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DE102007050608A1 - Gehäuse für einen Halbleiter-Chip - Google Patents

Gehäuse für einen Halbleiter-Chip Download PDF

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Publication number
DE102007050608A1
DE102007050608A1 DE102007050608A DE102007050608A DE102007050608A1 DE 102007050608 A1 DE102007050608 A1 DE 102007050608A1 DE 102007050608 A DE102007050608 A DE 102007050608A DE 102007050608 A DE102007050608 A DE 102007050608A DE 102007050608 A1 DE102007050608 A1 DE 102007050608A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
semiconductor chip
supply line
contact element
leads
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007050608A
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Bauer
Holger Wörner
Simon Jerebic
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Infineon Technologies AG
Original Assignee
Infineon Technologies AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Infineon Technologies AG filed Critical Infineon Technologies AG
Priority to DE102007050608A priority Critical patent/DE102007050608A1/de
Priority to US11/938,658 priority patent/US7692283B2/en
Publication of DE102007050608A1 publication Critical patent/DE102007050608A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • H10W70/481
    • H10W70/415
    • H10W70/465
    • H10W72/5449
    • H10W72/5522
    • H10W72/932
    • H10W74/00
    • H10W74/111
    • H10W90/756

Landscapes

  • Structures Or Materials For Encapsulating Or Coating Semiconductor Devices Or Solid State Devices (AREA)

Abstract

Das Gehäuse (10) für einen Halbleiter-Chip umfasst eine Mehrzahl von Zuleitungen (11, 12), wobei eine erste Zuleitung (11) an einer ersten Gehäuseseite ein Außenkontaktelement (11.1) bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse (10) in Richtung auf eine gegenüberliegende zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei die Länge der ersten Zuleitung (11) innerhalb des Gehäuses (10) größer als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse für einen Halbleiter-Chip, ein Bauelement, ein Verfahren zur Herstellung eines Gehäuses für einen Halbleiter-Chip, und ein Verfahren zur Herstellung eines Bauelements.
  • Ein Gehäuse für einen Halbleiter-Chip wird konventionell hergestellt, indem ein Halbleiter-Chip und elektrische Zuleitungen, die mit elektrischen Kontaktelementen des Halbleiter-Chips zu verbinden sind, in bestimmter Weise relativ zueinander angeordnet und von einem Material wie einer Verguss- oder Pressmasse umgeben werden, die anschliessend ausgehärtet werden kann. Die Zuleitungen bilden ausserhalb des Gehäuses Aussenkontaktelemente, mit denen das Gehäuse anderweitig, etwa auf einer Platine, elektrisch kontaktiert werden kann.
  • Es hat sich gezeigt, dass insbesondere bei bestimmten Gehäusearten wie sehr kleinen oder dünnen Gehäusen, z. B. den sogenannten PSSO(Plastic Single Small Outline)-Gehäusen, Probleme aufgrund des Aufbaus auftreten können. Es kann beispielsweise vorkommen, dass die Einbettung in die Pressmasse, d. h. insbesondere der Abstand der Bonddrähte von einem nächstgelegenen Punkt der Pressmassenoberfläche an der Biegeseite lediglich ca. 0,8 mm beträgt. Da die Bonddrähte bei diesen Gehäusen somit nur unzureichend in die Pressmasse eingebettet sind, kann es bei mechanischen Beanspruchungen wie Durchbiegungen zu Delaminationen und Drahtrissen kommen.
  • Vor diesem Hintergrund wird ein Gehäuse für einen Halbleiter-Chip mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1, ein Bauelement mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 6, ein Bauelement mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 11, ein Verfahren zur Herstellung eines Gehäuses für einen Halbleiter-Chip mit den Merkmalen des unab hängigen Patentanspruchs 16, und ein Verfahren zur Herstellung eines Bauelements mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 21 angegeben. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind in den Unteransprüche angegeben.
  • Nachfolgend werden Ausführungsformen der Erfindung in beispielhafter Weise anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Gehäuses in einer Draufsicht;
  • 2 ein Flussdiagramm zur Darstellung einer Ausführungsform eines Verfahrens zur Herstellung eines Gehäuses für einen Halbleiter-Chip;
  • 3 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Bauelements in einer Draufsicht;
  • 4 ein Flussdiagramm zur Darstellung einer Ausführungsform eines Verfahrens zur Herstellung eines Bauelements;
  • 5 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines weiteren Bauelements in einer Draufsicht.
  • Im Folgenden werden Gehäuse für Halbleiter-Chips, Bauelemente, die Halbleiter-Chips enthalten, Verfahren zur Herstellung von Gehäusen für Halbleiter-Chips und Verfahren zur Herstellung von Bauelementen, die Halbleiter-Chips enthalten, beschrieben. Die Erfindung ist dabei unabhängig von der Art der Halbleiter-Chips. Halbleiter-Chips können jede Art von Bauelementen oder Chips auf Halbleiterbasis sein. Insbesondere können die Bauelemente elektrische, elektromechanische und/oder elektrooptische Bauelemente sein, z. B. integrierte Schaltungen, Sensoren, mikro-elektromechanische Bauelemente (MEMS) oder Laserdioden und dergleichen.
  • Das Gehäuse kann ein Material wie eine Vergussmasse aufweisen, mit welchem die Zuleitungen umgeben werden. Das Material kann beispielsweise ein Harz wie ein Epoxydharz oder dergleichen enthalten oder daraus bestehen. Das Material kann auch eine andere Zusammensetzung aufweisen. Das Material kann, allgemein gesagt, jede denkbare Zusammensetzung aufweisen, durch die eine Verguss- oder Verkapselungsmasse gebildet werden kann, mit der der Halbleiter-Chip umgeben werden kann.
  • Der Halbleiter-Chip kann Kontaktelemente oder Kontaktpads auf einer oder mehreren seiner äusseren Oberflächen aufweisen, wobei die Kontaktelemente dazu dienen, den Halbleiter-Chip elektrisch zu kontaktieren. Die Kontaktelemente können aus jedem elektrisch leitendem Material, z. B. aus einem Metall wie Aluminium, Gold, oder Kupfer, oder einer Metalllegierung, oder einem elektrisch leitendem organischem Material, oder einem elektrisch leitendem Halbleitermaterial hergestellt sein.
  • In der 1 ist eine Ausführungsform eines Gehäuses für einen Halbleiter-Chip schematisch in einer Draufsicht dargestellt. Das Gehäuse weist im wesentlichen auf:
    eine Mehrzahl von Zuleitungen 11 und 12, wobei eine erste Zuleitung 11 an einer ersten Gehäuseseite ein Außenkontaktelement 11.1 bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse 10 in Richtung auf eine gegenüberliegende zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei die Länge der ersten Zuleitung 11 innerhalb des Gehäuses 10 größer als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.
  • Das Gehäuse 10 ist durch eine in einer geeigneten Giessform hergestellte Press- oder Vergussmasse gegeben und weist eine äussere. Begrenzung 10A auf, welche gestrichelt dargestellt ist und durch äussere Begrenzungswände der Pressmasse gegeben ist. Eine erste Begrenzungswand 10A.1 stellt eine erste Ge häuseseite dar, während eine zweite Begrenzungswand 10A.2 eine zweite Gehäuseseite darstellt.
  • Das Gehäuse 10 weist des Weiteren die erste Zuleitung 11 und eine zweite Zuleitung 12 auf. Die erste Zuleitung 11 und die zweite Zuleitung 12 erstrecken sich von der ersten Gehäuseseite, an der sie jeweils Aussenkontaktelemente 11.1 und 12.1 bilden, parallel zueinander in das Gehäuse 10. Beide Zuleitungen 11 und 12 erstrecken sich jeweils innerhalb des Gehäuses 10 von der ersten Gehäuseseite in Richtung auf die gegenüberliegende zweite Gehäuseseite, wobei sie innerhalb des Gehäuses 10 jeweils eine Länge aufweisen, die grösser ist als der hälftige Abstand zwischen der ersten Gehäuseseite und der zweiten Gehäuseseite.
  • Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass nur eine der beiden Zuleitungen 11 und 12 die vorstehenden Kriterien aufweist, d. h. insbesondere eine Länge innerhalb des Gehäuses aufweist, die grösser ist als der hälftige Abstand zwischen der ersten Gehäuseseite und der zweiten Gehäuseseite, insbesondere wenn nur bezüglich dieser einen Zuleitung die Gefahr von Beschädigungen durch Abrisse von Bonddrähten bei mechanischen Belastungen des Gehäuses gemindert werden soll. Die jeweils anderen Zuleitungen können dann auch anderen Konfigurationen entsprechen.
  • Durch die Ausgestaltung und Anordnung der beiden Zuleitungen 11 und 12 relativ zu dem Gehäuse 10, insbesondere durch deren Länge innerhalb des Gehäuses 10 wird erreicht, dass diese ausreichend und gut im Gehäuse 10 und mit dem Gehäuse 10 verankert sind. Somit kann die Gefahr von Beschädigungen wie dem Abreissen von mit den Zuleitungen verbundenen Bonddrähten infolge von mechanischen Beanspruchungen des Gehäuses 10 wie Verbiegungen oder dergleichen vermindert werden. Bei PSSO-Gehäusen kann insbesondere eine Einbettung der Bonddrähte von 2,0 mm oder mehr erreicht werden, wie weiter unten noch gezeigt werden wird.
  • Falls mehrere Zuleitungen wie im Ausführungsbeispiel der 1 verwendet werden, so können diese wie im Ausführungsbeispiel die gleiche Form und die gleichen Ausmasse aufweisen und aus ein und demselben elektrisch leitenden Material hergestellt sein. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Zuleitungen aus ein und demselben Leadframe hervorgegangen sind und im Laufe des Fertigungsprozesses voneinander separiert worden sind. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Zuleitungen nicht die gleiche Form und die gleichen Ausmasse aufweisen und sie müssen auch nicht notwendigerweise aus ein und demselben elektrisch leitenden Material gefertigt sein. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass die Zuleitungen sich parallel zueinander erstrecken.
  • Das Gehäuse 10 kann des weiteren einen Träger 13 enthalten, auf den ein Halbleiter-Chip aufgebracht werden kann. Der Träger 13 kann dabei wie dargestellt zwischen der ersten Zuleitung 11 und der zweiten Zuleitung 12 angeordnet sein. Der Träger 13 kann des Weiteren wie dargestellt, eine rechteckförmige Grundfläche aufweisen, deren Seitenlängen jeweils grösser sind als die Breite der Zuleitungen 11 und 12. Der auf den Träger 13 aufzubringende Halbleiter-Chip weist im allgemeinen ebenfalls eine rechteckigförmige Grundfläche auf, deren Ausmasse mit der rechteckförmigen Grundfläche des Trägers 13 übereinstimmen kann, so dass der Halbleiter-Chip dann von den Zuleitungen 11 und 12 in der Draufsicht seitlich beabstandet ist. Die Grundfläche des Halbleiter-Chips kann jedoch auch von der Grundfläche des Trägers 13 abweichende Ausmasse aufweisen, wie in einem weiteren Ausführungsbeispiel noch zu sehen sein wird. Die Grundfläche des Halbleiter-Chips kann insbesondere grössere Ausmasse als die Grundfläche des Trägers 13 aufweisen, so dass der Halbleiter-Chip in der Draufsicht seitlich über den Träger 13 hinausragt, wie ebenfalls in einem weiteren Ausführungsbeispiel noch zu sehen sein wird.
  • Der Träger 13 kann des Weiteren aus einem elektrisch leitfähigen Material hergestellt sein. Insbesondere können die Zuleitungen 11 und 12 und der Träger 13 aus einem Leadframe hergestellt worden sein, wie ebenfalls noch anhand eines weiteren Ausführungsbeispiels zu sehen sein wird.
  • Der Träger 13 kann jedoch auch aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt sein, insbesondere falls seine einzige Funktion darin bestehen soll, eine Aufnahmefläche für den Halbleiter-Chip bereitzustellen und den Halbleiter-Chip zu tragen.
  • Falls der Träger 13 aus einem elektrisch leitenden Material gefertigt ist oder zumindest seine dem Halbleiter-Chip zugewandte Oberfläche mit einem elektrisch leitenden Material versehen ist, kann der Halbleiter-Chip vermittels eines oder mehrerer elektrischer Kontaktelemente, welche auf einer dem Träger 13 zugewandten Oberfläche des Halbleiter-Chips aufgebracht sind, mit dem Träger 13 elektrisch kontaktiert werden. Der Halbleiter-Chip kann im übrigen mit den Zuleitungen durch Kontaktelemente elektrisch verbunden sein, die auf seiner dem Träger abgewandten Oberfläche aufgebracht sine, wie ebenfalls anhand eines Ausführungsbeispiels noch zu sehen sein wird.
  • Es kann jedoch ebenso vorgesehen sein, dass kein Träger vorgesehen ist und dass im wesentlichen lediglich Zuleitungen wie die in dem Ausführungsbeispiel der 1 gezeigten Zuleitungen 11 und 12 in dem Gehäuse vorhanden sind. In diesem Fall kann der Halbleiter-Chip auf den Zuleitungen aufgebracht sein und von diesen getragen werden.
  • In der 2 ist ein Flussdiagramm einer Ausführungsform eines Verfahrens zur Herstellung eines Gehäuses für einen Halbleiter-Chip dargestellt.
  • Das Herstellungsverfahren geht von einem geeignet gestalteten Leadframe (Leiterrahmen) aus, welcher im Laufe des Herstel lungsprozesses in einzelne Komponenten aufgetrennt wird. Der Leadframe ist ein anfänglich zusammenhängendes Gebilde, in welchem die Zuleitungen enthalten und miteinander, beispielsweise durch schmale Stege, verbunden sind.
  • Das Verfahren umfasst im Einzelnen das Bereitstellen eines Leadframes, welches eine Mehrzahl von Zuleitungen aufweist (s1), das Umgeben des Leadframes mit einem Material, insbesondere einer Vergussmasse (s2), und das Separieren der Zuleitungen voneinander (s3), wobei eine erste Zuleitung an einer ersten Gehäuseseite ein Aussenkontaktelement bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse in Richtung auf eine gegenüberliegende zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei die Länge der ersten Zuleitung innerhalb des Gehäuses grösser als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.
  • Mit dem vorstehend angegebenen Verfahren kann beispielsweise ein Gehäuse, wie in der 1 dargestellt und weiter oben beschrieben, hergestellt werden. In diesem Fall enthält der Leadframe ausser den Zuleitungen 11 und 12 auch noch den Träger 13, auf welchem ein Halbleiter-Chip aufgebracht werden kann. Die Zuleitungen 11, 12 und der Träger 13 können als Teil des zusammenhängenden Leadframes anfänglich durch schmale Stege an den Längsseiten der Zuleitungen 11, 12 und des Trägers 13 miteinander verbunden sein. Diese Stege können nach einem ersten Umspritzungs- oder Giessvorgang mit der Vergussmasse aufgetrennt werden, so dass die Zuleitungen 11, 12 von dem zwischen ihnen befindlichen Träger 13 separiert werden. Anschliessend können sich ein oder mehrere weitere Umspritzungsvorgänge anschliessen, um das Gehäuse herzustellen. Die Umspritzungsvorgänge werden dabei so durchgeführt, dass eine erste Zuleitung 11 an einer ersten Gehäuseseite ein Aussenkontaktelement 11.1 bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse 10 in Richtung auf eine gegenüberliegende zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei die Länge der ersten Zuleitung 11 innerhalb des Gehäuses 10 grösser als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.
  • In der 3 ist eine Ausführungsform eines Bauelements schematisch in einer Draufsicht dargestellt. Das Bauelement 20 der 3 kann beispielsweise aus einem Gehäuse 10 hervorgehen, wie es in der Ausführungsform der 1 gezeigt ist, wobei mit gleichen Bezugsziffern gleiche oder wirkungsgleiche Elemente bezeichnet sind.
  • Das Bauelement 20 weist im wesentlichen ein Gehäuse 10, einen Halbleiter-Chip 14, eine Mehrzahl von Zuleitungen 11 und 12 auf, wobei eine erste Zuleitung 11 an einer ersten Gehäuseseite ein Außenkontaktelement 11.1 bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse 10 in Richtung auf eine zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei der Halbleiter-Chip 14 auf einer Oberfläche ein erstes Kontaktelement 14.1 aufweist, welches mit einem Abschnitt 11.2 der ersten Zuleitung 11 durch einen Draht 15 wie etwa einen Bonddraht 15 elektrisch verbunden ist, wobei das erste Kontaktelement 14.1 und der Abschnitt 11.2 der ersten Zuleitung 11 der zweiten Gehäuseseite näher liegen als der ersten Gehäuseseite.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass, wie in dem Ausführungsbeispiel der 3 dargestellt, die Länge der ersten Zuleitung 11 innerhalb des Gehäuses 10 größer als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.
  • Die zweite Zuleitung 12 ist ebenfalls mit dem Halbleiter-Chip 14 durch einen Draht 16 wie einen Bonddraht 16 elektrisch verbunden. Zu diesem Zweck ist auf der Oberfläche des Halbleiter-Chips 14 ein zweites Kontaktelement 14.2 vorhanden, mit welchem der Bonddraht 16 verbunden ist. Der Bonddraht 16 ist des Weiteren mit einem Abschnitt 12.2 der zweiten Zuleitung 12 verbunden. Die Abschnitte 11.2 und 12.2 der Zuleitungen 11 und 12 sind lediglich Oberflächenbereiche der jeweiligen Zuleitungen 11 und 12, die sich ansonsten, d. h. struktu rell nicht von den übrigen Oberflächenbereichen der Zuleitungen 11 und 12 unterscheiden.
  • Die Zuleitungen 11 und 12 ragen an der ersten Gehäuseseite aus dem Gehäuse 10 heraus. Deshalb ist dieser Bereich besonders gefährdet hinsichtlich Delamination und Drahtrissen infolge mechanischer Beanspruchung wie Verbiegung der Zuleitungen oder dergleichen. Die erste Gehäuseseite wird deshalb auch als Biegeseite bezeichnet. Dadurch dass die Bonddrähte 15 und 16 maximal von der Pressmassenoberfläche an der Biegeseite entfernt angeordnet sind, können solche durch mechanische Beanspruchungen hervorgerufenen Beschädigungen wie Drahtabrisse wirksam vermieden werden. Dieser Abstand, der weiter oben auch als Einbettung bezeichnet wurde, kann 2 mm oder mehr betragen.
  • In der 4 ist ein Flussdiagramm einer Ausführungsform eines Verfahrens zur Herstellung eines Bauelements dargestellt. Das Verfahren baut auf dem mit bezug auf 2 beschriebenen Verfahren auf, wobei zusätzlich ein Halbleiter-Chip in dem Gehäuse angeordnet wird und somit ein Bauelement hergestellt wird, welches ein Gehäuse und einen darin montierten Halbleiter-Chip enthält.
  • Das Verfahren umfasst im Einzelnen das Bereitstellen eines Leadframes, welches eine Mehrzahl von Zuleitungen aufweist, das Anordnen eines Halbleiter-Chips, welcher ein elektrisches Kontaktelement aufweist, innerhalb der Begrenzungen eines zu formenden Gehäuses, das Umgeben der Zuleitungen und des Halbleiter-Chips mit einem Material, insbesondere einer Vergussmasse, derart dass eine erste Zuleitung an einer ersten Gehäuseseite ein Aussenkontaktelement bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse in Richtung auf eine gegenüberliegende zweite Gehäuseseite erstreckt und das Kontaktelement der zweiten Gehäuseseite näher liegt als der ersten Gehäuseseite, das Separieren der Zuleitungen voneinander, und das Elektrische Verbinden des Kontaktelements mit der ersten Zuleitung mit einem Draht.
  • Mit dem vorstehend angegebenen Verfahren kann beispielsweise ein Bauelement, wie in der 3 dargestellt und weiter oben beschrieben, hergestellt werden. In diesem Fall enthält der Leadframe ausser den Zuleitungen 11 und 12 auch noch den Träger 13, auf welchem der Halbleiter-Chip 14 aufgebracht wird. Die übrigen Verfahrensmassnahmen können analog dem mit bezug auf 2 beschriebenen Verfahren zur Herstellung eines Gehäuses durchgeführt werden.
  • Es kann des Weiteren vorgesehen sein, dass der Halbleiter-Chip 14 mindestens teilweise auf einer oder mehreren der Zuleitungen, beispielsweise der ersten Zuleitung 11 aufgebracht wird, wie in dem Ausführungsbeispiel eines hergestellten Bauelements gemäss 3 dargestellt.
  • Im Laufe des Herstellungsprozesses werden die auf der oberen Oberfläche des Halbleiter-Chips 14 befindlichen Kontaktelemente 14.1 und 14.2 mit den Zuleitungen 11 und 12 an dafür vorgesehenen Abschnitten 11.2 und 12.2 elektrisch verbunden. Dies kann z. B. zu einem Zeitpunkt geschehen, wenn bereits ein erster Umspritzungs- oder Giessvorgang stattgefunden hat, die einzelnen Komponenten des Leadframes voneinander getrennt wurden und der Halbleiter-Chip 14 auf den Träger 13 aufgebracht wurde. Wie bereits erwähnt, können die Drähte 15 und 16 Bonddrähte bspw. aus Gold sein, die mit üblichen Bondverfahren erzeugt werden. Im Anschluss daran kann ein weiterer Umspritzungs- oder Giessvorgang durchgeführt werden, mit welchem der Halbleiter-Chip 14 mit der Vergussmasse bedeckt werden kann.
  • In der 5 ist eine Ausführungsform eines weiteren Bauelements in einer Draufsicht schematisch dargestellt.
  • Das in der 5 gezeigte Bauelement 30 umfasst im wesentlichen ein Gehäuse 31, einen Halbleiter-Chip 34, und eine Mehrzahl von Zuleitungen 32.n, wobei eine erste Zuleitung 32.1 an einer ersten Gehäuseseite ein Außenkontaktelement 32.11 bildet und sich in Richtung auf eine zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei die erste Zuleitung 32.1 sich mindestens teilweise unterhalb des Halbleiter-Chips 34 erstreckt.
  • Die erste Zuleitung 32.1 kann dabei, wie bei dem Ausführungsbeispiel der 5 vorgesehen, sich entlang einem Teil ihrer Länge lateral vollständig unterhalb des Halbleiter-Chips 34 erstrecken.
  • Es kann des Weiteren vorgesehen sein, wie ebenfalls bei dem Ausführungsbeispiel der 5 vorgesehen, dass zwei oder mehr Zuleitungen sich jeweils mindestens teilweise oder vollständig unterhalb des Halbleiter-Chips 34 erstrecken. Bei dem Ausführungsbeispiel verlaufen die vier Zuleitungen 32.1, 32.2, 32.3 und 32.4 jeweils auf einem Teil ihrer Länge vollständig unterhalb des Halbleiter-Chips 34. Die äussersten Zuleitungen 32.0 und 32.5 verlaufen nur teilweise unterhalb des Halbleiterchips 34.
  • Es kann des Weiteren vorgesehen sein, wie ebenfalls bei dem Ausführungsbeispiel der 5 vorgesehen, dass mindestens die erste Zuleitung 32.1 innerhalb des Gehäuses 31 eine Länge aufweist, die länger als der hälftige Abstand zwischen der ersten Gehäuseseite und der zweiten Gehäuseseite ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel der 5 gilt dies für alle Zuleitungen 32.0 bis 32.5.
  • Der Halbleiter-Chip 34 kann wie im Ausführungsbeispiel derart ausgerichtet sein, dass seine Längsachse in Querrichtung zu der Längsachse der ersten Zuleitung 32.1 bzw. den Längsachsen sämtlicher Zuleitungen 32.0 bis 32.5 liegt.
  • Der Halbleiter-Chip 34 kann des Weiteren eine Mehrzahl von Kontaktelementen 34.0 bis 34.5 auf seiner oberen Oberfläche aufweisen. Diese Kontaktelemente 34.0 bis 34.5 können durch Bonddrähte 35.0 bis 35.5 mit jeweils einer der Zuleitungen 32.0 bis 32.5 verbunden sein. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Kontaktelemente 34.0 bis 34.5 alternierend entweder an oder in der Nähe einer oberen Längskante des Halbleiter-Chips 34 oder an oder in der Nähe einer unteren Längskante des Halbleiter-Chips 34 angeordnet sind.
  • Ein Verfahren zur Herstellung eines Bauelements wie beispielsweise des Bauelements gemäss der Ausführungsform der 5 umfasst im Einzelnen das Bereitstellen eines Leadframes, welches eine Mehrzahl von Zuleitungen aufweist, das Anordnen eines Halbleiter-Chips innerhalb der Begrenzungen eines zu formenden Gehäuses, das Umgeben des Leadframes mit einem Material, insbesondere einer Vergussmasse, und das Separieren der Zuleitungen voneinander, wobei eine erste Zuleitung an einer ersten Gehäuseseite ein Aussenkontaktelement bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse in Richtung auf eine gegenüberliegende zweite Gehäuseseite erstreckt und wobei die erste Zuleitung sich mindestens teilweise unterhalb des Halbleiter-Chips erstreckt.
  • Das Verfahren kann entsprechend den oben angegebenen Weiterbildungen des Bauelements nach 5 weitergebildet werden. Insbesondere können in einer Verfahrensmassnahme die Kontaktelemente 34.0 bis 34.5 durch bekannte Bondverfahren mittels Bonddrähten 35.0 bis 35.5 mit den Zuleitungen 32.0 bis 32.5 verbunden werden.

Claims (24)

  1. Gehäuse für einen Halbleiter-Chip, umfassend eine Mehrzahl von Zuleitungen (11, 12), wobei eine erste Zuleitung (11) an einer ersten Gehäuseseite ein Außenkontaktelement (11.1) bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse (10) in Richtung auf eine gegenüberliegende zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei die Länge der ersten Zuleitung (11) innerhalb des Gehäuses (10) größer als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, bei welchem das Gehäuse (10) eine die Zuleitungen (11, 12) umgebendes Material, insbesondere eine Vergussmasse, aufweist.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, ferner umfassend einen Halbleiter-Chip (14).
  4. Gehäuse nach Anspruch 2 oder 3, bei welchem der Halbleiter-Chip (14) mit der ersten Zuleitung (11) durch einen Draht (15) elektrisch verbunden ist.
  5. Gehäuse nach Anspruch 4, bei welchem der Halbleiter-Chip (14) auf einer Oberfläche ein elektrisches Kontaktelement (14.1) aufweist, mit welchem der Draht (15) elektrisch verbunden ist, wobei das Kontaktelement (14.1) der zweiten Gehäuseseite näher liegt als der ersten Gehäuseseite.
  6. Bauelement, umfassend ein Gehäuse (10), einen Halbleiter-Chip (14), eine Mehrzahl von Zuleitungen (11, 12), wobei eine erste Zuleitung (11) an einer ersten Gehäuseseite ein Außenkontaktelement (11.1) bildet und sich an der ersten Ge häuseseite in das Gehäuse (10) in Richtung auf eine zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei der Halbleiter-Chip (14) auf einer Oberfläche ein elektrisches Kontaktelement (14.1) aufweist, welches mit einem Abschnitt (11.2) der ersten Zuleitung (11) durch einen Draht (15) elektrisch verbunden ist, wobei der Abschnitt (11.2) der ersten Zuleitung (11) der zweiten Gehäuseseite näher liegt als der ersten Gehäuseseite.
  7. Bauelement nach Anspruch 6, bei welchem die Länge der ersten Zuleitung (11) innerhalb des Gehäuses (10) größer als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.
  8. Bauelement nach Anspruch 6 oder 7, bei welchem der Halbleiter-Chip (14) mindestens teilweise auf der ersten Zuleitung (11) aufgebracht ist.
  9. Bauelement nach einem der Ansprüche 6 bis 8, ferner umfassend einen Träger (13), auf welchem der Halbleiter-Chip (14) aufgebracht ist.
  10. Bauelement nach Anspruch 9, bei welchem der Träger (13) zwischen der ersten Zuleitung (11) und einer zweiten Zuleitung (12) angeordnet ist, wobei insbesondere die erste Zuleitung (11) und die zweite Zuleitung (12) parallel zueinander ausgerichtet sind.
  11. Bauelement, umfassend ein Gehäuse (31), einen Halbleiter-Chip (34), und eine Mehrzahl von Zuleitungen (32.032.5), wobei eine erste Zuleitung (32.1) an einer ersten Gehäuseseite ein Außenkontaktelement (32.11) bildet und sich in Richtung auf eine zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei die erste Zuleitung (32.1) sich mindestens teilweise unterhalb des Halbleiter-Chips (34) erstreckt.
  12. Bauelement nach Anspruch 11, bei welchem die erste Zuleitung (32.1) sich entlang einem Teil ihrer Länge lateral vollständig unterhalb des Halbleiter-Chips (34) erstreckt.
  13. Bauelement nach Anspruch 11 oder 12, bei welchem zwei oder mehr Zuleitungen (32.032.5) sich jeweils mindestens teilweise unterhalb des Halbleiter-Chips (34) erstrecken.
  14. Bauelement nach Anspruch 13, bei welchem zwei oder mehr Zuleitungen (32.032.5) sich jeweils entlang einem Teil ihrer Länge lateral vollständig unterhalb des Halbleiter-Chips (34) erstrecken.
  15. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 14, bei welchem die Länge der ersten Zuleitung (32.1) innerhalb des Gehäuses (31) größer als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.
  16. Verfahren zur Herstellung eines Gehäuses für einen Halbleiter-Chip, umfassend Bereitstellen eines Leadframes, welches eine Mehrzahl von Zuleitungen aufweist, Umgeben des Leadframes mit einem Material, insbesondere einer Vergussmasse, und Separieren der Zuleitungen voneinander, wobei eine erste Zuleitung an einer ersten Gehäuseseite ein Aussenkontaktelement bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse in Richtung auf eine gegenüberliegende zweite Gehäuseseite erstreckt, wobei die Länge der ersten Zuleitung innerhalb des Gehäuses grösser als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, bei welchem ein Halbleiter-Chip innerhalb der Begrenzungen des zu erzeugenden Gehäuses angeordnet wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, bei welchem der Halbleiter-Chip mindestens teilweise auf der ersten Zuleitung aufgebracht wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, bei welchem der Leadframe einen Träger aufweist und der Halbleiter-Chip auf dem Träger aufgebracht wird.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, bei welchem der Halbleiter-Chip mit der ersten Zuleitung durch einen Draht elektrisch verbunden wird.
  21. Verfahren zur Herstellung eines Bauelements, umfassend Bereitstellen eines Leadframes, welches eine Mehrzahl von Zuleitungen aufweist, Anordnen eines Halbleiter-Chips, welcher ein elektrisches Kontaktelement aufweist, innerhalb der Begrenzungen eines zu formenden Gehäuses, Umgeben der Zuleitungen und des Halbleiter-Chips mit einem Material, insbesondere einer Vergussmasse, derart dass eine erste Zuleitung an einer ersten Gehäuseseite ein Aussenkontaktelement bildet und sich an der ersten Gehäuseseite in das Gehäuse in Richtung auf eine gegenüberliegende zweite Gehäuseseite erstreckt und das Kontaktelement der zweiten Gehäuseseite näher liegt als der ersten Gehäuseseite, Separieren der Zuleitungen voneinander, und Elektrisches Verbinden des Kontaktelements mit der ersten Zuleitung mit einem Draht.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, bei welchem der Halbleiter-Chip mindestens teilweise auf der ersten Zuleitung aufgebracht wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, bei welchem der Leadframe einen Träger aufweist und der Halbleiter-Chip auf dem Träger aufgebracht wird.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23, bei welchem die Zuleitungen derart mit dem Material umgeben werden, dass die Länge der ersten Zuleitung innerhalb des Gehäuses größer als der hälftige Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseseite ist.
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