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Die
Erfindung betrifft eine Druckmaschinenanordnung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Aus
der Praxis bekannte Druckmaschinenanordnungen von z. B. als Zeitungsdruckmaschinen ausgebildeten
Rollendruckmaschinen verfügen über mehrere
Rollenwechsler, mehrere Druckeinheiten sowie mindestens einen Falzapparat.
Zur Minimierung des Bauraums von Druckmaschinenanordnungen ist es üblich, zumindest
die Druckeinheiten vertikal übereinander
zu positionieren, z. B. in Form sogenannter Drucktürme. Ebenso
ist es bereits bekannt, mehrere Rollenwechsler vertikal übereinander
anzuordnen. Mit dem vertikalen übereinander
Anordnen der Rollenwechsler und Druckeinheiten ist zwar prinzipiell
eine Bauraumminimierung möglich,
ein Nachteil dieser Druckmaschinenanordnungen besteht jedoch darin,
dass mehrere Galerieebenen bzw. Bedienebenen bereitgehalten werden
müssen,
damit auch alle Rollenwechsler und Druckeinheiten für einen Drucker
z. B. zur Ausführung
von Rüstaufgaben
bzw. Wartungsaufgaben zugänglich
sind.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine neuartige Druckmaschinenanordnung zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Druckmaschinenanordnung gemäß Anspruch
1 gelöst.
Erfindungsgemäß sind alle
Rollenwechsler und alle Druckeinheiten in einer Ebene matrixartig
bzw. arrayartig unter Minimierung des Abstands zwischen nebeneinander
positionierten Rollenwechslern und unter Minimierung zumindest des
Abstands zwischen nebeneinander positionierten, dem Bedrucken unterschiedlicher
Bedruckstoffbahnen dienender Druckeinheiten angeordnet.
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Bei
der erfindungsgemäßen Druckmaschinenanordnung
sind alle Rollenwechsler und alle Druckeinheiten in einer Ebene
matrixartig bzw. arrayartig angeordnet, und zwar unter Minimierung
des Abstands zwischen nebeneinander positionierten Rollenwechslern,
unter Minimierung des Abstands zwischen nebeneinander positionierten,
dem Bedrucken unterschiedlicher Bedruckstoffbahnen dienender Druckeinheiten
sowie vorzugsweise unter Minimierung des Abstands zwischen hintereinander
positionierten, dem Bedrucken derselben Bedruckstoffbahn dienender
Druckeinheiten. Hierdurch kann einerseits eine Bauraumminimierung
gewährleistet werden,
andererseits sind alle Rollenwechsler und Druckeinheiten von einer
einzigen Bedienebene aus zugänglich,
sodass es nicht erforderlich ist, mehrere vertikal übereinander
positionierte Bedienebenen bzw. Galerieebenen bereitzuhalten. Hierdurch
wird das Bedienen von Druckmaschinen ergonomischer.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung. Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden, ohne hierauf beschränkt
zu sein, an Hand der Zeichnung näher
erläutert.
Dabei zeigt:
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1:
eine schematisierte Darstellung einer erfindungsgemäßen Druckmaschinenanordnung
in Seitenansicht nach einem ersten Ausführungsbeispiel;
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2:
eine Ansicht der Druckmaschinenanordnung in Blickrichtung II-II;
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3:
eine Alternative zu 2;
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4:
eine weitere Alternative zu 2;
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5:
eine schematisierte Darstellung einer erfindungsgemäßen Druckmaschinenanordnung
in Seitenansicht nach einem zweiten Ausführungsbeispiel; und
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6:
eine Alternative für
die Druckeinheit der 5.
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Die
hier vorliegende Erfindung betrifft eine Druckmaschinenanordnung
mit mehreren Rollenwechslern, mehreren Druckeinheiten und mindestens
einem Falzapparat.
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1 zeigt
eine schematisierte Darstellung einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Druckmaschinenanordnung
in Seitenansicht, wobei in 1 ein Rollenwechsler 10,
zwei Druckwerke 11, 12 und ein Falzapparat 13 sichtbar
sind. Der Rollenwechsler 10, die beiden Druckeinheiten 11, 12 und
der Falzapparat 13 sind hintereinander positioniert, wobei
die hintereinander positionierten Druckeinheiten 11, 12 dem
Bedrucken ein und derselben Bedruckstoffbahn 14, die im
Bereich des Rollenwechslers 10 von einer Bedruckstoffrolle
abgezogen wird, dienen.
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Eine
erfindungsgemäße Druckmaschinenanordnung
verfügt
nicht nur über
hintereinander positionierte, dem Bedrucken der gleichen Bedruckstoffbahn
dienende Druckeinheiten 11, 12, sondern vielmehr
auch über
nebeneinander positionierte Druckeinheiten, wobei nebeneinander
positionierte Druckeinheiten dem Bedrucken unterschiedlicher Bedruckstoffbahnen
dienen. Eine erfindungsgemäße Druckmaschinenanordnung
umfasst demnach mehrere Rollenwechsler und mehrere Druckeinheiten,
wobei die Druckeinheiten arrayartig bzw. matrixartig einerseits
hintereinander und andererseits nebeneinander angeordnet sind. Die
in den nebeneinander und hintereinander positionierten Druckeinheiten
bedruckten Bedruckstoffbahnen können
entweder einem einzigen Falzapparat oder mehreren Falzapparaten
zugeführt
werden.
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Im
Sinne der hier vorliegenden Erfindung sind alle Rollenwechsler 10 und
alle Druckeinheiten 11, 12 in einer Ebene matrixartig
bzw. arrayartig unter Minimierung des Abstands zwischen denselben
angeordnet. So sind nebeneinander positionierte Rollenwechsler 10 unter
Minimierung des Abstands zwischen denselben zueinander positioniert.
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Ebenso
sind nebeneinander positionierte, dem Bedrucken unterschiedlicher
Bedruckstoffbahnen dienende Druckeinheiten unter Minimierung des Abstands
zwischen denselben zueinander angeordnet.
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Ferner
sind hintereinander angeordnete, dem Bedrucken der gleichen Bedruckstoffbahn
dienende Druckeinheiten unter Minimierung des Abstands zueinander
angeordnet. Sämtliche
Rollenwechsler 10 und Druckeinheiten 11, 12 sind
also in einer Ebene matrixartig sowie arrayartig angeordnet, wobei
der Abstand zwischen nebeneinander und hintereinander positionierten
Druckeinheiten sowie Rollenwechslern minimiert ist.
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Jede
Druckeinheit 11, 12 verfügt im gezeigten Ausführungsbeispiel über maximal
vier Druckwerke 15, wobei jedes Druckwerk 15 einen
Formzylinder 16, einen Übertragungszylinder 17,
ein nicht-dargestelltes Farbwerk sowie gegebenenfalls ein nicht-dargestelltes
Feuchtwerk umfasst. Die Druckeinheiten 11, 12 sind
gemäß 1 als
sogenannte 9-Zylinder-Satellitendruckeinheiten ausgebildet, sämtliche Übertragungszylinder 17 der
vier Druckwerke 15 einer Druckeinheit 11 bzw.
12 rollen demnach auf einem gemeinsamen Satellitenzylinder 18 ab.
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2 bis 4 zeigen
drei unterschiedliche mögliche
Ausgestaltungen von jeweils zwei nebeneinander positionierten, dem
Bedrucken unterschiedlicher Bedruckstoffbahnen dienender Druckeinheiten 11.
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Im
Ausführungsbeispiel
der 2 verfügt jede
Druckeinheit 11 über
zwei separate Seitenwände 19,
wobei gemäß 2 benachbarte,
sich unmittelbar gegenüberliegende
Seitenwände 19 mit
minimalem Abstand zueinander positioniert sind, und wobei voneinander
beabstandeten Seitenwänden 19 der
beiden Druckeinheiten 11 für jede Druckeinheit 11 jeweils
separate Antriebe 20 zugeordnet sind, um die Druckwerke 15 beider
Druckeinheiten 11 separat und demnach unabhängig voneinander
anzutreiben.
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Im
Ausführungsbeispiel
der 3 ist den beiden nebeneinander positionierten,
dem Bedrucken unterschiedlicher Bedruckstoffbahnen dienen Druckeinheiten 11 eine
gemeinsame, mittlere Seitenwand 21 sowie voneinander beabstandete,
separate Seitenwände 22 zugeordnet,
wobei den voneinander beabstandeten, separaten Seitenwänden 22 wiederum
in Übereinstimmung
zur 2 für
jede Druckeinheit separate Antriebe 20 zugeordnet sind,
um die Druckwerke beider Druckeinheiten 11 separat und demnach
unabhängig
voneinander anzutreiben. Im Ausführungsbeispiel
der 3 kann demnach gegenüber dem Ausführungsbeispiel
der 2 eine Seitenwand eingespart werden, wodurch sich
der benötigte
Bauraum für
nebeneinander positionierte, dem Bedrucken unterschiedlicher Bedruckstoffbahnen
dienender Druckeinheiten reduziert.
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4 zeigt
eine weitere mögliche
Ausgestaltung von zwei nebeneinander positionierten, dem Bedrucken
unterschiedlicher Bedruckstoffbahnen dienender Druckeinheiten 11,
wobei in 4 in Übereinstimmung zur 3 beiden
Druckeinheiten 11 eine gemeinsame, mittlere Seitenwand 21 zugeordnet
ist, wobei jedoch im Unterschied zur 3 ausschließlich einer
der beiden separaten Seitenwände 22 der beiden
Druckeinheit 11 Antriebe 23 zugeordnet sind, die
dem gemeinsamen Antreiben der Druckwerke beider Druckeinheiten 11 dienen.
In 4 kann demnach weiterhin Bauraum reduziert werden,
wobei jedoch die Druckwerke beider nebeneinander positionierten,
dem Bedrucken unterschiedlicher Bedruckstoffbahnen dienender Druckeinheiten 11 nur
gemeinsam und damit synchron angetrieben werden können.
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Die
Druckwerke von nebeneinander positionierten Druckeinheiten 11,
die dem Bedrucken unterschiedlicher Bedruckstoffbahnen dienen, können alle als
3/2-Druckwerke oder
alle als 4/2-Druckwerke oder alle als 6/2-Druckwerke ausgebildet
sein, wobei die erste Zahl die Anzahl der in Axialrichtung der Formzylinder 16 nebeneinander
positionierten Druckplatten und die zweite Zahl die Anzahl der in Umfangsrichtung
der Formzylinder 16 hintereinander positionierten Druckplatten
je Druckwerk angibt.
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Die
Druckwerke der nebeneinander positionierten Druckeinheiten 11,
die dem Bedrucken unterschiedlicher Bedruckstoffbahnen dienen, können auch
alle als 3/1-Druckwerke
oder alle als 4/1-Druckwerke oder alle als 5/1-Druckwerke oder alle
als 5/2-Druckwerke oder alle als 6/1-Druckwerke ausgebildet sein.
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Ebenso
ist es möglich,
dass alle Druckwerke einer der beiden nebeneinander positionierten Druckeinheiten
als 6/2-Druckwerke ausgebildet sind, wohingegen alle Druckwerke
der anderen der beiden nebeneinander positionierten Druckeinheiten 11 als 5/2-Druckwerke
oder als 4/2-Druckwerke oder als 3/2-Druckwerke oder als 2/2-Druckwerke
ausgebildet sind. Auch ist es möglich,
dass alle Druckwerke einer der beiden nebeneinander positionierten
Druckeinheiten als 6/1-Druckwerke ausgebildet sind, wohingegen alle
Druckwerke der anderen der beiden nebeneinander positionierten Druckeinheiten 11 als 5/1-Druckwerke
oder als 4/1-Druckwerke oder als 3/1-Druckwerke oder als 2/1-Druckwerke
ausgebildet sind.
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Ferner
ist es möglich,
dass die Druckwerke einer der beiden nebeneinander positionierten Druckeinheiten
als 4/2-Druckwerke und die Druckwerke der anderen der beiden nebeneinander
positionierten Druckeinheiten 11 als 3/2-Druckwerke oder als
2/2-Druckwerke ausgebildet sind. Auch ist es möglich, dass alle Druckwerke
einer der beiden nebeneinander positionierten Druckeinheiten als 4/1-Druckwerke
ausgebildet sind, wohingegen alle Druckwerke der anderen der beiden
nebeneinander positionierten Druckeinheiten 11 als 3/1-Druckwerke oder
als 2/1-Druckwerke
ausgebildet sind.
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Ferner
ist es möglich,
dass die Druckwerke einer der beiden nebeneinander positionierten Druckeinheiten
als 3/2-Druckwerke und die Druckwerke der anderen der beiden nebeneinander
positionierten Druckeinheiten 11 als 2/2-Druckwerke ausgebildet
sind.
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Auch
ist es möglich,
dass alle Druckwerke einer der beiden nebeneinander positionierten
Druckeinheiten als 3/1-Druckwerke ausgebildet sind, wohingegen alle
Druckwerke der anderen der beiden nebeneinander positionierten Druckeinheiten 11 als 2/1-Druckwerke
ausgebildet sind.
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5 zeigt
eine Variante der hier vorliegenden Erfindung, bei welcher die Druckeinheiten 11, 12 als
sogenannte 10-Zylinder-Satellitendruckeinheiten ausgebildet sind,
bei welchem demnach die Übertragungszylinder 17 von
jeweils zwei Druckwerken 15 auf einem gemeinsamen Satellitenzylinder 18 abrollen.
In 5 wird weiterhin eine Modularisierung der Druckwerke 11, 12 derart
vorgeschlagen, dass einem ersten Modul der Druckwerke 11, 12 die Übertragungszylinder 17 und
die Satellitenzylinder 18 zugeordnet sind, wohingegen einem
zweiten Modul der Druckwerke 11, 12 die Formzylinder 16,
die Farbwerke sowie gegebenenfalls die Feuchtwerke zugeordnet sind.
Durch diese Modularisierung ist es möglich, die den einzelnen Modulen
zugeordneten Zylinder zu Wartungsarbeiten voneinander zu trennen.
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In
sämtlichen
Ausführungsbeispielen
der 1 bis 5 verfügen die Formzylinder 16 sowie die Übertragungszylinder 17 der
Druckwerke 15 der Druckeinheiten 11, 12 über identische
Durchmesser. Demgegenüber
zeigt 6 eine mögliche
Ausbildung einer Druckeinheit 11, 12, bei welcher
die Formzylinder 16 einen kleineren Durchmesser aufweisen wie
die Übertragungszylinder 17 der
entsprechenden Druckwerke 15.
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Bei
der erfindungsgemäßen Rollendruckmaschine
sind demnach sämtliche
Rollenwechsler, Druckeinheiten sowie Falzapparate in ausschließlich einer
einzigen Ebene arrayartig bzw. matrixartig angeordnet. Besonders
bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei welcher die Druckwerke von
nebeneinander positionierten Druckeinheiten, die dem Bedrucken unterschiedlicher
Bedruckstoffbahnen dienen, über gemeinsame
Antriebe angetrieben werden (siehe 4).
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Bei
der Anordnung der 4 kann dann, wenn z. B. die
Druckwerke 15 der nebeneinander positionierten Druckeinheiten 11 als
3/2-Druckwerke ausgebildet sind, insgesamt über beide Druckeinheiten 11 ein
6/2-Druck bereitgestellt werden, und zwar unter Vermeidung prozesstechnischer
Probleme von langen und schlanken Zylindern. So kann mit der erfindungsgemäßen Anordnung
insbesondere die Ausbildung von sogenannten Hot Spots sowie die
Ausbildung eines sogenannten Fan Out vermieden werden.