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DE102007056458A1 - Steckkontaktgehäuse mit einem Rastarm zur Gehäuseverriegelung mit einem Gegensteckgehäuse - Google Patents

Steckkontaktgehäuse mit einem Rastarm zur Gehäuseverriegelung mit einem Gegensteckgehäuse Download PDF

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DE102007056458A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Steckkontaktgehäuse mit einem Rastarm zur Gehäuseverriegelung mit einem Gegenkontaktgehäuse, wobei der Rastarm in der Steckrichtung ausgebildet ist und ein Rastelement aufweist, das bei hergestellter Steckverbindung mit einem am Gegenkontaktgehäuse angeformten Gegenrastelement in Eingriff steht und zur Entriegelung betätigt wird. Sie löst die Aufgabe, ein derartiges Steckkontaktgehäuse aufwandsreduziert herzustellen und dabei so zu gestalten, dass dieses erleichtert entriegelbar ist. Dazu ist am Rastarm (3) im Abstand von dessen Anformungsbereich am Steckkontaktgehäuse (1) eine Entriegelungshilfe (9) angeformt und dabei über wenigstens eine Sollbruchverbindung (14) mit dem Rastarm (3) verbunden, die durch eine Beaufschlagung der Entriegelungshilfe (9) mit einer Betätigungskraft (F) lösbar ist. Nach dem Lösen der Entriegelungshilfe (9) ist diese in eine den Rastarm (3) untergreifende Position verbringbar und in Richtung auf den Anformungsbereich verschiebbar und bildet einen den Rastarm (3) verlängernden Betätigungshebel (10) aus.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Steckkontaktgehäuse mit einem Rastarm zur Gehäuseverriegelung mit einem Gegensteckgehäuse, insbesondere ein Steckkontaktgehäuse für eine HF-Winkelsteckverbindung mit einem frei drehbaren Leitungsabgang quer zur Steckrichtung für beengte Bauraumverhältnisse, vorzugsweise für den Fahrzeugbau.
  • Steckverbindungen mit Verriegelungseinrichtungen für die Steckkontakte und die Steckgehäuse zur Erhöhung der Zuverlässigkeit derselben werden insbesondere dort eingesetzt, wo die Steckverbindungen Erschütterungen und Vibrationen ausgesetzt sind, die die Zuverlässigkeit der elektrischen Verbindungen gefährden können. Eine Steckverbindung mit einer Gehäuseverriegelungseinrichtung ist aus der DE 196 09 522 A1 bekannt. Diese weist eine an dem einen Steckergehäuse angeordnete Rastnase, einen an dem anderen Steckergehäuse angeordneten und mit der Rastnase zusammenwirkenden Verriegelungsarm (Rastarm) sowie einen auf diesem in dessen Längsrichtung verschiebbaren Schieber als Verriegelungsarmsicherung auf, der den Verriegelungsarm in einer vorgeschobenen Stellung verlängert und in dieser in eine Lasche eingreift, so dass die Verrastung des Verriegelungsarmes mit der Rastnase gesichert ist. Dabei liegt die Betätigungsrichtung der Gehäuseverriegelungseinrichtung in der Steckrichtung. Es wird als nachteilig angesehen, dass die Gehäuseverriegelungseinrichtung als separate Einzelteileinrichtung hergestellt und montiert werden muss.
  • Bei einer in der DE 10 2005 002 261 A1 beschriebenen Steckverbindung sind ein verschiebbares Verriegelungsglied als Zusatzverriegelungseinrichtung (Montagequittung oder roter Nagel genannt) für die Gehäuseverriegelung und ein quer zur Steckrichtung verschiebbares Sekundärverriegelungselement im unverriegelten Zustand einstückig miteinander verbunden und im verriegelten Zustand voneinander getrennt, wobei deren Position im Verbund zueinander durch die Anordnung der Sekundärverriegelung und der Gehäuseverriegelung am Steckergehäuse bestimmt ist. Das Verriegelungsglied und das Sekundärverriegelungselement sind durch wenigstens einen Sollbruchsteg miteinander verbunden, der zur Gehäuseverriegelung aufgebrochen wird, so dass das Verriegelungsglied gegenüber dem Sekundärverriegelungselement verschiebbar ist.
  • Gegenstand der DE 103 46 367 A1 2004.04.29 ist ein freidrehbarer HF-Winkelsteckverbinder mit einem in einem (Steckkontakt-)Gehäuse kleiner Baulänge drehbar gelagerten Steckkontakt, insbesondere für beengte Bauraumverhältnisse. Mit dem Winkelsteckverbinder und einem entsprechenden Gegensteckkontakt wird eine Steckverbindung reduzierter Baulänge hergestellt. Das Steckkontaktgehäuse ist mit einem in der Steckrichtung ausgebildeten Rastarm mit einer Rastöffnung versehen, der mit einer am Gegensteckkontaktgehäuse (Gegenkontaktgehäuse) angeformten Rastnase in Eingriff bringbar und dadurch mit diesem verriegelbar ist. Wegen der kurzen Baulänge des Steckkontaktgehäuses ist der Rastarm ebenfalls kurz, so dass dessen Lösen aus der Rastverbindung (Entriegelung) problematisch ist. Der Rastarm ist mit einer in der Steckrichtung verschiebbaren Montagequittung versehen, die zur Erleichterung der Entriegelung auf der Entriegelungsseite über den Rastarm hinaus verlängert und zu einem als Entriegelungshilfe dienenden Hebel ausgebildet ist, so dass durch ein Herunterdrücken desselben der Rastarm erleichtert von der Rastnase lösbar ist. Die Montagequittung ist ein separates Bauteil, das auch mit entsprechendem Aufwand separat hergestellt werden muss.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Steckkontaktgehäuse mit einem Rastarm zur Gehäuseverriegelung mit einem Gegenkontaktgehäuse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufwandsreduziert herzustellen und dabei so zu gestalten, dass dieses erleichtert entriegelbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Steckkontaktgehäuse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Die Erfindung darin, dass an dem in der Steckrichtung ausgebildeten Rastarm eines Steckkontaktgehäuses eine Entriegelungshilfe angeformt und über wenigstens eine Sollbruchverbindung mit diesem verbunden ist, wobei die Sollbruchverbindung durch eine Kraftbeaufschlagung der Entriegelungshilfe lösbar ist und diese nach dem Aufbrechen der Sollbruchverbindung den Rastarm verschiebbar untergreift. Durch ein Verschieben desselben zur Entriegelungsseite hin wird der Rastarm entriegelungsseitig (leitungsanschlussseitig) verlängert und bildet einen die Entriegelung erleichternden Betätigungshebel. Das mit der Entriegelungshilfe versehene Steckkontaktgehäuse ist damit einstückig in einem Spritzverfahren herstellbar, wodurch ein erheblicher Herstellungs- und auch ein erheblicher Montageaufwand entfallen, und das Steckkontaktgehäuse ist platzsparend einsetzbar, da die Entriegelungshilfe dasselbe im gesteckten und verriegelten Zustand nicht überragt und die mit diesem verbundene Leitung frei drehbar ist. Zudem ist das Steckkontaktgehäuse servicefreundlich.
  • Der Rastarm ist dabei vorteilhaft leitungsanschlusseitig angeformt und schließt bündig mit der leitungsanschlusseitigen (entriegelungsseitigen) Gehäusewandung ab, ist im Abstand vom Steckkontaktgehäuse abgewinkelt und parallel zu diesem in vom Leitungsanschluss wegweisender Richtung erstreckt. Dabei kann der Rastarm einen prismen- oder trapezförmigen Quer schnitt haben und mit einer Rastöffnung für eine am Gegenkontaktgehäuse angeordnete Rastnase versehen sein.
  • Die angeformte Entriegelungshilfe kann brückenartig an dem Rastarm angeordnet sein, diesen quer zu dessen Längserstreckung überspannen und eine nach der Entriegelungsseite erstreckte Betätigungszunge aufweisen, wobei die Verbindung mit dem Rastarm vermittels zweier von der Betätigungszunge abstehender und elastisch spreizbarer Halterungsarme gegeben ist. Deren innenseitige Entkanten sind dabei mit den dem Steckkontaktgehäuse abgewandten Längskanten des Rastarmes sollbruchverbunden. Zudem weisen die Rastarme innenseitig Vorsprünge auf, die nach dem Lösen der Sollbruchverbindung infolge einer Druckausübung auf die Entriegelungshilfe und einer zugleich veranlassten Bewegung derselben in Richtung auf das Steckkontaktgehäuse zu bei elastischem Aufspreizen der Halterungsarme in eine den Rastarm untergreifende Position gelangen. Anschließend wird das Entriegelungselement in Richtung auf den Leitungsanschluss, zugleich Entriegelungsseite, verschoben, wodurch die Betätigungszunge den Rastarm verlängert und als Hebel wirkt.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
  • 1: ein Steckkontaktgehäuse eines HF-Winkelsteckers mit einem Rastarm und mit einem mit diesem steckverbindbaren Gegenkontaktgehäuse,
  • 2: eine am Steckkontaktgehäuse anformbare Entriegelungshilfe,
  • 3: das Steckkontaktgehäuse mit der einstückig am Rastarm angeformten Entriegelungshilfe,
  • 4a: eine Seitenansicht des mit der Entriegelungshilfe versehenen Rastarmes,
  • 4b: einen Schnitt IV-IV durch die Anordnung,
  • 5a: eine Seitenansicht der Anordnung nach einer Druckausübung auf die Entriegelungshilfe,
  • 5b: einen Schnitt V-V durch die Anordnung,
  • 6a: eine Seitenansicht der Anordnung nach einem Verschieben der Entriegelungshilfe in eine Entriegelungsposition und
  • 6b: einen Schnitt VI-VI durch die Anordnung.
  • 1 zeigt, dass am Steckkontaktgehäuse 1 aus einem formstabilen elastischen Kunststoff, das eine Öffnung 2 für einen Leitungsanschluss aufweist, ein im Querschnitt prismenförmiger Rastarm 3 mit einer Rastöffnung 4 angeordnet ist, der in Richtung auf ein mit diesem verbindbares Gegenkontaktgehäuse 5 mit einer Rastnase 6 als Gegenrastelement erstreckt ist, wobei das Steckkontaktgehäuse 1 unter dem Rastarm 3 eine langgestreckte Ausnehmung 7 zur Aufnahme der Rastnase 6 aufweist. Bei hergestellter Steckverbindung steht die Rastöffnung 4 mit der Rastnase 6 im Eingriff und verriegelt die beiden Gehäuse 1 und 5 aneinander. Der Rastarm 3 ist bündig zur leitungsanschlussseitigen Stirnfläche 8 am Steckkontaktgehäuse 1 angeformt, im Abstand (a, 4) von diesem (1) um 90° abgewinkelt und parallel zu diesem in der Steckrichtung (Pfeil) erstreckt.
  • Zum Entriegeln muss der Rastarm 3 angehoben bzw. um seinen Anformungsbereich so weit elastisch nach oben gebogen werden, bis die Rastnase 6 außer Eingriff mit der Rastöffnung 4 gerät. Dazu dient eine Entriegelungshilfe 9, die in der 2 als Einzelheit dargestellt ist und die aus einer parallel zum Rastarm 3 ausgebildeten Betätigungszunge 10 und zwei von dieser zum Rastarm 3 zu abstehenden und elastisch spreizbaren Halterungsarmen 11 gebildet ist. Diese Entriegelungshilfe 9 wird bei der Herstellung des Steckkontaktgehäuses 1 in einem Spritzwerkzeug einstückig an dieses (1) angeformt und dabei derart am Rastarm 3 positioniert, dass diese (9) das Steckkontaktgehäuse 1 nicht überragt, was 3 zeigt. Die Anformung am Rastarm 3 erfolgt an dessen dem Steckkontaktgehäuse 1 abgewandten Längskanten 12, wobei die innenseitigen Endkanten 13 des freien Endes des jeweiligen Halterungsarmes 11 stoffschlüssig mit der jeweiligen Längskante 12 verbunden werden und Sollbruchstellen 14 ausbilden, wie insbesondere in 4b zu erkennen ist. An den Halterungsarmen 11 sind innenseitig Vorsprünge 15 angeformt, die nach dem Rastarm 3 zu angeschrägt sind und dabei mit der Schräge S des prismenförmig gestalteten Rastarmes 3 korrespondieren.
  • Soll nun eine mit dem Steckkontaktgehäuse 1 und dem Gegenkontaktgehäuse 5 gebildete Steckverbindung gelöst werden, so wird die in den 4a und 4b gezeigte Entriegelungshilfe 9 druckkraftbeaufschlagt (F, 5a und b), wodurch die beiden Sollbruchstellen brechen und die Entriegelungshilfe 9 in Richtung auf das Steckkontaktgehäuse 1 zu gedrückt wird. Dabei werden die beiden Halterungsarme 11 elastisch gespreizt, bis diese mit ihren Vorsprüngen 15 unter den Rastarm 3 gelangen und diesen untergreifen. Diese Position ist in den 5a und 5b gezeigt. Anschließend wird die Entriegelungshilfe 9 in Richtung auf den Anformungsbereich des Rastarmes 3 zu geschoben, was durch eine am freien Ende der Betätigungszunge 10 ausgebildete Griffwulst 16 erleichtert erfolgen kann und wodurch die Betätigungszunge 10 in eine Posi tion gelangt, in der diese das Steckkontaktgehäuse 1 erheblich überragt und einen den Rastarm 3 verlängernden Betätigungshebel darstellt. Diese Position ist in den 6a und 6b gezeigt. Zur Entriegelung wird nun auf diesen Betätigungshebel bzw. die Betätigungszunge 10 Druck F ausgeübt, wodurch der Rastarm 3 rastöffnungsseitig angehoben wird, was in 6a in gestrichelten Linien dargestellt ist, außer Eingriff mit der Rastnase 6 gerät und das Steckkontaktgehäuse 1 mit dem in diesem angeordneten Steckkontakt vom Gegenkontaktgehäuse 5 abgezogen werden kann.
  • 1
    Steckkontaktgehäuse
    2
    Öffnung
    3
    Rastarm
    4
    Rastöffnung
    5
    Gegenkontaktgehäuse
    6
    Rastnase
    7
    Ausnehmung
    8
    Stirnfläche
    9
    Entriegelungshilfe
    10
    Betätigungszunge
    11
    Halterungsarm
    12
    Längskante
    13
    Endkante
    14
    Sollbruchstelle
    15
    Vorsprung
    16
    Griffwulst
    a
    Abstand
    F
    Betätigungskraft
    S
    Schräge
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19609522 A1 [0002]
    • - DE 102005002261 A1 [0003]
    • - DE 10346367 A1 [0004]

Claims (6)

  1. Steckkontaktgehäuse mit einem Rastarm zur Gehäuseverriegelung mit einem Gegenkontaktgehäuse, wobei der Rastarm in der Steckrichtung ausgebildet ist und ein Rastelement aufweist, das bei hergestellter Steckverbindung mit einem am Gegenkontaktgehäuse angeformten Gegenrastelement in Eingriff steht, und zur Entriegelung betätigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass am Rastarm (3) im Abstand von dessen Anformungsbereich am Steckkontaktgehäuse (1) eine Entriegelungshilfe (9) angeformt und dabei über wenigstens eine Sollbruchverbindung (14) mit dem Rastarm (3) verbunden ist, dass die Sollbruchverbindung (14) durch eine Beaufschlagung der Entriegelungshilfe (9) mit einer Betätigungskraft (F) lösbar ist, und dass die gelöste Entriegelungshilfe (9) in eine den Rastarm (3) untergreifende Position verbringbar und an diesem in Richtung auf den Anformungsbereich zu verschiebbar ist und in der verschobenen Position einen den Rastarm (3) verlängernden Betätigungshebel ausbildet.
  2. Steckkontaktgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastarm (3) leitungsanschlusseitig am Steckkontaktgehäuse (1) angeformt, im Abstand von diesem (1) abgewinkelt und parallel zu diesem in vom Kabelanschluss wegweisender Richtung erstreckt ist.
  3. Steckkontaktgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastarm (3) mit einer Rastöffnung (4) als Rastelement für eine am Gegenkontaktgehäuse (5) angeordnete Rastnase (6) versehen ist.
  4. Steckkontaktgehäuse nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastarm (3) im Querschnitt prismen- oder trapezförmig gestaltet ist.
  5. Steckkontaktgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Entriegelungshilfe (9) aus einer parallel oder im Wesentlichen parallel zum Rastarm (3) ausgebildeten Betätigungszunge (10) und zwei von dieser zum Rastarm (3) zu abstehenden und elastisch spreizbaren Halterungsarmen (11) gebildet ist, deren innenseitige Endkanten (13) mit den dem Steckkontaktgehäuse (1) abgewandten Längskanten (12) des Rastarmes (3) Sollbruchverbindungen (14) ausbilden, und dass an den Halterungsarmen (11) innenseitig Vorsprünge (15) zum Untergreifen des Rastarmes (3) angeformt sind.
  6. Steckkontaktgehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende der Betätigungszunge (10) eine Griffwulst (16) ausgebildet ist.
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