DE102007054324B4 - Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung - Google Patents
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Abstract
Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung, umfassend eine Magnetresonanzeinrichtung mit einem Magneten zur Bildüberwachung eines Untersuchungsobjektes eines Patienten in einem Untersuchungsvolumen der Magnetresonanzeinrichtung und eine statisch ausgebildete Bestrahlungseinrichtung zur Bestrahlung des Untersuchungsobjektes in dem Untersuchungsvolumen mit Therapiestrahlen sowie eine Patientenlagerung zur Lagerung eines Patienten derart, dass Patient und damit ein Untersuchungsobjekt relativ zu der Magnetresonanzeinrichtung und der Bestrahlungseinrichtung um mindestens eine Drehachse bewegbar ist, wobei der Magnet der Magnetresonanzeinrichtung zumindest Teile der Bestrahlungseinrichtung umgibt oder einschließt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung.
- Im Rahmen der Strahlentherapie soll im Allgemeinen ein Ziel innerhalb des menschlichen Körpers bestrahlt werden, um Krankheiten, insbesondere Krebs, zu bekämpfen. Dabei wird gezielt in einem Bestrahlungszentrum (Isozentrum) einer Bestrahlungseinrichtung eine hohe Strahlungsdosis erzeugt. Um die Strahlendosis außerhalb des Zielvolumens zu minimieren und somit gesundes Gewebe zu schonen, wird in der Regel die gesamte Strahlenerzeugung um den statischen Patienten bewegt. Dadurch konzentriert sich die Strahlendosis im Strahl im Bereich der Rotationsachse.
- Alternativ sind, beispielsweise aus der
, Bestrahlungseinrichtungen bekannt, in denen der Bestrahlungsstrahl statisch ist, und der Patient um eine Achse rotiert wird.WO 99/053997 A1 - Bei der Bestrahlung ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass das Ziel der Bestrahlung im Körper beweglich ist. So verschiebt sich beispielsweise ein Tumor im Bauchbereich während des Atemvorgangs. Andererseits kann ein Tumor im Zeitraum zwischen Bestrahlungsplanung und tatsächlicher Bestrahlung auch verschoben, gewachsen oder bereits geschrumpft sein. Daher wurde vorgeschlagen, die Lage des Bestrahlungsziels im Körper während der Bestrahlung durch Bildgebung zu kontrollieren, um den Strahl entsprechend zu steuern oder gegebenenfalls die Bestrahlung abbrechen zu können und somit den Erfolg der Therapie zu erhöhen.
- Dazu wurden Kombinationen von Bestrahlungseinrichtungen mit röntgenbasierter Bildgebung vorgeschlagen. Diese haben jedoch den Nachteil, dass die Bildqualität röntgenbasierter Bildge bungstechniken für die Darstellung von Weichteilgewebe, z. B. Tumoren, nicht optimal ist, und dass wegen Wechselwirkungen zwischen Röntgenstrahlen der Bildgebungseinrichtung und Therapiestrahlen der Bestrahlungseinrichtung eine Überwachung nicht gleichzeitig mit der eigentlichen Bestrahlung (sogenanntes „In-line Monitoring”) stattfinden kann. Ein Beispiel einer solchen Kombination ist in der
US 6,487,274 B2 beschrieben. - Zur Ermöglichung eines „In-line Monitorings” wurden weiterhin Kombinationen von Bestrahlungseinrichtungen mit MRI-Geräten (MRI: „magnetic resonance imaging”) vorgeschlagen. Derartige Kombinationen bieten gegenüber Kombinationen mit röntgenbasierter Bildgebung den Vorteil, dass die Bildgebung durch die Bestrahlung weniger gestört wird, und eine höhere Bildqualität erzielt wird.
- Ein reines Magnetresonanzgerät ohne zugehörige Bestrahlungseinrichtung, bei dem ein zu untersuchender Patient jedoch in eine Vielzahl von Positionen gebracht werden kann, wird in der
US 7,123,008 B1 beschrieben. - Beispielsweise in der
US 6,198,957 B1 ist ein Strahlentherapiegerät mit System zur Magnetresonanzbildgebung (MRI-System) bekannt, bei dem ein Linearbeschleuniger um verschiedene Achsen gedreht werden kann. Dabei geraten aber, je nach Wahl der Drehachsen, auch Teile des MRI-Systems in einen Strahlengang des Strahlentherapiegeräts und können dadurch den Strahl streuen und/oder schwächen. - Die
US 6,725,078 B2 beschreibt ein System, das eine Protonenstrahl-Bestrahlungseinrichtung und ein offenes Magnetresonanzgerät kombiniert. Dabei wird der Protonenstrahl außerhalb des Magneten des Magnetresonanzgeräts von der Bestrahlungseinrichtung erzeugt, und durch einen Pol des Magneten hindurch zwischen die beiden Pole geleitet. - Die Schriften
undUS 2005/0197564 A1 offenbaren jeweils Systeme zur MRI-geführten Strahlentherapie, wobei eine Strahlentherapieeinheit zwischen zwei Teilen eines zweigeteilten Magneten eines MRI-Geräts angeordnet ist, sodass die Strahlentherapieeinheit um ein Zentrum des statischen, geteilten Magneten rotierbar ist. Derartige zweigeteilte Magnete sind groß, teuer und gewährleisten in der Regel nur ein vermindert homogenes Magnetfeld.WO 03/008986 A2 - Es besteht daher weiterhin das Bedürfnis nach Einrichtungen zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Ausführungsbeispiele einer Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung anzugeben, die die oben genannten Nachteile vermeiden.
- Die Aufgabe wird durch eine Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung gemäß Anspruch 1 gelöst.
- Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet.
- Erfindungsgemäß umfasst eine Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung eine Magnetresonanzeinrichtung und eine Bestrahlungseinrichtung. Die Magnetresonanzeinrichtung umfasst einen Magneten und dient in erster Linie der Bildüberwachung eines Untersuchungsobjektes eines Patienten in einem Untersuchungsvolumen der Magnetresonanzeinrichtung. Die Bestrahlungseinrichtung ist statisch ausgebildet und dient der Bestrahlung des Untersuchungsobjektes in dem Untersuchungsvolumen mit Therapiestrahlen. Der Patient, und damit das Untersuchungsobjekt, sind dabei derart mit Hilfe einer Patientenlagerungsvorrichtung gelagert, dass das Untersuchungsobjekt relativ zu der Magnetresonanzeinrichtung und der Bestrahlungseinrichtung um mindestens eine Drehachse bewegbar ist, wobei der Magnet der Magnetresonanzeinrichtung zumindest Teile der Bestrahlungseinrichtung umgibt oder einschließt.
- Insbesondere die statische Ausgestaltung der Bestrahlungseinrichtung erlaubt eine erhebliche Reduzierung des für die Einrichtung benötigten Volumens. Außerdem ist eine statische Bestrahlungseinrichtung technisch weniger aufwendig und damit leichter und kostengünstiger zu realisieren. Die Qualität der Bestrahlung wird dabei gleichzeitig durch die Möglichkeit einer Drehung des Untersuchungsobjektes nicht negativ beeinflusst und eine applizierte Strahlendosis außerhalb des Zielvolumens kann weiterhin minimiert und somit gesundes Gewebe geschont werden.
- Vorteilhaft umfasst die Patientenlagerung der Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung Fixierungsmittel zur Fixierung des Patienten. Die Fixierungsmittel verhindern eine ungewollte Bewegung des Patienten und sorgen dafür, dass der Patient während der Bestrahlung selbst keine Kraft aufwenden muss, um eine bestimmte Position zu halten. Durch die Verhinderung ungewollter Bewegung wird darüber hinaus die Bildüberwachung erleichtert und somit die Genauigkeit und Qualität einer zielgenauen Bestrahlung des Untersuchungsobjektes gefördert.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Die aufgeführten Beispiele stellen keine Beschränkung der Erfindung dar. Es zeigen:
-
1 eine erste Ausführungsform einer Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung schematisch in einem Längschnitt dargestellt, -
2 diese erste Ausführungsform schematisch in einer Draufsicht dargestellt, -
3 eine zweite Ausführungsform einer Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung schematisch in einem Längschnitt dargestellt, -
4 diese zweite Ausführungsform schematisch in einer Draufsicht dargestellt. - Die
1 und2 zeigen, in einem Längsschnitt bzw. in einer Draufsicht, eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform einer Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung, die eine Magnetresonanzeinrichtung und eine Bestrahlungseinrichtung umfasst. Mit der Magnetresonanzeinrichtung werden Bilddaten eines Untersuchungsobjekts U erzeugt und insbesondere Position und Ausdehnung des Untersuchungsobjektes kontrolliert. - Dabei sind von der Magnetresonanzeinrichtung jeweils nur ein Magnet
1 und ein Gradientensystem2 sowie schematisch eine Steuereinheit8 dargestellt. Weitere Komponenten der Magnetresonanzeinrichtung wie z. B. Hochfrequenzantennen zur Einstrahlung von Anregungspulsen und zum Empfang von Signalen, Anzeige- und Bildverarbeitungseinheiten sowie ihr Zusammenwirken sind wohlbekannt und daher der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt und nicht näher beschrieben. - Auch die Bestrahlungseinrichtung ist nur schematisch durch eine Strahlenquelle
5 und eine Steuereinheit9 dargestellt. Vorteilhaft wird ein Linearbeschleuniger als Bestrahlungseinrichtung verwendet. Alternativ können andere Strahlenquellen, z. B. Kobaltquellen verwendet werden. Auch hier sind die jeweiligen Strahlenerzeugungsarten und ihre Komponenten wohlbekannt und daher nicht näher dargestellt oder beschrieben. - Im Ausführungsbeispiel der
1 und2 ist der Magnet1 ein zylindrischer Magnet1 mit einer inneren Höhlung11 , in der das Gradientensystem2 angeordnet ist, und in die eine, durch eine Steuereinheit10 gesteuerte, Patientenlagerung3 nebst Patient P einbringbar ist. - Das Gradientensystem
2 ist asymmetrisch angeordnet, um innerhalb der Höhlung11 Platz für die Strahlenquelle5 zu schaf fen. Dabei werden z. B. Elektronen in der Strahlenquelle5 beschleunigt und auf Höhe eines strahlendurchlässigen Gebiets7 beispielsweise mittels eines Elektromagneten umgelenkt und zur Erzeugung des Therapiestrahls6 auf eine Targetanode (nicht dargestellt) gelenkt. Der Elektromagnet ist aus nichtferromagnetischen Materialien ausgebildet, um ungewünschte Wechselwirkungen mit den umgebenden magnetischen Feldern zu verhindern. Da er in einem starken, äußeren Magnetfeld arbeiten muss, ist er gegenüber herkömmlichen strahlablenkenden Elektromagneten entsprechend modifiziert. - Obwohl die Strahlenquelle
5 innerhalb des Magneten1 angeordnet ist, braucht dieser, da die Strahlenquelle5 statisch ausgebildet ist, nur geringfügig größer als ein herkömmlicher Magnet eines Magnetresonanzgeräts ausgebildet zu sein, um ausreichend Platz für die Strahlenquelle5 , das Gradientensystem2 und die Patientenlagerung3 nebst Patient P zu bieten. - Die Strahlenquelle
5 strahlt, gesteuert durch die Steuereinheit9 , einen Therapiestrahl6 (dicke gestrichelte Linie) aus. Die Patientenlagerung3 lagert einen Patienten P, der ein Untersuchungsobjekt U aufweist, derart, dass sich das Untersuchungsobjekt im Strahlengang eines von der Strahlenquelle5 ausgestrahlten Therapiestrahls6 befindet. - Die Patientenlagerung
3 ist um eine Drehachse A drehbar, um eine durch den Therapiestrahl6 applizierte Strahlendosis außerhalb des zu bestrahlenden Untersuchungsobjekts zu minimieren und umgebendes, gesundes Gewebe zu schonen. - Der Magnet
1 kann stehend oder liegend angeordnet sein. Die Patientenlagerung3 und gegebenenfalls von ihr umfasste Fixierungsmittel4a ,4b sind dementsprechend anzupassen. - Vorteilhaft ist der Magnet
1 dabei senkrecht stehend angeordnet, sodass der Patient P in stehender oder sitzender Haltung mittels der Patientenlagerung3 , beispielsweise mittels hyd raulischer oder pneumatischer Hub- und Senkmittel, oder mittels einer ein Absenken in den Magneten ermöglichenden Aufhängung, in die Höhlung11 des Magneten1 von oben oder von unten gehoben bzw. gesenkt werden kann. In dieser Anordnung ist die Drehachse A senkrecht, d. h. vertikal ausgebildet. - Wie gesagt, ist es jedoch auch denkbar, den Magneten
1 in herkömmlicher, liegender Weise anzuordnen und den Patienten P in liegender Haltung auf der Patientenlagerung3 zu lagern, die in herkömmlicher Weise in die Höhlung11 des Magneten1 verfahrbar ist. Je nach Ausführungsform sind gegebenenfalls von der Patientenlagerung3 umfasste Fixierungsmittel4a ,4b angepasst auszuführen. Dabei wäre die Drehachse A waagrecht, also horizontal ausgebildet. - Fixierungsmittel
4a ,4b ermöglichen eine definierte Drehbewegung des Patienten P und damit des Untersuchungsobjekts U, indem sie ungewollte Bewegungen des Patienten verhindern. Gleichzeitig sorgen die Fixierungsmittel4a ,4b dafür, dass der Patient während der Bestrahlung selbst keine Kraft aufwenden muss, um eine bestimmte Position zu halten. Sie können beispielsweise in Form von den Patienten stützenden Teilen4a , wie etwa Lehnen, Stützen, Tritt- oder Sitzflächen, oder in Form von restriktiven Elementen4b , wie z. B. Gurten oder Bändern, ausgeführt sein. Vorteilhaft sind die Fixierungsmittel4a ,4b dabei anatomisch geformt. - Der Therapiestrahl
6 muss in der Ausführungsform der3 und4 nicht durch den Magneten1 dringen, sondern nur durch das Gradientensystem2 . Dazu umfasst das Gradientensystem2 ein strahlendurchlässiges Gebiet7 , das der Therapiestrahl6 ungehindert durchdringen kann. In dem strahlendurchlässigen Gebiet7 sind keine Materialien vorhanden, die den Therapiestrahl6 streuen oder schwächen können. - In einer einfachen Ausgestaltung ist das strahlendurchlässige Gebiet
7 frei von Material. Vereinfacht könnte man von einem „Loch” durch das Gradientensystem2 sprechen. Alternativ wer den Teile, die sich in einem strahlendurchlässigem Gebiet7 , befinden aus entsprechend strahlendurchlässigem Material, z. B. aus Kunststoffen wie etwa Polyethylen, Polyethylenterephthalat (PET) und/oder Polyamid, die gegebenenfalls auch glasfaserverstärkt sein können, gefertigt und/oder einzelne Komponenten, insbesondere leitende Teile wie etwa Spulen, des Gradientensystems2 in einer Art und Weise angeordnet, sodass das strahlendurchlässige Gebiet7 frei von den Therapiestrahl6 streuenden oder schwächenden Materialien sind. - Ein dafür besonders geeignetes Gradientensystem, ein sogenanntes „Multi-Segment-System” mit lokalen Magnetfeldgradienten, ist beispielsweise in der
DE 10 2005 051 021 A1 offenbart. Durch die Aufteilung des Gradientensystems in Segmente können diese flexibel angeordnet werden, sodass die Strahlenschwächung durch die Spulen des Gradientensystems in bestimmten Gebieten verringert werden kann. - Die
3 und4 zeigen, wieder in einem Längsschnitt bzw. in einer Draufsicht, eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung, die eine Magnetresonanzeinrichtung und eine Bestrahlungseinrichtung umfasst. Mit der Magnetresonanzeinrichtung werden Bilddaten eines Untersuchungsobjekts U erzeugt und insbesondere Position und Ausdehnung des Untersuchungsobjektes kontrolliert. - Dabei ist von der Magnetresonanzeinrichtung nur schematisch ein Magnet
1' und eine Steuereinheit8 dargestellt. Weitere Komponenten der Magnetresonanzeinrichtung wie z. B. ein Gradientensystem, Hochfrequenzantennen zur Einstrahlung von Anregungspulsen und zum Empfang von Signalen, Anzeige- und Bildverarbeitungseinheiten sowie ihr Zusammenwirken sind in üblicher Weise ausgebildet und daher der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt und nicht näher beschrieben. - Auch die Bestrahlungseinrichtung ist wieder nur schematisch durch eine Strahlenquelle
5' und eine Steuereinheit9 darge stellt. Es kommen die gleichen Strahlungsquellen wie in den vorhergehenden Ausführungsformen in Betracht. - Der in diesem Ausführungsbeispiel U-förmige, offene Magnet
1' umfasst ein Joch12 und zwei Polschuhe13a und13b . Zwischen den Polschuhen13a und13b ist ein freier Raum, in den eine, durch eine Steuereinheit10 gesteuerte, Patientenlagerung3 nebst Patienten P einbringbar ist. - An der dem Joch
12 gegenüberliegenden Seite des Magneten1' ist die Strahlenquelle5' angeordnet und kann, gesteuert durch die Steuereinheit9 , einen Therapiestrahl6' (dicke gestrichelte Linie) ohne Hindernisse im Strahlengang auf den Patienten P strahlen. - Wie in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen lagert die Patientenlagerung
3 einen Patienten P, der ein Untersuchungsobjekt U aufweist, derart, dass sich das Untersuchungsobjekt im Strahlengang eines von der Strahlenquelle5' ausgestrahlten Therapiestrahls6' befindet. - Weiterhin wie in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen ist die Patientenlagerung
3 um eine Drehachse A drehbar, um eine durch den Therapiestrahl6' applizierte Strahlendosis außerhalb des zu bestrahlenden Untersuchungsobjekts zu minimieren und umgebendes, gesundes Gewebe zu schonen. - Wieder kann der Magnet
1' stehend oder konventionell liegend angeordnet sein. Die Patientenlagerung3 und gegebenenfalls von ihr umfasste Fixierungsmittel4a ,4b sind dementsprechend anzupassen. Es wird hierzu wieder auf die Beschreibung der1 und2 verwiesen. - Alle Ausführungsbeispiele ermöglichen eine therapeutische Bestrahlung eines Untersuchungsobjektes eines Patienten unter Bildüberwachung durch die Magnetresonanzeinrichtung. Dabei befindet sich ein Isozentrum der Bestrahlung in einem Untersuchungsvolumen der Magnetresonanzeinrichtung.
- Die Bildüberwachung mittels der Magnetresonanzeinrichtung erfolgt beispielsweise mittels schnellen Aufnahmesequenzen, die eine Echtzeitbildgebung mit Aufnahmegeschwindigkeiten von unter einer Sekunde pro Bild erlauben und/oder unter Hilfe von Nachverarbeitungsprogrammen, die z. B. die bekannte Drehbewegung kompensieren. Es ist ebenfalls denkbar, dass die Drehbewegung in bestimmten Winkelschritten, z. B. alle paar Grad, und die Bildüberwachung in den Stillstandzeiten zwischen den Schritten erfolgt. Auf diese Weise ist auch die Verwendung älterer, nicht ausreichend schneller Magnetresonanzeinrichtungen möglich.
- Dabei wird z. B. eine Querschnittsfläche des Therapiestrahls
6 ,6' in gängiger Art und Weise, z. B. durch einen Multi-Leaf-Collimator (MLC), dem bestrahlten Querschnitt des Untersuchungsobjektes U angepasst. Gegebenenfalls wird auch die Position der Patientenlagerung3 während einer Bestrahlung angepasst. Die dazu nötigen Daten erhalten die Steuereinheiten8 ,9 ,10 , die auch als eine einzige Steuereinheit ausgebildet sein können, durch die Bildüberwachung mittels der Magnetresonanzeinrichtung. - Eine ausreichende Drehgeschwindigkeit der Patientenlagerung
3 leitet sich aus der Forderung ab, zur Realisierung einer Bestrahlungstherapie, beispielsweise mit einem IMRT-Verfahren (IMRT: intensitätsmodulierte Radiotherapie), den Patienten pro Bestrahlungssitzung etwa einmal um seine Körperachse drehen zu können. Typische Drehgeschwindigkeiten dürften daher etwa in der Größenordnung von 1 Grad pro Sekunde liegen. Dabei muss die Drehachse nicht parallel zum Strahlengang des Therapiestrahls6 ,6' liegen. Gegebenenfalls kann auch nur eine Teildrehung (< 360°) des Untersuchungsobjektes für eine Bestrahlung ausreichend sein.
Claims (9)
- Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung, umfassend eine Magnetresonanzeinrichtung mit einem Magneten zur Bildüberwachung eines Untersuchungsobjektes eines Patienten in einem Untersuchungsvolumen der Magnetresonanzeinrichtung und eine statisch ausgebildete Bestrahlungseinrichtung zur Bestrahlung des Untersuchungsobjektes in dem Untersuchungsvolumen mit Therapiestrahlen sowie eine Patientenlagerung zur Lagerung eines Patienten derart, dass Patient und damit ein Untersuchungsobjekt relativ zu der Magnetresonanzeinrichtung und der Bestrahlungseinrichtung um mindestens eine Drehachse bewegbar ist, wobei der Magnet der Magnetresonanzeinrichtung zumindest Teile der Bestrahlungseinrichtung umgibt oder einschließt.
- Einrichtung nach Anspruch 1, wobei die Drehachse senkrecht ausgebildet ist.
- Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Patientenlagerung Fixierungsmittel zur Fixierung des Patienten umfasst.
- Einrichtung nach Anspruch 3, wobei die Fixierungsmittel den Patienten in liegender oder aufrechter Haltung fixieren.
- Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Magnet der Magnetresonanzeinrichtung eine tunnelartige Öffnung umfasst, in der sich das Untersuchungsvolumen befindet.
- Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Magnetresonanzeinrichtung einen offenen Magneten umfasst.
- Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Magnetresonanzeinrichtung derart ausgebildet ist, dass die Therapiestrahlen der Bestrahlungseinrichtung von außer halb der Magnetresonanzeinrichtung in das Untersuchungsvolumen der Magnetresonanzeinrichtung dringen können.
- Einrichtung nach Anspruch 7, wobei der Magnet und/oder ein Gradientensystem der Magnetresonanzeinrichtung ein strahlendurchlässiges Gebiet umfasst, welches von dem Therapiestrahl durchdrungen werden kann.
- Verfahren zur Steuerung einer Einrichtung zur Strahlentherapie unter Bildüberwachung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei während eines Bestrahlungsvorgangs ein zu bestrahlendes Untersuchungsobjekt um eine Drehachse gedreht wird.
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