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DE102007059099A1 - Stehender Schichtenwärmespeicher - Google Patents

Stehender Schichtenwärmespeicher Download PDF

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DE102007059099A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen stehenden Schichtenwärmespeicher, ausgebildet als Druckgefäß oder druckloser Behälter, mit eingesetzten Wärmeübertragerflächen in Form von Rohrwendeln aus Glatt- oder Wellrohr oder nach dem Tauchsiederprinzip sowie mit einem an der im wesentlichen tiefsten und kältesten Stelle des Behälters angeordneten flachen ein- oder mehrlagig ausgeführten Wärmetauscher, vorzugsweise aus spiralig gewickelten oder mäanderartig geführten Rippen- oder Wellrohren, wobei auf dessen Oberseite eine mit Abstand befestigte, die Wärmetauscherfläche überdeckende Schirmhaube mit einem geringen Wärmeleitvermögen vorgesehen ist, welche in ihrem Mittenbereich eine düsenartig ausgebildete und nach oben gerichtete Öffnung aufweist, wobei im Mittenbereich ein Steigrohr mit einem auf Abstand gehaltenen Hüllrohr zur Bildung eines Doppelrohres vorgesehen ist, wobei die Steig- und Hüllrohre jeweils mit über die Länge verteilten Austrittsöffnungen für das in freier Konvektion aufsteigende erwärmte Behälterinhaltswasser versehen sind. Erfindungsgemäß sind die Austrittsöffnungen in dne Mantelflächen der beiden Rohre düsenartig nach außen gezogen und die Austrittsöffnungen befinden sich im Hüllrohr in vertikaler Richtung gesehen jeweils im wesentlichen in der Mitte zwischen den Austrittsöffnungen des Steigrohres.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen stehend angeordneten Schichtenwärmespeicher, insbesondere zur Nutzbarmachung von erneuerbaren (regenerativen) Energien.
  • Die Anwendung von erneuerbaren (regenerativen) Energien für Heizung und Warmwasserbereitung erfordert sowohl in technisch-physikalischer als auch energieökonomischer Hinsicht den Einsatz von speziellen Wärmespeichern, vorzugsweise Schichtenwärmespeichern.
  • Derartige Schichtenwärmespeicher sind in der Mehrzahl der Fälle als stehend angeordnete, zylindrische Hohlkörper ausgebildet, welche entweder als Druckgefäße oder als drucklose Behälter zur Aufnahme eines flüssigen Wärmeträgermediums, vorzugsweise von Wasser, gestaltet sind.
  • Beim Eintrag der Wärmeenergie in derartige Wärmespeicherbehälter von außen ist es unter Beachtung der Dichteunterschiede des Wärmeträgermediums zwingend erforderlich, eine möglichst gute und stabile Temperaturschichtung innerhalb der stehenden Gefäße zu sichern. Für die praktische Anwendung bedeutet dies insbesondere, dass sich das entsprechende Wärmeträgermedium an einer umso höheren Stelle innerhalb des nutzbaren Volumens des Behälters befindet, je wärmer das Medium ist.
  • Es gilt darüber hinaus, dass sich das entsprechende Wärmeträgermedium umso besser für Heizzwecke nutzen lässt, je höher es innerhalb des jeweiligen Speicherbehälters positioniert werden kann.
  • Aus der Patentliteratur (beispielsweise EP 0 924 471 A2 , DE 20 2004 010374 U1 , de 20 2006 019671 U1 oder DE 197 03 724 C2 ) sind unter anderem zahlreiche konstruktive Gestaltungslösungen zur Ausbildung der Temperaturschichtung innerhalb von Wärmespeichern bekannt.
  • Dabei ist es sinnvoll, zwischen einer ersten Lösung, bei welcher ein Zuströmen von erwärmtem Wärmeträgermedium in den Wärmespeicher-behälter aus externen, wärmeliefernden Einrichtungen, beispielsweise aus einer solarthermischen Anlage, aus einem Wärmepumpen-System oder aus einem Holzheizkessel vorgesehen ist und einer zweiten Lösung, bei welcher eine Beaufschlagung von innerhalb des Wärmespeicherbehälters befindlichen Heizflächen durch einen zusätzlichen Wärmeträger von außen unter Nutzung einer oder mehrerer Umwälzpumpen vorgenommen wird, zu unterscheiden.
  • Wegen der günstigen Montierbarkeit hat sich insbesondere bei Solarenergiespeichern ein Prinzip mit einem außen angesetzten stehenden Wärmeübertrager im druckfesten zylindrischen Gehäuse und nach oben führendem Steigrohr mit mehreren Verbindungsleitungen zum Behälter durchgesetzt.
  • Ferner ist eine Lösung bekannt, nach der ein stehend angeordneter Wärmeübertrager in ein zylindrisches Gehäuse eingebaut und im Innenraum des Wärmespeicherbehälters mittig angeordnet ist, wobei das Gehäuse nach unten den Behälterboden durchdringt und nach oben das Steigrohr trägt, durch welches die in freier Konvektion bewegte Wärmeträgerflüssigkeit durch die über die Höhe des Steigrohres verteilten Öffnungen in den Wärmespeicherbehälter eingeschichtet wird. Zur Verstärkung der Auftriebswirkung ist bei der vorgeschlagenen Lösung die Mantelfläche des zylindrischen Gehäuses aus einem schlecht wärmeleitenden Kunststoff hergestellt.
  • Die von den Steigrohren abgehenden Austrittsstutzen sind in beiden Konstruktionsbeispielen nach unten geneigt, um das vorzeitige Austreten der Wärmeträgerflüssigkeit aus der Steigleitung zu verhindern.
  • Besonders nachteilig wirkt sich bei diesen konstruktiven Lösungen aus, dass im fortgeschrittenen Ladezustand nur noch ein Teil der Wärmeübertragerfläche am Wärmeaustausch teilnimmt, was insbesondere bei großen Behältern wegen ungenügender Nutzung des unteren Behältervolumens zu einem unwirtschaftlichen Betrieb führt.
  • Darüberhinaus ergeben sich bei einem im Außenbereich montierten und auf einem höheren Temperaturniveau betriebenen Wärmeübertrager zusätzlich in nachteiliger Weise erhebliche Wärmeverluste.
  • Aus diesen Gründen bevorzugen einige Hersteller von Speicherbehältern, insbesondere von Solarspeichern, die Unterbringung des Wärmetauschers im untersten kältesten Bereich des Wärmespeicherbehälters. Nur durch möglichst flache Ausführung der Wärmetauscher kann das darüberliegende Behältervolumen überhaupt nutzbringend zur Speicherung herangezogen werden.
  • In diesem Zusammenhang sind aus dem Stand der Technik auch Behälter bekannt, bei denen eine hohlkegelartig geformte und im Bodenbereich des Behälters angeordnete Wärmetauscherfläche mit einer im wesentlichen trichterförmigen Haube abgedeckt worden ist. Dadurch sammelt sich das erwärmte Wärmeträgermedium unter dieser Haube und wird von hier aus mittels eines Steigrohres in freier Konvektion in den oberen Bereich des Behälters transportiert und hier eingeschichtet.
  • In das Vertikalrohr sind deshalb taschenförmige, nach oben offene Wasseraustrittsöffnungen eingearbeitet. Auf diese Weise soll ein Einströmen von Wasser aus dem Speicherraum in das Vertikalrohr und somit die Ausbildung örtlicher Sekundärströmungen verhindert werden.
  • Es sind darüber hinaus weitere Lösungen bekannt, wonach in dem relativ kältesten Teil des Schichtenspeichers ein Plattenwärmeübertrager, beispielsweise zur Trinkwassererwärmung, mit wechselseitig durchströmten Kammern und mit einem aufgesetzten Steigrohr zur Speicherbeladung angeordnet sind.
  • Zur Betriebsführung eines derartigen Systems ist es erforderlich, dass das Wärmeträgermedium aus dem oberen Behälterteil mittels einer Umwälzpumpe angesaugt und durch den Plattenwärmeübertrager im Gegenstrom zu dem zu erwärmenden Trinkwasser gedrückt wird.
  • Der wesentliche Nachteil derartiger Lösungen besteht in erster Linie darin, dass die erforderliche Mengenabstimmung der beiden am Wärmetausch beteiligten Stoffströme nicht oder nur ungenau und dann auch nur mit erheblichem regelungstechnischen Aufwand durchführbar ist.
  • Ausgehend von den Mängeln des Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen vorrangig zur Nutzung erneuerbarer Energien für Heizzwecke und zur Warmwasserbereitung eingesetzten Schichtenwärmespeicher auf Grundlage der eingangs beschriebenen Konstruktionsprinzipien dahingehend weiterzuentwickeln, dass durch funktionsgerechte Gestaltung vor allem der Innenbauteile auf fertigungstechnisch einfache Art ein Speichersystem mit neuen, verbesserten Gebrauchseigenschaften entsteht. Dies gilt insbesondere für eine konstruktiv einfache Lösung für eine Schichteinrichtung mit Steig- und Hüllrohr.
  • Die erfindungsgemäße Lösung soll darüber hinaus Mittel angeben, wodurch bei Einsatz eines in der kältesten Zone des stehend angeordneten Wärmespeicherbehälters liegenden und insbesondere nach oben abgeschirmten ein- oder zweilagigen, im wesentlichen sehr flachen Wärmeübertrager ein geordnetes Einschichten der in freier Konvektion im Steigrohr aufsteigenden Wärmeträgerflüssigkeit in das geschichtete Speichervolumen ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch die in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 beschriebenen Merkmale gelöst. In den Unteransprüchen sind weitere, anwendungsbezogene Präzisierungen beschrieben.
  • Entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung schließt sich die Schichteinrichtung in vertikaler Richtung an die Schirmhaube des Wärmeübertragers nach oben an, um das gewünschte Einschichten auch bei unterschiedlich intensiver Erwärmung des dem Wärmeübertrager von außen zugeführten Wärmeträgermediums zu erreichen.
  • Die gleiche Schichteinrichtung ist entsprechend einer weiteren Ausführungsform der Erfindung aber auch dazu geeignet, die gewünschte Schichtung zu erhalten, wenn Wärme aus der Behälterkonstruktion des Schichtenwärmespeichers nach außen abgeführt wird.
  • Überraschender Weise ist festgestellt worden, dass durch die aus Steig- bzw. Fallrohr und einem Hüllrohr gebildete Schichteinrichtung ein insbesondere vermischungsfreies Einschichten von Wärmemengen mit unterschiedlichem Temperaturniveau innerhalb des erfindungsgemäßen Schichtenwärmespeichers erfolgt, wenn die Rohrelemente der Schichteinrichtung mit Ausströmöffnungen versehen sind, welche sich düsenförmig nach außen erstrecken. Durch diese Form werden in vertikaler Richtung verteilte Strömungswiderstände gebildet, welche die Geschwindigkeit des erwärmten Mediums innerhalb des Schichtenwärmespeichers in geeigneter Weise derart herabsetzen, dass sich die gewünschte Schichtung stabil einstellt.
  • In diesem Zusammenhang ist der Abstand bzw. die relative Zuordnung der düsenförmig ausgebildeten Öffnungen in den Rohrelementen der Schichteinrichtung von wesentlicher Bedeutung. Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich die Austrittsöffnungen im Hüllrohr in vertikaler Richtung gesehen jeweils im wesentlichen in der Mitte zwischen den Austrittsöffnungen des Steigrohres befinden.
  • Die Einsatzmöglichkeiten des Schichtenwärmespeichers werden entsprechend einer weiteren, insbesondere konstruktiv günstigen Ausführungsform der Erfindung erweitert, indem Steigrohr und Fallrohr ein gemeinsames Hüllrohr aufweisen.
  • Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind als Merkmale in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt.
  • Es zeigen:
  • 1 eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schichtenwärmespeichers in Schnittdarstellung,
  • 2 die Schnittdarstellung einer vorteilhaften Weiterbildung der in 1 gezeigten Ausführungsform der Erfindung, sowie
  • 3 die Schnittansicht einer weiteren günstigen Ausführungsform der Erfindung.
  • Die in 1 gezeigte Schnittdarstellung einer bevorzugten Ausführungsform stellt einen Schichtenwärmespeicher 100 mit einem zweilagig und flach ausgebildeten Wärmeübertrager 5 im Bereich des Behälterbodens 4 und mit einer oben aufgesetzten Schirmhaube 7 dar. An einer oberen, im wesentlichen mittig angeordneten Öffnung 8 in der Schirmhaube 7 schließt sich ein sich zur Behälterdecke erstreckendes Steigrohr 9 an, welches über seine gesamte Länge von einem Hüllrohr 10 umgriffen ist.
  • Die Öffnungen 12 und 13 in beiden Rohren 9 und 10 sind jeweils nach außen düsenartig ausgeformt, so dass bei starkem Auftrieb des Wärmeträgermediums und Unterdruck innerhalb des Steigrohres 9 durch die unteren, dem Behälterboden zugewandten Öffnungen 12 des Steigrohrs 9 relativ wenig Medium angesaugt und mit nach oben geführt wird. Die Öffnungen 13 im Hüllrohr 10 liegen höhenmäßig, d. h. in vertikaler Richtung gesehen, im wesentlichen immer mittig zwischen den entsprechenden Öffnungen 12 des Steigrohres 9. Dadurch werden in vorteilhafter Weise während des Erwärmungsprozesses der aufsteigenden Flüssigkeit Strömungshindernisse mit der Wirkung entgegengesetzt, dass das erwärmte Medium besser eingeschichtet werden kann und sich nicht zu zeitig mit dem übrigen Behälterinhalt vermischt.
  • In dem Schichtenwärmespeicher 100 ist eine Wendel 3, vorzugsweise aus Edelstahl-Wellrohr eingesetzt, in deren Innerem von unten her in der üblichen Weise kaltes Trinkwasser strömt, das sich beim Durchfluss durch den Schichtenwärmespeicher 100 erwärmt und als Warmwasser über einen oberen (nicht näher bezeichneten) Ausströmstutzen aus dem Speicherbehälter 2 austritt. Durch den – erfindungsgemäß erzwungen – geordneten Stoff- und Wärmestrom innerhalb des Schichtenwärmespeichers 100 wird die gewünschte Schichtung nicht wesentlich gestört. Darüberhinaus befinden sich im oberen Behälterteil mehrere (nicht näher bezeichnete) Zuströmöffnungen, welche durch Lochbleche verdeckt sind. Dadurch bleibt in günstiger Weise die Schichtung innerhalb des Behälters 2 auch dann erhalten, wenn von außen, durch äußere Energiequellen erwärmtes Wasser in den Behälter 2 des Schichtenwärmespeichers 100 eingespeist wird. Die zu diesem System gehörigen Abströmöffnungen sind nicht näher bezeichnet und befinden sich im unteren Wandungsbereich des Behälters 2. Ferner gehören zum Speicher ein Stutzen für den Heizungsvorlauf 18 sowie ein weiterer für den Heizungsrücklauf 19 mit Strömungsleitblech.
  • 2 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schichtenwärmespeichers 200 in Schnittdarstellung. Der Schichtenwärmespeicher 200 weist zwei im wesentlichen gleichartig aufgebaute, flach ausgebildete Wärmeübertrager 5.1 und 5.2 auf. Dabei ist der sich an der höchsten Stelle des Behälters 202 und damit im heißesten Behälterbereich befindliche Wärmeübertrager 5.2 im wesentlichen spiegelsymmetrisch zu der sich im unteren, kühleren Bereich des Behälters 202 befindenden Wärmeübertragerbaugruppe 5.1 angeordnet. Das gleiche gilt für die gleichartig ausgebildeten Schirmhauben 7.1 und 7.2, sowie für die beiden, jeweils in Richtung der Behältermitte weisenden, aus Steigrohr 9.1 bzw. Fallrohr 9.2 und den Hüllrohren 10.1 und 10.2 bestehen Doppelrohre.
  • Durch diese günstige Anordnung kann ein Überschuss an Wärme bei hoher Temperatur aus dem Schichtenwärmespeicher 200 nach außen abgeführt werden, ohne dass die Temperaturschichtung im Behälter 202 gestört wird.
  • So wie beim Erwärmungsprozess das Wärmeträgermedium in freier Konvektion innerhalb des Steigrohres nach oben strömt, so bewegt es sich bei Abkühlung im oberen Wärmeübertrager in entsprechender Weise durch das von dem Hüllrohr 10.2 umgriffenen Fallrohr 9.2 auch nach unten. Durch die Einhaltung der Temperaturschichtung innerhalb des Behälters 202 kann dem Schichtenwärmespeicher 200 durch den oberen Wärmeübertrager 5.2 wesentlich mehr Wärme zur Nutzung durch ein oder mehrere, externe Wärmeverbrauchersysteme entzogen werden, als dies bei einer ständigen Durchmischung des Behälterinhaltes möglich wäre.
  • Diese Anordnung ist besonders vorteilhaft, wenn Wärmeerzeuger- und Wärmeverbraucheranlagen in Wärmenetzen zusammengeschlossen werden sollen. Insbesondere aus Gründen der vereinfachten Druckhaltung und wegen der geringeren Störanfälligkeit ist dem indirekten Anschluss, das heißt, mit Hilfe eines Wärmeübertragers, gegenüber dem direkten Anschluss grundsätzlich der Vorzug zu geben.
  • Dadurch ist in vorteilhafter Weise möglich, dass bei der vorstehend beschriebenen Anordnung 200 auf der Außenseite des Behälters 202 nur eine (nicht dargestellte) Umwälzpumpe eingebaut zu werden braucht, um den Wärmetransport zu einem Wärmenetz durchführen zu können.
  • Der in 3 in Schnittdarstellung gezeigte Schichtenwärmespeicher 300 weist im Sinne einer vorteilhaften konstruktiven Vereinfachung ein Doppelrohr 11.3 auf, welches sich zwischen zwei jeweils im unteren, kühlen Bereich 4.2 des Behälterbodens bzw. im oberen, heißen Bereich 15 des Behälters 302 angeordneten Wärmeübertragern 5.3 und 5.4 mit jeweils einer Schirmhaube 7.3, 7.4 erstreckt. Durch dieses Doppelrohr 11.3 wird auf einfache Weise die Schichtladung innerhalb des sich in dem Behälter 302 befindlichen Wärmeträgermediums sowohl beim Erwärmungs- als auch beim Abkühl-prozess bewirkt.
  • Die in 3 beschriebene Konstruktion des Schichtenwärmespeichers 300 zeigt eine Lösung, bei welcher die beiden Doppel-Rohrelemente 10.2 und 11.1 zu einem einzigen Doppelrohr 11.3 zusammengeführt worden sind, um die gewünschte Schichtung und die in den Ausführungen zu 2 erläuterten vorteilhaften Wirkungen zu erreichen.
  • Ferner ist aus den in den 1, 2 und 3 dargestellten Schichtenwärmespeichern 100, 200, 300 ersichtlich, dass sich die Zuströmrohre 16, 16.1, 16.2, 17.1 und 17.2 zu den Wärmeübertrager-Systemen 5, 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 mit ihren jeweiligen Rohrleitungen 6, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4 unten und oben jeweils im wesentlichen im Mittenbereich und damit in unmittelbarer Nähe der Schichteinrichtung mit Steig- bzw. Fallrohr befinden. Auf diese Weise wird die freie Konvektion des Wärmeträgermediums nach oben bzw. nach unten noch weiter verstärkt.
  • Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0924471 A2 [0006]
    • - DE 202004010374 U1 [0006]
    • - DE 202006019671 U1 [0006]
    • - DE 19703724 C2 [0006]

Claims (4)

  1. Stehender Schichtenwärmespeicher (100, 200, 300), ausgebildet als Druckgefäß oder druckloser Behälter (2, 202, 302), mit eingesetzten Wärmeübertragerflächen (3, 203, 303) in Form von Rohrwendeln aus Glatt- oder Wellrohr oder nach dem Tauchsiederprinzip sowie mit einem an der im wesentlichen tiefsten und kältesten Stelle (4, 4.1, 4.2) des Behälters (2, 202, 302) angeordneten flachen ein- oder mehrlagig ausgeführten Wärmetauscher (5, 5.1, 5.3), vorzugsweise aus spiralig gewickelten oder mäanderartig geführten Rippen- oder Wellrohren (6, 6.1, 6.3), wobei auf dessen Oberseite eine mit Abstand befestigte, die Wärmetauscherfläche überdeckende Schirmhaube (7, 7.1 7.3) mit einem geringen Wärmeleitvermögen vorgesehen ist, welche in ihrem Mittenbereich eine düsenartig ausgebildete und nach oben gerichtete Öffnung (8, 8.1, 8.3) aufweist, wobei in dem Mittenbereich ein Steigrohr (9, 9.1, 9.3) mit einem auf Abstand gehaltenen Hüllrohr (10, 10.1, 10.3) zur Bildung eines Doppelrohres (11, 11.1, 11.3) vorgesehen ist, wobei die Steig- und Hüllrohre (9, 9.1, 9.2, 9.3, 10, 10.1, 10.2, 10.3) jeweils mit über die Länge verteilten Austrittsöffnungen (12, 12.1, 12.3, 13, 13.1, 13.3) für das in freier Konvektion aufsteigende erwärmte Behälterinhaltswasser versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnungen (12, 12.1, 12.2, 12.3, 13, 13.1, 13.2, 13.3) in den Mantelflächen der beiden Rohre (9, 9.1, 9.2, 9.3, 10, 10.1, 10.2, 10.3) düsenartig nach außen gezogen sind und sich die Austrittsöffnungen (13, 13.1, 13.3) im Hüllrohr (10, 10.1, 10.3) in vertikaler Richtung gesehen jeweils im wesentlichen in der Mitte zwischen den Austrittsöffnungen (12, 12.1, 12.3) des Steigrohres (9, 9.1, 9.3) befinden.
  2. Schichtenwärmespeicher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich dem flachen ein- oder mehrlagig ausgeführten Wärmetauscher (5, 5.1, 5.3) gegenüberliegend an der höchsten und heißesten Stelle (14, 15) des Behälters (200, 300) ein zusätzlicher Wärmeübertrager (5.2, 5.4) mit im wesentlichen gleichartigem Aufbau befindet und mit einer Schirmhaube (7.2, 7.4) auf der Unterseite versehen ist, welche eine nach unten gerichtete düsenartige Öffnung (8.2, 8.4) aufweist, an die sich ein aus einem nach unten gerichteten Fallrohr (9.2, 9.3) und einem dieses einschließende Hüllrohr (10.2, 10.3) gebildetes Doppelrohr (11.2, 11.3) anschließt, wobei sich in den Mantelflächen der beiden Rohre (9.2, 10.2,) Austrittsöffnungen (12.2, 13.2) befinden, welche düsenartig nach außen gezogen sind, und sich die Austrittsöffnungen (13.2, 13.3) im Hüllrohr (10.2, 10.3) in vertikaler Richtung jeweils im wesentlichen in der Mitte zwischen den Austrittsöffnungen (12.2, 12.3) des Fallrohres (9.2, 9.3) befinden.
  3. Schichtenwärmespeicher nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das Steigrohr (9.1) mit seinem Hüllrohr (10.1) als auch das Fallrohr (9.2) mit seinem Hüllrohr (10.2) zu einem einzigen, von der unteren Schirmhaube (7.3) zur oberen Schirmhaube (7.4) führenden Doppelrohr (11.3) mit entsprechenden düsenartig nach außen gezogenen Öffnungen (12.3, 13.3) derart vereinigt sind, dass sich die Austrittsöffnungen (13.3) im Hüllrohr (10.3) in vertikaler Richtung gesehen jeweils im wesentlichen in der Mitte zwischen den Austrittsöffnungen (12.3) des Steig- bzw. Fallrohres (9.3) befinden.
  4. Schichtenwärmespeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem unteren Wärmetauscher (5, 5.1, 5.3) die Zuströmrohre (16, 16.1, 16.2) für das Heizmedium und bei dem oberen Wärmetauscher (5.2, 5.4) die Zuströmrohre (17.2, 17.2) für das Kühlmedium im wesentlichen in unmittelbarer Nähe der düsenartig ausgebildeten Öffnung (8, 8.1, 8.2, 8.3, 8.4) der jeweiligen Schirmhaube (7, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4) angeordnet sind.
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