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Die
Erfindung betrifft ein Belüftungssystem, eine
Heizungs- oder Klimaanlage, insbesondere für Kraftfahrzeuge, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Entkeimung von Bauteilen
und/oder Wasser.
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Im
Betrieb von Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, treten
häufig
Geruchsbelästigungen
auf, die den Komfort, die Kondition und die Konzentrationsfähigkeit
von der klimatisierten Luft ausgesetzten Personen beeinträchtigen.
Ursache ist meist die Besiedlung feuchter Oberflächen des Verdampfers der Klimaanlage
durch Mikroorganismen, begünstigt
durch die Anlagerung von Schmutzpartikeln, die den Mikroorganismen
als Nährboden
dienen. Bekannte Ansätze
zur Lösung
dieses Problems sind die Reinigung und Desinfektion des Verdampfers
anlässlich
einer Wartung. Nachteilig sind hier eine mangelnde Nachhaltigkeit
der Maßnahme
und eine dadurch bedingte notwendige häufige Wiederholung der Wartung.
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Um
diesem Problem zu begegnen, ist in der
DE 102 30 440 A1 eine Klimaanlage
für ein
Fahrzeug vorgesehen, bei welcher der Kühlkreislauf zeitweise umgeschaltet
wird, um den Verdampfer zu erhitzen und so zu desinfizieren bzw.
zu trocknen.
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In
der
DE 600 29 060
T2 ist ferner eine Klimaanlage mit einem System zum automatischen Reinigen
und Desinfizieren offenbart, welche einen Ozonisa tor aufweist. Der
Ozonisator wird hierbei in vorbestimmten Intervallen betätigt, wobei
die Behandlung innerhalb eines abschließbaren Bereichs erfolgt, in
welchem ein zu behandelnder Luftfilter und ein zu behandelnder Verdampfer
angeordnet sind. Zur Umwälzung
der Luft ist ferner ein Ventilator im abschließbaren Bereich vorgesehen.
Für eine
Behandlung werden der abschließbare
Bereich abgetrennt und der Ozonisator und der Ventilator betätigt. Nach
einer Phase, in welcher die Luft mit Ozon versetzt wurde, ist eine
Katalysierphase vorgesehen, in welcher das sich in der Einheit befindliche
Ozon beseitigt wird. Anschließend
wird der abschließbare
Bereich geöffnet
und die Klimaanlage kann wieder normal betrieben werden.
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Aus
der
DE 10 2004
023 376 A1 ist eine Luftbehandlungsvorrichtung zur Anreicherung
einer Luftströmung
mit einer Gaskomponente bekannt, wobei die Luftbehandlungsvorrichtung
in einen Luftkanal einer Klimatisierungseinrichtung einbaubar und
in zwei Subeinheiten unterteilt ist, die so im Luftkanalquerschnitt
angeordnet sind, dass die Luftströmung über den gesamten Luftkanalquerschnitt
gleichmäßig mit der
Gaskomponente beaufschlagbar bzw. anreicherbar ist. Als Gaskomponente
kommt dabei insbesondere Ozon zum Einsatz. Für einen nennenswerten Entkeimungseffekt
muss allerdings ein relativ hoher Ozongehalt der Luft sichergestellt
werden. Zudem können
Ozon und seine Reaktionsprodukte wie Aldehyde, Alkohole und Säuren schädigend auf
die Gesundheit von der klimatisierten Luft ausgesetzten Personen
einwirken.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Belüftungssystem,
eine Heizungs- und/oder Klimaanlage zur Verfügung zu stellen. Ferner soll
ein Verfahren zur Desinfektion oder Entkeimung von Bauteilen, Wasser
oder Luft für
eine Klimaanlage vorgesehen werden.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Belüftungssystem,
eine Heizungs- und/oder Klimaanlage mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und ein Verfahren zur Entkeimung von Bauteilen und/oder Wasser
mit den Merkmalen des Anspruchs 10.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Erfindung betrifft ein Belüftungssystem, eine
Heizungs- und/oder Klimaanlage Belüftungssystem, Heizungs- und/oder
Klimaanlage, insbesondere Fahrzeugklimaanlage, aufweisend mindestens
ein Gebläse,
welches der Erzeugung des Luftstroms dient, mindestens einen Luftkanal,
in welchem der vom Gebläse
erzeugte Luftstrom strömen
kann, und ein Desinfektionsmodul, in welchem ein Desinfektionsmittel
enthalten ist und/oder erzeugt wird, wobei das Desinfektionsmittel
dem Luftkanal zuführbar
ist. Hierbei ist das Desinfektionsmittel als flüssige Phase oder gelöst in einer
Flüssigkeit
bereitgestellt. Ferner ist im Luftkanal mindestens eine Düse vorgesehen, durch
welche das flüssige
Desinfektionsmittel oder die Flüssigkeit
mit dem hierin gelösten
Desinfektionsmittel in den Luftkanal einsprühbar ist. Bevorzugt wird ein
wasserlösliches
Desinfektionsmittel verwendet. Das Einbringen des Desinfektionsmittels
in der flüssigen
Phase anstelle über
die Luftphase erhöht
die Effizienz des Desinfektionsmittels. Durch das Verwenden von
in Wasser gelöstem
Desinfektionsmittel oder als flüssige
Phase vorliegendem Desinfektionsmittel kann der Eintrag von gesundheitlich
bedenklichen Desinfektionsmitteln in den Fahrzeuginnenraum ferner
minimiert werden. Ferner wird durch das erfindungsgemäße Auf-/Einsprühen des
flüssigen
Desinfektionsmittels in der flüssigen
Phase das Problem der Besiedelung des Verdampfers mit Mikroorganismen
an Ort und Stelle bekämpft,
ohne die Luft mit Ozon zu belasten. Die Desinfektion erfolgt mittels
eines flüssigen
Desinfektionsmittels, wodurch ein Phasenübergang zwischen der Luft und
dem Kondensat umgangen werden kann. Vielmehr wird das Desinfektionsmittel
besonders bevorzugt direkt vor Ort in der flüssigen Phase erzeugt, wobei
das Wasser in einem entsprechenden Reservoir mitgeführt oder durch
das anfallende Kondenswasser aus dem Verdampfer gebildet werden
kann. Ein Reinigen und Desinfizieren bei einer Wartung der Klimaanlage kann
entfallen.
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Hierbei
dient besonders bevorzugt der vom Gebläse kommende Luftstrom als Träger zum
Einsatzort des Desinfektionsmittels. Durch ein Einsprühen in Luftströmungsrichtung
ausreichend vor dem eigentlichen Einsatzort kann sich der Nebel,
welcher sich in Folge des Einsprühens
bildet, im Luftstrom verteilen, so dass sich eine gleichmäßigere und
insbesondere bedarfsgerechtere Verteilung des Desinfektionsmittels
am Einsatzort ergibt, als im Falle eines direkten Einsprühens vor
Ort. So gelangt an die Stellen, an die im normalen Betrieb auch
mehr Feuchtigkeit gelangt und sich niederschlägt, und die besonders anfällig für Keimbildungen
sind, mehr Desinfektionsmittel. Das Einsprühen erfolgt bevorzugt über eine
Mehrzahl von Düsen.
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Die
Verteilung des Desinfektionsmittels am Einsatzort erfolgt bevorzugt über Kapillarwirkung, bspw.
im Falle eines Verdampfers zwischen den Wellrippen und Flachrohren,
und durch eine Unterstützung
der durchströmenden
Luft, welche einen Transport in Strömungsrichtung unterstützt. Ferner wird
die Verteilung durch diverse Ausmischvorgänge und Spülvorgänge, durch Diffusionsprozesse,
welche durch die unterschiedliche Ozonkonzentration im Wasser an
unterschiedlichen Orten am Verdampfer zu Stande kommt, unterstützt.
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Bevorzugt
ist mindestens eine Düse
in normaler Luftströmungsrichtung
gesehen vor einem Filter angeordnet. In einem Filter sammeln sich
häufig Keime,
die – je
nach Art des Filters – ggf.
auch direkt hier abgetötet
werden können,
bspw. im Falle eines Aktivkohlefilters. Im Falle eines Partikelfilters
kann eine Desinfektion von außen
erforderlich sein, welche auf besonders einfache Weise durch das
Einsprühen
von Desinfektionsmittel in den Luftstrom erfolgen kann.
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Besonders
bevorzugt ist mindestens eine Düse
in normaler Luftströmungsrichtung
gesehen vor einem Verdampfer angeordnet. Auf Grund des Kondensierens
von Wasser aus der Luft an den kalten Oberflächen kann ein Verdampfer eine
wichtige Rolle bei Geruchsproblemen spielen.
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Das
Desinfektionsmittel kann hierbei jedoch auch auf einer in einer
Strömungsrichtung
des Luftstroms liegenden Seite, insbesondere auf der Abströmseite des
Verdampfers aufgesprüht
werden, da die Verkeimungsneigung des Verdampfers an dieser Stelle
besonders hoch ist.
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Besonders
bevorzugt ist als Desinfektionsmittel Ozon vorgesehen, welches in
Wasser gelöst ist.
Insbesondere bevorzugt ist als Desinfektionsmodul ein Ozon erzeugendes
Modul vorgesehen, welches aus dem Wasser gelöstes Ozon erzeugt, und das
dann in Wasser gelöste
Ozon mittels der mindestens einen Düse in den Luftstrom sprühbar ist.
Die Wasserozonisierung erfordert, im Vergleich mit der Luftozonisierung,
einen vergleichsweise geringen Aufwand und ist in Bezug auf die
Keimabtötung
deutlich effizienter. Auch ist das Gesundheitsrisiko bei der Verwendung
von ozonisiertem Wasser geringer, da kein Ozon in der Luft erzeugt
wird.
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Ganz
besonders bevorzugt ist dem Desinfektionsmodul Wasser zuführbar, welches
an einem Verdampfer als Kondenswasser anfällt. Wird Ozon bspw. durch
hochenergetisches UV-Licht, im Rahmen einer stillen elektrischen
Entladung oder in einer Elektrolysezelle erzeugt, so muss von außen kein Desinfektionsmittel
oder Wasser eingebracht werden und die Desinfektion erfolgt vollständig servicefrei.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
das Desinfektionsmittel freie Sauerstoffradikale wie Hydroxidradikale,
Superoxide, gelöstes
Ozon und/oder Wasserstoffperoxid, wobei diese besonders effektiv
die Zellmembranen der Mikroorganismen zerstören. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist gering,
insbesondere wenn die Superoxide, Ozon und/oder Wasserstoffperoxid
in Wasser insbesondere unterhalb einer kritischen Konzentration
gelöst vorliegen.
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Die
beispielhaft genannten Desinfektionsmittel können in einem Reservoir vorgehalten
und dieses bei Bedarf nachgefüllt
werden. Vorzugsweise werden jedoch Superoxide, gelöstes Ozon
und/oder Wasserstoffperoxid aus Wasser mittels eines Ozonierungsmoduls,
insbesondere mittels einer Elektrolysezelle, erzeugt. Eine Elektrolysezelle
arbeitet nach dem umgekehrten Prinzip einer Wasserstoff-Brennstoffzelle.
Dabei liegt eine elektrische Spannung an einer Anode und an einer
Kathode an, durch die Wassermoleküle in hydratisierten Wasserstoff
und hydratisiertes Ozon getrennt werden. Insbesondere erzeugt die
Elektrolysezelle ein Gemisch aktiver Oxidantien oder Superoxiden.
Als Beispiele seien hierfür
neben dem gelösten
Ozon, Perhydroxylradikale, Wasserstoffperoxid, Hydroxylradikale,
Aloxylradikale, Peroxylradikale oder Hydroperoxyd genannt. Insbesondere
das Ozon reagiert in weiterer Folge mit dem restlichen Wasser zu
Superoxiden.
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Dies
ist besonders dann vorteilhaft, wenn das Wasser aus einem Kondenswasserabscheider der
Klimaanlage stammt. Der Kondenswasserabscheider sammelt am Verdampfer
infolge der Abkühlung
des Luftstromes kondensiertes Wasser. Üblicherweise wird das Wasser
an dieser Stelle aus dem System der Klimaanlage ausgeschieden, hier
jedoch auf vorteilhafte Weise genutzt. Somit entfällt die
Vorhaltung von Desinfektionsmittel oder Wasser.
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Bevorzugt
erfolgt die eigentliche Speicherung des Wassers in einer der Elektrolysezelle
angeschlossenen schwammartigen Struktur, aus der die Elektrolysezelle
bedarfsweise Wasser entnehmen kann. Eine bedarfsgerechte und insbesondere
wartungsfreie Integration ist dadurch realisierbar.
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Vorzugsweise
wird das Desinfektionsmittel mittels einer Kolben-Membran-Pumpe aus der Elektrolysezelle
angesaugt und der Düse
zugeführt,
wo es fein zerstäubt
auf den Verdampfer aufgesprüht wird,
insbesondere mit einer Tröpfchengröße von höchstens
20 μm, bevorzugt
höchstens
10 μm, besonders
bevorzugt höchstens
5 μm. Bei
gleich bleibendem Volumen vergrößert sich
durch die geringe Tröpfchengröße die Oberfläche des
Desinfektionsmittels, wodurch sich dessen Aktivität verbessert.
Alternativ zu Kolben-Membran-Pumpen
können
auch andere geeignete Pumpen verwendet werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind dem Desinfektionsmittel Duftstoffe zusetzbar, um den gegebenenfalls
wahrnehmbaren Geruch der Superoxide, des Ozons und/oder des Wasserstoffperoxids zu
maskieren, insbesondere mittels eines wasserlöslichen Duftsteines. Die Duftstoffe
können
auch getrennt vom Desinfektionsmittel dem Luftstrom beigemischt
werden.
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Eine
mögliche
Ausführungsform
der Erfindung gestattet die bedarfsgerechte Desinfektion des Verdampfers,
insbesondere nur bei Bildung von Verdampferkondensat während des
Betriebes der Klimaanlage. Vorteilhaft ist dabei, dass nur geringe Konzentrationen
des Desinfektionsmittels, beispielsweise mehrmals täglich, erforderlich
sind.
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Eine
weitere Möglichkeit
ist die intervallartige Desinfektion, dann mit einer entsprechend
höheren Konzentration
des Desinfektionsmittels.
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Ebenso
kann eine manuelle Bedienung zur Desinfektion auf Anforderung vorgesehen
sein.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist ein Feuchtigkeitssensor vorgesehen, mit dem Feuchtigkeit am
Verdampfer detektierbar ist. Das Desinfektionsmittel wird dann in
Abhängigkeit von
dieser Feuchtigkeit gebildet und auf den Verdampfer aufgesprüht, da Geruchsbildung
in der Klimaanlage nur dann entsteht, wenn eines ihrer Teile, meist
zuerst der Verdampfer, feucht ist. Auf diese Weise wird eine bedarfsabhängige Desinfektion
erreicht.
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Ebenfalls
kann im Falle eines Flüssigkeitsreservoirs
eine Füllstandsanzeige
vorgesehen sein. Auch im Falle einer Elektrolysezelle zur Erzeugung des
Desinfektionsmittels kann eine Füllstandsanzeige
vorgesehen sein, um sicherzustellen, dass ausreichend Flüssigkeit
vorhanden ist.
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Die
Superoxide, das gelöste
Ozon und/oder Wasserstoffperoxid wird vorzugsweise mittels der Elektrolysezelle
bei stehendem Fahrzeug erzeugt und aufgebracht.
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Bevorzugt
kann ein Beduftungsmodul vorgesehen sein, welches dem Luftstrom
neben und/oder anstelle des Desinfektionsmittels einen Duftstoff
beimischt. Der Duftstoff kann im Rahmen der Desinfektion entstehende
Gerüche,
wie bspw. der von Wasserstoffperoxid, überlagern, so dass der Komfort
im Fahrzeuginnenraum nicht beeinträchtigt wird. Das Beduftungsmodul
weist bevorzugt Düsen
auf, durch welche der Duftstoff dem Luftstrom beimischbar ist, welche
in Luftströmungsrichtung
gesehen hinter den Düsen
des Desinfektionsmoduls angeordnet sind.
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Besonders
bevorzugt erfolgt das Einsprühen des
Desinfektionsmittels kontinuierlich und in geringen Mengen. Eine
Beeinträchtigung
der Insassen erfolgt bei geringen Mengen nicht. Gegebenenfalls entstehende
Gerüche,
bspw. in Folge eines Entstehens von Wasserstoffperoxid, können durch
das Beimischen eines Duftstoffs überlagert
werden. Die kontinuierliche Desinfektion kann zudem, insbesondere im
Falle einer Klimaanlage auf Betriebszustände beschränkt werden, in denen der Einsatzort,
also im Falle einer Klimaanlage insbesondere der Verdampfer, nass
ist.
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Ein
kontinuierliches Einsprühen
kann von Intervallen mit einem Einsprühen einer größeren Menge
an Desinfektionsmittel überlagert
werden. Das Einsprühen
größerer Mengen
an Desinfektionsmittel kann bspw. in konstanten Intervallen, die
zeit- oder kilometerstandsabhängig
sind, und/oder beim Ausschalten des Motors und Abziehen des Zündschlüssels erfolgen,
d.h. vor einem längeren
Stillstand, wenn sich in der Regel niemand im Fahrzeuginnenraum
befindet.
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Besonders
bevorzugt erfolgt parallel oder leicht zeitlich nach hinten versetzt
zum Einsprühen des
Desinfektionsmittels ein Einsprühen
eines Duftstoffs in den Luftstrom.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele
mit Varianten, teilweise unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung,
näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Klimaanlage gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
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2 eine
schematische Darstellung einer Klimaanlage gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
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3 eine
schematische Darstellung einer Klimaanlage gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel,
und
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4 eine
schematische Darstellung einer Klimaanlage gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel.
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Ein
Kraftfahrzeug weist eine nicht näher
dargestellte Regelung für
die Belüftung
des Fahrzeuginnenraums auf. Die Regelvorrichtung regelt neben der Art
(Frischluft und/oder Umluft) und Menge (Gebläseleistung) der dem Innen raum
zugeführten
Luft auch die Luftverteilung sowie die Temperierung der Luft durch
die Klimaanlage 1. Ferner regelt die Regelvorrichtung eine
Bedüsung
der zugeführten
Luft mit dem Desinfektionsmittel, die insbesondere der Desinfektion
eines Luftfilters und Verdampfers dient.
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Die
Klimaanlage 1 weist ein Gebläse 2 mit einem Luftfilter 3,
einen Verdampfer 4 und einen Heizkörper 5 mit PTC-Zuheizer 5' auf, wobei
der Zuheizer 5' auch
entfallen kann. Hierbei ist gemäß dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
parallel zum Verdampfer 4 eine Bypass-Klappe 6 vorgesehen,
welche einen benachbart zum Verdampfer 4 angeordneten Bypass
freigibt oder verschließt,
der ein Vorbeiströmen der
vom Gebläse 2 kommenden
Luft am Verdampfer 4 ermöglicht. Dieser mittels der
Bypass-Klappe 6 geregelte Bypass kann auch entfallen. Hinter
dem Verdampfer 4 ist eine weitere Klappe 7 vorgesehen,
welche die vom Verdampfer 4 kommende Luft entweder durch
den Heizkörper 5 mit
PTC-Zuheizer 5' oder
an ihm vorbei leitet. Hierbei sind Zwischenstellungen der Klappe 7 möglich. Nach
den Wärmetauschern 4 und 5 ist
eine Defrost-Klappe 8 zum Entfernen eines Beschlags an
der Windschutzscheibe, welche einen Defrost-Luftkanal bei Bedarf öffnet oder
verschließt, und
eine Belüftungs-Klappe 9 zum
Belüften
des Fahrzeuginnenraums z.B. über
Mittel- und Seitendüsen,
welche einen Belüftungs-Luftkanal
bei Bedarf öffnet
oder verschließt,
vorgesehen.
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Ferner
ist direkt nach dem Heizkörper 5 eine Fußraum-Klappe 10 angeordnet,
welche einen Luftkanal 11 zum Fußraum nach Bedarf freigibt
oder verschließt,
wobei auch Zwischenstellungen der Fußraum-Klappe 10 möglich sind.
Der Luftkanal 11 verzweigt sich gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
unmittelbar nach der Klappe 10 in einen Luftkanal 11a,
welcher der seitlichen Luftzufuhr zum Fußraum dient, und einen Luftkanal 11b,
welcher der hinteren Luftzufuhr zum Fußraum dient.
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Die
Luft wird im Normalbetrieb vom Gebläse 2 – je nach
Stellung der Umluft- und
Frischluft-Klappen (nicht dargestellt) – aus der Umgebung (Frischluft)
und/oder aus dem Fahrzeuginnenraum angesaugt, gefiltert und zur
Temperierung durch die zuvor beschriebene Kraftfahrzeug-Klimaanlage 1 und über die
verschiedenen Luftkanäle
in Abhängigkeit
der entsprechenden Klappenstellungen der Klappen 8, 9 und 10 in
die entsprechenden Bereiche des Fahrzeuginnenraums geleitet.
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Da
sich üblicherweise
ein Teil der in der Luft enthaltenen Luftfeuchtigkeit als Kondenswasser
im Verdampfer 4 niederschlägt, ist ein Kondenswasserabscheider 20 mit
einem Kondenswasserablauf vorgesehen, durch welchen das Kondenswasser
nach außen
in einen Sammelbehälter 21 abgegeben
werden kann. Vorliegend ist der Kondenswasserabscheider 20 derart
ausgebildet, dass das Kondenswasser von selbst in den Sammelbehälter 21 abläuft, wobei er
stets offen ist.
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Ferner
ist ein Desinfektionsmodul, vorliegend in Gestalt eines Ozonierungsmoduls 22,
vorgesehen, welches mit dem Sammelbehälter 21 für Kondenswasser über eine
Saugleitung 22' verbunden
ist. Das Ozonierungsmodul 22 saugt mittels einer Pumpe
bedarfsgerecht Wasser aus dem Sammelbehälter 21 und sprüht mittels
einer Mehrzahl von über
die Wand des Luftführungsgehäuses verteilte
Düsen 23 mit
Ozon angereichertes Wasser als Desinfektionsmittel 22''' in
die vom Gebläse 2 kommende
Luft, vorliegend bevor dieselbe zum Luftfilter 3 und zum
Verdampfer 4 gelangt.
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Die
Ozonerzeugung im Ozonierungsmodul 22 erfolgt vorliegend
mittels einer Elektrolysezelle 22'',
kann jedoch auch auf beliebige andere Weise, bspw. mittels stiller
elektrischer Entladung oder mittels hochenergetischem UV-Licht, erfolgen.
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Durch
das Ozon im in den Luftstrom eingesprühten Wasser, welches sich insbesondere
im Verdampfer 4 niederschlägt, erfolgt eine Desinfektion desselben,
so dass die Entstehung unerwünschter Keime
o.ä. im
Verdampfer und damit unerwünschter Gerüche, die über die
durchströmende
Luft in den Fahrzeuginnenraum gelangen, unterbunden werden kann.
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Gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
erfolgt eine Desinfektion durch eine Betätigung des Ozonierungsmoduls 22.
Eine Desinfektion von Luftfilter und/oder Verdampfer sowie anderen
im Luftstrom hinter der Einsprühstelle
des Desinfektionsmittels 22''' liegenden Bauteilen und Luftkanalwänden kann kontinuierlich
und/oder in Intervallen oder aber bedarfsgeregelt erfolgen. Im Falle
einer kontinuierlichen Betätigung
wird nur eine geringe Menge an Ozon erzeugt, dies aber über die
gesamte Zeit. Ferner erfolgt in vorgegebenen Intervallen (z.B. im
Rahmen des Kundendiensts oder einmal im Monat oder in Abhängigkeit
des Kilometerstands, z.B. alle 1000 km) oder bei Bedarf eine kurzzeitige
Erzeugung einer großen Menge
an Ozon.
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An
Stelle eines Ozonierungsmoduls 22 ist gemäß einer
ersten Variante des ersten Ausführungsbeispiels
eine Desinfektion mittels eines anderen wasserlöslichen Desinfektionsmittels
vorgesehen, welches in einem entsprechenden Desinfektionsmodul angeordnet
ist, in welchem Kondenswasser mit dem Desinfektionsmittel vermischt
und anschließend über Düsen der
vom Gebläse
kommenden Luft beigemischt wird. Die Desinfektion kann – entsprechend
der Desinfektion mittels Ozon – kontinuierlich
und/oder in Intervallen oder aber bedarfsgeregelt erfolgen.
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Das
Einbringen eines flüssigen
Desinfektionsmittels kann gemäß einer
zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels
auch derart erfolgen, dass das Desinfektionsmittel in einem Sammelbehälter bevorratet
wird und mit Hilfe eines Desinfektionsmoduls, welches im Wesentlichen
eine Pumpe beinhaltet, über
die Düsen
der Luft beigemischt wird.
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Die
Ausgestaltung des ersten Ausführungsbeispiels
entspricht der Ausgestaltung des zweiten und dritten Ausführungsbeispiels,
die im Folgenden beschrieben werden, so dass auf der Ausgestaltung, sofern
sie sich nicht von der des ersten Ausführungsbeispiels nicht unterscheidet,
nicht näher
eingegangen wird. Ferner werden für gleiche Bauteile die gleichen
Bezugszeichen verwendet.
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Gemäß dem zweiten,
in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt das
Einsprühen
von mit Ozon angereichertem Wasser, wobei es sich wiederum um Kondenswasser
vom Verdampfer 4 handelt, hinter dem Luftfilter 3 und
direkt vor dem Verdampfer 4 mittels einer Mehrzahl von
Düsen 23,
wobei in der Zeichnung nur eine Düse angedeutet ist. Auf Grund der
Anordnung der Düsen 23 kann
sichergestellt werden, dass zumindest ein Großteil des mit Ozon versetzten
Wassers in den Verdampfer 4 und nicht in den Bypass hierzu
gelangt. Zudem kann die Durchströmgeschwindigkeit
der mit dem mit Ozon versetzten Wasser angereicherten Luft durch
den Verdampfer 4 mit Hilfe der Bypass-Klappe 6 in
Verbindung mit der Gebläseleistung
sowie den nachfolgenden Klappen geregelt werden.
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Ferner
ist ein Beduftungsmodul 24 vorgesehen, in welchem sich
eine mit einem Duftstoff versetzte Flüssigkeit befindet, die entsprechend
dem mit Ozon versetzten Wasser über
die Düsen 23 in
den Luftstrom eingesprüht
werden kann. Das Einsprühen erfolgt
vorliegend abwechselnd, wobei zuerst die Desinfektion und anschließend die
Beduftung erfolgt.
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Auch
in diesem Fall kann an Stelle mit dem Ozonierungsmodul ein Desinfektionsmodul
vorgesehen sein.
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In 3 ist
als drittes Ausführungsbeispiel eine
Klimaanlage 1 vorgesehen, welche sowohl ein Ozonierungsmodul 22,
wie es gemäß dem ersten Ausfüh rungsbeispiel
vorgesehen ist, also vor dem Luftfilter 3 angeordnet, als
auch ein getrennt hiervon ausgebildetes Beduftungsmodul 24 aufweist,
welches entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel hinter dem Luftfilter 3 angeordnet
ist. Dies ermöglicht über eine
Mehrzahl von Düsen
ein Einsprühen
von Desinfektionsmittel, vorliegend Wasser mit Ozon, und Duftstoff
parallel zueinander.
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Natürlich ist
in sämtlichen,
vorstehend erwähnten
Fällen
eine Kombination eines Ozonierungsmoduls mit einem Desinfektionsmodul
möglich, über welches
ein anderes Desinfektionsmittel dem Luftstrom beigemischt wird,
wobei für
die beiden Module sowohl getrennte Düsen als auch gemischt genutzte
oder bei gleichzeitigem Einbringen gemeinsam genutzte Düsen vorgesehen
sein können.
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Obwohl
vorstehend nur eine Fahrzeugklimaanlage beschrieben ist, kann eine
entsprechende Ozonierung oder sonstige Desinfektion auch bei Raumklimaanlagen
vorgesehen sein, welche Luft ansaugen. Ebenfalls kann die Desinfektion
auch bei reinen Belüftungssystemen
oder bei Heizungsanlagen vorgesehen sein.
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Ferner
kann eine entsprechende Desinfektion, insbesondere mittels Ozonierung,
auch bei einem reinen Belüftungssystem
oder einem Belüftungssystem
mit einem Heizer zur Reinigung eines hierin vorgesehenen Luftfilters
vorgesehen sein, jedoch ist in diesem Fall mangels des im Betrieb
eines Verdampfers anfallenden Kondenswassers eine externe Wasserversorgung
in Gestalt eines Wasserbehälters
mit Nachfüllmöglichkeit
erforderlich.
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Eine
externe Wasserversorgung des Ozonierungsmoduls oder eines sonstigen
Desinfektionsmoduls, welches Wasser für seine Funktion benötigt, kann
auch im Falle einer Klimaanlage vorgesehen sein, jedoch ist in diesem
Fall eine Überwachung
in Bezug auf den Wasservorrat erforderlich, welche im Falle einer
Verwendung von Kondenswasser vom Verdampfer auf Grund der Menge
des Kondenswasseranfalls entfallen kann.
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4 zeigt
einen schematischen Längsschnitt
durch eine Klimaanlage 1 gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel
mit einer Entkeimungsvorrichtung. Ein von einem Gebläse 2 angesaugter
Luftstrom L passiert zunächst
einen Vorfilter 3',
das Gebläse 2 und
einen Luftfilter 3, bevor er an einem Verdampfer 4 gekühlt und/oder
getrocknet wird. Das dabei anfallende Kondenswasser rinnt an dem
Verdampfer 4 nach unten und sammelt sich in einem Kondenswasserabscheider 20.
Die häufig
oder permanent vorhandene Feuchtigkeit am Verdampfer 4 begünstigt die
Ansiedlung von Mikroorganismen. Durch den Luftstrom L werden die
Mikroorganismen oder deren Stoffwechselprodukte in einen zu klimatisierenden
Raum, beispielsweise den Innenraum eines Fahrzeugs, getragen und
können
dort für
Geruchsbelästigung
oder schlimmstenfalls gesundheitliche Beeinträchtigung von Fahrzeuginsassen
führen. Der
Kondenswasserabscheider 20 beinhaltet eine Elektrolysezelle 22'' mit einer schwammartigen Struktur
(nicht gezeigt), die das Kondenswasser speichert. Die Elektrolysezelle 22'' erzeugt permanent, intervallartig
oder bei abgestelltem Fahrzeug mittels elektrischer Energie wassergelöstes Ozon aus
einem Teil des Kondenswassers, so dass sich ein Desinfektionsmittel 22''' in
der Form einer Lösung von
Superoxiden in Wasser ergibt. Dabei soll eine bestimmte Konzentration
in Vol.% nicht überschritten werden,
was mittels geeigneter Überwachungseinrichtungen
sichergestellt werden kann. Das Desinfektionsmittel 22''' wird
mittels einer in einer der Zerstäubung
dienenden Düsenanordnung
befindlichen Kolben-Membran-Pumpe durch eine Saugleitung 22' aus der Elektrolysezelle 22'' angesaugt und der Düsenanordnung
zugeführt,
wo es fein zerstäubt
mit einer Tröpfchengröße von höchstens
20 μm, bevorzugt höchstens
10 μm, durch
eine Düse 23 austritt
und auf eine Seite des Verdampfers 4 aufgesprüht wird.
Der Desinfektionseffekt des Wasserstoffperoxids liegt u.a. in der
Zerstörung
der Zellmembranen der Mikroorganismen.
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Alternativ
können
andere, insbesondere wasserlösliche
Desinfektionsmittel 22''' verwendet werden.
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Das
Desinfektionsmittel 22''' kann an anderer Stelle des Verdampfers 4,
insbesondere in Richtung des Luftstroms L vor dem Verdampfer 4 aufgesprüht werden,
wie beispielsweise gemäß den ersten drei
Ausführungsbeispielen
vorgesehen.
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Das
Desinfektionsmittel 22''' kann abweichend vom in 4 gezeigten
Ausführungsbeispiel in
einem Reservoir vorgehalten und bedarfsweise nachgefüllt werden.
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Ebenso
kann das für
die Elektrolyse benötigte
Wasser in einem Reservoir vorgehalten und bedarfsweise nachgefüllt werden.
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Das
Desinfektionsmittel 22''' kann zusätzlich mit Duftstoffen versetzt
werden. Insbesondere sind wasserlösliche Duftsteine geeignet.
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Die
Desinfektion des Verdampfers 4 kann permanent, insbesondere
während
des Betriebs der Klimaanlage 1 erfolgen, vorzugsweise mit
einer geringen Konzentration des Desinfektionsmittels 22'''. Alternativ
kann eine intervallartige Desinfektion gemäß eines vom Fahrzeugnutzer
oder Servicepersonal vorgenommenen Intervalls vorgesehen sein, gegebenenfalls
mit einer erhöhten
Konzentration des Desinfektionsmittels 22'''. Ebenso kann
eine manuelle oder bedarfsorientierte Desinfektion erfolgen, beispielsweise
durch am Verdampfer detektierte Feuchtigkeit ausgelöst.
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Die
elektrolytische Erzeugung von Superoxiden, gelöstem Ozon und/oder Wasserstoffperoxid und/oder
die Desinfektion des Verdampfers 4 können auf Betriebszustände des
Fahrzeugs beschränkt sein,
in denen das Fahrzeug steht und/oder die Klimaanlage und/oder das
Gebläse
nicht in Betrieb ist.