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DE102007043577B4 - Selbstrettungsgurt - Google Patents

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    • A62B35/0043Lifelines, lanyards, and anchors therefore
    • A62B35/0075Details of ropes or similar equipment, e.g. between the secured person and the lifeline or anchor

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Abstract

Selbstrettungsgurt zum Schutz von Personen gegen Stürze aus der Höhe, umfassend ein Schlaufenband (4) mit mehreren vernähten Schlaufen (3, 9)
dadurch gekennzeichnet,
dass das Schlaufenband (4) mit einem Trägerband (5) vollflächig vernäht ist,
dass das Trägerband (5) eine Breite (B) aufweist und das Schlaufenband (4) eine Breite (b) aufweist,
wobei die Trägerband-Breite (B) größer als die Schleifenband-Breite (b) ist,
dass die Schlaufen (3, 9) durch einfaches Umschlagen des Schlaufenbandes (4) gebildet sind,
wobei die Schlaufen-Breite der Schlaufenband-Breite (b) entspricht,
wobei in die Schlaufen ein Karabinerhaken einhakbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Selbstrettungsgurt zum Schutz von Personen gegen Absturz aus der Höhe mit den Merkmalen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein gattungsgemäßer Selbstrettungsgurt ist beispielsweise aus der DE 202 11 974 U1 bekannt und dort als Selbstrettungsgurt bezeichnet. Der Selbstrettungsgurt umfasst ein zu mehreren Schlaufen vernähtes Schlaufenband mit einer Länge von 1,90 Metern und einer Breite vom 45 Millimetern. Er ist insbesondere für den Feuerwehreinsatz mit einem Atemschutzgerät vorgesehen. Unter Verwendung des Selbstrettungsgurtes und einer Feuerwehrsicherungsleine oder eines geeigneten Seils in Verbindung mit einem Karabinerhaken soll ein gesicherter Abstieg aus der Höhe gewährleistet sein.
  • Die Schlaufen des bekannten Selbstrettungsgurtes sind durch eine zickzackförmige Lage des Gurtbandes und anschließender Vernähung gebildet. Hierdurch ist eine unebene Oberfläche mit Kanten gebildet, die auf die Körperoberfläche des Benutzers drücken und daher unkomfortabel sind. Die Stufen bzw. Kanten im Gurtverlauf können sich verhaken, so dass der Selbstrettungsgurt an Kleidungsstücken oder an Gegenständen der Umgebung hängen bleiben kann. Die für den Tragekomfort erforderliche große Gurtbreite erschwert das Einfädeln des Karabinerhakens, was insbesondere bei Verwendung von Schutzhandschuhen zu Schwierigkeiten bei der korrekten Benutzung des Selbstrettungsgurtes führen kann.
  • Aus dem Dokument DE 298 20 664 U1 ist ein Sicherheitsgurt mit einer zusätzlichen vernähten Schlaufe bekannt. Dieser Sicherheitsgurt weist eine elastische Hülse auf. Im Bereich der Hülse ist keine Schlaufe vorgesehen.
  • Aus dem Dokument EP 0 477 110 A1 ist ein weiterer Sicherheitsgurt mit einer Schlaufe bekannt. Die Schlaufe ist durch endseitiges Umschlagen eines Bandes gebildet und auf einen Grundkörper aufgenäht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Selbstrettungsgurt derart weiterzubilden, dass Handhabung, Betriebssicherheit und Tragekomfort verbessert sind.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Selbstrettungsgurt mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Hierzu wird vorgeschlagen, dass entlang des Schlaufenbandes zumindest abschnittsweise ein Trägerband angebracht ist, wobei die Breite des Trägerbandes größer als die Breite des Schlaufenbandes ist. Vorteilhaft ist das Trägerband am Schlaufenband zumindest näherungsweise entlang dessen gesamter Länge angebracht, wobei allenfalls eine endseitige Schlaufe des Schlaufenbandes über die Enden des Trägerbandes hervorsteht. Insbesondere verläuft das Trägerband zwischen seinen beiden Enden im Wesentlichen glatt. Die erfindungsgemäße Multifunktionsschlinge zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine größere Vielseitigkeit und die Erfüllung mehrerer EN Normen gegeben ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist eine funktionale Trennung von Schlaufenband und Trägerband gebildet: Das Schlaufenband kann vergleichsweise schmal ausgeführt sein, was das Einfädeln eines oder mehrerer Karabinerhaken selbst unter erschwerten Umgebungsbedingungen beispielsweise mit Schutzhandschuhen deutlich vereinfacht. Im eingefädelten Zustand erleichtert die schmale Ausgestaltung der Schlaufen eine Bewegung des eingehakten Karabiners, um diesen in gewünschter Weise zu positionieren. Die gegenüber breiteren Gurtbändern verringerte Tragfähigkeit des schmalen Schlaufenbandes wird durch das breitere Trägerband ausgeglichen. Diese Konstruktion des auf dem Trägerband fixierten bzw. vernähten Schlaufenbandes führt zu einem positiven Kraftverlauf und somit auch zu einer höheren Belastungskraft.
  • Das breite Trägerband dient der Anlage am Körper oder an raumfesten Haltepunkten, wobei dessen große Breite zu geringen Flächenpressungen führt. Der Körper des Benutzers und/oder der Haltepunkt sind nur gering belastet. Mit dem glatten Verlauf des Trägerbandes ist im Sinne der Erfindung gemeint, dass dieses auf der dem Körper des Benutzers zugewandten Seite keine Schlaufen, Falten oder dergleichen aufweist. Der Tragekomfort ist verbessert. Die Gefahr des Verhakens ist deutlich verringert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform liegt die Breite des Schlaufenbandes in einem Bereich von einschließlich 20 mm bis einschließlich 30 mm und beträgt insbesondere zumindest näherungsweise 26 mm. Das Schlaufenband ist zweckmäßig ein Schlauchband, insbesondere aus Polyamid. Das angegebene Breitenmaß erleichtert die Handhabung von Karabinerhaken beim Einfädeln und auch im eingefädelten Zustand. Die Ausgestaltung als Schlauchband führt aufgrund ihrer Doppelwandigkeit zu einer hohen Tragfähigkeit bei geringen Maßen. Gleichzeitig weisen die Schlaufen eine hohe Flexibilität für eine gute Beweglichkeit der Karabinerhaken auf.
  • Die Breite des Trägerbandes liegt zweckmäßig in einem Bereich von einschließlich 40 mm bis einschließlich 50 mm und beträgt insbesondere zumindest näherungsweise 45 mm. Bevorzugt ist das Trägerband ein Flachband aus Polyamid. Das vorgegebene Breitenmaß führt zu einem angenehmen Tragekomfort bei hinreichend geringer Flächenpressung. Die Ausgestaltung als Flachband kann dazu benutzt werden, dem Selbstrettungsgurt insgesamt ein gewünschtes Maß an Steifigkeit zu verleihen.
  • In vorteilhafter Weiterbildung ist der Selbstrettungsgurt an zumindest einem Ende mit einer Schlaufe versehen. Vorteilhaft ist die Schlaufe am Ende des Selbstrettungsgurtes durch eine schlaufenförmige Führung und Befestigung des Schlaufenbandes um das zugeordnete Ende des Trägerbandes herum gebildet. Zweckmäßig ist in der Schlaufe am Ende des Selbstrettungsgurtes ein Karabinerhaken gehalten, wobei in der Schlaufe eine Fixiereinrichtung für den Karabinerhaken insbesondere in Form eines elastischen, zu einer Schlaufe gelegten Gummizuges angeordnet. Die Schlaufe ist über dem Ende des Trägerbandes angeordnet, wodurch eine eindeutige Zuordnung für den Funktionskarabiner und dessen funktionstechnisch richtige Positionierung gegeben ist.
  • Zumindest an diesem einen Ende ist der Schlinge ein Karabinerhaken fest zugeordnet und fixiert, der unter allen Betriebsbedingungen vom Benutzer eingehängt und belastet wird.
  • Fehlbedienungen insbesondere in schwierigen Situationen sind vermieden. An dem gegenüberliegenden Ende des Trägerbandes ist keine über dieses hinausstehende Schlaufe vorgesehen, um Verwechslungen des Funktionskarabiners zu vermeiden.
  • In zweckmäßiger Weiterbildung ist bezogen auf die Längsrichtung des Selbstrettungsgurtes gegenüberliegend zur endseitigen Schlaufe ein Schlaufenbereich mit mehreren Schlaufen in einem Abstand zueinander vorgesehen, wobei das Schlingenband zwischen dem Schlaufenbereich und der endseitigen Schlaufe einen schlaufenfreien Bereich insbesondere über ein Längenmaß mindestens des zweifachen vorgenannten Abstandes aufweist. In die Schlaufen des Schlaufenbereiches kann wahlweise ein zweiter Karabinerhaken eingehakt werden. Alternativ kann der fest an der endseitigen Schlaufe fixierte Karabiner zusätzlich in eine der Schlaufen des Schlaufenbereiches eingehakt werden. Hierdurch sind nahezu beliebig viele Anwendungsfälle abgedeckt. Durch den schlaufenfreien Bereich ist dabei sichergestellt, dass der Benutzer unter allen Betriebsbedingungen dasjenige Ende erkennt, an dem der fest dem Selbstrettungsgurt zugeordnete Karabinerhaken fixiert ist. Da dieser permanent an diesem Selbstrettungsgurt verbleiben soll und unter allen Betriebsbedingungen belastet werden soll, ist eine Fehlbedienung vermieden.
  • In bevorzugter Weiterbildung sind das Schlaufenband und das Trägerband zumindest näherungsweise vollflächig miteinander vernäht. Der hier gewählte Begriff der vollflächigen Vernähung bedeutet, dass die einzelnen Nähte maximal einen Abstand zueinander aufweisen dürfen, dass sich zwischen dem Schlaufenband und dem Trägerband kein für ein Einfädeln eines Karabinerhakens geeigneter Abstand bilden kann. Hierdurch ist sichergestellt, dass der oder die Karabinerhaken lediglich in die vorgesehenen Schlaufen mit entsprechender Tragfähigkeit eingehakt werden können. Die Gefahr von Fehlbedienungen ist weiter gemindert.
  • Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Selbstrettungsgurtes ist im Folgenden anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Selbstrettungsgurtes mit zwei eingehängten Karabinerhaken;
  • 2 eine Seitenansicht der Anordnung nach 1 mit weiteren Einzelheiten der Schlaufenausbildung;
  • 3 der Selbstrettungsgurt nach den 1 und 2 zum Verbinden und Sichern unter Benutzung von zwei Karabinerhaken;
  • 4 die Anordnung nach 3 unter Benutzung eines einzelnen Karabinerhakens zur Erstellung eines Anschlagpunktes;
  • 5 der Selbstrettungsgurt nach den 1 und 2 beim Bergen/Retten einer Person, wobei die Multifunktionsschlinge unter den Achseln der Person hindurchgeführt ist;
  • 6 einen weiteren Anwendungsfall der erfindungsgemäßen Funktionsschlinge beim Bergen/Retten einer Person an den Fußgelenken.
  • 1 zeigt in einer Draufsicht ein erfindungsgemäßes Schlingensystem, welches einen Selbstrettungsgurt 1 sowie zwei Karabinerhaken 11 umfasst. Der Selbstrettungsgurt 1 ist unter anderem aus einem Schlaufenband 4 und einem Trägerband 5 gebildet. Das Schlaufenband 4 ist unter Bildung von mehreren Schlaufen 3, 9 mit dem Trägerband 5 vernäht. Der Selbstrettungsgurt 1 weist ein Ende 8 auf, an dem sie mit einer endseitigen Schlaufe 9 versehen ist. Bezogen auf die Längsrichtung der Selbstrettungsgurt 1 ist gegenüberliegend zur endseitigen Schlaufe 9 ein Schlaufenbereich 12 mit mehreren, hier acht Schlaufen 3 vorgesehen, die in einem Abstand a zueinander liegen. Die einzelnen Abstände a sind untereinander gleich. Zwischen dem Schlaufenbereich 12 und der endseitigen Schlaufe 9 weist das Schlaufenband 4 einen schlaufenfreien Bereich 13 auf. Dieser schlaufenfreie Bereich 13 erstreckt sich über ein Längenmaß, welches mindestens dem zweifachen Abstand a der einzelnen Schlaufen 3 untereinander entspricht. Ausgehend vom schlaufenfreien Bereich 13 erstreckt sich der Schlaufenbereich 12 bis zum gegenüberliegenden Ende 21 des Selbstrettungsgurtes 1.
  • Das Trägerband 5 weist eine Breite B auf, die größer ist als eine Breite b des Schlaufenbandes 4. Die Breite b des Schlaufenbandes liegt vorteilhaft in einem Bereich von einschließlich 20 mm bis einschließlich 30 mm und beträgt im gezeigten Ausführungsbeispiel 26 mm. Das Schlaufenband 4 ist ein Schlauchband und besteht zumindest vorrangig aus Polyamid-Fasern. Die Breite B des Trägerbandes liegt bevorzugt in einem Bereich von einschließlich 40 mm bis einschließlich 50 mm und beträgt im gezeigten Ausführungsbeispiel 45 mm. Das Trägerband 5 ist ebenso wie das Schlaufenband 4 zumindest größtenteils aus Polyamidfasern gebildet und im gezeigten Ausführungsbeispiel als Flachband ausgeführt. Für das Schlaufenband 4 und das Trägerband 5 können jedoch auch andere Ausführungsformen und/oder Materialien z. B. Polyester zweckmäßig sein. Das Trägerband 5 ist zur Anlage an einer Person 2 (5, 6) bzw. an einem Haltepunkt 19 (3, 4) vorgesehen und kann hierfür optional eine zusätzliche, nicht dargestellte Polsterung aufweisen.
  • In einem ersten Anwendungsfall der erfindungsgemäßen Anordnung nach 1 ist ein Karabinerhaken 11 in der endseitigen Schlaufe 9 gehalten, während ein weiterer Karabinerhaken 11 nach Wahl des Benutzers in einer der weiteren Schlaufen 3 eingehakt ist. Hierdurch kann der Selbstrettungsgurt 1 an beiden Karabinerhaken 11 durch entgegengesetzte Kräfte 17, 18 unter Zug belastet werden. Dies erlaubt beispielsweise die Nutzung als Verbindungsmittel nach EN 354 in einem Auffangsystem. Zur Erfüllung dieser Norm weist der Selbstrettungsgurt 1 eine Länge auf, die derart bemessen ist, dass das Gesamtsystem einschließlich der beiden Karabinerhaken 11 eine Gesamtlänge von 2,0 m auch dann nicht überschreitet, wenn der erste Karabinerhaken 11 in der endseitigen Schlaufe 9 und der zweite Karabinerhaken 11 in der äußersten Schlaufe 3 am gegenüberliegenden Ende 21 eingehakt ist. Hierdurch sind auch die Vorschriften nach EN 358 für eine Nutzung als Halteseil erfüllt.
  • 2 zeigt eine Seitenansicht der Anordnung nach 1 mit weiteren Einzelheiten zur Ausbildung der Schlaufen 3, 9. Unter gleichzeitigem Bezug auf die 1 und 2 ist zu erkennen, dass die Schlaufen 3, 9 durch jeweils vier Riegelnähte 14 gebildet und fixiert sind, die quer über das Schlaufenband 4 verlaufen, und die durch das Schlaufenband 4 und das Trägerband 5 hindurch genäht sind. Neben der Bildung der Schlaufen 4, 9 ist damit auch erreicht, dass das Schlaufenband 4 am Trägerband 5 fixiert ist. Zwischen den einzelnen Schlaufen 3, 9 ist noch eine näherungsweise vollflächige Verbindung zwischen dem Schlaufenband 4 und dem Trägerband 5 durch parallel in Längsrichtung verlaufende Längsnähte 15 und quer verlaufende Quernähte 16 gebildet. Die Längsnähte 15 und zugeordneten Quernähte 16 bilden zusammen rechteckförmig verlaufende Nähte, deren Abstand zueinander und zu den Riegelnähten 14 derart gering ist, dass es nicht möglich ist, einen der Karabinerhaken 11 an anderer Stelle als an den Schlaufen 3, 9 einzuhaken. Insbesondere ist es nicht möglich, einen Karabinerhaken 11 zwischen dem Schlaufenband 4 und dem Trägerband 5 hindurchzuführen.
  • Das Trägerband 5 ist am Schlaufenband 4 zumindest näherungsweise entlang dessen gesamter Länge angebracht und vernäht. Die gewählte Bezeichnung ”näherungsweise” bedeutet hier, dass lediglich die endseitige Schlaufe 9 in Längsrichtung über ein Ende 6 des Trägerbandes 5 hervorsteht. Auch die gegenüberliegende, am Ende 21 angeordnete Schlaufe 3 kann über das zugeordnete Ende 7 des Trägerbandes 5 hervorstehen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel liegt jedoch die Schlaufe 3 des Endes 21 flach am Ende 7 des Trägerbandes 5 an. Es kann auch zweckmäßig sein, nur einen oder mehrere Teilbereiche des Schlaufenbandes 4 mit dem Trägerband 5 zu versehen.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind sämtliche Schlaufen 3, 9 durch das Schlaufenband 4 gebildet, während das Trägerband 5 zwischen seinen beiden Enden 6, 7 im Wesentlichen glatt verläuft, also keine eigenen Schlaufen, Falten, Aufdoppelungen oder dergleichen aufweist. Die Schlaufe 9 am Ende des Selbstrettungsgurtes 1 ist durch eine schlaufenförmige Führung und Befestigung des Schlaufenbandes 4 um das zugeordnete Ende 6 des Trägerbandes 5 herum gebildet. Hierzu liegt das Schlaufenband 4 am Ende 6 des Trägerbandes 5 auf beiden Seiten an, wobei die zugeordneten Siegelnähte 14 durch sämtliche Schichten durchgenäht sind. Alternativ ist es auch möglich, die endseitige Schlaufe 9 einseitig auf dem Ende 6 des Trägerbandes 5 aufliegen zu lassen. Zur Erfüllung der vorgenannten Normen ist der Karabinerhaken 11 in der endseitigen Schlaufe 9 fixiert, wozu in der Schlaufe 9 eine Fixiereinrichtung 10 für den Karabinerhaken 11 angeordnet ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Fixiereinrichtung 10 durch einen in die Schlaufe 9 eingelegten Gummizug gebildet, der ein Verrutschen bzw. versehentliches Herausfallen des Karabinerhakens 11 verhindert und der eine aktive Entnahme des Karabinerhakens 11 erschwert.
  • Eine Auswahl aus vielen möglichen Anwendungsfällen des erfindungsgemäßen Selbstrettungsgurtes 1 ist noch in den 3 bis 6 dargestellt: 3 zeigt eine Anwendung des Selbstrettungsgurtes 1 als Halteseil nach EN 354 und EN 358, wobei der Selbstrettungsgurt 1 um einen schematisch angedeuteten Haltepunkt 19 herumgeführt ist. In Anpassung an die Größe des Haltepunktes 19 und die übrigen räumlichen Gegebenheiten stellt der Benutzer (eine in den 1 bis 4 nicht dargestellte, in den 5, 6 angedeutete Person 2) die wirksame Länge des Selbstrettungsgurtes 1 dadurch ein, dass er einen Karabinerhaken 11 in eine geeignete Schlaufe 3 des Schlaufenbereiches 12 einhängt. Der weitere Karabinerhaken 11 ist fest in der Schlaufe 9 am gegenüberliegenden Ende 8 fixiert. Beide Karabinerhaken 11 können dann mit einer Kraft 18 belastet werden, die zu einer entsprechenden Stützkraft 17 am Haltepunkt 19 führt. Der Selbstrettungsgurt 1 umschlingt dabei den Haltepunkt 19 derart, dass das Trägerband 5 an dessen Oberfläche 1 anliegt, während ungenutzte Schlaufen 3 frei abstehen können. Die beiden Karabinerhaken 11 können in einen Sicherheitsgurt (nach EN 358) des Benutzers eingehakt werden, wodurch ein sicherer Arbeitsstandplatz gegeben ist.
  • Sinngemäß das Gleiche gilt auch für die Nutzung des erfindungsgemäßen Selbstrettungsgurtes 1 als Anschlageinrichtung nach EN 795 B, wie sie in 4 dargestellt ist. Bezogen auf 3 sind hier gleiche Merkmale mit gleichen Bezugszeichen versehen. Im Unterschied zur Darstellung nach 3 wird jedoch kein zweiter Karabinerhaken 11 eingesetzt. Vielmehr wird der in der endseitigen Schlaufe 9 am Ende 8 fixierte Karabinerhaken 11 zusätzlich auch durch eine geeignete Schlaufe 3 hindurchgeführt, wodurch eine geschlossene Schlinge gebildet ist. Der einzelne Karabinerhaken 11 trägt dabei die gesamte im Betrieb wirkende Kraft 18.
  • Anwendungen des erfindungsgemäßen Selbstrettungsgurtes als Teil einer Rettungsausrüstung nach EN 1498 sind noch in den 5 und 6 dargestellt. Die Bergung/Rettung einer Person 2 nach 5 beispielsweise bei einer Höhen- bzw. Bergrettung erfolgt dadurch, dass der Selbstrettungsgurt 1 unter den Achseln der Person 2 hindurchgeführt wird. Eine Längenanpassung des Selbstrettungsgurtes 1 erfolgt dadurch, dass der in der Schlaufe 9 am Ende 8 fixierte Karabinerhaken 11 in eine geeignete Schlaufe 3 des Schlaufenbandes 4 eingehakt wird. Das Trägerband 5 liegt dabei der Person 2 zugewandt. Die Person 2 kann in dieser Konfiguration in Richtung eines Pfeiles 20 in Übereinstimmung mit EN 1498 Klasse A aufrecht nach oben angehoben oder nach unten abgesenkt werden.
  • Im Anwendungsfall nach 6 entsprechend EN 1498 Klasse C kann die Person 2 kopfüber an den Fußgelenken nach oben in Richtung des Pfeiles 20 angehoben bzw. entgegengesetzt der Richtung des Pfeils 20 nach unten abgesenkt werden. Hierzu ist der Selbstrettungsgurt 1 um beide Fußgelenke geschlungen, wobei eine geeignete Schlaufe 3 des Schlaufenbereiches 12 in den Karabinerhaken 11 der endseitigen Schlaufe 9 des Endes 8 eingehakt ist, wobei sich die um die Fußgelenke gebildete Schlaufe 12 durch das Körpergewicht der Person 2 verengt bzw. zuzieht. Wie auch bei 5 ist das Trägerband 5 dem Körper der Person 2 zugewandt.
  • Neben den vorgenannten Anwendungen sind auch noch beliebige andere Anwendungen des erfindungsgemäßen Selbstrettungsgurtes 1 möglich. Aus den vorgenannten Anwendungsfällen ergibt sich, dass zum erfindungsgemäßen Schlingensystem neben dem Selbstrettungsgurt 1 mindestens ein Karabinerhaken 11 gehört, der in der endseitigen Schlaufe 9 fixiert ist. Der zweite Karabinerhaken 11 ist ein optionales Zubehörteil und kann im unbenutzten Zustand verliersicher an einer der Schlaufen 3 aufbewahrt werden. Insbesondere als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz beipielsweise von Feuerwehrleuten, Bergrettern, Höhenrettern, Industriekletterern, Baumkletterern oder dergleichen kann die gesamte Anordnung in einer Tasche oder dergleichen aufbewahrt werden, die vorteilhaft zum Schutz gegen Feuchtigkeit wasserdicht oder spritzwassergeschützt sein kann. Für Feuerwehreinsätze oder dergleichen sollte die Tasche auch zumindest näherungsweise rauchdicht sein, um das Material des Selbstrettungsgurtes 1 gegen Verschmutzung und Schädigung durch Rauchgase zu schützen. Der Vorteil der Unterbringung in einer Tasche besteht darin, den Selbstrettungsgurt jederzeit komplett zur Verfügung zu haben, wobei die Tasche am Körper getragen wird.

Claims (12)

  1. Selbstrettungsgurt zum Schutz von Personen gegen Stürze aus der Höhe, umfassend ein Schlaufenband (4) mit mehreren vernähten Schlaufen (3, 9) dadurch gekennzeichnet, dass das Schlaufenband (4) mit einem Trägerband (5) vollflächig vernäht ist, dass das Trägerband (5) eine Breite (B) aufweist und das Schlaufenband (4) eine Breite (b) aufweist, wobei die Trägerband-Breite (B) größer als die Schleifenband-Breite (b) ist, dass die Schlaufen (3, 9) durch einfaches Umschlagen des Schlaufenbandes (4) gebildet sind, wobei die Schlaufen-Breite der Schlaufenband-Breite (b) entspricht, wobei in die Schlaufen ein Karabinerhaken einhakbar ist.
  2. Selbstrettungsgurt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerband (5) am Schlaufenband (4) zumindest näherungsweise entlang dessen gesamter Länge angebracht ist.
  3. Selbstrettungsgurt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerband (5) zwischen seinen beiden Enden (6, 7) im Wesentlichen glatt verläuft.
  4. Selbstrettungsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (b) des Schlaufenbandes (4) in einem Bereich von einschließlich 20 mm bis einschließlich 30 mm liegt und insbesondere zumindest näherungsweise 26 mm beträgt.
  5. Selbstrettungsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlaufenband (4) ein Schlauchband insbesondere aus Polyamid ist.
  6. Selbstrettungsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B) des Trägerbandes (5) in einem Bereich von einschließlich 40 mm bis einschließlich 50 mm liegt und insbesondere zumindest näherungsweise 45 mm beträgt.
  7. Selbstrettungsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerband (5) ein Flachband insbesondere aus Polyamid ist.
  8. Selbstrettungsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Selbstrettungsgurt (1) an einem Ende (8) mit einer Schlaufe (9) versehen ist.
  9. Selbstrettungsgurt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlaufe (9) am Ende (8) der Selbstrettungsgurt (1) über das Ende des Trägerbandes (5) übersteht.
  10. Selbstrettungsgurt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schlaufe (9) am Ende (8) des Selbstrettungsgurtes (1) ein Karabinerhaken (11) gehalten ist, wobei in der Schlaufe (9) eine Fixiereinrichtung (10) für den Karabinerhaken (11) insbesondere in Form eines elastischen, zu einer Schlaufe gelegten Gummizuges angeordnet ist.
  11. Selbstrettungsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf die Längsrichtung der Selbstrettungsgurt (1) gegenüberliegend zur endseitigen Schlaufe (9) ein Schlaufenbereich (12) mit mehreren Schlaufen (3) in einem Abstand (a) zueinander vorgesehen ist, und dass das Schlaufenband (4) zwischen dem Schlaufenbereich (12) und der endseitigen Schlaufe (9) einen schlaufenfreien Bereich (13) insbesondere über ein Längenmaß mindestens des zweifachen Abstandes (a) aufweist.
  12. Selbstrettungsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlaufenband (4) und das Trägerband (5) im Bereich zwischen den Schlaufen (3) durch mehrer quer zur Längsrichtung des Schlaufenbandes (4) verlaufende Riegelnähte (14) vernäht sind.
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