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DE102007054000A1 - Vorrichtung zum Sichern einer Schiebetüre - Google Patents

Vorrichtung zum Sichern einer Schiebetüre Download PDF

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DE102007054000A1
DE102007054000A1 DE102007054000A DE102007054000A DE102007054000A1 DE 102007054000 A1 DE102007054000 A1 DE 102007054000A1 DE 102007054000 A DE102007054000 A DE 102007054000A DE 102007054000 A DE102007054000 A DE 102007054000A DE 102007054000 A1 DE102007054000 A1 DE 102007054000A1
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Germany
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sliding door
locking
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guiding part
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DE102007054000A
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Inventor
Pierre Talkowsky
Ingo Kuwalefsky
Yvonne Laschinsky
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Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/06Doors arranged at the vehicle sides slidable; foldable
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sichern einer Schiebetüre an einem Kraftfahrzeug, die an oberen und unteren Führungsschienen seitlich des Kraftfahrzeuges verschiebbar angeordnet ist und die in einer geschlossenen Position zwischen zwei karosseriefesten, im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Säulen der Karosserie des Kraftfahrzeuges gehalten ist, wobei die Halterung zusätzlich einerseits durch ein Türschloss und andererseits durch ein etwa mittig zwischen den Führungsschienen liegendes und in Verschieberichtung ausgerichtetes Führungsteil hergestellt ist, das beim Schließen der Türe in eine korrespondierende, das Führungsteil umschließende Aufnahme einfährt. Zur Erzielung einer verbesserten Energieabsorption bei Seitenkollisionen wird vorgeschlagen, dass das Führungsteil (7; 20) an der Aufnahme (8; 21) in Schließstellung der Schiebetüre (6) verriegelbar ausgeführt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sichern einer seitlichen Schiebetüre an einem Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Eine derartige Vorrichtung zeigt die EP 1 612 073 A1 , bei der je Fahrzeugseite eine vordere Schwenktüre und eine hintere Schiebetüre verbaut sind. Die beiden Türen wirken zusammen mit einer gemeinsamen, mittleren Säule (B-Säule), an der die Schwenktüre über ein Türschloss üblicher Konstruktion in der Schließstellung gehalten ist. Die Schiebetüre ist an oberen und unteren Führungsschienen an der Dachkonstruktion und am unteren Schweller der Karosserie des Kraftfahrzeuges geführt und über ein Türschloss an der hinteren, karosseriefesten Säule (C-Säule) in Schließstellung gehalten. Zusätzlich ist am der Mittelsäule zugewandten Schließblech der Schiebetüre etwa in mittlerer Höhe ein als Bolzen ausgeführtes Führungsteil vorgesehen, das in eine korrespondierende Ausnehmung in der Mittelsäule einfährt und somit eine zusätzliche Verankerung bzw. Aussteifung von mittlerer Säule und Schiebetüre quer zur Verschieberichtung bewirkt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, mit baulich einfachen Mitteln eine weiter verbesserte Halterung zwischen mittlerer, karosseriefester Säule und der Schiebetüre zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung beschreiben die Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass das Führungsteil an der Aufnahme in Schließstellung der Schiebetüre verriegelbar ausgeführt ist. Dabei wurde erkannt, dass ein Schwachpunkt insbesondere bei einem Seitencrash des Kraftfahrzeuges darin liegen kann, dass durch entsprechende Deformation der Türen und der mittleren Säule sich die stützende Verankerung über das Führungsteil aufheben kann. Dies kann daraus resultieren, dass bei der besagten Verformung das Führungsteil aus der korrespondierenden Aufnahme herausgleitet und somit wirkungslos wird. Dem wirkt die vorgeschlagene Verriegelung entgegen, die ein axiales Herausgleiten des Führungsteiles aus der Aufnahme weitgehendst verhindert.
  • Besonders vorteilhaft kann die Verriegelung zwischen dem Führungsteil und der Aufnahme nur bei einem Signal eines Crashsensors erfolgen. Der Crashsensor kann gegebenenfalls ein in dem Kraftfahrzeug ohnehin vorhandener Seitencrashsensor zur Zündung von einem oder mehreren Seitenairbags, etc. sein.
  • In fertigungstechnisch günstiger Weise kann die Verriegelung durch einen die Aufnahme hintergreifenden und in das Führungsteil einfahrenden Sperrbolzen gebildet sein, der bei dem Signal des Crashsensors über einen Treibsatz oder eine Sprengladung in die Verriegelungsposition verstellbar ist.
  • Alternativ kann in funktionell und baulich einfacher Weise ein schwenkbar oder verschiebbar angeordneter Sperrriegel an der Aufnahme für das Führungsteil angeordnet sein, der mittels Federkraft in die Verriegelungsposition vorgespannt ist und der mittels eines elektrisch zerstörbaren Glühdrahtes in der Entriegelungsstellung gehalten ist, wobei der Glühdraht bei dem Signal des Crashsensors mit Strom beaufschlagt wird und somit den Sperrriegel freigibt.
  • Anstelle einer Verknüpfung der Verriegelungsfunktion mit einem Crashsensor kann vorgesehen sein, dass die Verriegelung mittels einer Sperrklinke ausgeführt ist, die beim Schließen der Schiebetüre zurückgestellt wird und dass die Sperrklinke mit dem Türschloss mechanisch oder elektrisch derart zusammenwirkt, dass bei einem öffnen der Schiebetüre die Verriegelung durch Zurückziehen der Sperrklinke gelöst wird. Eine mechanische Verbindung könnte ein mit dem Türschloss bzw. deren Falle gekoppelter Seilzug sein, der bei in Offenstellung befindlichem Türschloss auch die Sperrklinke zurückstellt und umgekehrt bei geschlossener Schiebetüre die Sperrklinke freigibt. Alternativ kann eine elektromagnetische, elektrische oder pneumatische Betätigung der Sperrklinke abhängig von der Türschlossstellung mit einem entsprechend vorgesehenen Schalter oder Ventilen verwendet sein.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann das Führungsteil an der korrespondierenden, karosseriefesten Säule angeordnet und derart gestaltet sein, dass es bei geöffneter Schiebetüre zugleich als Einstiegshilfe verwendbar ist. Damit erfüllt das Führungsteil praktisch ohne Mehraufwand eine zusätzliche Funktion.
  • Dabei kann das Führungsteil als U-förmiger, ergonomisch geformter Haltegriff ausgeführt sein, dessen Basisabschnitt bei geschlossener Schiebetüre in eine langlochförmige Aufnahme des Schließbleches der Schiebetüre derart einragt, dass im Verriegelungszustand das Verriegelungsmittel den Basisabschnitt des Haltegriffes mit dem angrenzenden Schließblech verriegelt bzw. in die freie Öffnung des Haltegriffes eingreift.
  • Schließlich kann die das Führungsteil tragende, karosseriefeste Säule und/oder das Schließblech der Schiebetüre im Bereich der Aufnahme durch eingeschweißte Verstärkungsbleche in Verschieberichtung gesehen deformationsfester gestaltet sein.
  • Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im folgenden mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Die schematische Zeichnung zeigt in:
  • 1 eine Seitenansicht auf ein nur abschnittsweise dargestelltes Kraftfahrzeug, mit einer einen vorderen und einen hinteren Türausschnitt begrenzenden, mittleren B-Säule, dem Innenblech einer hinteren Schiebetüre und einer Verriegelungsvorrichtung zwischen B-Säule und Schiebetüre;
  • 2 die Verriegelungsvorrichtung nach 1, deren Führungsteil zugleich als Haltegriff ausgeführt ist;
  • 3 einen Schnitt gemäß Linie III-III der 2 durch die Verriegelungsvorrichtung, die über einen Seilzug mit dem Türschloss der Schiebetüre gekoppelt ist;
  • 4 eine alternative Verriegelungsvorrichtung mit einem schwenkbaren Sperrriegel und einem elektrisch zerstörbaren Glühdraht, der mittels eines Crashsensors aktivierbar ist;
  • 5 eine weitere alternative Verriegelungsvorrichtung mit einem Führungsbolzen und einem mittels einer Sprengladung verstellbaren Sperrbolzen; und
  • 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI der 5 durch die Verriegelungsvorrichtung.
  • In der 1 ist abschnittsweise ein Kraftfahrzeug 1 dargestellt, mit einer mittleren Säule 2 (B-Säule), die etwa vertikal verlaufend an einem unteren, horizontal ausgerichteten Schweller 3 und an einer oberen Dachkonstruktion 4 der Karosserie des Kraftfahrzeuges 1 angeschweißt ist.
  • Die Säule 2 begrenzt zwei Türausschnitte 5 für eine vordere, schwenkbare Türe (vgl. 5, Bezugszeichen 26) und eine hintere Schiebetüre 6, von der aber nur das Innenblech 6a teilweise und das vordere Schließblech 6b gezeigt sind.
  • Die Schiebetüre 6 ist in an sich bekannter Weise an unteren und oberen Führungsschienen (nicht dargestellt) verschiebbar geführt und trägt an ihrem hinteren Schließblech in üblicher Weise ein Türschloss zur Verbindung mit der hinteren Säule (C-Säule) der Karosserie des Kraftfahrzeuges 1.
  • Die besagten Bauteile 1 bis 6 sind soweit nicht beschrieben und dargestellt in dem Fachmann geläufiger Bauweise ausgeführt.
  • Die Schiebetüre 6 ist etwa in mittlerer Höhe zwischen dem unteren Schweller 3 und der oberen Dachkonstruktion 4 zusätzlich geführt bzw. verankert, wobei ein an einem Seitenblech 2a der Säule 2 befestigtes Führungsteil in eine langlochförmige Aufnahme 8 des Schließbleches 6a der Schiebetüre 6 einragt.
  • Die 2 und 3 zeigen das als Einstiegshilfe bzw. als Haltegriff 7 ausgeführte, U-förmige Führungsteil, das zwei von dem Seitenblech 2a der Säule 2 abragende Stege 7a, 7b und ein die Stege 7a, 7b verbindendes Basisteil 7c aufweist. Der Haltegriff 7 ist entsprechend ergonomisch gestaltet.
  • Die Stege 7a, 7b sind an dem Seitenblech 2a befestigt und durchragen die langlochförmige Aufnahme 8 derart, dass eine an dem Schließblech 6b verschiebbar geführte Sperrklinke 9 (vgl. im Detail 3) zwischen einem an dem Schließblech 6b angeschweißten Verstärkungsblech 10 und dem Basisteil 7c des Haltegriffes 7 wie dargestellt einfahren kann.
  • Wie die 3 zeigt, ist die Sperrklinke 9 in einem an dem Schließblech 6b befestigten Gehäuse 11 verschiebbar geführt und mittels einer Druckfeder 12 in Richtung des Haltegriffes 7 vorgespannt.
  • Die Sperrklinke 9 ist mit einem nur angedeuteten Seilzug 13 verbunden, der an seinem anderen Ende mit der Schlossfalle oder der Betätigung des Türschlosses der Schiebetüre 6 gekoppelt ist.
  • Wird die Schiebetüre 6 bzw. deren Türschloss zum Öffnen der Schiebetüre 6 betätigt, so wird über den Seilzug 13 die Sperrklinke 9 zurückgezogen und damit die Verriegelung aufgehoben. Nach dem Schließen der Schiebetüre 6 wird die Sperrklinke 9 über den Seilzug 13 freigegeben und greift wieder in den Haltegriff 7 ein; eine schräge Rampe 9a an der Sperrklinke 9 verhindert dabei zuverlässig ein gegebenenfalls auftretendes Verklemmen der Sperrklinke 9 mit dem Basisteil 7c des Haltegriffes 7.
  • Die 4 beschreibt ein weiteres Ausführungsbeispiel. Funktionell gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Alternativ zu der in den 2 und 3 beschriebenen Verriegelungsvorrichtung mit der über das Türschloss der Schiebetüre 6 gesteuerten Sperrklinke 9 ist gemäß 4 ein auf einem Bolzen 14 drehbar gelagerter Sperrriegel 15 vorgesehen. Der Bolzen 14 ist an dem Schließblech 6b mit dem Verstärkungsblech 10 benachbart der langlochförmigen Aufnahme 8 befestigt.
  • Der Sperrriegel 15 ist mittels einer um den Bolzen 14 angeordneten Schenkelfeder 16 gegen den Haltegriff 7 derart vorgespannt, dass dessen radial abragender Arm 15a bei in Schließstellung befindlicher Schiebetüre 6 in die Öffnung des Haltegriffes 7 bzw. zwischen das Verstärkungsblech 10 und das vorstehende Basisteil 7c des Haltegriffes 7 einfährt und somit die Schiebetüre 6 mit der Säule 2 verriegelt.
  • Der Sperrriegel 15 ist mittels eines elektrisch zerstörbaren Glühdrahtes 17 in der in 4 dargestellten Entriegelungsstellung gehalten, in der die Schiebetüre 6 jederzeit geöffnet werden kann.
  • Der Glühdraht 17 ist mit einer elektronischen Schaltung 18 verbunden, mittels der der Glühdraht 17 bei Anliegen eines Crashsignales über einen Crashsensor 19 mit Strom aus dem Bordnetz des Kraftfahrzeuges beaufschlagbar ist, so dass der Glühdraht 17 zerstört wird und den Sperrriegel 15 freigibt. Als Crashsensor 19 kann bei Kraftfahrzeugen mit Seitenairbags der Seitenairbagsensor verwendet sein.
  • Die 5 und 6 zeigen ein weiteres, alternatives Ausführungsbeispiel, bei dem das Führungsteil durch einen Führungsbolzen 20 gebildet ist, der bei geschlossener Schiebetüre 6 in eine schlitzförmige Aufnahme 21 im Schließblech 6b der Schiebetüre 6 einfährt.
  • Der an dem Seitenblech 2a der karosseriefesten Säule 2 befestigte Führungsbolzen 20 ist mit einer Abflachung 20a versehen, die eine Querbohrung 22 aufweist.
  • An der domförmigen Aufnahme 21 ist ein Gehäuse 23 befestigt, in dem ein Sperrbolzen 24 verschiebbar geführt ist. Der Sperrbolzen 24 kann mittels einer in dem Gehäuse 23 angeordneten Sprengladung 25 derart verschoben werden, dass er (vgl. 6) in die Querbohrung 22 des Führungsbolzens 20 einfährt.
  • Wird die Schiebetüre 6 geschlossen, so taucht der Führungsbolzen 20 in die schlitzförmige Aufnahme 21 ein, wobei die Abflachung 20a mit der Querbohrung 22 über das Schließblech 6b der Schiebetüre 6 hinausragt (5).
  • In einem Crashfall wird über den Crashsensor 19 die in dem Gehäuse 23 eingeschlossene Sprengladung 25 gezündet und treibt den Sperrbolzen 24 aus seiner Ruhestellung heraus in die Querbohrung 22 des Führungsbolzens 20 hinein, wodurch der Führungsbolzen 20 mit dem Schließblech 6b der Schiebetüre 6 verriegelt ist.
  • Die besagten Verriegelungen 9, 15, 22 zwischen dem Führungsteil 7, 20 und der Aufnahme 8, 21 in dem Schließblech 6b der Schiebetüre 6 tragen dazu bei, dass bei unfallbedingten Verformungen der Karosserie-Seitenteile und der Türen die formschlüssige Verbindung zwischen der mittleren Säule 2 und der Schiebetüre 6 im Bereich des Führungsteiles 7, 20 aufrechterhalten bleibt und somit eine steifere Seitenkonstruktion geschaffen ist.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Anstelle einer Sprengladung 25 kann auch ein pyrotechnischer Treibsatz vorgesehen sein, der über den Crashsensor 19 gezündet den Sperrbolzen 24 betätigen kann. Dies trifft auch auf die anderen, beschriebenen Verriegelungsmittel 9, 15 zu.
  • Abweichend von der in der 3 dargestellten Seilzugverbindung 13 mit dem Türschloss der Schiebetüre 6 kann auch eine elektrische, elektromagnetische oder pneumatische Betätigung der Sperrklinke 9 verwendet sein, die entsprechend über das besagte Türschloss gesteuert ist. Gleiches gilt auch für die Betätigung des Sperrriegels 15 gemäß 4, mit Entfall des Glühdrahtes 17 und Anordnung eines entsprechenden Betätigungsmittels. Gegebenenfalls kann über dieses Betätigungsmittel bei Bedarf die erfolgte Verriegelung nach einer Seitenkollision des Kraftfahrzeuges auch wieder aufgehoben werden.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    mittlere Säule (B-Säule)
    2a
    Seitenblech
    3
    Schweller
    4
    Dachkonstruktion
    5
    Türausschnitte
    6
    Schiebetüre
    6a
    Innenblech
    6b
    vorderes Schließblech
    7
    Haltegriff
    7
    Steg
    7b
    Steg
    7c
    Basisteil
    8
    Aufnahme
    9
    Sperrklinke
    9a
    schräge Rampe
    10
    Verstärkungsblech
    11
    Gehäuse
    12
    Druckfeder
    13
    Seilzug
    14
    Bolzen
    15
    Sperrriegel
    15a
    Arm
    16
    Schenkelfeder
    17
    Glühdraht
    18
    elektronische Schaltung
    19
    Crashsensor
    20
    Führungsbolzen
    20a
    Abflachung
    21
    Aufnahme
    22
    Querbohrung
    23
    Gehäuse
    24
    Sperrbolzen
    25
    Sprengladung
    26
    vordere Türe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1612073 A1 [0002]

Claims (8)

  1. Vorrichtung zum Sichern einer Schiebetüre an einem Kraftfahrzeug, die an oberen und unteren Führungsschienen seitlich des Kraftfahrzeuges verschiebbar angeordnet ist und die in einer geschlossenen Position zwischen zwei karosseriefesten, im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Säulen der Karosserie des Kraftfahrzeuges gehalten ist, wobei die Halterung zusätzlich einerseits durch ein Türschloss und andererseits durch ein etwa mittig zwischen den Führungsschienen liegendes und in Verschieberichtung ausgerichtetes Führungsteil hergestellt ist, das beim Schließen der Türe in eine korrespondierende, das Führungsteil umschließende Aufnahme einfährt, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsteil (7; 20) an der Aufnahme (8; 21) in Schließstellung der Schiebetüre (6) verriegelbar ausgeführt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelung (9; 15; 24) nur bei einem Signal eines Crashsensors (19) erfolgt.
  3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelung durch einen die Aufnahme (21) hintergreifenden und in das Führungsteil (20) einfahrenden Sperrbolzen (24) gebildet ist, der bei dem Signal des Crashsensors (19) über einen Treibsatz oder eine Sprengladung (25) in die Verriegelungsposition ausfahrbar ist.
  4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein schwenkbar oder verschiebbar angeordneter Sperrriegel (15) an der Aufnahme (8) für das Führungsteil (7) angeordnet ist, der mittels Federkraft in die Verriegelungsposition vorgespannt ist und der mittels eines elektrisch zerstörbaren Glühdrahtes (17) in der Entriegelungsstellung gehalten ist und dass der Glühdraht (17) bei dem Signal des Crashsensors (19) mit Strom beaufschlagt wird.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelung mittels einer verschiebbaren Sperrklinke (9) ausgeführt ist, die beim Schließen der Schiebetüre (6) zurückgestellt wird und anschließend in eine Ausnehmung des Führungsteils (7) eingreift und dass die Sperrklinke (9) mit dem Türschloss mechanisch oder elektrisch derart zusammenwirkt, dass bei einem Öffnen der Schiebetüre (6) die Verriegelung durch Zurückziehen der Sperrklinke (9) gelöst wird.
  6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsteil (7; 20) an der korrespondierenden, karosseriefesten Säule (2) angeordnet und derart gestaltet ist, dass es bei geöffneter Schiebetüre (6) zugleich als Einstiegshilfe verwendbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsteil als U-förmiger, ergonomisch geformter Haltegriff (7) ausgeführt ist, dessen Basisteil (7c) bei geschlossener Schiebetüre (6) in eine langlochförmige Aufnahme (8) des Schließbleches (6b) der Schiebetüre (6) derart einragt, dass im Verriegelungszustand das Verriegelungsmittel (9; 15) das Basisteil (7c) des Haltegriffes (7) mit dem angrenzenden Schließblech (6b) verriegelt.
  8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die das Führungsteil (7; 20) tragende, karosseriefeste Säule (2) und/oder das Schließblech (6b) der Schiebetüre (6) im Bereich der Aufnahme (8; 15; 21) durch eingeschweißte Verstärkungsbleche (10) in Verschieberichtung gesehen deformationsfester gestaltet sind.
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