Brennstoffkupplungen 104. Ferner ist eine elektrische Steckverbindung 106 vorgesehen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel enthält der Aufnahmevorrichtungsabschnitt 94 keine besonderen Einrichtungen. Der Aufnahmevorrichtungsabschnitt 96 dient der Aufnahme eines Klimatisierungsmoduls, wobei zu diesem Zweck eine Frischluftansaugöffnung 108, eine Abluftöffnung 110, eine Kühlluftausgangsöffnung 112 sowie eine elektrische Steckverbindung 114 vorgesehen sind.
  • 6 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Brennstoffzellenmoduls in einem ersten Zustand. Das Klimatisierungsmodul 14 hat einen geteilten Griff 44, so dass die die erwähnte Verriegelung ermöglichende Schwenkbarkeit der beiden Griffteile 44a und 44b ermöglicht wird. Weiterhin ist eine Luftströmungsöffnung 116 zu erkennen, welche teilweise durch eine Klappe 118 abgedeckt ist.
  • 7 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Brennstoffzellenmoduls in einem zweiten Zustand. In diesem Zustand sind die beiden Griffabschnitte 44a, 44b verschwenkt, wodurch der Verriegelungsmechanismus im Vergleich zu 6 in einen anderen Zustand gebracht ist. Weiterhin ermöglicht das Verschwenken der Griffabschnitte 44a, 44b das öffnen beziehungsweise das teilweise öffnen der Klappe 118.
  • 8 zeigt einen Kraftstofftank mit daran angeordneten Brennstoffzellenmodulen. Der Kraftstofftank 52 umfasst ein Gehäuse 56. Dieses Gehäuse 56 weist mehrere in Ausnehmungen angeordnete Schnittstellen 54 auf, welche ähnlich den Schnittstellen der Aufnahmevorrichtung 10 (siehe 5) ausgebildet sein können. Diese Schnittstellen dienen zur Aufnahme von Brennstoffzellenmodulen 14, welche mit durch den Kraftstofftank 52 zur Verfügung gestelltem Kraftstoff betrieben werden. Die Brennstoffzellenmodule 14, die insbesondere für den Einsatz in einem Kraftfahrzeug vorgesehen sind, können somit auch extern betrieben werden und die elektrische Energie kann den Brennstoffzellenmodulen 14 über eine von außen zugängliche elektrische Schnittstelle entnommen werden, entweder in der Form von Gleichspannung oder bei Einbeziehung eines DC/AC-Wandlers als Wechselspannung. Es ist möglich, die elektrische Spannung den einzelnen Brennstoffzellenmodulen separat zu entnehmen. Ebenfalls kann vorgesehen sein, dass der Brennstoffzellentank 52 eine elektrische Schnittstelle zu den Brennstoffzellenmodulen aufweist, wodurch es ermöglicht wird, dass die von den Brennstoffzellenmodulen 14 gelieferte Spannung zentral am Kraftstofftank 52 zur Verfügung gestellt wird. Die Brennstoffzellenmodule 14 benötigen insbesondere im Zusammenhang mit dem Starvorgang der Systeme eine externe Energiequelle, die beim Einsatz der Brennstoffzellenmodule 14 im Kraftfahrzeug durch die herkömmliche Fahrzeugbatterie oder durch eine zusätzliche im Fahrzeug angeordnete Batterie zur Verfügung gestellt wird. Eine solche externe Energiequelle ist in Form eines Akkumulators 58 auch in dem Gehäuse 56 des Brennstoffzellentanks 52 vorgesehen, wobei auch zu diesem Zweck die elektrischen Schnittstellen zwischen dem Kraftstofftank 52 und den Brennstoffzellenmodulen 14 genutzt werden. Die Brennstoffzellenmodule 14 können mit einem Kraftstoffpufferspeicher 60 ausgestattet sein, so dass der Betrieb der Brennstoffzellenmodule 14 zumindest kurzzeitig aufrechterhalten werden kann, wenn die Module von dem Kraftstofftank 52 abgenommen werden. Beim nachfolgenden Einsatz der Module in einem Kraftfahrzeug ist somit kein erneuter Systemstart erforderlich. Umgekehrt kann auch ein im Betrieb befindliches Brennstoffzellenmodul 14 ohne Betriebsabbruch aus einem Kraftfahrzeug entnommen werden und auf den Kraftstofftank 52 zum weiteren Betrieb aufgesetzt werden. Der Kraftstofftank 52 kann somit mehreren Zwecken dienen. Zum einen können Brennstoffzellenmodule 14 aus einem oder mehreren Fahrzeugen extern zusammengeführt werden, um auf diese Weise eine erhöhte Leistung und/oder Spannung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin kann der Betrieb eines Brennstoffzellenmoduls 14 aus einem Kraftfahrzeug aufrechterhalten werden, ohne dabei den Kraftstoffvorrat des Fahrzeugs zu verringern. Ebenfalls können in ein oder mehrere Brennstoffzellenmodule 14 in betriebsbereitem beziehungsweise im Betrieb befindlichem Zustand gehalten werden. Die einzelnen Mitglieder einer Kraftfahrzeugflotte können sich der so bereitgehaltenen Brennstoffzellenmodule 14 ohne weiteres bedienen, indem sie diese vom Kraftstofftank 52 abheben und in ihr Kraftfahrzeug einsetzen. Die während der Lagerung der im Betrieb befindlichen Brennstoffzellenmodule erzeugte Energie, sowohl die elektrische Energie als auch die Wärmeenergie, kann genutzt werden, so dass der Kraftstofftank 52 mit den Brennstoffzellenmodulen nicht nur die Bereithaltung dieser Brennstoffzellenmodule 14 sichert, sondern auch eine Energiestation für ein Gebäude, beispielsweise ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder eine Garage zur Verfügung stellt.
  • 9 zeigt ein Modulgehäuse mit darin angeordneten Brennstoffzellenmodulen und einem Klimatisierungsmodul. Das hier dargestellte Modulgehäuse 62, welches als Schrank mit verschließbarer Tür 120 ausgebildet ist, dient der Aufnahme mehrerer Brennstoffzellenmodule 14 sowie Klimatisierungsmodule 30. Diese Module 14, 30 sind beispielsweise übereinander in dem Modulgehäuse 42 angeordnet, wobei das Modulgehäuse 62 zur deutlichen Darstellung seitlich aufgeschnitten gezeigt ist. In der Praxis kann das Modulgehäuse an den Seiten vollständig geschlossen oder auch tatsächlich mit Öffnungen, beispielsweise für den Wärmeaustausch, ausgestattet sein. Die Module 14, 30 sind an verschiedenen Montageplätzen 64, 66, 68, 70 angeordnet. Im vorliegenden Beispiel sind an den Montageplätzen 64, 68, 66 Brennstoffzellenmodule 14 angeordnet, während an dem Montageplatz 70 ein Klimatisierungsmodul 30 vorgesehen ist. Die Montageplätze 64, 68, 66, 70 weisen Schnittstellen auf, über die die Medienführung für die Module 14, 30 sowie die Führung elektrischer Energie erfolgen kann. Mindestens einer der Montageplätze 64, 68, 66, 70, beispielsweise der Montageplatz 66, ist als Kombimontageplatz 66 realisiert. Dies bedeutet, dass dieser Montageplatz sowohl eine Schnittstelle für ein Brennstoffzellenmodul 66 als auch eine Schnittstelle für ein Klimatisierungsmodul 70 zur Verfügung stellt. Das in der vorliegenden Darstellung an dem Kombimontageplatz 66 angeordnete Brennstoffzellenmodul 14 kann also dem Modulgehäuse 62 entnommen und durch ein Klimatisierungsmodul 30 ersetzt werden. Das Modulgehäuse 62 dient insofern als Aufbewahrungsvorrichtung für Brennstoffzellenmodule 14 sowie Klimatisierungsmodule 30, gleichzeitig aber auch als funktionelle Vorrichtung, nämlich im Hinblick auf die Bereitstellung von elektrischer Energie und Klimatisierungsleistung für externe Bereiche, wobei die Klimatisierungsleistung aber auch zur Kühlung des Modulgehäuseinneren verwendet werden kann. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise vorgesehen sein, dass in dem Modulgehäuse 62 ein Temperatursensor 72 angeordnet ist, wobei die von dem Temperatursensor 72 erfasste Temperatur optional von einer von außen sichtbaren Anzeigevorrichtung 74 angezeigt wird. Steigt die Temperatur im Modulgehäuseinneren über eine zulässigen Schwellenwert an, so ist dies an der Anzeigevorrichtung 74 erkennbar. Zusätzlich oder alternativ kann ein optisches oder akustisches Signal, das von einem Steuergerät des Modulgehäuses oder einer oder mehreren Steuergeräten der Module 14, 30 veranlasst wird, auf den übermäßigen Temperaturanstieg hinweisen. Ebenfalls kann auf einen übermäßig raschen Temperaturanstieg hingewiesen werden. Dem Nutzer des Modulgehäuses 62 wird hierdurch ermöglicht, ein Brennstoffzellenmodul 14 in dem Modulgehäuse 62 abzuschalten oder ein Brennstoffzellenmodul 14 dem Modulgehäuse 62 zu entnehmen, um so innerhalb des Modulgehäuses weniger Wärme zu erzeugen. Ist die Klimatisierungsschnittstelle so ausgestattet, dass durch den Betrieb des Klimatisierungsmoduls 30 erzeugte Wärmeleistung maßgeblich in den Außenbereich des Modulgehäuses 62 abgeführt wird, so dass insgesamt eine Kühlung des Modulgehäuseinneren durch ein Klimatisierungsmodul erfolgen kann, kann der Nutzer nach der Entnahme eines Brennstoffzellenmoduls von einem Kombimontageplatz 66 zusätzlich ein Klimatisierungsmodul 30 an diesem Kombimontageplatz anordnen, wodurch eine verbesserte Abkühlung des Modulgehäuseinneren erzielt werden kann. Das Modulgehäuse 62 gemäß 9 kann als Energiestation und/oder als Aufbewahrungsort für Brennstoffzellenmodule 14 und Klimatisierungsmodule 30 eingesetzt werden, also im Hinblick auf die Brennstoffzellenmodule 14 prinzipiell dieselben Aufgaben erfüllen, wie der in Zusammenhang mit 8 beschriebne Kraftstofftank 52. Zusätzlich wird die Lagerung und Bereitstellung von Klimatisierungsmodulen 30 sowie eine innere Kühlung des Modulgehäuses 62 durch Klimatisierungsmodule 30 in variabler Weise ermöglicht. Ein Kraftstofftank zum Betrieb der Module 14, 30 kann innerhalb oder außerhalb des Modulgehäuses 62 vorgesehen sein.
  • 10 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Transportwagens für Module. 11 zeigt eine weitere perspektivische Darstellung eines Transportwagens für Module. Mit dem hier dargestellten Transportwagen 122 können Brennstoffzellenmodule 14 und Klimatisierungsmodule 30 transportiert werden, wobei der Transportwagen 122 nach Art eines Trolleys aufgebaut ist. Zu diesem Zweck hat der zwei Räder 124, 126 oder Rollen sowie einen Griff 128. Neben der Transportfunktion kann der Transportwagen 122 auch eine Schnittstellenfunktion für Brennstoffzellenmodule 14 und/oder Klimatisierungsmodule 30 zur Verfügung stellen. Zu diesem Zweck können beispielsweise elektrische Anschlüsse 130, 132 an dem Transportwagen 122 vorgesehen sein, über die den Modulen elektrische Energie zuführbar ist, und/oder vom Brennstoffzellenmodul 14 erzeugte elektrische Energie entnehmbar ist.
  • Die vorliegend beschriebenen Brennstoffzellenmodule und/oder Klimatisierungsmodule können sowohl im mobilen als auch im stationären Einsatz nützlich sein. Ein besonderes Augenmerk fällt dabei auf die Bereitstellung von Energie durch ein Brennstoffzellenmodul, welche von einem Klimatisierungsmodul genutzt wird, beispielsweise zum Zwecke der Standklimatisierung eines Kraftfahrzeugs. Aber auch im häuslichen Bereich kann dieses Konzept genutzt werden. Beispielsweise können in ein Brennstoffzellenmodul und ein Klimatisierungsmodul in einem Gehäuse vereinigt sein, wobei dieses Gehäuse einen oder mehrere Luftauslässe zum Bereitstellen von Klimatisierungsluft aufweist. Das Gehäuse kann eine externe elektrische Schnittstelle haben, mit der das System aus Brennstoffzellenmodul und Klimatisierungsmodul mit einem externen elektrischen Energienetz verbunden werden kann. Auf diese Weise steht die insbesondere für den Start des Brennstoffzellenmoduls oder auch für den alleinigen Betrieb des Klimatisierungsmoduls erforderliche elektrische Energie zur Verfügung. Befindet sich das Brennstoffzellenmodul hingegen im Betrieb, so wird die Energie für das Klimatisierungsmodul vorzugsweise von dem Brennstoffzellenmodul zur Verfügung gestellt, und von dem Klimatisierungsmodul nicht benötigte elektrische Energie kann in das externe elektrische Netz eingespeist werden.
  • 12 zeigt eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Aufnahmevorrichtung und zwei Modulen. Zur Beschreibung werden beispielhaft Brennstoffzellenmodule verwendet, wobei grundsätzlich auch andere Module, etwa Klimatisierungsmodule, in der beschriebenen Weise ausgestaltet sein können. Das durch die Kombination aus mindestens einem Modul 14, 14' und einer Aufnahmevorrichtung 10 gebildete System ist als mobiles System ausgeführt, wobei insbesondere das Modul 14, 14' transportabel ist. Durch die einfache Transportierbarkeit des Moduls 14, 14' ist dieses besonders diebstahlgefährdet, dass es sehr leicht aus dem Kraftfahrzeug entfernt werden kann. Das im Folgenden dargestellte System realisiert einen komfortablen Diebstahlschutz durch die Identifizierung zulässiger Paare bestehend aus zumindest einem Modul 14, 14' und einer Aufnahmeeinrichtung 10. An dem Kraftfahrzeug 12 ist eine Fahrzeugantenne 136 angeordnet, die über eine elektrische Leitung mit einer in dem Kraftfahrzeug 12 angeordneten Aufnahmevorrichtung 10 gekoppelt ist. Ein erstes Modul 14 mit einem ersten Steuergerät 90, einer ersten Antenne 138, einem ersten Barcode 140 und einem ersten Transponder 142 ist an die Aufnahmevorrichtung 10 gekoppelt, während ein zweites Modul 14' mit einem zweiten Steuergerät 90', einer zweiten Antenne 138', einem zweiten Barcode 140' und einem zweiten Transponder 142' außerhalb des Kraftfahrzeugs 12 dargestellt ist. Weiterhin umfasst die Aufnahmevorrichtung 10 eine Barcodeerfassungseinrichtung 144, eine Transpondererfassungseinrichtung 146 und ein drittes Steuergerät 90'' mit einem elektronischen Speicher 148. Während das erste Modul 14 mit der Aufnahmevorrichtung 10 gekoppelt ist, ist das erste Steuergerät 90 mit dem dritten Steuergerät 90'' über eine elektrische Schnittstelle 150, beispielsweise eine elektrische Leitung, verbunden. Der erste Barcode 140 und die Barcodeerfassungseinrichtung 144 bilden zusammen eine optische Schnittstelle 152. Der erste Transponder 142 und die Transpondererfassungseinrichtung 146 bilden zusammen eine Funkschnittstelle 154. Alternativ kann auch die Fahrzeugantenne 136 zusammen mit der ersten Antennen 138 oder der zweiten Antenne 138' als Funkschnittstelle betrachtet werden, da zwischen beiden Antennen 136, 138 bzw. 136, 138' ebenfalls elektromagnetische Wellen zur Informationsübermittlung verwendet werden.
  • Das dritte Steuergerät 90'' verfügt in dem elektronischen Speicher 148 über die Aufnahmevorrichtung 10 eindeutig kennzeichnende Information. Diese Information kann über die elektrische Schnittstelle 150 oder über die Antennen 136, 138 an das erste Steuergerät 90 übermittelt werden. Das erste Steuergerät 90 kann, beispielsweise durch Vergleich mit einer Liste erlaubter Informationswerte, überprüfen, ob ein Betrieb des ersten Moduls 14 mit der Aufnahmevorrichtung 10 zulässig ist. Das dritte Steuergerät 90'' könnte dann als einfacher elektronischer Schaltkreis zur Übermittlung der Information, die in dem elektronischen Speicher 148 gespeichert ist, ausgeführt sein. Umgekehrt ist auch denkbar, dass das erste Steuergerät 90 beziehungsweise das zweite Steuergerät 90' einen elektronischen Speicher 158 bzw. 160 umfasst, der das erste Modul 14 bzw. das zweite Modul 14' eindeutig kennzeichnet, wobei diese Information über eine Schnittstelle an das dritte Steuergerät 90'' übermittelt wird, welches dann die Interpretation der Information durchführt.
  • Das dritte Steuergerät 90'' kann die das erste Modul 14 eindeutig kennzeichnende Information auch über die Barcodeerfassungseinrichtung 144 von einem ersten Barcode 140 auslesen. Alternativ kann die das erste Modul 14 eindeutig kennzeichnende Information auch durch die Transpondererfassungseinrichtung 146 von einem ersten Transponder 142 erfasst werden. Ist die Identifikation der Kombination aus dem ersten Modul 14 und der Aufnahmevorrichtung 10 fehlgeschlagen, beziehungsweise die Kombination nicht zulässig, so wird der Betrieb des ersten Moduls 14 unterbunden.
  • Gleiches gilt für das zweite Modul 14', welches außerhalb des Kraffahrzeugs 12 dargestellt ist. Die Kombination der Aufnahmevorrichtung 10 mit dem zweiten Modul 14' ist über die Fahrzeugantenne 136 zusammen mit der zweiten Antenne 138' auch außerhalb des Kraftfahrzeugs 12 identifizierbar. Solange eine Funkverbindung zwischen der Fahrzeugantenne 136 und der zweiten Antenne 138' besteht, kann das zweite Modul 14' deshalb auch außerhalb des Kraftfahrzeugs 12 in Betrieb genommen werden.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
  • 10
    Aufnahmevorrichtung
    12
    Kraftfahrzeug
    14
    Brennstoffzellenmodul
    16
    Laderaum
    18
    elektrische Leitung
    20
    Luftzuführung
    22
    Kraftstoffzuführung
    24
    Abgasabführung
    26
    Schnittstelle
    28
    Ausnehmung
    30
    Klimatisierungsmodul
    32
    Luftführung
    34
    Kraftfahrzeuginnenraum
    36
    Ausnehmung
    38
    Kühlfach
    40
    Filterelement
    42
    Schnittstelle
    44
    Griff
    46
    Griff
    48
    Verriegelungsmechanismus
    50
    Feder
    52
    Kraftstofftank
    54
    Schnittstelle
    56
    Gehäuse
    58
    Akkumulator
    60
    Kraftstoffpufferspeicher
    62
    Modulgehäuse
    64
    Montageplatz
    66
    Montageplatz
    68
    Montageplatz
    70
    Montageplatz
    72
    Sensor
    74
    Anzeigevorrichtung
    76
    Abdeckung
    78
    Abdeckung
    80
    Innenbereich
    82
    Außenbereich
    84
    Gebläse
    86
    Kraftstoffpumpe
    88
    Gebläse
    90
    Steuereinheit
    92
    Aufnahmevorrichtungsabschnitt
    94
    Aufnahmevorrichtungsabschnitt
    96
    Aufnahmevorrichtungsabschnitt
    98
    Brennluftöffnung
    100
    Brennluftöffnung
    102
    Brennluftöffnung
    104
    Brennstoffkupplungen
    106
    elektrische Steckverbindung
    108
    Frischluftausgangsöffnungen
    110
    Abluftöffnung
    112
    Kühlluftausgangsöffnung
    114
    elektrische Steckverbindung
    116
    Luftströmungsöffnung
    118
    Klappe
    120
    Tür
    122
    Transportwagen
    124
    Rad
    126
    Rad
    128
    Griff
    130
    elektrischer Anschluss
    132
    elektrischer Anschluss
    136
    Fahrzeugantenne
    138
    erste Antenne
    138'
    zweite Antenne
    140
    erster Barcode
    140'
    zweiter Barcode
    142
    erster Transponder
    142'
    zweiter Transponder
    144
    Barcodeerfassungseinrichtung
    146
    Transpondererfassungseinrichtung
    148
    elektronischer Speicher
    150
    elektrische Schnittstelle
    152
    optische Schnittstelle
    154
    Funkschnittstelle
    158
    elektronischer Speicher
    160
    elektronischer Speicher

Claims (27)

  1. Steuergerät (90, 90', 90'') zur Identifikation einer Kombination aus einer Aufnahmevorrichtung (10) und zumindest einem in einem Kraftfahrzeug (12) anzuordnenden zugehörigen Modul (14, 14'), wobei die Aufnahmevorrichtung (10) Einrichtungen (18, 20, 22, 24) zum Zu- und/oder Abführen von Versorgungs- und/oder Entsorgungsmedien und/oder elektrischer Energie sowie eine Schnittstelle (26) für den Anschluss des zumindest einen Moduls (14, 14') umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (90, 90', 90'') geeignet ist, Information, die der Aufnahmevorrichtung (10) und/oder dem zumindest einen Modul (14, 14') aufgeprägt ist, zu interpretieren.
  2. Steuergerät (90, 90', 90'') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (90, 90', 90'') in dem zumindest einen Modul (14, 14') integriert ist.
  3. Steuergerät (90, 90', 90'') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (90, 90', 90'') in der Aufnahmevorrichtung (10) integriert ist.
  4. Steuergerät (90, 90', 90'') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') ein Brennstoffzellenmodul ist
  5. Steuergerät (90, 90', 90'') nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') ein Klimatisierungsmodul ist.
  6. Steuergerät (90, 90', 90'') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') und die Aufnahmevorrichtung (10) eine elektrische Schnittstelle (150) zur Übertragung der Information an das Steuergerät (90, 90', 90'') umfasst.
  7. Steuergerät (90, 90', 90'') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') und die Aufnahmevorrichtung (10) oder das Kraftfahrzeug (12) eine Funkschnittstelle (154) zur Übertragung der Information an das Steuergerät (90, 90', 90'') umfasst.
  8. Steuergerät (90, 90', 90'') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') und die Aufnahmevorrichtung (10) oder das Kraftfahrzeug (12) eine optische Schnittstelle (152) zur Übertragung der Information an das Steuergerät (90, 90', 90'') umfasst.
  9. System zur Identifikation einer Kombination aus einer Aufnahmevorrichtung (10) und zumindest einem in einem Kraftfahrzeug (12) anzuordnenden zugehörigen Modul (14, 14'), wobei das System – ein Steuergerät (90, 90', 90''), – zumindest ein Modul (14, 14'), – eine Aufnahmevorrichtung (10) mit Einrichtungen (18, 20, 22, 24) zum Zu- und/oder Abführen von Versorgungs- und/oder Entsorgungsmedien und/oder elektrischer Energie sowie eine Schnittstelle (26) für den Anschluss des zumindest einen Moduls (14, 14') und – Identifikationsmittel zur Kennzeichnung des zumindest einen Moduls (14, 14') und/oder der Aufnahmevorrichtung (10) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (90, 90', 90'') Information, die der Aufnahmevorrichtung (10) und/oder dem zumindest einen Modul (14, 14') aufgeprägt sind interpretieren kann.
  10. System gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (90, 90', 90'') in dem zumindest einen Modul (14, 14') integriert ist.
  11. System gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (90, 90', 90'') in der Aufnahmevorrichtung (10) integriert ist.
  12. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') ein Brennstoffzellenmodul ist.
  13. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') ein Klimatisierungsmodul ist.
  14. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') und die Aufnahmevorrichtung (10) eine elektrische Schnittstelle (150) zur Übertragung der Information an das Steuergerät (90, 90', 90'') umfasst.
  15. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') und die Aufnahmevorrichtung (10) oder das Kraftfahrzeug (12) eine Funkschnittstelle (154) zur Übertragung der Information an das Steuergerät (90, 90', 90'') umfasst.
  16. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Modul (14, 14') und die Aufnahmevorrichtung (10) eine optische Schnittstelle (152) zur Übertragung der Information an das Steuergerät (90, 90', 90'') umfasst.
  17. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsmittel einen Barcode (140, 140') umfassen.
  18. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsmittel einen Transponder (142, 142') umfassen.
  19. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsmittel einen elektronischen Speicher (148, 158, 160) umfassen.
  20. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsmittel das zumindest eine Modul (14, 14') und/oder die Aufnahmevorrichtung (10) individuell kennzeichnen.
  21. System gemäß einem der Ansprüche 9 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsmittel nicht zerstörungsfrei von dem zumindest einen Modul (14, 14') und/oder der Aufnahmevorrichtung (10) getrennt werden kann.
  22. Verfahren zur Identifikation einer Kombination aus einer Aufnahmevorrichtung (10) und zumindest einem zugehörigen Modul (14, 14') für ein in einem Kraftfahrzeug (12) anzuordnendes Brennstoffzellensystem, wobei das System – ein Steuergerät (90, 90', 90''), – zumindest ein Modul (14, 14') und – eine Aufnahmevorrichtung (10) mit Einrichtungen (18, 20, 22, 24) zum Zu- und/oder Abführen von Versorgungs- und/oder Entsorgungsmedien und/oder elektrischer Energie sowie eine Schnittstelle (26) für den Anschluss des zumindest einen Moduls (14, 14') umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass Information, die der Aufnahmevorrichtung (10) und/oder dem zumindest einen Modul (14, 14') aufgeprägt sind interpretiert wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, – dass, die in den Identifikationsmitteln enthaltene Information erfasst wird und – dass die erfasste Information an das Steuergerät (90, 90', 90'') übertragen wird.
  24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass falls die interpretierte Information nicht mit einer zulässigen Information übereinstimmt, der Betrieb der Kombination aus Aufnahmevorrichtung (10) und dem zumindest einen Modul (14, 14') unterbunden wird.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass falls die interpretierte Information nicht mit einer zulässigen Information übereinstimmt, ein Warnsignal ausgegeben wird.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass Information verschlüsselt übertragen wird.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass eine nicht zulässige Information durch ein Funksignal als eine zulässige Information gekennzeichnet wird.
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