DE102007057692A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verarbeiten einer Postsendung, insbesondere eines Briefes - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Transportieren eines Gegenstands zu einem vorgegebenen Zielpunkt, insbesondere einer Postsendung zu einer aufgedruckten Zieladresse. Während des Transports wird mindestens ein physikalischer Parameter des Gegenstands gemessen. Außerdem wird ein Abbild des Gegenstands erzeugt. Ein Datensatz für den Transport des Gegenstands wird erzeugt und abgespeichert. Dieser Datensatz umfasst den mindestens einen gemessenen Parameterwert und das Abbild. Der Parameterwert, das Abbild und die Zuordnung des Parameterwerts und des Abbilds zum Datensatz werden gegen eine Manipulation gesperrt.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Transportieren eines Gegenstands zu einem vorgegebenen Zielpunkt, insbesondere einer Postsendung zu einer aufgedruckten Zieladresse.
- Während des Transports zum Zielpunkt durchläuft eine Postsendung in vielen Ländern in der Regel mindestens zweimal eine Sortieranlage. Die erste Sortieranlage liest die Angaben zum Zielpunkt, mit denen die Postsendung versehen ist, und löst einen Transport zu derjenigen zweiten Sortieranlage aus, welche für den Zielpunkt zuständig ist. Die ermittelten Angaben zum Zielpunkt werden zwischengespeichert, z. B. in Form eines Strichmusters, das auf die Postsendung gedruckt wird. Die zweite Sortieranlage ermittelt die zwischengespeicherten Zielpunkt-Angaben und leitet die Postsendung an den Zielpunkt weiter.
- Der Transporteur, z. B. ein Post-Dienstleister, erhebt ein Beförderungsentgelt für den Transport. Dieses Beförderungsentgelt hängt in der Regel von mindestens einem physikalischen Parameter der zu transportierenden Postsendung oder des sonstigen Gegenstands ab, insbesondere vom Gewicht und/oder von Abmessungen des Gegenstands.
- Ein Kunde des Transporteurs oder ein Dritter möchte manchmal überprüfen, ob der Transporteur das korrekte Beförderungsentgelt verlangt hat. Insbesondere zu diesem Zweck wird gewünscht, diejenigen Bestandteile einer Sortieranlage zum Verarbeiten von Postsendungen oder sonstigen zu transportierenden Gegenständen zu zertifizieren, die für die Ermittlung des Beförderungsentgelts verwendet werden. Hierzu gehören insbesondere Messgeräte, die die Parameter messen, deren Werte das Beförderungsentgelt beeinflussen.
- Die Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats (MID 2004/22, vom 31. März 2004) legt Anforderungen an Messgeräte fest, damit diese zertifiziert werden können. Zu diesen Anforderungen gehören die folgenden Bestimmungen:
Gemäß Anhang I, Par. 8 „Schutz gegen Verfälschungen" ist gefordert, dass die messtechnischen Merkmale eines Messgeräts durch die Merkmale eines anderen „Geräts, das mit dem Messgerät in Kommunikationsverbindung steht, nicht in unzulässiger Weise beeinflusst werden", und dass „Software, die für messtechnische Merkmale entscheidend ist, entsprechend zu kennzeichnen und zu sichern ist."
Gemäß Anhang I, Par. 11 „Weiterverarbeitung von Daten zum Abschluss des Geschäftsvorgangs" ist gefordert, dass ein „dauerhafter Nachweis der Messergebnisse und der zur Bestimmung eines bestimmten Geschäftsvorgangs erforderlichen Angaben zur Verfügung stehen." - Insbesondere Postsendungen und Gepäckstücke von Reisenden weisen häufig zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gemessen werden, keine eindeutige Kennzeichnung auf. Insbesondere wird eine Postsendung häufig erst gewogen und – wenn überhaupt – erst danach mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen. Daher kann eine eindeutige Kennung des zu transportierenden Gegenstands in solchen Fällen nicht verwendet werden, um die oben genannten Anforderungen aus der Richtlinie zu erfüllen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Transport eines Gegenstands bereitzustellen, welche einen dauerhaften Nachweis von Messergebnissen und der zur Bestimmung eines bestimmten Transportvorgangs erforderlichen Angaben ermöglichen, ohne vorauszusetzen, dass der Gegenstand mit einer Kennung versehen ist.
- Die Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Erfindungsgemäß werden ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Transportieren eines Gegenstands bereitgestellt. Der Gegenstand wird zu einem vorgegebenen Zielpunkt transportiert.
- Während des Transports wird mindestens ein physikalischer Parameter des Gegenstands gemessen. Außerdem wird ein Abbild des Gegenstands erzeugt.
- Ein Datensatz für den Transport des Gegenstands wird erzeugt und abgespeichert. Dieser Datensatz umfasst den mindestens einen gemessenen Parameterwert und das Abbild. Der Parameterwert, das Abbild und die Zuordnung des Parameterwerts und des Abbilds zum Datensatz werden gegen eine Manipulation gesperrt.
- Anstelle einer Kennung des Transportvorgangs oder des Gegenstands wird das Abbild des Gegenstands zu Beweiszwecken abgespeichert. Weiterhin wird mindestens ein physikalischer Parameter des Gegenstands abgespeichert.
- Die erfindungsgemäße Sperrung gegen Manipulation vermeidet insbesondere folgende Fälschungen:
- – Der gemessene Parameterwert wird mit dem Abbild eines anderen Gegenstands verknüpft, d. h. dem Datensatz wird ein falsches Abbild zugeordnet.
- – Das Abbild wird mit einem Wert verknüpft, der nicht mit demjenigen Wert übereinstimmt, den der Parameter gemäß der Messung für diesen Gegenstand annimmt. Dem Datensatz wird also ein falscher Parameterwert zugeordnet.
- – Nachdem der Datensatz erzeugt und abgespeichert ist, werden das Abbild oder der Parameterwert im Datensatz verändert.
- In manchen Fällen hängt das Beförderungsentgelt zusätzlich von dem Zielpunkt ab. Beispielsweise hängt das Porto davon ab, in welchem Land die vorgegebene Zieladresse liegt. Manchmal hängt das Beförderungsentgelt auch von Vorgaben von der Art des Transports ab, z. B. der Vorgabe, dass der Gegenstand per Luftpost zu transportieren ist. Alle diese Angaben lassen sich aus dem gespeicherten Abbild rekonstruieren.
- Vorzugsweise werden alle Parameter gemessen, deren Werte in die Berechnung des Beförderungsentgelts einfließen. Dies sind in der Regel das Gewicht des zu transportierenden Gegenstands sowie seine Abmessungen in verschiedenen Richtungen, z. B. Länge, Höhe, Dicke. Das Ergebnis der Messungen legt also das Beförderungsentgelt eindeutig fest.
- Die gemessenen Parameterwerte und das Abbild in dem Datensatz fungieren als die Beweiskriterien, mit denen der Transporteur fälschungssicher und gerichtsfest nachweisen kann, warum er für einen bestimmten Gegenstand ein bestimmtes Beförderungsentgelt erhoben hat. Vorzugsweise werden weitere Informationen abgespeichert, die das Wiederauffinden des Datensatzes erleichtern. Diese Suchinformationen brauchen nicht fälschungssicher abgespeichert zu werden.
- Die Erfindung lässt sich insbesondere dazu anwenden, um das Beförderungsentgelt für den Transport von Postsendungen oder auch von Gepäckstücken von Reisenden oder von Frachtsendungen (z. B. Containern oder loses Stückgut) nachzuweisen.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert.
- Im Ausführungsbeispiel ist der zu transportierende Gegenstand eine Postsendung, z. B. ein Brief, ein Paket oder eine Büchersendung. Die Postsendung wird in einem Postamt oder einer sonstigen Annahmestelle eingeliefert oder in einen Briefkasten eingeworfen oder in ein Fach einer Paketfachanlage eingelegt.
- Die Postsendung durchläuft mindestens zweimal eine Sortieranlage. Die erste Sortieranlage erzeugt mindestens ein digitales Abbild von einer Oberfläche der Postsendung. Dieses Abbild enthält ein Abbild von den Angaben zum Zielpunkt, mit denen die Postsendung versehen ist. Dieser Zielpunkt ist vor zugsweise eine Zustelladresse oder ein Postfach. Die erste Sortieranlage wertet das Abbild aus, liest dadurch den Zielpunkt und löst einen Transport zu derjenigen zweiten Sortieranlage aus, welche für den Zielpunkt zuständig ist. Die ermittelten Angaben zum Zielpunkt werden zwischengespeichert, z. B. in Form eines Strichmusters, das auf die Postsendung gedruckt wird. Die zweite Sortieranlage ermittelt die zwischengespeicherten Zielpunkt-Angaben und leitet die Postsendung an den Zielpunkt weiter.
- Die erste Sortieranlage ermittelt im Abbild der Postsendung vorzugsweise weiterhin Angaben zum Absender der Postsendung.
- Im Ausführungsbeispiel wird eine eindeutige Kennung erzeugt, die die Postsendung von allen anderen Postsendungen unterscheidet, die in einem vorgegebenen Zeitraum von diesem Transporteur transportiert werden. Für den Transportvorgang wird ein Datensatz erzeugt und in einer zentralen Datenbank abgespeichert. Jede Sortieranlage ist mit dieser zentralen Datenbank verbunden. Dieser Datensatz umfasst
- – die Kennung für die Postsendung,
- – das mindestens eine Abbild der Postsendung sowie
- – die gelesenen Angaben zum Zielpunkt, mit denen die Postsendung versehen ist und die die erste Sortieranlage gelesen hat, und
- – die gelesenen Angaben zum Absender der Postsendung.
- Für den Transport der Postsendung erhebt der Transporteur ein Beförderungsentgelt. Im Ausführungsbeispiel hängt dieses Beförderungsentgelt von folgenden Parametern ab:
- – vom Gewicht der Postsendung,
- – von der größten Ausdehnung der Postsendung und
- – davon, in welches Land diese Postsendung zu transportieren ist.
- Das Gewicht der Postsendung wird entweder bei der Einlieferung oder von der ersten Sortieranlage gemessen. Die Waage, welche die Postsendung wiegt, ist vorzugsweise geeicht. Ebenfalls bei der Einlieferung oder von der ersten Sortieranlage wird zusätzlich die größte Ausdehnung der Postsendung gemessen. Die erste Sortieranlage ermittelt durch Auswertung des Abbilds den Zielpunkt. Bei dieser Auswertung ermittelt sie „ohnehin" das Land, in das die Postsendung zu transportieren ist. Möglich ist auch, dass das Land bereits bei der Einlieferung der Postsendung ermittelt wird.
- Das Beförderungsentgelt wird in Abhängigkeit von den – im Ausführungsbeispiel – drei Parameterwerten ermittelt. Der Versender bezahlt dieses Beförderungsentgelt, z. B. in bar oder per Kreditkarte bei der Einlieferung oder nach Erhalt einer Rechnung. Möglich ist auch, dass der Versender ein laufendes Konto beim Transporteur unterhält und in regelmäßigen Abständen das jeweils angefallene Beförderungsentgelt abgebucht wird.
- Einige Datenfelder des Datensatzes fungieren als Beweiskriterium. Sie werden fälschungssicher und sicher vor Manipulationen abgespeichert. Diese Datenfelder sind:
- – das mindestens eine Abbild der Postsendung sowie
- – diejenigen gemessenen Parameterwerte, die zur Berechnung des Beförderungsentgelts verwendet werden, im Ausführungsbeispiel also Gewicht, größte Ausdehnung und Bestimmungsland der Postsendung.
- Die Sperrung gegen Manipulation vermeidet insbesondere folgende Fälschungen:
- – Die gemessenen Parameterwerte werden mit dem Abbild einer anderen Postsendung verknüpft, d. h. dem Datensatz wird ein falsches Abbild zugeordnet.
- – Das Abbild wird mit einem Parameterwert verknüpft, der nicht mit demjenigen Wert übereinstimmt, den der Parameter gemäß der Messung für diese Postsendung annimmt. Dem Datensatz wird also ein falscher Parameterwert zugeordnet.
- – Nachdem der Datensatz erzeugt und abgespeichert ist, werden das Abbild oder ein Parameterwert im Datensatz nachträglich verändert.
- In einer Ausgestaltung wird die Sperrung gegen Manipulation durch Verschlüsselung bewerkstelligt. Diese Ausgestaltung erfordert keine spezielle Hardware; vielmehr kann der Datensatz auf gewöhnlicher Hardware gespeichert werden. Die fälschungssicheren Bestandteile des Datensatzes werden vorzugsweise durch eine digitale Signatur verschlüsselt. Diese digitale Signatur beruht bevorzugt auf einer „Public Key Infrastructure" mit einem geheimen Signaturschlüssel und einem öffentlichen Verifikationsschlüssel. Die digitale Signatur ist bevorzugt so ausgestaltet, dass sie als „sichere elektronische Signatur" gemäß dem Par. 2 des Signaturgesetzes fungiert.
- In einer Ausgestaltung wird die Sperrung gegen Manipulation dadurch bewirkt, dass der Datensatz – oder wenigstens die fälschungssicher abzuspeichernden Datenfelder – in einem separaten Datenspeicher abgespeichert werden, der geeicht und gegen Fälschungen gesichert ist.
- Andere Datenfelder dieses Datensatzes fungieren ausschließlich als Suchkriterien, um zu einem späteren Zeitpunkt den Datensatz in der zentralen Datenbank wiederfinden zu können, z. B. wenn nachzuprüfen ist, ob der Transporteur ein korrektes Beförderungsentgelt erhoben hat. Beispielsweise fungieren folgende Datenfelder als Suchkriterien:
- – die Angaben zur Zieladresse, die die erste Sortieranlage gelesen hat,
- – die Angaben zum Absender, die die erste Sortieranlage gelesen hat, und/oder
- – die Kennung der Postsendung.
- Möglich ist, ein Datenfeld des Datensatzes sowohl als Beweiskriterium als auch als Suchkriterium zu verwenden.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments [0005]
- - Europäischen Rats (MID 2004/22, vom 31. März 2004) [0005]
Claims (12)
- Verfahren zum Transportieren eines Gegenstands, wobei mindestens ein physikalischer Parameter des Gegenstands gemessen wird, ein Abbild des Gegenstands erzeugt wird, der Gegenstand zu einem vorgegebenen Zielpunkt transportiert wird und ein Datensatz für den Transport des Gegenstands erzeugt und abgespeichert wird, wobei der Datensatz – den gemessenen Parameterwert und – das Abbild umfasst und wobei der Parameterwert, das Abbild und die Zuordnung des Parameterwerts und des Abbilds zum Datensatz gegen eine Manipulation gesperrt werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperren des Datensatzes gegen Manipulation den Schritt umfasst, dass der Datensatz mit einer elektronischen Signatur versehen wird.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Signatur einen öffentlichen und einen geheimen Schlüssel umfasst.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperren des Datensatzes gegen Manipulationen den Schritt umfasst, dass der Datensatz in einem Datenspeicher abgespeichert wird, der gegen Manipulation gesperrt ist.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass unter Verwendung des mindestens einen gemessenen Parameterwerts ein Beförderungsentgelt für den Transport des Gegenstands zum Zielpunkt berechnet wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass während des Transports den vorgegebenen Zielpunkt ermittelt wird, wobei für die Ermittlung des Zielpunkts das Abbild ausgewertet wird, und der Datensatz um eine Kennzeichnung des Zielpunkts ergänzt wird.
- Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Datensatz in einem Datenhaltungssystem für Datensätze abgespeichert wird und nach dem Abspeichern mindestens einmal unter den im Datenhaltungssystem abgespeicherten Datensätzen gesucht wird, wobei für die Suche der Zielpunkt vorgegeben und verwendet wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand mit einer Kennung versehen wird und der Datensatz um die Gegenstands-Kennung ergänzt wird.
- Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Datensatz in einem Datenhaltungssystem für Datensätze abgespeichert wird und nach dem Abspeichern mindestens einmal unter den im Datenhaltungssystem abgespeicherten Datensätzen gesucht wird, wobei für die Suche die Gegenstands-Kennung vorgegeben und verwendet wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Parameter, dessen Wert gemessen wird, mindestens einer der folgenden Parameter des Gegenstands ist: – sein Gewicht, – eine Abmessung des Gegenstands in eine Richtung, – sein Volumen oder – seine Dichte.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass – der Gegenstand vor Erzeugung des Abbilds mit Angaben zum Zielpunkt versehen wird und – der Zielpunkt durch Auswerten des Abbilds ermittelt wird.
- Vorrichtung zum Transport eines Gegenstands, wobei die Vorrichtung – ein Messgerät zum Messen mindestens eines physikalischen Parameters des Gegenstands, – ein Bildaufnehmer zum Erzeugen eines Abbilds des Gegenstands, – Mittel zum Transport des Gegenstands zu einem vorgegebenen Zielpunkt, – eine Speichereinrichtung und – eine Sperreinrichtung umfasst, wobei die Speichereinrichtung dazu ausgestaltet ist, einen Datensatz für den Transport des Gegenstands zu erzeugen und abzuspeichern, der erzeugte und abgespeicherte Datensatz – den gemessenen Parameterwert und – das Abbild umfasst und die Sperreinrichtung dazu ausgestaltet ist, den Parameterwert, das Abbild und die Zuordnung des Parameterwerts und des Abbilds zum Datensatz gegen eine Manipulation zu sperren.
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