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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Brandschutzverkleidung, wie sie
beispielsweise für Kabelkanäle, Rohre, Lüftungskanäle
oder dergleichen zweckmäßig oder sogar vorgeschrieben
sind.
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Eine
Brandschutzverkleidung für Rohrleitungen, die durch Strukturen
hindurch geführt werden, durch die ein eventuelles Feuer
nicht hindurch schlagen darf, ist beispielsweise aus der
DE 201 06 009 U1 bekannt.
Die bekannte Rohrleitung, die mit einer Isolationsschicht versehen
ist, weist im Bereich einer Durchdringung eine Brandschutzverkleidung
auf, die aus einem wickel- bzw. umschlagbaren Träger, der ein
Fasergebilde, beispielsweise aus Glasfasergewebe oder Glasfaservlies
enthält, das ein- oder beidseitig mit einem Dämmschichtbildner
beschichtet ist, hergestellt wird. Derartige Dämmschichtbildner,
die meist Grafit enthalten, schäumen bei einer bestimmten
Temperatur auf, dichten somit vorhandene Anschlussstellen bzw. -fugen
und durch den Brand entstehende Ritzen und Spalten ab und bewirken
weiterhin eine Wärmeisolierung der damit umhüllten
Elemente. Wickel- oder faltbare Matten sind jedoch nicht für
jeden Anwendungszweck geeignet.
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Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, Brandschutzmöglichkeiten
zu erweitern.
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Die
Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung
gelöst.
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Die
erfindungsgemäß vorgesehene Innenbeschichtung
bewirkt, anders als eine reine Außenbeschichtung oder eine
Abdichtung nur im Fugenbereich, einen direkten Schutz der Leitungselemente gegen
Brand. Die aufschäumende Beschichtung füllt die
Zwischenräume zwischen den Leitungselementen aus und behindert
somit den Sauerstoffzutritt. Auf diese Weise kann eine Brandfortleitung
durch den Kanal wirksam verhindert werden. Durch ihren formstabilen
Träger kann die Brandschutzverkleidung bereits vorgefertigt
werden, und wird dann wie herkömmliche Verkleidungen, Umhüllungen
oder Abdeckungen eingesetzt. Die erfindungsgemäße
Ausgestaltung eignet sich besonders für I-Kanäle
der Brandschutzklasse I 30 bis I 120 nach DIN 4102,
Teil 11. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
wird einerseits sowohl der Feuer- als auch der Rauchübertrag
bei einem Brand (beispielsweise durch Kurzschluss) im Inneren der
Verkleidung verhindert, als auch das Feuer durch den aufschäumenden
Dämmschichtbildner sofort erstickt, anders als bei bisherigen
Systemen, bei denen davon ausgegangen wird, dass bei einem Brand
im Inneren der Kanäle zwar der gesamte Kabelbestand abbrennen
kann, jedoch kein Rauch oder Feuer nach außen dringen darf.
Da I-Kanäle ohne Abschottung in Brandwänden durchgeführt
werden können, sind diese oft mehrere hundert Meter lang,
so dass bei bekannten Systemen im Brandfall ein beträchtlicher
Schaden mit einem hohen Produktionsausfall entstehen kann, der durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung vermieden wird.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Als
bevorzugtes Material für den Träger kommt Metall
zum Einsatz, da dieses sich fast beliebig formen lässt,
ein geringes Gewicht aufweist und seinerseits zum Brandschutz beiträgt.
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Der
Einsatz eines formstabilen Metallblechträgers bietet weiterhin
den entscheidenden Vorteil, dass dieser auf einfache Weise für
einen Ausgleich der thermischen Ausdehnung, bevorzugt durch den Einsatz
von Schiebeelementen, geeignet ist.
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Die
Verbindung zwischen einzelnen Elementen einer Brandsicherung erfolgt
bevorzugt über eine Steckverbindung, die eine einfach herzustellende, längsbewegliche
Ausgleichseinrichtung für eine thermische Ausdehnung bietet.
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Ein
weiterer Vorteil der Verwendung eines formstabilen Metallblechträgers
besteht darin, dass entsprechende Elemente einer Brandsicherung
in üblicher Weise vorgefertigt bereitgestellt und durch die
Monteure in bekannter Weise montiert werden können, wobei
zwischen normalen Verkleidungs- und Abschotteinrichtungen und den
Elementen der erfindungsgemäßen Brandschutzverkleidung
in der Verarbeitung kein Unterschied besteht. Der erfindungsgemäße
formstabile Träger kann somit in die unterschiedlichsten
Elemente für eine Brandsicherung vorgefertigt werden.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
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1 ein
Schnitt durch ein Material für die erfindungsgemäße
Brandschutzverkleidung,
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2 eine
erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung, ausgebildet
als Wandverkleidung,
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3 eine
erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung, ausgebildet
als Decke,
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4 eine
erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung ausgebildet
als Verkleidung für einen Stahlträger,
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5 eine
erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung ausgebildet
als Rohrverkleidung,
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6 eine
erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung ausgebildet
als Wandanschluss, und
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7 eine
erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung ausgebildet
als Elemente eines Kabel-, Rohr- oder Lüftungskanals.
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1 zeigt
einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung 1 mit
einem formstabilen Träger 2 und einer Beschichtung 3 aus einem
aufschäumbaren Dämmschichtbildner, zum Abschirmen
von Leitungselementen (nicht gezeigt), wie beispielsweise Kabel,
Rohre oder Leitungen.
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Der
Träger 2 kann aus den unterschiedlichsten geeigneten
Materialien, wie beispielsweise Mineralfaserplatten oder Platten
auf Silikatbasis, bestehen, bevorzugt wird jedoch ein Metallblech,
z. B. aus verzinktem Stahl, Edelstahl, Aluminium oder ein vorbeschichtetes
Blech eingesetzt. Die Bleche können Folienblech bzw. Blech
bis 2 mm, bevorzugt 0,6 bis 1,5 mm, Stärke sein.
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Als
Beschichtungsmaterial kann jeder herkömmlicher und im Handel
erhältliche Dämmschichtbildner eingesetzt werden,
der für die verschiedenen Brandschutzaufgaben geeignet
ist. Dämmschichtbildner enthalten Substanzen, die unter
dem Einfluss höherer Temperaturen, wie sie im Brandfall
auftreten, stark aufschäumen und damit eine unbrennbare
und isolierende, brandverzögernde Schicht bilden. Ein bevorzugter
Dämmschichtbildner ist ein Dämmschichtbildner
auf Grafitbasis. Derartige Beschichtungen aus Dämmschichtbildnern
können für die unterschiedlichsten Brandschutzzwecke
im Hinblick auf die Stärke der Beschichtung, der Temperatur,
bei der das Aufschäumen beginnt oder dergleichen Parameter
ausgesucht bzw. speziell dafür hergestellte werden.
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Der
Träger 2 wird bevorzugt einseitig und im Wesentlichen über
seine gesamte Erstreckung beschichtet und kann ggf. mit einem Decklack
versehen werden. Auf jeden Fall sollte der Träger 2 auf
allen im Gebrauch innen und den Leitungselementen zugewandeten Flächenbereichen
beschichtet sein, zusätzlich kann der Träger 2 auch
in Anschluss- bzw. Verbin dungs- bzw. Überlappungsbereichen
beschichtet sein. Bevorzugt ist der Träger 2 auf
seiner Innenseite vollflächig beschichtet. Es ist jedoch
auch möglich, den Träger 2 zusätzlich
auch auf der Außenseite mit einem Dämmschichtbildner
zu beschichten.
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Die
Menge des Beschichtungsmittels pro Flächeneinheit wird
durch die Art der zu schützenden Leitungselemente und deren
Abmessungen im Verhältnis zu den Abmessungen des Trägers 2,
insbesondere die Größe des Luftzwischenraums zwischen den
Leitungselementen untereinander und zwischen diesen und dem Träger 2 bestimmt,
und sollte so bemessen werden, dass der aufgeschäumte Dämmschichtbildner
die Zwischenräume im Wesentlichen vollständig
ausfüllt. Bevorzugt weist die Beschichtung eine Stärke
von 0,6 bis 2.5 mm auf.
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Die
erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung 1 ist
durch den formstabilen Träger 2 selbsttragend
und kann somit in den unterschiedlichsten Formen eingesetzt werden.
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Die
einfachste Form des Einsatzes ist in Form einer Platte 4,
wie dies in den 2 und 3 gezeigt
ist. 2 zeigt eine Platte 4, die als Wandverkleidung 5 zum
Abdecken eines Rohr- bzw. Kabelkanals in einer Wand verwendet wird.
Die Platte 4 wird in üblicher Weise so vor dem
Kanal befestigt, dass der Dämmschichtbildner 3 nach
innen weist und im Brandfall auch die Stoßstellen zwischen
der Wandverkleidung 4 und deren umgebenden Strukturen abdichtet.
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Eine
weitere Verwendungsmöglichkeit einer als Platte 4 ausgebildeten
Brandschutzverkleidung zeigt 3. Die Platte 4 wird
in 3 als Zwischendecke bzw. abgehängte Decke 6 eingesetzt
und, mit der Beschichtungsseite nach oben, auf Trägerschienen 7 verlegt.
Oberhalb der Decke 6 werden Kabel oder Rohre oder dergleichen
verlegt, wobei der Dämmschichtbildner sowohl gegenüber
den Schienen 7 abdichtet und isoliert als auch die verlegten
Kabel und Rohre gegen die Temperaturen eines Brandes zumindest über
eine vorbestimmte Zeit schützt.
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Die
erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung kann auch
als vorgefertigtes Formteil 8 eingesetzt werden. Unterschiedliche
Formteile 8 sind in den 4 bis 7 gezeigt.
So zeigt 4 ein als Verkleidung 9 für
einen Stahlträger 10 ausgebildetes Formteil 8 aus
der erfindungsgemäßen Brandschutzverkleidung 1.
Die Verkleidung 9, mit der Beschichtungsseite nach innen,
umhüllt, bevorzugt in zwei oder mehreren Teilen den zu
schützenden Träger 10, so dass dieser
zumindest über eine vorbestimmte Zeit gegen Durchglühen
und somit gegen den Verlust seiner Festigkeit geschützt
ist. Ein weiteres Formteil 8 zeigt 5 in der Ausgestaltung
als Verkleidung 11 für ein Rohr 1. Die
Verkleidung 11 wird wie jede andere übliche Rohrverkleidung
als offener Zylinder vorgefertigt, der dann, mit der Beschichtungsseite nach
innen, um das Rohr 12 gelegt wird und mit seinen offenen
Längsseiten überlappend befestigt wird.
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Ein
weiteres Formteil 8 zeigt 6 in Form einer
Abdeckung 13 für Träger oder Kanäle
oder dergleichen mit Wandanschluss und ist zu diesem Zweck im Wesentlichen
U-förmig ausgebildet und, mit der Beschichtungsseite nach
innen, so an der zugeordneten Wand 14 befestigt, dass die
offene Seite der Abdeckung 13 durch die Wand 14 bedeckt
wird.
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7 zeigt
die erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung in
Form einer Vielzahl von Formteilen 8, die als Elemente
eines Kabel-, Rohr- oder Lüftungskanals ausgebildet sind.
Die Form der Elemente gleicht der Form herkömmlicher Elemente, aus
denen diese Kanäle zusammengesetzt werden, und enthalten
beispielsweise gerade Kanalstücke 15, Flachwinkel 16,
T-Stücke 17, Innenecken 18, Außenecken 19 oder
Endstücke 20. Jedes dieser Elemente wird aus dem
Material der erfindungsgemäßen Brandschutzverkleidung 1,
mit der Beschichtungsseite nach innen, gefertigt. Die Verbindung
der Elemente 15 bis 20 untereinander erfolgt in
einer Weise, dass der Kanal thermische Ausdehnungen aufnehmen kann,
ohne dass er sich verbiegt oder ohne dass die Verbindung sich öffnet.
Bevorzugt wird dafür eine Schiebe- bzw. Steckverbindung
eingesetzt, bei der die benachbarten Elemente 15 bis 20 einfach
ineinander gesteckt werden, wobei die Überlappung über einen
ausreichend langen Weg erfolgt. Bevorzugt erstreckt sich die Beschichtung
bis in den Überlappungsbereich, so dass auch die Verbindungsstellen abgedichtet
werden.
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In
Abwandlung der beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiele
können auch die anderen platten- bzw. formteilförmigen
Brandschutzverkleidungen aus einzelnen Elementen zusammengesetzt
und in dehnungsausgleichender Weise miteinander verbunden werden,
beispielsweise über Steckverbindungen, die in 4 zur
Verbindung der verschiedenen Teile und 5 zur Verbindung
der freien Längskanten zu sehen sind. Bevorzugt erfolgt auch
hier die Verbindung durch eine Schiebeverbindung bzw. Steckverbindung.
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Es
ist weiterhin möglich spezielle Schiebeelemente zu konstruieren,
die den Längenausgleich übernehmen, während
andere Elemente lagegesichert bzw. lagefest miteinander verbunden
werden.
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In
Abwandlung der beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiele
ist jedem Fachmann klar, dass die gezeigten Ausgestaltungen lediglich
Beispiele sind. Die erfindungsgemäße Brandschutzverkleidung
kann in den unterschiedlichsten anderen Ausführungsarten
und -Formen eingesetzt werden und somit die unterschiedlichsten
Brandschutzerfordernisse abdecken.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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