-
Die Erfindung betrifft einen Überbohrkopf für das grabenlose Austauschen oder Freilegen von Leitungen sowie ein Verfahren zum Überbohren.
-
Um Leitungen grabenlos zu ersetzen, ist es bekannt, das die zu ersetzende Leitung umgebende Erdreich mit einem entlang der Leitung geführten Überbohrkopf von der Leitung abzulösen. Dadurch wird beim späteren Herausziehen oder -drücken der Leitung der Reibungswiderstand zwischen der zu ersetzenden Leitung und dem umgebenden Erdreich reduziert, so daß die Leitung mit geringem Kraftaufwand aus dem Erdreich gezogen werden kann.
-
Aus
DE 10 2005 050 932 B3 ist eine Überbohrvorrichtung bekannt, die einen im wesentlichen rohrförmigen, länglichen Grundkörper aufweist, der die zu überbohrende Leitung vollständig umgreifen kann. An einem vorderen Ende des Grundkörpers ist ein Düsenring vorgesehen. Dieser kann über einen Drehantrieb um die Längsachse des Grundkörpers gedreht werden. Am hinteren Ende des Grundkörpers ist eine rückwärts weisende Fläche vorgesehen, die in einem von 90° unterschiedlichen Winkel zur Längsachse des Grundkörpers verläuft.
-
Ferner ist es aus der Praxis und
DE 202 18 713 U1 bekannt, Überbohrköpfe einzusetzen, die keine an dem Grundkörper vorgesehenen, drehbar anzutreibenden Elemente aufweisen. Das Verdrängen des die Leitung umgebenden Erdreiches erfolgt hier zum einen über einen Flüssigkeitsaustrag aus Düsen im Frontbereich des Grundkörpers sowie durch ein Hin- und Herschwenken des Grundkörpers um seine Längsachse.
-
Aus
DE 100 53 567 B4 ist ein Bohrwerkzeug und eine Vorrichtung zum Erzeugen einer Umfangsbohrung bekannt. Die Vorrichtung weist das Bohrwerkzeug auf, das seinerseits eine wannenförmige als Steuerfläche ausgestaltete Innenfläche aufweist, die an einem äußeren Altleitungs- oder Rohrumfang anliegt. Stirnseitig weist das Bohrwerkzeug eine Schneidfläche auf, an der Düsen ausgebildet sind.
-
Überbohrköpfe werden meist mit Bohrgestängen vorwärts getrieben. Der vorderste Gestängeschuß des Bohrgestänges wird über Gewinde, Bajonettverschlüsse oder andere Verbindungen mit dem hinteren Ende des Überbohrkopfes verbunden. Teilweise kann auch eine feste Verbindung mit dem Überbohrkopf vorgesehen sein, beispielsweise durch Verschweißen. In einigen Fällen ist es beim Überbohren zu Problemen gekommen, wenn der Überbohrkopf und die ihm folgenden Elemente des Vortriebs zwischen einer Leitung und einem nah bei der Leitung liegenden Hindernis hindurchgeführt werden mußten. Dies war insbesondere bei solchen Bohrsituationen der Fall, bei denen oberhalb der freizulegenden Leitungen Abdeckplatten verlegt waren.
-
So ist es beispielsweise in Großbritannien üblich, eine Leitung durch Aushub eines Grabens zu verlegen und beim Auffüllen des Grabens mit Erdreich unmittelbar oberhalb und entlang der gesamten Leitung eine Reihe von Schutzplatten in das Erdreich zu legen. Diese Platten haben insbesondere den Zweck, daß bei einem späteren Aushub ein Bagger zunächst auf die im Erdreich liegende Betonplatte trifft. Damit wird verhindert, daß der Bagger unabsichtlich Leitungen zertrennt. Der Abstand der Leitungen zu den über ihnen angeordneten Schutzüberdeckungen kann weniger als 40 mm betragen. 20 mm sind nicht unüblich.
-
Vor diesem Hintergrund lag der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Überbohrkopf zum Verdrängen des eine Leitung umgebenden Erdreiches vorzuschlagen, der den Einsatz des Überbohrkopfs auch in schwierigen Umgebungsbedingungen erlaubt. Ferner sollte ein Verfahren zum Überbohren vorgeschlagen werden.
-
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der nebengeordneten Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
Die Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, einen Überbohrkopf mit einer Frontfläche einzusetzen, die nicht vollständig in einer Ebene liegt, die senkrecht zur Längsachse des Grundkörpers verläuft, und zudem den Überbohrkopf so auszubilden, daß der vorderste Punkt der Frontfläche nicht in einer Linie mit dem Verbindungsmittel liegt, mit dem ein Element eines Vortriebs, mit dem der Überbohrkopf vorwärts getrieben werden kann, verbunden wird.
-
Bei dem erfindungsgemäßen Überbohrkopf ist der vorderste Punkt der Frontfläche nicht vor dem Verbindungsmittel vorgesehen. Dies erlaubt es, den Überbohrkopf mit dem vordersten Teil seiner Frontfläche zwischen die zu überbohrende Leitung und die Schutzabdeckung einzuführen, während die aufgrund ihres Durchmessers für ein derartiges Überbohren nicht geeigneten Elemente des Vortriebs und die Verbindungsmittel seitlich oder vorzugsweise unterhalb der Leitung geführt werden können.
-
Der erfindungsgemäße Überbohrkopf zum Verdrängen des eine Leitung umgebenden Erdreichs weist einen länglichen Grundkörper auf, der dazu geeignet ist, die zu überbohrende Leitung zumindest teilweise zu umgreifen. Dieser längliche Grundkörper weist ein vorderes Ende und ein hinteres Ende auf. Am hinteren Ende ist ein Verbindungsmittel zum Verbinden des Grundkörpers mit einem Element eines Vortriebs, mit dem der Überbohrkopf vorwärts getrieben werden kann, vorgesehen. Am vorderen Ende des Grundkörpers ist eine aus mehreren Einzelflächen gebildete Frontfläche vorgesehen. Diese Frontfläche ist nicht vollständig in einer Ebene angeordnet, die im rechten Winkel zur Längsachse des Grundkörpers steht. Vielmehr kann die Frontfläche beispielsweise nach vorne gewinkelt oder auch stufig nach vorne ausgerichtet sein. Die Frontfläche weist nämlich einen hinteren Teil auf, in dem zumindest ein Punkt auf der Frontfläche in einer ersten, zur Längsachse des Grundkörpers senkrecht angeordneten Ebene liegt. Von diesem hinteren Teil erstreckt sich die Frontfläche zu einem vorderen Teil, in dem zumindest ein Punkt auf der Frontfläche in einer zweiten, zur Längsachse des Grundkörpers senkrecht angeordnete Ebene liegt, wobei die zweite Ebene in Längsrichtung des Grundkörpers weiter vorne liegt, als die erste Ebene.
-
Um zu vermeiden, daß der vorderste Punkt der Frontfläche vor dem Verbindungsmittel liegt, ist vorgesehen, daß der Punkt, in dem eine zur Längsachse des Grundkörpers parallele, von dem Verbindungsmittel ausgehende Linie die Frontfläche schneidet, nicht auf der zweiten Ebene liegt.
-
Die zu überbohrende Leitung kann ein Kabel oder ein Kabelstrang, beispielsweise aber auch ein Rohr sein.
-
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der vorderste Punkt der Frontfläche dem Verbindungsmittel gegenüberliegend ausgebildet, also um die Längsachse des Grundkörpers um 180° gedreht versetzt. Diese Ausführungsform erlaubt es, ein als Vortrieb einsetzbares Bohrgestänge unterhalb der freizulegenden Leitung zu führen, während der vorderste Punkt der Frontfläche oberhalb der freizulegenden Leitung zwischen der freizulegenden Leitung und einer über der Leitung liegenden Schutzabdeckung hindurchzuführen. Besonders bevorzugt ist es, wenn der vorderste Punkt der Frontfläche im Verhältnis zum Verbindungsmittel um die Längsachse des Grundkörpers um mehr als 45° gedreht versetzt vorgesehen ist, beispielsweise um 90° oder, wie gesagt, um 180° gedreht versetzt ist.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Frontfläche derart ausgeführt, daß zumindest ein Punkt auf der Frontfläche, der in der ersten Ebene liegt, einem weiteren Punkt der Frontfläche, der allerdings auf der zweiten Ebene liegt, gegenüberliegend ausgebildet ist, also um die Längsachse des Grundkörpers um 180° gedreht versetzt.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Punkt des vorderen Teils der Frontfläche, der in der zweiten Ebene liegt, der vorderste Punkt der Frontfläche. Ferner ist in einer bevorzugten Ausführungsform der Punkt des hinteren Teils der Frontfläche, der in der ersten Ebene liegt, zugleich der hinterste Punkt der Frontfläche.
-
Die Verbindungsmittel des Überbohrkopfs können ein Gewinde, ein Bajonettverschluß oder andere Verbindungsarten sein. Das Verbindungsmittel kann auch eine feste Verbindung mit einem Element des Vortriebs sein, beispielsweise eine Schweißnaht.
-
Wenn im Zusammenhang mit der Beschreibung der Erfindung davon gesprochen wird, daß das Verbindungsmittel in einer Ebene liegt, so ist damit gemeint, daß der Mittelpunkt des Verbindungsmittels in dieser Ebene liegt, also beispielsweise bei einem Gewinde ein Punkt auf der Mittelachse des Gewindes, der den gleichen Abstand vom Anfang des Gewindes zum Ende des Gewindes aufweist. Allerdings muß eine von dem Verbindungsmittel ausgehende Linie im hier anzuwendenden Verständnis nicht zwingend als eine solche Linie verstanden werden, die diesem Mittelpunkt entspringt. Es ist nämlich denkbar, daß das Verbindungsmittel derart am Grundkörper angebracht ist, daß eine von diesem Mittelpunkt des Verbindungsmittels ausgehende, zur Längsachse des Grundkörpers parallele Linie die Frontfläche gar nicht schneidet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verbindungsmittel am radial äußersten Rand des Grundkörpers vorgesehen ist. Erfindungsgemäß soll vermieden werden, daß der vorderste Punkt der Frontfläche vor dem Verbindungsmittel liegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn alle Schnittpunkte von Linien, die parallel zum Grundkörper ausgerichtet sind und von irgendeinem Punkt des Verbindungsmittels ausgehen, mit der Frontfläche nicht auf der zweiten Ebene liegen. Dies betrifft alle die Linien, die von dem Verbindungsmittel ausgehen und parallel zur Längsachse des Grundkörpers angeordnet sind, die die Frontfläche tatsächlich schneiden, und schließt nicht aus, daß es weitere von dem Verbindungsmittel ausgehende Linien gibt, die parallel zum Grundkörper ausgerichtet sind, die die Frontfläche gar nicht schneiden.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Grundkörper im wesentlichen rohrförmig ausgebildet und weist zumindest in den Abschnitten, die nicht zum vorderen Ende oder zum hinteren Ende gehören, einen im wesentlichen ringförmigen Querschnitt auf. So hat es sich beim Überbohren von Leitungen als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Grundkörper die zu überbohrende Leitung vollständig umgreift. Es ist aber auch denkbar, einen Grundkörper einzusetzen, der nur einen kreisbogenförmigen Querschnitt aufweist. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn besonders kurvig verlegte Leitungen überbohrt werden müssen.
-
Die in das beim Vorwärtsbohren vor dem Überbohrkopf befindliche Erdreich eingreifende Frontfläche des Überbohrkopfs kann verschiedene geometrische Formen aufweisen. So kann die Frontfläche aus einer einzigen Fläche bestehen, also beispielsweise vollständig in einer Ebene liegen, die in einem von 90° unterschiedlichen Winkel zur Längsachse des Grundkörpers verläuft. Ebenso kann die Frontfläche stufig ausgebildet sein. Sie kann beispielsweise eine erste im wesentlichen kreisbogenförmige Einzelfläche aufweisen, die in der ersten Ebene liegt, und eine zweite, im wesentlichen kreisbogenförmige Einzelfläche aufweisen, die in der zweiten Ebene liegt. Die beiden kreisbogenförmigen Einzelflächen werden dann zur Vervollständigung der Frontfläche durch Übergangsflächen verbunden, die parallel zur Längsachse des Grundkörpers ausgerichtet sein können, aber auch im Winkel zur Längsachse des Grundkörpers ausgerichtet sein können.
-
In besonders bevorzugten Ausführungsformen ist der Überbohrkopf symmetrisch ausgebildet. Insbesondere bevorzugt ist die Frontfläche bezüglich der Ebene, in der die Längsachse des Grundkörpers und das Verbindungsmittel liegen, spiegelsymmetrisch ausgebildet. Ferner kann die Frontfläche bezüglich der Ebene, in der die Längsachse des Grundkörpers liegt, und die senkrecht zu der Ebene angeordnet ist, in der die Längsachse des Grundkörpers und das Verbindungsmittel liegen, spiegelsymmetrisch ausgebildet sein. Besonders bevorzugt liegt zumindest ein Punkt auf der Frontfläche, der in der zweiten Ebene liegt, auch in der Ebene, in der die Längsachse des Grundkörpers liegt, und die senkrecht zu der Ebene angeordnet ist, in der die Längsachse des Grundkörpers und das Verbindungsmittel liegen.
-
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der Grundkörper zumindest in den Bereichen, die hinter dem Teil der Frontfläche liegen, der in der zweiten Ebene liegt, eine Wandstärke von weniger als 120 mm, insbesondere bevorzugt von weniger als 40 mm und ganz besonders bevorzugt von weniger als 30 mm auf. Dadurch wird erreicht, daß der Überbohrkopf auch in Umgebungsbedingungen eingesetzt werden kann, in denen ein Hindernis nahe an der zu überbohrenden Leitung angeordnet ist.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Verbindungsmittel eine Mittelachse auf und der Grundkörper ist zumindest im Bereich des Verbindungsmittels mit einem kreisbogenförmigen Querschnitt ausgebildet. Dieser Querschnitt weist eine bogenförmige Mittelachse auf. Das Verbindungsmittel ist in dieser bevorzugten Ausführungsform derart an einem Grundkörper ausgebildet, daß die Mittelachse des Verbindungsmittels bezüglich der Mittelachse des kreisbogenförmigen Querschnitts radial in Richtung auf die Längsachse des Grundkörpers versetzt angeordnet ist. Dadurch wird bewirkt, daß das Verbindungsmittel nur geringfügig über die Außenumfangsfläche des Grundkörpers übersteht. Dies vereinfacht den Vortrieb.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform verläuft die sich an die Frontfläche anschließende Umfangsfläche im wesentlichen parallel zur Längsachse des Grundkörpers, wobei der Übergangsbereich der Frontfläche zur Umfangsfläche zumindest teilweise geneigt zur Längsachse des Grundkörpers verlaufen kann.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform sind in der Frontfläche Düsen vorgesehen. Diese können auch in Ausnehmungen der Frontfläche vorgesehen sein.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, daß beim Überbohren einer im Erdreich verlegten Leitung, die benachbart zu einem Hindernis verläuft, der erfindungsgemäße Überbohrkopf die Leitung so überbohrt, daß das Verbindungsmittel nicht zwischen der zu überbohrenden Leitung und dem bekannten Hindernis geführt wird.
-
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
-
1 einen erfindungsgemäßen Überbohrkopf in einer Seitenansicht,
-
2 die in 1 gezeigten Überbohrkopf in einer perspektivischen Ansicht,
-
3 den vorderen Abschnitt einer alternativen Bauform eines erfindungsgemäßen Überbohrkopfes in einer perspektivischen Ansicht,
-
4 den vorderen Abschnitt der alternativen Bauform gemäß 3 in einer Seitenansicht,
-
5 den vorderen Abschnitt eines weiteren erfindungsgemäßen Überbohrkopfes in einer perspektivischen Ansicht,
-
6 den vorderen Abschnitt der alternativen Bauform gemäß 5 in einer Seitenansicht,
-
7 den vorderen Abschnitt eines weiteren erfindungsgemäßen Überbohrkopfes in einer Seitenansicht,
-
8 den vorderen Abschnitt der alternativen Bauform gemäß 7 in einer perspektivischen Ansicht,
-
9 den vorderen Abschnitt eines weiteren erfindungsgemäßen Überbohrkopfes in einer perspektivischen Ansicht und
-
10 den vorderen Abschnitt der alternativen Bauform gemäß 9 in einer Seitenansicht.
-
Der in 1 gezeigte Überbohrkopf 1 weist einen länglichen, rohrförmig ausgebildeten Grundkörper 2 auf. Der Grundkörper ist dazu ausgebildet, die zu überbohrende Leitung vollständig zu umgreifen. In den Abschnitten, die nicht zum vorderen Ende 3 oder zum hinteren Ende 4 des Grundkörpers 2 gehören, weist der Grundkörper 2 einen im wesentlichen ringförmigen Querschnitt auf.
-
Am hinteren Ende 4 ist ein stangenförmig ausgebildetes Verbindungsmittel 5 vorgesehen. An seinem freien Ende kann das stangenförmige Verbindungsmittel 5 mit einem Element eines Vortriebs, mit dem der Überbohrkopf vorwärts getrieben werden kann, verbunden werden, beispielsweise mit dem ersten Schuß eines Bohrgestänges. Hierzu weist das freie Ende des Verbindungsmittels 5 die hierfür notwendige Formgebung auf.
-
Am vorderen Ende 3 des Grundkörpers ist eine aus Einzelflächen 6, 7, 8, 9 gebildete Frontfläche vorgesehen. Die Einzelfläche 6 der Frontfläche bildet einen hinteren Teil der Frontfläche. Alle Punkte der Frontfläche, die Teil der Einzelfläche 6 sind, liegen in einer ersten zur Längsachse des Grundkörpers senkrecht angeordnete Ebene E1. Die Einzelfläche 8 bildet einen vorderen Teil der Frontfläche. Ein Punkt der Einzelfläche 8, nämlich der vorderste Punkt der Einzelfläche 8 liegt in einer zweiten, zur Längsachse des Grundkörpers senkrecht angeordneten Ebene E2. Die zweite Ebene E2 liegt in Längsrichtung des Grundkörpers 2 weiter vorne als die erste Ebene E1. Der Punkt P1, in dem eine zur Längsachse L des Grundkörpers 2 parallele, von dem Mittelpunkt M des Verbindungsmittels 5 ausgehende Linie die Frontfläche schneidet, liegt nicht auf der zweiten Ebene E2, sondern auf der ersten Ebene E1.
-
Die Frontfläche ist bezüglich der Ebene, in der die Längsachse L des Grundkörpers und das Verbindungsmittel liegen, spiegelsymmetrisch ausgebildet.
-
Der vorderste Punkt der Frontfläche, nämlich der Punkt, der in der zweiten Ebene E2 liegt, ist dem Verbindungsmittel 5 gegenüberliegend ausgebildet, also um die Längsachse des Grundkörpers um 180° gedreht versetzt.
-
In der Einzelfläche 6 der Frontfläche sind Düsenöffnungen 10 vorgesehen. Ferner sind auf der Innenumfangsfläche des Grundkörpers 2 im Bereich des vorderen Endes 3 des Grundkörpers weitere Düsenöffnungen 11 vorgesehen.
-
Das Verbindungsmittel 5 weist eine Mittelachse auf. Der Grundkörpers 2 weist im Bereich des Verbindungsmittels 5 einen kreisbogenförmigen Querschnitt auf. In der in der 1 und 2 dargestellten Ausführungsform ist das Verbindungsmittel 5 derart an dem Grundkörper 2 ausgebildet, daß die Mittelachse des Verbindungsmittels 5 bezüglich der Mittelachse des kreisbogenförmigen Querschnitts des Grundkörpers 2 radial in Richtung weg von der Längsachse L des Grundkörpers 2 versetzt angeordnet. In einer nicht dargestellten, bevorzugten Ausführungsform ist das Verbindungsmittel 5 derart ausgeführt, daß die Mittelachse des Verbindungsmittels 5 bezüglich der Mittelachse des kreisbogenförmigen Querschnitts des Grundkörpers 2 radial in Richtung auf die Längsachse L des Grundkörpers 2 versetzt angeordnet ist.
-
Bei dem in 1 und 2 gezeigten Überbohrkopf 1 ist die sich an die Frontfläche anschließende Umfangsfläche 13 im wesentlichen parallel zur Längsachse L des Grundkörpers 2 ausgerichtet. Der Übergangsbereich 14 der Frontfläche zur Umfangsfläche 13 verläuft zumindest teilweise geneigt zur Längsachse L des Grundkörpers 2.
-
3 und 4 zeigt den Frontbereich einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Überbohrkopfs. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die in 3 gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich von der in 1, 2 gezeigten dadurch, daß in der Einzelfläche 8 Ausnehmungen für weitere Düsenöffnungen 12 vorgesehen sind.
-
In 5 und 6 ist der vordere Bereich einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Überbohrkopfes dargestellt. Gleiche Bauelemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die Frontfläche wird aus Einzelflächen 20, 21, 22, 23 gebildet. Zumindest ein Punkt sowohl der Einzelfläche 20 als auch der Einzelfläche 22 liegt auf einer ersten zur Längsachse des Grundkörpers senkrecht angeordneten Ebene E3. Alle Punkte der Einzelflächen 21, 23 liegen auf einer zweiten, zur Längsachse des Grundkörpers senkrecht angeordneten Ebene E4. Die zweite Ebene E4 liegt in Längsrichtung des Grundkörpers weiter vorne, als die erste Ebene E3. Die Frontfläche ist bezüglich der Ebene, in der die Längsachse des Grundkörpers und das Verbindungsmittel liegen, spiegelsymmetrisch ausgebildet. Die Frontfläche ist ferner bezüglich der Ebene, in der die Längsachse des Grundkörpers liegt, und die senkrecht zu der Ebene angeordnet ist, in der die Längsachse des Grundkörpers und das Verbindungsmittel liegen, spiegelsymmetrisch ausgebildet. Ferner liegen die Punkte P4, P5 auf der Frontfläche sowohl in der zweiten Ebene als auch in der Ebene, in der die Längsachse des Grundkörpers liegt, und die senkrecht zu der Ebene angeordnet ist, in der die Längsachse des Grundkörpers und das Verbindungsmittel liegen.
-
In 7 und 8 ist der vordere Abschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Überbohrkopfs dargestellt. Die Frontfläche ist eine durchgängige, in einem von 90° unterschiedlichen Winkel zur Längsachse des Grundkörpers verlaufende Fläche. Sie weist einen hinteren Teil auf, in dem der Punkt P6 auf der Frontfläche in einer ersten, zur Längsachse des Grundkörpers senkrecht angeordneten Ebene liegt. Die Frontfläche verläuft von diesem hinteren Teil zu einem vorderen Teil der Frontfläche, indem der Punkt P7 in einer zweiten, zur Längsachse des Grundkörpers senkrecht angeordneten Ebene liegt.
-
In 9 und 10 ist der vordere Abschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Überbohrkopfs dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel bildet das in 3 und 4 gezeigte insoweit fort, als daß die Einzelfläche 22 kürzer und steiler ausgebildet ist als die Einzelfläche 20. Ferner sind die Einzelflächen 21 und 23 gerundet ausgebildet, so daß nur noch der vorderste Punkt P4, P5 dieser Einzelflächen 21 und 23 in der Ebene E4 liegt. Diese Ausführungsform eignet sich besonders zum geraden Überbohren, da sich der Einfluß der schräg ausgeführten Einzelflächen 20, 22 auf die Bohrrichtung vollständig oder zumindest nahezu vollständig aufhebt.