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Die
Erfindung betrifft ein Steckkontaktgehäuse mit einem Rastarm
zur Gehäuseverriegelung mit einem Gegensteckgehäuse,
insbesondere ein Steckkontaktgehäuse für eine
HF-Winkelsteckverbindung mit einem frei drehbaren Leitungsabgang
quer zur Steckrichtung für beengte Bauraumverhältnisse,
vorzugsweise für den Fahrzeugbau.
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Steckverbindungen
mit Verriegelungseinrichtungen für die Steckkontakte und
die Steckgehäuse zur Erhöhung der Zuverlässigkeit
derselben werden insbesondere dort eingesetzt, wo die Steckverbindungen
Erschütterungen und Vibrationen ausgesetzt sind, die die
Zuverlässigkeit der elektrischen Verbindungen gefährden
können. Eine Steckverbindung mit einer Gehäuseverriegelungseinrichtung
ist aus der
DE 196
09 522 A1 bekannt. Diese weist eine an dem einen Steckergehäuse
angeordnete Rastnase, einen an dem anderen Steckergehäuse
angeordneten und mit der Rastnase zusammenwirkenden Verriegelungsarm
(Rastarm) sowie einen auf diesem in dessen Längsrichtung
verschiebbaren Schieber als Verriegelungsarmsicherung auf, der den
Verriegelungsarm in einer vorgeschobenen Stellung verlängert
und in dieser in eine Lasche eingreift, so dass die Verrastung des
Verriegelungsarmes mit der Rastnase gesichert ist. Dabei liegt die
Betätigungsrichtung der Gehäuseverriegelungseinrichtung
in der Steckrichtung. Es wird als nachteilig angesehen, dass die
Gehäuseverriegelungseinrichtung als separate Einzelteileinrichtung
hergestellt und montiert werden muss.
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Bei
einer in der
DE
10 2005 002 261 A1 beschriebenen Steckverbindung sind ein
verschiebbares Verriegelungsglied als Zusatzverriegelungseinrichtung
(Montagequittung oder roter Nagel genannt) für die Gehäuseverriegelung
und ein quer zur Steckrichtung verschiebbares Sekundärverriegelungselement
im unverriegelten Zustand einstückig miteinander verbunden
und im verriegelten Zustand voneinander getrennt, wobei deren Position
im Verbund zueinander durch die Anordnung der Sekundärverriegelung
und der Gehäuseverriegelung am Steckergehäuse
bestimmt ist. Das Verriegelungsglied und das Sekundärverriegelungselement
sind durch wenigstens einen Sollbruchsteg miteinander verbunden,
der zur Gehäuseverriegelung aufgebrochen wird, so dass
das Verriegelungsglied gegenüber dem Sekundärverriegelungselement
verschiebbar ist.
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Gegenstand
der
DE 103 46 367
A1 2004.04.29 ist ein freidrehbarer HF-Winkelsteckverbinder
mit einem in einem (Steckkontakt-)Gehäuse kleiner Baulänge
drehbar gelagerten Steckkontakt, insbesondere für beengte
Bauraumverhältnisse. Mit dem Winkelsteckverbinder und einem
entsprechenden Gegensteckkontakt wird eine Steckverbindung reduzierter
Baulänge hergestellt. Das Steckkontaktgehäuse
ist mit einem in der Steckrichtung ausgebildeten Rastarm mit einer
Rastöffnung versehen, der mit einer am Gegensteckkontaktgehäuse
(Gegenkontaktgehäuse) angeformten Rastnase in Eingriff bringbar
und dadurch mit diesem verriegelbar ist. Wegen der kurzen Baulänge
des Steckkontaktgehäuses ist der Rastarm ebenfalls kurz,
so dass dessen Lösen aus der Rastverbindung (Entriegelung) problematisch
ist. Der Rastarm ist mit einer in der Steckrichtung verschiebbaren
Montagequittung versehen, die zur Erleichterung der Entriegelung
auf der Entriegelungsseite über den Rastarm hinaus verlängert
und zu einem als Entriegelungshilfe dienenden Hebel ausgebildet
ist, so dass durch ein Herunterdrücken desselben der Rastarm
erleichtert von der Rastnase lösbar ist. Die Montagequittung
ist ein separates Bauteil, das auch mit entsprechendem Aufwand separat
hergestellt werden muss.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Steckkontaktgehäuse mit einem
Rastarm zur Gehäuseverriegelung mit einem Gegenkontaktgehäuse
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufwandsreduziert herzustellen
und dabei so zu gestalten, dass dieses erleichtert entriegelbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Steckkontaktgehäuse nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
aufgeführt.
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Die
Erfindung darin, dass an dem in der Steckrichtung ausgebildeten
Rastarm eines Steckkontaktgehäuses eine Entriegelungshilfe
angeformt und über wenigstens eine Sollbruchverbindung
mit diesem verbunden ist, wobei die Sollbruchverbindung durch eine
Kraftbeaufschlagung der Entriegelungshilfe lösbar ist und
diese nach dem Aufbrechen der Sollbruchverbindung den Rastarm verschiebbar untergreift.
Durch ein Verschieben desselben zur Entriegelungsseite hin wird
der Rastarm entriegelungsseitig (leitungsanschlussseitig) verlängert
und bildet einen die Entriegelung erleichternden Betätigungshebel.
Das mit der Entriegelungshilfe versehene Steckkontaktgehäuse
ist damit einstückig in einem Spritzverfahren herstellbar,
wodurch ein erheblicher Herstellungs- und auch ein erheblicher Montageaufwand
entfallen, und das Steckkontaktgehäuse ist platzsparend
einsetzbar, da die Entriegelungshilfe dasselbe im gesteckten und
verriegelten Zustand nicht überragt und die mit diesem
verbundene Leitung frei drehbar ist. Zudem ist das Steckkontaktgehäuse
servicefreundlich.
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Der
Rastarm ist dabei vorteilhaft leitungsanschlusseitig angeformt und
schließt bündig mit der leitungsanschlusseitigen
(entriegelungsseitigen) Gehäusewandung ab, ist im Abstand
vom Steckkontaktgehäuse abgewinkelt und parallel zu diesem
in vom Leitungsanschluss wegweisender Richtung erstreckt. Dabei
kann der Rastarm einen prismen- oder trapezförmigen Quer schnitt
haben und mit einer Rastöffnung für eine am Gegenkontaktgehäuse
angeordnete Rastnase versehen sein.
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Die
angeformte Entriegelungshilfe kann brückenartig an dem
Rastarm angeordnet sein, diesen quer zu dessen Längserstreckung überspannen
und eine nach der Entriegelungsseite erstreckte Betätigungszunge
aufweisen, wobei die Verbindung mit dem Rastarm vermittels zweier
von der Betätigungszunge abstehender und elastisch spreizbarer
Halterungsarme gegeben ist. Deren innenseitige Entkanten sind dabei
mit den dem Steckkontaktgehäuse abgewandten Längskanten
des Rastarmes sollbruchverbunden. Zudem weisen die Rastarme innenseitig Vorsprünge
auf, die nach dem Lösen der Sollbruchverbindung infolge
einer Druckausübung auf die Entriegelungshilfe und einer
zugleich veranlassten Bewegung derselben in Richtung auf das Steckkontaktgehäuse
zu bei elastischem Aufspreizen der Halterungsarme in eine den Rastarm
untergreifende Position gelangen. Anschließend wird das
Entriegelungselement in Richtung auf den Leitungsanschluss, zugleich
Entriegelungsseite, verschoben, wodurch die Betätigungszunge
den Rastarm verlängert und als Hebel wirkt.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels
erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
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1:
ein Steckkontaktgehäuse eines HF-Winkelsteckers mit einem
Rastarm und mit einem mit diesem steckverbindbaren Gegenkontaktgehäuse,
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2:
eine am Steckkontaktgehäuse anformbare Entriegelungshilfe,
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3:
das Steckkontaktgehäuse mit der einstückig am
Rastarm angeformten Entriegelungshilfe,
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4a:
eine Seitenansicht des mit der Entriegelungshilfe versehenen Rastarmes,
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4b:
einen Schnitt IV-IV durch die Anordnung,
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5a:
eine Seitenansicht der Anordnung nach einer Druckausübung
auf die Entriegelungshilfe,
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5b:
einen Schnitt V-V durch die Anordnung,
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6a:
eine Seitenansicht der Anordnung nach einem Verschieben der Entriegelungshilfe
in eine Entriegelungsposition und
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6b:
einen Schnitt VI-VI durch die Anordnung.
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1 zeigt,
dass am Steckkontaktgehäuse 1 aus einem formstabilen
elastischen Kunststoff, das eine Öffnung 2 für
einen Leitungsanschluss aufweist, ein im Querschnitt prismenförmiger
Rastarm 3 mit einer Rastöffnung 4 angeordnet
ist, der in Richtung auf ein mit diesem verbindbares Gegenkontaktgehäuse 5 mit
einer Rastnase 6 als Gegenrastelement erstreckt ist, wobei
das Steckkontaktgehäuse 1 unter dem Rastarm 3 eine
langgestreckte Ausnehmung 7 zur Aufnahme der Rastnase 6 aufweist.
Bei hergestellter Steckverbindung steht die Rastöffnung 4 mit der
Rastnase 6 im Eingriff und verriegelt die beiden Gehäuse 1 und 5 aneinander.
Der Rastarm 3 ist bündig zur leitungsanschlussseitigen
Stirnfläche 8 am Steckkontaktgehäuse 1 angeformt,
im Abstand (a, 4) von diesem (1)
um 90° abgewinkelt und parallel zu diesem in der Steckrichtung
(Pfeil) erstreckt.
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Zum
Entriegeln muss der Rastarm 3 angehoben bzw. um seinen
Anformungsbereich so weit elastisch nach oben gebogen werden, bis
die Rastnase 6 außer Eingriff mit der Rastöffnung 4 gerät.
Dazu dient eine Entriegelungshilfe 9, die in der 2 als
Einzelheit dargestellt ist und die aus einer parallel zum Rastarm 3 ausgebildeten
Betätigungszunge 10 und zwei von dieser zum Rastarm 3 zu
abstehenden und elastisch spreizbaren Halterungsarmen 11 gebildet ist.
Diese Entriegelungshilfe 9 wird bei der Herstellung des
Steckkontaktgehäuses 1 in einem Spritzwerkzeug
einstückig an dieses (1) angeformt und dabei derart
am Rastarm 3 positioniert, dass diese (9) das
Steckkontaktgehäuse 1 nicht überragt,
was 3 zeigt. Die Anformung am Rastarm 3 erfolgt
an dessen dem Steckkontaktgehäuse 1 abgewandten Längskanten 12,
wobei die innenseitigen Endkanten 13 des freien Endes des
jeweiligen Halterungsarmes 11 stoffschlüssig mit
der jeweiligen Längskante 12 verbunden werden
und Sollbruchstellen 14 ausbilden, wie insbesondere in 4b zu
erkennen ist. An den Halterungsarmen 11 sind innenseitig
Vorsprünge 15 angeformt, die nach dem Rastarm 3 zu
angeschrägt sind und dabei mit der Schräge S des
prismenförmig gestalteten Rastarmes 3 korrespondieren.
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Soll
nun eine mit dem Steckkontaktgehäuse 1 und dem
Gegenkontaktgehäuse 5 gebildete Steckverbindung
gelöst werden, so wird die in den 4a und 4b gezeigte
Entriegelungshilfe 9 druckkraftbeaufschlagt (F, 5a und
b), wodurch die beiden Sollbruchstellen brechen und die Entriegelungshilfe 9 in
Richtung auf das Steckkontaktgehäuse 1 zu gedrückt
wird. Dabei werden die beiden Halterungsarme 11 elastisch
gespreizt, bis diese mit ihren Vorsprüngen 15 unter
den Rastarm 3 gelangen und diesen untergreifen. Diese Position
ist in den 5a und 5b gezeigt.
Anschließend wird die Entriegelungshilfe 9 in
Richtung auf den Anformungsbereich des Rastarmes 3 zu geschoben,
was durch eine am freien Ende der Betätigungszunge 10 ausgebildete Griffwulst 16 erleichtert
erfolgen kann und wodurch die Betätigungszunge 10 in
eine Posi tion gelangt, in der diese das Steckkontaktgehäuse 1 erheblich überragt
und einen den Rastarm 3 verlängernden Betätigungshebel
darstellt. Diese Position ist in den 6a und 6b gezeigt.
Zur Entriegelung wird nun auf diesen Betätigungshebel bzw.
die Betätigungszunge 10 Druck F ausgeübt,
wodurch der Rastarm 3 rastöffnungsseitig angehoben
wird, was in 6a in gestrichelten Linien dargestellt
ist, außer Eingriff mit der Rastnase 6 gerät
und das Steckkontaktgehäuse 1 mit dem in diesem
angeordneten Steckkontakt vom Gegenkontaktgehäuse 5 abgezogen
werden kann.
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- 1
- Steckkontaktgehäuse
- 2
- Öffnung
- 3
- Rastarm
- 4
- Rastöffnung
- 5
- Gegenkontaktgehäuse
- 6
- Rastnase
- 7
- Ausnehmung
- 8
- Stirnfläche
- 9
- Entriegelungshilfe
- 10
- Betätigungszunge
- 11
- Halterungsarm
- 12
- Längskante
- 13
- Endkante
- 14
- Sollbruchstelle
- 15
- Vorsprung
- 16
- Griffwulst
- a
- Abstand
- F
- Betätigungskraft
- S
- Schräge
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19609522
A1 [0002]
- - DE 102005002261 A1 [0003]
- - DE 10346367 A1 [0004]