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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen,
ein Verfahren zur Fertigung dieser Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen sowie
die Verwendung dieser Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen.
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Ausgangsformate
für das
Warmwalzen von Stählen
sind Blöcke
oder Stranggussabschnitte, so genannte Brammen. Dazu wird flüssiger Rohstahl entweder
nach dem Blockguss- oder Stranggussverfahren vergossen. Der Blockguss,
d. h. das portionsweise Abgießen
des Stahls in Dauerformen, in so genannte Kokillen, wird heute überwiegend
bei großen Schmiedestücken, schlecht
zu vergießenden
Legierungen sowie kleineren Chargen spezieller, z. B. legierter
Stähle
oder beruhigt vergossener Spezialstähle angewendet. Beim fallenden
Guss kommt es durch die eingewirbelte Luft und Metallspritzer zu Oberflächenfehlern,
die die Qualität
mindern. Daher erfolgt der Guss bevorzugt aufsteigend, d. h. der
flüssige
Stahl wird durch ein Zuführsystem
von unten in die, in der Regel als Gespann stehenden, Kokillen gefüllt.
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Während die
Stahlschmelze in der Kokille erstarrt, können sich vor allem im Kopf
des Gussblocks Schwindungshohlräume,
so genannte Lunker, bilden. Bestandteile mit relativ niedriger Schmelztemperatur werden
vor der Kristallisationsfront höher
schmelzender Bestandteile her nach oben getrieben. Dadurch und durch
die Strömung
aufsteigender Gasblasen können
sich Elemente wie Schwefel, Phosphor und Kohlenstoff im oberen Blockbereich
konzentrieren. Es entstehen so genannte Blockseigerungen. Durch aufgeschwemmte
Schlacke kommt es also zu „Kopfabfall". Daher muss der
betreffende obere Bereich des Blocks, der so genannte Schopf, vor
der Weiterverarbeitung abgetrennt werden. Die Ausbringung ist entsprechend
schlecht.
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Durch
eine geeignete Isolation des Schopfes, wie beispielsweise durch
den Einsatz von Blockhauben und Abdeckplatten, kann die Schmelze
im Schopf länger
flüssig
gehalten werden und erstarrt langsamer. Der Block wird durchgehend
dicht und der Schopf bleibt relativ klein. Die Kopfisolierung ist im
Blockguss daher besonders wichtig, um den Schopf möglichst
klein zu halten und damit eine möglichst
hohe Ausbringung zu erzielen.
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Während die
Kokillen wieder verwendbar sind, werden die Kopfisolierungen beim
Blockguss bzw. bei der Demontage zerstört.
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Als
Kopfisolierung für
Kokillen können
Seitenplatten von oben in eine Kokille eingesetzt und mit Haken
und Holzkeilen fixiert werden. Der Arbeitsaufwand hierfür ist sehr
hoch.
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Alternativ
kann man vorgefertigte einstückige
Kopfisolierungen, so genannte Block- oder Isolierhauben, in die Kokille
einsetzen. Solche einstückigen Block-
oder Isolierhauben werden z. B. hergestellt, indem man sie mittels
einer speziellen Form in einem Stück presst oder den Rohstoff
als flüssige
Aufschlämmung
bereitstellt und die Flüssigkeit
mittels Vakuum absaugt. Einstückige
Block- oder Isolierhauben sind von der Handhabung einfach, sind
aber auch teuer und bieten kaum Flexibilität hinsichtlich des verwendeten
Materials.
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Eine
andere Möglichkeit
besteht darin, die Seitenplatten vorzumontieren und zu verkleben. Nach
der Aushärtung
können
die vormontierten Seitenplatten dann wie eine Block- oder Isolierhaube
in die Kokille eingesetzt werden. Hierbei ist man zwar im Hinblick
auf das verwendete Material flexibel, allerdings muss man lange
Lagerzeiten und große
Lagerflächen
der sperrigen vormontierten Hauben aufgrund der mehrstündigen Aushärtzeiten
berücksichtigen.
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Überraschenderweise
wurde nun gefunden, dass sich solche Kopfisolierungen mit handelsüblichen
mechanischen Befestigungsmitteln hinreichend formschlüssig und
mit ausreichender mechanischer Stabilität in einfacher Weise zu Hauben
vormontieren lassen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine preiswerte
Kopfisolierung für
Kokillen, speziell im Blockgussverfahren, bereitzustellen, die eine
einfache Handhabung und Montage ohne komplizierte Lagerhaltung bei
maximaler Flexibilität
in der Wahl des zu verwendenden Materials ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Kopfisolierung für
Blockguss-Kokillen gelöst,
bei der die Elemente mit einem mechanischen Befestigungsmittel verbunden
sind. Gegenstand der Erfindung ist daher eine Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen,
die mindestens vier Seitenelemente, die untereinander mit jeweils
mindestens einem mechanischen Befestigungsmittel formschlüssig verbunden sind,
umfasst.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zur Fertigung einer solchen Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen, bei dem die
Seitenelemente aus vorgefertigten Platten entsprechend der Form
und den Innen-Abmessungen der Kokille bereitgestellt werden, diese
Seitenelemente untereinander zu einer haubenförmigen Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen
mit den mechanischen Befestigungsmitteln fixiert werden und anschließend als
haubenförmige
Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen
von oben in die Kokille eingesetzt werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Die
erfindungsgemäße Kopfisolierung
für Blockguss-Kokillen
ist gekennzeichnet durch mindestens vier Seitenelemente, die untereinander
mit jeweils mindestens einem mechanischen Befestigungsmittel formschlüssig verbunden
sind. Dabei sind die mechanischen Befestigungsmittel unter mechanischen
Befestigungsmittel mit einem Gewinde, wie Schrauben und Dübeln, vorzugsweise
unter Holzschrauben, Kunststoffschrauben und Dämmstoffdübeln ausgewählt. Als Material dieser mechanischen
Befestigungsmittel kommen Metalle, Kunststoffe oder Holz in Frage.
Die Form des Gewindes wird entsprechend dem Material der formschlüssig zu
montierenden Seitenelemente gewählt.
Beispielsweise wird ein grobes Gewinde, wie z. B. bei Dämmstoffdübeln, für Platten
aus Keramikwolle als besonders vorteilhaft erachtet.
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Beispiele
für erfindungsgemäße mechanische
Befestigungsmittel sind insbesondere Dämmstoffdübel A-ISOL/ISOL der Firma Tox-Dübel-Technik,
Dämmstoffdübel FID
50 der Firma Fischer-Dübel sowie
sämtliche
handelsüblichen
Holz- bzw. Kunststoffschrauben, wie beispielsweise Spax-Holzschrauben.
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Die
Länge des
mechanischen Befestigungsmittels wird so gewählt, dass sie größer ist
als die Wandstärke
der formschlüssig
zu verbindenden Seitenelemente. Der Durchmesser des mechanischen Befestigungsmittels
wird so gewählt,
dass er in jedem Fall kleiner ist als die Wandstärke der Seitenelemente. Er
wird vorteilhafterweise so gewählt,
dass eine Vorbohrung nicht erforderlich ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform sind
die Seitenelemente aus einem feuerfesten Material. Dabei ist das
Material dieser Seitenelemente vorzugsweise ausgewählt unter
Materialien auf Basis von Keramikwolle und Kompositen, die Zellstoff
und wenigstens ein keramisches Pulver enthalten. Das Material der
Seitenwände
ist insbesondere ausgewählt
unter hitzebeständigen
Platten aus gepresster Keramikwolle und feuerfesten Platten aus
einer Mischung aus Zellstoff und keramischem Pulver. Bevorzugt werden
Platten aus einer Mischung aus Zellstoff und einem keramischen Pulver
verwendet. Solche Platten sind kommerziell erhältlich, z. B. als exotherme
Platten ZK/VK oder isolierende Platten PG von ISOMAG, Brandschutzplatten
Pyrobor 600, Pyrobor 900 oder Pyrobor 1000 von FOSECO oder entsprechende
Platten von der Firma DWL-WOLF GmbH.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Fertigung einer Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen werden
die Seitenelemente aus vorgefertigten Platten entsprechend der Form
und den Innen-Abmessungen des Kokillenkopfes bereitgestellt, diese
Seitenelemente werden untereinander zu einer haubenförmigen Kopfisolierung
für Blockguss- Kokillen mit den
mechanischen Befestigungsmitteln fixiert und anschließend als
haubenförmige
Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen
von oben in die Kokille eingesetzt.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung der Kopfisolierung
für Blockguss-Kokillen
zum Gießen
von Halbzeug aus Metall. Dabei handelt es sich bei dem Metall vorzugsweise um
einen beruhigt vergossenen Stahl.
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Erfindungsgemäß werden
mechanische Befestigungsmittel, vorzugsweise ausgewählt unter Schrauben
und Dübeln,
insbesondere unter Holzschrauben, Kunststoffschrauben und Dämmstoffdübeln, zur
Herstellung einer Kopfisolierung für Blockguss-Kokillen durch
formschlüssiges
Verbinden von mindestens 4 Seitenelementen verwendet.
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Im
Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert.
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1 zeigt
eine Blockgussplatte in Aufsicht.
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2 zeigt
einen Schnitt durch die Blockgussanordnung.
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3 zeigt
Detail B aus dem Schnitt durch die Blockgussanordnung.
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4 zeigt
Detail E aus der Aufsicht auf die Blockgussplatte.
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1 zeigt
beispielhaft eine Blockgussplatte in Aufsicht. Blockgussanordnungen
für den
steigenden Guss umfassen in der Regel vier bis zehn stehende Kokillen,
die gleichzeitig von unten über
einen zentralen Gießtrichter
befüllt
werden können.
Die dargestellte Blockgussplatte umfasst acht stehende Kokillen
auf einer Gespannplatte, die ein Kreuz mit jeweils zwei Kokillen
an den Armen bilden. Im Zentrum der Kokillenanordnung, d. h. am
Schnittpunkt der beiden Achsen, befindet sich die Trichteranordnung.
Die Kokillen sind untereinander bzw. mit der Trichtervorrichtung über Kanäle verbunden,
die mit einer Versiegelung überzogen
sind. Jede Kokille weist im oberen Bereich eine Kopfisolierung auf.
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Anhand
von 2 wird beispielhaft der Aufbau einer Blockgussanordnung
erläutert.
In den Fräskanal
werden der Königsstein,
die Kanalsteine, Düsensteine
und die Endstücke
eingelegt und mittels einer speziellen Schamottmasse verklebt. Dabei
sind auf die exakte Positionierung und Ausrichtung der jeweiligen
Einströmöffnungen
beim Kokillenstück
und Endstück
zu achten. Anschließend
wird der Zwischenraum zwischen Fräskanal und Kanalstrang mit Quarzfüllsand (z.
B. 1 bis 4 mm) ausgefüllt
und auf Gespannplattenniveau abgezogen.
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Als
nächstes
folgt die Herstellung der Fiberfax-Platten. Hierzu werden entsprechend
der Kontur der Grundfläche
der Kokillen bzw. der Trichtervorrichtung Platten, beispielsweise
Fiberfax-Platten, z. B. mit einer Stärke von 3 mm von einer Endlosrolle, zugeschnitten.
Dabei ist zu beachten ist, dass auch die Einlassöffnungen auszuschneiden sind.
Die zugeschnittenen Platten werden auf die jeweilige Position gelegt
(vergleiche 1, Blockgussplatte).
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Als
nächstes
erfolgt der Aufbau der Trichtersteine auf dem Königsstein. Die Verbindungen
werden wie schon oben beschrieben mittels einer speziellen Schamottmasse
verklebt. Im Anschluss werden die Trichtervorrichtung und die Kokillen
auf ihren vorgesehenen Platz gestellt. Die Fertigstellung der Trichteranlage
erfolgt durch das Verkleben des Trichters auf dem letzten Trichterstein
und dem Hinterfüllen
mit Quarzfüllsand
(z. B. 1 bis 4 mm).
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Der
Zwischenraum zwischen den Kokillen untereinander und dem Trichteraufbau
im nun ausgefüllten
Fräskanal
wird mittels einer Kanne mit dem speziellen Versiegelungsmittel,
beispielsweise Keramet mit einer Mindestschichtdicke von 5 mm, abgedichtet.
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Der
Einbau der Seitenelemente der Kopfisolierung in die Kokillen kann
wie folgt erfolgen:
Die Seitenelemente werden entsprechend
den Innen-Abmessungen des Kokillenkopfes aus geeigneten Platten
zugeschnitten, z. B. mittels einer Kreissäge. Anschließend werden
die Seitenelemente untereinander formschlüssig mittels geeigneter mechanischer
Befestigungsmittel zu einer Haube verbunden. Im Falle von vier Seitenelementen
sind sie im Wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnet, beispielsweise
wie in 4 dargestellt. Die untereinander verbundenen Seitenelemente
werden dann als Haube von oben in den Kokillenkopf eingesetzt. Die Vormontage
soll dabei nur die zum Einführen
erforderliche mechanische Stabilität gewährleisten.
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Zum
Schutz des flüssigen
Stahles vor Oxidation kann ein spezielles Gießpulver eingesetzt werden.
Gießpulver
basieren in der Regel auf mineralischen Rohstoffen wie Wollastonit,
Calcit, Feldspat, Flussspat und anderen Rohstoffen wie Soda und technischen
Silikaten. Gießpulver
für Blockgießen von
Stahl sind in Granulat- und Pulverform verfügbar. Gießpulver werden eingesetzt,
um ein Anhaften des Stahls in der Kokille zu vermeiden, einen gleichmäßigen Wärmeübergang
zwischen Stahl und Kokille einzustellen, um den Stahl vor Reoxidation
zu schützen, zur
Aufnahme von nichtmetallischen Einschlüssen (Al2O3, TiO2, etc.) aus
dem Stahl und zur thermischen Isolierung der Stahlbadoberfläche.
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Das
Gießpulver
kann in geeigneten Behältnissen,
beispielsweise Säcken,
in die Kokille mit den eingebauten Seitenelementen gehängt werden,
z. B. 100 mm oberhalb des Kokillenbodens. Geeignete Gebinde sind
kommerziell erhältlich,
z. B. als 2-kg-Verbundsäcke. Die
Aufwandmenge beträgt
vorzugsweise mindestens 2 kg/to Stahl.
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Die
Blockgussanordnung ist nun zum Gießen bereit. Die Gießgeschwindigkeit
kann beispielsweise ca. 200 kg/Minute betragen. Die Befüllung erfolgt
vorzugsweise bis etwa zur Hälfte
des Blockschopfes. Der Vorgang wird bevorzugt durch ein langsames
Vollpumpen des Schopfes beendet, um Lunkerbildungen zu verhindern.
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Wenn
die Kokille mit flüssigem
Stahl gefüllt ist,
kann die Schopfbehandlung erfolgen. Diese erfolgt in zwei Schritten:
Erst wird ein hochexothermes Abdeckmittel aufgegeben. Die Aufwandmenge
kann beispielsweise mindestens 2 kg/to Stahl oder nach Bedarf betragen.
Danach wird das isolierende Abdeckmittel gleichmäßig verteilt. Die Aufwandmenge kann
beispielsweise mindestens 4 kg/to Stahl betragen.
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Die
Kokillen können
alternativ mit exothermen Isolierplatten abgedeckt werden.
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Der
Einbrandlunker am Schopf des Blockgusses ist auf diese Weise typischerweise < 50 mm.
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3 zeigt
im Detail B, wie die zu einer Haube vormontierten Seitenelemente
in die Kokille eingesetzt werden können. Im hier dargestellten
Fall werden die zur Haube vormontierten Seitenelemente auf einer
Fräskante
im Kokillenkopf aufgesetzt. Weitere Hilfsmittel zum Fixieren der
Kopfisolierung sind dann nicht mehr erforderlich. Vorraussetzung
hierfür ist,
dass die Kokille einen im Kopfbereich innen umlaufenden Absatz aufweist.
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Eine
mögliche
Variante ist auch, die zur Haube vormontierten Seitenelemente mit
Halterungsstiften am oberen Kokillenrand zu befestigen und gegebenenfalls
mittels der Eckteile im Kokillenkopf zu verkeilen.
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Eine
weitere Möglichkeit
besteht darin, die zur Haube vormontierten Seitenelemente an den
Seiten konisch, nach unten verjüngend
auszuführen,
so dass sie sich naturgemäß auf einer
bestimmten Höhe beim
Einsetzen von oben verkanten und fixieren.
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Auch
in diesem Fall sind keine weiteren Hilfsmittel zum Fixieren der
Kopfisolierung erforderlich.
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Die
hier ausgeführten
Möglichkeiten,
die erfindungsgemäße Kopfisolierung
in der Kokille zu fixieren, dienen nur als Beispiele und sind nicht
als Einschränkung
auf diese Möglichkeiten
zu verstehen.
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Je
nach Höhe
und Material der Kopfisolierung wird mindestens ein mechanisches
Befestigungsmittel pro formschlüssige
Verbindung verwendet. Beispielsweise ist bis zu einer Höhe der Kopfisolierung
von 350 mm ein, zwischen 350 mm und 500 mm zwei und ab 500 mm drei
oder mehr mechanische Befestigungsmittel pro zu formschlüssiger Verbindung
erforderlich.
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4 zeigt
im Detail E die in den 1 und 2 gezeigte
Kopfisolierung durch vier untereinander formschlüssig verbundene Seitenelemente.
In 4 ist eine mögliche
Anordnung von vier Seitenplatten dargestellt. Die Seitenelemente
stoßen
im dargestell ten Fall jeweils mit ihrer Stirnseite rechtwinklig
auf die Längsseite
des benachbarten Seitenelementes. So kann jeweils mindestens ein
mechanisches Befestigungsmittel durch einen Abschnitt am Rand der
Längsseite
eines Seitenelementes in die Stirnseite des angrenzenden Seitenelementes
geschraubt werden.
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Neben
dem dargestellten stumpfen Stoß ist auch
ein Stoß auf
Gehrung denkbar. Insbesondere für
den Fall, dass mehr als vier Seitenelemente zu einer Haube montiert
werden, ist diese Ausführungsform
sinnvoll.
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Auch
hier sind die ausgeführten
Möglichkeiten
nur als Beispiele und nicht als Einschränkung auf diese Möglichkeiten
zu verstehen.
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Zu
beachten ist bei allen Ausführungsvarianten,
dass die verwendeten mechanischen Befestigungsmittel nicht mit dem
flüssigen
Metall in Berührung
kommen können.
Die Länge
des jeweiligen mechanischen Befestigungsmittels wird dazu so gewählt, dass
sie größer ist
als die Wandstärke
des ersten, formschlüssig
zu verbindenden Seitenelementes. Der Durchmesser des jeweiligen
mechanischen Befestigungsmittels wird hingegen so gewählt, dass er
in jedem Fall kleiner ist als die Wandstärke des zweiten Seitenelementes,
an dessen Stirnseite die Längsseite
des ersten Seitenelementes stößt. Der Durchmesser
des jeweiligen mechanischen Befestigungsmittels wird vorteilhafterweise
so klein gewählt, dass
eine Vorbohrung nicht erforderlich ist.
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In
der Praxis werden üblicherweise
gleiche Plattenstärken
für alle
Seitenelemente der Kopfisolierung gewählt, so dass auch für alle formschlüssigen Verbindungen
untereinander die gleichen mechanischen Befestigungsmittel verwendet
werden können.
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Die
Plattenstärke
der Seitenelemente beträgt
bevorzugt mindestens 15 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 15
mm bis 80 mm, wobei auch stärkere
Platten Verwendung finden können.