DE102007057616A1 - Filtereinsatz und Filtereinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Filtereinsatz, bestehend aus einem Faltenfilterpack 24, der umlaufend mit einem Rahmenelement 30 versehen ist, wobei mindestens ein längsseitiges und/oder stirnseitiges Rahmenelement-Teil 32, 34 mit V-förmigem Querschnitt ausgebildet ist mit einem ersten Schenkel 34a, der am Faltenfilterpack abdichtend befestigt ist, und einem zweiten Schenkel 34b, der als V-Lasche 34b frei abstehend ausgebildet ist. Auf der Außenseite der V-Lasche 34b ist ein Dichtelementstreifen 42 angebracht.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Filtereinsatz mit einem Faltenfilterpack mit abdichtend umgebendem Rahmenelement sowie eine Filtereinrichtung mit einer Filteraufnahme mit einem darin eingesetzten Filter bestehend aus einer oder mehreren solcher Filtereinsätze.
- Zur besseren Handhabung beim Ein- und Ausbau weisen bekannte Filtereinsätze eine Auszuglasche auf. Die
DE 103 20 260 A1 beschreibt solche Filtereinsätze. Die Auszuglasche ist bei den bekannten Filtereinsätzen dadurch realisiert, dass die Höhe der Endfalten des Faltenfilterpacks reduziert ist oder der auf dem stirnseitigen Rahmenelement-Teil aufgebrachte Dichtstreifen lediglich in seinen Endabschnitten an dem Rahmenelement-Teil angeklebt ist, so dass zwischen dem stirnseitigen Rahmenelement-Teil und dem Dichtstreifen eine Griffmulde ausgebildet ist. Die fertigungstechnische Umsetzung der reduzierten Endfaltenhöhe bzw. der nichtvollflächigen Befestigung des Dichtstreifens am stirnseitigen Rahmenelement-Teil ist aufwendig bzw. mit Einschränkungen bezüglich der dafür geeigneten und einsetzbaren Maschinen und Fertigungseinrichtungen verbunden. - Aus der
DE 195 12 678 C1 ist ein Filtereinsatz bekannt, bei dem der Faltenfilterpack mit einer kombinierten Dicht- und Versteifungslasche versehen ist. Es ergibt sich hierfür eine relativ aufwendige Fertigung aufgrund des konstruktiv aufwendigen Aufbaus der Dicht- und Versteifungslasche in Verbindung mit der firstseitigen Befestigung am Faltenfilterpack. Zudem ist der Filtereinsatz nur für eine definierte Durchströmungsrichtung einsetzbar, nämlich derart, dass die geöffnete Seite der V-Laschen entgegen der Durchströmungsrichtung zeigt. - Aus der
DE 195 32 437 C1 ist ein Filtereinsatz bekannt, der an seinen Längsseiten im Querschnitt V-förmige Dichtlaschen aufweist. Der Filtereinsatz ist nur für eine definierte Durchströmungsrichtung einsetzbar, nämlich derart, dass die geöffnete Seite der V-Laschen entgegen der Durchströmungsrichtung zeigt. Nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass die V-Laschen abdichtend an der Wandung der Filteraufnahme anliegen. - Aus der
DE 198 59 618 A1 ist ein Filtereinsatz bekannt, bei dem an den Längsseiten eine doppelte V-Laschendichtung angeordnet ist, um zu erreichen, dass der Filtereinsatz nicht abhängig von der Durchströmungsrichtung einsetzbar ist. Die doppelte V-Laschenkonstruktion ist in der fertigungstechnischen Umsetzung relativ aufwendig, da die beiden Rahmenelemente, welche die doppelte V-Laschendichtung ausbilden, passgenau am Faltenpack befestigt werden müssen, um eine Abdichtung der Faltenmündungen zu gewährleisten. Zudem erfordert der Ein- und Ausbau des Filtereinsatzes besondere Sorgfalt, da verhindert werden muß, dass die gegenläufigen V-Laschen eine Sperrwirkung zur Filteraufnahme entfalten. - Aus der
DE 100 13 301 A1 ist ein Filtereinsatz bekannt, bei dem an den Stirnseiten des Faltenfilterpacks eine kombinierte Dicht- und Versteifungslasche angeordnet ist, die ähnliche Nachteile wie die in derDE 195 12 678 C1 vorgesehene Dicht- und Versteifungslasche mit sich bringt. - Aus der
DE 102 57 543 A1 ist ein Filtereinsatz bekannt, der eine dreischenklige Dichtlasche an den Längsseiten aufweist, um zu erreichen, dass der Einsatz des Filtereinsatzes unabhängig von einer vorgegebenen Durchströmungsrichtung erfolgen kann. Auch hier erfordert der Ein- und Ausbau, ähnlich wie bei derDE 198 59 618 A1 besondere Sorgfalt, da verhindert werden muß, dass die gegenläufigen V-Laschen eine Sperrwirkung zur Filteraufnahme entfalten. - Aus der
DE 10 2004 031 609 A1 ist ein Filtereinsatz bekannt, der an seinen Seiten eine V-förmige Dichtlasche aufweist, deren Scheitellinie in der Längsmittellinie des des streifenförmigen Randbereichs verläuft, so dass der Filtereinsatz wahlweise von der einen Seite und von der anderen Seite durchströmt einbaubar ist, hierbei jedoch die Dichtlasche beim Einbau des Filtereinsatzes jeweils so positioniert werden muss, dass die Durchströmung entgegen der Öffnungsseite der V-Lasche erfolgt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Filtereinsatz zu entwickeln, bei dem die konstruktive Ausgestaltung des Rahmens und der Dichtung den Einsatz unabhängig von der Durchströmungsrichtung erlaubt und der eine einfache Handhabung beim Ein- und Ausbau ermöglicht. Er soll ferner Stabilität und gute Abdichtung im eingebauten Zustand sicherstellen, sowie fertigungstechnisch einfach umzusetzen ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst, wobei der Gegenstand des Anspruchs 2 und der Gegenstand des Anspruchs 12 Ausgestaltungen hiervon darstellen, bei denen mindestens eines der stirnseitigen Rahmenelement-Teile bzw. eines der längsseitigen Rahmenelement-Teile V-förmigen Querschnitt aufweist. Der V-förmige Querschnitt des stirnseitigen bzw. längsseitigen Rahmenelements stellt eine gute Handhabung beim Ein- und Ausbau, z. B. in einen Filterschacht, sicher, da die V-Lasche des Rahmenelements als Auszuglasche dienen kann. Dabei kann die Abdichtung durch den Dichtelementstreifen sichergestellt werden, der auf der Außenseite der V-Lasche und/oder auf der Außenseite des ersten Schenkels angeordnet ist und zwar in einem Bereich der Außenseite des ersten Schenkels, der außerhalb des Überlappungsbereichs des zweiten Schenkels, d. h. der V-Lasche liegt. Der aus Kunststoffschaummaterial oder stauchbarem Textilmaterial oder dergleichen stark stauchbarem Material ausgebildete Dichtelementstreifen ist in seiner Dickenerstreckung senkrecht zur Fläche des stirnseitigen Rahmenelement-Teils so ausgebildet, dass der Dichtspalt zwischen dem Rahmenelement und der Wandung der Filteraufnahme jeweils sicher durch den Dichtelementstreifen bei Kompression des Dichtelementstreifens abgedichtet wird und die V-Lasche hierfür nicht angeströmt im Sinne einer Öffnung der V-Lasche zur Abdichtung erforderlich ist. Dies gilt sowohl für die Ausführungen bei denen der Dichtelementstreifen auf der Außenseite des ersten Schenkels des Rahmenelement-Teils angeordnet ist und auch für die Ausführungen bei denen der Dichtelementstreifen auf der Außenseite des zweiten Schenkels des Rahmenelement-Teils angeordnet ist. Die abstehende V-Lasche, d. h. der zweite Schenkel des Rahmenelement-Teils erfüllt jeweils primär die Funktion als Auszuglasche. Der Filtereinsatz kann daher unabhängig von der Durchströmungsrichtung in die Filteraufnahme eingesetzt werden.
- Da die Abdichtung zur Filteraufnahme durch den Dichtelementstreifen erfolgt, ist man zudem in der Wahl des Materials für die stirnseitigen Rahmenelement-Teile nicht eingeschränkt derart, dass wie bei den bekannten Dichtlaschen ein luftundurchlässiges Material verwendet werden muss, um Leckluft zu vermeiden.
- Besondere Montagevorteile beim Ein- und/oder Ausbau des Filtereinsatzes, insbesondere wenn mehrere Filtereinsätze nebeneinander an ihren längsseitigen Rahmenelement-Teilen einander angrenzend oder an ihren stirnseitigen Rahmenelement-Teilen einander angrenzend in der Filteraufnahme angeordnet sind, ergeben sich mit Ausführungen, bei denen mindestens eines der Rahmenelement-Teile mit einer V-Lasche verbunden ist, die frei abstehend mit einer Scheitelline, die entlang der Höhenerstreckung des Rahmenelement-Teils verläuft, ausgebildet sind. Solche V-Laschen sind als Auszuglasche besonders praktikabel.
- Ferner wird die zugrundegelegte Aufgabe auch mit einer Filtereinrichtung gemäß Anspruch 24 gelöst. Es handelt sich hierbei um eine Filtereinrichtung, die aus einer Filteraufnahme und einem darin eingesetztem Filter gebildet ist, welcher aus einem der vorangehend beschriebenen erfindungsgemäßen Filtereinsätzen besteht.
- Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung schematisch und nicht maßstabgetreu gezeichneten Ausbildungen des erfindungsgemäßen Filters bzw. wesentlicher Einzelheiten desselben.
- Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer Filteraufnahme mit einem Filter, der zwei übereinander angeordnete Filtereinsätze aufweist, -
2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie II-II in1 durch die Filteraufnahme zur Verdeutlichung der beiden übereinander angeordneten und aneinander abdichtend angrenzenden Filtereinsätze, -
3 teilweise aufgeschnitten einen Abschnitt eines Filtereinsatzes in2 zur Verdeutlichung der stirnseitigen Auszugslasche und Dichtung -
4 einen Abschnitt des Filterelementes gemäß3 in Blickrichtung des Pfeiles IV -
5 eine der3 entsprechende Ansicht eines abgewandelten Ausführungsbeispiels -
6 eine Ansicht entsprechend4 eines weiteren Ausführungsbeispiels des Filtereinsatzes zur Verdeutlichung insbesondere von längsseitigen Auszugslaschen, -
1 verdeutlicht in einer Seitenansicht eine Filteraufnahme10 mit einer Einlaßöffnung12 und mit einer Auslaßöffnung14 , zwischen welchen ein Aufnahmeraum16 für einen Filter18 ausgebildet ist. Der Aufnahmeraum16 ist durch eine eckig umlaufende Umfangswand20 (siehe auch2 ) begrenzt. Der Filter18 liegt an der Umfangswand20 des Aufnahmeraumes16 der Filteraufnahme10 eng an, um zwischen der Einlaßöffnung12 und der Auslaßöffnung14 eine Leckluft zu vermeiden. - Der Filter
18 besteht aus zwei Filtereinsätzen22 , die jeweils einen plissierten Faltenpack24 aufweisen. Jeder Faltenpack24 weist zwei einander gegenüberliegende, zur Faltung senkrecht orientierte Längsseiten26 und zwei voneinander entfernte stirnseitige Endfaltenflächen28 (siehe insbesondere auch die3 bis6 ) auf. Um den jeweiligen, plissierten Faltenpack24 läuft abdichtend ein Rahmenelement30 . Das jeweilige Rahmenelement30 besteht aus Rahmenelement-Teilen32 , die an den Längsseiten26 des jeweiligen Faltenpacks24 abdichtend befestigt sind, und aus stirnseitigen Rahmenelement-Teilen34 , die an den stirnseitigen Endfaltenflächen28 vorgesehen sind. - Die Filteraufnahme
10 ist mit einer Zugangsöffnung36 ausgebildet, durch die die Filtereinsätze22 in den Aufnahmeraum16 einbringbar und aus dem Aufnahmeraum16 herausnehmbar sind. Die Zugangsöffnung36 ist mit lichten Abmessungen dimensioniert, die an die Querschnittsabmessungen der Stirnseite eines der Filtereinsätze22 bzw. an die Querschnittsabmessungen der Stirnseite des größten Filtereinsatzes22 angepasst ist, wenn die Filtereinsätze22 ungleich große Stirnseiten-Flächenabmessungen besitzen. - Der in den
3 und4 dargestellte Filtereinsatz22 besteht aus einem Faltenfilterpack24 , der an seinen Längsseiten und Stirnseiten umlaufend mit einem Rahmenelement30 abdichtend versehen ist. Das Rahmenelement30 ist aus mehreren einander angrenzenden längsseitigen und stirnseitigen Rahmenelement-Teilen32 ,34 gebildet. - Die längsseitigen Rahmenelement-Teile
32 sind an den gegenüberliegenden Längsseiten26 des Faltenfilterpacks24 abdichtend angeordnet, indem sie mit dem Faltenfilterpack24 im Bereich der Faltenmündungen verschweißt oder verklebt sind. - Die stirnseitigen Rahmenelement-Teile
34 sind an den voneinander entfernten Endfalten des Faltenfilterpacks24 abdichtend angeordnet, indem sie mit den stirnseitigen Endfaltenflächen28 verschweißt oder verklebt sind. Das stirnseitige Rahmenelement-Teil34 ist im Querschnitt V-förmig ausgebildet. Der erste Schenkel34a ist mit der stirnseitigen Endfaltenfläche24 vollflächig verschweißt oder verklebt. Der zweite Schenkel34b steht als V-Lasche ab, wobei die Scheitellinie im Bereich der Unterkante des ersten Schenkels34a verläuft. Der erste und der zweite Schenkel sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einstückig miteinander ausgebildet, indem also das stirnseitige Rahmenteil34 entsprechend gefaltet ist. - Der erste Schenkel
34a überdeckt mit seiner Höhe H die gesamte Höhe des Faltenfilterpacks und steht an der Oberseite und an der Unterseite jeweils geringfügig über. Der zweite Schenkel34b hat eine Höhe H', die im dargestellten Fall 50% der Höhe H des ersten Schenkels34a ist. - Auf der vom Faltenfilterpack
24 abgewandten Außenseite des ersten Schenkels34a ist ein Dichtelementstreifen42 angeordnet indem dieser dort vollflächig verklebt oder verschweißt ist. Der Dichtelementstreifen42 ist in3 parallel zur oberen Kante verlaufend im oberen Abschnitt des ersten Schenkels34a angeordnet und damit in einem Bereich des ersten Schenkels34a der von dem zweiten Schenkel34b nicht überlappt wird. - Bei diesem abgewandelten Ausführungsbeispiel in
5 ist der Dichtelementstreifen42 nicht auf dem ersten Schenkel34a , sondern auf dem zweiten Schenkel34b angeordnet und zwar an der vom Faltenfilterpack24 und vom ersten Schenkel34a abgewandten Außenseite des zweiten Schenkels34b . Der Dichtelementstreifen42 ist in seiner Höhe gleich der Höhe des zweiten Schenkels34b ausgebildet und überdeckt somit vollflächig die Außenseite des zweiten Schenkels34b , er kann jedoch auch mit geringerer Höhe als die Höhe des zweiten Schenkels34b ausgebildet sein. Im übrigen Aufbau, d. h. in den übrigen Ausgestaltungen und Abmessungen, entspricht das Ausführungsbeispiel in5 dem des in den3 und4 . -
6 verdeutlicht schematisch in einer Draufsicht einen Filtereinsatz22 , der an seinen beiden längsseitigen Rahmenelement-Teilen32 jeweils mit einem Dichtelementstreifen48 verbunden ist. Bei abgewandelten Ausführungsbeispielen ist es auch denkbar, nur an einem längsseitigen Rahmenelement-Teil einen Dichtelementstreifen anzubringen. Die Dichtelementstreifen48 sind an ihren beiden voneinander entfernten Endabschnitten50 mit dem jeweils zugehörigen längsseitigen Rahmenelement-Teil32 nicht verbunden, so dass die besagten Endabschnitte50 längsseitige Auszuglaschen52 bilden. Die Scheitellinie der Auszuglasche verläuft jeweils entlang der Höhenerstreckung des Faltenfilterpacks24 bzw. des längsseitigen Rahmenelement-Teils32 . Bei abgewandelten Ausführungsbeispielen können die Auszuglaschen50 auch nur an einem Ende des längsseitigen Rahmenelement-Teils angeordnet sein. Anstelle des Dichtelementstreifens48 kann auch ein zweites Rahmenelement-Teil auf dem Rahmenelement-Teil32 so angebracht sein, dass eine längsseitige Auszuglasche52 an einem Ende oder an beiden Enden des längsseitigen Rahmenelement-Teils32 ausgebildet ist, indem in diesem Bereich an diesem zweiten Rahmenelement-Teil keine Verklebung oder Verschweißung mit dem auf den Faltenmündungen befestigtem Rahmenelement-Teil32 ausgebildet ist. - Gleiche Einzelheiten sind auch in
6 mit denselben Bezugsziffern wie in den1 bis5 bezeichnet, so dass es sich erübrigt, in Verbindung mit6 alle Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben. Der Filtereinsatz22 kann in seinem übrigen Aufbau, d. h. in den übrigen Ausgestaltungen und Abmessungen entsprechend dem Ausführungsbeispiel der3 und4 oder der5 ausgebildet sein. -
- 10
- Filteraufnahme
(für
18 ) - 12
- Einlaßöffnung
(von
10 ) - 14
- Auslaßöffnung
(von
10 ) - 16
- Aufnahmeraum
(in
10 für18 ) - 18
- Filter
- 20
- Umfangswand
(von
16 ) - 22
- Filtereinsatz
(von
18 ) - 24
- Faltenpack
(von
22 ) - 26
- Längsseiten
(von
24 ) - 28
- stirnseitige
Endfaltenfläche (von
24 ) - 30
- Rahmenelement
(von
24 ) - 32
- längsseitiges
Rahmenelement-Teil (von
30 an26 ) - 34
- stirnseitiges
Rahmenelement-Teil (von
30 an28 ) - 34a
- erster
Schenkel (von
34 ) - 34b
- zweiter
Schenkel (von
34 ) - 36
- Zugangsöffnung
(von
10 für22 ) - 38
- Auszuglasche
(an
28 ) - 40
- Verklebung
(zwischen
28 und34 ) - 42
- Dichtelementstreifen
(an
34 ) - 48
- Dichtelementstreifen
(an
32 ) - 50
- Endabschnitt
(von
48 ) - 52
- Auszuglasche
(bei
50 ) - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10320260 A1 [0002]
- - DE 19512678 C1 [0003, 0006]
- - DE 19532437 C1 [0004]
- - DE 19859618 A1 [0005, 0007]
- - DE 10013301 A1 [0006]
- - DE 10257543 A1 [0007]
- - DE 102004031609 A1 [0008]
Claims (25)
- Filtereinsatz (
22 ) mit einem Faltenfilterpack (24 ), der umlaufend mit einem Rahmenelement (30 ) versehen ist, wobei mindestens ein längsseitiges und/oder ein stirnseitiges Rahmenelement-Teil (32 ,34 ) mit V-förmigem Querschnitt ausgebildet ist mit einem ersten Schenkel (34a ), der am Faltenfilterpack (24 ) abdichtend befestigt ist, und einem zweiten Schenkel (34b ), der als V-Lasche frei abstehend ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Dichtelementstreifen (42 ) aus Kunststoffschaummaterial oder stauchbarem Textilmaterial auf der von dem Faltenfilterpack abgewandten Außenseite des zweiten Schenkels angeordnet ist und/oder dass ein Dichtelementstreifen (42 ) aus Kunststoffschaummaterial oder stauchbarem Textilmaterial auf der von dem Faltenfilterpack (24 ) abgewandten Außenseite des ersten Schenkels (34a ) in einem Bereich des ersten Schenkels (34a ) angeordnet ist, der von dem zweiten Schenkel (34b ), dessen Höhe geringer ist als die Höhe des ersten Schenkels (34a ), nicht überlappbar ist. - Filtereinsatz nach Anspruch 1, mit einem Faltenfilterpack (
24 ), der an seinen beiden einander gegenüberliegenden quer zu den Falten in der Ebene der Faltenmündungen verlaufenden Längsseiten (26 ) und der an seinen beiden von einander entfernten im Bereich der Endfalten (28 ) verlaufenden Stirnseiten umlaufend abdichtend mit einem Rahmenelement (30 ) versehen ist, indem die beiden Längsseiten (26 ) des Faltenfilterpacks (24 ) im Bereich der Faltenmündungen jeweils mit einem längsseitigen Rahmenelement-Teil (32 ) verklebt oder verschweißt sind und im Bereich der Endfaltenflächen (28 ) jeweils mit dem stirnseitigen Rahmenelement-Teil (34 ) verklebt oder verschweißt sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der stirnseitigen Rahmenelement-Teile (34 ) mit V-förmigem Querschnitt mit einem ersten Schenkel (34a ), der mit der Endfaltenfläche (28 ) verbunden ist, und mit einem zweiten Schenkel (34b ), der als V-Lasche frei abstehend mit einer Scheitellinie, die parallel zur Endfalte (28 ) verläuft, ausgebildet ist und dass ein Dichtelementstreifen (42 ) aus Kunststoffschaummaterial oder stauchbarem Textilmaterial auf der von dem Faltenfilterpack (24 ) abgewandten Außenseite des zweiten Schenkels (34b ) angeordnet ist und/oder ein Dichtelementstreifen (42 ) aus Kunststoffschaummaterial oder stauchbarem Textilmaterial auf der von dem Filterfaltenpack (24 ) abgewandten Außenseite des ersten Schenkels (34a ) in einem Bereich des ersten Schenkels (34a ), der von dem zweiten Schenkel (34b ), dessen Höhe geringer ist als die Höhe des ersten Schenkels (34a ), nicht überlappbar ist, angeordnet ist. - Filtereinsatz nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, das die Höhe des zweiten Schenkels (
34b ) maximal 70% der Höhe des ersten Schenkels (34a ) beträgt. - Filtereinsatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheitellinie des zweiten Schenkels (
34b ) des stirnseitigen Rahmenelement-Teils (34 ) im Bereich der Oberkante des Faltenfilterpacks (24 ) oder im Bereich der Unterkante des Faltenfilterpacks (24 ) oder in einem Bereich zwischen der Oberkante und der Unterkante des Faltenfilterpacks (24 ) verläuft. - Filtereinsatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel (
34a ) und der zweite Schenkel (34b ) des stirnseitigen Rahmenelement-Teils (34 ) einstückig miteinander ausgebildet sind. - Filtereinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel (
34a ) und der zweite Schenkel (34b ) des stirnseitigen Rahmenelement-Teils (34 ) separat voneinander jedoch aus gleichem oder im wesentlichen gleichem Material ausgebildet sind. - Filtereinsatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das längsseitige Rahmenelement-Teil (
32 ) als streifenförmiges Element ausgebildet ist mit einer Höhe, die mindestens der Höhe des Faltenfilterpacks (24 ) entspricht. - Filtereinsatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das längsseitige Rahmenelement-Teil (
32 ) jeweils mit V-förmigen Querschnitt ausgebildet ist mit einem ersten Schenkel, der mit den Faltenmündungen durch Verschweißen oder Verkleben verbunden ist und mit einem zweiten Schenkel, der als V-Lasche frei abstehend mit einer Scheitellinie parallel zur Längsseite (26 ) des Faltenfilterpacks (24 ) ausgebildet ist. - Filtereinsatz nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des ersten Schenkels des längsseitigen Rahmenelement-Teils (
32 ) mindestens gleich der Höhe des Faltenfilterpacks (24 ) oder höher ausgebildet ist und die Höhe des zweiten Schenkels des längsseitigen Rahmenelement-Teils (32 ) geringer als die Höhe des ersten Schenkels des längsseitigen Rahmenelement-Teils (32 ) ausgebildet ist. - Filtereinsatz nach Anspruch 8 oder 9 dadurch gekennzeichnet, dass ein Dichtelementstreifen (
42 ) aus Kunststoffschaummaterial oder stauchbarem Textilmaterial auf der von dem Faltenfilterpack (24 ) abgewandten Außenseite des zweiten Schenkels des längsseitigen Rahmenelement-Teils (32 ) angeordnet ist und/oder ein Dichtelementstreifen (42 ) aus Kunststoffschaummaterial oder strauchbarem Textilmaterial auf der von dem Faltenfilterpack (24 ) abgewandten Außenseite des ersten Schenkels des längsseitigen Rahmenelement-Teils (32 ) in einem Bereich dieses ersten Schenkels, der von diesem zweiten Schenkel nicht überlappbar ist, angeordnet ist. - Filtereinsatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das längsseitige Rahmenelement-Teil (
32 ) mit einer V-Lasche (52 ) verbunden ist, die frei abstehend mit einer Scheitellinie, die entlang der Höhenerstreckung des längsseitigen Rahmenelement-Teils (32 ) verläuft, ausgebildet ist. - Filtereinsatz (
22 ) mit einem Faltenfilterpack (24 ), der an seinen beiden aneinander gegenüberliegenden quer zu den Falten in der Ebene der Faltenmündungen verlaufenden Längsseiten (26 ) und der an seinen beiden von einander entfernten im Bereich der Endfalten (28 ) verlaufenden Stirnseiten umlaufend abdichtend mit einem Rahmenelement (30 ) versehen ist, indem die beiden Längsseiten (26 ) des Faltenfilterpacks (24 ) im Bereich der Faltenmündungen jeweils mit einem längsseitigen Rahmenelement-Teil (32 ) verklebt oder verschweißt sind und im Bereich der Endfaltenflächen (28 ) jeweils mit dem stirnseitigen Rahmenelement-Teil (34 ) verklebt oder verschweißt sind, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der längseitigen Rahmenelement-Teile (32 ) mit V-förmigem Querschnitt mit einem ersten Schenkel, der mit den Faltenmündungen durch Verschweißen oder Verkleben verbunden ist, und mit einem zweiten Schenkel, der als V-Lasche frei abstehend mit einer Scheitellinie, die parallel zur Längserstreckung der Längsseite verläuft, ausgebildet ist, dass ein Dichtelementstreifen (42 ) aus Kunststoffschaummaterial oder stauchbarem Textilmaterial auf der von dem Faltenfilterpack (24 ) abgewandten Außenseite des zweiten Schenkels angeordnet ist und/oder ein Dichtelementstreifen (42 ) aus Kunststoffschaummaterial oder stauchbarem Textilmaterial auf der von dem Filterfaltenpack (24 ) abgewandten Außenseite des ersten Schenkels in einem Bereich des ersten Schenkels, der von dem zweiten Schenkel, dessen Höhe geringer ist als die Höhe des ersten Schenkels, nicht überlappbar ist, angeordnet ist. - Filtereinsatz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des zweiten Schenkels (
34b ) maximal 70% der Höhe des ersten Schenkels (34a ) beträgt. - Filtereinsatz nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheitellinie des zweiten Schenkels des längsseitigen Rahmenelement-Teils (
32 ) im Bereich der Oberkante des Faltenfilterpacks (24 ) oder im Bereich der Unterkante des Faltenfilterpacks (24 ) oder in einem Bereich zwischen der Oberkante und der Unterkante des Faltenfilterpacks (24 ) verläuft. - Filtereinsatz nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel und der zweite Schenkel des längsseitige Rahmenelement-Teils (
32 ) einstückig miteinander ausgebildet sind. - Filtereinsatz nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel und der zweite Schenkel des längsseitigen Rahmenelement-Teils (
32 ) separat voneinander jedoch aus gleichem oder im wesentlichen gleichem Material ausgebildet sind. - Filtereinsatz nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das stirnseitige Rahmenelement-Teil (
34 ) als streifenförmiges Element ausgebildet ist mit einer Höhe, die mindestens der Höhe des Faltenfilterpacks (24 ) entspricht. - Filtereinsatz nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das stirnseitige Rahmenelement-Teil (
34 ) jeweils mit V-förmigen Querschnitt ausgebildet ist mit einem ersten Schenkel (34a ), der mit den Faltenmündungen durch Verschweißen oder Verkleben verbunden ist und mit einem zweiten Schenkel (34b ), der als V-Lasche frei abstehend mit einer Scheitellinie, die parallel zur Stirnseite des Faltenfilterpacks (24 ) verläuft, ausgebildet ist. - Filtereinsatz nach Anspruch 18 dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des ersten Schenkels (
34a ) des stirnseitigen Rahmenelement-Teils (34 ) mindestens gleich der Höhe des Faltenfilterpacks (24 ) oder höher ausgebildet ist und die Höhe des zweiten Schenkels (34b ) des stirnseitigen Rahmenelement-Teils (34 ) geringer als die Höhe des ersten Schenkels (34a ) des stirnseitigen Rahmenelement-Teils (34 ) ausgebildet ist. - Filtereinsatz nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Dichtelementstreifen (
42 ) aus Kunststoffschaumstoffmaterial oder stauchbarem Textilmaterial auf der von dem Faltenfilterpack (24 ) abgewandten Außenseite des zweiten Schenkels (34b ) des stirnseitigen Rahmenelement-Teils (34 ) angeordnet ist und/oder ein Dichtelementstreifen (42 ) aus Kunststoffschaummaterial oder stauchbarem Textilmaterial auf der von dem Faltenfilterpack (24 ) abgewandten Außenseite des ersten Schenkels (34a ) des stirnseitigen Rahmenelement-Teils (34 ) in einem Bereich dieses ersten Schenkels (34a ), der von diesem zweiten Schenkel (34b ) nicht überlappbar ist, angeordnet ist. - Filtereinsatz nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das stirnseitige Rahmenelement-Teil (
34 ) mit einer V-Lasche (52 ) verbunden ist, die frei abstehend mit einer Scheitellinie, die entlang der Höhenerstreckung des stirnseitigen Rahmenelement-Teils (34 ) verläuft, ausgebildet ist. - Filtereinsatz nach einem der vorangehenden Asprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die längsseitigen und die stirnseitigen Rahmenelement-Teile (
32 ,34 ) als separate Bauteile ausgebildet sind - Filtereinsatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Rahmenelements (
30 ,32 ,34 ) ein thermoplastisches Vliesmaterial ist. - Filtereinrichtung, insbesondere Kraftfahrzeugfiltereinrichtung, mit einem Filter (
18 ) ausgebildet aus einem oder mehreren Filtereinsätzen nach einem der vorangehenden Ansprüche und mit einer Filteraufnahme (10 ) mit einem Aufnahmeraum (16 ), in der der Filter (18 ) eingesetzt ist, wobei der Aufnahmeraum (16 ) durch eine eckig umlaufende Umfangswand (20 ) begrenzt ist, an der der Filter (18 ) abdichtend anliegt. - Filtereinrichtung nach Anspruch 24 dadurch gekennzeichnet, dass der Filter (
18 ) aus mindestens zwei aneinander abdichtenden Filtereinsätzen (22 ) ausgebildet ist, wobei die benachbarten Filtereinsätze (22 ) mit ihren längsseitigen Rahmenelement-Teilen (32 ) gegebenenfalls über einen zwischengeschalteten Dichtelementstreifen (42 ) oder mit ihren stirnseitigen Rahmenelement-Teilen (34 ) gegebenenfalls über einen zwischengeschalteten Dichtelementstreifen (42 ) aneinander abdichtend anliegen, und dass die Filteraufnahme (10 ) eine Zugangsöffnung (36 ) für die Filtereinsätze (22 ) aufweist, wobei die Querschnittsabmessungen der Stirnseite eines Filtereinsatzes (22 ) und/oder die Querschnittsabmessungen der Längsseite eines Filtereinsatzes (22 ) an die lichten Abmessungen der Zugangsöffnung (36 ) angepasst sind.
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