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DE102007054389A1 - Vorrichtung zum Anschluß von Zuleitungen an medizinische Geräte - Google Patents

Vorrichtung zum Anschluß von Zuleitungen an medizinische Geräte Download PDF

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DE102007054389A1
DE102007054389A1 DE102007054389A DE102007054389A DE102007054389A1 DE 102007054389 A1 DE102007054389 A1 DE 102007054389A1 DE 102007054389 A DE102007054389 A DE 102007054389A DE 102007054389 A DE102007054389 A DE 102007054389A DE 102007054389 A1 DE102007054389 A1 DE 102007054389A1
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DE
Germany
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connector
intermediate piece
supply line
lines
line
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DE102007054389A
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English (en)
Inventor
Erik Hofbauer
Hendrik Zummersch
Elmar Dr. Vitt
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Anamed GmbH and Co KG
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Loewenstein Medical Technology GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anschluss von Zuleitungen an medizinische Geräte, bei denen eine Mehrzahl von Zuleitungen in einem Steckverbinder zusammengefasst sind, aber gleichwohl einzelne Zuleitungen aus verschiedenen Gründen wieder separat abtrennbar vorgesehen sind. Die hiermit verbundenen Probleme unbeabsichtigter Trennung, falscher Zuordnung und schwieriger Handhabung löst die Erfindung durch die Einfügung geeignet konstruierter Zwischenstücke zwischen diese separat trennbaren Zuleitungen und den Steckverbinder.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anschluß von Zuleitungen an medizinische Geräte.
  • Viele medizinische Geräte benötigen zur Durchführung der Therapie- oder der Diagnosefunktionen Zuleitungen. Mit diesen werden verschiedene Substanzen, Gase, Flüssigkeiten oder auch Meßwerte, Steuerungsbefehle und andere Signale (z.B. in elektrischer oder optischer Form) vom oder zum Patienten oder auch zu anderen Geräten oder Versorgungsvorrichtungen geleitet. Bei bestimmten Geräten ist eine Vielzahl von Zuleitungen erforderlich, etwa bei der kontrollierten Beatmung von Notfallpatienten, bei der neben der eigentlichen Atemversorgung zusätzlich zahlreiche Zuleitun gen für Meß-, Kontroll- und Steuerungsfunktionen an das Beatmungsgerät anzuschließen sind.
  • Es ist bekannt, zur Vereinfachung und Beschleunigung der Inbetriebnahme solcher medizinischen Geräte, insbesondere in Notfällen, die erforderlichen Zuleitungen nicht einzeln anbringen zu lassen, sondern Steckverbinder vorzusehen, in denen eine Reihe von Zuleitungen fixiert gebündelt sind. Damit können mit einem Handgriff mehrere Zuleitungen am Gerät angebracht werden.
  • Daraus entsteht jedoch das Problem, daß einzelne Zuleitungen, die im praktischen Einsatz regelmäßig oder in kürzeren Zeitabständen gelöst werden müssen, etwa zum Austausch von Verschleiß- oder Verbrauchsteilen, oder wegen des entsprechenden Wechsels des angeschlossenen Zubehörs, nicht mehr separat getrennt werden können. In diesem Fall muß der gesamte Steckverbinder mit allen Zuleitungen und den damit verbundenen Vorrichtungen ausgetauscht werden, was aufwendig und teils aus Funktionsgründen kaum möglich ist.
  • Um das vorgenannte Problem zu vermeiden, können zuleitungsseitig einzelne Anschlüsse des Steckverbinders separat trennbar ausgeführt werden. Damit bleibt einesteils die Möglichkeit eines schnellen einheitlichen Anschlusses bestehen, zugleich ist aber auch eine separate Trennung bestimmter einzelner Leitungen möglich.
  • In der Praxis bedeutet die doppelte Steckmöglichkeit an beiden Seiten des Steckverbinders jedoch, daß das Bauteil schwieriger zu benutzen ist und Fehlerquellen auftreten, weil die separate Trennbarkeit auf beiden Seiten die einfache Handhabung mit einem Griff behindert, gerade wenn in Notfallsituationen schnelles Handeln unter eventuell ungün stigen Rahmenbedingungen erforderlich ist. Die separat trennbaren Leitungen können sich lösen und sind ggf. nicht schnell wieder richtig zuzuordnen. Damit geht der ursprüngliche Vorteil des Steckverbinders verloren. Zudem bleibt der Austausch von Verschleiß- oder Verbrauchsteilen, oder anderen variablen Funktionsteilen, aufwendig, weil die gesamte Zuleitung mit dem an anderer Stelle eingebauten entsprechenden Teil gewechselt werden muß.
  • Die vorliegende Erfindung hat zur Aufgabe, die geschilderten Probleme praxisgerecht zu lösen und die Handhabung einer Vielzahl von Zuleitungen an medizinischen Geräten zu verbessern und zu vereinfachen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen die Zuleitung und den Steckverbinder ein funktionales Zwischenstück eingesetzt ist.
  • Die Erfindung stellt somit eine einzige Vorrichtung in Form eines Zwischenstücks zwischen Zuleitung und Steckverbinder bereit. Diese Konstruktion ist geeignet, sämtliche geschilderten Nachteile einer einfachen Steckmöglichkeit zwischen Zuleitung und Steckverbinder zu beseitigen. Das Ergebnis ist nicht naheliegend, da ein zusätzliches Teil auf den ersten Blick den Aufwand der Handhabung und die Komplexität der Konstruktion erhöht. Der Fachmann würde daher zunächst eine solche Lösung nicht ins Auge fassen. Dieser Eindruck hat bislang auch bewirkt, daß die Praxis – trotz der bestehenden Probleme – von entsprechenden Konstruktionen abgesehen hat.
  • Im folgenden soll nun im einzelnen beschrieben werden, warum und wie das Zwischenstück die Handhabung vereinfacht und sicherer, besser und vorteilhafter gestaltet ist. Die Aus gestaltung dieses Zwischenstücks hängt dabei von der Art der Zuleitung und den Notwendigkeiten bei ihrer Trennung vom medizinischen Gerät ab.
  • In einer einfachen Ausführungsform besteht das Zwischenstück aus einer Form, die z.B. durch Erhöhung der Griffigkeit (größere stabile Fläche zum Anfassen, Riffelung, Griffmulden, Kanten etc.) das Ein- und Ausstecken vereinfacht und somit umgekehrt bei der Wahl des Reibungswiderstandes im Steckverbinder eine festere Verbindung ermöglicht, um unbeabsichtigtes Trennen zu vermeiden. Außerdem kann das Zwischenstück der Unterscheidung für den Anwender dienen, der am vorhandenen Zwischenstück sofort erkennt, daß die betroffene Zuleitung am Steckverbinder separat getrennt werden kann. Durch Farb- und Formvariationen des Zwischenstücks sind weitere Kennzeichnungen und damit Unterscheidungen der Zuleitungen möglich.
  • Von besonderer Bedeutung ist jedoch, daß dieses Zwischenstück häufig gebrauchte Zusatzfunktionen gleichzeitig übernehmen kann und damit den Gesamtaufbau insgesamt vereinfacht. Vielfach benötigen Zuleitungen nämlich diverse weitere Funktionalitäten: Verzweigungsmöglichkeiten, Absperrungen, Ventile, Filter, Meß- und Kontrolleinrichtungen oder Steuervorrichtungen. Bei Gasleitungen wird z.B. der Druck oder Flow gemessen und ggf. reguliert. Die bereits vorhandene "Plattform" eines relativ großen Steckverbinders ermöglicht es nun, solche Funktionsteile hier "anzudocken" und mit dem beschriebenen Zwischenstück zwischen Zuleitung und Steckverbinder zu plazieren. Der Vorteil besteht darin, daß der Austausch an dieser leicht handhabbaren Stelle, in unmittelbarer Nähe der Gerätebedienung, einfach und übersichtlich ist. Z.B. läßt sich auf diese Weise ein Austausch eines in das Zwischenstück integrierten Filters völlig pro blemlos und anwenderfreundlich realisieren. Ein separater Einbau mit besonderen Vorrichtungen an anderer Stelle entfällt. Auch die Standardisierung von Bauteilen wird so vereinfacht.
  • Gerade bei solchen Zusatzfunktionen kommt es u.U. auch darauf an, daß die erste Trennung beim Herausziehen aus dem Steckverbinder an einer bestimmten Stelle geschieht, vorzugsweise das Zwischenstück bei einfachem Herausziehen zunächst noch mit der Zuleitung verbunden bleibt und erst durch Überwinden einer Sicherung hiervon gelöst werden kann. Das ist z.B. erforderlich, um das Auslaufen von Flüssigkeiten, das Entweichen von Gas o.ä. direkt am Stecker zu verhindern. Zu diesem Zweck kann das Zwischenstück mit der Zuleitung auf eine gesicherte Art und Weise trennbar verbunden werden, z.B. durch Einschrauben, Klemmung, Einrastung oder vergleichbare Arretierungen. Alternativ kann auch ein unterschiedlicher Reibungswiderstand bei reinen Steckverbindungen auf beiden Seiten vorgesehen werden.
  • Wichtig zur Gewährleitung der Sicherheit ist es, daß die Zuleitungen an den richtigen Anschlüssen des medizinischen Gerätes plaziert werden. In einer bevorzugten Ausführungsform sind daher der Steckverbinder und/oder die Zwischenstücke so konstruiert, daß nur eine Passung an den jeweils korrekten Anschlüssen möglich ist. Auch wenn zwei Zuleitungen ansonsten von Material und Abmessungen identisch sind, können die jeweils individuellen Zwischenstücke so den richtigen Anschluß sichern. Das Gleiche gilt für die Ausgestaltung des Steckverbinders hinsichtlich des Anschlusses an das medizinische Gerät. So kann etwa eine asymmetrische Anordnung der Verbindungen ein Einstecken in umgekehrter Orientierung verhindern.
  • Zudem kann in einer bevorzugten Ausführungsform das Zwischenstück selbst so gestaltet sein, daß es zugleich auch ohne Steckverbinder direkt am richtigen Anschluß des medizinischen Gerätes angebracht werden kann. Damit wird ermöglicht, in einer Betriebsart, die nur diesen Anschluß benötigt, wahlweise in einfacher Weise auf den Steckverbinder zu verzichten. Wird dieser hingegen mit seinen zusätzlichen Anschlüssen wieder benötigt, kann er sofort und unproblematisch zwischen das Zwischenstück und das Gerät eingesetzt werden.
  • In allen Fällen können Zuleitungen der verschiedensten Art, sowohl nach Funktion wie nach Material, verwendet werden.
  • Eine hervorgehobene Ausführungsform ist diejenige von CO2-Leitungen an Beatmungsgeräten, für die sich die erfindungsgemäße Aufgabe aus der Praxis besonders stellte. Dies stellt jedoch keine Einschränkung der Erfindung dar, die sich ebenso für Zuleitungen anderer Art an beliebigen medizinischen Geräten mit den gleichen Vorteilen realisieren läßt.
  • In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
  • 1 Eine schematische Darstellung eines medizinischen Gerätes, das mehrere Anschlüsse aufweist und über einen Steckverbinder für mehrere Zuleitungen sowie separate Zwischenstücke mit Anschlußleitungen verbunden ist,
  • 2 eine perspektivische Darstellung eines Steckverbinders,
  • 3 eine perspektivische Darstellung des Steckverbinders gemäß 3 bei einer Blickrichtung von unten,
  • 4 einen Längsschnitt durch den Steckverbinder gemäß 2 und 3 und
  • 5 eine abgewandelte Ausführungsform des Steckverbinders mit einer einschubartigen Aufnahme.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit zwei unterschiedlichen Zwischenstücken (5, 8). Ein medizinisches Gerät (1) ist gemäß diesem Ausführungsbeispiel mit einer Mehrzahl von Funktionseinheiten (2) ausgestattet. Die Funktionseinheiten sind mit Anschlüssen (3) versehen, um eine Verbindung mit Zuleitungen (7, 9) zu ermöglichen.
  • Die Zuleitungen (7, 9) sind nicht direkt mit den Anschlüssen (3) verbunden, sondern sind zunächst zu einem Steckverbinder (4) geführt, der es ermöglicht, alle oder einige der Zuleitungen (7, 9) in einem Arbeitsgang mit den Anschlüssen (3) zu verbinden.
  • Die Zuleitungen (7) sind nicht direkt an den Steckverbinder (4) angeschlossen, sondern die entsprechenden Anschlüsse sind unter Zwischenschaltung von Zwischenstücken (5, 8) vorgenommen. Die Zuleitung (9) ist direkt mit dem Steckverbinder (4) verbunden.
  • Das Zwischenstück (5) besitzt einen Filtereinsatz sowie eine Schraubverbindung (6), die zur Verbindung mit der Zuleitung (7) dient. Das Zwischenstück (8) ist als eine reine Durchleitung ausgebildet und weist beidseitige Steckvorrichtungen auf, um einerseits eine Verbindung zum Steckverbinder (4) und andererseits eine Verbindung zur Zuleitung (7) bereitzustellen.
  • 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Steckverbinders (4), bei dem eine Aufnahme (11) vorhanden ist, welche eine Kontur aufweist, die das Zwischenstück (5, 8) aufnehmen und mit seinem umschließenden Bereich (12) das versehentlich Lösen des Zwischenstückes (5, 8) vom Steckverbinder (4) unterbindet.
  • Seitlich bzw. an den schrägen Seitenflächen (13) ist zudem eine Riffelung (10) angebracht, welche die Haptik und die Griffigkeit zum Lösen des Steckverbinders (4) vom Gerät (1) verbessert.
  • 3 zeigt die Sicht von unten auf den Steckverbinder (4) sowie die kodierte Anordnung (14) der Anschlüsse.
  • 4 zeigt eine Schnittdarstellung des Steckverbinders (4). Hier sind die kodierte Anordnung (14) der Anschlüsse sowie die Aufnahme (11) für ein dementsprechend geformtes nicht dargestelltes Zwischenstück gezeigt.
  • 5 zeigt eine Ausführungsform des Steckverbinders (4). Dabei kann das nicht dargestellte Zwischenstück seitlich und von oben in die Aufnahme (11) des Steckverbinders (4) eingelassen werden. Die Bohrungen (15, 16) sind für das Einlassen einer elektrischen oder pneumatischen Leitung gedacht. Das versehentliche Lösen des Zwischenstücks (nicht gezeigt) kann durch den teilweise umschließenden Bereich (12) verhindert werden.

Claims (23)

  1. Vorrichtung, die als ein Steckverbinder zum Anschluß einer Mehrzahl von Leitungen an ein medizinisches Gerät ausgebildet ist, wobei leitungsseitig am Steckverbinder wenigstens eine Zuleitung separat trennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen die Zuleitung (7) und den Steckverbinder (4) ein funktionales Zwischenstück (5, 8) eingesetzt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (5, 8) eine Arretierung zur Verbindung von Zuleitung (7) und Steckverbinder (4) beinhaltet.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (5, 8) eine Verzweigung der Zuleitung (7) ausbildet.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (5, 8) eine Absperrung der Zuleitung (7) ausbildet.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (5, 8) einen Filter enthält.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (5, 8) eine Meßeinrichtung enthält.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück ein Ventil enthält.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (5, 8) eine Steuerungsvorrichtung enthält.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (5, 8) eine Durchflußkontrolle oder -anzeige enthält.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (4) zumindest eine Aufnahme (11) für ein oder mehrere Zwischenstücke (5, 8) aufweist, welche das Zwischenstück (5, 8) zumindest teilweise umschließt.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (4) über eine Form verfügt, bei der zumindest eine Tangente an der Seite des Steckverbinders (4) sich mit der Hauptabzugsrichtung des Steckerverbinders (4) kreuzt.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (4) über Riffelungen (10) verfügt, welche das Trennen des Steckverbinders (4) vom Beatmungsgerät (1) vereinfachen.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (5, 8) und/oder das Ende der Zuleitung (7) Mittel enthalten, die bei der Trennung der Zuleitung (7) von Steckverbinder (4) gewährleisten, daß das Zwischenstück (5, 8) mit der Zuleitung (7) verbunden bleibt.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel aus einer Schraubverbindung bestehen.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel aus einer Rastung bestehen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel aus einer Klemmung bestehen.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel als ein erhöhter Reibungswiderstand ausgebildet sind.
  18. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (4) aufgrund der Anordnung der Anschlüsse (3) am zugehörigen medizinischen Gerät (1) nur in einer Weise angebracht werden kann, die der vorgesehenen Zuordnung der Zuleitungen (7) zu den Anschlüssen (3) entspricht.
  19. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuleitungen (7) von unterschiedlicher Größe oder Art sind.
  20. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die separat trennbare Zuleitung (7) zur Messung oder zur Durchleitung von CO2 (Kohlendioxyd) ausgebildet ist.
  21. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (5, 8) so geformt ist, daß es wahlweise statt mit dem Steckverbinder (4) auch mit dem zugehörigen Anschluß (3) des medizinischen Gerätes (1) verbindbar ist.
  22. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (4) neben den pneumatischen Leitungen über mindestens eine elektrische Leitung zum Anschluss an ein medizinisches Gerät (1) verfügt, wobei leitungsseitig am Steckverbinder (4) wenigstens eine Zuleitung (7) separat getrennt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Zuleitung (7) und Steckverbinder (4) ein funktionales Zwischenstück (5, 8) eingesetzt ist.
  23. Steckverbinder zum Anschluß einer Mehrzahl von pneumatischen Leitungen sowie mindestens einer elektrischen Leitung an ein medizinisches Gerät, wobei leitungsseitig am Steckverbinder wenigstens eine Zuleitung separat getrennt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Zuleitung (7) und Steckverbinder (4) ein funktionales Zwischenstück (5, 8) eingesetzt ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2024019970A1 (en) * 2022-07-17 2024-01-25 Sage Products Llc Medical tube management systems and methods

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