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Die
Erfindung betrifft ein strahlungsemittierendes Bauelement mit einer
Konversionsschichtanordnung gemäß Anspruch 1.
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Lichtabstrahlende
Bauteile mit einem Konversionselement sind beispielsweise aus der
WO 97/50132 bekannt. Diese
Anordnungen enthalten einen Halbleiterkörper, der im Betrieb
Licht aussendet (Primärlicht), und eine Konversionsschicht
mit einem Konversionselement, das einen Teil dieses Lichts in einen
anderen Wellenlängenbereich konvertiert (Sekundärlicht).
Der Farbeindruck des von einem solchen Halbleiterbauelement emittierten
Lichts ergibt sich durch additive Farbmischung aus Primärlicht und
Sekundärlicht.
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Das
Konversionselement kann in verschiedener Weise dem Halbleiter nachgeordnet
sein. Beispielsweise besteht die Konversionsschicht aus einer den
Halbleiterkörper umgebenden Vergussmasse, in die das Konversionselement
eingebettet ist.
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Bei
einer Verwendung derartiger Vergussmassen kann es zu Farbortschwankungen
aufgrund einer inhomogenen Verteilung des Konversionselements in
der Vergussmasse kommen, die z. B. auf einer Sedimentationsbildung
von Konversionselementpartikeln beruhen kann.
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Unter
dem "Farbort" werden im Folgenden die Zahlenwerte verstanden, die
die Farbe des emittierten Lichts des Bauelements im CIE-Farbraum
beschreiben.
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Weiterhin
sind die Halbleiterkörper als Quelle von Primärlicht
und die Vergussmasse mit Konversionselement als Quelle von Sekundärlicht
im Allgemeinen von verschiedener Form und Größe,
so dass ein räumlich inhomogener Farbeindruck entstehen kann
und bei Abbildungen chromatische Fehler auftreten können.
Zudem gibt es Fertigungstoleranzen bei der Dosierung der Vergussmasse,
die zu Schwankungen der Menge der Vergussmasse, die dem Halbleiterkörper
in einer Abstrahlrichtung nachgeordnet ist, und somit auch zu Schwankungen
des Farbortes des Bauelements führen können. Ist
ein gleichmäßiger Farbeindruck in verschiedenen
Beobachtungsrichtungen erforderlich, so sollte die optische Weglänge
in der Vergussmasse für alle gewünschten Beobachtungsrichtungen
annähernd gleich sein.
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Bei
Bauelementen mit herkömmlichen LED-Chips wurde festgestellt,
dass der resultierende Farbort selbst dann noch eine Abhängigkeit
vom Betrachtungswinkel aufweist, wenn die Halbleiterschichtenfolge
des LED-Chips im Wesentlichen mit einer dünnen, möglichst
homogenen und ganzflächig auf der Hauptfläche
der Halbleiterschichtenfolge aufgebrachten Konversionsschicht versehen
ist.
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In
der
WO 01/65613 A1 ist
offenbart, eine dünne Konversionsschicht mit mindestens
einem Konversionselement direkt auf einer Halbleiterschichtenfolge
eines Diodenchips aufzubringen. Dies hat gegenüber der
Verwendung von konversionselementhaltigen Vergussmassen den Vorteil,
dass das Konversionselement homogener und in einer besser definierbaren
Menge auf die Halbleiterschichtenfolge des Diodenchips aufgebracht
werden kann. Ein von derart hergestellten Diodenchips emittiertes
Licht weist hinsichtlich seines Farbortspektrums in der Regel eine
größere Homogenität auf als Bauelemente, bei
denen ein Diodenchip mit einer konversionselementhaltigen Vergussmasse
eingekapselt ist.
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Eine
derartige Konversion des Licht durch eine dünne Konversionsschicht
direkt über dem Halbleiterkörper hat zur Folge,
dass bei der Schichtherstellung nur bestimmte Farborte, z. B. für
einen gesamten Chip Wafer eingestellt werden können, die selbst
Schwankungen und Toleranzen im Farbort aufweisen. Zudem können
auch aufgrund unterschiedlicher Weglängen der Strahlung
Farbunterschiede über dem Abstrahlwinkel auftreten.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein strahlungsemittierendes
Bauelement der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit dem es möglich
ist, ein Farbortspektrum mit weitergehend verbesserter Homogenität
zu realisieren.
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Diese
Aufgabe wird durch ein strahlungsemittierendes Bauelement mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen und
bevorzugte Weiterbildungen des Bauelements sind Gegenstand der abhängigen
Patentansprüche.
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Erfindungsgemäß enthält
ein strahlungsemittierendes Bauelement einen LED-Chip, der Primärstrahlung
mit einer Wellenlänge λ0 emittiert,
wobei dem LED-Chip in Abstrahlrichtung eine erste Konversionsschicht
nachgeordnet ist, die mindestens ein Konversionselement enthält,
das bei Anregung mit der Wellenlänge λ0 Sekundärstrahlung einer anderen
Wellenlänge emittiert. Dabei ist die erste Konversionsschicht
mindestens auf einer Hauptfläche des LED-Chips aufgebracht,
wobei der ersten Konversionsschicht eine zweite Konversionsschicht nachfolgt,
die mindestens ein Konversionselement aufweist, das bei Anregung
mit der Wellenlänge λ0 Sekundärstrahlung
einer anderen Wellenlänge emittiert, derart, dass das Halbleiterbauelement
Mischstrahlung aussendet, die Primärstrahlung, Sekundärstrahlung
des Konversionselements der ersten Konversionsschicht und Sekundärstrahlung
des Konversionselements der zweiten Konversionsschicht enthält.
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Das
Bauelement hat den Vorteil, dass sich Farbunterschiede über
dem Abstrahlwinkel des LED-Chips, die sich aufgrund unterschiedlicher
Weglängen der Primär- und der Sekundärstrahlung
ergeben, verringern. Das kommt dadurch zustande, dass an dem Konversionselement
der zweiten Konversionsschicht ein Teil der Primärstrahlung
und der Sekundärstrahlung der ersten Konversionsschicht
gestreut werden, wobei sich die Streustrahlung der Primär-
und der Sekundärstrahlung ungerichtet in alle Raumrichtungen
ausbreitet. Dadurch lassen sich Schwankungen des Farborts über
dem Abstrahlwinkel verringern. Auf diese Weise wird eine Reduzierung
von Farbinhomogenitäten über dem Abstrahlwinkel
erzielt.
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Bei
der Herstellung des Bauelements kann durch die Verwendung von zwei
Konversionsschichten eine enge und adaptierte Farbselektion erfolgen und
somit ein gewünschter Farbort der emittierten Strahlung
des Bauelements eingestellt werden. Durch die direkt auf den LED-Chip
aufgebrachte erste Konversionsschicht kann ein Basisfarbort eingestellt
werden, der im Wesentlichen den Farbeindruck der emittierten Strahlung
des Bauelements bestimmt. Durch die nachfolgende zweite Konversionsschicht kann
eine feinere Einstellung und somit eine weitere Adaptierung des
Farborts der emittierten Strahlung des Bauelements erfolgen.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform ist die erste Konversionsschicht
dünner als die zweite Konversionsschicht.
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Vorzugsweise
ist die Konzentration des Konversionselements in der zweiten Konversionsschicht geringer
als die Konzentration des Konversionselements in der ersten Konversionsschicht.
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Durch
die bevorzugt geringe Konzentration des Konversionselements der
zweiten Konversionsschicht wird der ursprüngliche Farbort
der durch die erste Konversionsschicht tretenden Mischstrahlung bestehend
aus Primärstrahlung und Sekundärstrahlung des
Konversionselements der ersten Konversionsschicht nur geringfügig
verändert. Der durch die erste Konversionsschicht erzeugte
Farbeindruck der von dem Bauelement emittierten Strahlung ist somit von
der zweiten Konversionsschicht mit darin enthaltener geringer Konzentration
des Konversionselements gering beeinflusst. In Kombination mit Streueffekten
an dem Konversionselement der zweiten Konversionsschicht ergibt
sich insgesamt eine Reduzierung von Farbinhomogenitäten über
dem Abstrahlwinkel.
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Bevorzugt
ist der LED-Chip in einer Ausnehmung eines Grundgehäuses
angeordnet, wobei die Ausnehmung zumindest teilweise von der zweiten Konversionsschicht
ausgefüllt ist und zumindest einen Teil des LED-Chips umschließt.
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Vorzugsweise
weist das Bauelement einen Reflektor für die vom LED-Chip
im Betrieb ausgesandte Primärstrahlung und die erzeugten
Sekundärstrahlungen auf, in dem der LED-Chip und die nachfolgenden
Konversionsschichten zumindest teilweise angeordnet sind. Bevorzugt
ist der Reflektor durch eine reflektionserhöhende Beschichtung
der Innenwände der Ausnehmung ausgebildet.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann das Konversionselement
der zweiten Konversionsschicht einen Teil der Primärstrahlung
in Strahlung mehrerer Wellenlängenbereiche aus voneinander
verschiedenen spektralen Teilbereichen umwandeln, so dass das Bauelement
Mischstrahlung, bestehend aus Primärstrahlung, Sekundärstrahlung
der ersten Konversionsschicht und Sekundärstrahlung der
verschiedenen Wellenlängenbereiche der zweiten Konversionsschicht
aussendet. Dadurch ist es vorteilhaft möglich, vielfältige
Farbmischungen und Farborte zu erzeugen.
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Der
oder die Wellenlängenbereiche der Sekundärstrahlung
der ersten und/oder zweiten Konversionsschicht weisen im Wesentlichen
größere Wellenlängen auf als der Wellenlängenbereich
der Primärstrahlung.
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Mit
besonderem Vorteil weist zumindest ein Teil der Sekundärstrahlung
des zweiten Konversionselements die gleiche Wellenlänge
auf wie die Sekundärstrahlung des ersten Konversionselements.
Dadurch erhöht sich der Anteil der Sekundärstrahlung im
Wellenlängenbereich des Konversionselements der ersten
Konversionsschicht. Der Farbort der von dem Bauelement emittierten
Strahlung ist dadurch in Richtung der Sekundärstrahlung
hin verschoben.
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Bei
der Herstellung eines Bauelements mit zwei Konversionsschichten,
bei dem die Sekundärstrahlung des zweiten Konversionselements
die gleiche Wellenlänge aufweist wie die Sekundärstrahlung des
ersten Konversionselements, kann der Farbort der von dem LED-Chip
emittierten Mischstrahlung bestehend aus Primärstrahlung
und Sekundärstrahlung, der ansonsten zu stark den Farbort
der Primärstrahlung zeigen würde, durch die zweite
Konversionsschicht mit Vorteil so einstellen werden, dass der Farbort
der von dem Bauelement emittierten Strahlung in Richtung des Farborts
der Sekundärstrahlung verschoben ist.
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Vorzugsweise
sind das Konversionselement bzw. die Konversionselemente und LED-Chip
so aufeinander abgestimmt, dass die Farben der Primärstrahlung
und zumindest ein Teil der Sekundärstrahlung zueinander
komplementär sind. Durch additive Farbmischung wird der
Eindruck weißen Lichts hervorgerufen.
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Mit
besonderem Vorteil enthält die zweite Konversionsschicht
ein weiteres Konversionselement oder weitere Konversionselemente,
vorzugsweise Rotleuchtstoffe.
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Durch
die Rotleuchtstoffe in der zweiten Konversionsschicht liegt der
Farbort der von dem Bauelement emittierten Strahlung bevorzugt im
Farbortbereich einer Warmweissverteilung, die vorzugsweise im CIE-Farbraum
im Farbtemperaturbereich von 6000 K–2000 K liegt.
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Bei
der Herstellung eines Bauelements kann durch das Aufbringen der
zweiten Konversionsschicht ein Farbort, der aufgrund der Konversion
in der ersten Konversionsschicht im Bereich einer Weissverteilung,
die im CIE-Farbraum im Farbtemperaturbereich von etwa 6000 K liegt,
in Richtung unterschiedlicher Warmweissverteilungen, die vorzugsweise
im CIE-Farbraum im Farbtemperaturbereich von 6000 K–2000
K liegen, verschoben werden. Ferner ist es durch andere Konversionselemente
möglich, Blau-, Grün-, Gelb- oder Violett-Töne
zu erzeugen.
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Vorzugsweise
liegt die Wellenlänge der von dem LED-Chip emittierten
Strahlung im ultravioletten oder blauen Spektralbereich. Hierfür
eignen sich insbesondere LED-Chips auf der Basis von Nitrid-Verbindungshalbleitern.
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„Auf
Nitrid-Verbindungshalbleitern basierend" bedeutet im vorliegenden
Zusammenhang, dass die aktive Epitaxie-Schichtenfolge oder zumindest
eine Schicht davon ein Nitrid-III/V-Verbindungshalbleitermaterial,
vorzugsweise AlnGamIn1-n-mN umfasst, wobei 0 ≤ n ≤ 1,
0 ≤ m ≤ 1 und n + m ≤ 1. Dabei muss dieses
Material nicht zwingend eine mathematisch exakte Zusammensetzung
nach obiger Formel aufweisen. Vielmehr kann es einen oder mehrere
Dotierstoffe sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen, die
die charakteristischen physikalischen Eigenschaften des AlnGamIn1-n-mN-Materials
im Wesentlichen nicht ändern. Der Einfachheit halber beinhaltet obige
Formel jedoch nur die wesentlichen Bestandteile des Kristallgitters
(Al, Ga, In, N), auch wenn diese teilweise durch geringe Mengen
weiterer Stoffe ersetzt sein können.
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Alternativ
kann die Schichtenfolge des LED-Chips auf Phosphid-Verbindungshalbleitern
basieren. „Auf Phosphid-Verbindungshalbleitern basierend” bedeutet
in diesem Zusammenhang, dass der Halbleiterkörper, insbesondere
der aktive Bereich vorzugsweise AlnGamIn1-n-mP umfasst,
wobei 0 ≤ n ≤ 1, 0 ≤ m ≤ 1 und
n + m ≤ 1 ist, vorzugsweise mit n ≠ 0 und/oder
m ≠ 0. Dabei muss dieses Material nicht zwingend eine mathematisch
exakte Zusammensetzung nach obiger Formel aufweisen. Vielmehr kann es
einen oder mehrere Dotierstoffe sowie zusätzliche Bestandteile
aufweisen, die die physikalischen Eigenschaften des Materials im
Wesentlichen nicht ändern. Der Einfachheit halber beinhaltet
obige Formel jedoch nur die wesentlichen Bestandteile des Kristallgitters
(Al, Ga, In, P), auch wenn diese teilweise durch geringe Mengen
weiterer Stoffe ersetzt sein können.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung, die sich vor allem
zur Erzeugung von mischfarbigem Licht eignet, liegt die Sekundärstrahlung des
Konversionselements der ersten und/oder zweiten Konversionsschicht
im gelben oder roten Spektralbereich.
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Der
LED-Chip ist mit besonderem Vorteil ein Dünnfilm-Leuchtdiodenchip.
Als Dünnfilm-Leuchtdiodenchip wird im Rahmen der Anmeldung
ein LED-Chip angesehen, während dessen Herstellung das
Aufwachssubstrat, auf dem eine Schichtenfolge für den LED-Chip,
beispielsweise epitaktisch, aufgewachsen wurde, gedünnt
oder, insbesondere vollständig, abgelöst ist.
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Ein
Grundprinzip eines Dünnfilm-Leuchtdiodenchip ist beispielsweise
in I. Schnitzer et al., Appl. Phys. Lett. 63 (16), 18. Oktober
1993, 2174–2176 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt
insofern hiermit durch Rückbezug aufgenommen wird.
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Vorzugsweise
ist die zweite Konversionsschicht durch eine Vergussmasse gebildet,
in die das zweite Konversionselement eingebettet ist.
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Mit
besonderem Vorteil weist das Bauelement in Abstrahlrichtung ein
strahlformendes Element auf. Die Abstrahlcharakteristik des Bauelements
kann dadurch vorteilhafterweise beeinflusst werden. Beispielsweise
kann dieses Element eine Linse sein.
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Mit
Vorteil kann bei einem solchen Bauelement eine kleine Linse als
strahlfomendes Element verwendet werden, ohne dass merkliche Dispersionseffekte
auftreten. Das kommt dadurch zustande, dass bevorzugt die Konzentration
des Konversionselements in der zweiten Konversionsschicht geringer ist
als in der ersten Konversionsschicht. Durch die geringe Konzentration
des Konversionselements in der zweiten Konversionsschicht findet
eine geringe Anzahl an Streueffekten der Primär- und der
Sekundärstrahlung an den Konversionselementen in der zweiten
Konversionsschicht statt. Somit ist die Abstrahlfläche
der von dem LED-Chip emittierten Strahlung mit Vorteil im Wesentlichen
von dem LED-Chip und von der auf die Oberfläche des LED-Chips
aufgebrachten dünnen ersten Konversionsschicht vorgegeben.
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Weitere
Merkmale, Vorteile, bevorzugte Ausführungsformen und Zweckmäßigkeiten
des Bauelements ergeben sich aus den im Folgenden in Verbindung
mit den 1 und 2 erläuterten
Ausführungsbeispielen.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Bauelements, und
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2 eine
schematische Schnittansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Bauelements.
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Gleiche
oder gleichwirkende Bestandteile sind jeweils mit den gleichen Bezugszeichen
versehen. Die dargestellten Bestandteile sowie die Größenverhältnisse
der Bestandteile untereinander sind nicht als maßstabsgerecht
anzusehen.
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Bei
dem in 1 dargestellten strahlungsemittierenden Bauelement
weist ein LED-Chip 1 einen Rückseitenkontakt 2,
einen Vorderseitenkontakt 3 und eine sich aus einer Anzahl
von verschiedenen Schichten zusammensetzende Schichtfolge 7 auf, die
eine aktive Zone enthält, die im Betrieb des Bauelements
mindestens eine Strahlung (z. B. ultraviolett, blau oder grün)
emittiert.
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Die
Schichtenfolge 7 ist beispielsweise auf Nitrid-Verbindungshalbleitern
basierend, d. h. sie enthält vorzugsweise AlxInyGa1-x-yN, wobei
0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x +
y ≤ 1. Alternativ kann die Schichtenfolge 7 auf
Phosphid-Verbindungshalbleitern basieren, d. h. sie enthält
vorzugsweise AlnGamIn1-n-mP, wobei 0 ≤ n ≤ 1,
0 ≤ m ≤ 1 und n + m ≤ 1 ist, vorzugsweise
mit n ≠ 0 und/oder m ≠ 0. Dabei muss dieses Material nicht
zwingend eine mathematisch exakte Zusammensetzung nach einer der
obigen Formeln aufweisen. Vielmehr kann es einen oder mehrere Dotierstoffe
sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen, die die physikalischen
Eigenschaften des Materials im Wesentlichen nicht ändern.
Der Einfachheit halber beinhalten obige Formeln nur die wesentlichen
Bestandteile des Kristallgitters (Al, In, Ga, N, P), auch wenn diese
teilweise durch geringe Mengen weiterer Stoffe ersetzt sein können.
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Die
aktive Zone der Schichtenfolge 7 emittiert bei Beaufschlagung
mit einem Strom beispielsweise elektromagnetische Strahlung aus
dem blauen oder ultravioletten Wellenlängenbereich. Sie
kann z. B. einen pn-Übergang, eine Doppelheterostruktur, eine
Einfach-Quantentopfstruktur (SQW-Struktur) oder eine Mehrfach-Quantentopfstruktur (MQW-Struktur)
aufweisen. Solche Strukturen sind dem Fachmann bekannt und werden
von daher an dieser Stelle nicht näher erläutert.
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Der
LED-Chip 1 ist mittels eines elektrisch leitenden Verbindungsmittels,
z. B. ein metallisches Lot oder ein Klebstoff, mit seinem Rückseitenkontakt 2 auf
einem ersten elektrischen Anschluss 4 befestigt. Der Vorderseitenkontakt 3 ist
mittels eines Bonddrahts 6 mit einem zweiten Anschluss 5 verbunden.
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Der
erste und zweite Anschluss 4, 5 sind in ein Grundgehäuse 8 mit
einer Ausnehmung eingebettet. Dabei kann das Grundgehäuse 8 vorgefertigt sein.
Unter "vorgefertigt" ist zu verstehen, dass das Grundgehäuse 8 bereits
an den Anschlüssen 4, 5 beispielsweise
mittels Spritzguss fertig ausgebildet ist, bevor der LED-Chip 1 auf
den ersten Anschluss 4 montiert wird. Das Grundgehäuse 8 besteht
beispielsweise aus einem lichtundurchlässigen Kunststoff
und die Ausnehmung ist hinsichtlich ihrer Form als Reflektor für
die vom LED-Chip 1 im Betrieb ausgesandte Strahlung ausgebildet.
Bevorzugt ist der Reflektor durch eine reflektierende Beschichtung
der Innenwände der Ausnehmung ausgebildet.
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Eine
erste Konversionsschicht 9 ist direkt auf der strahlungsemittierenden
Oberfläche des LED-Chips 1 aufgebracht. Diese
Konversionsschicht 9 enthält bevorzugt Silikon
oder eine silikonhaltige Verbindung, die mit einem Konversionselement 10, bevorzugt
anorganischem Konversionselement, für weiß leuchtende
Bauelemente bevorzugt Y3Al5O12:Ce3+ (YAG:Ce),
versetzt sind. Alternativ kann die Konversionschicht 9 eine
keramische Verbindung oder einen transparenten Kunststoff, beispielsweise
Epoxydharz oder Polymethylmetaacrylat enthalten, die mit einem Konversionselement 10,
bevorzugt anorganischem Konversionselement, für weiß leuchtende
Bauelemente bevorzugt Y3Al5O12:Ce3+ (YAG:Ce),
versetzt sind.
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Diese
erste Konversionsschicht 9 ist von einer weiteren Konversionsschicht 13 mit
darin enthaltenem Konversionselement 11, bevorzugt aus
einem mit dem Konversionselement 11 versehenen Epoxidharz,
besonders bevorzugt mit dem bei der ersten Konversionsschicht 9 verwendeten
Konversionsmaterial, umschlossen, die die Ausnehmung zumindest teilweise
ausfüllt. Dabei ist die Konzentration des Konversionselements 11 der
zweiten Konversionsschicht 13 geringer als die Konzentration
des Konversionselements 10 der ersten Konversionsschicht 9.
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Die
zweite Konversionsschicht
13 kann einen oder mehrere verschiedene
Konversionselemente
11 aufweisen. Als Konversionselement
sind beispielsweise anorganische Konversionselemente geeignet, wie
mit seltenen Erden, insbesondere mit Ce oder Tb, dotierte Granate
oder organische Konversionselemente, wie Perylen-Konversionselemente.
Weitere geeignete Konversionselemente sind beispielsweise in der
WO 98/12757 und in der
WO 01/65613 A1 aufgeführt,
deren Inhalt insofern hiermit durch Rückbezug aufgenommen
wird.
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Das
in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel eines
erfindungsmäßigen Bauelements unterscheidet sich
von dem Bauelement in 1 dadurch, dass die erste Konversionsschicht 9 ganzflächig
auf der strahlungsemittierenden Hauptfläche des LED-Chips 1 aufgebracht
ist, wobei das Substrat des LED-Chips 1 aus einem für
die vom LED-Chip im Betrieb ausgesandte Primärstrahlung
transparenten Material besteht. Die Ausnehmung, in der der LED-Chip 1 angeordnet
ist, weist durch eine reflektierende Beschichtung der Innenwände
einen Reflektor 12 für die vom LED-Chip im Betrieb
ausgesandte Primärstrahlung auf.
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Bei
den in den 1 und 2 dargestellten Bauelementen
besteht die Möglichkeit, in Abstrahlrichtung ein strahlformendes
Element nachzuordnen (nicht dargestellt). Dabei ist es von Vorteil,
wenn die zweite Konversionsschicht 13 mit dem Grundgehäuse 8 abschließt.
Das bedeutet, dass die zweite Konversionsschicht 13 und
das Grundgehäuse 8 bevorzugt die gleiche Höhe
aufweisen. Wenn die zweite Konversionsschicht 13 nicht
mit dem Grundgehäuse 8 abschließt, kann
der Abstand, der sich zwischen der zweiten Konversionsschicht 13 und
einem strahlformenden Element ergibt, durch einen Kleber ausgeglichen
werden, so dass die Konversionsschicht 13 mit dem darauf
angeordneten Kleber und das Grundgehäuse 8 die
gleiche Höhe aufweisen.
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Durch
das strahlformende Element kann die Abstrahlcharakteristik des Bauelements
vorteilhaft beeinflusst werden. Beispielsweise kann dieses Element
eine Linse sein.
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Mit
Vorteil kann bei einem solchen Bauelement eine vergleichsweise kleine
Linse als strahlformendes Element verwendet werden, ohne dass merkliche
Dispersionseffekte auftreten. Dies beruht darauf, dass bevorzugt
die Konzentration des Konversionselements 11 in der zweiten Konversionsschicht 13 geringer
ist als die Konzentration des Konversionselements 10 in
der ersten Konversionsschicht 9. Durch die geringe Konzentration
des Konversionselements 11 in der zweiten Konversionsschicht 13 findet
eine geringe Anzahl an Streueffekten der Primär- und der
Sekundärstrahlung an den Konversionselementen 11 in
der zweiten Konversionsschicht 13 statt. Somit ist die
Abstrahlfläche der von dem LED-Chip 1 emittierten
Strahlung mit Vorteil im Wesentlichen von dem LED-Chip 1 und
von der auf die Oberfläche des LED-Chips 1 aufgebrachten dünnen
ersten Konversionsschicht 9 vorgegeben.
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Die
Ausführungsbeispiele der 1 und 2 haben
den Vorteil, dass durch die auf die Oberfläche des LED-Chips
aufgebrachte dünne erste Konversionsschicht 9 für
die gesamte vom LED-Chip 1 ausgesandte Strahlung die Weglänge
durch die erste Konversionsschicht 9 näherungsweise
gleich groß ist. Die nachfolgende zweite Konversionsschicht 13 enthält
eine geringe Konzentration von Konversionselementen 11,
wodurch sich an dem Konversionselement 11 der zweiten Konversionsschicht 13 Streueffekte
der Primär- und der Sekundärstrahlung ergeben,
wobei sich eine ungerichtete Streustrahlung der Primär-
und der Sekundärstrahlung in alle Raumrichtungen ergibt.
Dadurch lassen sich Schwankungen des Farborts über dem
Abstrahlwinkel verringern. Eine Reduzierung von Farbinhomogenitäten über
dem Abstrahlwinkel ergibt sich mit Vorteil.
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Bevorzugt
weist zumindest ein Teil der Sekundärstrahlung des zweiten
Konversionselements 11 die gleiche Wellenlänge
auf wie die Sekundärstrahlung des ersten Konversionselements 10.
Dadurch erhöht sich der Anteil der Sekundärstrahlung im
Wellenlängenbereich des Konversionselements 10 der
ersten Konversionsschicht 9. Der Farbort der von dem Bauelement emittierten
Strahlung ist dadurch in Richtung der Sekundärstrahlung
hin verschoben.
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Bei
der Herstellung des Bauelements kann der Farbort der von dem LED-Chip 1 emittierten Mischstrahlung
bestehend aus Primärstrahlung und Sekundärstrahlung,
der ansonsten zu stark den Farbort der Primärstrahlung
zeigen würde, durch die zweite Konversionsschicht 13 mit
darin enthaltenem Konversionselement 11 so eingestellt
sein, dass der Farbort der von dem Bauelement emittierten Strahlung
in Richtung des Farborts der Sekundärstrahlung verschoben
ist.
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Ein
weiterer Vorteil der oben genannten Konversionsschichtanordnung
ergibt sich daraus, dass die zweite Konversionsschicht 13 ein
weiteres Konversionselement 11, vorzugsweise einen Rotleuchtstoff,
enthalten kann, so dass aus einer Weissverteilung, die im CIE-Farbraum
im Farbtemperaturbereich von etwa 6000 K liegt, die Mischstrahlung
einer Warmweissverteilung, die vorzugsweise im CIE-Farbraum im Farbtemperaturbereich
von 6000 K–2000 K liegt, erzeugbar ist.
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Die
Erläuterung des erfindungsgemäßen Bauelements
anhand der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele ist
nicht als Beschränkung der Erfindung auf diese zu betrachten.
Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal
oder diese Kombination selbst nicht explizit in den Patentansprüchen
oder Ausführungsbeispielen angegeben ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102007046612 [0001]
- - WO 97/50132 [0003]
- - WO 01/65613 A1 [0009, 0050]
- - WO 98/12757 [0050]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - I. Schnitzer
et al., Appl. Phys. Lett. 63 (16), 18. Oktober 1993, 2174–2176 [0034]