DE102007057942B4 - Automatenbeutel mit Seitenfaltung - Google Patents
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Abstract
Seitenfaltenbeutel (1) zur Verwendung in einer Verpackungsmaschine aus einem Folienmaterial mit einer Beutelwandung (2), einer Bodennaht (3), wenigstens einer, bevorzugt zwei, Seitenfalten (6a, 6b) und einer Einfüllöffnung (4), gekennzeichnet durch eine an der Beutelwandung (2) haftend angebrachte Lasche (9) aus einem Folienmaterial mit wenigstens einer, bevorzugt wenigstens zwei, Fixier- und/oder Verblockungsstellen (5a, 5b).
Description
- Die Erfindung betrifft allgemein einen Seitenfaltenbeutel zur Verwendung in einer Verpackungsmaschine aus einem Folienmaterial. Der Beutel umfasst eine Beutelwandung, eine Bodennaht, Seitenfalten sowie eine Einfüllöffnung. Die Erfindung betrifft ferner einen aus mehreren Seitenfaltenbeuteln gebildeten Stapel sowie die Verwendung dieses Stapels in einer Verpackungsmaschine sowie ein Herstellungsverfahren des Beutels.
- Derartige Seitenfaltbeutel sind beispielsweise aus der
DE 199 16 646 A1 bekannt. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Beutel bezüglich der Einfüllöffnung seitliche angeordnete Falten oder Falzungen aufweist, wobei sich bei entsprechender Entfaltung das Beutelvolumen vergrößert, um so ein zu verpackendes Produkt aufzunehmen. Aufgrund dieser Längsfaltung bis zur Einfüllöffnung weist der Seitenfaltenbeutel trotz eines großen Aufnahmevolumens ein geringes Lagervolumen im leeren, das heißt zusammengefalteten, Zustand auf. Zudem kann der Seitenfaltenbeutel im Vergleich zu sogenannten Bodenfaltenbeuteln, die lediglich eine Faltung am Boden aufweisen, sich besser an das Volumen des zu verpackenden Produkts anpassen, was nicht nur im Hinblick auf die visuelle Erscheinung durch ein nahezu kastenförmiges Äußeres sondern auch hinsichtlich des im gefüllten Zustands benötigten Lagervolumens, insbesondere bei der Verpackung von Schüttgut, von Vorteil ist. All dies macht die Verwendung des Seitenfaltenbeutels in Verpackungsmaschinen erstrebenswert. - Jedoch stören diese seitlichen Falten in den meisten Fällen die Verwendung der Seitenfaltbeutel in einer Verpackungsmaschine. Dies liegt daran, dass es einerseits bei dem Verpackungsvorgang durch die Verpackungsmaschine darauf ankommt, den Beutel im Bereich der Einfüllöffnung an wenigstens einer meist zwei auseinander liegenden Fixierstellen zu halten, damit das Produkt sauber, das heißt unter Anderem ohne Verluste, in den Beutel eingeführt werden kann, bei diesem Halten stören die nach innen gefalteten Abschnitte der Beutelwandung. Zudem bedarf es für die Lagerung, den Transport zur Verpackungsmaschinen und zur Verwendung in der Verpackungsmaschine einer stapelförmigen Verblockung mehrerer Beutel, um diese so leichter handhaben zu können. Auch hierbei stören die sich bis zur Einfüllöffnung erstreckenden Faltungen des Beutels, so dass bisher in der Praxis meist Beutel ohne seitliche Faltung, allenfalls solche mit Bodenfaltung, verwendet wurden. Zur Lösung des Problems schlägt die
DE 199 16 646 A1 vor, Seitenfaltenbeutel zur Erleichterung der Handhabung, insbesondere der Befüllung, auf der der Einfüllöffnung zugewandten Seite im Wesentlichen im Bereich der Seitenfalten mit Abreißlappen zu versehen. Diese Abreißlappen sind durch eine Perforationslinie begrenzt. Dies weist den Nachteil auf, dass nach dem Abreißen der Abreißlappen die Berandung der Einfüllöffnung nicht nur unattraktiv aussieht, sondern der Abreißvorgang wenig kontrolliert abläuft und es zu Beschädigungen, wie Einreißen und Überdehnen der als Verpackung dienenden Beutelwandung kommt. - Aus der
DE 34 24 748 C2 ist bekannt, dass ein Abreißblock aus einer Mehrzahl von Tragetaschen aus thermoplastischer Kunststofffolie besteht. Die einzelnen Tragetaschen sind mit Hilfe von zumindest einer Verblockungsschweißverbindung an einem Verblockungsabschnitt vereinigt. Im Bereich der griffbildenen Ausstanzungen der einzelnen Tragetaschen ist innenseitig an der Tragetasche einseitig ein Verstärkungszuschnitt aufgeklebt. Der Verstärkungszuschnitt ist vom Verblockungsabschnitt mittels einer Perforationsreihe abreißbar und verbleibt an der Tragetasche. - Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Seitenfaltenbeutel zur Verwendung in einer Verpackungsmaschine aus einem Folienmaterial mit einer Beutelwandung, einer Bodennaht, Seitenfalten sowie einer Einfüllöffnung bereitzustellen, der sich einerseits beispielsweise bei der Lagerung, beim Transport und/oder bei der Verwendung in der Verpackungsmaschine sicher fixieren und/oder zu einem Stapel verblocken lässt, andererseits aber dadurch die der Verpackung dienende Beutelwandung nicht beeinträchtigt wird. Diese Aufgabe wird durch ein Seitenfaltenbeutel gemäß Anspruch 1 sowie durch einen Stapel gemäß dem Anspruch 9 gelöst. Eine im diesem Sinne vorteilhafte Verwendung ist Gegenstand des Anspruchs 10. Anspruch 11 betrifft ein ferner gleichermaßen vorteilhaftes Herstellungsverfahren. Die Unteransprüche betreffen jeweils vorteilhafte Ausgestaltungen.
- Die Erfindung betrifft einen Seitenfaltenbeutel zur Verwendung in einer Verpackungsmaschine. Der Seitenfaltenbeutel besteht im Wesentlichen aus einem Folienmaterial, bevorzugt aus einer thermoplastischen Kunststofffolie, beispielsweise aus Polyethylen. Das Folienmaterial kann mehrlagig auch aus unterschiedlichen Folienmaterialien aufgebaut sein. Der Seitenfaltenbeutel umfasst eine Beutelwandung, eine Bodennaht, Seitenfalten sowie eine Einfüllöffnung, die im Allgemeinen auf der der Bodennaht gegenüber liegenden Seite des Beutels angeordnet ist. Der erfindungsgemäße Seitenfaltenbeutel zeichnet sich dadurch aus, dass eine an der Beutelwandung haftend angebrachte Lasche mit wenigstens einer Fixier- und/oder Verblockungsstelle vorgesehen ist. Die Lasche besteht dabei im Wesentlichen aus einem Folienmaterial, beispielsweise aus demselben Folienmaterial wie die Beutelwandung des Seitenfaltenbeutels. Die Lasche dient mittels der wenigstens einen Fixier- und/oder Verblockungsstelle der fixierenden Halterung in einer Verpackungsmaschine und/oder der Verblockung mehrere gestapelter Beutel zu einem Stapel aus untereinander verbundenen Beuteln, um die Lagerung und den Transport der Beutel und/oder die Befüllung der Verpackungsmaschine mit den Beuteln zu erleichtern. Um eine besondere feste Fixierung und/oder Verblockung zu erreichen sind wenigstens zwei Fixier- und/oder Verblockungsstellen in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen.
- Die Erfindung ist hinsichtlich der Weise, wie die haftende Anbringung der Lasche an der Beutelwandung erreicht wird, nicht beschränkt. Die Lasche ist beispielsweise mittels eines Haftklebstoffs ohne Verfestigungsmechanismus (nicht aushärtender Klebstoff) an der Beutelwandung angebracht. Der Haftklebstoff beinhaltet beispielsweise neben Additiven, wie Weichmachern und dergleichen, wenigstens ein Basispolymer, ausgewählt aus diversen Kautschukpolymeren (CR, NBR, SBR), Acrylaten, modifizierten Polyestern, Ethylvinylacetat-Copolymeren, Polyurethanen, Polysiloxanelastomeren, modifizierten Phenolharzen, Melaminharzen. Die Haftung zwischen Beutelwandung und Lasche kann sich durch Verdunsten eines im Klebstoff enthaltenden Lösungsmittels, durch thermische Einwirkung oder Strahlungsvernetzung (beispielsweise UV-Bestrahlung) einstellen. Die Haftung zwischen Lasche und Beutelwandung wird in weiteren beispielhaften Ausgestaltungen durch ein Transferklebeband oder ein Doppelklebeband, d. h. einem beidseitig mit Haftklebstoff beschichtetem Trägerband, erreicht.
- Durch die haftende Anbringung kann die nach der Verpackung mit dem Seitenfaltenbeutels unnötig gewordene Lasche leicht und weitgehend rückstandsfrei und ohne nachteilige mechanische Auswirkung auf die Beutelwandung von dieser entfernt werden. Beispielsweise werden Überdehnungen und Einrisse, wie sie bei einer Perforationslinie nicht zu vermeiden sind, leicht durch Einstellung des Haftvermögens des Klebstoffs vermieden werden. Zudem kann die Lasche an nahezu beliebiger Stelle der Beutels angebracht werden, wobei die in der Beutelwandung vorgesehenen Seitenfalten nicht stören und andererseits eine Anbringung ohne Behinderung durch die Seitenfalten und deren Funktion so gewählt werden, dass die Verblockung und/oder Fixierung sehr wirksam erreicht werden. Wie schon eingangs erwähnt, können Seitenfaltenbeutel so der Verwendung durch Verpackungsmaschinen zugeführt werden, wobei die Seitenfaltenbeutel sich durch ein vergleichsweise großes zu erreichendes Packvolumen mit einem dabei kastenförmigen, daher ansprechenden und bei der Lagerung platzsparenden Äußeren und einem im leeren Zustand geringen Volumen auszeichnen.
- Bevorzugt ist die Lasche mit der wenigstens einen Fixier und/oder Verblockungsstelle so angeordnet, dass die Beutelwandung wenigstens teilweise überragt wird. Dies erleichtert den Zugriff bei der Verblockung als auch bei der Fixierung in der Verpackungsmaschine.
- Bevorzugt ist die Lasche im Bereich der Einfüllöffnung angeordnet, um so bei der Befüllung mit dem zu verpackenden Material den Beutel sicher zu fixieren und aufhalten zu können.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Lasche auf der Außenseite der Beutelwandung haftend angebracht. Dadurch wird der Befüllungsvorgang nicht beeinträchtigt.
- Bevorzugt ist die wenigstens eine Fixier- und/oder Verblockungsstelle als Loch ausgestaltet, und dient damit beispielsweise der Aufnahme eines sogenannten Wickets zur Verblockung der Stapel oder der Aufnahme von Stapelstiften einer Stiftstapelfördereinrichtung.
- In einer weiteren Ausgestaltung ist im Bereich der Fixier- und/oder Verblockungsstelle in der Lasche eine Einreißhilfe vorgesehen. Dadurch kann die Lasche bei spielsweise nach der Verpackung und der Trennung von dem Beutelwandung aus der Verpackungsmaschine entfernt oder von dem Wicket oder dem Stapelstift der Stiftstapelfördereinrichtung entfernt werden.
- Darüber hinaus ist es erfindungsgemäß ebenfalls vorstellbar, die Lasche mehrteilig auszuführen. In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Lasche aus zwei nebeneinander auf dem Beutel befestigten Laschen gebildet. Dies kann insbesondere dann einen Vorteil darstellen, wenn eine sehr geringe Abreißkraft der Laschen vom Beutel gefordert ist oder wenn nur geringe Abfälle als Laschen gefordert werden. Je nach Anforderung und Ausbildung des Beutels, zum Beispiel bei sehr breiten Beuteln ist es auch vorstellbar drei oder mehr separate Laschen am Beutel zu befestigen.
- Die Beutelwandung weist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung im Bereich der Einfüllöffnung im flach gefalteten Zustand der Seitenfalten eine geradlinige Berandung auf, wodurch der Befüllungsvorgang erleichtert wird.
- Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Beutelwandung im flach gefalteten Zustand der Seitenfalten eine rechtwinklige Gestalt auf. Dadurch werden insbesondere bei einem zu verpackenden Gegenstand aus losem oder nachgiebigem Material eine nahezu kastenförmige Gestalt des verpackten Gegenstandes und damit dessen effiziente, d. h. raumsparende, Lagerung und Transport erreicht.
- Die Erfindung betrifft ferner einen Stapel, wobei mehrere Seitenfaltenbeutel in einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen über die jeweils wenigstens eine, an der Lasche vorgesehene Verblockungsstelle untereinander fixiert sind. Beispielsweise wird die Fixierung durch einen Stahlbügel und eine Sammelhülse erreicht, der beziehungsweise die durch das jeweilige als Loch ausgebildete Verblockungsstelle geführt ist. Bevorzugt sind zwei beabstandete Löcher vorgesehen. Dadurch wird ein kompakter und somit leicht zu transportierender oder für die Befüllung einer Verpackungsmaschine geeigneter Stapel erreicht.
- Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung des Stapels in einer Verpackungsmaschine, bevorzugt in einem Packautomaten. In einer Ausgestaltung der Erfindung wird beispielsweise der in der hiermit durch Bezugnahme umfassten
DE 199 35 065 A1 beschriebene Packautomat verwendet, wobei die haftende Verbindung zwischen Lasche und Beutelwandung die am Beutel vorgesehene, zu durchtrennende Perforationslinie derDE 199 35 065 A1 ersetzt. - Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Seitenfaltbeutels in einer der vorhergehenden Ausführungsformen, wobei in einem ersten Schritt aus einem Folienschlauch mit Seitenfaltung durch Einbringen der Bodennaht, beispielsweise durch Verschweißen eine Trennnaht ohne Nahtüberstand oder eine Schrumpfnaht mit Nahtüberstand von beispielsweise 2 bis 3 mm, eingebracht wird und der Folienschlauch, gegebenenfalls unabhängig vom Schweißvorgang, durchtrennt wird, um die Beutelwandung herzustellen. In einem zweiten Schritt wird eine Lasche mit wenigstens einer Fixier- und/oder Verblockungstelle auf die Beutelwandung, bevorzugt unter Verwendung eines Haftklebers aufgeklebt.
- In den beigefügten
1 und2 sind eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Seitenfaltenbeutels sowie ein aus mehreren Seitenfaltenbeuteln gebildeter Stapel dargestellt. - Die perspektivische Seitenansicht der
1 zeigt einen erfindungsgemäßen Seitenfaltenbeutel1 aus einer thermoplastischen Kunststofffolie, der eine Beutelwandung2 aufweist, die zum Boden hin durch eine Bodennaht2 verschlossen ist und so einen beutelförmigen Hohlraum bildet, der der Aufnahme eines Produktes und damit dessen Verpackung dient, wobei das Produkt (nicht dargestellt) über die Einfüllöffnung4 , die sich auf der dem Boden beziehungsweise der Bodennaht2 gegenüberliegenden Seite des Seitenfaltenbeutels1 befindet, in den beutelförmigen Hohlraum eingeführt wird. Zur Ermöglichung einer durch Einführung des Produktes bedingten Volumenänderung des Hohlraums sind zwei seitlich und parallel verlaufende, im leeren Zustand nach innen gefaltete Seitenfalten6a ,6b in der Beutelwandung2 vorgesehen. Diese Seitenfalten6a ,6b erstrecken sich von der Bodennaht3 bis zur Einfüllöffnung4 . Im Bereich der Einfüllöffnung4 ist auf einer der vergleichsweise großflächigen Abschnitte der Beutelwandung2 und auf deren Außenseite eine Lasche9 aus einer thermoplastischen Kunststofffolie haftend angebracht. Wobei diese haftende Anbringung durch eine dazwischen angeordnete Klebeschicht7 aus einem Haftkleber erreicht wird. Die Lasche9 überragt die Beutelwandung und ist im Bereich ihrer äußersten Ecken mit Löchern5a ,5b versehen, die als Fixier- und/oder Verblockungsstellen dienen. Wie die2 zeigt werden mehrere Seitenfaltenbeutel mittels eines Stahlbügels oder zweier Sammelhülsen9a ,9b , die durch die Löcher5a ,5b geführt sind, zu einem Stapel, wie er in2 angedeutet ist, verblockt. Um die nach der Verpackung an dem Stahlbügel oder den Sammelhülsen9a ,9b aufgesteckt verbleibenden Laschen9 leichter entfernen zu können, sind optional Einreißhilfen8a ,8b in Form von Perferationen oder Schlitzen im Bereich der Löcher5a ,5b vorgesehen.
Claims (11)
- Seitenfaltenbeutel (
1 ) zur Verwendung in einer Verpackungsmaschine aus einem Folienmaterial mit einer Beutelwandung (2 ), einer Bodennaht (3 ), wenigstens einer, bevorzugt zwei, Seitenfalten (6a ,6b ) und einer Einfüllöffnung (4 ), gekennzeichnet durch eine an der Beutelwandung (2 ) haftend angebrachte Lasche (9 ) aus einem Folienmaterial mit wenigstens einer, bevorzugt wenigstens zwei, Fixier- und/oder Verblockungsstellen (5a ,5b ). - Seitenfaltenbeutel (
1 ) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (9 ) mit der wenigstens einen Fixier- und/oder Verblockungsstelle (5a ,5b ) die Beutelwandung (2 ) wenigstens teilweise überragt. - Seitenfaltenbeutel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (
9 ) im Bereich der Einfüllöffnung angeordnet ist. - Seitenfaltenbeutel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (
9 ) auf der Außenseite der Beutelwandung (2 ) haftend angebracht ist. - Seitenfaltenbeutel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Fixier- und/oder Verblockungsstelle (
5a ,5b ) als Loch ausgestaltet ist. - Seitenfaltenbeutel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Fixier- und/oder Verblockungsstelle (
5a ,5b ) in der Lasche eine Einreißhilfe (8a ,8b ) angeordnet ist. - Seitenfaltenbeutel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (
9 ) mehrteilig ausgeführt ist und insbesondere aus zwei separaten Laschen (9 ) besteht. - Seitenfaltenbeutel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beutelwandung (
2 ) im Bereich der Einfüllöffnung (4 ) im flach gefalteten Zustand der Seitenfalten (6a ,6b ) eine geradlinige Berandung aufweist. - Seitenfaltenbeutel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beutelwandung (
2 ) im flach gefalteten Zustand der Seitenfalten (6a ,6b ) eine rechtwinklige Gestalt aufweist. - Stapel gekennzeichnet durch mehrere Seitenfaltenbeutel (
1 ,1' ,1'' ,1''' ) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Seitenfaltenbeutel (1 ,1' ,1'' ,1''' ) über die jeweils wenigstens eine Verblockungsstelle (5a ,5b ) untereinander fixiert sind. - Verfahren zur Herstellung eines Seitenfaltenbeutels (
1 ) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche 1–9, wobei in einem ersten Schritt aus einem Folienschlauch mit Seitenfaltung durch Einbringen der Bodennaht (3 ) und Zuschnitt des Folienschlauchs die Beutelwandung (2 ) hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, dass in einem zweiten Schritt eine Lasche (9 ) mit wenigstens einer Fixier- und/oder Verblockungstelle (5a ,5b ) auf die Beutelwandung (2 ) aufgeklebt wird.
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