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DE102007054941A1 - Reinigungsvorrichtung für Druckmaschinenzylinder - Google Patents

Reinigungsvorrichtung für Druckmaschinenzylinder Download PDF

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Publication number
DE102007054941A1
DE102007054941A1 DE102007054941A DE102007054941A DE102007054941A1 DE 102007054941 A1 DE102007054941 A1 DE 102007054941A1 DE 102007054941 A DE102007054941 A DE 102007054941A DE 102007054941 A DE102007054941 A DE 102007054941A DE 102007054941 A1 DE102007054941 A1 DE 102007054941A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pressure
pressing
pressure compensation
press cylinder
cleaning device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102007054941A
Other languages
English (en)
Inventor
Hermann Kloberdanz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Baldwin Germany GmbH
Original Assignee
Baldwin Germany GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Baldwin Germany GmbH filed Critical Baldwin Germany GmbH
Priority to DE102007054941A priority Critical patent/DE102007054941A1/de
Publication of DE102007054941A1 publication Critical patent/DE102007054941A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F35/00Cleaning arrangements or devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41PINDEXING SCHEME RELATING TO PRINTING, LINING MACHINES, TYPEWRITERS, AND TO STAMPS
    • B41P2235/00Cleaning
    • B41P2235/10Cleaning characterised by the methods or devices
    • B41P2235/20Wiping devices
    • B41P2235/24Wiping devices using rolls of cleaning cloth
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41PINDEXING SCHEME RELATING TO PRINTING, LINING MACHINES, TYPEWRITERS, AND TO STAMPS
    • B41P2235/00Cleaning
    • B41P2235/10Cleaning characterised by the methods or devices
    • B41P2235/20Wiping devices
    • B41P2235/24Wiping devices using rolls of cleaning cloth
    • B41P2235/246Pressing the cleaning cloth against the cylinder

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  • Inking, Control Or Cleaning Of Printing Machines (AREA)

Abstract

Reinigungsvorrichtung für Druckmaschinenzylinder, enthaltend mindestens einen hohlen Druckausgleichskörper (12) zum Andrücken eines Reinigungstuches (8) an einen zu reinigenden Druckmaschinenzylinder (4), wobei der mindestens eine hohle Druckausgleichskörper (12) vollständig mit Hydraulikflüssigkeit gefüllt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung für Druckmaschinenzylinder gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Reinigungsvorrichtungen dieser Art sind aus den WO 01/51284 A2 und WO 01/51285 A1 bekannt. Sie beschreiben jeweils eine Reinigungsvorrichtung, bei welcher ein Reinigungstuch von einer Saubertuchspindel (Tuchabgaberolle) über ein Andrückelement auf eine Schmutztuchspindel (Tuchaufnahmerolle) schrittweise transportierbar ist. Beide Schriften erwähnen zwei Ausführungsformen. Bei der einen Ausführungsform ist die Reinigungsvorrichtung in Richtung zu dem zu reinigenden Druckmaschinenzylinder zwischen einer Grundposition und einer Reinigungsposition vor- und zurück bewegbar. In der Grundposition hat das Reinigungstuch einen Abstand von dem Druckmaschinenzylinder. In der Reinigungsposition wird ein auf dem Andrückelement liegender Reinigungstuchabschnitt von dem Andrückelement an die Umfangsfläche des zu reinigenden Druckmaschinenzylinders angedrückt. Bei der anderen Ausführungsform bleibt die Reinigungsvorrichtung in der Grundposition stehen und das Andrückelement wird durch Druckluft aufgeblasen, sodass es sich ausdehnt und den auf ihm liegenden Reinigungstuchabschnitt gegen die Umfangsfläche des zu reinigenden Druckmaschinenzylinders andrückt. In diesem Falle muss mindestens ein Teil des Umfanges des Andrückelements aus einem federelastisch dehnbaren (expandierbaren) Material bestehen. Zum Entfernen des Waschtuchabschnittes vom Druckmaschinenzylinder muss das Andrückelement wieder entlüftet werden, damit es sich durch seine eigene Elastizität zusammenziehen und dadurch vom Druckmaschinenzylinder weg wieder in die Grundstellung zurückbewegen kann. Andrückelemente dieser Art werden auch als Gummilippe bezeichnet, da sie üblicherweise aus Gummi bestehen. Solche Gummilippen zeigen beispielsweise die genannte WO 01/51285 A1 und die US 4 344 361 . Die US-Patentschrift beschreibt auch, dass das Reinigungstuch mit Waschmittel und/oder Wasser befeuchtbar ist zur Reinigung des Druckmaschinenzylinders. Ferner beschreibt die US-Patentschrift die Möglichkeit, Druckluft auf den gereinigten Druckmaschinenzylinder zum Trocknen zu blasen. Außer der Verwendung eines trockenen Reinigungstuches, welches auf die genannte Weise befeuchtet wird, ist es auch bekannt, vorbefeuchtete Waschtücher zu verwenden, welche bereits auf der Saubertuchrolle befeuchtet wurden.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Auch bei dem Gegenstand der Erfindung bestehen die bekannten Möglichkeiten, ein bereits auf der Saubertuchspindel mit Reinigungsflüssigkeit befeuchtetes Waschtuch zu verwenden und/oder das Reinigungstuch auf seinem Weg von der Saubertuchrolle über das Andrückelement zu einer Schmutztuchspindel zu befeuchten mit Waschflüssigkeit und/oder Wasser. Ferner besteht auch bei der Erfindung die Möglichkeit, Druckluft zum Trocknen des gereinigten Druckmaschinenzylinders zu verwenden.
  • Gereinigt werden können jede Art von Druckmaschinenzylinder von Bogendruckmaschinen und von Rollendruckmaschinen (Endlosdruckmaschinen), insbesondere Gummituchzylinder, Gegendruckzylinder und Plattenzylinder von Offset-Druckmaschinen.
  • Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine neue Möglichkeit zu schaffen, durch welche kurze Anstellzeiten und Abstellzeiten möglich sind, um ein Reinigungstuch an den zu reinigenden Druckmaschinezylinder anzustellen und von ihm wieder abzustellen. Ferner soll die Möglichkeit geschaffen werden, Stoßkräfte zu reduzieren, die entstehen können, wenn eine im Druckmaschinenzylinder vorgesehene Grube oder eine andere Unebenheit des Druckmaschinenzylinders an der Reinigungsvorrichtung vorbeiläuft, während das Reinigungstuch den Druckmaschinenzylinder kontaktiert. Ein Druckmaschinenzylinder kann eine Grube beispielsweise bei Bogendruckmaschinen zur Unterbringung von Greifelementen zum Greifen der Druckbögen aufweisen. Ferner kann auch eine kleine Grube bei Gummituchzylindern von Offset-Druckmaschinen an der Befestigungsstelle der Gummituchenden gebildet sein. Ferner soll die Möglichkeit geschaffen werden, kurze Druckausgleichszeiten zu erzielen zum Ausgleich von Druckänderungen über die Länge des zu reinigenden Druckmaschinenzylinders. Allgemein soll eine gleichmäßige Druckverteilung über die ganze Zylinderlänge erzielt werden. Der Druck sollte konstant bleiben und leicht einstellbar sein.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
  • Demgemäß beinhaltet die Erfindung eine Reinigungsvorrichtung für Druckmaschinenzylinder, enthaltend einen länglichen Andrückkopf zum Andrücken eines Reinigungstuches in einer definierten Andrückrichtung zur Längsrichtung des Andrückkopfes an einen zu reinigenden Druckmaschinenzylinder; wobei der Andrückkopf mindestens einen hohlen Druckausgleichskörper aufweist, welcher mit einem Druckmedium vollständig gefüllt ist und mindestens auf einem in Andrückrichtung vorderen Teil seines Körperumfanges aus elastisch verformbaren Material besteht, um über die Länge des Andrückkopfes gegebenenfalls auftretende ungleiche Anpressdrücke des Druckmaschinenzylinders über die Länge des Andrückkopfes auszugleichen;
    dadurch gekennzeichnet,
    dass das Druckmedium Hydraulikflüssigkeit ist, welche ähnlich wie Wasser nicht komprimierbar ist.
  • Die Hydraulikflüssigkeit ist vorzugsweise von solcher Art, dass sie ihr Volumen bei Temperaturänderungen, wie sie bei Druckmaschinen auftreten, nicht oder nicht nachteilig verändert.
  • Der hier verwendete Begriff „Hydraulikflüssigkeit" soll jede Art von mittels Druck verdrängbarem Hydraulikmedium umfassen, welches wie Wasser nicht komprimierbar ist, insbesondere Wasser selbst, jedoch auch mit Zusätzen, beispielsweise Rostschutzmittel versehenes Wasser, bis zu dickflüssigen Medien, wie beispielsweise Öl und Gel und ähnliche Medien mit hoher Viskosität, welche ohne zu komprimieren von dem Druck verdrängbar sind, welcher beim Reinigen eines Druckmaschinenzylinders durch das Andrücken des Reinigungstuches an den Druckmaschinenzylinder entsteht.
  • Die Verwendung von Hydraulikflüssigkeit anstatt Druckluft hat den Vorteil, dass eine höhere Steifigkeit des Druckausgleichskörpers erzielt wird, durch welche ein Hineinfallen des Andrückkopfes in eine Grube oder andere Vertiefungen auf dem Umfang des zu reinigenden Druckmaschinenzylinders und damit auch die Schlagkraft reduziert wird, mit welcher der Andrückkopf am Ende der Grube oder Vertiefung auf die Grubenkante oder Vertiefungskante aufschlägt.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass an einer Stelle des Drucksaugausgleichkörpers auftretende Druckänderungen schneller über die Länge des Druckausgleichskörpers ausgeglichen werden, weil Hydraulikflüssigkeit im Unterschied zu Druckluft im Wesentlichen unkomprimierbar ist.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Die Umfangswand des Druckausgleichskörpers besteht vorzugsweise auf dem gesamten Umfang aus einem nicht-dehnbaren Material. Dieses Material ist vorzugsweise flexibel biegsam.
  • Die Hydraulikflüssigkeit im Druckausgleichskörper hat vorzugsweise überatmosphärischen Druck. Damit werden konstante Funktionszustände erzielt. Insbesondere wird vermieden, dass ein undefinierter Hohlraum im Druckausgleichskörper oder ein teilweises Kollabieren des Druckausgleichskörpers entsteht.
  • Die Erfindung enthält vorzugsweise eine Druckausgleichsvorrichtung zum Ausgleich von Druckänderungen der Hydraulikflüssigkeit des hohlen Druckausgleichskörpers. Die Druckausgleichsvorrichtung enthält vorzugsweise mechanische Federmittel und/oder Druckluft, welche gegen den Druck der Hydraulikflüssigkeit wirken. Damit können Druckänderung oder Hydraulikflüssigkeit ausgeglichen werden, welche z. B. durch Leckageverluste oder temperaturbedingte Volumenänderungen der Hydraulikflüssigkeit entstehen können.
  • Der Andrückkopf enthält vorzugsweise einen Stützkörper, auf welchem der Druckausgleichskörper angeordnet ist, wobei der Stützkörper sich über die ganze Länge des Druckausgleichskörpers erstreckt und den Druckausgleichskörper in Andrückrichtung abstützt. Dadurch werden definierte Andrückkräfte des Reinigungstuches über die ganze Länge des Andrückkopfes auch dann erzielt, wenn der Druckausgleichskörper aus einem flexiblen, insbesondere leicht biegbaren Material besteht.
  • Auf dem vorderen Teil des Druckausgleichskörpers, entweder direkt oder über ein Zwischenelement indirekt, ist vorzugsweise ein Gleitelement angeordnet, über welches das Reinigungstuch gleiten kann.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung dient der Druckausgleichskörper selbst als Gleitelement, über welches das Reinigungstuch gleiten kann.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist das Gleitelement, oder gemäß einer nochmals weiteren Ausführungsform der Erfindung nur der gegen das Reinigungstuch anpressbarer Frontteil des Gleitelements, in Umfangsrichtung um den Druckausgleichskörper herum zwischen definierten Endstellungen schwenkbar angeordnet zum Schwenken um einen begrenzten Schwenkweg mittels einer vom Reinigungstuch auf das Gleitelement ausgeübten Kraft. Das Reinigungstuch zieht das Gleitelement oder nur seinen Frontteil in die eine Endstellung, wenn das Reinigungstuch in einer vorbestimmten Vorwärtsrichtung transportiert wird, oder in die andere Endstellung, wenn das Reinigungstuch in eine entgegengesetzte Rückwärtsrichtung transportiert wird. Dadurch kann durch die Form des Frontteils definiert werden, wie groß der Reinigungstuchabschnitt ist, der nach einem nur kurzen Bewegungsschritt des Reinigungstuches in der einen oder der anderen Transportrichtung von dem Frontteil des Gleitelements an den Druckmaschinenzylinder angedrückt wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung enthält der Andrückkopf zwei oder mehr parallel nebeneinander, in Druckmaschinendrehrichtung nacheinander, angeordnete Druckausgleichskörper, wie sie im Rahmen der Erfindung vorstehend und/oder nachfolgend beschrieben sind. Dies ermöglicht eine entsprechend zweifache oder mehrfache und damit schnellere Reinigung des Druckmaschinenzylinders. Ferner besteht die Möglichkeit, abhängig von der Drehrichtung des Druckmaschinenzylinders und/oder in Abhängigkeit von der Bewegungsrichtung des Reinigungstuches den einen und/oder den anderen Druckausgleichskörper zum Andrücken des Reinigungstuches an den Druckmaschinenzylinder zu verwenden.
  • Der mindestens eine Druckausgleichskörper ist vorzugsweise ein Schlauch. Er besteht vorzugsweise aus Gummi oder Kunststoff. Diese ist eine besonders gut funktionierende und preiswerte Ausführungsform der Erfindung.
  • Gemäß einem besonderen Gedanken der Erfindung ist der Innendurchmesser des Druckausgleichskörpers in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder vorzugsweise kleiner als der Innendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers in Querrichtung zur Andrückrichtung. Dieser besondere Gedanke der Erfindung ist für sich allein oder in Kombination mit einzelnen oder mehreren in dieser Patentanmeldung beschrieben und/oder in den Zeichnungen dargestellten oder anderen Merkmalen verwendbar. Dadurch wird eine größere Steifigkeit des Druckausgleichskörpers in Andrückrichtung erzielt. Die Wirkung ist ähnlich wie die eines Niederquerschnittreifens (Sportreifen) eines Kraftfahrzeuges im Vergleich zu einem normalen Fahrzeugreifen mit ungefähr kreisrundem Reifenquerschnitt (Schlauchquerschnitt und/oder Mantelquerschnitt).
  • Der Innendurchmesser des Druckausgleichskörpers in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder beträgt vorzugsweise nur 75% oder weniger, oder nur 50% oder weniger von dem Innendurchmesser des Druckausgleichskörpers in Querrichtung zur Andrückrichtung.
  • Der Außendurchmesser des Druckausgleichskörpers ist in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder vorzugsweise ebenfalls kleiner als der Außendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers in Querrichtung zur Andrückrichtung, vorzugsweise in gleicher Weise wie der Innendurchmesser in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder kleiner ist als in Querrichtung zur Andrückrichtung.
  • Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele beschreiben. In den Zeichnungen zeigen
  • 1 schematisch einen vertikalen Längsschnitt durch eine Reinigungsvorrichtung nach der Erfindung,
  • 2 schematisch eine Draufsicht auf die Reinigungsvorrichtung von 1,
  • 3 schematisch einen vertikalen Längsschnitt durch eine weitere Ausführungsform einer Reinigungsvorrichtung nach der Erfindung,
  • 4 schematisch einen Querschnitt durch einen Andrückkopf der Reinigungsvorrichtung nach der Erfindung,
  • 5 schematisch einen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform eines Andrückkopfes nach der Erfindung,
  • 6 einen Querschnitt einer besonderen Ausführungsform eines Andrückkopfes nach der Erfindung längs der Ebene VI-VI von 8,
  • 7 eine verkleinerte Draufsicht auf den Andrückkopf von 6,
  • 8 eine Rückansicht des Andrückkopfes der 6 und 7 in Andrückrichtung auf einen zu reinigenden Druckmaschinenzylinder gesehen,
  • 9 einen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform eines Andrückkopfes nach der Erfindung,
  • 10 einen Querschnitt einer nochmals weiteren Ausführungsform eines Andrückkopfes nach der Erfindung,
  • 11 einen Querschnitt einer nochmals weiteren Ausführungsform eines Andrückkopfes nach der Erfindung,
  • 12 einen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform eines Andrückkopfes nach der Erfindung.
  • Die in den 1 und 2 der Zeichnungen dargestellte Reinigungsvorrichtung 2 nach der Erfindung zum Reinigen der zylindrischen Umfangsfläche 3 eines Druckmaschinenzylinders 4 enthält einen länglichen Andrückkopf 6 zum Andrücken eines Reinigungstuches 8 in einer definierten Andrückrichtung 10 quer zur Längsrichtung des Andrückkopfes 6 an die Umfangsfläche 3 des Druckmaschinenzylinders 4. Der Andrückkopf 6 enthält mindestens einen hohlen Druckausgleichskörper 12, welcher mit Hydraulikflüssigkeit vollständig gefüllt ist und mindestens auf einem in Andrückrichtung 10 vorderen Teil 14 seines Körperumfanges aus elastisch verformbarem Material besteht, um über die Länge des Andrückkopfes 6 gegebenenfalls auftretende ungleiche Anpressdrücke des Druckmaschinenzylinders 4 über die Länge des Andrückkopfes 6 auszugleichen.
  • Vorzugsweise besteht der gesamte Umfang des Druckausgleichskörpers 12 aus einem nicht-dehnbaren Material oder aus einem dehnbaren Material, wobei die Umfangswand in jedem Falle flexibel biegsam ist. Sie besteht vorzugsweise aus einem Schlauch.
  • Die Hydraulikflüssigkeit kann im Druckausgleichskörper 12 atmosphärischen oder vorzugsweise überatmosphärischen Druck haben.
  • Die Reinigungsvorrichtung enthält vorzugsweise einen Rahmen 16, auf welchem der Andrückkopf 6 angeordnet ist. Der Rahmen 16 ist, vorzugsweise in Rahmenseitenteilen 18 und 19, mit Lagern 20 versehen zum drehbaren Lagern einer Saubertuchspindel 22 und einer Schmutztuchspindel 24 zum automatischen Transportieren des Reinigungstuches 8 von der Saubertuchspindel 22 über den Andrückkopf 6 auf die Schmutztuchspindel 24.
  • Der Rahmen 16 ist als Schlitten oder Wagen zum automatischen Bewegen ausgebildet, so dass er zusammen mit dem auf ihm angeordneten Reinigungstuch 8 zwischen einer in den Zeichnungen dargestellten, von dem Druckmaschinenzylinder 4 distanzierten Grundposition in eine nicht gezeigte Reinigungsposition, in welcher der Andrückkopf 6 den auf ihn befindlichen Reinigungstuchabschnitt gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder drückt, bewegbar ist.
  • Der Rahmen 16 ist mit Rollen oder Führungsbolzen 26 versehen, welche den Rahmen 16 und damit die gesamte Reinigungsvorrichtung 2 in Führungsnuten 28, die in Druckmaschinen-Seitenrahmen 30 gebildet sind, in Andrückrichtung 10 vor und zurück führen, entsprechend einem in den 1 und 2 dargestellten Doppelpfeil 32.
  • Eine erste Antriebsvorrichtung 34 zum Vor- und Zurückbewegen des Rahmens 16 zusammen mit dem Andrückkopf 6 enthält einen an einem Druckmaschinenseitenrahmen 30 befestigten ersten Antriebsteil 36 und einen am Rahmen 16 befestigten zweiten Antriebsteil 38. Die Antriebsvorrichtung 34 kann eine pneumatische, hydraulische oder elektrische Antriebsvorrichtung sein.
  • Das Reinigungstuch 8 wird, wenn es vom Andrückkopf 6 nicht gegen den Druckmaschinenzylinder 4 gedrückt wird, durch eine die Schmutztuchspindel 24 antreibende zweite Antriebsvorrichtung 40 schrittweise von der Saubertuchspindel 22 auf die Schmutztuchspindel 24 transportiert. Dieser schrittweise Weitertransport ist in 1 durch Pfeile 42 schematisch dargestellt und kann in der genannten Grundposition oder auf dem Weg von der Reinigungsposition zur Grundposition oder umgekehrt auf dem Weg von der Grundposition in die Reinigungsposition erfolgen. Ferner kann auch die Möglichkeit bestehen das Reinigungstuch 8 in der genannten Transportrichtung 40 in mehreren Schritten zu bewegen und danach ein oder zwei oder mehr Schritte zurück zu bewegen.
  • Die zweite Antriebsvorrichtung 40 für einen schrittweisen Antrieb des Reinigungstuches kann eine pneumatische, hydraulische oder elektrische Antriebsvorrichtung sein. Vorzugsweise ist es jedoch keine derartige Antriebsvorrichtung, sondern nur eine Antriebsübertragungsvorrichtung, welche von der ersten Antriebsvorrichtung 34 antreibbar ist.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung besteht auch die Möglichkeit, den Rahmen 16 der Reinigungsvorrichtung 2 an den Seitenrahmen 30 der Druckmaschine in Andrückrichtung 10 unverstellbar (ortsfest) anzuordnen und anstatt des Rahmens 16 nur den Andrückkopf 6 mittels einer dritten Antriebsvorrichtung 44 entsprechend einem Doppelpfeil 32 von 3 in Andrückrichtung 10 vor und wieder zurück zu bewegen. Diese dritte Antriebsvorrichtung 44 kann hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch sein oder eine Übertragungsvorrichtung sein, welche von der ersten Antriebsvorrichtung 34 antreibbar ist.
  • 4 zeigt ein Beispiel, wie gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine Druckausgleichsvorrichtung 48 zum Ausgleich von Druckänderungen der im Druckausgleichskörper 12 enthaltenen Hydraulikflüssigkeit 50 vorgesehen werden kann. Die Druckausgleichsvorrichtung 48 enthält beispielsweise einen Kolben 52, welcher in einem Zylinder 56 axial bewegbar angeordnet ist. Der Kolben 52 ist mittels einer Ringdichtung 54 gegenüber der inneren Zylinderwand des Zylinders 56 abgedichtet und in dem Zylinder 56 auf der einen Seite von dem Druck der Hydraulikflüssigkeit 50 und auf der entgegen gesetzten Kolbenseite vom Druck einer Druckfeder 58 beaufschlagt. Anstelle einer Druckfeder 58 oder zusätzlich zur Druckfeder könnte der Kolben 52 auf dieser anderen Kolbenseite auch mit Druckluft einer Druckluftquelle 59 beaufschlagt werden. Die Druckausgleichsvorrichtung 48 bewirkt eine Konstanthaltung des Druckes der Hydraulikflüssigkeit 50 im Druckausgleichskörper 12. Der Zylinder 56 ist beispielsweise auf der einen Kolbenseite über eine Flüssigkeitsleitung 60 mit dem Innenraum des Druckausgleichskörpers 12 verbunden. An die Flüssigkeitsleitung 60 kann auch ein Druckmesser 62 und/oder eine Hydraulikflüssigkeit-Quelle 64 angeschlossen sein, beispielsweise über ein Ventil 66. Der Druck der Hydraulikflüssigkeit wird vorzugsweise auf einem überatmosphärischen Druckwert gehalten.
  • Der Andrückkopf 6 weist vorzugsweise ein Stützelement 68 auf, auf welchem der Druckausgleichskörper 12 angeordnet ist. Das Stützelement 68 erstreckt sich über die ganze Länge des Druckausgleichskörpers 12 und stützt den Druckausgleichskörper 12 in Andrückrichtung 10 gegen den vom Druckmaschinenzylinder 4 auf ihn wirkenden Druck ab. Das Stützelement 68 umschließt den Druckausgleichskörper 12, insbesondere wenn Letzterer ein Schlauch ist, vorzugsweise um mindestens 180 Grad oder mehr des Stützkörperumfanges bzw. des Schlauchumfanges.
  • Der Druckausgleichskörper 12 kann selbst als Gleitkörper ausgebildet sein, über welchen das Reinigungstuch 8 gleiten kann.
  • Gemäß der in 4 gezeigten Ausführungsform der Erfindung ist auf dem Druckausgleichskörper 12, auf seinem gegen den Druckmaschinenzylinder 4 zeigenden Oberflächenbereich, ein Gleitelement 70 angeordnet, auf welchem das Reinigungstuch 8 gleiten kann.
  • Gemäß der besonderen Ausführungsform von 4 ist das Gleitelement in Umfangsrichtung um den Druckausgleichskörper 12 herum zwischen zwei definierten Endstellungen schwenkbar angeordnet zum Schwenken um einen begrenzten Schwenkweg mittels einer vom Reinigungstuch 8 auf das Gleitelement 70 ausgeübten Kraft. Die Endstellungen sind durch Anschläge 72 und 74 gebildet, welches Teile des Rahmens oder entsprechend 4 Teile des Stützelements 68 sein können und zwischen sich einen Bewegungsspielraum für das Gleitelement 70 bilden.
  • Das Reinigungstuch 8 kann auf der Saubertuchspindel 22 trocken oder feucht sein. Ferner können Düsen zum Befeuchten des Reinigungstuches 8 vorgesehen werden, welche das Reinigungstuch 8 auf seinem Bewegungsweg von der Saubertuchspindel 22 zu dem Andrückkopf 6 oder auf dem Andrückkopf 6 befeuchten mit Wasser oder einer anderen Flüssigkeit oder abwechselnd mit Reinigungsflüssigkeit und anschließend mit Wasser. Ferner können Druckluftdüsen zum Trocknen des Reinigungstuches oder zum Trocknen der Umfangsfläche des Druckmaschinerizyliriders 4 vorgesehen sein.
  • Gemäß einem weiteren Gedanken der Erfindung kann der Andrückkopf anstelle eines einzigen Druckausgleichskörpers zwei oder mehr Druckausgleichskörper aufweisen, welche parallel nebeneinander, quer zur Andrückrichtung 10 nacheinander angeordnet sind.
  • 5 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher der Andrückkopf 106 zwei parallel nebeneinander, quer zur Andrückrichtung 10 nacheinander angeordnete Druckausgleichskörper 12 aufweist, welche vorzugsweise Schläuche sind. Sie werden von einem Stützelement 68 abgestützt. Über beide Druckausgleichskörper 12 erstreckt sich ein Gleitelement 170, welches jeweils über ein Zwischenelement 76 auf den Druckausgleichskörpern 12 angeordnet ist.
  • Gemäß einem weiteren besonderen Gedanken der Erfindung ist zwischen den beiden Druckausgleichskörpern 12, vorzugsweise in einer Vertiefung, Senke oder Falte 84 des Gleitelements 170, ein Düsenrohr 80 angeordnet, welches sich in Längsrichtung des Andrückkopfes 106 erstreckt und auf seiner dem Druckmaschinenzylinder 4 zugewandten Seite eine Vielzahl von Düsenöffnungen 82 aufweist. Aus den Düsenöffnungen 82 kann die Flüssigkeit auf das Reinigungstuch 8 gesprüht werden, welches in 5 nur abschnittsweise dargestellt ist und über das Gleitelement 170 gleitet.
  • In allen Zeichnungen sind einander funktionsmäßig entsprechende Teile mit den gleichen Bezugszahlen versehen. Sie werden, soweit bereits beschrieben, nicht nochmals beschrieben.
  • Die 6, 7 und 8 zeigen eine Ausführungsform eines Andrückkopfes 206 gemäß der Erfindung, bei welchem auf jeder Seite der Falte 84 des Gleitelements 170 jeweils zwei Druckausgleichskörper 12 angeordnet sind. Zwischen jedem Druckausgleichskörper 12 und dem Gleitelement 170 befindet sich ein Zwischenelement 76. Auf jeder Seite der Falte 84 des Gleitelements 170 ist jeweils ein Stützelement 68 zum Abstützen von jeweils zwei Druckausgleichskörpern 12 vorgesehen. Der Andrückkopf 206 von 6 (ebenso auch der Andrückkopf 106 von 5) kann am Rahmen 16 über eine kreisförmige Lagerfläche 86 um eine Schwenkachse 88 schwenkbar gelagert sein, welche sich in Längsrichtung des Andrückkopfes 206 erstreckt. Ferner können nicht gezeigte Anschläge vorgesehen werden, welche die Schwenkbewegung des Andrückkopfes 206 um die Schwenkachse 88 begrenzen. Damit sind in ähnlicher Weise in definierten Grenzen Schwenkbewegungen des Andrückkopfes 206 möglich wie bei dem Gleitelement 70 von 4.
  • Die Ausführungsform des Andrückkopfes 306 von 9 weicht von der Ausführungsform nach den 6, 7 und 8 nur dadurch ab, dass auf jeder Seite der Gleitelementfalte 84 jeweils nur ein Stützelement 68 und ein Zwischenelement 76 für zwei Druckausgleichskörper 12 vorgesehen sind.
  • Die weitere Ausführungsform eines Andrückkopfes 406 nach der Erfindung, welcher in 10 gezeigt ist, unterscheidet sich von der Ausführungsform nach den 6, 7 und 8 dadurch, dass auf jeder Seite der Gleitkörperfalte 84 drei Druckausgleichskörper 12 vorgesehen sind, an welchen das Gleitelement 170 direkt anliegt, ohne Zwischenelement. Die Druckausgleichskörper 12 auf jeder Seite der Gleitkörperfalte 84 können durch einzelne Stützkörper oder entsprechend 10 durch ein gemeinsames Stützelement 68 in Andrückrichtung 10 abgestützt sein.
  • Gemäß einem weiteren Gedanken der Erfindung, welcher in 11 an einem Ausführungsbeispiel dargestellt ist, ist der Innendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers 12 in Andrückrichtung 10 gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder 4 kleiner als der Innendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers 12 in Querrichtung zur Andrückrichtung 10. Der Innendurchmesser des Druckausgleichskörpers 12 in Andrückrichtung beträgt vorzugsweise nur 75% oder weniger, oder noch vorzugsweiser nur 50% oder weniger des Innendurchmessers des Druckausgleichskörpers 12 in Querrichtung zur Andrückrichtung 10. Vorzugsweise gelten diese Durchmesserverhältnisse des Druckausgleichskörpers 12 in gleicher Weise auch für seine Außendurchmesser, wie sie für seine Innendurchmesser gelten.
  • 11 der Zeichnungen zeigt diese besondere Ausführungsform der Erfindung am Beispiel eines Andrückkopfes 506, welcher zwei solche Druckausgleichskörper 12 enthält, deren Innendurchmesser und Außendurchmesser in Andrückrichtung 10 wesentlich kleiner ist als in Querrichtung dazu. Der Druckausgleichskörper 12 kann derart ausgebildet sein, dass er ohne formenden Druck von außen diese Niederquerschnittsform hat, oder ein im Querschnitt runder Schlauch sein, welcher durch mindestens ein Stützelement 68 auf der Rückseite und durch den Gleitkörper 170 auf der Vorderseite, oder durch ein anderes Stützelement in eine solche Niederquerschnittsform gepresst wird.
  • Dieser Gedanke der Erfindung kann bei allen Arten von Reinigungsvorrichtungen angewendet werden.
  • 12 zeigt eine weitere Ausführungsform nach der Erfindung, bei welcher der Andrückkopf 606 einen Druckausgleichskörper 12 aufweist, welcher aus einem biegeelastischen vorderen Teil 12-1, vorzugsweise aus Gummi, und einem steifen Rückenteil 12-2 besteht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 01/51284 A2 [0002]
    • - WO 01/51285 A1 [0002, 0002]
    • - US 4344361 [0002]

Claims (13)

  1. Druckmaschinen-Reinigungsvorrichtung für Druckmaschinenzylinder, enthaltend einen länglichen Andrückkopf (6; 106; 206; 306; 406; 506; 606) zum Andrücken eines Reinigungstuches in einer definierten Andrückrichtung quer zur Längsrichtung des Andrückkopfes an einen zu reinigenden Druckmaschinenzylinder; wobei der Andrückkopf mindestens einen hohlen Druckausgleichskörper (12) aufweist, welcher mit einem Druckmedium vollständig gefüllt ist und mindestens auf einem in Andrückrichtung vorderen Teil seines Körperumfanges aus elastisch verformbaren Material besteht, um über die Länge des Andrückkopfes gegebenenfalls auftretende ungleiche Anpressdrücke des Druckmaschinenzylinders über die Länge des Andrückkopfes auszugleichen; dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmedium Hydraulikflüssigkeit ist, welche ähnlich wie Wasser nicht komprimierbar ist.
  2. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hydraulikflüssigkeit im Druckausgleichskörper (12) überatmosphärischen Druck hat.
  3. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Druckausgleichsvorrichtung (48) zum Ausgleich von Druckänderungen der Hydraulikflüssigkeit vorgesehen ist, wobei die Druckausgleichsvorrichtung vorzugsweise mechanische Federmittel und/oder Druckluft aufweist, welche gegen den Druck der Hydraulikflüssigkeit wirken.
  4. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Andrückkopf einen Stützkörper (68) aufweist, auf welchem der Druckausgleichskörper (12) angeordnet ist, wobei der Stützkörper sich über die ganze Länge des Druckausgleichskörpers erstreckt und den Druckausgleichskörper in Andrückrichtung gegen den vom Druckmaschinenzylinder auf ihn wirkenden Druck abstützt.
  5. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Druckausgleichskörper (12), auf seinem gegen den Druckmaschinenzylinder zeigenden Oberflächenbereich, entweder direkt oder über ein Zwischenelement indirekt, ein Gleitelement (70; 170) angeordnet ist, über welches das Reinigungstuch gleiten kann.
  6. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gleitelement (70; 170) zusammen mit dem Druckausgleichskörper (12) quer zur Längsrichtung des Andrückkopfes zwischen definierten Endstellungen schwenkbar angeordnet ist zum Schwenken um einen begrenzten Schwenkweg mittels einer vom Reinigungstuch auf das Gleitelement ausgeübten Kraft.
  7. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Andrückkopf zwei oder mehr parallel nebeneinander, quer zur Andrückrichtung des Andrückkopfes nacheinander, angeordnete Druckausgleichskörper (12) aufweist.
  8. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Druckausgleichskörper ein Schlauch ist.
  9. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rahmen (16) vorgesehen ist, dass der Andrückkopf (6; 106; 206; 306; 406; 506; 606) auf dem Rahmen (16) angeordnet ist, dass am Rahmen (16) Lager (20) vorgesehen sind zum drehbaren Lagern einer Saubertuchspindel (22) und einer Schmutztuchspindel (24) zum automatischen Transportieren des Reinigungstuchs (8) von der Saubertuchspindel über den Andrückkopf auf die Schmutztuchspindel, dass der Rahmen (16) als Schlitten oder Wagen automatisch bewegbar ausgebildet ist, so dass er zusammen mit dem auf ihm befindlichen Reinigungstuch (8) zwischen einer von dem Druckmaschinenzylinder distanzierten Grundposition und einer Reinigungsposition, in welcher der Andrückkopf den auf ihm befindlichen Reinigungstuchabschnitt gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder drückt, bewegbar ist, und/oder dass der Andrückkopf an dem Rahmen (16) automatisch bewegbar geführt ist, so dass er zwischen einer Grundposition, in welcher der Andrückkopf und der auf ihm befindliche Reinigungstuchabschnitt von dem Druckmaschinenzylinder distanziert sind, und einer Reinigungsposition, in welcher der Andrückkopf den auf ihm befindlichen Reinigungstuchabschnitt gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder drückt, bewegbar ist.
  10. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers (12) in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder kleiner als der Innendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers in Querrichtung zur Andrückrichtung ist.
  11. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser des Druckausgleichskörpers (12) in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder nur 75% oder weniger von dem Innendurchmesser des Druckausgleichskörpers in Querrichtung zur Andrückrichtung beträgt.
  12. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers (12) in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder nur 50% oder weniger von dem Innendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers in Querrichtung zur Andrückrichtung beträgt.
  13. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des Druckausgleichskörpers (12) in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder kleiner ist als der Außendurchmesser des mindestens einen Druckausgleichskörpers in Querrichtung zur Andrückrichtung, vorzugsweise in gleicher Weise wie der Innendurchmesser in Andrückrichtung gegen den zu reinigenden Druckmaschinenzylinder kleiner ist als in Querrichtung zur Andrückrichtung.
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