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DE102007058254A1 - Gießkolbenstange für eine Gießmaschine - Google Patents

Gießkolbenstange für eine Gießmaschine Download PDF

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DE102007058254A1
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    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22DCASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
    • B22D17/00Pressure die casting or injection die casting, i.e. casting in which the metal is forced into a mould under high pressure
    • B22D17/20Accessories: Details
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Gießkolbenstange für eine Gießmaschine, wie beispielsweise eine Druckgießmaschine vom Kaltkammer- oder Warmkammer-Typ. Erfindungsgemäß besteht die Gießkolbenstange ganz oder überwiegend aus einem Leichtmetallmaterial. Verwendung z. B. in der Metalldruckgußtechnik.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Gießkolbenstange für eine Gießmaschine, insbesondere für eine Druckgießmaschine.
  • Für den Druckgießprozess werden bekanntermaßen sogenannte Warmkammer-Druckgießmaschinen insbesondere zum Gießen von Zink- und Magnesiumlegierungen sowie Kaltkammer-Druckgießmaschinen insbesondere zum Gießen von Aluminium- und Magnesiumlegierungen eingesetzt. Beim Druckgießprozess mit heutigen modernen Druckgießmaschinen werden die Schmelzen aus Al, Zn, Mg und anderen Legierungen bzw. Gießmaterialien mit einer einstellbaren Strömungsgeschwindigkeit in einem Bereich von z. B. zwischen etwa 20 m/s und etwa 100 m/s oder mehr in einer Formfüllphase innerhalb einer relativ kurzen Formfüllzeit meist zwischen etwa 5 ms und etwa 300 ms in metallische Dauerformen gegossen. Der Druckgießprozess läuft typischerweise in drei Phasen ab, und zwar einer Vorfüllphase, bei der die Schmelze bevorzugt bis zum sogenannten Anschnitt gefördert wird, der kurzen Formfüllphase und einer Nachdruckphase, in der die Schmelze unter einem einstellbaren hohen Nachdruck von z. B. zwischen etwa 100 bar bis etwa 1.500 bar erstarrt.
  • Die Bewegungsenergie der Schmelze zum Füllen eines in der Regel von einer festen und einer beweglichen Formhälfte gebildeten Formhohlraumes wird meist über hydraulische Gießeinheiten der Druckgießmaschine aufgebracht, wobei ein entsprechendes Gesamtsystem aus Hydraulikflüssigkeit, Hydraulikkolben, Gießkolbenstange, Gießkolben und Schmelze mit einstellbarer Geschwindigkeit sowohl in der Vorfüllphase als auch in der Formfüllphase bewegt wird. In der Formfüllphase können Systemgeschwindigkeiten von je nach Maschinentyp mehr als 10 m/s eingestellt werden. Da die Schmelzen praktisch inkompressibel sind, fährt der Gießkolben am Ende der Formfüllphase unter Energie- und Impulsgesichtspunkten praktisch auf eine „feststehende Wand", d. h. die kinetische Energie des bewegten Gesamtsystems, die proportional zu dessen Masse multipliziert mit dem Geschwindigkeitsquadrat ist, wird schlagartig in einen Druckimpuls und anschließend in Wärme umgewandelt. Bei herkömmlichen Druckgießmaschinen besteht die Gießkolbenstange üblicherweise aus einem Stahlmaterial und hat einen erheblichen Anteil an der Gesamtmasse des bewegten Systems.
  • Die Patentschrift DE 199 01 868 B4 offenbart zur Verwendung in einer Druckgießmaschine eine Gießkolbenstange, die eine mittige axiale Sackbohrung zwecks Gewichtsreduktion sowie seitlich von dieser einen axialen Kühlmittelzuführkanal und einen axialen Kühlmittelabführkanal aufweist. Auf Seiten eines anzukoppelnden Gießkolbens ist die Sackbohrung von einem Einsatzstück abgeschlossen, an dem ein zum Gießkolben führendes axiales Kühlrohr festgelegt ist. Das Kühlrohr steht über einen ersten Verbindungskanal im Einsatzstück mit dem Kühlmittelzuführkanal in Verbindung, und ein Ringspalt zwischen Kühlrohr und umgebender Zylinderwand des zylindrischen Einsatzstücks steht über einen zweiten Verbindungskanal im Einsatzstück mit dem Kühlmittelabführkanal in Verbindung. Das aufgrund der axialen Sackbohrung reduzierte Gewicht der Kolbenstange soll gewichtsbedingten Reibungsver schleiß zwischen dem in der Regel horizontal angeordneten Gießkolben und einer zugeordneten Füllkammer mindern.
  • Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung einer Gießkolbenstange zugrunde, die sich relativ einfach fertigen lässt und z. B. bei Einsatz in einer Druckgießmaschine hinsichtlich ihres Beitrags zur am Ende der Formfüllphase umzuwandelnden kinetischen Energie des sie enthaltenden bewegten Gießsystems optimiert ist.
  • Die Erfindung löst dieses Problem durch die Bereitstellung einer Gießkolbenstange mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die erfindungsgemäße Gießkolbenstange besteht ganz oder überwiegend aus einem Leichtmetallmaterial. Dies bedeutet im Vergleich zu herkömmlichen Gießkolbenstangen aus Stahlmaterial eine signifikante Gewichtsreduktion der Gießkolbenstange und damit der Gesamtmasse des bewegten Systems, was wiederum die am Ende der Formfüllphase umzuwandelnde kinetische Energie bei Einsatz in einer Druckgießmaschine deutlich herabsetzt. Außerdem wird die Druckimpulsamplitude aufgrund des für ein Leichtmetallmaterial im Vergleich zu Stahl- und anderen Schwermetallmaterialien typischerweise deutlich geringeren Elastizitätsmoduls reduziert.
  • Vorteilhafte Leichtmetallmaterialien für die Gießkolbenstange sind in Ausgestaltung der Erfindung Metalllegierungen mit Aluminium oder Magnesium als Hauptbestandteil.
  • In Weiterbildung der Erfindung beinhaltet die Gießkolbenstange einen ganz oder überwiegend aus dem Leichtmetallmaterial bestehenden Grundkörper, an dem eine Kupplung zur Ankopplung eines Gießkolbens und/oder eine Kupplung zur Ankopplung eines Antriebskolbens angeordnet sind. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Grundkörper zylindrisch, wobei an einer Zylinderstirnseite die Gießkolben-Kupplung und an der anderen Zylinderstirnseite die Antriebskolben-Kupplung angeordnet sind. Dabei kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Gießkolben-Kupplung und/oder die Antriebskolben-Kupplung aus dem gleichen Material wie der Grundkörper bestehen und einteilig am Grundkörper ausgebildet sein, was z. B. die gemeinsame Fertigung aus einem Rohling ermöglicht. Die Gießkolben-Kupplung und/oder die Antriebskolben-Kupplung kann alternativ auch aus einem anderen Material wie der Grundkörper bestehen und als separates Bauteil am Grundkörper angebracht sein. Dies ermöglicht eine materialtechnische Entkopplung der jeweiligen Kupplung vom Grundkörper, so dass die Kupplung bei Bedarf in ihrem Material an spezifische Anforderungen angepasst werden kann.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist der Grundkörper mit einer axialen Kühlkanalbohrung versehen. Dies bietet die Möglichkeit, ein Kühlmittel durch die Gießkolbenstange hindurchzuleiten, um selbige und bei Bedarf daran angekoppelte Komponenten zu kühlen. In einer Weiterbildung dieser Maßnahme weist der Grundkörper eine Kühlkanal-Zulaufbohrung und eine Kühlkanal-Auslaufbohrung auf, die am Grundkörperumfang ausmünden und mit der Kühlkanalbohrung in Verbindung stehen, so dass entsprechend Kühlmittel über die Zulaufbohrung in den Grundkörper eingeleitet und aus diesem über die Auslaufbohrung wieder ausgeleitet werden kann. In weiterer Ausgestaltung sind in die Kühlkanalbohrung ein Kühlrohr unter Bildung eines Ringspalts sowie ein Einsatzstück eingesetzt, wobei das Einsatzstück das Kühlrohrinnere an die Zulaufbohrung anschließt, während der Ringspalt über die Auslaufbohrung ausmündet. Dabei können die Zulauf- und die Auslaufbohrung auf einer gleichen axialen Halbseite des Grundkörpers vorgesehen sein, z. B. auf seiner der Antriebskolben-Kupplung zugewandten Hälfte.
  • Vorteilhafte Ausbildungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Hierbei zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Gießkolbenstange aus Leichtmetall mit beidseitig einteilig angeformten Kupplungen,
  • 2 eine Querschnittansicht längs einer Linie II-II von 1,
  • 3 eine Querschnittansicht längs einer Linie III-III von 1,
  • 4 eine Schnittansicht entsprechend 2 mit eingesetztem Kühlrohr,
  • 5 eine Schnittansicht entsprechend 4 für eine Variante mit einer als separates Bauteil realisierten Antriebskolben-Kupplung und
  • 6 eine Schnittansicht entsprechend 4 für eine Variante mit als separate Bauteile realisierten Antriebskolben- und Gießkolben-Kupplungen.
  • Die in den 1 bis 3 veranschaulichte Gießkolbenstange eignet sich für Druckgießmaschinen vom Warmkammer- und Kaltkammertyp und weist einen zylindrischen Grundkörper 1 auf, der einheitlich, d. h. durchgehend, aus einem Leichtmetallmaterial gefertigt ist. Das Leichtmetallmaterial kann insbesondere eine Metalllegierung mit Aluminium oder Magesium als Hauptbestandteil sein, alternativ ein anderes Leichtmetallmaterial, soweit es den für Gießkolbenstangen von Gießmaschinen bestehenden Anforderungen insbesondere hinsichtlich Temperatur- und Druckbelastungen gewachsen ist. Speziell kann das Leichtmetallmaterial zum Beispiel eine Aluminiumlegierung oder eine Magnesiumlegierung sein. Auch der Einsatz von Titan kommt hier als Leichtmetall in Betracht, sei es als Hauptkomponente oder als eine Minoritätskomponente einer entsprechenden Legierung.
  • Am zylindrischen Grundkörper 1 sind auf einer Stirnseite eine Gießkolben-Kupplung 2 und auf der anderen Stirnseite eine Antriebskolben-Kupplung 3 einteilig angeformt. Die Gießkolben-Kupplung 2 weist eine zum Ankoppeln eines herkömmlichen Gießkolbens übliche Form auf. Ebenso weist die Antriebskolben-Kupplung 3 eine zur Ankopplung eines herkömmlichen Hydraulikkolbens oder anderen Antriebskolbens übliche Form auf, wie eine Zylinderscheibenform. Im Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 lassen sich somit der Grundkörper 1 und die beiden Kupplungen 2, 3 einteilig aus einem Leichtmetall-Rohling fertigen.
  • Der zylindrische Grundkörper 1 ist außerdem mit einer durchgehenden zentrischen axialen Bohrung versehen, die zweiteilig abgestuft ist, wobei sie einen ersten, kürzeren Bohrungsabschnitt 4 größeren Durchmessers auf Seiten der Antriebskolben-Kupplung 3 und einen restlichen zweiten Bohrungsabschnitt 5 größerer Länge und kleineren Durchmessers umfasst. Die Bohrung dient als Kühlkanalbohrung, wobei in die Zylindermantelflache des zylindrischen Grundkörpers 1 eine radiale Kühlkanal-Zulaufbohrung 6 und eine radiale Kühlkanal-Auslaufbohrung 7 eingebracht sind. Dabei führt die Zulaufbohrung 6 von außen zum ersten radialen Bohrungsabschnitt 4, während die Auslaufbohrung vom zweiten axialen Bohrungsabschnitt 5 nach außen führt.
  • Wie aus 1 zu erkennen, befinden sich die Zulaufbohrung 6 und die Auslaufbohrung 7 beide auf einer gleichen axialen Halbseite des zylindrischen Grundkörpers 1, und zwar auf der dem anzukoppelnden Hydraulikdruckkolben zugewandten Seite. Dies kann Vorteile hinsichtlich Zugänglichkeit der Zulauf- und Ablaufbohrung 6, 7 im Einbauzustand der Gießkolbenstange haben.
  • 4 zeigt die Gießkolbenstange der 1 bis 3 nach Einsetzen eines Kühlrohrs 8 und eines Einsatzstücks 10 in die axiale Bohrung 4, 5. Speziell erstreckt sich das Kühlrohr 8 im zweiten Bohrungsabschnitt 5 der axialen Kühlkanalbohrung und auf Seiten der Gießkolben-Kupplung 2 über den Grundkörper 1 hinaus, um in herkömmlicher, hier nicht näher zu erläuternder Weise einem angekoppelten Gießkolben Kühlmittel zuzuleiten, mit dem der Gießkolben und die Gießkolbenstange temperiert werden können. Das Kühlrohr 8 weist einen gegenüber dem Innendurchmesser des zweiten Bohrungsabschnitts 5 kleineren Außendurchmesser auf, so dass zwischen Kühlrohr 8 und umgebendem Grundkörper 1 ein Ringspalt 9 gebildet ist.
  • Das Einsatzstück 10 ist in den ersten Bohrungsabschnitt 4 fluiddicht eingesetzt, wobei es mit einer vorderen Stirnseite 10a den Ringspalt 9 stirnseitig abschließt. Es kann aus dem gleichen Leichtmetallmaterial wie der zylindrische Grundkörper 1 bestehen, alternativ aber auch aus einem anderen Leichtmetallmaterial oder einem Nicht-Leichtmetallmaterial. Das Einsatzstück 10 weist einen Verbindungskanal 11 auf, der wie gezeigt einen radialen und einen axialen Abschnitt derart umfasst, dass er eine Fluidverbindung zwischen der radialen Zulaufbohrung 6 und dem Inneren des Kühlrohrs 8 an dessen entsprechendem Stirnende bereitstellt.
  • Auf diese Weise kann ein flüssiges oder gasförmiges Kühlmittel von außen über die Zulaufbohrung 6 und den Verbindungskanal 11 in das Innere des Kühlrohrs 8 eingeleitet und von diesem zum Gießkolben geführt werden. Vom Gießkolben gelangt das Kühlmittel in den Ringkanal 9 zwischen Kühlrohr 8 und Grundkörper 1 und wird in diesem durch den Grundkörper 1 hindurch bis zur Auslaufbohrung 7 geführt, über die es dann wieder aus der Gießkolbenstange heraus gelangt. Es versteht sich, dass je nach Bedarf auch die umgekehrte Führung der Kühlmittelströmung vorgesehen sein kann, d. h. in diesem Alternativfall dient die Auslaufbohrung 7 als Zulauf und die Zulaufbohrung 6 als Auslauf des Kühlmittels in bzw. aus der Gießkolbenstange. Durch das Kühlmittel können die Gießkolbenstange und der angekoppelte Gießkolben in ge wünschter Weise temperiert werden, üblicherweise gekühlt, wobei natürlich in gleicher Weise bei Bedarf auch eine Beheizung durch Verwenden eines heißen Kühlmittels möglich ist.
  • Vorteilhaft ist somit bei der Gießkolbenstange der 1 bis 4 ein ganz aus Leichtmetall bestehender zylindrischer Grundkörper vorgesehen, an dem Kupplungen zum Ankuppeln eines Gießkolbens einerseits und eines Antriebskolbens, wie eines üblichen Hydraulikkolbens, andererseits in fertigungstechnisch einfacher Weise einteilig angeformt sind. Die axiale Kühlkanalbohrung mit eingesetztem Einsatzstück und Kühlrohr ermöglicht eine effektive Temperierung von Gießkolbenstange und Gießkolben. Unabhängig vom Material des Einsatzstücks und des Kühlrohrs, die nur einen geringeren Teil des gesamten Gießkolbenstangensystems ausmachen, besteht damit die Gießkolbenstange in ihrem Volumen jedenfalls überwiegend aus Leichtmetall. Dies bedeutet eine signifikante Gewichtsreduzierung der Gießkolbenstange im Vergleich zur herkömmlichen Verwendung von Stahlmaterial und damit eine entsprechende Gewichtsreduzierung des gesamten bewegten Gießsystems aus Hydraulikflüssigkeit, Hydraulikkolben, Gießkolbenstange, Gießkolben und Schmelze. Dementsprechend reduziert sich die am Ende der Formfüllphase umzuwandelnde kinetische Energie des bewegten Gesamtsystems und die dadurch anfallende Wärmemenge. Da das Leichtmetallmaterial zudem im Vergleich zu den für Gießkolbenstangen üblichen Nicht-Leichtmetallmaterialien, wie Stahl, einen deutlich geringeren Elastizitätsmodul aufweist, speziell z. B. Aluminium- und Magnesiumlegierungen, reduziert sich auch die Amplitude des am Ende der Formfüllphase schlagartig auftretenden Druckimpulses. Durch die Verwendung der erfindungsgemäßen Gießkolbenstange lassen sich folglich die bei Verwendung herkömmlicher Gießkolbenstangen aus Stahl oder einem anderen Nicht-Leichtmetallmaterial auftretenden Probleme hinsichtlich hoher umzusetzender kinetischer Energie und hohem Druckimpuls drastisch verringern.
  • 5 zeigt eine Variante der Gießkolbenstange der 1 bis 4, wobei für identische oder funktionell äquivalente Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet sind und insoweit auf die obigen Erläuterungen zu den 1 bis 4 verwiesen werden kann, was die Funktionen und Vorteile der betreffenden Elemente angeht. Die Gießkolbenstange von 5 unterscheidet sich von derjenigen der 1 bis 4 darin, dass eine Antriebskolben-Kupplung als separates Bauteil 3' vorgesehen ist. Dieses separate Antriebskolben-Kupplungsstück 3' ist im gezeigten Beispiel nach Art einer becherförmigen Abschlusskappe mit Innengewinde gefertigt und auf das zugehörige Stirnende des insoweit gegenüber dem Beispiel der 1 bis 4 modifizierten Grundkörpers 1 aufgeschraubt, der zu diesem Zweck im betreffenden Stirnendbereich mit einem passenden Außengewinde anstelle der im Beispiel der 1 bis 4 angeformten Antriebskolben-Kupplung 3 versehen ist.
  • Durch Verwendung des separaten Antriebskolben-Kupplungsstück 3' kann die Antriebskolben-Kupplung materialmäßig vom Grundkörper 1 entkoppelt werden, d. h. für das Kupplungsstück 3' kann bei Bedarf ein anderes Material als das Leichtmetallmaterial des Grundkörpers 1 gewählt werden. In Betracht kommt z. B. die Fertigung des separaten Antriebskolben-Kupplungsstücks 3' aus einem Stahlmaterial. Damit kann in entsprechenden Anwendungsfällen eine optimierte Anpassung der immer noch weit überwiegend aus Leichtmetallmaterial bestehenden Gießkolbenstange an das Ankopplen eines üblichen Hydraulikkolbens einer Druckgießmaschine erreicht werden, ohne die mit der überwiegenden Verwendung von Leichtmetallmaterial für die Gießkolbenstange einhergehenden, oben erläuterten Vorteile zu beeinträchtigen. Außerdem kann auf diese Weise bei Bedarf die Antriebskolben-Kupplung 3' als separates Bauteil ohne den Grundkörper 1 z. B. im Wartungsfall ausgetauscht werden. Es versteht sich, dass statt der gezeigten Schraubbefestigung auch eine beliebige andere herkömmliche lösbare oder nicht lösbare Befestigungsart zum Anbringen der separaten Antriebskolben-Kupplung 3' am Grundkörper 1 vorgesehen sein kann, z. B. Aufschrumpfen. In bestimmten Fällen kann auch die Fertigung durch die zweiteilige Realisierung von zylindrischem Grundkörper und Antriebskolben-Kupplung erleichtert sein. Im übrigen gelten für die Gießkolbenstange von 5 die oben zu derjenigen der 1 bis 4 erläuterten Vorteile in gleicher Weise.
  • Bei einer als weitere Variante in 6 gezeigten Gießkolbenstange ist als einziger Unterschied zu derjenigen von 5 die Gießkolben-Kupplung als separates Bauteil 2' realisiert. Das separate Gießkolben-Kupplungsstück 2' ist an der zugewandten Stirnseite des insoweit modifizierten Grundkörpers 1 angebracht, wobei beispielhaft ein Aufschrumpfen eines ringförmigen Stirnendes des Kupplungsstücks 2' auf einen stirnseitigen Stumpf des Grundkörper 1 derart vorgesehen ist, dass sich ein glatter, fluchtender Übergang der Außenseite von Grundkörper 1 und Kupplungsstück 2' ergibt. Es versteht sich, dass alternativ auch hier eine beliebige andere herkömmliche Befestigungsart vorgesehen sein kann, um das Kupplungsstück 2' am betreffenden Stirnende des Grundkörpers 1 festzulegen, z. B. durch Aufschrauben.
  • Für das separate Gießkolben-Kupplungsstück 2' gelten die gleichen Vorteile wie für das separate Antriebskolben-Kupplungsstück 3', insbesondere hinsichtlich materialmäßiger Entkopplung vom Leichtmetallmaterial des Grundkörpers 1 und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten einer optimalen Abstimmung auf die Bedürfnisse des anzukopplenden Bauteils, hier des Gießkolbens. Beispielsweise kann auch in diesem Fall eine Fertigung des Gießkolben-Kupplungsstücks 2' aus einem Stahlmaterial vorgesehen sein, was zu einem erhöhten Schutz des Leichtmetall-Grundkörpers 1 z. B. vor Temperatureinflüssen und einem Angriff durch die Schmelze beitragen kann. Dennoch besteht auch im Beispiel von 6 die Gießkolbenstange durch den Leichtmetall-Grundkörper 1 weit überwiegend aus Leichtmetallmaterial, so dass die oben zum Ausführungsbeispiel der 1 bis 4 erläuterten Vorteile gegenüber herkömmlichen, überwiegend aus Nicht-Leichtmetallmaterial bestehenden Gießkolbenstangen in gleicher Weise auch auf die Gießkolbenstange von 6 zutreffen.
  • Es versteht sich, dass in weiteren, nicht gezeigten Ausführungsformen der Erfindung die Gießkolbenstange auch gemischt aus Leichtmetallmaterial und Nicht-Leichtmetallmaterial aufgebaut sein kann, solange die Gießkolbenstange dadurch bezogen auf Volumen oder Gewicht immer noch überwiegend aus Leichtmetallmaterial besteht. Auch in solchen alternativen Ausführungsbeispielen ergeben sich durch die jedenfalls überwiegende Verwendung von Leichtmetallmaterial die oben erläuterten Vorteile hinsichtlich Reduzierung der umzuwandelnden kinetischen Energie und der Druckimpulsamplitude am Ende der Formfüllphase.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19901868 B4 [0004]

Claims (9)

  1. Gießkolbenstange für eine Gießmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass sie ganz oder überwiegend aus einem Leichtmetallmaterial besteht.
  2. Gießkolbenstange nach Anspruch 1, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetallmaterial eine Metalllegierung mit Aluminium oder Magnesium als Hauptbestandteil ist.
  3. Gießkolbenstange nach Anspruch 1 oder 2, weiter dadurch gekennzeichnet, dass sie einen ganz oder überwiegend aus einem Leichtmetallmaterial bestehenden Grundkörper (1) beinhaltet, an dem eine Kupplung (2) zur Ankopplung eines Gießkolbens und/oder eine Kupplung (3) zur Ankopplung eines Antriebskolbens angeordnet sind.
  4. Gießkolbenstange nach Anspruch 3, weiter dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) zylindrisch ist und an einer Zylinderstirnseite die Gießkolben-Kupplung und an der anderen Zylinderstirnseite die Antriebskolben-Kupplung angeordnet sind.
  5. Gießkolbenstange nach Anspruch 3 oder 4, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Gießkolben-Kupplung und/oder die Antriebskolben-Kupplung aus dem gleichen Material wie der Grundkörper besteht und einteilig am Grundkörper ausgebildet ist.
  6. Gießkolbenstange nach Anspruch 3 oder 4, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Gießkolben-Kupplung und/oder die Antriebskolben-Kupplung aus einem anderen Material wie der Grundkörper besteht und als separates Bauteil (2', 3') am Grundkörper angebracht ist.
  7. Gießkolbenstange nach einem der Ansprüche 4 bis 6, weiter dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrische Grundkörper eine axiale Kühlkanalbohrung (4, 5) aufweist.
  8. Gießkolbenstange nach Anspruch 7, weiter dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper eine Kühlkanal-Zulaufbohrung (6) und eine Kühlkanal-Auslaufbohrung (7) aufweist, die am Grundkörperumfang ausmünden und mit der Kühlkanalbohrung in Verbindung stehen.
  9. Gießkolbenstange nach Anspruch 8, weiter dadurch gekennzeichnet, dass in die Kühlkanalbohrung ein Kühlrohr (8) unter Bildung eines Ringspaltes (9) sowie ein an das Kühlrohr anschließendes Einsatzstück (10) eingesetzt sind, wobei das Einsatzstück den Ringspalt abschließt und einen Verbindungskanal (11) aufweist, über den das Kühlrohrinnere mit der Kühlkanal-Zulaufbohrung in Verbindung steht.
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