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Die
Erfindung betrifft ein externes mehrbandiges Funkantennenmodul mit
einer elektrisch leitenden Grundfläche als Masse und Gegengewicht, über
der abstrahlende Elemente angeordnet sind. Ein erstes abstrahlendes
Element mit einer ersten Resonanzfrequenz und ein zweites abstrahlendes
Element mit einer zweiten Resonanzfrequenz sind über einen ersten
Verbindungssteg im Bereich ihrer Fußpunkte elektrisch verbunden.
Zwischen der ersten und der zweiten Resonanzfrequenz besteht eine
Frequenzbandlücke.
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Aus
der Druckschrift
DE
602 00 508 T2 ist eine interne Mehrbandantenne für
den Funkbetrieb bekannt, die ein Ergebnis der Entwicklung kleiner
Antennen für Mobiltelefone aufgrund der Verkleinerung der
Handapparate ist. Dabei sollen derartige Funkantennenmodule in mehreren
Systemen funktionieren, wie beispielsweise einem GSM
850 und
einem GSM
900 System, die aufgrund der Überlappung
ihrer Frequenzbereiche gemeinsam in einem ersten Resonanzfrequenzband
eines ersten abstrahlenden Elements gesendet und empfangen werden
können.
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Mit
einem zweiten Resonanzfrequenzband können die Telefonsysteme
GSM 1800, GSM 1900 und UMTS über ein
zweites abstrahlendes Element eines Antennenmoduls gesendet und
empfangen werden, da auch diese Systeme in ihren Frequenzbereichen
einander überlappen. Zwischen dem ersten Resonanzfrequenzband
und dem zweiten Resonanzfrequenzband ergibt sich somit eine Frequenzbandlücke,
die bei den genannten Systemen nahezu 1 GHz beträgt.
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Bisher
werden verkürzte Planarantennen z. B. „shorted
patch antennas" oder planare invertierte F-Antennen verwendet, um
zwei oder mehrere Resonanzfrequenzen wie oben beschrieben bereitzustellen.
Aus der Druckschrift
DE
602 00 508 T2 ist eine Antennenstruktur bekannt, die sowohl
für UMTS Frequenzen als auch für GSM Frequenzen
funktioniert, wobei jedoch für die UMTS Frequenzen ein
separates Abstrahlungselement vorgesehen wird, während GSM
Frequenzen über eine dualbandige Planarantennenstruktur
abgestrahlt bzw. empfangen werden. Demzufolge hat die bekannte Antennenstruktur
für UMTS und GSM Frequenzen zwei getrennte Einspeisepunkte
und arbeitet zusätzlich mit Schaltelementen, die wahlweise
das eine oder das andere abstrahlende Element mit Masse verbinden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein externes mehrbandiges Funkantennenmodul
zu schaffen, das auf oder an einem Fahrzeug angebracht werden kann,
kostengünstig herstellbar ist und in eine Finne eines Fahrzeugs
einbaubar ist, sodass Funkgeräte, wie ein mobiles Handy,
im Fahrzeug mitgeführt und mit einer externen Außenantenne
auf oder an dem Fahrzeug zusammenwirken können.
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Diese
Aufgabe wird mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
abhängigen Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß wird
ein externes mehrbandiges Funkantennenmodul mit einer elektrisch leitenden
Grundfläche als Masse und Gegengewicht, über der
abstrahlende Elemente angeordnet sind, geschaffen. Ein erstes abstrahlendes
Element mit einer ersten Resonanzfrequenz und ein zweites abstrahlendes
Element mit einer zweiten Resonanzfrequenz sind über einen
ersten Verbindungssteg im Bereich ihrer Fußpunkte elektrisch
verbunden. Zwischen der ersten und der zweiten Resonanzfrequenz besteht
eine Frequenzbandlücke. Das Funkantennenmodul weist einen
für beide abstrahlenden Elemente gemeinsamen von der Grundfläche
isolierten Einspeisepunkt auf, der über einen zweiten Verbindungssteg
mit dem Fußpunkt des ersten abstrahlenden Elements mechanisch
verbunden ist. Die abstrahlenden Elemente und die Verbindungsstege weisen
Metallplattenstrukturen einer einzigen Metallplatte auf, wobei die
Metallplatte orthogonal zu der Grundfläche angeordnet ist.
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Dieses
vertikal stehende zweiarmige mehrbandige Funkantennenmodul besteht
somit aus einer einzigen strukturierten Metallplatte, die wiederum aus
einer größeren Metallplatte herausgearbeitet ist. Durch
die besondere Struktur der zweiarmigen Mehrbandfunkantenne ist eine
Erzeugung und Steuerung zweier paralleler Resonanzen möglich.
Gleichzeitig werden ungewollte paralleler Resonanzen für
eine verbesserte Selektion unterdrückt. Dabei kann ein abstrahlendes
Element durch eine kapazitive Belastung der Funkantenne in form
einer Dachkapazität auf ein unteres Resonanzfrequenzband
abgestimmt werden. Außerdem kann das Antennenmodul mit
lediglich drei Pins gehalten und angeschlossen werden. Dabei stützt
oder kontaktiert je ein Pin ein abstrahlendes Element. Ein dritter
Pin ist direkt unterhalb dem abstrahlenden ersten Element mit einem einzigen
Einspeisepunkt verbunden.
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Ein
derartiges Funkantennenmodul hat den Vorteil, dass kein Anpassungsnetzwerk
und keine Anpassungsstrukturen durch geeignete Wahl der Position
von Einspeisungs- und Masseanschlusspunkt erforderlich sind. Die
Wahl, der Ort und die Anordnung dieser Einspeisungs- bzw. Masseanschlusspunkte über
die erwähnten Pins wird aufgrund einer Analyse der Stromverteilung
sowie der Dimensionierung derartiger Pins festgelegt. Mit diesem
Antennenmodul für zwei separate Resonanzfrequenzbänder
sind die nachfolgenden Vorteile verbunden:
- 1.
eine sehr gute Frequenzselektion, sodass es möglich ist,
eine Verkopplung zu anderen Antennen in einer entsprechenden Finne
zu verringern;
- 2. ein Antennenmodul mit minimalen Abmessungen für
einen fünfbandigen Sende- und Empfangsbetrieb bereitzustellen;
- 3. ausgezeichnete Gewinnwerte zu realisieren;
- 4. eine einfache Herstellung vorzugsweise durch Ausstanzen des
Antennenmoduls aus einer Metallplatte bereitzustellen;
- 5. keine Anpassungsnetzwerken oder Anpassungsstrukturen vorsehen
zu müssen, und
- 6. unkritische Herstellungstoleranzen zu tolerieren.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
erste abstrahlende Element an seinem Kopfpunkt eine kapazitive Last
in Form einer Dachkapazität auf. Diese Dachkapazität
wird von einem Querbalken gebildet, der quer zum ersten abstrahlenden
Element an dessen Kopfpunkt angeordnet ist. Die Wirkung der Dachkapazität
kann verstärkt werden und damit die kapazitive Last vergrößert
werden, wenn die Dachkapazität zwei Schenkel aufweist,
wobei ein Schenkel den Querbalken bildet und ein zweiter Schenkel
sich parallel zum abstrahlenden Element erstreckt. Dabei kann diese
kapazitive Last ein integrales Strukturelement der Metallplattenstruktur
sein, sodass bei der Herstellung des ersten abstrahlenden Elements
die Dachkapazität gleich mit ausgestanzt wird.
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Der
Fußpunkt des ersten abstrahlenden Elements ist über
den zweiten Verbindungssteg mit dem Einspeisepunkt verbunden. Zusätzlich
kontaktiert ein Kopplungssteg mit seinem ersten Ende den zweiten Verbindungssteg
unterhalb des Fußpunktes des ersten abstrahlenden Elements
und oberhalb des Einspeisepunktes. Das zweite Ende ist dagegen mit
der Grundfläche elektrisch zu einem Masseanschlusspunkt
verbunden. Über Querschnitt und Länge dieses Kopplungssteges
kann der Realwert der Impedanz eingestellt werden. Dabei ist die
Länge des Kopplungssteges deutlich geringer als λ/4
der mittleren Frequenz des ersten Resonanzfrequenzbandes.
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Auch
der Abstand zwischen der Grundfläche und dem Kopplungssteg
ist gering, sodass eine kapazitive Wechselwirkung auftreten kann.
Schließlich wird mit diesem Kopplungssteg auch der induktive Anteil
der Impedanz für das erste Resonanzfrequenzband angepasst,
sodass die Dachkapazität des ersten abstrahlenden Antennenelements
und die Induktivität des Kopplungssteges eine Anpassung
an ein 50 Ω Leitungsnetzwerk im Einspeisepunkt ermöglichen.
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Das
zweite abstrahlende Element ist mit seinem Fußpunkt über
den ersten Verbindungssteg mit dem Fußpunkt des ersten
ab strahlenden Elements verbunden. Dieser erste Verbindungssteg beeinflusst mit
seiner Länge und seinem Querschnitt den Realwert für
die Impedanz des zweiten abstrahlenden Elements. Außerdem
wird durch die Fläche zwischen der Grundfläche
bzw. Masse des Antennenmoduls und dem ersten Verbindungssteg der
Induktionswert der Impedanz des zweiten abstrahlenden Elements zusätzlich
beeinflusst. Während der erste Verbindungssteg und der
zweite Verbindungssteg in einer Ebene angeordnet sein können,
wird in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung der
Kopplungssteg gegenüber der Ausrichtung der abstrahlenden Elemente
abgewinkelt.
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Dieses
verbessert die mechanische Stabilität im Bereich der Einspeisung
bzw. der Fußpunkte des Funkantennenmoduls. Zur weiteren
mechanischen Stabilität kann ein Stützsteg beitragen,
der mit seinem ersten Ende den Fußpunkt des zweiten abstrahlenden
Elements kontaktiert und sich mit seinem zweiten Ende isoliert gegenüber
der Grundfläche auf einem isolierenden Substrat abstützt.
Dieser Stützsteg hat zusätzlich die Funktion,
dass die Länge des zweiten abstrahlenden Elements vergrößert
werden kann und damit λ/4 der mittleren Frequenz des zweiten
Resonanzfrequenzbandes angenähert werden kann. Außerdem
beeinflusst die Fläche zwischen dem Stützsteg
und der Grundfläche den Induktionswert der Impedanz mindestens
des zweiten abstrahlenden Elements. Auch dieser Stützsteg
kann abgewinkelt zu den abstrahlenden Elementen angeordnet sein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
weist die elektrisch leitende Grundfläche eine Metallfolie
auf, die beispielsweise auf ein isolierendes Substrat laminiert
ist und den Bodenbereich einer Finne auf oder an einem Fahrzeug bildet.
Andererseits kann die elektrisch leitende Grundfläche auch
durch eine Beschichtung auf einem PCB-Substrat (printed circuit
board) erreicht werden. Die Außenkontur eines derartigen
Substrats und damit auch der Grundfläche ist vorzugsweise
trapezförmig. Die Metallplattenstruktur, aus der die strahlenden
Elemente gestanzt sind, ist da bei auf einer Breitseite der trapezförmige
Außenkontur aufgestellt.
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Das
erste abstrahlende Element weist Resonanzfrequenzen eines Frequenzbandes
GSM 850 mit Resonanzfrequenzen f850 zwischen
824 MHz ≤ f850 ≤ 894 MHz
und des Frequenzbandes GSM 900 mit Resonanzfrequenzen f900 zwischen 890 MHz ≤ f900 ≤ 960 MHz auf, die von dem ersten
abstrahlenden Element abstrahlt und empfangen werden können. Das
Resonanzfrequenzband des zweiten abstrahlenden Elements ist derart
angepasst, dass Resonanzfrequenzen des Frequenzbandes GSM 1800 mit
Resonanzfrequenzen f1,8 zwischen 1,71 GHz ≤ f1.8 ≤ 1,88 GHz und des Frequenzbandes
GSM 1900 mit Resonanzfrequenzen f1.9 zwischen
1,85 GHz ≤ f1.9 ≤ 1,99
GHz sowie des Frequenzbandes UMTS mit Frequenzen f2.0 zwischen
1,92 GHz ≤ f2.0 ≤ 2,17
GHz.
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Die
relativ schlanke Metallplattenstruktur kann vorzugsweise in einer
Fahrzeugfinne untergebracht werden, wobei der trapezförmige
Grundriss der Grundfläche bzw. die Masse die Finnenform
unterstützt. Dabei kann die Grundfläche mit einer
Masseleitung eines Koaxialkabels verbunden sein, während
ein zentraler Koaxialleiter mit dem Einspeisepunkt elektrisch in
Verbindung steht. Andererseits ist es auch möglich, dass
das Funkantennenmodul ein doppelseitig beschichtetes Substrat aufweist,
sodass auf der Rückseite des Substrats eine gedruckte Schaltung
mit Mikrostreifenleitungen vorhanden ist, die mindestens eine Masseleitung
aufweist, welche mit der Grundfläche auf der Oberseite
des Substrats elektrisch in Verbindung steht, und wobei eine zentrale
Mikrostreifenleitung den Einspeisepunkt des Funkantennenmoduls kontaktiert.
Außerdem ist es möglich, dass das Funkantennenmodul
an ein 50 Ω Leitungsnetzwerk angepasst ist.
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Die
Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher
erläutert.
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1 zeigt
eine Prinzipskizze eines Funkantennenmoduls gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung;
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2 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht des Funkantennenmoduls
gemäß 1;
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3 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines Funkantennenmoduls
gemäß einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung;
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4 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht einer Finne mit eingebautem
Funkantennenmodul gemäß 3.
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1 zeigt
eine Prinzipskizze eines Funkantennenmoduls 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung. Das Antennenmodul 1 weist
zwei abstrahlende Elemente 4 und 5 auf, wobei
das erste abstrahlende Element 4 ein erstes Resonanzfrequenzband
abdeckt, das Frequenzen der Systeme GSM 850 mit den Resonanzfrequenzen
f850 zwischen 824 MHz ≤ f850 ≤ 894 MHz und GSM 900 mit
Resonanzfrequenzen f900 zwischen 890 MHz ≤ f900 ≤ 960 MHz abstrahlt und empfängt.
Die Höhe hF liegt dabei weit unter
einem λ/4-Antennenstab, sodass auch dieses erste abstrahlende
Antennenelement 4 für diese Bänder in
eine Finne von lediglich 60 mm Höhe passt.
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Diese
niedrige Höhe hF des ersten Abstrahlungselements 4 wird
dadurch erreicht, dass am Kopfpunkt 12 eine Dachkapazität 15 in
Form eines rechteckigen Winkels angeordnet ist. Diese Dachkapazität 15 weist
einen Querbalken 16 als ersten Schenkel 17 auf.
Ein zweiter Schenkel 18 ist parallel zu dem ersten abstrahlenden
Element 4 angeordnet und bildet damit eine hohe kapazitive
Last 14.
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Zusätzlich
wird die Impedanz durch eine Induktivität kompensiert bzw.
angepasst, die durch einen Kopplungssteg 19 gebildet wird.
Der Kopplungssteg 19 kontaktiert mit seinem ersten Ende 20 einen zweiten
Verbindungssteg 10 zwischen einem Fußpunkt 7 des
ersten abstrahlenden Elements 4 und einem Einspeisungspunkt 9 des
Funkantennenmoduls 1. Mit seinem zweiten Ende 21 bildet
der Kopplungssteg 19 einen Masseanschlusspunkt 22 zu
der Masse 3 der elektrisch leitenden Grundfläche 2,
die von einer metallischen Beschichtung 27 auf einem PCB-Substrat 26 gebildet
wird. Dabei kann durch den Querschnitt und die Länge des
Kopplungssteges 19 auch der Realteil der Impedanz derart
angepasst werden, dass ein breites erstes Resonanzfrequenzband mit
scharfer Selektion von dem ersten abstrahlenden Element 4 abgestrahlt
und empfangen werden kann.
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Ein
weiteres hochfrequentes Resonanzfrequenzband wird durch ein zweites
abstrahlendes Element 5 geschaffen, das über einen
ersten Verbindungssteg 6 mit dem Fußpunkt 7 des
ersten abstrahlenden Elements 4 elektrisch verbunden ist.
Dieses zweite abstrahlende Element 5 weist Resonanzfrequenzen
der Systeme GSM 1800 mit Resonanzfrequenzen f1.8 zwischen
1,71 GHz ≤ f1.8 ≤ 1,88
GHz und GSM 1900 mit Resonanzfrequenzen f1.9 zwischen 1,85
GHz ≤ f1.9 ≤ 1,99 GHz
sowie des Systems UMTS mit Frequenzen f2.0 zwischen
1,92 GHz ≤ f2.0 ≤ 2,17 GHz
auf.
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Auch
für das zweite abstrahlende Element 5 kann der
Realteil der Impedanz durch Querschnitt und Länge des ersten
Verbindungssteges 6 angepasst werden, um die Breite des
Resonanzfrequenzbandes derart abzustimmen, dass alle drei Funkfrequenzbänder
von diesem einen abstrahlenden Element 5 empfangen und
gesendet werden können. Auch ist die Stabhöhe
hE zwischen Kopfpunkt 13 und Fußpunkt 8 des
abstrahlenden Elements 5 kleiner als λ/4, jedoch
kann dieses durch einen Stützsteg 23 teilweise
ausgeglichen werden, der einerseits wiederum einen Real- und einen
Induktivitätsanteil liefert, aber auch praktisch die Stablänge
vergrößert. Dieser Stützsteg kontaktiert
mit seinem ersten Ende 24 den Fußpunkt 8 des
zweiten abstrahlenden Elements 5. Mit seinem zweiten Ende 25 kontaktiert
dieser Stützsteg 23 nicht die elektrisch leitende
Grundfläche 2, sondern stützt sich auf
dem isolierenden Substrat 26 ab.
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Durch
die oben geschilderten Maßnahmen ist es mit einem derartigen
Funkantennenmodul 1 möglich, eine fünfbandige
Antenne zu realisieren mit einer guten Frequenzbandselektion, die
es erlaubt weitere Antennen auf der Grundfläche 1 zu
installieren, ohne dass eine Verkopplung zu den anderen Antennen
auftritt. Ferner sind für dieses Funkantennenmodul 1 keine
Anpassungsstrukturen auf der tragenden Platine des Substrats 26 erforderlich.
Schließlich entfallen somit auch diskrete Komponenten für
Anpassungszwecke. Die Gesamtbreite dieser Antennenstruktur ist kleiner
als 24 mm und die Gesamthöhe ist kleiner als 52 mm.
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Der
Einspeisepunkt 9 kann mit Hilfe eines Durchgangskontaktes 37 durch
das Substrat 26 erreicht werden, indem der Masseleiter
eines Koaxialkabels 31 mit der Masse 3 auf der
Oberseite 36 des Substrats verbunden wird und ein zentraler
Koaxialleiter 32 mit dem Einspeisepunkt 9 in Verbindung
gebracht wird. Dazu kann das Koaxialkabel 31 von der Rückseite 35 des
Substrats 26 aus in einen entsprechenden Durchgangskontakt 37 eingebracht
werden. Andererseits ist es auch möglich, die Rückseite 35 mit
gedruckten Mikrostreifenleitungen zu versehen und über
derartige Mikrostreifenleitungen den Einspeisepunkt 9 zu
versorgen.
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2 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht des Funkantennenmoduls 1 gemäß 1.
Dazu sind bei dieser Ausführungsform der Erfindung die
beiden abstrahlenden Antennenelemente 4 und 5 sowie
die kapazitive Last 14 und die Verbindungsstege 6 und 10 aus
einer einzigen Metallplattenstruktur 11 gebildet. Diese
Metallplattenstruktur 11 steht mit dem zweiten Verbindungssteg 10 auf
einem Einspeisepunkt 9, der von der elektrisch leitenden Grundfläche 2 isoliert
angeordnet ist. Sowohl der Kopplungssteg 19 als auch der
Stützsteg 23 sind hier rechtwinklig zu der Metallplattenstruktur 11 angeordnet.
Die Außenkontur 29 der Grundfläche 2 ist
dabei trapezförmig, wobei das Funkantennenmodul an der Breitseite 28 der
Grundfläche 2 angeordnet ist und sich die Breite
b zur Schmalseite 30 der trapezförmigen elektrisch
leitenden Grundfläche 2 verjüngt. Eine derartige
Funkantennenstruktur kann ohne weiteres in eine Finne auf oder an
einem Fahrzeug unter gebracht werden, sodass beispielsweise entsprechende
Mobilfunkgeräte innerhalb des Fahrzeugs benutzt werden
können.
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3 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines Funkantennenmoduls 40 gemäß einer
zweiten Ausführungsform der Erfindung. Komponenten mit
gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit
gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
Der Unterschied des Funkantennenmoduls 40 gegenüber
dem Funkantennenmodul 1, wie es in 2 zu sehen
ist, liegt darin, dass sowohl der Kopplungssteg 19 zum
Masseanschlusspunkt 22 hin als auch der Stützsteg 23 zu
dem isolierenden Substrat 26 hin nicht wie im Beispiel
der 2 rechtwinklig zu den beiden abstrahlenden Elementen 4 und 5 angeordnet sind,
sondern in der gleichen Ebene wie die abstrahlenden Elemente 4 und 5 liegen.
Damit kann die Finne deutlich schmaler ausgeführt werden
oder es können neben diesem Funkantennenmodul weitere Module
direkt neben dem Funkantennenmodul angeordnet werden.
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4 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht einer Finne 34 aus
Kunststoff mit eingebautem Funkantennenmodul 40 gemäß 3.
Dazu sind die Konturen der Finne 34 durch die gestrichelten
Linien 38 und 39 markiert.
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- 1
- Funkantennenmodul
- 2
- leitende
Grundfläche
- 3
- Masse
bzw. Gegengewicht
- 4
- erstes
abstrahlendes Element
- 5
- zweites
abstrahlendes Element
- 6
- erster
Verbindungssteg
- 7
- Fußpunkt
des ersten abstrahlenden Elements
- 8
- Fußpunkt
des zweiten abstrahlenden Elements
- 9
- Einspeisepunkt
- 10
- zweiter
Verbindungssteg
- 11
- Metallplattenstruktur
- 12
- Kopfpunkt
des ersten abstrahlenden Elements
- 13
- Kopfpunkt
des zweiten abstrahlenden Elements
- 14
- kapazitive
Last
- 15
- Dachkapazität
- 16
- Querbalken
- 17
- erster
Schenkel
- 18
- zweiter
Schenkel
- 19
- Kopplungssteg
- 20
- erstes
Ende des Kopplungsstegs
- 21
- zweites
Ende des Kopplungsstegs
- 22
- Masseanschlusspunkt
- 23
- Stützsteg
- 24
- erstes
Ende des Stützstegs
- 25
- zweites
Ende des Stützstegs
- 26
- Substrat
- 27
- Beschichtung
- 28
- Breitseite
- 29
- Außenkontur
- 30
- Schmalseite
- 31
- Koaxialkabel
- 32
- zentraler
Koaxialleiter
- 33
- Kunststoff
- 34
- Finne
- 35
- Rückseite
des Substrats
- 36
- Oberseite
des Substrats
- 37
- Durchgangskontakt
- 38
- gestrichelte
Linie
- 39
- gestrichelte
Linie
- 40
- Funkantennenmodul
(2. Ausführungsform)
- b
- Breite
der Außenkontur
- hF
- Höhe
des ersten abstrahlenden Antennenelements
- hE
- Höhe
des zweiten abstrahlenden Antennenelements
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 60200508
T2 [0002, 0004]