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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verfestigen eines Schotterbetts, in
dessen oberem Bereich Schwellen mit darauf befestigten Schienen
angeordnet sind, wobei das Schotterbett unterhalb der Schwellen
Lastabtragungsbereiche aufweist, die auf die Schienen wirkende Lasten
aufnehmen und auf einen unterhalb des Schotterbetts befindlichen
Erdkörper übertragen, bei dem Hohlräume
im Schottergerüst des Schotterbetts mit aus einem Reaktivgemisch gebildeterem
Schaumstoff ausgeschäumt werden. Ferner betrifft die Erfindung
eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
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Der
traditionelle Schienenweg besteht im Wesentlichen aus dem auf einem
sogenannten Planum aufgebrachten Schotterbett, in welchem die Schwellen,
die aus Holz, Beton oder Stahl bestehen können, eingebettet
sind und auf denen die Schienen befestigt sind.
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Ein
großes Problem dieser an sich bewährten Technologie
jedoch ist der Verschleiß des Schotterbetts durch den Fahrbetrieb.
Dabei ist unter Verschleiß das allmähliche Zermahlen
der Schottersteine durch die enormen dynamischen horizontalen und vertikalen
Gleiskräfte zu verstehen. Dieses Zermahlen entsteht im
Wesentlichen dadurch, dass die Schottersteine sich drehen und gegeneinander
verschieben können, wobei durch die dabei entstehenden
extremen Pressungen Partikel aus den Schottersteinen ausbrechen.
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Dieser
Verschleiß des Schotterbetts führt letztendlich
zu Gleisverwerfungen und zu Unebenheiten im Schienenweg, die durch
aufwendige und kostspielige Reparaturmaßnahmen beseitigt
werden müssen. Die Reparaturen erfolgen dabei durch Nachstopfen
von Schottersteinen unter das Gleisrost und erneutes Verdichten
der nachgestopften Schottersteine.
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Mit
diesem gesamten Themenkomplex haben sich diverse Erfinder beschäftigt.
So beschreibt die
DE
20 63 727 A1 ein Verfahren, bei dem die einzelnen Steine
des Schottergerüstes ganz oder teilweise durch ein Bindemittel
verklebt werden, indem die einzelnen Hohlräume zwischen
den Schottersteinen mit einem Bindemittel gefüllt werden
und die Steine hierdurch flächig miteinander verklebt werden (Seite
3, Zeilen 11 bis 14), wodurch ein Drehen und Verschieben der Schottersteine
gegeneinander verhindert werden soll.
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Im
gleichen Dokument heißt es auch: „..., dass die
Hohlräume des Schottergerüstes im Bereich unter
der Schwellenlagerung teilweise oder ganz bis auf den Untergrund
gefüllt werden" (Seite 4, Zeilen 9 bis 12), um auf diese
Weise die Stabilisierung des Schottergerüstes nicht nur
gegen die horizontalen, sondern auch gegen die vertikalen Gleiskräfte
zu bewirken. In derselben
DE
20 63 727 A1 ist dann weiterhin zu lesen: „Dieser
Kunststoff kann in vorteilhafter Weise ein Zwei-Komponenten-Kunstharz
sein, der unter Schaumbildung aushärtet, so dass sich bei geringster
Kunststoffmenge eine vollständige Füllung der
Hohlräume zwischen den Steinen ergibt" (Seite 6, Zeilen
17 bis 21).
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Aber
keines dieser Dokumente beschäftigt sich mit folgender
in der realen Anwendung auftretenden Problematik:
- – Die
Schottersteine haben nicht nur unterschiedliche Geometrien, sie
haben auch von Charge zu Charge unterschiedliche Korngrößen.
Das führt in den Schüttungen zu deutlichen Schwankungen des
Hohlraumvolumens im Schottergerüst.
- – Des Weiteren ist die Distanz zwischen Gleisrost und
Planum nicht überall gleich groß, da das Planum
nie völlig eben ist. Auch das führt zu erheblichen
Schwankungen bezüglich des auszuschäumenden Hohlraumvolumens
im Schottergerüst.
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Die
Folge dieser Hohlraumschwankungen im Schottergerüst wird
in 1 verdeutlicht:
- – Im
linken Bereich der schematischen Darstellung ist beispielhaft das
reale Hohlraumvolumen im Verhältnis zum eingebrachten Reaktivgemisch zu
klein, da die reale Schotterbetthöhe kleiner ist als die
kalkulierte Schotterbetthöhe H. Das hat zum Überschäumen
der linken Schwelle und dem linken Schienenbereich geführt,
ein Schaden, der durch mühseliges Abtragen beseitigt werden muss.
- – Im rechten Bereich des Schemas ist beispielhaft das
reale Hohlraumvolumen im Verhältnis zum eingebrachten Reaktivgemisch
zu groß, da die reale Schotterbetthöhe größer
ist als die kalkulierte Schotterbetthöhe H. Das hat zu
einem viel zu niedrigen Schaumschlot geführt, der die Schwelle erst
gar nicht erreicht hat, ein gegebenenfalls folgenschwerer Fehler.
Denn während ein Überschäumen sichtbar
ist, und somit, wenn auch mühselig behoben werden kann,
ist ein zu niedriger Schaumschlot nicht sichtbar und somit geradezu
fatal, weil so die erforderliche Stabilisierung des Lastabtragungskegels
zwischen Gleisrost und Planum nicht erreicht wird.
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In
der Mitte zwischen den beiden mangelhaften Schaumschloten ist zum
Vergleich ein korrekter Schaumschlot dargestellt, der vom Planum
bis in den unteren Bereich der Schwelle führt und so eine
einwandfreie Stabilisierung des Schotterbereichs bewirkt.
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Folgende
Maßnahmen sind möglich, um die beschriebenen Mängel
zu beseitigen:
Der zu niedrige Schaumschlot muss unbedingt
durch Einbringen von weiterem Reaktivgemisch korrigiert werden.
Dazu bedarf es zunächst der exakten Ortung der im Primärschäumvorgang
erreichten Schaumhöhen durch ein geeignetes Messverfahren,
um definiert weiteres Reaktivgemisch nachgießen zu können,
insgesamt gesehen also ein äußerst aufwendiges
Reparaturmanöver.
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Um
den Schaden durch ein Überschäumen von Schwellen
und Schienen zu beseitigen, gibt es diverse Denkansätze.
Wenn der Schaum bereits ausgehärtet ist, besteht zum einen
die Möglichkeit, ihn, wie es im Fachjargon heißt „bergmännisch"
mit geeigneten Werkzeugen mechanisch abzutragen.
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Dabei
ist es auch denkbar, den ausgehärteten Schaum nicht nur
von Hand, sondern sogar maschinell mit einer Kontur-Fräsmaschine
abzutragen und die Schaumreste mittels Schreddern zu recyclen.
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Eine
weitere Möglichkeit ist das gezielte Abflämmen,
was allerdings ein sogenanntes selbstverlöschendes Schaumsystem
voraussetzt.
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Wenn
der Schaum noch nicht ausgehärtet ist, sich also noch in
statu nascendi, d. h. auch sich noch im Steigvorgang befindet, sind
folgende Gegenmaßnahmen denkbar:
- – Zerstören
des aus dem Schotterbett heraustretenden Schaums durch gezielte
Luftstöße oder
- – Besprühen des aus dem Schotterbett austretenden
Schaums mit einer Schaum zerstörenden Flüssigkeit,
wie z. B. einer fetthaltigen Emulsion oder
- – Verteilen und Glätten des aus dem Schotterbett austretenden
Schaums durch einen geeigneten Rakel oder durch eine rotierende
Bürste oder durch ein changierendes Lappenelement.
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Aber
alle diese zuvor beschriebenen Maßnahmen sind nicht nur
aufwendig und somit unwirtschaftlich, sie sind auch äußerst
unpraktisch. Vor allem haben sie den Mangel, dass sie im Grunde
nur Behelfsmaßnahmen sind, die lediglich einen bereits entstandenen
Schaden bzw. Fehler beheben.
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Es
bestand somit die Aufgabe, ein Verfahren und eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art zu konzipieren, bei dem die beschriebenen
Mängel, d. h. ein Überschäumen von Schwellen
und Schienen bzw. zu niedrige Schaumstoffschlote erst gar nicht entstehen
können.
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Hinsichtlich
des Verfahrens wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs
1 gelöst. Das erfindungsgemäße Verfahren
ist dadurch gekennzeichnet, dass in das Schottergerüst
soviel Reaktivgemisch eingebracht wird, dass sich zumindest in den
Lastabtragungsbereichen eine von der Oberfläche des Erdkörpers
bis zur Unterseite der Schwellen erstreckende Füllung des
Schottergerüsts mit Schaumstoff ergibt, und dass der beim
Aufschäumen sich ausdehnende Schaumstoff räumlich
begrenzt wird, indem vor Abschluss des Aufschäumvorgangs eine
Abdeckung auf oder über dem Schotterbett angeordnet wird.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die in
der Aufgabenstellung beschriebenen Kriterien zum Ausschäumen
von Hohlräumen im Schottergerüst von Schotterbetten
mit einem Reaktivkunststoff, z. B. mit Polyurethan, voll und ganz
erfüllt.
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Zu
niedrige Schaumstoffschlote können bei Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens prinzipiell nicht mehr vorkommen, da in das Schottergerüst
genügend Reaktivgemisch eingebracht wird, um auch bei einem
auszuschäumenden Hohlraumvolumen, welches im Maximalbereich
des Toleranzbandes liegt, eine vollständige Füllung
des Schottergerüsts mit aufgeschäumtem Reaktivkunststoff
sicherzustellen. Das Toleranzband für das auszuschäumende
Hohlraumvolumen definiert in diesem Zusammenhang den Bereich vom
kleinstmöglichen bis zum größtmöglichen
auszuschäumenden Hohlraumvolumen. Im Wesentlichen ist dies
abhängig von der Packungsdichte, der Schaumschlotgeometrie
sowie der Schotterbetthöhe. Dabei unterliegen alle diese
Größen einer gewissen Toleranz, deren Summe letztendlich
für die Breite des Toleranzbandes für das auszuschäumende
Hohlraumvolumen maßgeblich ist. In diesem Zusammenhang
sei erwähnt, dass das Toleranzband für das auszuschäumende
Hohlraumvolumen empirisch durch geeignete Versuche ermittelt werden
muss. Das geschieht in der Regel nur einmal im Vorfeld und muss
nicht ständig wiederholt werden. Die Toleranz des auszuschäumenden
Hohlraumvolumens im Maximalbereich stellt nun das empirisch ermittelte
maximal mögliche Hohlraumvolumen des Schottergerüsts
im Bereich der Einbringungsstelle dar. Dabei sollten natürlich
Kenntnisse bezüglich des Schotterbetthöhenverlaufs
mit berücksichtigt werden, um nicht unnötig viel
Schaum einzubringen, da dies unnötige Rohstoffkosten verursacht. Ggf.
ist es auch vorteilhaft, die lokale Schotterbetthöhe an
der Einbringungsstelle mittels geeigneter Messgeräte, wie
z. B. eines Georadars (Bodenradars), jeweils möglichst
exakt zu vermessen. Auf diese Weise ist es möglich, das
Toleranzband für das auszuschäumende Hohlraumvolumen
möglichst eng zu halten.
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Ein Überschäumen über
Schwellen und Schienen ist ebenfalls nicht mehr möglich,
da der aufsteigende Schaum in vertikaler Richtung durch die Abdeckung
begrenzt wird. Die Abdeckung muss hierzu nicht unbedingt die gesamte
freiliegende Oberseite des Schotterbetts bedecken. Für
eine zuverlässige Begrenzung des aufsteigenden Schaums
wird es aber günstig sein, wenn mit der Abdeckung eine
Fläche des Schotterbetts abgedeckt wird, welche sich über
einen Umkreis von mindestens 200 mm, vorzugsweise mindestens 300
mm ausgehend von einem Einbringungspunkt oder einer Einbringungslinie für
das Reaktionsgemisch erstreckt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren liefert den zusätzlichen
Vorteil, dass Reaktivkunststoff, der ohne Abdeckung überschäumen
würde und nach seinem Abtrag Abfall darstellt, zur Seite
in das angrenzende Schotterbettfeld ausweicht. Voraussetzung ist
natürlich, dass die Abdeckung genügend breit ist.
Das heißt, das erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht auch eine optimale Ausnutzung des eingesetzten Reaktivkunststoffs
und liefert somit auch einen zusätzlichen positiven, wirtschaftlichen
Aspekt.
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Wenn
die Einbringungspunkte in unmittelbarer Nähe zu einer Schwelle
liegen, bildet diese Schwelle selbst in einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens einen Teil der Abdeckung.
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Bevorzugt
handelt es sich um eine Abdeckung, welche sich quer zum Schienenverlauf
zumindest über die Spurbreite der Schienen und längs
zum Schienenverlauf über eine Strecke von jeweils mindestens
200 mm, ausgehend von einem Einbringungspunkt bzw. einer Einbringungslinie
für das Reaktivgemisch, erstreckt.
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Als
Schotterbett bezeichnet man in diesem Zusammenhang die Gesamtheit
aller auf dem Planum, d. h. auf der verdichteten Oberfläche
des Erdkörpers aufliegenden Schottersteine des (Eisenbahnoberbaus;
und als Schottergerüst bezeichnet man die Struktur der
einander berührenden Schottersteine mit den mehr oder weniger
großen Hohlräumen zwischen den Schottersteinen.
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Zusätzliche
Maßnahmen sind ggf. an den Seiten des Schotterbetts zu
treffen, damit der Schaumschlot nicht seitlich aus dem Schotterbett austritt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens deckt die Abdeckung
deshalb auch die seitlichen abfallenden Bereiche des Schotterbetts
ab.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren umfasst sowohl ein
vollständiges Ausschäumen als auch ein teilweises
Ausschäumen eines zu verfestigenden Schotterbetts. Beim
vollständigen Ausschäumen werden im Wesentlichen
alle Hohlräume im Schottergerüst des betreffenden
Schotterbetts ausgeschäumt.
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Bei
einer bevorzugten Verfahrensvariante werden jedoch lediglich Hohlräume
im Schottergerüst ausgeschäumt, die sich innerhalb
der Lastabtragungsbereiche unterhalb der Schwellen befinden. Dementsprechend
benötigt man auch nur minimierte Abdeckungen, die lediglich
die Kuppe der zu den Schwellen aufsteigenden Schaumschlote begrenzen.
Diese Variante ist besonders kostengünstig, da auf diese
Weise der Einsatz an Reaktivkunststoff und damit auch die entsprechenden
Rohstoffkosten minimiert werden können.
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Für
den Zeitpunkt des Platzierens der Abdeckung auf bzw. über
dem Schotterbett gibt es prinzipiell zwei Verfahrensvarianten.
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Man
kann entweder zuerst das Reaktivgemisch einbringen und anschließend
die Abdeckung auflegen oder zuerst die Abdeckung auflegen und das
Reaktivgemisch durch Öffnungen bzw. Schlitze in der Abdeckung
einbringen und danach die Öffnungen bzw. Schlitze mit geeigneten
Verschlusselementen entweder von Hand oder automatisch wieder verschließen.
Die Variante, bei der zuerst das Reaktivgemisch eingebracht und
anschließend die Abdeckung aufgelegt wird, ist anwendungstechnisch
weniger aufwendig, insbesondere hinsichtlich der Mischkopfhandhabung,
weil die Eintragspositionen für das Reaktivgemisch nicht
so exakt angefahren werden müssen wie bei der zweiten Variante,
bei welcher der Mischkopf exakt über der Einfüllöffnung
in der Abdeckung platziert werden muss. Außerdem müssen
in der zweiten Variante auch noch die Einfüllöffnungen nach
dem Eintrag des Reaktivgemisches weder verschlossen werden. Der
Vorteil der zweiten Variante liegt allerdings in einem kürzeren
Zeitablauf. Denn hierbei kann der Aufschäumprozess unmittelbar nach
dem Ende des Eintrages des Reaktivgemisches und dem Verschließen
der Einfüllöffnungen erfolgen. Somit sind hierbei
höher reaktive Rohstoffsystem einsetzbar, die kürzere
Steig- und Aushärtezeiten ermöglichen.
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Bei
der ersten Variante dagegen kann der Aufschäumprozess im
Wesentlichen erst dann beginnen, wenn die Abdeckung auf bzw. über
dem Schotterbett aufgelegt worden ist. Der Zeitbedarf für
das Auflegen der Abdeckung muss also bei der Aktivierung bzw. der
Katalyse des Rohstoffsystems berücksichtigt werden. Das
hat dann auch zur Folge, dass die Aushärtezeiten für
den Reaktivkunststoff länger sind als in der zweiten Variante.
Allerdings besteht die Möglichkeit, diesen Nachteil zu
kompensieren, indem man die Anzahl der Abdeckelemente entsprechend
erhöht. Die Entscheidung, welche der beiden Verfahrensvarianten
die geeignetste ist, kann nur im Rahmen der jeweiligen, speziellen
Anwendung getroffen werden.
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Nach
dem Aufschäumvorgang erreicht die Schäumfront
die Unterseite der Abdeckung. Damit der Reaktivkunststoff, der für
den Verbund mit den Schottersteinen zweckmäßigerweise
höchste Klebeigenschaften besitzt, nicht an der Abdeckung
festklebt, sieht eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens vor, dass auf die Unterseite der Abdeckung ein sprüh-
oder streichfähiges Trennmittel aufgetragen wird. Alternativ
kann auch eine Trennfolie, z. B. aus Polyäthylen, auf das
Schotterbett aufgelegt werden.
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Eine
weitere Variante besteht darin, die Unterseite der Abdeckung selbst
mit einem selbsttrennenden Material, z. B. aus Polyäthylen,
oder einer anderen Antihaftbeschichtung zu verkleiden.
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Auch
bezüglich der Ausführungsform der Abdeckungen
gibt es zwei verschiedene Grundvarianten, und zwar zum einen Abdeckungen,
die unmittelbar auf dem Schotterbett aufliegen, und zum anderen Abdeckungen, die
so ausgebildet sind, dass sie in ihrer abgelegten Stellung mit einem
Abstand zur Schotterbettoberfläche angeordnet sind.
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Abdeckungen,
die auf dem Schotterbett aufliegen, sollten in der Regel flexibel
sein, da das Schotterbett normalerweise nie völlig eben
ist. Sie können z. B. aus einer flexiblen Matte oder Folie
bestehen. Die Verwendung einer flexiblen Matte oder Folie ist auch
hinsichtlich des Ausgleichs von Toleranzen des Abstandes der aufeinanderfolgenden,
im Wesentlichen gleichmäßig beabstandeten Schwellen vorteilhaft.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass der Schäumdruck
durchaus 0,01 bis 0,2 bar betragen kann. Das heißt, der
durch den Schäumdruck auf die flexible Matte oder Folie
entstehenden Flächenkraft muss entweder durch eine geeignete
Beschwerung oder durch einen Gegendruck, z. B. den eines abgestützten
Luftkissens, entgegengewirkt werden. Die notwendige Gegenkraft kann
vorzugsweise durch ein Schienenfahrzeug selbst aufgebracht werden,
das Teil einer entsprechenden Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens ist.
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Die
Abdeckungen, die gemäß der alternativen Verfahrensvariante
mit Abstand zur Schotterbettoberfläche angeordnet werden,
sind dagegen zweckmäßigerweise aus starren, d.
h. biegesteifen Materialien hergestellt, wie z. B. aus Blech. Somit bringen
diese starren Abdeckungen schon von Hause aus eine gewisse Beschwerung
mit.
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Aber
auch ein zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens genutztes Schienenfahrzeug selbst kann generell zur Abstützung
herangezogen werden, da es sich in der Regel während des Aushärtens
des Reaktivschaums über der Abdeckung befindet.
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Der
Abstand zwischen Schotterbettoberfläche und Abdeckungsunterseite
bewirkt auch, dass über dem Schotterbett eine dichte Kunststoffoberfläche
entsteht, die das Schotterbett gegen jegliche Verschmutzung, aber
auch gegen Regenwasser und letztendlich auch gegen Einwirkungen
durch frierende Nässe schützt.
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In
der weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden die Reaktivkomponenten zu mindestens einem Hochdruckmischkopf dosierend
gefördert und dort vermischt. Anschließend wird
das flüssige Reaktivgemisch frei fließend auf
die Oberfläche des Schottengerüstes aufgebracht.
Das flüssige Reaktivgemisch wird hierzu so eingestellt
wird, dass der Schäumprozess im Wesentlichen erst dann
beginnt, wenn das durch das Schottergerüst hindurchfließende
Reaktivgemisch die Oberfläche des unter dem Schotterbett
befindlichen Erdkörpers erreicht hat.
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Diese
spezielle Verfahrensweise beinhaltet mehrere Vorzüge. Im
Gegensatz zu den in den Dokumenten
DE 20 63 727 A1 ,
EP 1 619 305 A2 ,
DE 24 48 978 A1 sowie
US 3 942 448 beschriebenen
Injektionslanzen bzw. Injektionswerkzeuge, die nach dem Gemischeintrag
unter die Oberfläche des Schotterbetts mit Lösungsmittel
oder Luft-Lösungsmittel-Gemischen gespült werden
müssen, ist die Anwendung eines Hochdruckmischkopfs, der
das Gemisch frei fließend auf die Oberfläche des
Schotterbetts aufträgt und anschließend das Restgemisch
aus Mischkammer und Auslaufkanälen mit Schiebern ausstößt, ökologisch
völlig einwandfrei und außerdem auch ökonomisch
vorteilhaft, da keinerlei Rohstoffverluste bei diesem Procedere
entstehen.
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Ein
weiterer, wesentlicher Vorteil dieser speziellen Verfahrensweise
liegt auch darin, das Reaktivgemisch bis zum Planum durchfließen
zu lassen. Das stellt nämlich sicher, dass das Schottergerüst vom
Planum bis in den Bereich unterhalb der Schwellen komplett mit Reaktivkunststoff
ausgefüllt wird, so dass zumindest innerhalb der Lastabtragungsbereiche
keine schädlichen Luftsäcke stehen bleiben können,
in denen die Schottersteine lose liegen würden und somit
nicht gegen Drehen und Verschieben stabilisiert wären.
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Durch
die separate Zugabe eines Katalysators oder eines Aktivators, entweder
direkt in den Mischkopf oder in den Dosierstrom einer der Hauptkomponenten
oder in den Nachfüllstrom einer der Reaktivkomponenten
des Reaktivgemisches, ist eine nahezu beliebige Einstellung der
Startzeit des Schäumvorgangs möglich. Das Reaktivgemisch
wird vorzugsweise so eingestellt, dass der Schäumvorgang
mit einer Verzögerung im Bereich von 3 sec bis 30 sec beginnt.
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So
muss die Startzeit bei größeren Schotterbetthöhen,
wie z. B. in Kurven, deutlich länger sein als bei niedrigeren
Schotterbetthöhen. Die Startzeit muss auch länger
sein, wenn die Schotterbettabdeckung nach dem Gemischeintrag erfolgt
und sie kann kürzer sein, wenn die Schotterbettabdeckung
vor dem Einbringen des flüssigen Reaktivgemisches erfolgt.
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Ca.
5 bis 100 sec nach Ende der Startzeit bzw. nach Schäumbeginn
kann die Abdeckung wieder entfernt werden. Bei höher reaktiven
Schaumsystemen nach ca. 5 bis 20 sec, bei sehr langsam reaktiven
Schaumsystemen nach ca. 80 bis 100 sec.
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Da
die Polyurethan-Reaktivkomponente Isocyanat mit Wasser reagiert,
sollten sowohl die Schottersteine als auch das Planum möglichst
trocken sein, um einen einwandfreien chemischen Reaktionsablauf
zu gewährleisten.
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Günstig
ist es, wenn die Schottersteine bereits vor dem Auftragen auf das
Planum trocken sind, genauso wie auch das Planum selbst, und nach
dem Erstellen des Schotterbetts auf dem Planum keinerlei Feuchtigkeit
mehr in das Schotterbett bzw. auf das Planum gelangen kann, z. B.
durch Abdecken des Schotterbetts mit einem Zeltdach. Denkbar ist
zu diesem Zweck auch der Einsatz leichter, mobiler Eisenbahnwagen,
welche im Wesentlichen aus einem Fahrgestell mit einer geeigneten
Abdeckung bestehen. Idealerweise ist die Schäummaschine
jedoch direkt hinter einer Stopfmaschine zum Einfüllen
und Verdichten des getrockneten Schotters angeordnet. Auf diese
Weise kann das Schotterbett planmäßig in einem
definierten, trockenen Zustand ausgeschäumt werden.
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Falls
es jedoch z. B. aus ökonomischen Gründen nachteilig
ist, den Betrieb der Schäummaschine und der Schotterstopfmaschine
in geeigneter Weise logistisch aufeinander abzustimmen, ist in der Regel
eine nachträgliche Trocknung des Schotterbettszweckmäßig.
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Um
einen einwandfreien Schäumprozess sicherzustellen, ist
es weiterhin vorteilhaft, die Schottersteine sowie das Planum vor
dem Einbringen des Reaktivgemisches zu temperieren. Die optimale Temperatur
des auszuschäumenden Schotterbetts liegt im Bereich von
ca. 30 bis 35°C. Das heißt, im Winter, wenn die
Temperaturen im Minusbereich liegen, müssen die Schottersteine
sowie das Planum erwärmt werden, während bei Hochsommertemperaturen
die Schottersteine sowie das Planum gekühlt werden müssten.
Allerdings ist es auch denkbar, relative hohe Temperaturen des auszuschäumenden Schotterbetts
als sogenannte thermische Aktivierung zu nutzen und die chemische
Aktivierung, d. h. den Aktivator- bzw. Katalysatoranteil dementsprechend abzusenken.
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Des
Weiteren wird die oben angegebene Aufgabe durch eine Vorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 19 gelöst. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
umfasst mindestens ein Schienenfahrzeug, das mit einer Verschäumungsanlage
zum Ausschäumen von Hohlräumen im Schottergerüst
eines Schotterbetts versehen ist, wobei der Schaumstoff aus einem
flüssigen Reaktivgemisch gebildet wird, und wobei die Verschäumungsanlage
mindestens eine Mischvorrichtung zum Mischen der Komponenten des
Reaktivgemisches und mindestens einen Austragskanal zum Einbringen
des flüssigen Reaktivgemisches in das Schottergerüst
aufweist. Erfindungsgemäß ist das mindestens eine
Schienenfahrzeug mit mindestens einer beweglichen oder transportablen
Abdeckung zur räumlichen Begrenzung von expandierendern
Schaumstoff versehen. Zudem weist das Schienenfahrzeug mindestens
eine Hebeeinrichtung auf, welche die mindestens eine Abdeckung vor
Abschluss des Aufschäumvorgangs auf oder über
dem Schotterbett platziert und nach Abschluss des Aufschäumvorgangs
entfernt.
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Prinzipiell
ist es möglich, alle Aggregate der Verschäumungsanlage,
die mindestens eine Abdeckung, die der Abdeckung zugeordnete Hebeeinrichtung
sowie gegebenenfalls weitere Zusatzaggregate der erfindungsgemäßen
Vorrichtung auf einem einzigen Schienenfahrzeug unterzubringen.
Das bedingt jedoch genügend groß bemessene Aussparungen
im Boden dieses Schienenfahrzeugs, durch die hindurch die verschiedenen
Funktionen, wie Trocknen, Temperieren relevanter Bereiche des Schotterbetts sowie
des Planums, Einbringen von Reaktivgemisch, Abdeckungen auflegen
bzw. wieder abnehmen, erfolgen können.
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Praktikabler
ist es, die Aggregate der erfindungsgemäßen Vorrichtung
auf zwei, eventuell sogar auf drei Schienenfahrzeugen unterzubringen,
die in einem elektronisch gekoppelten Schäumzug zusammengefasst
sind. So befinden sich z. B. auf einem ersten Schienenfahrzeug Aggregate
zum Trocknen und/oder Temperieren sowie Dosieraggregate der Verschäumungsanlage
mit den zugehörigen Vorratsbehältern, des Weiteren
mindestens ein Hochdruckmischkopf mit einem dazugehörigen
Handhabungsgerät. Auf dem zweiten, folgenden Schienenfahrzeug befinden
sich dann die mindestens eine Hebeeinrichtung für das Auflegen
und Abnehmen der mindestens einen Abdeckung bzw. bei Verwendung
mehrerer Abdeckungen gegebenenfalls eine dazugehörige Stapelung
für die Abdeckungen. Diese Ausführung gilt für
die Verfahrensvariante, bei der die Abdeckungen nach dem Einbringen
des Reaktivgemisches aufgelegt werden.
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Für
die Verfahrensvariante, bei der die Abdeckungen vor dem Einbringen
des Reaktivgemisches aufgelegt werden, befinden sich auf dem ersten Schienenfahrzeug
die Aggregate zum Trocknen und/oder Temperieren, sowie ein Hebeeinrichtung zum
Auflegen der Abdeckungen. Auf dem zweiten Schienenfahrzeug befinden
sich dann die Dosieraggregate mit den Vorratsbehältern
und der mindestens eine Hochdruckmischkopf mit dem dazugehörigen Handhabungsgerät
sowie eine Hebeeinrichtung zum Abnehmen der Abdeckungen.
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Als
Hochdruckmischkopf kann je nach Schwierigkeitsgrad der Mischaufgabe
entweder ein Ein- oder ein Zwei- oder ein Dreischiebermischkopf verwendet
werden. In einem Hochdruckmischkopf werden die Komponenten über
Düsen, welche die Druckenergie in Strömungsenergie
umwandeln, in eine kleine Mischkammer verdüst, in der sie
sich aufgrund ihrer hohen kinetischen Energie miteinander vermischen.
Der Druck der Komponenten beim Eintritt in die Düsen liegt
dabei bei einem absoluten Druck von über 25 bar, bevorzugt
in einem Bereich zwischen 30 bis 300 bar. In der Regel wird die
Mischkammer nach Schussende mechanisch mittels eines Stößels
gereinigt. Es können bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren aber auch Mischköpfe zum Einsatz kommen, die
mit Luft ausgeblasen werden. Der wesentliche Vorteil des Hochdruckmischkopfes
ist darin zu sehen, dass ein solcher Mischkopf wesentlich besser
und ohne Einsatz von Lösungsmitteln nach jedem Schuss gereinigt
werden kann.
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Als
Hochdruckmischköpfe kommen Ein-, Zwei- oder auch Dreischiebermischköpfe
in Frage, die alle selbstreinigend sind. Das heißt, bei
diesen Mischkopfbauarten wird das komplette Misch- und Auslaufsystem
durch Schieber mechanisch von Reaktivgemisch gereinigt, so dass
anschließend keinerlei aufwendige Spül- und Reinigungsvorgänge
mehr erforderlich sind.
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Die
Entscheidung, ob ein Ein-, Zwei- oder Dreischiebermischkopf zum
Einsatz kommt, hängt vom Schwierigkeitsgrad der Mischaufgabe
für das Reaktivgemisch ab. Bei einem leicht zu vermischenden
Rohstoffsystem genügt durchaus ein Einschiebermischkopf,
zum Beispiel der in der PUR- (Polyurethan)-Branche bekannte so genannte „Nutenmischkopf".
Für schwierigere Mischaufgaben wird vorzugsweise ein Zweischieber-Mischkopf,
z. B. der MT-Mischkopf der Fa. Hennecke, verwendet. Für sehr
schwierig zu vermischende Rohstoffsysteme sollte es ein Dreischieber-Mischkopf
sein, z. B. der MX-Mischkopf der Fa. Hennecke. Bei diesem hochwertigen
Mischsystem gibt es einen Steuerschieber für den Mischkammerbereich,
einen Drosselschieber für die Drosselzone und einen separaten
Schieber für den Auslaufbereich. Mit einem solchen Mischkopf sind
nicht nur exzellente Mischungen möglich, auch der Gemischaustrag
ist durch den separaten Auslaufkanal völlig laminar und
spritzfrei.
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Daher
wird bevorzugt ein Hochdruckmischkopf eingesetzt, der einen separaten
Auslaufkanal aufweist, und durch den das Reaktivgemisch laminar und
spritzfrei ausgetragen werden kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abdeckung kraftschlüssig
mit dem Schienenfahrzeug verbunden, wobei die Gewichtskraft des
Schienenfahrzeugs größer ist als die auf die Abdeckung
wirkende Schäumkraft, welche sich aus dem Schäumdruck
und der Fläche ermitteln lässt.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
in schematischer Darstellung:
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1 einen
Abschnitt eines Eisenbahnoberbaus (Gleisoberbaus) in vertikaler
Längsschnittansicht zur Veranschaulichung der dem erfindungsgemäßen
Verfahren zu Grunde liegenden Aufgabenstellung,
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2 und 3 einen
Abschnitt eines Eisenbahnoberbaus (Gleisoberbaus) in vertikaler Längsschnittansicht
zur Veranschaulichung eines ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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4 eine
vertikale Querschnittansicht des Eisenbahnoberbaus der
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3 entlang
der Schnittlinie A-A mit ausgeschäumtem Schotterbett,
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5 und 6 einen
Abschnitt eines Eisenbahnoberbaus in vertikaler Längsschnittansicht zur
Veranschaulichung eines zweiten Ausführungsbeispiels des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
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7 und 8 einen
Abschnitt eines Eisenbahnoberbaus in vertikaler Längsschnittansicht zur
Veranschaulichung eines dritten Ausführungsbeispiels des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
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9 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum Ausschäumen
der Hohlräume im Schottergerüst eines Schotterbetts
mit Reaktivkunststoff, gemäß der in den 2 bis 4 dargestellten
Verfahrensvariante, und
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10 eine
weitere erfindungsgemäße Vorrichtung zum Ausschäumen
der Hohlräume im Schottergerüst eines Schotterbetts
mit Reaktivkunststoff, gemäß der in den 7 und 8 dargestellten
Verfahrensvariante.
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1 veranschaulicht
die dem erfindungsgemäßen Verfahren zu Grunde
liegende Aufgabenstellung. Sie zeigt ein Schotterbett 1 über
einem unebenen Planum 2. Im oberen Bereich des Schotterbetts 1 sind
Schwellen 3 angeordnet, auf denen ein Schienenstrang 4 befestigt
ist. Im linken Bereich dieser schematischen Darstellung ist das
reale Hohlraumvolumen im Verhältnis zum eingetragenen Reaktivgemisch
zu klein, da die reale Schotterbetthöhe deutlich kleiner
ist als die kalkulierte Schotterbetthöhe H. Das hat zum Überschäumen
der linken Schwelle 3 und dem linken Schienenbereich geführt.
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Im
rechten Bereich des Schemas ist das reale Hohlraumvolumen im Verhältnis
zum eingetragenen Reaktivgemisch zu groß, da die reale
Schotterbetthöhe deutlich größer ist
als die kalkulierte Schotterbetthöhe H. Das hat zu einem
zu niedrigen Schaumschlot geführt, der die rechte Schwelle 3 erst gar
nicht erreicht hat, so dass die Schottersteine über dem
zu niedrigen Schaumschlot nicht stabilisiert sind.
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In
der Mitte zwischen den beiden verunglückten Schaumschloten
ist zum Vergleich ein korrekter Schaumschlot dargestellt, der vom
Planum bis in den unteren Bereich der mittleren Schwelle 3 führt
und so eine einwandfreie Stabilisierung dieses Schotterbereichs
bewirkt.
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Die 2 und 3 zeigen
schematisch den prinzipiellen Ablauf des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
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Über
einem Planum 2 befindet sich ein Schotterbett 1,
wobei im oberen Bereich des Schotterbetts 1 Schwellen 3 angeordnet
sind, auf denen wiederum Schienen 4 befestigt sind. 2 zeigt
weiterhin einen Mischkopf 5, bei dem es sich vorzugsweise
um einen Hochdruckmischkopf handelt, zu dem Reaktivkomponenten 6, 7 dosiert
gefördert und dort vermischt werden. Das aus dem Mischkopf 5 ausgetragene
flüssige Reaktivgemisch 8 wird frei fließend
auf die Oberfläche 9 des Schotterbetts 1 aufgetragen.
Es fließt durch das Schottergerüst 10 hindurch
bis zum Planum 2. Das flüssige Reaktivgemisch
wandelt sich in einen Schaumstoff 11, vorzugsweise in Polyurethan-Schaumstoff
um (siehe auch 3 und 4). Der
Aufschäumvorgang beginnt jedoch nicht unmittelbar nach
Austrag aus dem Mischkopf 5, sondern zeitverzögert.
Hierzu wird den Reaktivkomponenten 6, 7 ein geeigneter
Katalysator oder Aktivator zugegeben. Dies erfolgt durch separate
Zugabe des Katalysators oder Aktivators entweder direkt in den Mischkopf 5 oder
in den Dosierstrom einer der Hauptkomponenten oder in den Nachfüllstrom
einer der Reaktivkomponenten des Reaktivgemisches 8. Das
Reaktivgemisch wird durch Zugabe des Katalysators oder Aktivators
vorzugsweise so eingestellt, dass der Schäumvorgang mit
einer Verzögerung im Bereich von 3 sec bis 30 sec beginnt. Der
Aufschäumvorgang kann beispielsweise nach Ablauf einer
Zeit von ca. 15 sec einsetzen.
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Denkbar
ist aber auch der Einsatz von fertigen Formulierungen, bei denen
der Katalysator oder Aktivator in einer der Hauptkomponenten, bevorzugt der
Polyolkomponente eingemischt ist.
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Unmittelbar
nach Einbringen des Reaktivgemisches 8 wird der Hochdruckmischkopf 5 in
seine Nullposition (Nichtgebrauchsstellung) zurückgefahren
(in der Zeichnung nicht dargestellt) und eine Abdeckung 12 mittels
eines Handhabungsgeräts (vergleiche auch 9)
zwischen den Schwellen 3 unmittelbar auf das Schotterbett 1 platziert.
Die Abdeckung 12 ist flexibel und kann sich somit an eventuelle
Unebenheiten der Schotterbettoberfläche anpassen. Um dem
durch den aufsteigenden Schaum entstehenden Schäumdruck
von ca. 0,01 bar entgegenzuwirken und die Abdeckung 12 sicher
in ihrer Position auf dem Schotterbett 1 zu fixieren, wird
sie beispielsweise durch ein Luftkissen (in der Zeichnung nicht
dargestellt) abgestützt, welches in einem Gehäuse
angeordnet ist, das wiederum von den Schienen 4 gehalten
wird. Zumindest die Unterseite der Abdeckung 12 ist mit
einer Antihaftbeschichtung versehen.
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Die
Startzeit des Aufschäumvorgangs ist auf ca. 15 sec eingestellt
worden, um einerseits dem Reaktivgemisch 8 zu ermöglichen,
bis zum Planum 2 durchfließen, und andererseits
um Zeit zu haben, den Hochdruckmischkopf 5 in seine Nullposition
zu fahren (ca. 6 bis 7 sec), und weiterhin um Zeit zu haben für
das Auflegen der Abdeckung 12 (ca. 6 bis 7 sec). Die kalkulatorisch
verbleibende 1 sec ist neben der Steigzeit des Schaums von ca. 4
bis 5 sec vom Planum 2 bis zu Abdeckung 12 zunächst
einmal eine Zeitreserve. Mit steigender Produktionserfahrung kann
selbstverständlich die Reservezeit minimiert werden. Ca.
80 sec nach Ende der Startzeit bzw. nach Schäumbeginn kann
die Abdeckung 12 wieder entfernt werden.
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In 3 ist
zu erkennen, dass die Schwellen 3 in Ergänzung
zu der Abdeckung 12 genutzt werden, um den beim Aufschäumen
sich ausdehnenden Schaumstoff 11 räumlich zu begrenzen.
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4 zeigt
schematisch einen Schnitt A-A durch 3. Dabei
wird deutlich, dass das Schotterbett 1 an seiner Oberfläche
hermetisch in Z-Richtung durch die Abdeckung 12 abgedichtet
ist. Die Abdeckung 12 deckt dabei auch die seitlichen abfallenden Bereiche
des Schotterbetts 1 ab. Überschüssiger Schaum
kann somit nur innerhalb des Schotterbetts in X- und Y-Richtung
ausweichen, ein Vorzug, der die Wirtschaftlichkeit des erfindungsgemäßen
Verfahrens verdeutlicht.
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Die 5 und 6 zeigen
schematisch eine Verfahrensvariante zum erfindungsgemäßen Verfahren. Über
einem Planum 2 befindet sich ein Schotterbett 1,
wobei im oberen Bereich des Schotterbetts 1 Schwellen 3 angeordnet
sind, auf denen wiederum Schienen 4 befestigt sind. 5 zeigt
weiterhin zwei Hochdruckmischköpfe 5, zu denen
Reaktivkomponenten 6, 7 dosiert gefördert
und dort vermischt werden. Das aus den beiden Hochdruckmischköpfen 5 zeitgleich
ausgetragene, flüssige Reaktivgemisch 8 wird beidseitig
neben der Schwelle 3 frei fließend auf die Oberseite 9 des
Schotterbetts 1 aufgetragen. Das Reaktivgemisch 8 fließt
durch das Schottergerüst 10 hindurch bis zum Planum 2 und
bildet dort nach Ablauf einer gewissen Zeit Schaumstoff 11,
der durch das Schottergerüst zur Schotterbettoberseite 9 hin
aufsteigt (siehe auch 6); wobei die Startzeit für
den Aufschäumvorgang in diesem Beispiel auf ca. 9 sec.
eingestellt worden ist.
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Unmittelbar
nach dem Gemischeintrag werden die beiden Hochdruckmischköpfe 5 in
ihre Nullposition zurückgefahren (in der Zeichnung nicht
dargestellt). Anschließend wird mittels eines Handhabungsgeräts
zu beiden Seiten der Schwelle 3 eine zweiteilige Abdeckung 12 auf
das Schotterbett 1 aufgelegt. Die beiden Teile 12.1, 12.2 der
Abdeckung werden durch Riegel 12.3 zusammengehalten, welche
die betreffende Schwelle 3 überbrücken
bzw. sich auf dieser abstützen. Die Abdeckung 12 erstreckt
sich quer zum Schienenverlauf in etwa über die Spurbreite
der Schienen 4. Längs zum Schienenverlauf hat
jedes der beiden Teile 12.1, 12.2 der Abdeckung 12 eine
Breite von mindestens ca. 200 mm. Die Abdeckung 12 ist
eigenschwer und hat ein spezifisches Flächengewicht von
mindestens ca. 0,012 kg/cm2, um dem durch
den aufsteigenden Schaum 11 entstehenden Schäumdruck
von 0,01 bar entgegenzuwirken. Die Abdeckung 12 weist an
ihrer Unterseite eine Antihaftbeschichtung, z. B. eine Trennfolie
auf, die ein Ankleben des Schaumstoffs 11 an der Abdeckung 12 verhindert.
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In 6 ist
wiederum zu erkennen, dass die betreffende Schwelle 3 in
Ergänzung zur Abdeckung 12 genutzt wird, um den
beim Aufschäumen expandierenden Schaumstoff 11 räumlich
zu begrenzen.
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Der
wesentliche Unterschied zu der in den 2, 3 und 4 dargestellten
Verfahrensvariante besteht darin, dass lediglich die Hohlräume
in dem Schottergerüst 10 ausgeschäumt
werden, die sich innerhalb des Lastabtragungsbereiches 13 unterhalb
der Schwellen 3 befinden.
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Auf
diese Weise ist es möglich, den Gemischeintrag an Reaktivkunststoff
um ca. 30% zu reduzieren, bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen
wie in dem in den 2, 3 und 4 dargestellten
Beispiel, d. h. bei ansonsten gleicher Schotterbetthöhe
und gleichem spezifischem Hohlraumvolumen zwischen den Schottersteinen.
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Die
Startzeit für das Reaktivgemisch beträgt in diesem
Beispiel ca. 9 sec. Das ist ca. 6 sec kürzer als in dem
in den 2, 3 und 4 dargestellten
Beispiel, weil einerseits die Gemischmenge um ca. 30% geringer ist
und demzufolge auch die Zeit, die benötigt wird, um das
Reaktivgemisch 8 bis zum Planum 2 durchfließen
zu lassen (ca. 4 bis 5 sec) und andererseits die Zeit für
das Auflegen der Abdeckung 12 ebenfalls kürzer
ist (ca. 3 bis 4 sec), weil die Abdeckung 12 gemäß 6 wesentlich
einfacher zu handhaben ist.
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Da
in diesem Beispiel eine kürzere Startzeit und somit ein
höher reaktives Schaumsystem möglich sind, kann
auch die Aushärtezeit für den Reaktivkunststoff
reduziert werden. Somit kann die Abdeckung 12 bereits ca.
60 sec. nach Ende der Startzeit bzw. nach Schäumbeginn
wieder entfernt werden.
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Die 7 und 8 zeigen
schematisch weitere Verfahrensvarianten zum erfindungsgemäßen
Verfahren. Gleiche Zahlen in den 7 und 8 wie
in den 2, 3 und 4 bzw. 5 und 6 kennzeichnen
auch jeweils gleichartige Elemente. In den 7 und 8 sind
gegenüber den 2, 3 und 4 bzw. 5 und 6 zwei
weitere Verfahrensvarianten dargestellt.
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Die
erste Variante besteht darin, dass die Abdeckung 12 vor
dem Einbringen des Reaktivgemisches über dem Schotterbett 1 platziert
wird (siehe 7) und das Reaktivgemisch 8 frei
fließend durch eine Öffnung 14 in der
Abdeckung 12 eingetragen wird und die Öffnung 14 anschließend
wieder mit einem automatisch betätigten Verschlusselement 15 verschlossen
wird (siehe 8). Auf diese Weise ist es möglich,
die Startzeit um ca. 5 bis 6 sec, bei ansonsten völlig
gleichen Parametern gegenüber der in den 2, 3 und 4 dargestellten
Verfahrensweise, zu verkürzen, nämlich um die
Zeit, die benötigt wird, um die Abdeckung aufzulegen.
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Da
diese Verfahrensweise somit ein noch höher reaktives Schaumsystem
ermöglicht, kann auch die Aushärtezeit für
den Reaktivkunststoff deutlich reduziert werden. Somit kann die
Abdeckung 12 bereits nach ca. 40 sec wieder entfernt werden.
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Die
in den 7 und 8 dargestellte zweite Variante
besteht nun darin, dass die Abdeckung 12 nicht auf das
Schotterbett 1 gelegt wird, sondern mit Abstand zur Oberseite 9 des
Schotterbetts 1 platziert wird. Der Abstand zwischen der
Unterseite der Abdeckung 12 und der Oberseite 9 des Schotterbetts 1 kann
im Bereich von 0,5 cm bis 10 cm, vorzugsweise im Bereich von 0,8
cm bis 8 cm liegen. Besonders bevorzugt ist dabei ein Abstand im Bereich
von 1 cm bis 5 cm. Das ist möglich, weil beispielhaft außen
an dem biegesteifen, plattenförmigen Körper der
Abdeckung 12 Halteelemente 12.4 angebracht sind,
mit denen die Abdeckung 12 an den Schwellen 3 aufgehangen
wird. Das hat den Vorteil, dass über dem Schotterbett 1 eine
dichte Kunststoffoberfläche 11.1 entsteht, die
das Schotterbett 1 gegen jegliche Verschmutzung, aber auch
gegen Regenwasser und letztendlich auch gegen Einwirkungen durch
frierende Nässe schützt. Unter Berücksichtigung
der Toleranzen des im Wesentlichen gleichmäßigen
Abstandes zwischen den aufeinanderfolgenden Schwellen 3 ist
der plattenförmige Körper der Abdeckung 12 so
dimensioniert, dass er mit Spiel von weniger als 40 mm, vorzugsweise
weniger als 30 mm, besonders bevorzugt weniger als 20 mm zwischen
zwei benachbarten Schwellen 3 platzierbar ist. Auch die
Abdeckung 12 gemäß den 7 und 8 weist
an ihrer Unterseite eine Antihaftbeschichtung, z. B. eine Trennfolie
auf, die ein Ankleben des Schaumstoffs 11 an der Abdeckung
verhindert.
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9 zeigt
beispielhaft, schematisch eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Ausschäumen der Hohlräume im Schottergerüst 10 eines
Schotterbetts 1 mit Reaktivkunststoff, z. B. mit Polyurethan. Über
einem Planum 2 befindet sich ein Schotterbett 1,
in dessen oberem Bereich Schwellen 3 angeordnet sind, auf
denen wiederum Schienen 4 befestigt sind. Auf dem Schienenstrang
befindet sich ein Schäumzug, bestehend aus zwei Schienenfahrzeugen 17.1, 17.2,
die mittels eines Zentralrechners 18 elektronisch gekoppelt
sind. Auf dem ersten Schienenfahrzeug 17.1 befindet sich
neben dem Antrieb 19 für dieses Schienenfahrzeug 17.1 ein
Aggregat 20 zum Temperieren des Planums 2 sowie
der Schottersteine 21 auf ca. 35°C. Das Aggregat 20 umfasst
neben einer Heizeinrichtung (nicht näher gezeigt) zum Erwärmen
des Schotterbetts 1 bei niedrigen Außentemperaturen,
wie etwa im Winter herrschen, vorzugsweise auch eine Kühleinrichtung
(ebenfalls nicht näher gezeigt) zum Kühlen des
Schotterbetts 1 bei hohen Außentemperaturen.
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Die
Schottersteine 21 sind in diesem Beispiel in getrocknetem
Zustand angeliefert worden und durch einen separaten Arbeitszug
(in der Zeichnung nicht dargestellt) auf das bereits vorgetrocknete
Planum 2 aufgetragen worden. Über das nunmehr
trockene Schotterbett 1 sowie das trockene Planum 2 ist dann
ein mobiles Zeltdach 22 platziert worden, so dass sowohl
Schotterbett 1 als auch Planum 2 vor Witterungseinflüssen
geschützt sind.
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Im
Falle eines feuchten Schotterbetts 1 befindet sich auf
dem ersten Schienenfahrzeug 17.1 oder einem dem ersten
Schienenfahrzeug 17.1 vorausfahrenden dritten Schienenfahrzeug
(nicht gezeigt) mindestens eine Heizeinrichtung zum Trocknen des
Schotterbetts 1 sowie des Planums 2.
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Auf
dem ersten Schienenfahrzeug 17.1 befinden sich weiterhin
die Dosieraggregate 23 mit den zugehörigen Vorratsbehältern
sowie den hydraulisch verbindenden Leitungen (nicht dargestellt)
für ein Polyol, ein Isocyanat sowie einen Katalysator,
des Weiteren ein Hochdruckmischkopf 5 mit zugehörigem Mischkopf-Handhabungsgerät 24.
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Das
in das Schotterbett 1 eingetragene Reaktivgemisch 8 hat
eine Startzeit von ca. 15 sec, um genügend Zeit zu haben,
um einerseits das Reaktivgemisch bis zum Planum 2 durchfließen
zu lassen bzw. den Hochdruckmischkopf 5 in seine Nullposition zu
fahren und um andererseits nach dem Gemischeintrag und dem Wegfahren
des Hochdruckmischkopfs noch die Abdeckung 12 auflegen
zu können.
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Auf
dem zweiten Schienenfahrzeug 17.2 befinden sich neben dem
Antrieb 19 für dieses Schienenfahrzeug eine Stapelung 25 für
eine Mehrzahl von Abdeckungen 12 sowie je ein Handhabungsgerät
(Hebeeinrichtung) 26, 27 zum Platzieren der Abdeckungen 12 auf
dem Schotterbett 1 sowie zum Abnehmen der Abdeckungen 12.
Der Stapelung 25 ist ein Sensor (nicht gezeigt) zugeordnet,
der das Vorhandensein von Abdeckungen 12 im Bereich der
Stapelung erfasst.
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Die
Abdeckungen 12 werden zwischen den Schwellen 3 auf
das Schotterbett 1 aufgelegt. Sie sind eigenschwer, um
so dem Schäumdruck von ca. 0,01 bar entgegenwirken zu können.
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Sämtliche
Aggregate bzw. Einrichtungen 19, 20, 23, 24, 5, 25, 26, 27 kommunizieren über
Impulsleitungen mit dem Zentralrechner 18, sodass ein vollautomatischer
Betrieb erfolgen kann.
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Ca.
75 sec nach Ende der Startzeit bzw. nach Schäumbeginn kann
die nach dem Einbringen des Reaktivgemisches aufgelegte Abdeckung 12 wieder
entfernt werden und auf der Stapelung 25 zwischengelagert
werden.
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10 veranschaulicht
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Ausschäumen der Hohlräume im Schottergerüst eines
Schotterbetts 1 mit Reaktivkunststoff, z. B. mit Polyurethan.
Die in 10 dargestellte Vorrichtung ist
zur Ausführung der in den 7 und 8 dargestellten
Verfahrensvariante vorgesehen.
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Auch
in diesem Fall umfasst die Vorrichtung zwei einen Schäumzug
bildende Schienenfahrzeuge 17.1, 17.2, die mittels
eines Zentralrechners 18 elektronisch gekoppelt sind. Auf
dem ersten Schienenfahrzeug 17.1 befindet sich neben dem
Antrieb 19 für dieses Schienenfahrzeug ein Aggregat 20 zum
Temperieren der Schottersteine 21 sowie des Planums 2 auf
eine Prozesstemperatur von ca. 30 bis 35°C. Das Aggregat 20 umfasst
neben einer Heizeinrichtung zum Erwärmen des Schotterbetts 1 bei
Außentemperaturen unterhalb der gewünschten Prozesstemperatur
von ca. 30 bis 35°C vorzugsweise auch eine Kühleinrichtung
(nicht gezeigt), mit der das Schotterbett 1 bei einer höheren
Temperatur als der gewünschten Prozesstemperatur gegebenenfalls
gekühlt werden kann.
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Die
Schottersteine 21 sind auch in diesem Beispiel in getrocknetem
Zustand angeliefert worden und durch einen separaten Arbeitszug
(nicht gezeigt) auf das bereits vorgetrocknete Planum 2 aufgetragen und
verdichtet worden. Über das trockene Schotterbett 1 sowie
das trockene Planum 2 ist anschließend wiederum
ein mobiles Zeltdach 22 angeordnet worden, um das Schotterbett 1 und
das Planum 2 vor Witterungseinflüssen zu schützen.
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Im
Falle eines feuchten Schotterbetts 1 befindet sich auf
dem ersten Schienenfahrzeug 17.1 oder einem dem ersten
Schienenfahrzeug 17.1 vorausfahrenden dritten Schienenfahrzeug
(nicht gezeigt) eine Heizeinrichtung, mittels der das Schotterbett 1 und
das Planum 2 getrocknet werden.
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Auf
dem ersten Schienenfahrzeug 17.1 befinden sich ferner eine
Stapelung 25 mehrerer Abdeckungen 12 sowie eine
Hebeeinrichtung 26 zum Platzieren der Abdeckungen 12 oberhalb
des Schotterbetts 1.
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Die
Abdeckungen 12 werden vor dem Einbringen von flüssigem
Reaktivgemisch 8 oberhalb des Schotterbetts 1 platziert.
Sie sind jeweils aus einem biegesteifen, plattenförmigen
Körper gebildet, der so dimensioniert ist, dass er mit
Spiel von weniger als 20 mm zwischen zwei benachbarten Schwellen 3 platzierbar
ist. Jede vier Abdeckungen 12 ist mit Halteelementen 12.4 versehen,
die gegenüber den Längsseiten ihres plattenförmigen
Körpers seitlich vorstehen. Mit diesen Halteelementen 12.4 kann
die jeweilige Abdeckung 12 auf zwei benachbarten Schwellen 3 aufgelegt
werden, so dass die Unterseite ihres plattenförmigen Körpers
gegenüber der Oberseite 9 des Schotterbetts 1 beabstandet
ist. Die Abdeckung 12 weist ferner eine Durchgangsöffnung 14 zur
Hindurchleitung von flüssigem Reaktivgemisch 8 in
das Schottgerüst und ein der Durchgangsöffnung
zugeordnetes Verschlusselement 15 auf. Das Verschlusselement 15 ist
vorzugsweise in der Abdeckung 12 integriert und wird mittels
der Hebeeinrichtung 26 und/oder mittels eines Auslaufstutzens
am (Mischkopf 5 einer Verschäumungsanlage betätigt,
so dass die Durchgangsöffnung 14 in der Abdeckung 12 geöffnet
und wieder geschlossen wird.
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Auf
dem zweiten Schienenfahrzeug 17.2 befinden sich Dosieraggregate 23 mit
den zugehörigen Vorratsbehältern und hydraulisch
verbindende Leitungen (nicht dargestellt) für ein Polyol,
ein Isocyanat und einen Katalysator, und des Weiteren ein Hochdruckmischkopf 5 mit
zugehörigem Mischkopf-Handhabungsgerät 24.
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Außerdem
befindet sich auf dem zweiten Schienenfahrzeug 17.2 eine
Hebeeinrichtung 27, die die oberhalb des Schotterbetts 1 platzierten
Abdeckungen 12 nach Abschluss des Aufschäumvorgangs
wieder aufnimmt und auf diesem Schienenfahrzeug auf einem Stapel 25' ablegt.
Die beiden Schienenfahrzeuge 17.1, 17.2 sind vorzugsweise
mit einer weiteren Fördervorrichtung (nicht gezeigt), beispielsweise
einem Förderband, einem Rollenband oder einer Rutsche ausgerüstet,
welches/welche die mit der Hebeeinrichtung 27 aufgenommenen
Abdeckungen 12 von dem zweiten Schienenfahrzeug 17.2 zu
der Stapelung 25 des ersten Schienenfahrzeugs 17.1 transportiert
bzw. leitet.
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Die
in den 9 und 10 schematisch dargestellten
Verschäumungsanlagen können nach einer weiteren
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung zudem einen oder mehrere
Sensoren (nicht gezeigt) zum Erfassen von auf dem Schotterbett 1 vorgesehenen
Einbringungsstellen für das flüssige Reaktivgemisch 8 aufweisen.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung besteht darin, dass das Schienenfahrzeug 17.1 mit
mindestens einem geophysikalischen Messgerät (nicht gezeigt)
zur Ermittlung der örtlichen Höhe des Schotterbetts 1 an der
Einbringungsstelle des Reaktivgemisches 8 ausgerüstet
ist, wobei ein Rechner oder der Zentralrechner 18 die Menge
des einzubringenden Reaktivgemisches 8 in Abhängigkeit
der ermittelten Schotterbetthöhe regelt.
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Sämtliche
Aggregate dieser Vorrichtung sind über Impulsleitungen
an dem Zentralrechner 18 angeschlossen, der die Aggregate
vollautomatisch steuert.
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Die
Ausführung der Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr sind
weitere Varianten möglich, die auch bei abweichender Ausgestaltung
von der in den beiliegenden Ansprüchen angegebenen Erfindung
Gebrauch machen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 2063727
A1 [0005, 0006, 0040]
- - EP 1619305 A2 [0007, 0040]
- - DE 2448978 A1 [0007, 0040]
- - US 3942448 [0007, 0040]