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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kupplungsvorrichtung zur mechanischen
Notbetätigung, etwa zum Lösen oder Arretieren
einer elektromotorisch betätigbaren Kraftfahrzeugbremse,
insbesondere einer Feststellbremse.
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Stand der Technik
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Vorrichtung
zum mechanischen Betätigen, insbesondere zum Lösen
einer motorisch betätigten Feststellbremse für
Kraftfahrzeuge sind im Stand der Technik, so beispielsweise aus
der
DE 10 2006
007 072 B3 bekannt. So wird dort eine zum Lösen
der Feststellbremse vorgesehene mechanische Zusatzvorrichtung beschrieben,
die eine Antriebsmechanik aufweist, die über ein Zugseil
eine Zugbewegung in eine Drehbewegung einer Antriebswelle umsetzt. Dabei
sind auskoppelbare stirnseitige Verzahnungen vorgesehen, die sicherstellen
sollen, dass bei der Rückführung der Vorrichtung
nach Betätigung in einen Ausgangszustand kein Moment auf
den Antrieb der Feststellbremse übertragen wird.
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Eine
derartige Notbetätigungseinrichtung zum mechanischen Lösen
einer Kraftfahrzeug-Feststellbremse erfordert die Umsetzung einer
Zug- oder Druckeinwirkung in eine Drehbewegung, die schließlich
dazu verwendet wird, ein Übersetzungsgetriebe zum Lösen
der Bremse anzutreiben. Zwar können dadurch ruckartige
Beanspruchungen beim Freigeben der Parkbremse reduziert werden.
Die technische Umsetzung einer Zug-Druckeinwirkung in eine Drehbewegung
ist allerdings per se recht aufwendig und erfordert ein kompliziertes
Zusammenspiel von mechanisch miteinander wechselwirkenden Bauteilen.
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Ein
solch komplexer Aufbau ist bezüglich Herstellungskosten
und Montageaufwand nachteilig. Zudem sind solch vorbekannte mechanische
Lösevorrichtungen mitunter recht wartungsintensiv und störanfällig,
sodass deren bestimmungsgemäße Funktionstauglichkeit
gerade unter kritischen Bedingungen, in welche ein zur eigentlichen
Betätigung vorgesehener Elektromotor ausgefallen ist, nicht
hinreichend sichergestellt werden kann.
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Aufgabe
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Der
vorliegenden Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde,
eine Kupplungsvorrichtung für eine mechanische Notbetätigungseinrichtung
sowie eine Notbetätigungseinrichtung zum Lösen
oder Arretieren einer Kraftfahrzeugbremse zur Verfügung
zu stellen, die einen einfachen Aufbau sowie eine hohe Funktionssicherheit
aufweist. Zudem soll die erfindungsgemäße Kupplungsvorrichtung einfach
in der Montage und nahezu wartungsfrei eine dauerhafte Funktionsfähigkeit
gewährleisten.
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Zusätzlich
sollen die Kupplungsvorrichtung sowie die Notbetätigungseinrichtung
bezüglich ihrer Fertigungsrationalität und bezüglich
Herstellungskosten optimiert werden.
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Erfindung und vorteilhafte
Wirkungen
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird mittels einer Kupplungsvorrichtung
gemäß Anspruch 1 und einer Notbetätigungseinrichtung
gemäß Anspruch 14 gelöst. Weitere vorteilhafte
Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Kupplungsvorrichtung ist insbesondere
für eine mechanische Notbetätigungseinrichtung
entweder zum Lösen oder zum Arretieren einer Kraftfahrzeugbremse,
insbesondere einer elektromechanisch betätigbaren Feststellbremse
eines Kraftfahrzeugs vorgesehen. Die Kupplungsvorrichtung weist
zumindest ein auf einer Kupplungsachse drehbar gelagertes Abtriebselement,
welches beispielsweise mit einer Motorwelle der Feststellbremseinrichtung koppelbar
ist und ein auf der Kupplungswelle drehbar gelagertes Antriebselement
auf.
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Dabei
ist zumindest das Antriebselement zwischen einer Ausgangsstellung
und einer Betätigungsstellung koaxial zur Kupplungswelle
verschiebbar. In der Betätigungsstellung stehen das Antriebs- und
das Abtriebselement mittel- oder unmittelbar drehmomentübertragend
miteinander in Wirkverbindung. Ein auf das Antriebselement einwirkendes Drehmoment
wird dann auf das Abtriebselement der Kupplungsvorrichtung übertragen,
sodass die Feststellbremse manuell gelöst oder arretiert
werden kann, insbesondere dann, wenn der zur eigentlichen Betätigung
der Bremse vorgesehene Elektromotor ausfällt.
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Das
Antriebselement weist ferner eine Aufnahme für ein Betätigungsmittel
auf. Zudem ist an der Kupplungsvorrichtung zumindest ein Kopplungsmittel
vorgesehen, welches infolge eines Einführens des Betätigungsmittels
in die Aufnahme des Antriebselements das Antriebselement in die
Betätigungsstellung überführt. Die Aufnahme
für das Betätigungsmittel und die Einführ-
oder Einsteckrichtung des Betätigungsmittels in die Aufnahme
fallen mit der Kupplungswelle zusammen. Dabei ist insbesondere vorgesehen,
dass das Betätigungsmittel von der dem Abtriebselement
abgewandten Seite des Antriebselements in dieses eingeführt
werden kann.
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Zur
Bildung der Kupplungsvorrichtung sind prinzipiell drei untereinander
in Wirkverbindung stehende Komponenten, nämlich ein Antriebs-
und ein Abtriebselement sowie die erwähnten Kopplungsmittel
erforderlich. Durch eine solche Reduzierung der Bauteileanzahl kann
die Komplexität einer solchen Kupplungsvorrichtung und
mechanischen Notbetätigungseinrichtung in vorteilhafter
Weise reduziert werden. Dies wirkt sich vorteilhaft auf Montage-
und Herstellungsaufwand bzw. die Fertigungskosten aus. Durch die
geringe Anzahl von miteinander in Wirkverbindung tretender Funktionsteile
kann zudem ein hohes Maß an Funktionssicherheit und eine
dementsprechend geringe Störanfälligkeit zur Verfügung
gestellt werden.
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Nach
einer ersten vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen,
dass das zumindest eine Kopplungsmittel beim Einführen
des Betätigungsmittels in die Aufnahme des Antriebselements
zur Ausübung einer Mitnahmebewegung auf das Antriebselement ausgebildet
ist. Das Kopplungsmittel oder auch gar eine Vielzahl an Kopplungsmitteln
stellen einen auf das Antriebselement einwirkenden Mitnahmeeffekt zur
Verfügung, wenn das Betätigungsmittel in die dafür
vorgesehene Aufnahme koaxial zur Kupplungswelle eingeführt
wird. Dabei erfährt das Antriebselement eine parallel zur
Einsteckrichtung des Betätigungsmittels gerichtete Verschiebebewegung.
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Nach
einem weiteren vorteilhaften Aspekt der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Kopplungsmittel nicht nur eine Mitnahmebewegung auf das
Antriebselement zum Überführen desselben in die
Betätigungsstellung, sondern auch zum Halten des Antriebselements
in der Betätigungsstellung ausgebildet sind. Sobald etwa
infolge des Einführens des Betätigungsmittels
in die Aufnahme die Betätigungsstellung erreicht wird, übt
das zumindest eine Kopplungsmittel eine in Axialrichtung wirkende
Haltefunktion zumindest auf das Antriebselement aus.
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Dies
ist insbesondere für die eigentliche Betätigung
der Kupplungsvorrichtung von Vorteil, da nicht noch zusätzlich
zum Lösen oder Arretieren der Kraftfahrzeugbremse aufzubringenden
Drehmoment eine zusätzliche Kraft in Axialrichtung auf
das Antriebselement ausgeübt werden muss, die das Element
in der Betätigungsstellung hält.
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Das
oder die Kopplungsmittel erfüllen somit eine Doppelfunktion.
Zum einen bewirken sie ein Überführen des Antriebselements
von einer Ausgangsstellung in die Betätigungsstellung und
zum anderen verhindern die Kopplungsmittel, dass das Antriebselement
etwa selbsttätig von der Betätigungsstellung in
seine Ausgangsstellung zurückkehrt. Das Kopplungsmittel
erfüllt diese Doppelfunktion alternativ, das heißt,
es dient entweder dazu, eine Mitnahmebewegung in Axialrichtung auf
das Antriebselement auszuüben oder das Antriebselement axial
in der Betätigungsstellung zu halten.
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Dabei
ist die Position des Betätigungsmittels in der Aufnahme
von Bedeutung. So ist beispielsweise vorgesehen, dass, solange das
Betätigungsmittel nicht vollständig in die Aufnahme
eingeführt ist, das zumindest eine Kopplungsmittel eine
Mitnahmefunktion und erst bei einem vollständigen Einführen
des Betätigungsmittels in die Aufnahme eine Haltefunktion
auf das Antriebselement ausübt.
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Nach
einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass das zumindest eine Kopplungsmittel
am Antriebselement in Radialrichtung, das heißt senkrecht zur
Kupplungswelle, verschiebbar gelagert ist und in der Ausgangsstellung
die Aufnahme für das Betätigungsmittel zumindest
bereichsweise blockiert. Durch dieses bereichsweise Blockieren,
etwa dadurch, dass das Kopplungsmittel zumindest bereichsweise in
Radialrichtung in die Aufnahme hineinragt, kann dieses eine Mitnahmefunktion
beim Einführen des Betätigungsmittels in die Aufnahme auf
das Antriebselement ausüben.
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Dieses
zumindest bereichsweise Blockieren wird bestimmungsgemäß erst
dann aufgehoben, wenn das Antriebselement die Betätigungsstellung erreicht
hat, in welcher es in vorbestimmter Art und Weise mit dem Abtriebselement
in drehmomentübertragender Wirkverbindung steht.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass das Antriebselement zumindest eine sich im
Wesentlichen in Radialrichtung zwischen der Innenwand der Aufnahme und
einer Außenwand des Antriebselements erstreckende Bohrung
aufweist. In dieser vorzugsweise senkrecht zur Kupplungswelle, alternativ
aber auch schräg zur Kupplungswelle erstreckenden Bohrung ist
das zumindest eine Kopplungsmittel geführt. Dieses ist
hierzu vorzugsweise kugelartig ausgebildet.
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Es
ist insbesondere vorgesehen, dass nicht nur ein, sondern mehrere
in Radialrichtung erstreckende Bohrungen zur Aufnahme entsprechender Kopplungskugeln
am Antriebeselement ausgebildet sind. Die Bohrungen oder Führungskanäle
weisen dabei vorzugsweise gleichmäßige Abstände
in Umfangsrichtung am Antriebselement zueinander auf.
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Nach
einer besonders vorteilhaften Ausführung sind insbesondere
drei, jeweils um 120° in Umfangsrichtung versetzt angeordnete,
sich in Radialrichtung erstreckende Bohrungen am Antriebselement
vorgesehen. Hierdurch kann eine ausreichende Mitnahmefunktion auf
das Antriebselement sowie eine unter Einsatz möglichst
weniger Teile hinreichende axiale Fixierung das Antriebselements
in der Betätigungsstellung sicher gestellt werden.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass sowohl das
Antriebs- als auch das Abtriebselement in einer zylindrischen Führungshülse
gelagert sind. Die zentrisch liegende Achse der Führungshülse
kommt dabei im Wesentlichen mit der Kupplungswelle zu liegen. Das
Antriebs- und das Abtriebselement weisen dabei einen Umfang auf,
der im Wesentlichen dem Zylinderinnendurchmesser entspricht, sodass
das Antriebs- und das Abtriebselement an der Innenwand der zylindrischen
Führungshülse bei einer Überführung
zwischen Ausgangs- und Betätigungsstellung entlang gleiten.
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Ferner
ist an der Innenwandung der Führungshülse zumindest
eine Ausnehmung für das Kopplungsmittel vorgesehen. Die
Ausnehmung, welche insbesondere als konkave Ausnehmung zur Aufnahme
der kugelartig ausgebildeten Kopplungsmittel ausgebildet ist, befindet
sich dabei in einem axialen Abschnitt der Führungshülse,
in welcher das Antriebselement bei Erreichen der Betätigungsstellung
zu liegen kommt.
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Es
ist insbesondere vorgesehen, dass nicht nur das Antriebs-, sondern
auch das Abtriebselement zwischen einer Ausgangs- und einer Betätigungsstellung
verschieblich innerhalb der zylindrischen Führungshülse
gelagert ist. Die Verschiebebewegung des Abtriebselements zwischen
Ausgangs- und Betätigungsstellung wird dabei ebenfalls
durch das Einführen des Betätigungsmittels in
die Aufnahme des Antriebselements und die damit einhergehende Verschiebebewegung
des Antriebselements initiiert.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass bei Erreichen der Betätigungsstellung
des Antriebselements das radial außenliegende Ende der
Bohrung im Bereich der führungshülsenseitigen
konkaven Ausnehmung zu liegen kommt. Dadurch kann erreicht werden, dass
unmittelbar bei Erreichen der Betätigungsstellung die kugelartigen
Kopplungsmittel radial durch die dafür vorgesehenen Bohrungen
des Antriebselements bis in die Ausnehmungen hineinragend verschoben
werden. Sobald die Kopplungsmittel bereichsweise in die führungshülsenseitige
Ausnehmung eintauchen, stellen diese eine axiale Arretierfunktion
für das Antriebs- und ggf. auch für das Abtriebselement
zur Verfügung.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Durchmesser
des zumindest einen Kopplungsmittels größer als
die Radialerstreckung der am Antriebselement vorgesehenen Bohrung
ist. Dadurch kann erreicht werden, dass das Kopplungsmittel beim
Einführen des Betätigungsmittels in die Aufnahme
erst bei Erreichen der Betätigungsstellung unter einer
Verdrängung aus der Aufnahme in die führungshülsenseitige
Ausnehmung verschiebbar ist. Somit wird beim Einführen
des Betätigungsmittels in die antriebselementseitige Aufnahme
bei Erreichen dessen Betätigungsstellung das in die Aufnahme
zumindest bereichsweise hineinragende kugelartig ausgebildete Kopplungsmittel in
Radialrichtung derart verdrängt, dass es zum einen die
Aufnahme für ein weiteres Einführen des Betätigungsmittel
freigibt und zugleich zur Ausübung einer Haltefunktion
in die führungshülsenseitige Ausnehmung eingreift.
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Beim
Einführen des beispielsweise als Schraubenschlüssel
oder als Sechskantschlüssel ausgebildeten Betätigungsmittels
in die dafür vorgesehene Aufnahme des Antriebselements
kann vorgesehen sein, dass die Aufnahme lediglich in dem Bereich,
der in Einführrichtung gesehen, hinter dem Kopplungselement
liegt, eine der Außenkontur des Betätigungsmittels entsprechende
Geometrie aufweist. So kann insbesondere vorgesehen sein, dass die
Aufnahme erst im Bereich der Kopplungskugel eine dem Betätigungsmittel
entsprechende Innensechskantkontur aufweist. Eine derartige Ausgestaltung
der Aufnahme verhindert, dass das Antriebsmittel bei einem nur bereichsweise
in die Aufnahme eingeführten Betätigungsmittel
gedreht werden kann. Eine solche Ausgestaltung der Aufnahme erzwingt geradezu
ein vollständiges Einführen des Betätigungsmittels
in die Aufnahme, sodass sichergestellt werden kann, dass eine Drehbewegung
vom Betätigungsmittel auf das Antriebselement erst bei
Erreichen der Betätigungsstellung vollzogen werden kann.
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Nach
einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die an der Führungshülse
ausgebildete Ausnehmung ringförmig in Umfangsrichtung an
der Hülsenwand ausgebildet ist. Diese ringförmige
Ausgestaltung ermöglicht die Aufnahme von Kopplungsmitteln
insbesondere in jeder Winkelstellung des Antriebselements.
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Nach
einem weiteren Aspekt der Erfindung ist zwischen dem Antriebs- und
dem Abtriebselement ein mit einer Stirnverzahnung versehendes Kupplungsteil
angeordnet. Die an das Kupplungsteil in der Betätigungsstellung
angrenzenden Stirnflächen von Abtriebs- und Antriebselement
weisen dabei vorzugsweise jeweils oder vereinzelt eine korrespondierende
Stirnverzahnung auf, sodass über diese Verzahnung eine
drehfeste und drehmomentübertragende Verbindung von Antriebs-
und Abtriebselement geschaffen werden kann. Die Stirnverzahnungen
bewirken mitunter eine formschlüssige Wirkverbindung zwischen
Antriebs- und Abtriebselement.
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Weiterhin
ist eine Druckfeder vorgesehen, die das Abtriebselement in seine
Ausgangsstellung zu überführen trachtet. Diese
vorzugsweise spiralartig ausgebildete Druckfeder stützt
sich an einem dem Antriebselement abgewandten Endabschnitt des Abtriebselements
ab und gelangt mit seinem anderen Ende an einer stirnseitigen Innenwandung
der Führungshülse zur Anlage. Die koaxiale Verschiebebewegung
von der Ausgangsstellung in die Betätigungsstellung erfolgt
somit gegen eine Federkraft.
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Dabei
ist insbesondere vorgesehen, dass in der Ausgangsstellung das Antriebs-
und das Abtriebselement nicht miteinander in mechanischer Wirkverbindung
stehen, sodass sich insbesondere das Antriebselement bei einer elektromotorischen
Betätigung der Bremse nicht mitdreht. Das Überführen
der Antriebs- und/oder Abtriebselemente in die Betätigungsstellung
entgegen der Federkraft bewirkt, dass bei Erreichen der Betätigungsstellung
das Antriebs- und das Abtriebselement der dann wirkenden Federkraft
entsprechend in Axialrichtung aneinandergedrückt werden.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist daher durch eine aufeinander
abgestimmte Ausgestaltung von Kupplungsteil, Antriebselement und/oder
Abtriebselement sowie durch Dimensionierung der Federkonstanten
und des Federwegs eine lastbegrenzende Rutschkupplung ausbildbar.
Da die Kupplungsvorrichtung abtriebsseitig mit der Motorwelle einer
elektromotorischen Feststellbremseinrichtung koppelbar ist, kann
in besonders einfacher Art und Weise ein Überlastschutz
bei manueller Notbetätigung der Kraftfahrzeugbremse zur
Verfügung gestellt werden. Hierdurch kann sichergestellt
werden, dass etwaige, den Elektromotor oder die Motorwelle schädigende
Drehmomente von der Kupplungsvorrichtung übertragen werden.
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Zur
Ausbildung einer solchen Rutschkupplung sind auch andere, nicht
nur formschlüssig, sondern auch form- und/oder kraftschlüssig
miteinander koppelbare Kupplungsglieder im Rahmen der Erfindung.
Dabei kann insbesondere vorgesehen werden, das zwischen Antriebs-
und Abtriebselement vorgesehene Kupplungsteil aus einem flexiblen
Material mit ggf. einem ausreichend hohen Haft- bzw. Gleitreibungskoeffizienten
auszubilden.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass das Abtriebselement ein mit einer Abtriebswelle
koppelbares Schaftteil und ein radial verbreitertes Kopfteil aufweist.
Das radial verbreiterte Kopfteil weist an seinem dem Schaftteil
angewandten stirnseitigen Abschnitt vorzugsweise die bereits angesprochene
Stirnverzahnung auf, während die gegenüberliegende
Seite des Kopfteils einen Anschlag für die spiralartig
ausgebildete Druckfeder bildet.
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Das
Schaftteil des Abtriebselements ist dabei zumindest bereichsweise
in die Druckfeder einführbar. An seinem dem Kopfteil abgewandten
Endabschnitt weist das Schaftteil vorzugsweise eine Aufnahme für
die Abtriebswelle auf. Diese kann beispielsweise als Vierkant-,
Sechs- oder Mehrkantaufnahme, entsprechend der Kontur der Abtriebswelle ausgebildet
sein. Die Abtriebswelle selbst kann insbesondere als flexible Welle
ausgebildet werden. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass
die Welle eine der Verschiebebewegung des Abtriebselements zwischen
Ausgangs- und Betätigungsstellung entsprechende Druck-
oder Zugbewegung überträgt, welche für
eine Kopplung an die Kraftfahrzeugbremse, etwa an deren Motorwelle
ausgenutzt werden kann.
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Hierbei
ist insbesondere vorgesehen, dass auch die von der Kupplungsvorrichtung
ausgehende Abtriebswelle in Betätigungsstellung von Antriebs- bzw.
Abtriebselement drehfest mit der Motorwelle der Feststellbremse
gekoppelt ist. Nimmt das Abtriebselement der Kupplungsvorrichtung
hingegen seine Ausgangsstellung ein, kann über die damit
einhergehende Zugbewegung der Abtriebswelle eine Entkopplung dieser
Welle und der Kupplungseinrichtung von der Motorwelle erfolgen.
Damit ist in vorteilhafter Weise sichergestellt, dass auch das Abtriebselement bei
einer normalen Betätigung der Kraftfahrzeugbremse durch
den dafür vorgesehenen Elektromotor nicht mitbewegt wird.
Dies wirkt sich vorteilhaft auf den Verschleiß einer solchen
Kupplungsvorrichtung und der Lebensdauer sowie auf den Energieverbrauch
bei Betätigung der Feststellbremse durch den elektromotorischen
Antrieb aus.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass an einem der Druckfeder abgewandten Endabschnitt
der Führungshülse eine umlaufende Nut ausgebildet
ist. Diese ist zur Aufnahme eines Halterings vorgesehen, an welchem
das Antriebselement in Ausgangsstellung zur Anlage gelangt. Der
Haltering stellt somit einen Endanschlag für das Antriebselement
zur Verfügung und verhindert, dass das Antriebselement etwa
durch Einwirkung der Druckfeder aus der Führungshülse herausgeschoben
wird.
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Nach
einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung eine Notbetätigungseinrichtung
zum Lösen oder Arretieren einer Kraftfahrzeugbremse, insbesondere
einer elektromechanisch betätigbaren Feststellbremse eines
Kraftfahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung.
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Ausführungsbeispiel
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Weitere
Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnungen. Dabei bilden sämtliche beschriebenen
und/oder bildlich dargestellten Merkmale in ihrer sinnvollen Kombination
den Gegenstand der vorliegenden Erfindung; auch unabhängig
von den Patentansprüchen und deren Rückbezügen.
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Es
zeigen:
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1 eine
Querschnittsdarstellung der Kupplungsvorrichtung in Ausgangsstellung,
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2 die
Darstellung gemäß 1 mit der Kupplungsvorrichtung
in Betätigungsstellung und
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3 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der Kupplungsvorrichtung.
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In
den 1 bis 3 ist die zylindrisch ausgebildete
Führungshülse 26 gezeigt, in welcher
das Abtriebselement 12 und das Antriebselement 14 längsverschieblich,
das heißt entlang der Kupplungswelle 16 verschiebbar
gelagert sind. An der in den 1 und 2 links
zu liegen kommenden stirnseitigen Innenwandung der Führungshülse 26 stützt sich
ein Druckfederelement 28 ab, dessen anderes Ende an einem
radial verbreiterten Kopfteil 44 des Abtriebselements 12 zur
Anlage gelangt. Das Druckfederelement 28 bewirkt in einem
Ausgangszustand, wie er in 1 gezeigt
ist, dass das Abtriebselement 12 und das über
ein Kupplungsteil 24 damit mittelbar in Eingriff stehende
Antriebselement 14 in der in 1 gezeigten
Ausgangsstellung gehalten werden, in welcher zumindest das Antriebselement 14 vom Antriebsmechanismus
einer nicht gezeigten elektromotorischen Feststellbremse entkoppelt
ist. Von Vorteil kann auch das Abtriebselement 12 in der
Ausgangsstellung von einer Motorwelle entkoppelt sein.
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Das
Abtriebselement 12 weist ein zumindest bereichsweise in
Axialrichtung in das Federelement 28 eingreifendes Schaftteil 42 auf,
welches eine sich in Axialrichtung erstreckende Aufnahme 40 für
die drehfeste Anordnung einer vornehmlich flexiblen abtriebsseitigen
Welle hat. Durch die über die nicht gezeigte mit dem Abtriebselement 12 koppelbare
elastische Welle kann eine Zug- oder Druckkraft mit einer einhergehenden
Verschiebebewegung übertragen werden, die ein Entkoppeln
der Abtriebswelle sowie der Kupplungsvorrichtung 10 von
der nicht explizit gezeigten elektromotorisch betätigbaren
Feststellbremse ermöglicht.
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Zwischen
dem Abtriebselement 12 und dem Antriebselement 14 ist
ein mit einer Stirnverzahnung 34 versehenes Kupplungsteil 24 angeordnet.
Durch eine geeignete geometrische Ausgestaltung sowie Materialwahl
des Kupplungsteils 24 sowie der an das Kupplungsteil 24 angrenzenden
Stirnflächen 46 bzw. 48 des Abtriebselements 12 bzw.
Antriebselements 14 und der von der Druckfeder 28 zur
Verfügung gestellten Druckkraft kann eine Rutschkupplung
realisiert werden, die das mit Hilfe des Betätigungsmittels 20 auf
das Abtriebselement 12 übertragbare Drehmoment
begrenzt.
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Das
Betätigungsmittel 20 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel
als Sechskantschlüssel ausgebildet und die am Antriebselement
vorgesehene Aufnahme 18 weist einen dementsprechenden Innensechskant
auf. An diese Aufnahme 18 angrenzend, erstreckt sich eine
in Radialrichtung verlaufende Bohrung 36, in welcher ein
kugelartig ausgebildetes Kopplungsmittel 22 geführt
ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind insgesamt drei
solcher Bohrungen in einem gleichmäßigen Abstand
von 120° in Umfangsrichtung an dem Antriebselement 14 vorgesehen.
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Der
Durchmesser der Kugeln 22 ist dabei etwas größer
gewählt als der Abstand zwischen der Innenwandung der Aufnahme 18 und
der Innenwandung der Führungshülse 26.
Befinden sich das Antriebs- und das Abtriebselement 14, 12 in
der in 1 gezeigten Ausgangsstellung, so blockiert die Kugel 22 ein
vollständiges Einführen des Sechskantschlüssels 20 in
die Aufnahme 18. Infolge dieses Blockierens erfährt
das Antriebselement 12 und damit auch das Kupplungsteil 24 sowie
das Abtriebselement 12 eine Axialverschiebung hin zur in 2 dargestellten
Betätigungsstellung.
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Bei
Erreichen der Betätigungsstellung kommt die Kugel 22 in
Höhe der konvex ausgebildeten Ringnut an der Innenwandung
der Führungshülse 26 zu liegen. Infolge
der vom Sechskantschlüssel 20 initiierten Koaxialverschiebung
wird dann die Kugel 22 radial nach außen in die
konvexe Ringnut der Führungshülse 26 verdrängt.
Die Kugel befindet sich dann sowohl bereichsweise in der Bohrung 36 des Antriebselements 12 als
auch in der Ausnehmung 38 der Führungshülse 26,
sodass mittels der Kugeln 22 eine axiale Haltekraft auf
das Antriebselement 12 ausgeübt wird.
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Dies
wirkt sich bei der Betätigung der Kupplungsvorrichtung
besonders vorteilhaft aus, denn beim Drehen des in der Aufnahme 18 eingeführten Drehwerkzeuges 20 muss
zur Aufrechterhaltung der drehfesten Verbindung zwischen Antriebselement 14 und
Abtriebselement 12 keine zusätzlich in Koaxialrichtung
wirkende Kraft manuell aufgebracht werden.
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Ferner
ist an dem in den 1 und 2 rechts
liegenden Endabschnitt der Führungshülse 26 eine
Ringnut 30 ausgebildet, die zur Aufnahme eines Halterings 32 dient.
Dieser stellt zugleich einen Endanschlag für das Antriebselement 14 dar,
damit dieses nicht über seine in 1 gezeigte
Ausgangsstellung hinaus, etwa durch die Druckfeder 28 initiiert, bewegt
werden kann.
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- 10
- Kupplungsvorrichtung
- 12
- Abtriebselement
- 14
- Antriebselement
- 16
- Kupplungswelle
- 18
- Aufnahme
- 20
- Betätigungsmittel
- 22
- Kugel
- 24
- Kupplungsteil
- 26
- Führungshülse
- 28
- Druckfeder
- 30
- Ringnut
- 32
- Halteelement
- 34
- Stirnverzahnung
- 36
- Bohrung
- 38
- Ausnehmung
- 40
- Aufnahme
- 42
- Schaftteil
- 44
- Kopfteil
- 46
- Stirnverzahnung
- 48
- Stirnverzahnung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006007072
B3 [0002]