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DE102007057193A1 - Rohrförmiger Hohlkörper zur Übertragung eines gasförmigen Mediums sowie Vorrichtung zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums und Brennstoffzellensystem - Google Patents

Rohrförmiger Hohlkörper zur Übertragung eines gasförmigen Mediums sowie Vorrichtung zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums und Brennstoffzellensystem Download PDF

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DE102007057193A1
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bulge
gaseous medium
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Inventor
Hans-Jörg Dipl.-Ing. Schabel
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
Ford Global Technologies LLC
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen rohrförmigen Hohlkörper zur Übertragung eines gasförmigen Mediums, welcher eine Innenwand (41') aufweist, die, in Längsrichtung betrachtet, ein variierendes Innenmaß (d) aufweist, und zumindest eine Ausbuchtung (5 bis 9) umfasst, wobei die Ausbuchtung (5 bis 9) zumindest teilweise mit einem Füllmaterial (10) gefüllt ist. Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums mit einem derartigen rohrförmigen Hohlkörper (1') sowie ein Brennstoffzellensystem (12) mit einem derartigen rohrförmigen Hohlkörper (1') und/oder einer Vorrichtung (20, 24) zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen rohrförmigen Hohlkörper zur Übertragung eines gasförmigen Mediums, welcher eine Innenwand aufweist, die in Längsrichtung betrachtet ein variables Innenmaß aufweist, und zumindest eine Ausbuchtung umfasst. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums, sowie ein Brennstoffzellensystem mit zumindest einer Brennstoffzelle.
  • Aus der DE 102 27 771 A1 ist eine Vorrichtung zum Ansaugen und Verdichten wenigstens eines Gases in einem Brennstoffzellensystem bekannt. Die Vorrichtung umfasst einen Verdichter und einen Gasführungskanal, welcher aus einem elastischen, dichten und textilen Material ausgebildet ist. Der Gasführungskanal kann textile Fasern oder Fäden aufweisen, die mit einer elastischen, gasdichten Beschichtung versehen sind. Die Innenwand des Gasführungskanals ist glatt ausgebildet.
  • Des Weiteren ist aus der DE 35 05 401 A1 ein schalldämpfendes Rohr zum Übertragen gasförmiger Medien bekannt. In axialer Richtung des Rohrs sind in Abständen den Durchlassquerschnitt vermindernde Schallreflektoren angeordnet, wobei dies dadurch erzeugt wird, dass die Rohrwandung gewellt ist. Darüber hinaus kann das Rohr im Querschnitt verformt werden, insbesondere elliptisch verformt werden, um dadurch weitere Einflussnahme auf eine störende Schallausbreitung erzeugen zu können.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen rohrförmigen Hohlkörper zur Übertragung eines gasförmigen Mediums sowie eine Vorrichtung zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums als auch ein Brennstoffzellensystem zu schaffen, mit dem die Schallemission und somit das Auftreten von störenden Geräuschen reduziert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch einen rohrförmigen Hohlkörper, welcher die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, und eine Vorrichtung, welche die Merkmale nach Anspruch 12 aufweist, sowie ein Brennstoffzellensystem, welches die Merkmale nach Anspruch 13 aufweist, gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßer rohrförmiger Hohlkörper zur Übertragung eines gasförmigen Mediums weist eine Innenwand auf, die in Längsrichtung des Hohlkörpers betrachtet ein variables Innenmaß aufweist, und zumindest eine Ausbuchtung umfasst. Die Ausbuchtung ist zumindest teilweise mit einem Füllmaterial gefüllt. Durch eine derartige Ausgestaltung wird die Innenkontur des Hohlkörpers begradigt, so dass keine bzw. nur geringfügige Unebenheiten der Innenwand vorliegen. Dadurch kann die Schallemission des Hohlkörpers wesentlich reduziert werden. Darüber hinaus kann durch diese Ausgestaltung ein Hohlkörper mit einer optimierten Baugröße bei optimierter Funktionalität realisiert werden.
  • Bei druckbeaufschlagten Hohlkörpern, die mit hohen Strömungsgeschwindigkeiten der gasförmigen Medien durchströmt werden, kann die Erfindung besonders gut eingesetzt werden, um Schallemissionsanforderungen und Druckverluste auch bei gleichem Innendurchmesser wie bei festen Rohren einzuhalten. Insbesondere ist somit der rohrförmige Hohlkörper zumindest bereichsweise flexibel und somit verformbar ausgebildet.
  • Vorzugsweise sind das Füllmaterial in der Ausbuchtung und das Material der Innenwand des Hohlkörpers unterschiedlich. Durch eine geeignete Auswahl schalldämpfender Materialien und eine entsprechende Abstimmung können die Schallemissionen dabei zusätzlich reduziert werden.
  • Vorzugsweise ist das Füllmaterial elastisch ausgebildet. Auch dadurch kann die hohe Flexibilität des Hohlkörpers gewährleistet werden und die Anbringung in unterschiedlichen Positionen und auch bei beengten Bauräumen zuverlässig gewährleistet werden, ohne dass die vorteilhafte Reduzierung der Schallemission beeinträchtigt werden würde.
  • Insbesondere ist das Füllmaterial eine Vergussmasse. Durch diese Ausgestaltung kann die präzise Einbringung des Materials in die Ausbuchtung gewährleistet werden. Dadurch kann eine erwünschte Befüllung der Ausbuchtung sehr präzise gewährleistet werden und darüber hinaus auch die generelle Einbringung in die Ausbuchtung relativ einfach und aufwandsarm ermöglicht werden.
  • Das Füllmaterial ist vorzugsweise ein Kunststoff, wie z. B. das Material Polyurethan. Dies gewährleistet eine besondere Vorteilhaftigkeit im Hinblick auf Elastizität, einfacher Anbringbarkeit und hoher Schalldämpfung.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die zumindest eine Ausbuchtung vollständig mit dem Füllmaterial gefüllt ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung kann insbesondere somit ein bündiger Übergang zwischen der Oberfläche des eingefüllten Füllmaterials und der Innenwand des Hohlkörpers erzeugt werden.
  • Der Hohlkörper, insbesondere die Innenwand des Hohlkörpers ist vorzugsweise aus Metall, insbesondere Edelstahl. Es kann auch vorgesehen sein, dass diese Wand aus Kunststoff ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise ist eine Ausbuchtung in der Innenwand des Hohlkörpers vollständig umlaufend um die Längsachse des Hohlkörpers ausgebildet. Diesbezüglich kann eine symmetrische Ausgestaltung in vorteilhafter Weise vorgesehen sein. Es ist jedoch auch eine asymmetrische Formgebung der Ausbuchtung möglich.
  • Insbesondere weist der Hohlkörper mehrere Ausbuchtungen auf, welche in Längsrichtung betrachtet hintereinander angeordnet bzw. ausgebildet sind, wobei zumindest eine Ausbuchtung zumindest teilweise mit dem Füllmaterial gefüllt ist. Insbesondere sind alle Ausbuchtungen jeweils zumindest teilweise mit dem Füllmaterial gefüllt. Auch diesbezüglich kann bei einer Ausgestaltung mit mehreren Ausbuchtungen eine spezifische Realisierung des Hohlkörpers im Hinblick auf die Füllung der einzelnen Ausbuchtungen mit dem Füllmaterial erzeugt werden. Die einzelnen Ausbuchtungen können einen unterschiedlichen Befüllungsgrad mit dem Füllmaterial aufweisen. Es kann auch vorgesehen sein, dass zwei Ausbuchtungen mit einem jeweils unterschiedlichen Füllmaterial zumindest teilweise gefüllt sind. Ebenso können mehrere Ausbuchtungen in einem Arbeitsgang z. B. im Spritzgussverfahren in der Art und Weise mit Füllmaterial aufgefüllt werden, dass auf der Innenseite eine durchgängige Oberfläche aus Füllmaterial entsteht.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Ausbuchtungen unterschiedliche Formgebungen und/oder Volumina aufweisen. Vorzugsweise sind die Ausbuchtungen in Formgebung und Volumen gleich ausgebildet. Auch der Füllungsgrad der Ausbuchtungen mit dem Füllmaterial ist vorzugsweise bei allen Ausbuchtungen gleich.
  • Vorzugsweise ist die zumindest eine Ausbuchtung der Innenwand des Hohlkörpers im Querschnitt eckenfrei ausgebildet. Diesbezüglich kann eine Wellenform vorgegeben sein. Eine Ausbuchtung welche auch als Tasche oder Senke in der Innenwand bezeichnet werden kann, kann jedoch im Querschnitt auch eckig ausgebildet sein. Diesbezüglich kann eine V-Form bzw. eine dreieckige Form oder aber auch eine viereckige Form oder dergleichen vorgesehen sein. Auch anderweitige Querschnittgeometrien einer Ausbuchtung sind selbstverständlich möglich. Der Querschnitt des Hohlkörpers kann ebenso einen beliebigen Querschnitt aufweisen (kreisförmig, oval, vieleckig, etc.).
  • Vorzugsweise ist das Füllmaterial unlösbar in die Ausbuchtung eingefüllt. Dies bedeutet, dass keine zerstörungsfreie Entnahme des Füllmaterials aus der Ausbuchtung möglich ist. Diesbezüglich kann das Füllmaterial in eine Ausbuchtung eingegossen oder eingespritzt oder in sonstiger Weise durch ein Beschichtungsverfahren eingebracht werden.
  • Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Füllmaterial zerstörungsfrei lösbar aus einer Ausbuchtung entnommen und reversibel wieder in diese eingesetzt werden kann. Diesbezüglich kann das Füllmaterial quasi als Einleger ausgebildet sein.
  • Das Füllmaterial kann auch ein schalldämpfendes Material sein.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums, welches einen Verdichter und zumindest einen erfindungsgemäßen rohrförmigen Hohlkörper oder eine vorteilhafte Ausgestaltung davon aufweist. Dadurch kann eine Vorrichtung geschaffen werden, bei der die Schallemission aufwandsarm reduziert werden kann und bei der dennoch ein kompakter Aufbau gewährleistet werden kann.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Brennstoffzellensystem mit zumindest einer Brennstoffzelle, welches einen erfindungsgemäßen rohrförmigen Hohlkörper oder eine vorteilhafte Ausgestaltung davon aufweist und/oder eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums oder eine vorteilhafte Ausgestaltung davon umfasst.
  • Gerade bei einem Brennstoffzellensystem ist es durch diese Erfindung besonders effizient möglich, die Schallemission zu reduzieren. Die dem Anodenraum und Kathodenraum einer Brennstoffzelle zugeführten Gase werden mit Vorrichtungen zum Ansaugen und Verdichten der Gase gefördert bzw. verdichtet, wie beispielsweise Kreiselverdichter oder Seitenkanalverdichter. Bei der Anbindung dieser Vorrichtungen an die Brennstoffzelle können die erfindungsgemäßen Hohlkörper vorteilhaft eingesetzt werden.
  • Bei Brennstoffzellensystemen kann im Betrieb die Ausscheidung von Flüssigwasser in Zuleitungen oder Ableitungen der Brennstoffzelle auftreten, welches dann nach dem Abschalten bei tiefen Temperaturen nahe oder unter der 0°C-Grenze einfrieren kann. Dies kann auch bei bekannten Ringwellenschläuchen, welche im Inneren durch deren Struktur Ausbuchtungen aufweisen, der Fall sein. Gerade derartige Ausbuchtungen bilden besonders günstige Positionen zum Anlagern des Wassers, wodurch beim Einfrieren die Funktionalität der Komponente und somit auch des Brennstoffzellensystems beeinträchtigt werden kann.
  • Durch die Erfindung kann somit auch diesbezüglich ein Vorteil erreicht werden, da die Anlagerung von Wasser in den Ausbuchtungen zumindest reduziert werden kann, da diese zumindest teilweise mit dem Füllmaterial gefüllt sind.
  • Darüber hinaus kann die innere Formgebung und Struktur des rohrförmigen Hohlkörpers gemäß der Erfindung durch die Befüllung mit dem Füllmaterial individuell und spezifisch gestaltet werden. Es kann auch vorgesehen sein, dass auf ein den rohrförmigen Hohlkörper stützendes stabilisierendes äußeres Drahtgeflecht, wie es bei bekannten Rohren eingesetzt werden kann, verzichtet wird.
  • Ein herkömmlicher Ringwellenschlauch wirkt bei hohen Gasgeschwindigkeiten wie eine Pfeife. Ein gerades, glattes Rohr erzeugt dagegen signifikant weniger Schallemissionen. Es ist daher prinzipiell nicht erforderlich aber vorteilhaft, dass das eingesetzte Füllmaterial schalldämmend wirkt, wichtig ist, dass es die Innenkontur des Ringwellenschlauchs dem eines geraden Rohres angleicht.
  • Das Anwendungsgebiet liegt primär nicht auf der Luft- sondern auf der Wasserstoffseite der Brennstoffzelle, da hier eine wasserstoffdichte, flexible Leitung benötigt wird. Hierfür kommen Schläuche aus Silikon oder EPDM etc., wie sie bei Luft eingesetzt werden, nicht in Frage.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 eine Schnittdarstellung eines aus dem Stand der Technik bekannten Ringwellenschlauchs;
  • 2 eine Schnittdarstellung durch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen rohrförmigen Hohlkörpers;
  • 3 eine Schnittdarstellung durch ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen rohrförmigen Hohlkörpers; und
  • 4 eine schematische Darstellung von Teilkomponenten eines erfindungsgemäßen Brennstoffzellensystems.
  • In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist in einer schematischen Schnittdarstellung ein aus dem Stand der Technik bekannter Ringwellenschlauch 1 gezeigt, welcher endseitig zwei Anschlussstücke 2 bzw. 3 aufweist. Darüber hinaus umfasst der Ringwellenschlauch 1 ein im Querschnitt wellenförmiges Schlauchteil 4, welches in Richtung der Längsachse A des Schlauchs 1 betrachtet mit variablen Innenmaß d, insbesondere variablen Innendurchmesser, ausgebildet ist. Das Mittelteil 4 weist mehrere Ausbuchtungen 5, 6, 7, 8 und 9 auf, welche durch die Innenwand 41 begrenzt bzw. in dieser ausgebildet sind.
  • Zur Verbesserung der Schallübertragung dieses Schlauchs 1 werden nachfolgend Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen rohrförmigen Hohlkörpers 1' erläutert.
  • In 2 ist in einer schematischen Schnittdarstellung ein erstes Ausführungsbeispiel eines rohrförmigen Hohlkörpers 1' gezeigt, welcher als Ringwellschlauch ausgebildet ist. Der Hohlkörper 1' weist an den gegenüber liegenden Enden Anschlussstücke 2' und 3' auf, welche mit einem im Querschnitt wellenartig konzipierten Mittelstück 4' verbunden sind. Das Mittelstück 4' ist aus einem flexiblen Material ausgebildet und kann diesbezüglich sowohl gebogen als auch gegebenenfalls in Längsrichtung der Achse A gezogen oder gestaucht werden.
  • Das Mittelstück 4' umfasst eine Mehrzahl von in der Innenwand 41' ausgebildeten Ausbuchtungen 5 bis 9. Die Ausbuchtungen sind in Formgebung und Anzahl lediglich beispielhaft.
  • In der gezeigten Ausführung sind die Ausbuchtungen 5 bis 9 in Richtung der Längsachse A betrachtet hintereinander angeordnet. Darüber hinaus weisen die Ausbuchtungen 5 bis 9 im Querschnitt eine eckenfreie Kontur auf, welche durch die Innenwand 41' definiert ist. Alle Ausbuchtungen 5 bis 9 sind vollständig umlaufend um die Achse A konzipiert und darüber hinaus auch rotationssymmetrisch ausgebildet. Darüber hinaus weisen alle Ausbuchtungen 5 bis 9 die gleiche Formgebung und die gleichen Ausmaße auf. Das Mittelstück 4' weist in Längsrichtung der Achse A betrachtet ein mehrmals variierendes Innenmaß d, insbesondere einen Innendurchmesser, auf, was jedoch lediglich auf die Innenwand 41' bezogen ist. Denn in der Ausführung gemäß 2 sind die Ausbuchtungen 5 bis 9 jeweils vollständig mit einem elastischen Füllmaterial 10 gefüllt. In diesem Zusammenhang wird durch das Füllmaterial 10 quasi eine Innenseite des Hohlkörpers 1' erzeugt, welche im Wesentlichen glatt ist und in Längsrichtung A betrachtet ein konstantes Innenmaß (nicht näher gekennzeichnet) aufweist.
  • Im Ausführungsbeispiel ist das Füllmaterial 10 ein elastisches Material, insbesondere eine elastische Vergussmasse. Vorzugsweise ist hier vorgesehen, dass das Füllmaterial 10 ein elastisches Polyurethan ist.
  • Die Oberflächen 11 der Materialien 10 in den Ausbuchtungen 5 bis 9 sind nahezu eben und bündig ineinander übergehend konzipiert.
  • Das Füllmaterial 10 ist unterschiedlich zum Material des Mittelstücks 4', welches im Ausführungsbeispiel Edelstahl ist.
  • In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines rohrförmigen Hohlkörpers 1' gezeigt, bei dem im Unterschied zur Ausgestaltung gemäß 2 die Ausbuchtungen 5 bis 9 lediglich teilweise mit dem Füllmaterial 10 gefüllt sind.
  • In den Ausführungen gemäß 2 und 3 ist die wellenförmige Querschnittform der Innenwand 41' des Mittelstücks 4' eckenfrei ausgebildet.
  • In 4 ist in einer schematischen Darstellung ein Brennstoffzellensystem 12 mit Teilkomponenten gezeigt. Das Brennstoffzellensystem 12 ist als mobiles Brennstoffzellensystem ausgebildet und zur Verwendung in einem Fahrzeug vorgesehen. Das Brennstoffzellensystem 12 umfasst zumindest eine Brennstoffzelle 13, welche vorzugsweise aus PEM-Brennstoffzelle ausgebildet ist. Insbesondere umfasst die Brennstoffzelle 13 einen Brennstoffzellenstapel mit einer Mehrzahl derartiger Brennstoffzellen 13. Die Brennstoffzelle 13 weist einen Anodenraum 14 und einen Kathodenraum 15 auf, welche durch eine Membran 16 voneinander separiert sind. Darüber hinaus umfasst das Brennstoffzellensystem 12 einen Anodenzweig 17, welcher zumindest eine Zuführleitung 18 zur Zuführung von Brennstoff, beispielsweise Wasserstoff oder einem wasserstoffhaltigen Gas, zum Anodenraum 14 aufweist. Der Anodenzweig 17 umfasst des Weiteren zumindest eine Abführleitung 19, welche zur Abführung des Anodenabgases vorgesehen ist. Darüber hinaus kann auch eine Rezirkulationsvorrichtung 20 vorgesehen sein, mit welcher Anodenabgas in die Zuführleitung 18 rückgeführt werden kann.
  • Darüber hinaus umfasst das Brennstoffzellensystem 12 einen Kathodenzweig 21, welcher zumindest eine Zuführleitung 22 zur Zuführung von Oxidationsmittel, insbesondere Sauerstoff oder ein sauerstoffhaltiges Gas, zum Kathodenraum 15 aufweist. Der Kathodenzweig 21 umfasst des Weiteren eine Abführleitung 23, über welche Kathodenabgas abgeführt werden kann. Neben den hier gezeigten und erläuterten Komponenten des Brennstoffzellensystems 12 kann dieses darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Komponenten aufweisen, welche hier nicht im Einzelnen erläutert werden und üblicherweise bekannt sind.
  • Das Brennstoffzellensystem 12 umfasst des Weiteren eine Vorrichtung 24 zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums, insbesondere von Luft.
  • Die Vorrichtung 24 umfasst einen Verdichter 25 und zumindest einen damit verbundenen rohrförmigen Hohlkörper. Rohrförmige Hohlkörper gemäß der Erfindung, können beispielsweise gemäß einer Ausgestaltung entsprechend den 2 oder 3 auf der Anodenseite in der Zuführleitung 18, der Abführleitung 19 oder auf der Kathodenseite in der Zuführleitung 22, der Abführleitung 23 angeordnet sein.
  • 1, 1'
    Hohlkörper
    2, 2', 3, 3'
    Anschlussstücke
    4, 4'
    Mittelstück
    5, 6, 7, 8, 9
    Ausbuchtungen
    10
    schalldämpfendes Material
    11
    Oberflächen
    12
    Brennstoffzellensystem
    13
    Brennstoffzelle
    14
    Anodenraum
    15
    Kathodenraum
    16
    Membran
    17
    Anodenzweig
    18, 22
    Zuführleitung
    19, 23
    Abführleitung
    20
    Rezirkulationsvorrichtung
    21
    Kathodenzweig
    24
    Vorrichtung
    25
    Verdichter
    41'
    Innenwand
    A
    Längsrichtung
    d
    Innenmaß
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10227771 A1 [0002]
    • - DE 3505401 A1 [0003]

Claims (13)

  1. Rohrförmiger Hohlkörper zur Übertragung eines gasförmigen Mediums, welcher eine Innenwand (41') aufweist, die in Längsrichtung betrachtet ein variierendes Innenmaß (d) aufweist, und zumindest eine Ausbuchtung (5 bis 9) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbuchtung (5 bis 9) zumindest teilweise mit einem Füllmaterial (10) gefüllt ist.
  2. Rohrförmiger Hohlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (10) und das Material der Innenwand (41') unterschiedlich sind.
  3. Rohrförmiger Hohlkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (10) elastisch ist.
  4. Rohrförmiger Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (10) eine Vergussmasse ist.
  5. Rohrförmiger Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (10) ein Kunststoff ist.
  6. Rohrförmiger Hohlkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (10) Polyurethan aufweist.
  7. Rohrförmiger Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbuchtung (5 bis 9) vollständig mit dem Füllmaterial (10) gefüllt ist.
  8. Rohrförmiger Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (41') des Hohlkörpers (1') aus Metall, insbesondere Edelstahl, ist.
  9. Rohrförmiger Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbuchtung (5 bis 9) vollständig umlaufend um die Längsachse (A) des Hohlkörpers (1') ausgebildet ist.
  10. Rohrförmiger Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1') mehrer Ausbuchtungen (5 bis 9) aufweist, welche in Längsrichtung (A) betrachtet hintereinander ausgebildet sind, und zumindest eine Ausbuchtung (5 bis 9) zumindest teilweise mit dem Füllmaterial (10) gefüllt ist.
  11. Rohrförmiger Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbuchtung (5 bis 9) im Querschnitt eckenfrei ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung zum Ansaugen und Verdichten eines gasförmigen Mediums, welches einen Verdichter (20, 25) und zumindest einen rohrförmigen Hohlkörper (1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
  13. Brennstoffzellensystem mit zumindest einer Brennstoffzelle (13), welches einen rohrförmigen Hohlkörper (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und/oder eine Vorrichtung (20, 24) nach Anspruch 12 aufweist.
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