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DE102007058993A1 - Vorrichtung zum berührungslosen Messen von Temperaturen an einem Schienenwagen - Google Patents

Vorrichtung zum berührungslosen Messen von Temperaturen an einem Schienenwagen Download PDF

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DE102007058993A1
DE102007058993A1 DE102007058993A DE102007058993A DE102007058993A1 DE 102007058993 A1 DE102007058993 A1 DE 102007058993A1 DE 102007058993 A DE102007058993 A DE 102007058993A DE 102007058993 A DE102007058993 A DE 102007058993A DE 102007058993 A1 DE102007058993 A1 DE 102007058993A1
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infrared
mirror
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infrared sensor
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Andreas Konrad
Peter Hesser
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Progress Rail Services Corp
Original Assignee
General Electric Co
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (100, 200, 1000) zum berührungslosen Messen von Infrarotstrahlung von zwei Bereichen (22, 24) eines Schienenwagens, wobei die Vorrichtung einen ersten Infrarotsensor, der eingerichtet ist, den ersten Bereich (24) zu messen, einen zweiten Infrarotsensor, der eingerichtet ist, den zweiten Bereich (22) unabhängig von der Messung des ersten Bereichs zu messen, wobei ein gemeinsames optisches Element zum Messen des ersten und zweiten Bereichs mit den ersten Infrarotsensor bzw. den zweiten Infrarotsensor vorgesehen ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung (100, 200) zum berührungslosen Messen von Infrarotstrahlung mindestens eines Bereichs eines Schienenwagens, wobei die Vorrichtung eingerichtet ist, um in einem Gleisbett mit mindestens einer Schiene (14a, 14b) angeordnet zu werden, und einen Träger mit einem optischen Element umfasst, an dem ein Messmodul (1000) mit einem Infrarotsensor, das einen gerichteten Detektionsbereich aufweist, derart befestigt ist, dass der Träger und das Messmodul eine einbaubare Einheit bilden, bei der das Messmodul und das optische Element des Trägers eine feste Geometrie zueinander aufweisen, deren für den Betrieb vorgesehene Relation zueinander vor dem Einbau festlegbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum berührungslosen Messen von Infrarotstrahlung mindestens eines Bereichs eines Schienenwagens.
  • Im rollenden Bahnverkehr können durch übermäßige Temperaturen im Lager von Achsen oder bei Scheiben- oder Klotzbremsen die Fahrtauglichkeit von Wagen oder Lokomotiven beeinträchtigt werden. Insbesondere kann eine Überhitzung im Lagerbereich eine Entgleisung verursachen.
  • Folglich werden Heißläuferortungsanlagen (HOA), im Englischen Hot Box Detector genannt, und Festbremsortungsanlagen (FBOA), im Englischen Hot Wheel Detector genannt, eingesetzt. Diese Vorrichtungen weisen einen Infrarotdetektor auf, um eine Temperatur am Reifen, an der Bremse oder am Lager festzustellen. Dabei wird nur eine Temperaturmessung durchgeführt, wenn gerade eine Achse gerade die Vorrichtung passiert. Die Vorrichtung zur Temperaturmessung ist in der Regel an einer Schwelle befestigt. Über einen Radsensor im Gleisbett werden die Abtastzeitpunkte zum Messen der Temperaturen getriggert, so dass nur zu den gewünschten Zeitpunkten die Temperaturmessung durchgeführt wird.
  • Eine Heißläuferortungsanlage oder eine Festbremsortungsanlage ist im Güterverkehr außerordentlich wichtig. Ferner müssen im Personenverkehr oder im Hochgeschwindigkeitsverkehr bei fehlender Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage die Geschwindigkeit reduziert werden.
  • So werden im europäischen Eisenbahnsystem vor allem zwei verschiedene Bremssysteme, nämlich Klotzbremsen, die auf die Laufflächen der Eisenbahnräder wirken, und Scheibenbremsen verwendet, die auf eine Seitenfläche der Räder oder separate Bremsscheiben wirken. Folglich müssen zwei voneinander beabstandete Bereiche des Reifens überwacht werden, nämlich ein Bereich nahe an der Achse, wo die Scheibenbremsen angeordnet sind, und ein Bereich nahe einem Radkranz für die Klotzbremsen. Falls eine Temperaturmessung nicht zu einer Klotzbremse oder einer Scheibenbremse eingeordnet werden kann, können beispielsweise auch Fehlalarme aufgrund von bremsbedingt heißen Bremsklötzen erfolgen.
  • Auch im Bereich der Lager müssen im europäischen Eisenbahnverkehr zwei voneinander beabstandete Bereiche überwacht werden.
  • Die Heißläuferortungsanlage und die Festbremsortungsanlage sind, wie bereits erläutert, im Gleisbett angeordnet, insbesondere in einer Schwelle. Die Infrarotdetektoren müssen dabei genau in der Schwelle kalibriert, justiert und gedämpft befestigt werden. Eine solche Kalibrierung braucht einen hohen Zeitaufwand, bei der die Schiene, in der die Heißläuferortungsanlage bzw. die Festbremsortungsanlage angeordnet ist, nicht von einem Zug befahren werden kann, da sich Wartungspersonal im Gleis befindet. Diese langen Kalibrierzeiten führen zu langen Sperrzeiten in der Strecke und somit einer verringerten Rentabilität für einen Betreiber einer Bahnstrecke.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, die gattungsgemäße Vorrichtung derart weiterzuentwickeln, dass sie die Nachteile des Stands der Technik überwindet, insbesondere zuverlässige und genaue Messergebnisse liefert bei einem reduzierten konstruktionellen Aufwand.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum berührungslosen Messen von Infrarotstrahlung von zwei Bereichen eines Schienenwagens gelöst, wobei die Vorrichtung einen ersten Infrarotsensor, der eingerichtet ist, den ersten Bereich zu messen, einen zweiten Infrarotsensor, der eingerichtet ist, den zweiten Bereich unabhängig von der Messung des ersten Bereichs zu messen, wobei ein gemeinsames optisches Element zum Messen des ersten und zweiten Bereichs mit den ersten Infrarotsensor bzw. den zweiten Infrarotsensor vorgesehen ist.
  • Mit der Vorrichtung gemäß der Erfindung können Infrarotstrahlungen zweier unterschiedlicher Bereiche eines Schienenwagens von einem Ort in einem Gleisbett aus vermessen werden. Ein Schienenwagen kann dabei eine Lokomotive, ein Wagen, ein Triebwagen oder dergleichen sein. Somit braucht nur noch eine Messvorrichtung verwendet werden. Dies reduziert die Kosten für die Betreiber eines Schienennetzes, da weniger Vorrichtungen in das Gleisbett eingebaut werden müssen. Besonders vorteilhaft ist, dass die Vorrichtung kleine Außenmaße aufweist. Durch ein gemeinsames optisches Element kann zudem die Vorrichtung kostengünstiger und einfacher hergestellt werden, wobei sie gleichzeitig weniger Platz beansprucht. Unabhängig ist eine Messung von einer anderen Messung, wenn Infrarotstrahlung des ersten Bereichs den Infrarotsensor zum Messen für den zweiten Bereich nur unwesentlich beeinflussen kann.
  • Es kann dabei vorgesehen sein, dass der erste und/oder der zweite Bereich voneinander beabstandet sind, insbesondere einen Abstand von 10 cm bis 30 cm aufweisen, vorzugsweise von 15 cm bis 20 cm. Folglich sind voneinander entfernte, das heißt getrennte Bereiche durch die Vorrichtung erfassbar.
  • Eine Ausführungsform kann dadurch gekennzeichnet sein, dass der erste und/oder der zweite Bereich eine Länge von 10 mm bis 50 mm aufweist, insbesondere von 20 mm bis 30 mm.
  • Es kann dabei vorgesehen sein, dass die Vorrichtung für eine Messung des ersten und zweiten Bereichs eingerichtet ist, wobei die Bereiche im Abstand von der Vorrichtung von 50 cm bis 80 cm, insbesondere 55 cm bis 70 cm, angeordnet sind.
  • Dabei kann der erste Infrarotsensor von dem zweiten Infrarotsensor einen Abstand zwischen 3 mm und 10 mm aufweisen, insbesondere zwischen 4 mm und 8 mm, vorzugsweise zwischen 5 mm und 6 mm.
  • Ferner kann in einer Ausführungsform vorgesehen sein, dass das optische Element für Infrarotwellen für eine Auflösung eingerichtet ist, um den ersten Bereich von dem zweiten Bereich getrennt abzubilden.
  • In einer besonderen Ausführungsform kann das optische Element eine Linse, einen Filter und/oder eine Blende umfassen. Dabei kann der Filter selektiv durchlässig sein, so dass er für Infrarotstrahlen durchlässig ist. Somit können die Infrarotsensoren im Wesentlichen nur Photonen der zu messenden Infrarotstrahlen erreichen.
  • Eine besondere Ausführungsform der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das optische Element eine Linse und eine Blende umfasst, wobei die Blende zwischen den Infrarotsensoren und der Linse angeordnet ist, wobei insbesondere die Blende eine Aperturblende ist. Somit ist es möglich, das optische Element genau auf den Infrarotsensor anzupassen, so dass eine maximale Intensität der Infrarotstrahlen die Infrarotdetektoren erreicht.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das optische Element eine optische Achse aufweisen, wobei der erste Infrarotsensor und/oder der zweite Infrarotsensor in einem Abstand zur optischen Achse angeordnet ist bzw. sind, wobei insbesondere der erste Infrarotsensor und/oder der zweite Infrarotsensor im gleichem Abstand zu der optischen Achse angeordnet ist bzw. sind. Somit lässt sich eine besonders platzsparende Anordnung zur Messung von zwei getrennten Bereichen ermöglichen.
  • Es kann dabei vorgesehen sein, dass der erste und/oder der zweite Infrarotsensor jeweils mindestens einen, insbesondere zwei oder mehr als zwei Infrarotdetektoren umfasst bzw. umfassen.
  • Dabei kann in Richtung einfallender Strahlung vor den Infrarotdetektoren eine Kaltblende angeordnet sein, und der Infrarotdetektor mit der Kaltblende und das optischen Element aneinander angepasst sind, insbesondere das optische Element ein Öffnungsverhältnis aufweist, dass für den Infrarotdetektor mit der Kaltblende angepasst ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann die Vorrichtung ein Referenzinfrarotdetektorelement aufweisen, wobei die Vorrichtung eingerichtet ist, Messsignale von dem ersten und dem zweiten Infrarotsensor und von dem Referenzinfrarotdetektorelement zu verarbeiten.
  • Ferner kann die Vorrichtung einen ersten Spiegel umfassen, wobei zumindest ein Teil des ersten Bereichs im Wesentlichen senkrecht bezüglich eines Gleisbetts über dem Spiegel angeordnet ist.
  • In einer anderen Ausführungsform kann die Vorrichtung einen zweiten Spiegel umfassen, wobei zumindest ein Teil eines zweiten Bereichs im Wesentlichen senkrecht bezüglich eines Gleisbetts über dem Spiegel angeordnet ist.
  • Dabei kann der erste und/oder der zweite Spiegel ein Planspiegel sein. Dadurch dass ein Planspiegel verwendet wird, verändern nur noch optische Elemente in der Detektorvorrichtung die Abbildungseigenschaften des Abbildes des zu messenden Bereichs, so dass der Spiegel fast beliebig im Verhältnis zu der Detektorvorrichtung angeordnet werden kann. Ist der Spiegel sehr nahe an der Detektorvorrichtung angeordnet, kann er mit dieser als eine Einheit formen, und es wird vermieden, dass die Detektorvorrichtung einen zu großen Anteil der sich hinter oder um den Spiegel befindlichen Infrarotstrahlung aufnimmt.
  • Es kann ferner vorgesehen sein dass die Vorrichtung eingerichtet ist, um im Gleisbett angeordnet zu werden, vorzugsweise in einer Schwelle.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zum berührungslosen Messen von Infrarotstrahlung mindestens eines Bereichs eines Schienenwagens zur Verfügung gestellt, wobei die Vorrichtung eingerichtet ist, um in einem Gleisbett mit mindestens einer Schiene angeordnet zu werden, und einen Träger mit einem optischen Element umfasst, an dem ein Messmodul mit einem Infrarotsensor, das einen gerichteten Detektionsbereich aufweist, derart befestigt ist, dass der Träger und das Messmodul eine einbaubare Einheit bilden, bei der das Messmodul und das optische Element des Trägers eine feste Geometrie zueinander aufweisen, deren für den Betrieb vorgesehen Relation zueinander vor dem Einbau festlegbar ist. Mittels der Vorrichtung gemäß der Erfindung kann die Detektorvorrichtung, da sie als Einheit mit dem Träger gebildet ist, einfach ausgetauscht werden, so dass zeitaufwändige Kalibrierarbeiten im Gleisbett vermieden werden.
  • Wenn alle optischen Elemente geometrisch fest zueinander in einer Einheit angeordnet sind, können diese in dieser Einheit kalibriert und ausgerichtet werden, und erst später ins Gleisbett eingesetzt werden. Folglich reduzieren sich Sperrzeiten im Gleisbett, die einem Operator große Kosten verursachen.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass das Messmodul über mindestens ein elastisches Lager elastisch mit dem Träger verbunden ist. So können Vibrationen von einem über die Schiene fahrenden Schienenwagens absorbiert werden, die die Elektronik und/oder das Messergebnis beeinflussen können.
  • Ferner kann in einer Ausführungsform vorgesehen sein, dass das optische Element des Trägers ein Verschluss zum Unterbrechen von Infrarotstrahlung zwischen dem zu messenden Objekt und dem Messmodul ist, wobei der Verschluss in Richtung des Messmoduls ein Referenzheizelement aufweist. Dadurch kann eine Verschiebung des Referenzheizelements zu dem Messmodul vermieden werden, so dass außerhalb des Gleisbetts die Vorrichtung kalibriert und eine Kennlinie erzeugt werden kann, bevor die Schiene für den Verkehr gesperrt werden muss.
  • Dabei kann der Träger eine Abdeckung zum Abdecken eines Bauraumes für die Vorrichtung sein. Somit wird mit der Abdeckung gleich die ganze Vorrichtung aus dem Gleisbett entfernt, was wiederum eine Zeitersparnis zu folge hat. So muss nur die Abdeckung in dem Gleisbett, beispielsweise in einer Schwelle, ortsfest angeordnet werden.
  • In einer besonderen Ausführungsform der Vorrichtung verschließt der Verschluss eine Öffnung in der Abdeckung. Somit ist das Messmodul vor Witterungseinflüssen geschützt.
  • Eine besondere Ausführungsform der Vorrichtung weist einen Spiegel auf, insbesondere einen Planspiegel, wobei der Spiegel mit dem Messmodul verbunden ist, so dass Spiegel, Messmodul und das optische Element des Trägers eine feste Geometrie zueinander aufweisen, deren für den Betrieb vorgesehen Relation zueinander vor dem Einbau festlegbar ist.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass ein Winkel zwischen dem gerichteten Detektionsbereich und dem Träger über eine Winkeleinstellvorrichtung einstellbar ist, wobei insbesondere ein kontinuierlicher Winkelbereich zwischen dem gerichteten Detektionsbereich und dem Träger einstellbar ist. Dabei kann das Messmodul mit dem Träger drehbar um eine Drehachse verbunden sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung ist das Messmodul mit dem Träger über ein Innen- und ein Außenkreisbogenelement verbunden, wobei das Innen- und Außenkreisbogenelement konzentrisch sind, und ein Außenradius des Außenkreisbogenelements dem Innenradius des Innenkreisbogenelements entspricht.
  • Dabei kann ein elastisches Lager zwischen der Winkeleinstellvorrichtung und dem Messmodul angeordnet sein, vorzugsweise zwischen jeder Winkeleinstellvorrichtung und dem Messmodul.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist der Träger eingerichtet, in vorbestimmten diskreten linear zueinander verschobenen Positionen relativ zu der Schiene positionierbar zu sein.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung, der mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand schematischer Zeichnungen im Einzelnen erläutert werden. Dabei zeigt:
  • 1 einen Querschnitt eines Gleisabschnitts mit einer Heißläuferortungsanlage und einer Festbremsortungsanlage;
  • 2 eine schematische Anordnung von Messbereichen;
  • 3 eine schematische Vorderansicht eines Infrarotdetektors;
  • 4 einen schematischen optischen Aufbau einer Detektorvorrichtung;
  • 5 eine erste Spiegelanordnung für eine Detektorvorrichtung;
  • 6 eine zweite Spiegelanordnung für eine Detektorvorrichtung;
  • 7 eine dritte Spiegelanordnung für eine Detektorvorrichtung;
  • 8 eine vierte Spiegelanordnung für eine Detektorvorrichtung;
  • 9 eine fünfte Spiegelanordnung für eine Detektorvorrichtung;
  • 10 eine schematische Seitenansicht einer Heißläuferortungsanlage;
  • 11 eine Ansicht eines Trägers von unten für eine Detektorvorrichtung;
  • 12 eine Draufsicht eines Befestigungsrahmens für den Träger gemäß 11; und
  • 13 eine Seitenansicht einer Festbremsortungsanlage.
  • In 1 zeigt einen Querschnitt eines Gleisbetts in der eine Festbremsortungsanlage 100 und zwei Heißläuferortungsanlage 200 angeordnet sind. Die Festbremsortungsanlage 100 ist in einer Schwelle 10 mit einer Aussparung 12 zwischen zwei Schienen 14a, 14b angeordnet. Auf der Schiene 14b ist ein Rad 16, das sich um eine Achse 18 dreht, und an seiner Außenseite ein Lager 20 gezeigt. Die Festbremsortungsanlage kann sowohl einen ersten Messbereich an einem Radkranz 22 für eine Temperaturentwicklung, die durch Klotzbremsen hervorgeruft wird, als auch einen zweiten Messbereich bei einer Bremsscheibe 24 erfassen. Die Bremsscheibe 24 kann auch direkt an einer Innenseite des Rads 16 angeordnet sein, wobei in 1 nur eine sogenannte Wellenbremsscheibe 24 nur halb bis zur Radachse 18 dargestellt ist. In 1 ist ferner eine Heißläuferortungsanlage 200 gezeigt, die ebenfalls in der Schwelle 10 angeordnet ist. Die Heißläuferortungsanlage 200 misst eine Lagertemperatur des Lagers 20 der Achse 18. Dabei kann die Heißläuferortungsanlage 200 zwei voneinander beabstandete Bereiche des Lagers messen. Zwei unterschiedliche Bereiche des Lagers müssen gemessen werden, da verschiedene Wagons oder Lokomotiven aus verschiedenen Ländern unterschiedlich von einer Gleismitte, also die Mitte zwischen den Schienen 14a, 14b, entfernte zu messende Bereiche aufweisen. Heißläuferortungsanlage 200 und die Festbremsortungsanlage 100 weisen jeweils eine Detektorvorrichtung 1000 auf, die weiter unten im Detail erläutert wird.
  • In 2 sind die unterschiedlichen zu messenden Bereiche eines Lagers 20 erläutert. Ein erster Bereich 30 kann circa 885 mm von der Gleismitte entfernt sein. Ein zweiter Bereich 32 kann zwischen 1070 mm und 1120 mm von der Gleisbettmitte angeordnet sein. Dabei weisen der erste Bereich 30 und der zweite Bereich 32 einen Abstand von 170 mm auf. Dabei können der erste und der zweite Bereich ca. 580 mm über der Oberseite der Schiene angeordnet sein.
  • Jede Detektorvorrichtung 1000 weist einen Infrarotdetektor 1010 auf. In 3 ist ein solcher Infrarotdetektor 1010 einer Detektorvorrichtung 1000 in einer Vorderansicht, also in Messrichtung, dargestellt. Der Infrarotdetektor 1010 weist vier Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d auf. Die Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d sind auf einer Vorderseite 1014 des Infrarotdetektors 1010 in einer geraden Reihe angeordnet. An einer beliebigen Stelle auf einer Vorderseite 1014 des Infrarotdetektors 1010 kann ein Referenzdetektorelement 1016 angeordnet sein. Die Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d bzw. das Referenzdetektorelement 1016 weisen eine Fläche von jeweils ca. 440 μm mal 150 μm auf. Dabei können sie einen Pitch von 500 μm aufweisen. Ein Pitch ist ein resultierender Mittenabstand zwischen jeweils zwei Detektorelementen 1012a, 1012b bzw. 1012c, 1012d Jeweils zwei Detektorelemente 1012a, 1012b und 1012c, 1012d bilden ein Detektorelementpaar bzw. einen Infrarotsensor, das bzw. der für einen zu messenden Bereich vorgesehen ist. Selbstverständlich können auch mehr als zwei Detektorelemente oder nur ein Detektorelement für einen zu messenden Bereich vorgesehen sein, wobei diese Detektorelemente auch gruppiert werden können. Detektorelemente werden gruppiert, wie im genanten Fall der Detektorelementpaare, um im Falle eines Ausfalls eines ersten Detektorelements noch ein zweites Detektorelement für eine Messung zu verwenden. Zur Vereinfachung der Beschreibung wird allerdings im Folgenden immer nur von Detektorelementpaar gesprochen. Beispielsweise können das Detektorelementpaar 212a, 1012b für den ersten Bereich 30 und das zweite Detektorelementpaar 1012c, 1012d für den zweiten Detektionsbereich 32 vorgesehen sein. Der Abstand zwischen beiden Detektorelementpaaren beträgt ungefähr 5,15 mm. Der zu wählende Abstand zwischen den Detektorelementpaaren hängt von dem Auflösungsvermögen und der Brennweite der optischen Elemente ab, und kann daher in Abhängigkeit von den optischen Elementen größer oder auch kleiner sein. Er sollte jedoch so groß gewählt sein, dass zu messende Temperaturen in einem Bereich, die für das erste Detektorelementpaar vorgesehen sind, nicht Messungen von dem zweiten Detektorelementpaar signifikant beeinflussen, also dass die Messungen des ersten Bereichs unabhängig von den Messungen des zweiten Bereichs durchgeführt werden können.
  • In 4 sind optische Elemente der Detektorvorrichtung 1000 in einer schematischen Seitenansicht zu sehen. Die Detektorvorrichtung weist einen Infrarotdetektor 1010 auf. Der Infrarotdetektor 1010 umfasst ein Gehäuse 1016, in dem eine nicht gezeigte Detektorelektronik untergebracht ist. Vor den Detektorelementen 1012a, 1012b, 1012c, 1012d sowie dem Referenzelement 1016 ist ein Kälteschild 1020 bzw. eine Kaltblende 1020 angeordnet, das jeweils bei den Detektorelementen 1012a, 1012b, 1012c, 1012d eine Öffnung 1022a, 1022b, 1022c, 1022d aufweist, die jeweils eine Blende darstellt. Jedes Detektorelement 1012a, 1012b, 1012c, 1012d zusammen mit der Kaltblende 1020 funktioniert optimal mit einer Optik mit einem bestimmten Öffnungsverhältnis. Beispielsweise funktioniert jedes Detektorelement 1012a, 1012b, 1012c, 1012d mit der Kaltblende 1020 optimal für eine Optik 1030 mit einer Blendenzahl bzw. einem Öffnungsverhältnis 1. Das heißt, dass mit einer Optik 1030 mit einer Blendenzahl 1 eine hohe Lichtstärke bei den Detektorelementen erzielt wird, so dass Signale der Detektorelemente geringer verstärkt werden müssen als bei nicht angepassten Optiken. Das heißt, dass die eine Linse 1032 der Optik auf die Kaltblende 1020 ausgelegt ist.
  • Bei dem Referenzelement 1016 ist keine Öffnung angeordnet. Vielmehr ist das Referenzelement 1016 verspiegelt. Das Referenzelement 1016 dient sowohl als gemeinsame Referenz für das erste Detektorelementpaar 1012a, 1012b sowie das zweite Detektorelementpaar 1012c, 1012d.
  • Die sich in Richtung der zu detektierenden Fläche vor dem Infrarotdetektor 1010 befindliche Optik 1030 bestimmt die optischen Achse der Detektorvorrichtung 1000. Zu der optischen Achse X sind die Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d bzw. das erste und das zweite Detektorelementpaar symmetrisch angeordnet. Folglich ist keines der Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d auf der optischen Achse X angeordnet. Die Optik 1030 weist die Linse 1032 auf und kann optional eine Blende 1034 aufweisen. Dabei ist die Größe und die Brennweite der Linse im Wellenlängenbereich von Infrarotstrahlen so groß gewählt, um eine optimale Auflösung der zu detektierenden Bereiche mit einem Abstand von ca. 15 bis 20 cm die in einer Entfernung von ca. 40 bis 80 cm von der Detektorvorrichtung 1000 im Bereich des ersten Detektorpaares 1012a, 1012b und des zweiten Detektorpaars 1012c, 1012d zu erreichen. Die Linse kann beispielsweise je nach Verwendung in einer Heißläuferortungsanlage 200 oder Festbremsortungsanlage 100 unterschiedliche Brennweiten aufweisen. Dabei ist die Brennweite so abgestimmt, dass die beabstandeten zu vermessenden Bereiche auf den gleichen Abbildungsmaßstab abgebildet werden. Um wieder eine Blendenzahl 1 zu erreichen, für die die Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d mit der Kaltblende 1020 optimiert sind, kann die Optik 1030 eine Blende 1034 von der detektierenden Fläche aus gesehen hinter der Linse 1032 aufweisen. Die Blende 1034 ist direkt im Anschluss an die Linse 1032 angeordnet, so dass Infrarotstrahlen von den zu vermessenden Bereichen, wie die Bereiche 30, 32, die in der Linse durch die optische Achse X treten, nicht abgeschirmt werden. Die Blende 1034 verbessert zudem die Abbildungsqualität, weil Randbereiche der Linse 1032 abgeschirmt werden, die unerwünschte Abbildungsfehler hervorrufen können. Somit stellt die Detektorvorrichtung 1000 eine sehr gute Auflösung bereit. Beispielsweise können das erste Detektorelementpaar 1012a, 1012b sowie das zweite Detektorelementpaar 1012c, 1012d jeweils einen Bereich auf dem zu messenden Objekt von ca. 20 bis 30 mm abdecken, wobei sich selbstverständlich die Größe des zu messenden Bereiches von der Entfernung des Objekts abhängt. Durch den Abstand der Detektorelementpaare 1012a, 1012b und 1012c 1012d auf dem Infrarotdetektor 1010 ist auch ein Abstand zwischen den zu vermessenden Bereichen sichergestellt. Zudem können Messungen in dem einen zu vermessenden Bereich nicht Messungen in dem anderen zu vermessenden Bereich beeinflussen, d. h. Infrarotstrahlen von dem einen zu messenden Bereich werden nicht derart gestreut, dass alle Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d ein Infrarotsignal detektieren.
  • Ein Detektoreigenrauschen bzw. ein Dunkelstrom der Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d wird mittels des Referenzelements 1016 in Form einer Differenzwertbildung entfernt. Die Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d messen absolute Temperaturwerte der zu vermessenden Bereiche. Um eine hinreichende Sensitivität zu erreichen und um sich gegenüber einer Umgebungstemperaturenänderung zu schützen, die in einem Detektordrift resultiert, wird der Infrarotdetektor 1010 bzw. die Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d, 1016 konstant auf –30 Grad Celsius oder in einer anderen Ausführungsform auf eine davon abweichende Temperatur gehalten. Dies geschieht mit einer vierstufigen thermoelektrischen Kühlvorrichtung. Ebenfalls wird die Kaltblende 1020 auf der gleichen Temperatur gehalten, beispielsweise auf –30 Grad Celsius gekühlt. Die Kühlvorrichtung kann beispielsweise ein Peltier-Element sein. Zwischen der Optik 1030 und dem Infrarotdetektor 1012 mit der Kaltblende 1020 kann eine Abdeckkappe 1040 mit einem Wellenlängen begrenzendem Fenster 1042 angeordnet sein. Dabei lässt das Fenster 1042 im Wesentlichen Wellenlängen im Infrarotbereich durch, die gemessen werden sollen.
  • In 5 ist beispielsweise die Detektorvorrichtung 1000 beim Einsatz in einer Heißläuferortungsanlage 200 gezeigt. Die Detektorvorrichtung 1000 kann über einen Spiegel 202 zum Umlenken der Infrarotstrahlen zwei zu vermessende Bereiche erfassen, nämlich den ersten Bereich 30 und den zweiten Bereich 32. Der Spiegel 202 dreht sich um seine eigene Achse senkrecht zur Spiegelfläche, so dass herabfallender Dreck oder Wasser sofort weggeschleudert wird. Über dem Spiegel 202 weist eine Abdeckung 204 der Heißläuferortungsanlage 200 einen Verschluss 206 auf, der nur während der Messungen geöffnet wird. Dabei weist der Verschluss 205 an seiner Innenseite eine Referenzheizvorrichtung auf, um die Detektorvorrichtung 1000 zu kalibrieren. Der Spiegel ist ein Planspiegel, der die Abbildung der Infrarotstrahlen des zu messenden Bereiches nicht verändert. Folglich kann der Spiegel auch sehr nah an der Detektorvorrichtung 1000 angeordnet werden, und es ist keine sehr genaue Kalibrierung des Spiegels relativ zu der Detektorvorrichtung notwendig.
  • Um Abschattungen der zu messenden Stelle durch Bauteile eines Eisenbahnwagens zu vermeiden, ist es vorteilhaft, die Temperaturen des Lagers 20 von dem Rad 16 senkrecht von unten zu messen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, wie in 5 gezeigt wird, dass die Strahlen für das erste Detektorelementpaar und das zweite Detektorelementpaar jeweils von einem eigenen Spiegel 202a, 202b gespiegelt werden. Dabei kann jeder Spiegel sich um eine Achse senkrecht zur Spiegelfläche drehen, um Schmutzpartikel oder Wasser wegzuschleudern.
  • In einer weiteren Ausführungsform, die in 7 gezeigt wird, kann ein erster Spiegel 202a eine Aussparung 203 aufweisen, durch die die von einem zweiten Spiegel 202b reflektierten Infrarotstrahlung von einem ersten zu vermessenden Bereich 30 hindurch tritt. Dabei kann der zweite Spiegel 202b wie in den vorhergehenden Ausführungsformen ein rotierender Spiegel sein. In einer weiteren Ausführungsform, die in 8 gezeigt wird, wird Infrarotstrahlung, die von einem zweiten Bereich 32 abgestrahlt werden, über einen ersten rotierenden Spiegel 202c auf einen zweiten eine Aussparung 203 aufweisenden Spiegel 202a auf ein erstes Detektorelementpaar reflektiert. Infrarotstrahlung von einem ersten Bereich 30 wird durch einen dritten Spiegel 202b zu einem zweiten Detektorelementpaar der Detektorvorrichtung 1000 reflektiert. Dabei treten die Infrarotstrahlung durch eine Aussparung 203 in dem zweiten Spiegel 202a durch. Der dritte Spiegel 202b kann ebenso wie der erste Spiegel 202c ein rotierender Spiegel sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann die Detektorvorrichtung 1000 so angeordnet sein, dass Infrarotstrahlung von einem ersten zu detektierenden Bereich 30 direkt ohne Umlenkung über einen Spiegel von einem ersten Detektorelementpaar erfasst werden, und Infrarotstrahlung von einem zweiten zu detektierenden Bereich 32 über zwei Umlenkspiegel 202a, 214d zu einem zweiten Detektorelementpaar der Detektorvorrichtung 1000 reflektiert werden. Dabei kann der erste Spiegel 202a ein rotierender Spiegel sein. Die in den 5 bis 8 gezeigten Spiegel sind alles Planspiegel, so dass sie die optischen Eigenschaften nicht beeinflussen, so dass auch in diesen Fällen der Spiegel nicht sehr genau eingestellt werden muss.
  • Somit wird mit einer erfindungsgemäßen Detektorvorrichtung ermöglicht, ohne bewegliche Teile optische Teile, von den rotierenden Spiegeln abgesehen, einen großen Bereich mit mehreren Teilbereichen zu erfassen, wobei die mehreren Teilbereiche voneinander beabstandet sind.
  • In 10 ist eine Heißläuferortungsanlage 200 in einer schematischen Seitenansicht zu sehen. Die Heißläuferortungsanlage 200 weist eine Detektorvorrichtung 1000 auf. Über einen rotierenden Spiegel werden Infrarotstrahlen von einem zu vermessenden Bereich in die Detektorvorrichtung 1000 gespiegelt. Die Heißläuferortungsanlage 200 weist eine Abdeckung 204 mit einer Öffnung auf, die durch einen Verschluss 206 verschlossen werden kann, wenn gerade keine Messung stattfindet. Auf einer Innenseite des Verschlusses 206 ist eine Referenzheizung angeordnet, die bei geschlossenem Verschluss zur Kalibrierung der Detektorvorrichtung 1000 dient. Die Referenzheizung und die Detektorvorrichtung müssen, falls eines der beiden Bauteile ausgetauscht wird, jeweils neu kalibriert werden, dass heißt dass Kennlinien der Detektorelemente 1012a, 1012b, 1012c, 1012d neu eingestellt werden müssen. Während des Betriebs werden dann die Messergebnisse von der Infrarotstrahlung der zu messenden Bereiche mit der Infrarotstrahlung der Referenzheizung abgeglichen. Die Abdeckung der Heißläuferortungsanlage 200 wird auf der Schwelle 10 befestigt. Um einen Blickwinkel bzw. einen gerichteten Detektionsbereich 208 der Detektorvorrichtung 1000 genau einzustellen, ist diese um eine Achse 210 drehbar, die in einem Gestänge 212 gelagert ist, das mit der Abdeckung 204 verbunden ist. Ferner weist für die genaue Winkeleinstellung Abdeckung 204 ein Halteglied 214 auf, das ein Innenkreisbogensegment 216 umfasst, das einen Teil eines Kreises um die Achse 210 beschreibt. Ein entsprechendes Außenkreisbogensegment ist mit der Detektorvorrichtung 1000 verbunden. Der Radius des Außenkreisbogensegments entspricht dem Radius des Innenkreisbogensegments. Wenn eine gewünschte Winkeleinstellung eingestellt ist, beispielsweise ein senkrecht gerichteter Detektionsbereich 208, werden das Innenkreisbogensegment 216 und das Außenkreisbogensegment 218 derart miteinander befestigt, das sie nicht mehr relativ zueinander bewegbar sind. Das Außenkreisbogensegment ist über ein erstes Federelement 230, wie eine Elastomerfeder, mit der Detektorvorrichtung 1000 verbunden. Wiederum ist die Detektorvorrichtung, die um die Achse 210 drehbar ist, über eine Feder 232, wie eine Elastomerfeder 232, mit der Achse 210 verbunden. Durch die Federelemente 230, 232 wird ermöglicht, dass die Detektorvorrichtung 1000 nicht stark bei vorbeifahrenden Zügen erschüttert wird. Die Abdeckung 204 der Detektorvorrichtung 1000 sowie das Gestänge 212, die Kreisbogensegmente 216, 218, sowie das Halteglied 214 für das äußere Kreisbogensegment 216, der Verschluss 208 bilden eine Einheit, die als Ganzes aus der Schwelle 10 entnommen werden kann. Die optischen Elemente der Einheit, nämlich die Detektorvorrichtung 1000, der Spiegel 202 und der Verschluss 206 mit dem Referenzheizelement sind fest zueinander angeordnet und können als Einheit in dieser festen Anordnung zueinander der Schwelle 10 entnommen werden. Folglich kann die Heißläuferortungsanlage 200 außerhalb des Gleisbereiches kalibriert und eingestellt werden und sobald die Kalibrierung erfolgt ist, mit nur einem geringen Zeitaufwand eingebaut werden. Eine Kalibrierung und Einstellung bzw. Justage der Messeinheit ist nämlich sehr zeitaufwändig. So ist die Sperrzeit für das Gleis sehr gering.
  • Die Abdeckung 204 wird in einer Ausführungsform auf einem Rahmen 250 an der Schwelle befestigt, siehe 11 und 12. Der Rahmen 250 weist dazu eine Aussparung 251 auf, in die die Detektorvorrichtung 1000 eingesetzt wird. Um eine genaue Entfernung senkrecht zu der Schiene 14b an diskreten Positionen einzustellen, weist die Abdeckung 204, wie in 11 entnommen werden kann, nahe einem Rand auf einer Innenseite bzw. Unterseite der Abdeckung jeweils eine Reihe auf eine Referenzlinie V parallel zur Verschieberichtung zulaufende Sacklöcher 240 auf. Die Sacklöcher sind beispielsweise in regelmäßigen Abständen d1 auf der Reihe angeordnet. Die Verschieberichtung ist in dem vorliegenden Beispiel senkrecht zur Schiene 14b. Um eine eindeutige relative Position festzulegen, wird die Abdeckung 204 senkrecht zur Schiene 14b, auf der ein Zug fahren kann, also in Verschieberichtung geführt. Die Führung kann beispielsweise durch eine separate Schiene oder durch einen Rand der Aussparung 251 in dem Rahmen 250 erfolgen, auf dem die Abdeckung 204 befestigt wird. In einer weiteren Ausführungsform kann sich eine Detektorvorrichtung, die an der Abdeckung befestigt ist, aus Platzgründen nur auf einer Linie in Verschieberichtung verschieben lassen, so dass die Abdeckung dadurch geführt wird. Die Sacklöcher 240 sind auf der insbesondere geraden Linie schräg zur Referenzlinie V angeordnet. Beispielsweise weist die Reihe einen Winkel zwischen 20 und 70 Grad zu der Referenzlinie auf. Diese Referenzlinie V kann parallel zu einer Symmetrielinie der Abdeckung sein, oder die Symmetrielinie bzw. eine Führungslinie sein. Die Sacklöcher sind eingerichtet, sodass ein Stift hinein passt. Die Schwelle 10 weist, wie der 12 entnommen werden kann, den Rahmen 250 auf, der an Abdeckung 204 angepasst ist. Die Abdeckung 204 und der Rahmen 250 weisen die gleiche Referenzlinie V auf, wenn die Abdeckung 204 ordnungsgemäß auf dem Rahmen 250 angeordnet ist. Der Rahmen 250 weist nahe einem Rand auf seiner Oberseite eine Reihe auf die Referenzlinie V zulaufende zu den Sacklöchern 240 korrespondierende Bohrungen 252 auf, die jeweils eine gleiche Entfernung e1 zu der Referenzlinie V haben wie die Sacklöcher in der Abdeckung 204. Das heißt jeweils ein Sackloch 240 in der Abdeckung hat die gleiche Entfernung zur Referenzlinie V wie eine Bohrung 252 in dem Rahmen 250. Zudem sind die Reihen von Sacklöchern 240 in der Abdeckung 204 ungefähr über der Reihe von Bohrungen 252 angeordnet, wenn die Abdeckung ordnungsgemäß auf dem Rahmen 250 angeordnet wird. Der Abstand d1 von zwei benachbarten Bohrungen 252 in dem Rahmen 250 ist unterschiedlich zu dem Abstand d2 von zwei benachbarten Sacklöchern 240 in der Abdeckung 204. Folglich ist ein Winkel zwischen der Reihe von Bohrungen in dem Rahmen 250 zu der Referenzlinie V unterschiedlich zu dem Winkel zwischen der Reihe von Sacklöchern 240 und der Referenzlinie, falls die Bohrungen 252 in dem Rahmen 250 in einem regelmäßigen Abstand d2 zueinander angeordnet sind. Vor der Montage der Abdeckung 204 wird in eine Bohrung der Reihe von zulaufenden Bohrungen 252 ein Stift eingebracht. Bei einer Parallelverschiebung der Abdeckung 204 passt die Position des sich in der Bohrung befindlichen Stiftes nur in ein korrespondierendes Sackloch 240 der Abdeckung 204. Dadurch kann bei erfolgter Einstellung eine Heißläuferortungsanlage 200 einfach entnommen werden und ein Ersatzgerät schnell in der Schwelle 10 platziert werden, die sofort in der richtigen Entfernung zu dem Gleis 14b angeordnet ist. Dies reduziert ebenfalls die Arbeitszeit im Gleisbereich.
  • In 13 ist eine schematische Seitenansicht einer Festbremsortungsanlage 100 zu sehen. Die Festbremsortungsanlage weist eine Abdeckung 102 auf, die über ein oder mehrere Abstandselemente 50 an einer Schwelle 10 ortsfest relativ zu dieser befestigt ist. Die Abstandselemente 50 dienen dazu, die Höhe der Festbremsortungsanlage 100 dem Verscheiß der Schienen 14a, 14b anzupassen. Die Abdeckung 104 weist eine Öffnung auf, die durch einen Verschluss 106 verschließbar ist. Auf einer Innenseite des Verschlusses 106 ist ein Referenzheizelement angeordnet, um eine Referenzmessung durchzuführen, wenn gerade keine Messung einer Bremsanlage stattfindet. Dabei ist zu beachten, dass die Detektorvorrichtung 1000 genau auf die Referenzheizung abgestimmt und eingerichtet sein muss. Folglich müssen vor einem Einsatz der Festbremsortungsanlage eine Kennlinie von den Infrarotdetektoren erstellt werden, im Verhältnis zu dem Referenzheizelement. Dabei müssen die Infrarotdetektoren 1012a, 1012b, 1012c, 1012d ein fest zu dem Referenzheizelement angeordnet sein, die sich auch später beim Einsatz der Festbremsortungsanlage sich nicht verändern.
  • Ein Innenkreisbogensegment 118 ist über Federelemente 132, 130 mit der Abdeckung 104 verbunden. Ferner weist die Festbremsortungsanlage 100 ein Außenkreisbogensegment 116 auf, das dazu eingerichtet ist, auf dem Innenkreisbogensegment 118 zu gleiten. Das heißt, dass das der Radius des Innenkreisbogensegments 118 an den Radius des Außenkreisbogensegments 116 angepasst ist. An dem Außenkreisbogensegment 116 ist wiederum die Detektorvorrichtung 1000 angeordnet. Durch Fixierung einer Position des Außenkreisbogensegments relativ zum Innenkreisbogensegment 118 kann somit ein Winkel α des Detektionsbereichs 108 eingestellt werden. Die Detektorvorrichtung 1000, die das Innenkreisbogensegment 118, das Außenkreisbogensegment 116, die Federelemente 132, 130, der Verschluss 106 und der Abdeckung 104 bilden eine Einheit, die gemeinsam aus der Schwelle 10 entnommen werden kann. Folglich kann der Winkel α des Detektionsbereichs 108 außerhalb des Gleisbereichs eingestellt werden, so dass zeitaufwändige Einstellarbeiten im Gleisbereich vermieden werden. Zudem sorgen die Federelemente 130, 132, die beispielsweise Elastomerfedern sind, eine ausreichende Dämpfung gegenüber Erschütterungen, die durch einen darüber fahrenden Zug erzeugt werden. Die Abstandselemente 50 dienen dazu, die Höhe der Festbremsortungsanlage 100 der Höhe der Schiene anzupassen, die sich im Laufe der Zeit abnutzt. Die Referenzheizung und die Detektorvorrichtung sind somit in einer Einheit miteinander verbunden, so dass sie gemeinsam ausgebaut und eingebaut werden können, ohne dass sich die Geometrie der Detektorvorrichtung relativ zu der Referenzheizung verändert. Folglich kann die Festbremsortungsanlage außerhalb des Gleisbereiches kalibriert und eingerichtet werden. Somit sind mit der Festbremsortungsanlage gemäß der Erfindung nur kurze Arbeiten im Bereich des Gleises notwendig.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Ansprüchen sowie in den Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (29)

  1. Vorrichtung (100, 200, 1000) zum berührungslosen Messen von Infrarotstrahlung von zwei Bereichen (22, 24, 30, 32) eines Schienenwagens, wobei die Vorrichtung einen ersten Infrarotsensor (1012a, 1012b), der eingerichtet ist, den ersten Bereich (24, 30) zu messen, einen zweiten Infrarotsensor (1012c, 1012d), der eingerichtet ist, den zweiten Bereich (22, 32) unabhängig von der Messung des ersten Bereichs zu messen, wobei ein gemeinsames optisches Element (1030, 1032, 1034, 1040) zum Messen des ersten und zweiten Bereichs mit den ersten Infrarotsensor bzw. den zweiten Infrarotsensor vorgesehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der erste und/oder der zweite Bereich (22, 24, 30, 32) voneinander beabstandet sind, insbesondere einen Abstand von 10 cm bis 30 cm aufweisen, vorzugsweise von 15 cm bis 20 cm.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der erste und/oder der zweite Bereich (22, 24, 30, 32) eine Länge von 10 mm bis 50 mm aufweist, insbesondere von 20 mm bis 30 mm.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Vorrichtung für eine Messung des ersten und zweiten Bereichs eingerichtet ist, wobei die Bereiche im Abstand von der Vorrichtung von 50 cm bis 80 cm, insbesondere 55 cm bis 70 cm, angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der erste Infrarotsensor (1012a, 1012b) von dem zweiten Infrarotsensor (1012c, 1012d) einen Abstand zwischen 3 mm und 10 mm aufweist, insbesondere zwischen 4 mm und 8 mm, vorzugsweise zwischen 5 mm und 6 mm.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das optische Element (1030, 1032, 1034, 1040) für Infrarotwellen für eine Auflösung eingerichtet ist, um den ersten Bereich von dem zweiten Bereich getrennt abzubilden.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das optische Element eine Linse (1032), einen Filter (1040) und/oder eine Blende (1034) umfasst.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei der Filter selektiv durchlässig ist, so dass er für Infrarotstrahlen durchlässig ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das optische Element eine Linse (1032) und eine Blende (1034) umfasst, wobei die Blende zwischen den Infrarotsensoren (1012c, 1012d, 1012c, 1012d) und der Linse (1032) angeordnet ist, wobei insbesondere die Blende eine Aperturblende ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das optische Element (1030, 1032, 1034, 1040) eine optische Achse (X) aufweist, wobei der erste Infrarotsensor (1012a, 1012b) und/oder der zweite Infrarotsensor (1012c, 1012d) in einem Abstand zur optischen Achse angeordnet ist bzw. sind, wobei insbesondere der erste Infrarotsensor und/oder der zweite Infrarotsensor im gleichem Abstand zu der optischen Achse angeordnet ist bzw. sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der erste und/oder der zweite Infrarotsensor jeweils mindestens einen, insbesondere zwei oder mehr als zwei Infrarotdetektoren (1012c, 1012d, 1012c, 1012d) umfasst bzw. umfassen.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei in Richtung einfallender Strahlung vor den Infrarotdetektoren (1012c, 1012d, 1012c, 1012d) eine Kaltblende (1020) angeordnet ist, und der Infrarotdetektor mit der Kaltblende und das optischen Element aneinander angepasst sind, insbesondere das optische Element ein Öffnungsverhältnis aufweist, dass für den Infrarotdetektor mit der Kaltblende angepasst ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12 mit einem Referenzinfrarotdetektorelement (1016), wobei die Vorrichtung eingerichtet ist, Messsignale von dem ersten und dem zweiten Infrarotsensor und von dem Referenzinfrarotdetektorelement zu verarbeiten.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, mit einem ersten Spiegel (202, 202b, 202d, 202g), wobei zumindest ein Teil des ersten Bereichs (30) im Wesentlichen senkrecht bezüglich eines Gleisbetts über dem Spiegel angeordnet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, mit einem zweiten Spiegel (202a, 202c, 202f, 202h), wobei zumindest ein Teil eines zweiten Bereichs (32) im Wesentlichen senkrecht bezüglich eines Gleisbetts über dem Spiegel angeordnet ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, wobei der erste und/oder der zweite Spiegel (202, 202b, 202d, 202g, 202a, 202c, 202f, 202h) ein Planspiegel ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei die Vorrichtung eingerichtet ist, um im Gleisbett angeordnet zu werden, vorzugsweise in einer Schwelle (10).
  18. Vorrichtung (100, 200) zum berührungslosen Messen von Infrarotstrahlung mindestens eines Bereichs eines Schienenwagens, wobei die Vorrichtung eingerichtet ist, um in einem Gleisbett mit mindestens einer Schiene (14a, 14b) angeordnet zu werden, und einen Träger (104, 204) mit einem optischen Element umfasst, an dem ein Messmodul (1000) mit einem Infrarotsensor (1012a, 1012b, 1012c, 1012d), das einen gerichteten Detektionsbereich (108, 208) aufweist, derart befestigt ist, dass der Träger und das Messmodul eine einbaubare Einheit bilden, bei der das Messmodul und das optische Element des Trägers eine feste Geometrie zueinander aufweisen, deren für den Betrieb vorgesehen Relation zueinander vor dem Einbau festlegbar ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17, wobei das Messmodul (1000) über mindestens ein elastisches Lager (130, 132, 230, 232) elastisch mit dem Träger (104, 204) verbunden ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 oder 19, wobei das optische Element des Trägers ein Verschluss (106, 206) zum Unterbrechen von Infrarotstrahlung zwischen dem zu messenden Objekt (20, 22, 24, 30, 32) und dem Messmodul (1000) ist, wobei der Verschluss in Richtung des Messmoduls ein Referenzheizelement aufweist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, wobei der Träger eine Abdeckung (104, 204) zum Abdecken eines Bauraumes (12) für die Vorrichtung ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, wobei der Verschluss (106, 206) eine Öffnung in der Abdeckung (104, 204) verschließt.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 22 mit einem Spiegel, insbesondere einem Planspiegel, wobei der Spiegel mit dem Messmodul verbunden ist, so dass Spiegel, Messmodul und das optische Element des Trägers eine feste Geometrie zueinander aufweisen, deren für den Betrieb vorgesehen Relation zueinander vor dem Einbau festlegbar ist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 23, wobei ein Winkel zwischen dem gerichteten Detektionsbereich (108, 208) und dem Träger über eine Winkeleinstellvorrichtung (116, 118, 210, 216, 218) einstellbar ist, wobei insbesondere ein kontinuierlicher Winkelbereich zwischen dem gerichteten Detektionsbereich (108, 208) und dem Träger (104, 204) einstellbar ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, wobei das Messmodul mit dem Träger drehbar um eine Drehachse (210) verbunden ist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, wobei das Messmodul mit dem Träger über ein Innen-(116, 216) und ein Außenkreisbogenelement (118, 218) verbunden ist, wobei das Innen- und Außenkreisbogenelement konzentrisch sind, und ein Außenradius des Außenkreisbogenelements dem Innenradius des Innenkreisbogenelements entspricht.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 26, wobei ein elastisches Lager (230, 232, 130, 132) zwischen der Winkeleinstellvorrichtung (116, 118, 210, 216, 218) und dem Messmodul (1000) angeordnet ist, vorzugsweise zwischen jeder Winkeleinstellvorrichtung und dem Messmodul.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 27, der Träger (204) eingerichtet ist, in vorbestimmten diskreten linear zueinander verschobenen Positionen relativ zu der Schiene positionierbar zu sein.
  29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 28 umfassend eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17.
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