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Die
Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung für Druckmaschinenzylinder
gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Reinigungsvorrichtungen
dieser Art sind aus den
WO
01/51284 A2 und
WO
01/51285 A1 bekannt. Sie beschreiben jeweils eine Reinigungsvorrichtung, bei
welcher ein Reinigungstuch von einer Saubertuchspindel (Tuchabgaberolle) über
ein Andrückelement auf eine Schmutztuchspindel (Tuchaufnahmerolle)
schrittweise transportierbar ist. Beide Schriften erwähnen
zwei Ausführungsformen. Bei der einen Ausführungsform
ist die Reinigungsvorrichtung in Richtung zu dem zu reinigenden
Druckmaschinenzylinder zwischen einer Grundposition und einer Reinigungsposition
vor- und zurück bewegbar. In der Grundposition hat das
Reinigungstuch einen Abstand von dem Druckmaschinenzylinder. In
der Reinigungsposition wird ein auf dem Andrückelement liegender
Reinigungstuchabschnitt von dem Andrückelement an die Umfangsfläche
des zu reinigenden Druckmaschinenzylinders angedrückt.
Bei der anderen Ausführungsform bleibt die Reinigungsvorrichtung
in der Grundposition stehen und das Andrückelement wird
durch Druckluft aufgeblasen, sodass es sich ausdehnt und den auf
ihm liegenden Reinigungstuchabschnitt gegen die Umfangsfläche
des zu reinigenden Druckmaschinenzylinders andrückt. In diesem
Falle muss mindestens ein Teil des Umfanges des Andrückelements
aus einem federelastisch dehnbaren (expandierbaren) Material bestehen.
Zum Entfernen des Waschtuchabschnittes vom Druckmaschinenzylinder
muss das Andrückelement wieder entlüftet werden,
damit es sich durch seine eigene Elastizität zusammenziehen
und dadurch vom Druckmaschinenzylinder weg wieder in die Grundstellung
zurückbewegen kann. Andrückelemente dieser Art
werden auch als Gummilippe bezeichnet, da sie üblicherweise
aus Gummi bestehen. Solche Gummilippen zeigen beispielsweise die
genannte
WO 01/51285
A1 und die
US 4 344
361 . Die US-Patentschrift beschreibt auch, dass das Reinigungstuch mit
Waschmittel und/oder Wasser befeuchtbar ist zur Reinigung des Druckmaschinenzylinders.
Ferner beschreibt die US-Patentschrift die Möglichkeit,
Druckluft auf den gereinigten Druckmaschinenzylinder zum Trocknen
zu blasen. Außer der Verwendung eines trockenen Reinigungstuches,
welches auf die genannte Weise befeuchtet wird, ist es auch bekannt, vorbefeuchtete
Waschtücher zu verwenden, welche bereits auf der Saubertuchrolle
befeuchtet wurden.
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Beschreibung der Erfindung
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Auch
bei dem Gegenstand der Erfindung bestehen die bekannten Möglichkeiten,
ein bereits auf der Saubertuchspindel mit Reinigungsflüssigkeit
befeuchtetes Waschtuch zu verwenden und/oder das Reinigungstuch
auf seinem Weg von der Saubertuchrolle über das Andrückelement
zu einer Schmutztuchspindel zu befeuchten mit Waschflüssigkeit
und/oder Wasser. Ferner besteht auch bei der Erfindung die Möglichkeit,
Druckluft zum Trocknen des gereinigten Druckmaschinenzylinders zu
verwenden.
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Gereinigt
werden können jede Art von Druckmaschinenzylinder von Bogendruckmaschinen
und von Rollendruckmaschinen (Endlosdruckmaschinen), insbesondere
Gummituchzylinder, Gegendruckzylinder und Plattenzylinder von Offset-Druckmaschinen.
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Durch
die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine neue
Möglichkeit zu schaffen, durch welche kurze Anstellzeiten
und Abstellzeiten möglich sind, um ein Reinigungstuch an
den zu reinigenden Druckmaschinezylinder anzustellen und von ihm
wieder abzustellen. Ferner soll die Möglichkeit geschaffen
werden, Stoßkräfte zu reduzieren, die entstehen können,
wenn eine im Druckmaschinenzylinder vorgesehene Grube oder eine
andere Unebenheit des Druckmaschinenzylinders an der Reinigungsvorrichtung
vorbeiläuft, während das Reinigungstuch den Druckmaschinenzylinder
kontaktiert. Ein Druckmaschinenzylinder kann eine Grube beispielsweise
bei Bogendruckmaschinen zur Unterbringung von Greifelementen zum
Greifen der Druckbögen aufweisen. Ferner kann auch eine
kleine Grube bei Gummituchzylindern von Offset-Druckmaschinen an
der Befestigungsstelle der Gummituchenden gebildet sein. Ferner
soll die Möglichkeit geschaffen werden, kurze Druckausgleichszeiten
zu erzielen zum Ausgleich von Druckänderungen über
die Länge des zu reinigenden Druckmaschinenzylinders. Allgemein
soll eine gleichmäßige Druckverteilung über
die ganze Zylinderlänge erzielt werden. Der Druck sollte
konstant bleiben und leicht einstellbar sein.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale
von Anspruch 1 gelöst.
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Demgemäß beinhaltet
die Erfindung eine Reinigungsvorrichtung für Druckmaschinenzylinder, enthaltend
einen länglichen Andrückkopf zum Andrücken
eines Reinigungstuches in einer definierten Andrückrichtung
zur Längsrichtung des Andrückkopfes an einen zu
reinigenden Druckmaschinenzylinder; wobei der Andrückkopf
mindestens einen hohlen Druckausgleichskörper aufweist,
welcher mit einem Druckmedium vollständig gefüllt
ist und mindestens auf einem in Andrückrichtung vorderen
Teil seines Körperumfanges aus elastisch verformbaren Material besteht,
um über die Länge des Andrückkopfes gegebenenfalls
auftretende ungleiche Anpressdrücke des Druckmaschinenzylinders über
die Länge des Andrückkopfes auszugleichen;
dadurch
gekennzeichnet,
dass das Druckmedium Hydraulikflüssigkeit
ist, welche ähnlich wie Wasser nicht komprimierbar ist.
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Die
Hydraulikflüssigkeit ist vorzugsweise von solcher Art,
dass sie ihr Volumen bei Temperaturänderungen, wie sie
bei Druckmaschinen auftreten, nicht oder nicht nachteilig verändert.
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Der
hier verwendete Begriff „Hydraulikflüssigkeit"
soll jede Art von mittels Druck verdrängbarem Hydraulikmedium
umfassen, welches wie Wasser nicht komprimierbar ist, insbesondere
Wasser selbst, jedoch auch mit Zusätzen, beispielsweise
Rostschutzmittel versehenes Wasser, bis zu dickflüssigen Medien,
wie beispielsweise Öl und Gel und ähnliche Medien
mit hoher Viskosität, welche ohne zu komprimieren von dem
Druck verdrängbar sind, welcher beim Reinigen eines Druckmaschinenzylinders
durch das Andrücken des Reinigungstuches an den Druckmaschinenzylinder
entsteht.
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Die
Verwendung von Hydraulikflüssigkeit anstatt Druckluft hat
den Vorteil, dass eine höhere Steifigkeit des Druckausgleichskörpers
erzielt wird, durch welche ein Hineinfallen des Andrückkopfes
in eine Grube oder andere Vertiefungen auf dem Umfang des zu reinigenden
Druckmaschinenzylinders und damit auch die Schlagkraft reduziert
wird, mit welcher der Andrückkopf am Ende der Grube oder
Vertiefung auf die Grubenkante oder Vertiefungskante aufschlägt.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass an einer Stelle des Drucksaugausgleichkörpers
auftretende Druckänderungen schneller über die
Länge des Druckausgleichskörpers ausgeglichen
werden, weil Hydraulikflüssigkeit im Unterschied zu Druckluft
im Wesentlichen unkomprimierbar ist.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Die
Umfangswand des Druckausgleichskörpers besteht vorzugsweise
auf dem gesamten Umfang aus einem nicht-dehnbaren Material. Dieses Material
ist vorzugsweise flexibel biegsam.
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Die
Hydraulikflüssigkeit im Druckausgleichskörper
hat vorzugsweise überatmosphärischen Druck. Damit
werden konstante Funktionszustände erzielt. Insbesondere
wird vermieden, dass ein undefinierter Hohlraum im Druckausgleichskörper
oder ein teilweises Kollabieren des Druckausgleichskörpers
entsteht.
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Die
Erfindung enthält vorzugsweise eine Druckausgleichsvorrichtung
zum Ausgleich von Druckänderungen der Hydraulikflüssigkeit
des hohlen Druckausgleichskörpers. Die Druckausgleichsvorrichtung
enthält vorzugsweise mechanische Federmittel und/oder Druckluft,
welche gegen den Druck der Hydraulikflüssigkeit wirken.
Damit können Druckänderung oder Hydraulikflüssigkeit
ausgeglichen werden, welche z. B. durch Leckageverluste oder temperaturbedingte
Volumenänderungen der Hydraulikflüssigkeit entstehen
können.
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Der
Andrückkopf enthält vorzugsweise einen Stützkörper,
auf welchem der Druckausgleichskörper angeordnet ist, wobei
der Stützkörper sich über die ganze Länge
des Druckausgleichskörpers erstreckt und den Druckausgleichskörper
in Andrückrichtung abstützt. Dadurch werden definierte
Andrückkräfte des Reinigungstuches über
die ganze Länge des Andrückkopfes auch dann erzielt,
wenn der Druckausgleichskörper aus einem flexiblen, insbesondere leicht
biegbaren Material besteht.
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Auf
dem vorderen Teil des Druckausgleichskörpers, entweder
direkt oder über ein Zwischenelement indirekt, ist vorzugsweise
ein Gleitelement angeordnet, über welches das Reinigungstuch
gleiten kann.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform der Erfindung dient der Druckausgleichskörper
selbst als Gleitelement, über welches das Reinigungstuch
gleiten kann.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform der Erfindung ist das Gleitelement,
oder gemäß einer nochmals weiteren Ausführungsform
der Erfindung nur der gegen das Reinigungstuch anpressbarer Frontteil
des Gleitelements, in Umfangsrichtung um den Druckausgleichskörper
herum zwischen definierten Endstellungen schwenkbar angeordnet zum Schwenken
um einen begrenzten Schwenkweg mittels einer vom Reinigungstuch
auf das Gleitelement ausgeübten Kraft. Das Reinigungstuch
zieht das Gleitelement oder nur seinen Frontteil in die eine Endstellung,
wenn das Reinigungstuch in einer vorbestimmten Vorwärtsrichtung
transportiert wird, oder in die andere Endstellung, wenn das Reinigungstuch in
eine entgegengesetzte Rückwärtsrichtung transportiert
wird. Dadurch kann durch die Form des Frontteils definiert werden,
wie groß der Reinigungstuchabschnitt ist, der nach einem
nur kurzen Bewegungsschritt des Reinigungstuches in der einen oder der
anderen Transportrichtung von dem Frontteil des Gleitelements an
den Druckmaschinenzylinder angedrückt wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung enthält
der Andrückkopf zwei oder mehr parallel nebeneinander,
in Druckmaschinendrehrichtung nacheinander, angeordnete Druckausgleichskörper,
wie sie im Rahmen der Erfindung vorstehend und/oder nachfolgend
beschrieben sind. Dies ermöglicht eine entsprechend zweifache
oder mehrfache und damit schnellere Reinigung des Druckmaschinenzylinders.
Ferner besteht die Möglichkeit, abhängig von der
Drehrichtung des Druckmaschinenzylinders und/oder in Abhängigkeit
von der Bewegungsrichtung des Reinigungstuches den einen und/oder den
anderen Druckausgleichskörper zum Andrücken des
Reinigungstuches an den Druckmaschinenzylinder zu verwenden.
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Der
mindestens eine Druckausgleichskörper ist vorzugsweise
ein Schlauch. Er besteht vorzugsweise aus Gummi oder Kunststoff.
Diese ist eine besonders gut funktionierende und preiswerte Ausführungsform
der Erfindung.
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Gemäß einem
besonderen Gedanken der Erfindung ist der Innendurchmesser des Druckausgleichskörpers
in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder
vorzugsweise kleiner als der Innendurchmesser des mindestens einen
Druckausgleichskörpers in Querrichtung zur Andrückrichtung.
Dieser besondere Gedanke der Erfindung ist für sich allein
oder in Kombination mit einzelnen oder mehreren in dieser Patentanmeldung
beschrieben und/oder in den Zeichnungen dargestellten oder anderen
Merkmalen verwendbar. Dadurch wird eine größere
Steifigkeit des Druckausgleichskörpers in Andrückrichtung
erzielt. Die Wirkung ist ähnlich wie die eines Niederquerschnittreifens
(Sportreifen) eines Kraftfahrzeuges im Vergleich zu einem normalen
Fahrzeugreifen mit ungefähr kreisrundem Reifenquerschnitt
(Schlauchquerschnitt und/oder Mantelquerschnitt).
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Der
Innendurchmesser des Druckausgleichskörpers in Andrückrichtung
gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder beträgt
vorzugsweise nur 75% oder weniger, oder nur 50% oder weniger von
dem Innendurchmesser des Druckausgleichskörpers in Querrichtung
zur Andrückrichtung.
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Der
Außendurchmesser des Druckausgleichskörpers ist
in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder
vorzugsweise ebenfalls kleiner als der Außendurchmesser
des mindestens einen Druckausgleichskörpers in Querrichtung
zur Andrückrichtung, vorzugsweise in gleicher Weise wie
der Innendurchmesser in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden
Druckmaschinenzylinder kleiner ist als in Querrichtung zur Andrückrichtung.
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Die
Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele
beschreiben. In den Zeichnungen zeigen
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1 schematisch
einen vertikalen Längsschnitt durch eine Reinigungsvorrichtung
nach der Erfindung,
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2 schematisch
eine Draufsicht auf die Reinigungsvorrichtung von 1,
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3 schematisch
einen vertikalen Längsschnitt durch eine weitere Ausführungsform
einer Reinigungsvorrichtung nach der Erfindung,
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4 schematisch
einen Querschnitt durch einen Andrückkopf der Reinigungsvorrichtung
nach der Erfindung,
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5 schematisch
einen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform eines
Andrückkopfes nach der Erfindung,
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6 einen
Querschnitt einer besonderen Ausführungsform eines Andrückkopfes
nach der Erfindung längs der Ebene VI-VI von 8,
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7 eine
verkleinerte Draufsicht auf den Andrückkopf von 6,
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8 eine
Rückansicht des Andrückkopfes der 6 und 7 in
Andrückrichtung auf einen zu reinigenden Druckmaschinenzylinder
gesehen,
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9 einen
Querschnitt einer weiteren Ausführungsform eines Andrückkopfes
nach der Erfindung,
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10 einen
Querschnitt einer nochmals weiteren Ausführungsform eines
Andrückkopfes nach der Erfindung,
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11 einen
Querschnitt einer nochmals weiteren Ausführungsform eines
Andrückkopfes nach der Erfindung,
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12 einen
Querschnitt einer weiteren Ausführungsform eines Andrückkopfes
nach der Erfindung.
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Die
in den 1 und 2 der Zeichnungen dargestellte
Reinigungsvorrichtung 2 nach der Erfindung zum Reinigen
der zylindrischen Umfangsfläche 3 eines Druckmaschinenzylinders 4 enthält
einen länglichen Andrückkopf 6 zum Andrücken
eines Reinigungstuches 8 in einer definierten Andrückrichtung 10 quer
zur Längsrichtung des Andrückkopfes 6 an die
Umfangsfläche 3 des Druckmaschinenzylinders 4.
Der Andrückkopf 6 enthält mindestens
einen hohlen Druckausgleichskörper 12, welcher
mit Hydraulikflüssigkeit vollständig gefüllt
ist und mindestens auf einem in Andrückrichtung 10 vorderen
Teil 14 seines Körperumfanges aus elastisch verformbarem
Material besteht, um über die Länge des Andrückkopfes 6 gegebenenfalls
auftretende ungleiche Anpressdrücke des Druckmaschinenzylinders 4 über
die Länge des Andrückkopfes 6 auszugleichen.
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Vorzugsweise
besteht der gesamte Umfang des Druckausgleichskörpers 12 aus
einem nicht-dehnbaren Material oder aus einem dehnbaren Material,
wobei die Umfangswand in jedem Falle flexibel biegsam ist. Sie besteht
vorzugsweise aus einem Schlauch.
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Die
Hydraulikflüssigkeit kann im Druckausgleichskörper 12 atmosphärischen
oder vorzugsweise überatmosphärischen Druck haben.
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Die
Reinigungsvorrichtung enthält vorzugsweise einen Rahmen 16,
auf welchem der Andrückkopf 6 angeordnet ist.
Der Rahmen 16 ist, vorzugsweise in Rahmenseitenteilen 18 und 19,
mit Lagern 20 versehen zum drehbaren Lagern einer Saubertuchspindel 22 und
einer Schmutztuchspindel 24 zum automatischen Transportieren
des Reinigungstuches 8 von der Saubertuchspindel 22 über
den Andrückkopf 6 auf die Schmutztuchspindel 24.
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Der
Rahmen 16 ist als Schlitten oder Wagen zum automatischen
Bewegen ausgebildet, so dass er zusammen mit dem auf ihm angeordneten
Reinigungstuch 8 zwischen einer in den Zeichnungen dargestellten,
von dem Druckmaschinenzylinder 4 distanzierten Grundposition
in eine nicht gezeigte Reinigungsposition, in welcher der Andrückkopf 6 den
auf ihn befindlichen Reinigungstuchabschnitt gegen den zu reinigenden
Druckmaschinenzylinder drückt, bewegbar ist.
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Der
Rahmen 16 ist mit Rollen oder Führungsbolzen 26 versehen,
welche den Rahmen 16 und damit die gesamte Reinigungsvorrichtung 2 in Führungsnuten 28,
die in Druckmaschinen-Seitenrahmen 30 gebildet sind, in
Andrückrichtung 10 vor und zurück führen,
entsprechend einem in den 1 und 2 dargestellten
Doppelpfeil 32.
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Eine
erste Antriebsvorrichtung 34 zum Vor- und Zurückbewegen
des Rahmens 16 zusammen mit dem Andrückkopf 6 enthält
einen an einem Druckmaschinenseitenrahmen 30 befestigten
ersten Antriebsteil 36 und einen am Rahmen 16 befestigten zweiten
Antriebsteil 38. Die Antriebsvorrichtung 34 kann
eine pneumatische, hydraulische oder elektrische Antriebsvorrichtung
sein.
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Das
Reinigungstuch 8 wird, wenn es vom Andrückkopf 6 nicht
gegen den Druckmaschinenzylinder 4 gedrückt wird,
durch eine die Schmutztuchspindel 24 antreibende zweite
Antriebsvorrichtung 40 schrittweise von der Saubertuchspindel 22 auf
die Schmutztuchspindel 24 transportiert. Dieser schrittweise
Weitertransport ist in 1 durch Pfeile 42 schematisch
dargestellt und kann in der genannten Grundposition oder auf dem
Weg von der Reinigungsposition zur Grundposition oder umgekehrt
auf dem Weg von der Grundposition in die Reinigungsposition erfolgen.
Ferner kann auch die Möglichkeit bestehen das Reinigungstuch 8 in
der genannten Transportrichtung 40 in mehreren Schritten
zu bewegen und danach ein oder zwei oder mehr Schritte zurück
zu bewegen.
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Die
zweite Antriebsvorrichtung 40 für einen schrittweisen
Antrieb des Reinigungstuches kann eine pneumatische, hydraulische
oder elektrische Antriebsvorrichtung sein. Vorzugsweise ist es jedoch keine
derartige Antriebsvorrichtung, sondern nur eine Antriebsübertragungsvorrichtung,
welche von der ersten Antriebsvorrichtung 34 antreibbar
ist.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform der Erfindung besteht auch die
Möglichkeit, den Rahmen 16 der Reinigungsvorrichtung 2 an
den Seitenrahmen 30 der Druckmaschine in Andrückrichtung 10 unverstellbar
(ortsfest) anzuordnen und anstatt des Rahmens 16 nur den
Andrückkopf 6 mittels einer dritten Antriebsvorrichtung 44 entsprechend
einem Doppelpfeil 32 von 3 in Andrückrichtung 10 vor
und wieder zurück zu bewegen. Diese dritte Antriebsvorrichtung 44 kann
hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch sein oder eine Übertragungsvorrichtung sein,
welche von der ersten Antriebsvorrichtung 34 antreibbar
ist.
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4 zeigt
ein Beispiel, wie gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung eine Druckausgleichsvorrichtung 48 zum Ausgleich
von Druckänderungen der im Druckausgleichskörper 12 enthaltenen
Hydraulikflüssigkeit 50 vorgesehen werden kann.
Die Druckausgleichsvorrichtung 48 enthält beispielsweise
einen Kolben 52, welcher in einem Zylinder 56 axial
bewegbar angeordnet ist. Der Kolben 52 ist mittels einer
Ringdichtung 54 gegenüber der inneren Zylinderwand
des Zylinders 56 abgedichtet und in dem Zylinder 56 auf
der einen Seite von dem Druck der Hydraulikflüssigkeit 50 und
auf der entgegen gesetzten Kolbenseite vom Druck einer Druckfeder 58 beaufschlagt.
Anstelle einer Druckfeder 58 oder zusätzlich zur
Druckfeder könnte der Kolben 52 auf dieser anderen
Kolbenseite auch mit Druckluft einer Druckluftquelle 59 beaufschlagt
werden. Die Druckausgleichsvorrichtung 48 bewirkt eine
Konstanthaltung des Druckes der Hydraulikflüssigkeit 50 im
Druckausgleichskörper 12. Der Zylinder 56 ist
beispielsweise auf der einen Kolbenseite über eine Flüssigkeitsleitung 60 mit
dem Innenraum des Druckausgleichskörpers 12 verbunden.
An die Flüssigkeitsleitung 60 kann auch ein Druckmesser 62 und/oder
eine Hydraulikflüssigkeit-Quelle 64 angeschlossen
sein, beispielsweise über ein Ventil 66. Der Druck
der Hydraulikflüssigkeit wird vorzugsweise auf einem überatmosphärischen
Druckwert gehalten.
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Der
Andrückkopf 6 weist vorzugsweise ein Stützelement 68 auf,
auf welchem der Druckausgleichskörper 12 angeordnet
ist. Das Stützelement 68 erstreckt sich über
die ganze Länge des Druckausgleichskörpers 12 und
stützt den Druckausgleichskörper 12 in
Andrückrichtung 10 gegen den vom Druckmaschinenzylinder 4 auf
ihn wirkenden Druck ab. Das Stützelement 68 umschließt
den Druckausgleichskörper 12, insbesondere wenn
Letzterer ein Schlauch ist, vorzugsweise um mindestens 180 Grad
oder mehr des Stützkörperumfanges bzw. des Schlauchumfanges.
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Der
Druckausgleichskörper 12 kann selbst als Gleitkörper
ausgebildet sein, über welchen das Reinigungstuch 8 gleiten
kann.
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Gemäß der
in 4 gezeigten Ausführungsform der Erfindung
ist auf dem Druckausgleichskörper 12, auf seinem
gegen den Druckmaschinenzylinder 4 zeigenden Oberflächenbereich,
ein Gleitelement 70 angeordnet, auf welchem das Reinigungstuch 8 gleiten
kann.
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Gemäß der
besonderen Ausführungsform von 4 ist das
Gleitelement in Umfangsrichtung um den Druckausgleichskörper 12 herum
zwischen zwei definierten Endstellungen schwenkbar angeordnet zum
Schwenken um einen begrenzten Schwenkweg mittels einer vom Reinigungstuch 8 auf
das Gleitelement 70 ausgeübten Kraft. Die Endstellungen sind
durch Anschläge 72 und 74 gebildet, welches Teile
des Rahmens oder entsprechend 4 Teile des
Stützelements 68 sein können und zwischen
sich einen Bewegungsspielraum für das Gleitelement 70 bilden.
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Das
Reinigungstuch 8 kann auf der Saubertuchspindel 22 trocken
oder feucht sein. Ferner können Düsen zum Befeuchten
des Reinigungstuches 8 vorgesehen werden, welche das Reinigungstuch 8 auf
seinem Bewegungsweg von der Saubertuchspindel 22 zu dem
Andrückkopf 6 oder auf dem Andrückkopf 6 befeuchten
mit Wasser oder einer anderen Flüssigkeit oder abwechselnd
mit Reinigungsflüssigkeit und anschließend mit
Wasser. Ferner können Druckluftdüsen zum Trocknen
des Reinigungstuches oder zum Trocknen der Umfangsfläche
des Druckmaschinerizyliriders 4 vorgesehen sein.
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Gemäß einem
weiteren Gedanken der Erfindung kann der Andrückkopf anstelle
eines einzigen Druckausgleichskörpers zwei oder mehr Druckausgleichskörper
aufweisen, welche parallel nebeneinander, quer zur Andrückrichtung 10 nacheinander angeordnet
sind.
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5 zeigt
eine Ausführungsform, bei welcher der Andrückkopf 106 zwei
parallel nebeneinander, quer zur Andrückrichtung 10 nacheinander
angeordnete Druckausgleichskörper 12 aufweist,
welche vorzugsweise Schläuche sind. Sie werden von einem
Stützelement 68 abgestützt. Über
beide Druckausgleichskörper 12 erstreckt sich
ein Gleitelement 170, welches jeweils über ein
Zwischenelement 76 auf den Druckausgleichskörpern 12 angeordnet ist.
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Gemäß einem
weiteren besonderen Gedanken der Erfindung ist zwischen den beiden
Druckausgleichskörpern 12, vorzugsweise in einer
Vertiefung, Senke oder Falte 84 des Gleitelements 170,
ein Düsenrohr 80 angeordnet, welches sich in Längsrichtung
des Andrückkopfes 106 erstreckt und auf seiner dem
Druckmaschinenzylinder 4 zugewandten Seite eine Vielzahl
von Düsenöffnungen 82 aufweist. Aus den
Düsenöffnungen 82 kann die Flüssigkeit
auf das Reinigungstuch 8 gesprüht werden, welches
in 5 nur abschnittsweise dargestellt ist und über
das Gleitelement 170 gleitet.
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In
allen Zeichnungen sind einander funktionsmäßig
entsprechende Teile mit den gleichen Bezugszahlen versehen. Sie
werden, soweit bereits beschrieben, nicht nochmals beschrieben.
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Die 6, 7 und 8 zeigen
eine Ausführungsform eines Andrückkopfes 206 gemäß der Erfindung,
bei welchem auf jeder Seite der Falte 84 des Gleitelements 170 jeweils
zwei Druckausgleichskörper 12 angeordnet sind.
Zwischen jedem Druckausgleichskörper 12 und dem
Gleitelement 170 befindet sich ein Zwischenelement 76.
Auf jeder Seite der Falte 84 des Gleitelements 170 ist
jeweils ein Stützelement 68 zum Abstützen
von jeweils zwei Druckausgleichskörpern 12 vorgesehen.
Der Andrückkopf 206 von 6 (ebenso
auch der Andrückkopf 106 von 5)
kann am Rahmen 16 über eine kreisförmige
Lagerfläche 86 um eine Schwenkachse 88 schwenkbar
gelagert sein, welche sich in Längsrichtung des Andrückkopfes 206 erstreckt.
Ferner können nicht gezeigte Anschläge vorgesehen
werden, welche die Schwenkbewegung des Andrückkopfes 206 um
die Schwenkachse 88 begrenzen. Damit sind in ähnlicher
Weise in definierten Grenzen Schwenkbewegungen des Andrückkopfes 206 möglich
wie bei dem Gleitelement 70 von 4.
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Die
Ausführungsform des Andrückkopfes 306 von 9 weicht
von der Ausführungsform nach den 6, 7 und 8 nur
dadurch ab, dass auf jeder Seite der Gleitelementfalte 84 jeweils
nur ein Stützelement 68 und ein Zwischenelement 76 für zwei
Druckausgleichskörper 12 vorgesehen sind.
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Die
weitere Ausführungsform eines Andrückkopfes 406 nach
der Erfindung, welcher in 10 gezeigt
ist, unterscheidet sich von der Ausführungsform nach den 6, 7 und 8 dadurch, dass
auf jeder Seite der Gleitkörperfalte 84 drei Druckausgleichskörper 12 vorgesehen
sind, an welchen das Gleitelement 170 direkt anliegt, ohne
Zwischenelement. Die Druckausgleichskörper 12 auf
jeder Seite der Gleitkörperfalte 84 können
durch einzelne Stützkörper oder entsprechend 10 durch
ein gemeinsames Stützelement 68 in Andrückrichtung 10 abgestützt
sein.
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Gemäß einem
weiteren Gedanken der Erfindung, welcher in 11 an
einem Ausführungsbeispiel dargestellt ist, ist der Innendurchmesser
des mindestens einen Druckausgleichskörpers 12 in
Andrückrichtung 10 gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder 4 kleiner
als der Innendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers 12 in
Querrichtung zur Andrückrichtung 10. Der Innendurchmesser
des Druckausgleichskörpers 12 in Andrückrichtung
beträgt vorzugsweise nur 75% oder weniger, oder noch vorzugsweiser
nur 50% oder weniger des Innendurchmessers des Druckausgleichskörpers 12 in
Querrichtung zur Andrückrichtung 10. Vorzugsweise
gelten diese Durchmesserverhältnisse des Druckausgleichskörpers 12 in
gleicher Weise auch für seine Außendurchmesser,
wie sie für seine Innendurchmesser gelten.
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11 der
Zeichnungen zeigt diese besondere Ausführungsform der Erfindung
am Beispiel eines Andrückkopfes 506, welcher zwei
solche Druckausgleichskörper 12 enthält,
deren Innendurchmesser und Außendurchmesser in Andrückrichtung 10 wesentlich
kleiner ist als in Querrichtung dazu. Der Druckausgleichskörper 12 kann
derart ausgebildet sein, dass er ohne formenden Druck von außen
diese Niederquerschnittsform hat, oder ein im Querschnitt runder
Schlauch sein, welcher durch mindestens ein Stützelement 68 auf
der Rückseite und durch den Gleitkörper 170 auf
der Vorderseite, oder durch ein anderes Stützelement in
eine solche Niederquerschnittsform gepresst wird.
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Dieser
Gedanke der Erfindung kann bei allen Arten von Reinigungsvorrichtungen
angewendet werden.
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12 zeigt
eine weitere Ausführungsform nach der Erfindung, bei welcher
der Andrückkopf 606 einen Druckausgleichskörper 12 aufweist,
welcher aus einem biegeelastischen vorderen Teil 12-1,
vorzugsweise aus Gummi, und einem steifen Rückenteil 12-2 besteht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 01/51284
A2 [0002]
- - WO 01/51285 A1 [0002, 0002]
- - US 4344361 [0002]