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DE102007050639A1 - Brandschutzverkleidung - Google Patents

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    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
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    • E04B1/941Building elements specially adapted therefor
    • E04B1/942Building elements specially adapted therefor slab-shaped
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Abstract

Es wird eine leicht und einfach zu verlegende Brandschutzverkleidung (1), insbesondere zur Abschottung von Leitungselementen, wie Kabeln, Rohren oder Leitungen, beschrieben, die einen formstabilen Träger (2) enthält, dessen den Leitungselementen zugewandte Innenseite mit einem aufschäumbaren Dämmschichtbildner (3) beschichtet ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Brandschutzverkleidung, wie sie beispielsweise für Kabelkanäle, Rohre, Lüftungskanäle oder dergleichen zweckmäßig oder sogar vorgeschrieben sind.
  • Eine Brandschutzverkleidung für Rohrleitungen, die durch Strukturen hindurch geführt werden, durch die ein eventuelles Feuer nicht hindurch schlagen darf, ist beispielsweise aus der DE 201 06 009 U1 bekannt. Die bekannte Rohrleitung, die mit einer Isolationsschicht versehen ist, weist im Bereich einer Durchdringung eine Brandschutzverkleidung auf, die aus einem wickel- bzw. umschlagbaren Träger, der ein Fasergebilde, beispielsweise aus Glasfasergewebe oder Glasfaservlies enthält, das ein- oder beidseitig mit einem Dämmschichtbildner beschichtet ist, hergestellt wird. Derartige Dämmschichtbildner, die meist Grafit enthalten, schäumen bei einer bestimmten Temperatur auf, dichten somit vorhandene Anschlussstellen bzw. -fugen und durch den Brand entstehende Ritzen und Spalten ab und bewirken weiterhin eine Wärmeisolierung der damit umhüllten Elemente. Wickel- oder faltbare Matten sind jedoch nicht für jeden Anwendungszweck geeignet.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, Brandschutzmöglichkeiten zu erweitern.
  • Die Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung gelöst.
  • Die erfindungsgemäß vorgesehene Innenbeschichtung bewirkt, anders als eine reine Außenbeschichtung oder eine Abdichtung nur im Fugenbereich, einen direkten Schutz der Leitungselemente gegen Brand. Die aufschäumende Beschichtung füllt die Zwischenräume zwischen den Leitungselementen aus und behindert somit den Sauerstoffzutritt. Auf diese Weise kann eine Brandfortleitung durch den Kanal wirksam verhindert werden. Durch ihren formstabilen Träger kann die Brandschutzverkleidung bereits vorgefertigt werden, und wird dann wie herkömmliche Verkleidungen, Umhüllungen oder Abdeckungen eingesetzt. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eignet sich besonders für I-Kanäle der Brandschutzklasse I 30 bis I 120 nach DIN 4102, Teil 11. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird einerseits sowohl der Feuer- als auch der Rauchübertrag bei einem Brand (beispielsweise durch Kurzschluss) im Inneren der Verkleidung verhindert, als auch das Feuer durch den aufschäumenden Dämmschichtbildner sofort erstickt, anders als bei bisherigen Systemen, bei denen davon ausgegangen wird, dass bei einem Brand im Inneren der Kanäle zwar der gesamte Kabelbestand abbrennen kann, jedoch kein Rauch oder Feuer nach außen dringen darf. Da I-Kanäle ohne Abschottung in Brandwänden durchgeführt werden können, sind diese oft mehrere hundert Meter lang, so dass bei bekannten Systemen im Brandfall ein beträchtlicher Schaden mit einem hohen Produktionsausfall entstehen kann, der durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung vermieden wird.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Als bevorzugtes Material für den Träger kommt Metall zum Einsatz, da dieses sich fast beliebig formen lässt, ein geringes Gewicht aufweist und seinerseits zum Brandschutz beiträgt.
  • Der Einsatz eines formstabilen Metallblechträgers bietet weiterhin den entscheidenden Vorteil, dass dieser auf einfache Weise für einen Ausgleich der thermischen Ausdehnung, bevorzugt durch den Einsatz von Schiebeelementen, geeignet ist.
  • Die Verbindung zwischen einzelnen Elementen einer Brandsicherung erfolgt bevorzugt über eine Steckverbindung, die eine einfach herzustellende, längsbewegliche Ausgleichseinrichtung für eine thermische Ausdehnung bietet.
  • Ein weiterer Vorteil der Verwendung eines formstabilen Metallblechträgers besteht darin, dass entsprechende Elemente einer Brandsicherung in üblicher Weise vorgefertigt bereitgestellt und durch die Monteure in bekannter Weise montiert werden können, wobei zwischen normalen Verkleidungs- und Abschotteinrichtungen und den Elementen der erfindungsgemäßen Brandschutzverkleidung in der Verarbeitung kein Unterschied besteht. Der erfindungsgemäße formstabile Träger kann somit in die unterschiedlichsten Elemente für eine Brandsicherung vorgefertigt werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Schnitt durch ein Material für die erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung,
  • 2 eine erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung, ausgebildet als Wandverkleidung,
  • 3 eine erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung, ausgebildet als Decke,
  • 4 eine erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung ausgebildet als Verkleidung für einen Stahlträger,
  • 5 eine erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung ausgebildet als Rohrverkleidung,
  • 6 eine erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung ausgebildet als Wandanschluss, und
  • 7 eine erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung ausgebildet als Elemente eines Kabel-, Rohr- oder Lüftungskanals.
  • 1 zeigt einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung 1 mit einem formstabilen Träger 2 und einer Beschichtung 3 aus einem aufschäumbaren Dämmschichtbildner, zum Abschirmen von Leitungselementen (nicht gezeigt), wie beispielsweise Kabel, Rohre oder Leitungen.
  • Der Träger 2 kann aus den unterschiedlichsten geeigneten Materialien, wie beispielsweise Mineralfaserplatten oder Platten auf Silikatbasis, bestehen, bevorzugt wird jedoch ein Metallblech, z. B. aus verzinktem Stahl, Edelstahl, Aluminium oder ein vorbeschichtetes Blech eingesetzt. Die Bleche können Folienblech bzw. Blech bis 2 mm, bevorzugt 0,6 bis 1,5 mm, Stärke sein.
  • Als Beschichtungsmaterial kann jeder herkömmlicher und im Handel erhältliche Dämmschichtbildner eingesetzt werden, der für die verschiedenen Brandschutzaufgaben geeignet ist. Dämmschichtbildner enthalten Substanzen, die unter dem Einfluss höherer Temperaturen, wie sie im Brandfall auftreten, stark aufschäumen und damit eine unbrennbare und isolierende, brandverzögernde Schicht bilden. Ein bevorzugter Dämmschichtbildner ist ein Dämmschichtbildner auf Grafitbasis. Derartige Beschichtungen aus Dämmschichtbildnern können für die unterschiedlichsten Brandschutzzwecke im Hinblick auf die Stärke der Beschichtung, der Temperatur, bei der das Aufschäumen beginnt oder dergleichen Parameter ausgesucht bzw. speziell dafür hergestellte werden.
  • Der Träger 2 wird bevorzugt einseitig und im Wesentlichen über seine gesamte Erstreckung beschichtet und kann ggf. mit einem Decklack versehen werden. Auf jeden Fall sollte der Träger 2 auf allen im Gebrauch innen und den Leitungselementen zugewandeten Flächenbereichen beschichtet sein, zusätzlich kann der Träger 2 auch in Anschluss- bzw. Verbin dungs- bzw. Überlappungsbereichen beschichtet sein. Bevorzugt ist der Träger 2 auf seiner Innenseite vollflächig beschichtet. Es ist jedoch auch möglich, den Träger 2 zusätzlich auch auf der Außenseite mit einem Dämmschichtbildner zu beschichten.
  • Die Menge des Beschichtungsmittels pro Flächeneinheit wird durch die Art der zu schützenden Leitungselemente und deren Abmessungen im Verhältnis zu den Abmessungen des Trägers 2, insbesondere die Größe des Luftzwischenraums zwischen den Leitungselementen untereinander und zwischen diesen und dem Träger 2 bestimmt, und sollte so bemessen werden, dass der aufgeschäumte Dämmschichtbildner die Zwischenräume im Wesentlichen vollständig ausfüllt. Bevorzugt weist die Beschichtung eine Stärke von 0,6 bis 2.5 mm auf.
  • Die erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung 1 ist durch den formstabilen Träger 2 selbsttragend und kann somit in den unterschiedlichsten Formen eingesetzt werden.
  • Die einfachste Form des Einsatzes ist in Form einer Platte 4, wie dies in den 2 und 3 gezeigt ist. 2 zeigt eine Platte 4, die als Wandverkleidung 5 zum Abdecken eines Rohr- bzw. Kabelkanals in einer Wand verwendet wird. Die Platte 4 wird in üblicher Weise so vor dem Kanal befestigt, dass der Dämmschichtbildner 3 nach innen weist und im Brandfall auch die Stoßstellen zwischen der Wandverkleidung 4 und deren umgebenden Strukturen abdichtet.
  • Eine weitere Verwendungsmöglichkeit einer als Platte 4 ausgebildeten Brandschutzverkleidung zeigt 3. Die Platte 4 wird in 3 als Zwischendecke bzw. abgehängte Decke 6 eingesetzt und, mit der Beschichtungsseite nach oben, auf Trägerschienen 7 verlegt. Oberhalb der Decke 6 werden Kabel oder Rohre oder dergleichen verlegt, wobei der Dämmschichtbildner sowohl gegenüber den Schienen 7 abdichtet und isoliert als auch die verlegten Kabel und Rohre gegen die Temperaturen eines Brandes zumindest über eine vorbestimmte Zeit schützt.
  • Die erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung kann auch als vorgefertigtes Formteil 8 eingesetzt werden. Unterschiedliche Formteile 8 sind in den 4 bis 7 gezeigt. So zeigt 4 ein als Verkleidung 9 für einen Stahlträger 10 ausgebildetes Formteil 8 aus der erfindungsgemäßen Brandschutzverkleidung 1. Die Verkleidung 9, mit der Beschichtungsseite nach innen, umhüllt, bevorzugt in zwei oder mehreren Teilen den zu schützenden Träger 10, so dass dieser zumindest über eine vorbestimmte Zeit gegen Durchglühen und somit gegen den Verlust seiner Festigkeit geschützt ist. Ein weiteres Formteil 8 zeigt 5 in der Ausgestaltung als Verkleidung 11 für ein Rohr 1. Die Verkleidung 11 wird wie jede andere übliche Rohrverkleidung als offener Zylinder vorgefertigt, der dann, mit der Beschichtungsseite nach innen, um das Rohr 12 gelegt wird und mit seinen offenen Längsseiten überlappend befestigt wird.
  • Ein weiteres Formteil 8 zeigt 6 in Form einer Abdeckung 13 für Träger oder Kanäle oder dergleichen mit Wandanschluss und ist zu diesem Zweck im Wesentlichen U-förmig ausgebildet und, mit der Beschichtungsseite nach innen, so an der zugeordneten Wand 14 befestigt, dass die offene Seite der Abdeckung 13 durch die Wand 14 bedeckt wird.
  • 7 zeigt die erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung in Form einer Vielzahl von Formteilen 8, die als Elemente eines Kabel-, Rohr- oder Lüftungskanals ausgebildet sind. Die Form der Elemente gleicht der Form herkömmlicher Elemente, aus denen diese Kanäle zusammengesetzt werden, und enthalten beispielsweise gerade Kanalstücke 15, Flachwinkel 16, T-Stücke 17, Innenecken 18, Außenecken 19 oder Endstücke 20. Jedes dieser Elemente wird aus dem Material der erfindungsgemäßen Brandschutzverkleidung 1, mit der Beschichtungsseite nach innen, gefertigt. Die Verbindung der Elemente 15 bis 20 untereinander erfolgt in einer Weise, dass der Kanal thermische Ausdehnungen aufnehmen kann, ohne dass er sich verbiegt oder ohne dass die Verbindung sich öffnet. Bevorzugt wird dafür eine Schiebe- bzw. Steckverbindung eingesetzt, bei der die benachbarten Elemente 15 bis 20 einfach ineinander gesteckt werden, wobei die Überlappung über einen ausreichend langen Weg erfolgt. Bevorzugt erstreckt sich die Beschichtung bis in den Überlappungsbereich, so dass auch die Verbindungsstellen abgedichtet werden.
  • In Abwandlung der beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiele können auch die anderen platten- bzw. formteilförmigen Brandschutzverkleidungen aus einzelnen Elementen zusammengesetzt und in dehnungsausgleichender Weise miteinander verbunden werden, beispielsweise über Steckverbindungen, die in 4 zur Verbindung der verschiedenen Teile und 5 zur Verbindung der freien Längskanten zu sehen sind. Bevorzugt erfolgt auch hier die Verbindung durch eine Schiebeverbindung bzw. Steckverbindung.
  • Es ist weiterhin möglich spezielle Schiebeelemente zu konstruieren, die den Längenausgleich übernehmen, während andere Elemente lagegesichert bzw. lagefest miteinander verbunden werden.
  • In Abwandlung der beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiele ist jedem Fachmann klar, dass die gezeigten Ausgestaltungen lediglich Beispiele sind. Die erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung kann in den unterschiedlichsten anderen Ausführungsarten und -Formen eingesetzt werden und somit die unterschiedlichsten Brandschutzerfordernisse abdecken.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20106009 U1 [0002]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN 4102 [0005]

Claims (9)

  1. Brandschutzverkleidung (1), insbesondere zur Abschottung von Leitungselementen, wie Kabeln, Rohren oder Leitungen, mit einem formstabilen Träger (2), dessen den Leitungselementen zugewandte Innenseite mit einem aufschäumbaren Dämmschichtbildner (3) beschichtet ist.
  2. Brandschutzverkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (2) aus Metall besteht.
  3. Brandschutzverkleidung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch ihre Ausbildung als vorgefertigtes Element (4, 8) einer Brandsicherung.
  4. Brandschutzverkleidung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Brandsicherung mit einer Ausgleichseinrichtung für eine thermische Ausdehnung versehen ist.
  5. Brandschutzverkleidung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgleichseinrichtung als Schiebeelement ausgebildet ist.
  6. Brandschutzverkleidung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (4, 8) für eine Steckverbindung ausgebildet ist.
  7. Brandschutzverkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ihre Ausbildung als vorgefertigtes Formteil (8).
  8. Brandschutzverkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ihre Ausbildung als Platte (4).
  9. Brandschutzverkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Dämmschichtbildner (3) Graphit enthält.
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