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Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Verkleiden von Fahrzeuginnenräumen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Wand- oder Deckengrundkonstruktionen, womit im erfindungsgemäßen Sinne jegliche zu verkleidende Wandaufbauten gemeint sind, werden bei Fahrgastabteilen von Schienenfahrzeugen relativ aufwendig verkleidet. So ist es lange Zeit üblich gewesen, Verkleidungsteile, beispielsweise vorgeformte Kunststoffplatten, mittels sichtbarer Befestigungsteile an der Wand- oder Deckengrundkonstruktion zu fixieren. Ein solcher Stand der Technik ist beispielsweise aus der
DE 100 62 990 A1 bekannt. Dabei waren die in der Regel verwendeten Schrauben nicht nur für den Fahrgast sichtbar, sondern auch ohne weiteres zugänglich, so dass es relativ häufig zu Zerstörungen und einer Demontage durch den Fahrgast gekommen ist.
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Aus diesem Grund ist man dazu übergegangen, Verkleidungsteile wie Seitenwandverkleidungen, Seitenwände oder Seitenwandelemente mit verdeckten und für den Fahrgast damit nicht sichtbaren Befestigungsmitteln zu fixieren. So sind Rastverbindungen bekannt, bei denen verdeckte Spangen mit entsprechenden Gegenstücken verrasten. Hierbei ist allerdings die Ausrichtung der Aufnahmeelemente hinter der Verkleidung problematisch, was die Montage relativ aufwendig gestaltet. Auch die Demontage ist kompliziert, da zum Teil die verdeckten Spangen mit äußerster Vorsicht gelöst werden müssen, um Zerstörungen der Spangen und Beschädigungen der Verkleidungsteile zu vermeiden. Dennoch sind solche Zerstörungen bzw. Beschädigungen häufig nicht vermeidbar, da der Angriffspunkt zum Lösen der Verkleidung nicht sichtbar ist.
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Eine weitere Variante mit verdeckten Befestigungsmitteln ist die Klettbandbefestigung. Dabei wird ein Klettband auf der zu verkleidenden Wandkonstruktion und ein entsprechendes Gegenstück auf der Rückseite des Verkleidungsteils befestigt, was aber bei der Demontage den Nachteil hat, dass sich Teile des Klettbandes lösen und vor einer erneuten Montage ersetzt werden müssen. Auch bei dieser Befestigungsvariante kommt es bei der Demontage relativ häufig zu Beschädigungen der Verkleidungsteile durch anzusetzende Hebel beim Lösen des Klettbandes. Ferner sind Toleranzausgleiche kaum möglich, da einheitliche Schattenfugen zwischen den Verkleidungsteilen am Fahrzeug realisiert werden müssen. Auch ist die Anpassung der Verkleidungsteile nur durch aufwendiges Beschneiden möglich. Insbesondere bei dreidimensionalen Verkleidungsteilen ist ein Zuschneiden von unterschiedlichen Breiten kaum möglich. Für jede Verkleidungsbreite ist ein separates Werkzeug notwendig, was hohe Werkzeugkosten und Montagekosten zur Folge hat.
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Bei der Anordnung, die aus der
DE 44 46 484 C1 bekannt ist und von welcher die Erfindung ausgeht, wird ein Verkleidungsteil mittels einer Befestigungsleiste an einer Instrumententafel befestigt. Das Verkleidungsteil wird an der Wandkonstruktion dadurch befestigt, dass das Verkleidungsteil mehrere Stege mit jeweils einem Loch aufweist, wobei die Stege durch Öffnungen in der Instrumententafel so weit hindurchgeführt werden, dass das jeweilige Loch im Steg auf der Rückseite der Instrumententafel angeordnet ist. Die Befestigungsleiste weist mehrere gekrümmte Haltezungen auf, die jeweils ein erstes Verriegelungselement in Form eines Verriegelungsvorsprungs definieren. Die Löcher in den Stegen des Verkleidungsteils definieren ein zweites Verriegelungselement in Form einer Verriegelungsaufnahme, derart, dass das zweite Verriegelungselement (das jeweilige Loch im Steg des Verkleidungsteils) durch eine translatorische Bewegung parallel zur Wandkonstruktion (der Befestigungsleiste) relativ zum ersten Verriegelungselement (der Haltezunge der Befestigungsleiste) zwischen einer Freigabeposition, in der das Verkleidungsteil lose ist, und einer Verriegelungsposition, in der das Verkleidungsteil an der Wandkonstruktion fixiert ist, verschiebbar ist.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung zum Verkleiden von Fahrzeuginnenräumen zu schaffen, die eine optimierte Montage und Demontage eines Verkleidungsteils gewährleistet.
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Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird bei einer Anordnung zum Verkleiden von Fahrzeuginnenräumen der eingangs genannten Art durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Patentanspruch 1 gelöst. Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anordnung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Wie beim Stand der Technik sind auch hier die einzelnen Befestigungsmittel verdeckt und für den Fahrgast nicht sichtbar. Durch die Verwendung von miteinander zusammenwirkenden Verriegelungselementen, wobei eines an der Wand- oder Deckengrundkonstruktion und das andere am Verkleidungsteil befestigt ist, wird ferner erreicht, dass die Montage und Demontage auf einfache Weise und nahezu mit nur einem Handgriff durchgeführt werden kann. Dabei ist es lediglich notwendig, das Verkleidungsteil an die zu verkleidende Konstruktion anzulegen und relativ zu der Konstruktion zu bewegen. Die einzelnen Elemente der Befestigungseinrichtung müssen bei dieser Relativbewegung zu Montagezwecken lediglich zusammengeführt werden bzw. zur Demontage auseinander gebracht werden.
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Erfindungsgemäß sind dabei das erste und das zweite Verriegelungselement derart ausgebildet, dass das zweite Verriegelungselement durch eine Bewegung relativ zum ersten Verriegelungselement zwischen einer Freigabeposition, in der das Verkleidungsteil lose ist, und einer Verriegelungsposition, in der das Verkleidungsteil an der Wand- oder Deckengrundkonstruktion fixiert ist, verschiebbar ist.
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Es wird mit einfachsten Mitteln eine Verriegelung erreicht, indem durch die Verschiebebewegung eine Blockierung des zweiten Verriegelungselements im ersten Verriegelungselement erfolgt. Dabei ist die Relativbewegung eine translatorische Bewegung, die parallel zur Wand- oder Deckengrundkonstruktion gerichtet ist.
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Gemäß einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung sind das erste und das zweite Verriegelungselement in der Verriegelungsposition formschlüssig miteinander verbunden. Zusätzlich zum Formschluss kann auch ein Kraftschluss vorgesehen sein, wodurch Vibrationsgeräusche der Befestigungselemente und der Verkleidungsteile während der Fahrt des Fahrzeugs, beispielsweise des Schienenfahrzeugs, vermieden werden.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung ist das Verkleidungsteil eine Verriegelungsschiene, die im montierten Zustand eine Wand- oder Deckenverkleidung zwischen sich und der Wand- oder Deckengrundkonstruktion festklemmt. Es ist aber auch denkbar, dass keine Verriegelungsschiene verwendet wird, sondern die Wand- oder Deckenverkleidung selbst das Verkleidungsteil darstellt und damit direkt an der Wand- oder Deckengrundkonstruktion fixiert wird.
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Die Verwendung einer Verriegelungsschiene hat den Vorteil, dass sie mit einfachen Mitteln einen Toleranzausgleich der montierten Wand- oder Deckenverkleidungen ermöglicht. Dazu ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung vorgesehen, dass die Verriegelungsschiene im montierten Zustand mit der Wand- oder Deckenverkleidung zumindest teilweise überlappt, und zwar vorzugsweise derart, dass eine Relativbewegung zwischen der Verriegelungsschiene und der jeweiligen Wand- oder Deckenverkleidung durchführbar ist. Es ist also ein Raum unterhalb der Verriegelungsschiene im montierten Zustand vorgesehen, der ein Verschieben der Wand- oder Deckenverkleidung relativ zur Verriegelungsschiene in einem gewissen Grad zuläßt. Auf diese Weise können beispielsweise einheitliche Schattenfugen zwischen den Verkleidungsteilen vom Fahrzeug mit einfachen Mitteln realisiert werden. Vorzugsweise ist dabei der Verlauf der zu Toleranzausgleichszwecken dienenden Relativbewegung parallel zum Verlauf der Wand- oder Deckengrundkonstruktion. Insbesondere ist die Relativbewegung gleichzeitig senkrecht zur Relativbewegung zwischen der Freigabeposition und der Verriegelungsposition gerichtet.
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Gemäß wiederum einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung ist die Verriegelungsschiene im montierten Zustand mit einem Fixierungsmittel, insbesondere einer Schraube und/oder einem Sicherungsstift, gegen seitliches Verrutschen in Richtung der Freigabeposition gesichert. Wird statt der Verwendung einer Verriegelungsschiene die Wand- oder Deckenverkleidung direkt an der Wand- oder Deckengrundkonstruktion über die besagten Verriegelungselemente befestigt, so kann auch die Wand- oder Deckenverkleidung mit einem solchen Fixierungsmittel versehen sein. Dabei handelt es sich vorzugsweise aus optischen Gründen um eine dekorative Schraube oder eine mittels einer Kappe verdeckte Schraube. Damit für den Fahrgast der Eindruck einer glatten und einheitlichen Oberfläche ohne jegliche Anzeichen von Befestigungsmitteln gewahrt bleibt, kann das Fixierungsmittel auch an Stellen vorgesehen sein, die für den Fahrgast nicht ohne weiteres einsehbar sind, beispielsweise unter Sitzbänken oder über Gepäckablagen oder dergleichen.
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Erfindungsgemäß weist das erste Verriegelungselement eine Verriegelungsaufnahme, ein so genanntes Verriegelungsschloss, und das zweite Verriegelungselement einen Verriegelungsvorsprung auf. Dabei weist der Verriegelungsvorsprung insbesondere einen gegenüber einem benachbarten Abschnitt hervorstehenden Abschnitt auf, der in der Verriegelungsaufnahme nach einem Verschieben in Längsrichtung der Verriegelungsaufnahme in einer dazu senkrecht verlaufenden Richtung blockiert wird. Dabei kann der Verriegelungsvorsprung mit mindestens einem verjüngten und mit mindestens einem erweiterten Abschnitt versehen sein, wobei der erweiterte Abschnitt mit der Verriegelungsaufnahme haltend zusammenwirkt.
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Insbesondere weist der Verriegelungsvorsprung einen Pilzkopf auf, der den erweiterten Abschnitt darstellt. Der Pilzkopf ist dabei vorzugsweise abgeflacht und nicht sphärisch ausgebildet, was die Einbautiefe reduziert.
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Die Verriegelungsaufnahme ist vorzugsweise ein C-Profil, im einfachsten Sinne also eine Nut mit einer Rückwand, zwei Seitenwänden und zwei sich an den Seitenwänden nach innen erstreckenden Vorsprüngen, die sich gegenüberliegen und voneinander beabstandet sind. Erfindungsgemäß weist die Verriegelungsaufnahme einen Aufnahmeraum für den Verriegelungsvorsprung auf, der sich in der Verriegelungsaufnahme in Längsrichtung verjüngt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Verjüngung keilförmig ist. Die Verjüngung in Längsrichtung bedeutet, dass sich der Querschnitt des Aufnahmeraums in Richtung der Relativbewegung zwischen erstem und zweitem Verriegelungselement in eine Richtung verringert. Durch die Keilform wird bei der Verschiebebewegung von der Freigabeposition in die Verriegelungsposition gleichzeitig eine Klemmwirkung erzielt, die einerseits verhindert, dass sich das Verkleidungsteil unabsichtlich löst und die andererseits Vibrationsgeräusche vermeidet.
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Die vorliegende Anordnung hat den Vorteil einer schnellen Montage und Demontage. Außerdem kommt es bei der Demontage zu keinen Beschädigungen der Verkleidungsteile, der Befestigungseinrichtung oder der Tragstruktur. Darüber hinaus ist für Außenstehende der Aufbau der Befestigung nicht ersichtlich, so dass hier eine hohe Sicherheit gegen Vandalismus besteht. Ferner können aufgrund der Befestigung der Verkleidungsteile mittels einer Verriegelungsschiene relativ große Toleranzen ausgeglichen werden. Im übrigen können die Verkleidungsteile, welche mit der Verriegelungsschiene befestigt werden, nunmehr nicht nur in der Länge, sondern auch in der Breite beschnitten werden, da die Schnittkante durch die Verriegelungsschiene abgedeckt ist. Somit reicht auch ein Werkzeug zur Herstellung von unterschiedlichen Breiten von Verkleidungsteilen aus, was die Werkzeugskosten reduziert.
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Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Anordnung zum Verkleiden von Fahrzeuginnenräumen auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird einerseits verwiesen auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patenansprüche, andererseits auf die Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels einer Anordnung gemäß der vorliegenden Erfindung im Bereich der Verriegelungselemente,
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2 eine Schnittansicht des Ausführungsbeispiels aus 1 im Bereich eines zusätzlichen Fixierungsmittels,
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3 eine weitere Schnittansicht des Ausführungsbeispiels aus den 1 und 2
und
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4a) bis i) verschiedene Ausführungsbeispiele von Verriegelungselementen für die Anordnung gemäß den 1 bis 3.
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In 1 ist im Schnitt eine Anordnung 1 zum Verkleiden eines Fahrgastabteils eines Schienenfahrzeugs dargestellt. Ein Verkleidungsteil 2 und eine Wandverkleidung 8 sind über eine Befestigungseinrichtung 4 an einer Wandgrundkonstruktion 3, nämliche einem aus mehreren Lagen bestehenden Wandaufbau, befestigt.
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Die Befestigungseinrichtung 4 weist zwei miteinander zusammenwirkende Verriegelungselement 5 und 6 auf, wobei das erste Verriegelungselement 5 an der Wandgrundkonstruktion 3 und das zweite Verriegelungselement 6 an dem Verkleidungsteil 2 befestigt ist.
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Bei dem Verkleidungsteil 2 handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Verriegelungsschiene 7, welche im montierten Zustand die Wandverkleidung 8 zwischen sich und der Wandgrundkonstruktion festklemmt. Genau genommen ist an der Wandgrundkonstruktion ein Hutprofil oder C-Profil 15 befestigt, dessen Breite im wesentlichen der Breite der Verriegelungsschiene 7 entspricht, so dass zwischen den beiden Bauteilen 7 und 15 eine Klemmwirkung erzielt wird.
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Das erste Verriegelungselement 5, das eine Verriegelungsaufnahme 10 in Form eines C-Profils 13 aufweist, und das zweite Verriegelungselement 6, das einen Verriegelungsvorsprung 11 mit einem abgeflachten Pilzkopf 12 aufweist, sind derart ausgebildet, dass das zweite Verriegelungselement 6 durch eine Bewegung relativ zum ersten Verriegelungselement 5 senkrecht zur Zeichnungsebene von 1 zwischen einer Freigabeposition, in der das Verkleidungsteil 2 lose ist, und einer Verriegelungsposition, die in 1 dargestellt ist und in der das Verkleidungsteil 2 an der Wandgrundkonstruktion 3 fixiert ist, verschiebbar ist.
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In 1 ist ferner zu erkennen, dass die Verriegelungsschiene 7 im montierten Zustand mit der Wandverkleidung 8 derart überlappt, dass zum Zwecke eines Toleranzausgleichs noch eine Relativbewegung zwischen der Verriegelungsschiene 7 und der Wandverkleidung 8 durchführbar ist. Die Relativbewegung zum Toleranzausgleich ist parallel zum Verlauf der Wandgrundkonstruktion 3 und senkrecht zur Relativbewegung zwischen der Freigabeposition und der Verriegelungsposition gerichtet, verläuft also innerhalb der Zeichnungsebene von 1 bzw. parallel dazu.
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2 zeigt einen weiteren Schnitt durch die zuvor anhand von 1 beschriebene Anordnung zum Verkleiden von Fahrgastabteilen von Schienenfahrzeugen. In 2 ist ein Fixierungsmittel 9 dargestellt, welches unterhalb eines Einbauteils 16, beispielsweise einer Sitzbank, die Verriegelungsschiene 2 im montierten Zustand gegen ein seitliches Verrutschen in Richtung der Freigabeposition sichert.
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3 zeigt schließlich eine Schnittansicht, welche senkrecht zu den beiden Schnittansichten in den 1 und 2 verläuft. In 3 ist insbesondere ein Schnitt längs durch die Befestigungseinrichtung 4 dargestellt, der zeigt, wie die Fixierung der Verriegelungsschiene 7 und der Wandverkleidung 8 mittels besagter Befestigungseinrichtung 4 erfolgt.
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Zunächst wird, um die in 3 dargestellte endgültige Verriegelungsposition zu erreichen, die Verriegelungsschiene 7 senkrecht auf die Ebene der Wandgrundkonstruktion 3 zubewegt, in 3 also von rechts nach links. Dabei wird das zweite Verriegelungselement 6 so zum ersten Verriegelungselement 5 ausgerichtet, dass der Verriegelungsvorsprung 11 zunächst in den verbreiterten Teil des Aufnahmeraums 14 der Verriegelungsaufnahme 10 eingeführt wird, bis die Wandverkleidung 8 zwischen Verriegelungsschiene 7 und Hutprofil 15 eingeklemmt ist. Anschließend wird die Verriegelungsschiene 7 und damit auch das zweite Verriegelungselement 6 entlang der Ausrichtung der Wandgrundkonstruktion 3 in den verengten Bereich des Aufnahmeraums 14 der Verriegelungsaufnahme 10 geführt, in der Zeichnungsebene von 3 also von oben nach unten. Dabei ist deutlich die Keilform des Aufnahmeraums 14 zu erkennen, der sich in der Zeichnungsebene von 3 von oben nach unten verjüngt und somit eine Klemmung in der dargestellten Verriegelungsposition bewirkt. Schließlich wird das Fixierungsmittel 9 in Form einer Schraube, wie bereits in 2 dargestellt, vorgesehen, um die Verriegelungsschiene 7 gegen seitliches Verrutschen in Richtung der Freigabeposition (in 3 nach oben) zu sichern.
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4 zeigt schließlich verschiedene Ausführungsbeispiele der einzelnen Verriegelungselemente. In 4a ist der an der Verriegelungsschiene 7 angeordnete Verriegelungsvorsprung 11 dargestellt, welcher an seinem Ende einen hervorstehenden Abschnitt 11a aufweist, der zur Aufnahme bzw. zum Verklemmen im Aufnahmeraum 14 der Verriegelungsaufnahme 13 dient. Im in 4a) dargestellten Beispiel ist der hervorstehende Abschnitt 11a nur zu einer Seite vorgesehen, nicht zu beiden Seiten oder sogar umlaufend, wie in den 4b) bis i) dargestellt. Ferner ist zu erkennen, dass der hervorstehende Abschnitt 11a parallel zur Ebene der Verriegelungsschiene 7 verläuft.
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Die 4b) bis e) zeigen ebenfalls verschiedene Beispiele eines Verriegelungsvorsprungs mit mindestens einem verjüngten und mit mindestens einem erweiterten Abschnitt, wobei der erweiterte Abschnitt in diesen Fällen als Pilzkopf 12 ausgebildet ist und ebenfalls parallel zur Ebene der Verriegelungsschiene 7 verläuft. In den 4b) und d) ist der Pilzkopf 12 abgeflacht, in den Figuren c) und e) sphärisch ausgebildet.
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Die 4f) bis i) zeigen weitere denkbare Ausführungsbeispiele des Verriegelungsvorsprungs, die im wesentlichen den 4b) bis e) entsprechen, mit dem Unterschied, dass der hervorstehende Abschnitt nicht parallel, sondern senkrecht zur Ebene der Verriegelungsschiene (7) verläuft. Letzteres ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn das C-Profil 13 aus konstruktionsbedingten Gründen nicht wie in 1 dargestellt mit der Rückwand an der Wandgrundkonstruktion 3 befestigt wird, sondern über eine der Seitenwände des C-Profils.