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Die
vorliegende Anmeldung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung, eine
Leuchte und eine Anzeigevorrichtung.
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Es
ist eine Vielzahl verschiedener Beleuchtungseinrichtungen mit verschiedenen
Leuchtmitteln bekannt. Beispiele für Leuchtmittel sind Glühlampen, Leuchtstoffröhren und
Leuchtdioden.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Anmeldung, eine Beleuchtungseinrichtung
anzugeben, die bei Nichtbetrieb eine gute Sichtbarkeit aufweist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Beleuchtungseinrichtung, eine Leuchte und
eine Anzeigevorrichtung gemäß den nebengeordneten
Patentansprüchen
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind jeweils in
den abhängigen
Ansprüchen
angegeben, deren Offenbarungsgehalt hiermit ausdrücklich durch
Rückbezug
in die Beschreibung aufgenommen wird.
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Es
wird eine Beleuchtungseinrichtung angegeben. Die Beleuchtungseinrichtung
weist ein organisches lichtemittierendes Bauelement auf. Weiter weist
sie eine Lichtdurchtrittsfläche
auf, die dazu vorgesehen ist, von dem organischen lichtemittierenden Bauelement
emittiertes Licht aus der Beleuchtungseinrichtung auszukoppeln und
Umgebungslicht in die Beleuchtungseinrichtung einzukoppeln.
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Zudem
weist die Beleuchtungseinrichtung einen Retroreflektor auf, der
dazu vorgesehen ist, zumindest einen Teil des durch die Lichtdurchtrittsfläche eingekoppelten
Umgebungslichts zur Lichtdurchtrittsfläche zurück zu reflektieren. Zumindest
ein Teil des von dem Retroreflektor reflektierten Umgebungslichts
wird vorteilhafterweise durch die Lichtdurchtrittsfläche hindurch
aus der Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelt.
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Unter „Umgebungslicht" wird im vorliegenden
Zusammenhang sichtbare elektromagnetische Strahlung verstanden,
die außerhalb
der Beleuchtungseinrichtung von einer externen Lichtquelle erzeugt
ist. Als externe Lichtquelle kommen beispielsweise ein Scheinwerfer,
etwa ein Fahrzeugscheinwerfer, eine Straßen- oder Innenraumbeleuchtung und/oder
die Sonne in Frage.
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Der
Retroreflektor reflektiert für
einen großen Bereich
von Einfallswinkeln von der Lichtdurchtrittsfläche her auf den Retroreflektor
einfallendes Umgebungslicht im wesentlichen in die gleiche Richtung zurück, aus
der es kommt. Anders ausgedrückt
verlaufen ein auf den Retroreflektor einfallender Teil und ein von
dem Retroreflektor reflektierter Teil eines Lichtstrahls im Wesentlichen
parallel. Der Einfallswinkel ist dabei der Winkel zwischen dem einfallenden
Teil des Lichtstrahls und der Flächennormalen
einer Haupterstreckungsebene des Retroreflektors. Insbesondere schließen der
einfallende und der reflektierte Teil einen Winkel von kleiner oder
gleich 15°,
vorzugsweise von kleiner oder gleich 10°, besonders bevorzugt von kleiner
oder gleich 5° ein. Eine
Obergrenze für
den Einfallswinkel ist beispielsweise größer oder gleich 45°, vorzugsweise
größer oder
gleich 60°,
besonders bevorzugt größer oder gleich
75°.
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Bei
einer Weiterbildung weist der Retroreflektor eine geringfügige Streuung
auf. Anders ausgedrückt
wird der einfallende Teil des Lichtstrahls in einen schmalen, divergenten
Strahlenkegel zurückreflektiert.
Der Strahlenkegel hat eine Mittelachse, die im Wesentlichen parallel
zu dem einfallenden Teil des Lichtstrahls verläuft, also mit diesem beispielsweise
einen Winkel von kleiner oder gleich 15°, bevorzugt von kleiner oder
gleich 10° und
besonders bevorzugt von kleiner oder gleich 5° einschließt. Ein Öffnungswinkel des Strahlenkegels
ist bevorzugt kleiner oder gleich 15°, besonders bevorzugt kleiner oder
gleich 10° und
insbesondere größer oder
gleich 0,5°,
vorzugsweise größer oder
gleich 2°.
Der Öffnungswinkel
ist dabei der Winkel zwischen der Mittelachse und einer Hüllfläche des
Strahlenkegels. Die Hüllfläche ist
insbesondere die Menge aller Punkte, deren Abstand von der Mittelachse
so gewählt
ist, dass die Intensität
der Strahlung auf 1/e der Intensität auf der Mittelachse abgefallen
ist.
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Die
Retroreflexion in einen schmalen, divergenten Strahlenkegel ist
beispielsweise vorteilhaft, wenn der von einer externen Lichtquelle – wie einem Scheinwerfer
eines Fahrzeugs – einfallende
Lichtstrahl nicht direkt in die externe Lichtquelle zurück reflektiert
werden soll, sondern zum Beispiel von einem Beobachter in der Nähe der externen
Lichtquelle – etwa
dem Fahrzeugführer – wahrgenommen
werden soll.
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Das
organische lichtemittierende Bauelement ist zumindest teilweise
lichtdurchlässig.
Vorzugsweise ist es transparent. Das organische lichtemittierende
Bauelement oder zumindest dessen funktionale Schichtenfolge ist
zwischen der Lichtdurchtrittsfläche
und dem Retroreflektor angeordnet. Mit anderen Worten folgen in
Richtung von einer Rückseite
zu einer Vorderseite der Beleuchtungseinrichtung der Retroreflektor,
die funktionale Schichtenfolge und die Lichtdurchtrittsfläche in dieser
Reihenfolge aufeinander.
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Auf
diese Weise wird mit Vorteil Umgebungslicht, das unter einem vorgegebenen
Eintrittswinkel auf die Lichtdurchtrittsfläche trifft, in die Beleuchtungseinrichtung
eingekoppelt und vom Retroreflektor zur Lichtdurchtrittsfläche zurück reflektiert
wird, unter einem Austrittswinkel zur Lichtdurchtrittsfläche aus
der Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelt, der im wesentlichen den
gleichen Wert hat, wie der Eintrittswinkel. Der Eintritts- beziehungsweise
Austrittswinkel ist dabei der Winkel zu einer Flächennormale der Lichtdurchtrittsfläche. Beispielsweise
hat eine Obergrenze für
den Eintrittswinkel einen Wert von größer oder gleich 45°, vorzugsweise
von größer oder
gleich 60°,
besonders bevorzugt von größer oder
gleich 75°.
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Mittels
des vom Retroreflektor zur Lichtdurchtrittsfläche zurück reflektierten Umgebungslichts
wird auch bei Nichtbetrieb, beispielsweise bei ausgeschaltetem organischen
lichtemittierenden Bauelement und/oder bei einer Funktionsbeeinträchtigung
wie einem Defekt des organischen lichtemittierenden Bauelements,
eine gute Sichtbarkeit der Beleuchtungseinrichtung erzielt. Bei
unzureichendem Umgebungslicht kann mittels des organischen lichtemittierenden
Bauelements eine gute Sichtbarkeit der Beleuchtungseinrichtung erzielt
werden.
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Das
organische lichtemittierende Bauelement weist eine funktionale Schichtenfolge
auf, bei der mindestens eine Schicht ein organisches Material enthält. Beispielsweise
handelt es sich bei dem organischen Material um ein Polymer und/oder
um ein niedermolekulares Material (small molecules). Das organische
Material ist insbesondere dazu vorgesehen, elektromagnetische Strahlung
zu emittieren. Das organische lichtemittierende Bauelement stellt insbesondere
eine organische Leucht diode (OLED, organic light emitting diode)
dar. Zumindest ein Teil der von der funktionalen Schichtenfolge
im Betrieb in Richtung des Retroreflektors emittierten elektromagnetischen
Strahlung wird von diesem vorteilhafterweise in Richtung der Lichtdurchtrittsfläche zurück reflektiert
und durch diese aus der Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelt.
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Die
funktionale Schichtenfolge ist zwischen zwei Elektroden angeordnet,
die zumindest teilweise lichtdurchlässig ausgebildet sind und vorzugsweise transparent
oder semitransparent ausgebildet sind. Als Elektroden kommen beispielsweise
Metallfilme in Frage, deren Dicke so gering gewählt ist, dass sie zumindest
einen Teil des von der funktionalen Schichtenfolge emittierten Lichts
transmittieren. Alternativ oder zusätzlich kann für eine oder
beide Elektroden ein transparentes leitfähiges Oxid (TCO, transparent conducting
oxide) wie Indiumzinnoxid (ITO, indium tin oxide) verwendet sein.
Der funktionale Schichtstapel mit den Elektroden ist zweckmäßigerweise
auf einem lichtdurchlässigen
Substrat, insbesondere einem transparenten Substrat angeordnet.
Das Substrat kann zum Beispiel eine Glasplatte, eine Glasfolie oder
eine Polymerfolie aufweisen oder aus mindestens einem dieser Elemente
bestehen.
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Bei
einer Ausgestaltung ist der Retroreflektor wellenlängenselektiv
ausgeführt.
Beispielsweise enthält
er eine Farbfilterschicht. Die Farbfilterschicht transmittiert einen
ersten spektralen Teilbereich des sichtbaren elektromagnetischen
Spektrums und absorbiert einen weiteren spektralen Teilbereich des sichtbaren
elektromagnetischen Spektrums. Alternativ zu einer Farbfilterschicht
kann der Retroreflektor eine wellenlängenselektive Spiegelschicht
zur Reflexion des Umgebungslichts enthalten, die den ersten Teilbereich
reflektiert und den zweiten Teilbereich absorbiert und/oder transmittiert.
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Vorzugsweise überlappt
der erste spektrale Teilbereich teilweise oder vollständig mit
der spektralen Verteilung des von dem organischen lichtemittierenden
Bauelement im Betrieb der Beleuchtungseinrichtung emittierten Lichts.
Bei einer Ausgestaltung hat ein Intensitätsmaximum des von dem organischen
lichtemittierenden Bauelement emittierten Lichts eine Wellenlänge, die
in dem ersten spektralen Teilbereich des sichtbaren Spektrums liegt.
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Mit
Vorteil erzeugt der Anteil des Umgebungslichts, der von dem Retroreflektor
zur Lichtdurchtrittsfläche
zurück
reflektiert und aus der Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelt wird,
im wesentlichen den gleichen Farbeindruck wie das von dem organischen
lichtemittierenden Bauelement emittierte Licht. Mit Vorteil ruft
die Beleuchtungseinrichtung unabhängig vom Betriebszustand des
organischen lichtemittierenden Bauelements den gleichen Farbeindruck
hervor.
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Eine
in dem Retroreflektor enthaltene Farbfilterschicht ist insbesondere
zwischen dem organischen lichtemittierenden Bauelement und einer
von der Lichtdurchtrittfläche
abgewandten Seite, also der Rückseite
der Beleuchtungseinrichtung angeordnet. Bei einer anderen Ausgestaltung
weist die Beleuchtungseinrichtung eine Farbfilterschicht auf, die
zumindest stellenweise zwischen der Lichtdurchtrittsfläche und
dem organischen lichtemittierenden Bauelement angeordnet ist. In
Draufsicht auf die Lichtdurchtrittsfläche bedeckt die Farbfilterschicht
das organische lichtemittierende Bauelement und den Retroreflektor
bei dieser Ausgestaltung stellenweise oder vollflächig.
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Bei
einer Weiterbildung, bei der die Farbfilterschicht stellenweise
zwischen der Lichtdurchtrittsfläche
und dem organischen lichtemittierenden Bauelement angeordnet ist,
wird ein erster spektraler Anteil des von dem organischen lichtemittierenden
Bauelement emittierten Lichts von der Farbfilterschicht transmittiert
und ein zweiter spektraler Anteil des von dem organischen lichtemittierenden
Bauelement emittierten Lichts wird von der Farbfilterschicht absorbiert.
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Beispielsweise
emittiert das organische lichtemittierende Bauelement weißes Licht.
Die Farbfilterschicht absorbiert einen kurzwelligen, zweiten spektralen
Teilbereich des sichtbaren Spektralbereichs, beispielsweise absorbiert
sie im blauen und grünen
Spektralbereich, und transmittiert rotes Licht als ersten spektralen
Teilbereich. Die von der Farbfilterschicht in Draufsicht auf die
Lichtdurchtrittsfläche unbedeckten
Stellen des organischen lichtemittierenden Bauelements erscheinen
auf diese Weise mit dem Farbeindruck, welcher der von dem organischen lichtemittierenden
Bauelement erzeugten spektralen Verteilung entspricht. Die von der
Farbfilterschicht bedeckten Teilgebiete erscheinen in der Farbe,
die dem von der Farbfilterschicht transmittierten ersten spektralen
Teilbereich entspricht. Vorteilhafterweise wird so mittels eines
einzelnen organischen lichtemittierenden Bauelements die Darstellung
einer Information erzielt, beispielsweise eines Musters und/oder
mindestens eines Symbols. Bei dem Symbol oder den Symbolen handelt
es sich beispielsweise um einen oder mehrere Buchstaben, eine oder mehrere
Ziffern und/oder ein oder mehrere Piktogramme.
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Bei
einer anderen Ausgestaltung ist eine Mehrzahl von organischen lichtemittierenden
Bauelementen in Draufsicht auf die Lichtdurchtrittsfläche lateral
nebeneinander angeordnet. Bei einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung
sind mindestens zwei der lateral nebeneinander angeordneten organischen
lichtemittierenden Bauelemente unterschiedliche Farbfilter zugeordnet.
Beispielsweise bedeckt der jeweilige Farbfilter das organischen
lichtemittierenden Bauelement, dem er zugeordnet ist, in Draufsicht
auf die Lichtdurchtrittsfläche
stellenweise oder vollständig.
Insbesondere hat ein Intensitätsmaximum
des von dem jeweiligen organischen lichtemittierenden Bauelement
emittierten Lichts eine Wellenlänge,
die in dem ersten spektralen Teilbereich der dem Bauelement zugeordneten
Farbfilterschicht liegt.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung weist die Beleuchtungseinrichtung eine
Mehrzahl von organischen lichtemittierenden Bauelementen auf, deren funktionale
Schichtenfolgen lateral überlappen.
Mit anderen Worten folgen die organischen lichtemittierenden Bauelemente
in Richtung von der Vorderseite zur Rückseite der Beleuchtungseinrichtung
aufeinander. Anders ausgedrückt
ist die Mehrzahl von organischen lichtemittierenden Bauelementen
aufeinander gestapelt. Beispielsweise ist der Stapel organischer lichtemittierender
Bauelemente dazu geeignet, weißes
Licht zu emittieren.
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Die
Mehrzahl von organischen lichtemittierenden Bauelementen, die lateral
nebeneinander angeordnet sind und/oder die Mehrzahl von organischen
lichtemittierenden Bauelementen, deren funktionale Schichtenfolgen
lateral überlappen,
sind bei einer Weiterbildung einzeln oder in Teilgruppen ansteuerbar.
Auf diese Weise wird eine Beleuchtungseinrichtung erzielt, deren
Farbeindruck und/oder deren dargestellte Information im Betrieb
variierbar ist.
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Der
Retroreflektor enthält
bei einer Ausgestaltung eine Spiegelschicht, die eine Mehrzahl von Strahlformungselementen
aufweist. Die Strahlformungselemente sind vorzugsweise in einer
Monolage angeordnet. Zweckmäßigerweise
hat die Spiegelschicht eine zumindest stellenweise reflektierende Oberfläche. Zum
Beispiel ist eine zur Lichtdurchtrittsfläche hin gewandte Hauptfläche der
Spiegelschicht reflektierend. Die Spiegelschicht weist insbesondere ein
metallisches Material auf. Beispielsweise weist sie einen reflektierenden
Metallfilm auf. Alternativ kann die Reflexion an der Oberfläche der
Spiegelschicht auch mittels Totalreflexion erfolgen, insbesondere
an einer zur von der Lichtdurchtrittsfläche abgewandten Hauptfläche der
Spiegelschicht. Eine Spiegelschicht, die zur (Total-)Reflexion an
einer von der Lichtdurchtrittsfläche
abgewandten Hauptfläche vorgesehen
ist, enthält
vorzugsweise ein zumindest teilweise lichtdurchlässiges, insbesondere transparentes
oder semitransparentes Material. Eine solche Spiegelschicht kann
integriert mit der Farbfilterschicht ausgebildet sein.
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Bei
einer Ausgestaltung weist mindestens ein Strahlformungselement eine
Vertiefung in der Oberfläche
der Spiegelschicht auf oder besteht daraus. Beispielsweise hat die
Vertiefung die Form eines Prismas, eines Kegels, eines Kegelstumpfs
oder Pyramidenstumpfs. Sie ist beispielsweise mittels eines Prägeprozesses
in der Spiegelschicht hergestellt. Weist die Spiegelschicht einen
reflektierenden Metallfilm auf einem Träger auf, erfolgt die Prägung der Vertiefungen
in den Träger
vorzugsweise vor der Herstellung des reflektierenden Metallfilms.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung weist mindestens eines der Strahlformungselemente
ein Linsenelement auf oder besteht daraus. Bei dem Linsenelement
kann es sich beispielsweise um Glaskugeln, anorganische Körner mit
hohem Brechungsindex und/oder um Glassplitter handeln. Das Linsenelement
ist bei einer Weiterbildung des Retroreflektors in einer Vertiefung
der Spiegelschicht angeordnet und ragt insbesondere über die Öffnung der
Vertiefung hinaus.
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Alternativ
kann der Retroreflektor eine teilweise lichtdurchlässige, transluzente
oder transparente Trägerschicht
aufweisen, die eine Mehrzahl von Strahlformungselementen enthält, welche
stellenweise reflektierend ausgeführt sind. Als teilweise reflektierend
ausgeführte
Strahlformungselemente sind beispielsweise teilmetallisierte Glaskugeln
geeignet. Die Strahlformungselemente sind vorzugsweise in einer
Monolage in der Trägerschicht
enthalten. Die reflektierenden Stellen sind zweckmäßigerweise
von der Lichtdurchtrittsfläche
abgewandt.
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Die
Strahlformungselemente sind bei einer Ausgestaltung miniaturisiert
ausgeführt.
Beispielsweise ist ihre größte Längenausdehnung
kleiner oder gleich 1 mm, bei einer Weiterbildung ist sie kleiner oder
gleich 250 μm,
beispielsweise kleiner oder gleich 100 μm.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung ist die Beleuchtungseinrichtung flexibel
ausgeführt.
Eine flexibel ausgeführte
Beleuchtungseinrichtung ist mit Vorteil besonders vielseitig einsetzbar.
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Bei
einer Ausgestaltung ist die Beleuchtungseinrichtung in einer Leuchte
enthalten oder stellt eine Leuchte dar. Die Leuchte ist insbesondere eine
Leuchte für
ein Verkehrsmittel oder für
eine Straßenbeleuchtung.
Beispielsweise ist die Leuchte eine Positionsleuchte eines Fahrzeugs,
etwa eines Kraftfahrzeugs oder Fahrrads. Bei dieser Ausgestaltung ist
mit Vorteil ein Rückstrahler – der zum
Beispiel an dem Fahrzeug vorgesehen ist – in der Leuchte – die beispielsweise
eine Rückleuchte
eines Kraftfahrzeugs ist – integriert.
Auf diese Weise ist der Platzbedarf für Leuchte und Rückstrahler
vorteilhafterweise besonders gering.
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Bei
einer anderen Ausgestaltung ist die Beleuchtungseinrichtung in einer
Anzeigevorrichtung enthalten. Die Anzeigevorrichtung ist insbesondere dazu
vorgesehen, eine Information darzustellen. Bei der Information kann
es sich beispielsweise um mindestens ein Symbol, um mindestens eine
geometrische Form wie einen Kreis, ein Dreieck, ein Rechteck, usw.
und/oder um mindestens eine grafische Information wie eine Zeichnung
oder ein Foto handeln. Beispielsweise handelt es sich bei der Anzeigevorrichtung
um eine Anzeigetafel, zum Beispiel um eine Richtungshinweistafel – etwa im
Straßenverkehr –, eine
Warntafel, ein Verkehrszeichen oder ein Nummernschild.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung ist ein Bekleidungsstück oder
ein Gepäckstück mit der
Beleuchtungseinrichtung und/oder der Anzeigevorrichtung versehen.
Bei dem Bekleidungsstück
handelt es sich beispielsweise um eine Jacke oder um einen Schuh.
Das Gepäckstück ist beispielsweise
ein Schulranzen, ein Rucksack, eine Tasche wie eine Reise- oder
Sporttasche oder ein Koffer.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Beleuchtungseinrichtung
und/oder die Anzeigevorrichtung dabei flexibel ausgebildet. Bei
einer anderen Weiterbildung ist eine Stromversorgungseinheit in das
Kleidungsstück
oder das Gepäckstück integriert, welche
die Beleuchtungseinrichtung und/oder Anzeigevorrichtung im Betrieb
mit Strom versorgt.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Beleuchtungseinrichtung ergeben sich aus den im Folgenden im Zusammenhang
mit den 1A bis 13 dargestellten
Ausführungsbeispielen.
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Es
zeigen:
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1A einen
schematischen Querschnitt durch eine Beleuchtungseinrichtung gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel,
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1B einen
schematischen Querschnitt durch eine Beleuchtungseinrichtung gemäß einer
Variante des ersten Ausführungsbeispiels,
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2 einen
schematischen Querschnitt durch eine Beleuchtungseinrichtung gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel,
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3 einen
schematischen Querschnitt durch eine Leuchte mit zwei Beleuchtungseinrichtungen
gemäß einer
zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels,
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4 eine
schematische Seitenansicht eines Fahrrads mit mehreren Beleuchtungseinrichtungen,
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5 eine
schematische Rückansicht
eines Kraftfahrzeugs mit einer Mehrzahl von Beleuchtungseinrichtungen,
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6 eine
schematische Darstellung eines Bekleidungsstücks mit einer Mehrzahl von
Beleuchtungseinrichtungen,
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7 eine
schematische Darstellung eines Gepäckstücks mit einer Mehrzahl von
Beleuchtungseinrichtungen,
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8 einen
schematischen Querschnitt durch eine Beleuchtungseinrichtung gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel,
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9 eine
schematische Draufsicht auf eine Warnmarkierung mit einer Beleuchtungseinrichtung gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel,
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10 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Lastkraftwagens mit mehreren
Beleuchtungseinrichtungen,
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11 eine
schematische Draufsicht auf eine Anzeigevorrichtung gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
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12 eine
schematische Draufsicht auf eine Anzeigevorrichtung gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel,
und
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13 eine
schematische Darstellung einer Anzeigevorrichtung gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel.
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In
den Ausführungsbeispielen
und Figuren sind gleiche oder gleich wirkende Bestandteile mit denselben
Bezugszeichen versehen. Die Figuren und die Größenverhältnisse der in den Fi guren
dargestellten Elemente untereinander sind grundsätzlich nicht als maßstabsgetreu
zu betrachten. Vielmehr können
einzelne Elemente wie Schichten zur besseren Darstellbarkeit und/oder
zum besseren Verständnis übertrieben
groß,
insbesondere übertrieben
dick, dargestellt sein.
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1A zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel.
Die Beleuchtungseinrichtung 1 weist ein organisches Licht
emittierendes Bauelement 2 auf, das ein Substrat 21 enthält, auf
welches eine erste Elektrode 22 aufgebracht ist. Auf die
erste Elektrode 22 ist an der vom Substrat 21 abgewandten
Seite eine funktionale Schichtenfolge 23 aufgebracht, die
auf einem organischen Material, wie einem Polymermaterial und/oder
einem niedermolekularen Material, basiert. Auf der von der ersten
Elektrode 22 abgewandten Seite der funktionalen Schichtenfolge 23 ist
eine zweite Elektrode 24 angeordnet. Eine Verkapselung 25,
vorliegend eine Kappe schützt
die funktionale Schichtenfolge 23 vor mechanischer Beschädigung,
Verschmutzung und/oder Feuchtigkeit. Die Kappe 25 ist zum
Beispiel eine Glaskappe oder eine Kunststoffkappe, die beispielsweise
Polycarbonat enthält.
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Die
erste und die zweite Elektrode sind vorzugsweise zum elektrischen
Anschließen
des organischen Licht emittierenden Bauelements 2 durch
die Verkapselung 25 hindurch in den Außenraum geführt. Bei Einprägen eines
Betriebsstroms in die funktionale Schichtenfolge 23 mittels
der ersten und der zweiten Elektrode 22, 24 wird
eine aktive Zone der funktionalen Schichtenfolge 23 zur
Emission von elektromagnetischer Strahlung angeregt.
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Die
Beleuchtungseinrichtung ist zur Emission elektromagnetischer Strahlung
von einer Vorderseite 3 vorgesehen. Die Vorderseite 3 ist
bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
die von dem Substrat 21 abgewandte Seite des organischen
Licht emittierenden Bauelements 2. An der Vorderseite 3 weist die
Beleuchtungseinrichtung 1 eine Lichtdurchtrittsfläche 7 auf.
Vorliegend stellt eine von dem funktionalen Schichtstapel 23 abgewandte
Hauptfläche 251 der
Verkapselung 25 die Lichtdurchtrittsfläche dar.
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An
der der Vorderseite 3 gegenüberliegenden Rückseite 4 weist
die Beleuchtungseinrichtung 1 einen Retroreflektor 5 auf.
Der Retroreflektor 5 weist bei dem ersten Ausführungsbeispiel
eine Metallplatte als Spiegelschicht auf, deren der Vorderseite 3 zugewandte
Hauptfläche
zumindest in dem von dem organischen Licht emittierenden Bauelement 2 bedeckten Bereich
mittels Strahlformungselementen 50 versehen ist. Bei den
Strahlformungselementen 50 handelt es sich vorliegend um
in die reflektierende Metallplatte 51 eingeprägte, pyramidenförmige Vertiefungen. Mittels
der Vertiefungen 50 reflektiert der Retroreflektor 5 Umgebungslicht,
das von der Lichtdurchtrittsfläche 7 her
auf den Retroreflektor 5 trifft, im Wesentlichen in diejenige
Richtung zurück,
aus der es auf den Retroreflektor 5 trifft.
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Vorzugsweise
stellen die pyramidenförmigen Vertiefungen 50 Tripelspiegel
dar. Anders ausgedrückt
hat jede Vertiefung vorzugsweise genau drei Seitenflächen. Bei
einer Weiterbildung schließen
die 3 Seitenflächen
jeweils einen Winkel von etwa 90° zueinander
ein, zum Beispiel einen Winkel zwischen 85 und 95°, wobei die
Grenzen eingeschlossen sind.
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Das
organische Licht emittierende Bauelement 2 ist zumindest
teilweise lichtdurchlässig
ausgeführt.
Vorzugsweise ist es transparent ausgeführt. Insbesondere sind das
Substrat 21, die erste und zweite Elektrode 22, 24 und
der funktionale Schichtstapel 23 jeweils zumindest teilweise
lichtdurchlässig und
insbesondere transparent oder semitransparent.
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Beispielsweise
handelt es sich bei dem Substrat 21 um eine Glasplatte,
eine Glasfolie oder eine Polymerfolie. Für die erste und zweite Elektrode 22, 24 sind
transparente leitfähige
Oxide wie ITO und/oder semitransparente Metallschichten als Materialien
geeignet. Auf diese Weise wird zumindest ein Teil des durch die
Lichtdurchtrittsfläche 7 in
die Beleuchtungseinrichtung 1 eingekoppelten Umgebungslichts
durch das organische lichtemittierende Bauelement 2 hindurch
geleitet und trifft auf den Retroreflektor 5. Von diesem
wird es zumindest teilweise zur Lichtdurchtrittsfläche 7 zurückreflektiert.
Auf diese Weise wird zumindest ein Teil des in die Beleuchtungseinrichtung 1 eingekoppelten
Umgebungslichtes wieder aus der Beleuchtungseinrichtung 1 ausgekoppelt,
wobei Eintritts- und Austrittswinkel im Wesentlichen gleich sind,
sich also insbesondere um 15° oder
weniger, vorzugsweise um 10° oder
weniger, besonders bevorzugt um 5° oder
weniger unterscheiden.
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Zusätzlich wird
zumindest ein Teil der von der funktionalen Schichtenfolge 23 im
Betrieb der Beleuchtungseinrichtung 1 in Richtung der Rückseite 4 emittierten
elektromagnetischen Strahlung von dem Retroreflektor 5 in
Richtung der Vorderseite 3 zurück reflektiert und durch die
Lichtdurchtrittsfläche 7 hindurch
ausgekoppelt.
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Zwischen
der Lichtdurchtrittsfläche 7 und
der funktionalen Schichtenfolge 23 ist eine Farbfilterschicht 6 angeordnet.
Die Farbfilterschicht 6 ist vorliegend auf eine der funktionalen
Schichtenfolge 23 zugewandte Innenfläche der Kappe 25 aufgebracht. Die
Farbfilterschicht 6 hat einen hohen Transmissionskoeffizienten
für einen
ersten spektralen Teilbereich des sichtbaren Wellenlängenspektrums
und einen hohen Absorptionskoeffizienten für einen zweiten spektralen
Teilbereich des sichtbaren Wellenlängenspektrums. Ein Intensitätsmaximum
der von der funktionalen Schichtenfolge 23 im Betrieb der
Beleuchtungseinrichtung 1 emittierten elektromagnetischen
Strahlung liegt innerhalb des von der Farbfilterschicht 6 transmittierten
ersten spektralen Teilbereichs.
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In 1B ist
eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß einer Variante des ersten
Ausführungsbeispiels
in einem schematischen Querschnitt dargestellt.
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Im
Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel
gemäß 1A ist
der Retroreflektor 5 vorliegend auf der vom Substrat 21 des
organischen Licht emittierenden Bauelements 2 abgewandten
Seite angeordnet. Vorliegend folgen in Richtung von der Rückseite 4 zur
Vorderseite 3 der Beleuchtungseinrichtung 1 der
Retroreflektor 5, die funktionale Schichtenfolge 23 und
das Substrat 21 in dieser Reihenfolge aufeinander, während beim
Ausführungsbeispiel
der Figur A die funktionale Schichtenfolge 23 dem Substrat 21 in
Richtung von der Rückseite 4 zur Vorderseite 3 nachfolgt.
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Bei
der in 1B dargestellten Variante des ersten
Ausführungsbeispiels
bildet beispielsweise der Retroreflektor 5, insbesondere
zusammen mit einem Verkapselungsrahmen 25, die Verkapselung oder
einen Teil der Verkapselung der funktiona len Schichtenfolge 23.
Der Verkapselungsrahmen 25 ist beispielsweise ein Distanzring,
zum Beispiel aus einem Kunststoff- oder Glasmaterial. Alternativ
kann es sich bei dem Verkapselungsrahmen 5 auch um eine Klebstoffraupe
handeln, mittels welcher der Retroreflektor 5 an dem Substrat 21 des
organischen Licht emittierenden Bauelements befestigt ist.
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Die
Beleuchtungseinrichtung gemäß 1B weist
ebenfalls eine Farbfilterschicht 6 auf. Diese ist vorliegend
auf die von der funktionalen Schichtenfolge abgewandten Hauptfläche des
Substrats 21 aufgebracht. Alternativ kann auch das Substrat 21 die Farbfilterschicht 6 darstellen,
beispielsweise enthält das
Substrat 21 zu diesem Zweck einen Farbstoff.
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Der
Retroreflektor 5 ist bei der Variante des ersten Ausführungsbeispiels
gemäß 1B eine Reflektorfolie,
die eine Spiegelschicht 51, eine Mehrzahl von Linsenelementen 50 und
eine zumindest teilweise lichtdurchlässige, vorzugweise transparente
Deckschicht 52 enthält.
Bei den Linsenelementen handelt es sich beispielsweise um Glaskugeln,
die zum Beispiel einen Durchmesser von kleiner oder gleich 100 μm, insbesondere
von kleiner oder gleich 50 μm
haben. Die Glaskugeln 50 sind teilweise in die Spiegelschicht 51 eingebettet,
sodass diese Vertiefungen aufweist, in denen die Glaskugeln 50 angeordnet
sind, und über
welche die Glaskugeln 50 hinausragen. Die Deckschicht 52 schützt die
Strahlformungselemente insbesondere vor Verschmutzung und/oder mechanischer
Beschädigung.
Bei einem wellenlängenselektiven
Retroreflektor kann die Deckschicht eine Farbfilterschicht darstellen
und zum Beispiel einen Farbstoff enthalten.
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Von
der Vorderseite 3 auf das Linsenelement 50 treffendes
Licht wird beim Eintritt in das Linsenelement 50 gebrochen, an
der Spiegelschicht 51 reflektiert und beim Austritt aus
dem Linsenelement 50 wiederum gebrochen. Das auf diese
Weise reflektierte Licht wird insbesondere im Wesentlichen in diejenige
Richtung zurückreflektiert,
aus der es auf das Linsenelement auftrifft.
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel.
Die Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
weist im Gegensatz zu der des ersten Ausführungsbeispiels keinen Farbfilter
auf.
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Der
Retroreflektor 5 ist mittels Partikeln aus einem anorganischen
Material gebildet. Bei den Partikeln kann es sich beispielsweise
um Glas- oder Glaskeramikpartikel handeln. Die Partikel haben beispielsweise
polygonale Außenflächen, zum
Beispiel handelt es sich um Glassplitter, oder sie haben eine abgerundete
Form, beispielsweise im Wesentlichen die Form einer Kugel oder eines
Ellipsoids. Es kann sich bei den Partikeln um Vollkörper oder
um Hohlkörper
handeln. Vorliegend sind die Strahlformungselemente 50 Glaskugeln
mit einem Durchmesser von kleiner oder gleich 100 μm, insbesondere
von kleiner oder gleich 50 μm.
Die Oberfläche
der Partikel ist vorliegend teilweise verspiegelt. Der verspiegelte
Teil der Oberfläche
der Glaskügelchen 50 ist
zweckmäßigerweise
der Rückseite 4 der
Beleuchtungseinrichtung 1 zugewandt und von der Lichtdurchtrittsfläche 7 abgewandt.
Alternativ zu Partikeln mit einer teilverspiegelten Oberfläche können auch
unverspiegelte Partikel verwendet sein, die mittels Totalreflexion
reflektieren.
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Die
Strahlformungselemente 50 sind in einer Monolage in dem
Retroreflektor 5 enthalten und in einer transparenten Träger schicht 52,
die beispielsweise ein Polymer-Material enthält, eingebettet. Das Material
der Trägerschicht 52 hat
insbesondere einen Brechungsindex, der geringer ist als der Brechungsindex
der Strahlformungselemente 50. Bei einer Ausgestaltung
ist der Brechungsindex der Strahlformungselemente 50 zwischen
1,5 und 2,5 mal so groß wie
der Brechungsindex der Trägerschicht 52,
wobei die Grenzen eingeschlossen sind. Bei einen wellenlängenselektiven
Rektroreflektor 5 ist beispielsweise eine Farbfilterschicht
integriert mit der Trägerschicht 52 ausgebildet.
Beispielsweise enthält
die Trägerschicht 52 dazu
einen Farbstoff.
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Ein
weiterer Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel besteht darin,
dass die Beleuchtungseinrichtung gemäß der 2 zwei organische
lichtemittierende Bauelemente 2A, 2B aufweist,
die in Richtung von der Rückseite 4 zur
Vorderseite 3 übereinander
gestapelt sind. Vorliegend sind die beiden organischen lichtemittierenden
Bauelemente 2A, 2B in einer gemeinsamen Verkapselung 25 angeordnet.
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Die
Beleuchtungseinrichtung 1 ist vorliegend flexibel ausgeführt. Die
Substrate 21A, 21B der organischen lichtemittierenden
Bauelemente 2A, 2B sind zum Beispiel Polymerfolien.
Die Verkapselung ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel eine transparente
Dünnfilmverkapselung 25,
die mindestens eine dielektrische Schicht, zum Beispiel eine SiO2-Schicht, eine Si3N4-Schicht und/oder eine Oxinitridschicht
aufweist. Vorzugsweise enthält
die Dünnschichtverkapselung
einen Schichtstapel aus alternierenden dielektrischen Schichten
und Polymerschichten. Eine derartige Dünnfilmverkapselung 25 ist
auch für
andere Ausgestaltungen der Beleuchtungseinrichtung geeignet.
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In 3 ist
ein schematischer Querschnitt durch eine Leuchte 10 mit
zwei Beleuchtungseinrichtungen 1A, 1B gemäß einer
zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels
dargestellt. Die beiden Beleuchtungseinrichtungen 1A und 1B sind
so angeordnet, dass ihre Rückseiten 4A, 4B und
insbesondere ihre Retroreflektoren 5A, 5B einander
zugewandt sind. Vorzugsweise sind die Rückseiten 4A, 4B der beiden
Beleuchtungseinrichtungen aneinander befestigt. Die Vorderseiten 3A, 3B der
Beleuchtungseinrichtungen 1A, 1B liegen auf diese
Weise einander gegenüber,
so dass die Lichtdurchtrittsflächen 7A, 7B voneinander
abgewandt sind. So beleuchtet die Leuchte 10 einen großen Raumwinkelbereich und/oder
ist zur Retroreflexion von Umgebungslicht aus einem großen Raumwinkelbereich
geeignet.
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Die
folgenden, anhand der ersten Beleuchtungseinrichtung 1A erläuterten
Merkmale gelten entsprechend auch für die zweite Beleuchtungseinrichtung 1B der
Leuchte 10.
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Bei
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist
der Retroreflektor 5 mit dem Substrat 21A der
Beleuchtungseinrichtung 1A integriert ausgebildet. Eine rückseitige
Hauptfläche
des Substrats 21A ist mit Vertiefungen 50A strukturiert.
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Im
Gegensatz zu dem Retroreflektor 5 des ersten Ausführungsbeispiels
gemäß 1A erfolgt die
Reflexion eben nicht an einer der Vorderseite 3 zugewandten
Fläche
einer reflektierenden, Spiegelschicht 51, die ein lichtundurchlässiges Material
enthält.
Vielmehr erfolgt die Reflexion vorliegend mittels Totalreflexion
an den Flanken der Vertiefungen 50A. Das Substrat 21A enthält vorliegend
ein transparentes Matrixmaterial und einen in dem Matrixmaterial dispergierten
Farbstoff, der einen ersten spektralen Teilbereich des sichtbaren
Spekt rums transmittiert und einen zweiten spektralen Teilbereich
des sichtbaren Spektrums absorbiert. Auf diese weise reflektiert
der Retroreflektor 5A im Wesentlichen nur Umgebungslicht
mit einer Wellenlänge
innerhalb des ersten spektralen Teilbereichs zur Lichtdurchtrittsfläche 7A zurück. Ein
Intensitätsmaximum
der von der funktionalen Schichtenfolge 23a im Betrieb
emittierten Strahlung hat vorzugsweise ebenfalls eine Wellenlänge im ersten
spektralen Teilbereich.
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Das
Substrat 21A stellt vorliegend eine Farbfilterschicht 6A dar.
Alternativ kann das Substrat 21A dazu auch ein farbiges
Matrixmaterial enthalten. Ist eine Wellenlängenselektivität des Retroreflektors nicht
erwünscht,
ist das Substrat 21A zweckmäßigerweise transparent ausgeführt. Ein
Retroreflektor 5A, der ausgeführt ist wie bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel,
ist auch für
andere Ausgestaltungen der Beleuchtung geeignet.
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Die
Farbfilterschicht 6A, die bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
mit dem Substrat 21A integriert ausgebildet ist, folgt
der funktionalen Schichtenfolge 23A in Richtung zu der
Rückseite 4A hin
nach. Auf diese Weise wird die Gefahr verringert, dass von der funktionalen
Schichtenfolge 23A in Richtung der vorderseitigen Lichtdurchtrittsfläche 7A emittiertes
Licht von der Farbfilterschicht 6A absorbiert wird.
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In 4 ist
ein Fahrrad in schematischer Seitenansicht dargestellt, das als
Rückleuchte
eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der 1A aufweist. Beispielsweise emittiert das lichtemittierende
Bauelement 2 der Rückleuchte 1 rotes
Licht und die Farbfilterschicht 6 ruft einen roten Farbeindruck
hervor.
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Alternativ
oder zusätzlich
weist das Fahrrad einen Scheinwerfer 1 auf, welcher beispielsweise eine
Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
der 2 enthält.
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Zum
Beispiel sind bei dem Scheinwerfer 1' ein erstes organisches lichtemittierendes
Bauelement 2A, das gelbes Licht emittiert, und ein zweites organisches
lichtemittierendes Bauelement 2B, das blaues Licht emittiert, übereinander
gestapelt. Auf diese Weise emittiert der Scheinwerfer 1' im Betrieb weißes Licht.
Alternativ kann der Scheinwerfer auch ein organisches lichtemittierendes
Bauelement 2 enthalten, das mittels einer einzigen funktionalen Schichtenfolge 23 weißes Licht
emittiert. Weiterhin alternativ ist auch ein Stapel von drei lichtemittierenden
Bauelementen denkbar, die beispielsweise rotes, grünes und
blaues Licht emittieren.
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Weiterhin
alternativ oder zusätzlich
weist das Fahrrad Rückstrahler 10 in
den Speichen der Räder auf,
welche vorliegend Leuchten gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 3 enthalten. Die Leuchten 10 enthalten
zum Beispiel eine – in 3 nicht
dargestellte – Stromversorgungsvorrichtung
wie eine Batterie oder einen Akkumulator. Rückleuchte 1 und/oder
Scheinwerfer 1' können ebenfalls
eine Batterie- oder einen Akkumulator zur Stromversorgung enthalten
und/oder sie können
mittels einer externen Stromversorgungsvorrichtung wie eines Dynamos mit
Betriebsstrom versorgt werden.
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5 zeigt
eine schematische Rückansicht eines
Personenkraftwagens. Beleuchtungseinrichtungen 1, die beispielsweise
analog zu der Beleuchtungseinrichtung 1A der Leuchte 10 gemäß 3 ausgebildet
sind, sind als Heckleuchten des Kraftfahrzeugs verwendet.
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Zudem
ist eine Anzeigetafel, nämlich
ein Nummernschild 100, an dem Kraftfahrzeug angebracht,
das ebenfalls eine Beleuchtungseinrichtung gemäß einem der vorhergehenden
Ausführungsbeispiele,
zum Beispiel gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel,
enthält.
Zur Darstellung der auf dem Nummernschild enthaltenen Information,
insbesondere von Symbolen 110 wie Buchstaben und/oder Ziffern,
ist beispielsweise die Lichtdurchtrittsfläche 7 stellenweise
mit einer absorbierenden Schicht, beispielsweise mit einer Farbschicht,
versehen, welche die Einkopplung von Umgebungslicht und die Auskopplung
von reflektiertem oder von dem organischen lichtemittierenden Bauelement
emittiertem Licht im Bereich der Symbole 110 verringert
oder verhindert.
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Das
in 6 dargestellte Bekleidungsstück ist mit – vorliegend streifenförmigen – Warnmarkierungen
versehen, die von Beleuchtungseinrichtungen 1 gebildet
sind oder Beleuchtungseinrichtungen 1 enthalten. Die Beleuchtungseinrichtungen
sind beispielsweise gemäß einem
der vorhergehenden Ausführungsbeispiele
ausgeführt
und vorzugsweise flexibel ausgeführt.
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Das
Bekleidungsstück 9 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 6 ist zusätzlich
mit einer flexibel ausgeführten
Anzeigetafel 100 versehen, die eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß einem
der vorhergehenden Ausführungsbeispiele
enthält.
Auf der Anzeigetafel 100 sind – zum Beispiel mittels einer absorbierenden
Schicht – mehrere
Symbole 110 dargestellt. Beispielsweise bilden die Symbole
ein Wort oder mehrere Wörter.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Bekleidungsstück 9 mit
einer Stromversorgungsvorrichtung wie einer Batterie versehen, welche
die Beleuchtungseinrichtung(en) 1 und/oder die Anzeigetafel 100 mit
Strom versorgt.
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In 7 ist
ein Gepäckstück 9,
vorliegend ein Schulranzen, schematisch perspektivisch dargestellt.
Der Schulranzen 9 ist – analog
zu dem Bekleidungsstück
gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 6 – mit
beispielsweise streifenförmig
ausgeführten
Warnmarkierungen versehen, die von Beleuchtungseinrichtungen 1 gebildet
sind oder Beleuchtungseinrichtungen 1 enthalten.
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Zusätzlich sind
vorliegend zwei Verschlusselemente 10 des Gepäckstücks 9,
beispielsweise Schnallen oder Schlösser, als Leuchte ausgeführt, die
jeweils eine Beleuchtungseinrichtung enthalten. Die Beleuchtungseinrichtung
ist zum Beispiel gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
oder einer der Varianten des ersten Ausführungsbeispiels ausgeführt.
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Die
Stromversorgung erfolgt beispielsweise mittels mindestens einer
in das Gepäckstück 9 integrierten
Batterie. Beispielsweise können
die Verschlusselemente 10 jeweils eine Batterie enthalten. Die
Warnmarkierungen 1 sind bei einer Ausgestaltung von mindestens
einer weiteren in das Gepäckstück 9 integrierten
Batterie mit Betriebsstrom versorgt.
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8 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel.
Die Beleuchtungseinrichtung 1 enthält eine Mehrzahl, vorliegend zwei,
organische lichtemittierende Bauelemente 2A, 2B,
die einander lateral benachbart sind. Anders ausgedrückt sind
sie in Draufsicht auf die Lichtdurchtrittsfläche 7 nebeneinander
angeordnet. Die organischen lichtemittierenden Bauelemente 2A, 2B sind
vorliegend auf einem gemeinsamen Substrat 21 angeordnet.
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Vorliegend
sind die Bauelemente 2A und 2B mit unterschiedlichen
Farbfilterschichten 6A beziehungsweise 6B versehen.
Auf diese Weise erzeugt die Beleuchtungseinrichtung 1 im
Bereich des ersten organischen Licht emittierenden Bauelements 2A einen
anderen Farbeindruck als im Bereich des zweiten organischen Licht
emittierenden Bauelements 2B. Beispielsweise ist mittels
der verschiedenen Farbfilterschichten 6A, 6B ein
Muster gebildet, mindestens ein Symbol dargestellt und/oder eine
graphische Information – etwa
eine Zeichnung und/oder ein Foto – wiedergegeben.
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In 8 sind
in Zusammenhang mit den beiden organischen lichtemittierenden Bauelemente 2A, 2B zwei
weitere exemplarische Beispiele für die Anordnung der Farbfilterschicht 6A beziehungsweise 6B gezeigt.
Im linken Bereich, beim ersten organischen lichtemittierenden Bauelement 2A,
ist die Farbfilterschicht 6A mit der Verkapselung 25A des organischen
lichtemittierenden Bauelements 2A integriert ausgebildet.
Vorliegend ist ein Farbstoff in der Kappe 25 enthalten,
welche die funktionale Schichtenfolge 23A verkapselt.
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Bei
dem zweiten organischen Licht emittierenden Bauelement ist die Farbfilterschicht 6B als Haftvermittlungsschicht
ausgebildet. Die Haftvermittlungsschicht, zum Beispiel eine Klebstoffschicht,
verbindet die Kappe 25B im Wesentlichen vollflächig mit der
zweiten Elektrode 24B.
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Es
ist auch denkbar, dass mindestens eines der organischen Licht emittierenden
Bauelemente 2A, 2B keine Farbfilterschicht 6A, 6B aufweist,
beispielsweise wie bei der Beleuchtungseinrichtung der 2.
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9 zeigt
in schematischer Draufsicht eine Beleuchtungseinrichtung 1.
Bei der Beleuchtungseinrichtung 1 bilden erste organische
lichtemittierende Bauelemente 2A und zweite organische
lichtemittierende Bauelemente 2B oder Stapel von organischen Licht
emittierenden Bauelementen ein Muster. Das Muster ist in Draufsicht
auf die Lichtdurchtrittsfläche 7 zum
Beispiel streifenförmig.
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Die
ersten organischen lichtemittierenden Bauelemente 2A weisen
zum Beispiel eine Farbfilterschicht 6A auf, welche beispielsweise
einen roten Farbstoff enthält.
Die zweiten organischen lichtemittierenden Bauelemente 2B oder
Stapel von Bauelementen sind bei einer Ausgestaltung dazu vorgesehen,
weißes
Licht zu emittieren und vorliegend unbedeckt von einer Farbfilterschicht 6.
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Alternativ
kann das Muster gebildet werden, indem ein organisches Licht emittierendes
Bauelement 2, das beispielsweise weißes Licht emittiert, stellenweise
mit der Farbstoffschicht 6 versehen wird.
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10 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines Lastkraftwagens,
der mit zwei Beleuchtungseinrichtungen 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 9 versehen ist. Die Beleuchtungseinrichtungen 1 stellen
bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
Warnmarkierungen, zum Beispiel Warnmarkierungen für eine Hubladebühne dar.
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Zusätzlich ist
der Lastkraftwagen bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel mit Beleuchtungseinrichtungen 1 versehen,
die beispielsweise entlang der Kanten des Laderaums des Lastkraftwagens
verlaufen. Diese Beleuchtungseinrichtungen 1' stellen Umrissmarkierungen dar.
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11 zeigt
eine Anzeigetafel 100 in einer schematischen Draufsicht,
auf die Lichtdurchtrittsfläche 7 der
Beleuchtungseinrichtung 1. Auf der Anzeigetafel 100 ist
zum Beispiel ein Piktogramm als Information dargestellt. Zur Darstellung
der Information ist das organische Licht emittierende Bauelement 2,
das vorliegend im Wesentlichen die gesamte Lichtdurchtrittsfläche 7 der
Beleuchtungseinrichtung 1 beleuchtet, stellenweise von
einer Farbfilterschicht 6 bedeckt.
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12 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel
für eine
Anzeigetafel 100. Die Anzeigetafel gemäß 12 ist
ein Verkehrsschild. Die Lichtdurchtrittsfläche ist stellenweise mit einer
absorbierenden Schicht bedeckt, welche die Form von Symbolen 110, vorliegend
der Ziffern 8 und 0, hat. Das, beispielsweise weiß emittierende,
organische lichtemittierende Bauelement 2 ist vorliegend
in Draufsicht auf die Lichtdurchtrittsfläche 7 in einem Randbereich
von einer Farbfilterschicht 6 bedeckt.
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Die
Farbfilterschicht 6 verläuft vorliegend ringförmig um
die Symbole 110 herum. Die Beleuchtungseinrichtung hat
eine kreisförmige
Grundfläche. So
ist mittels der Form der Farbfilterschicht 6 und der Beleuchtungseinrichtung 1 eine
weitere Information dargestellt, nämlich dass es sich bei dem
Verkehrszeichen 100 vorliegend um ein Verbotszeichen handelt.
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In 13 sind
zwei Anzeigetafeln 100 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
schematisch in Draufsicht auf die Lichtdurchtrittsfläche 7 dargestellt.
Bei den dargestellten Anzeigetafeln 100 handelt es sich
um Richtungshinweistafeln, beispielsweise für den Straßenverkehr.
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Die
linke Richtungshinweistafel 100 zeigt beispielhaft eine
Ausgestaltung, bei der Symbole 110 mittels Aussparungen
in einer Farbfilterschicht 6 dargestellt sind. Beispielsweise
ist die Farbfilterschicht 6 auf ein organisches lichtemittierendes
Bauelement, insbesondere auf dessen Verkapselung 25 und/oder auf
dessen Substrat 21, aufgeklebt.
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Die
rechts beispielhaft dargestellte Anzeigetafel 100 weist
eine Mehrzahl von einander lateral benachbarten organischen Licht
emittierenden Bauelementen 2A, 2B, 2C und 2C' auf. Beispielsweise
sind das zweite organische Licht emittierende Bauelement 2B und/oder
die dritten organischen Licht emittierenden Bauelemente 2C, 2C' in Öffnungen
des ersten organischen Licht emittierenden Bauelements 2A angeordnet.
Insbesondere bilden die organischen Licht emittierenden Bauelemente 2A, 2B, 2C, 2C' eine im Wesentlichen
zusammenhängende
Leuchtfläche.
Sie unterscheiden sich beispielsweise im Farbeindruck des jeweils
ausgekoppelten Lichts.
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Auf
den zweiten und dritten organischen lichtemittierenden Bauelementen 2B, 2C, 2C' sind Symbole 110 dargestellt.
Beispielsweise erfolgt die Darstellung der Symbole mittels einer
absorbierenden Schicht, etwa im Fall der organischen Licht emittierenden
Bauelemente 2B und 2C, oder sie erfolgt mittels
einer stellenweise aufgebrachten Farbfilterschicht, etwa bei dem
Bauelement 2C'.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese beschränkt.
Vielmehr umfasst sie jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von
Merkmalen, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination in den
Aus führungsbeispielen
und/oder Patentansprüchen
nicht explizit angegeben ist.