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DE102007042958B4 - Chirurgisches Haltesystem - Google Patents

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DE102007042958B4
DE102007042958B4 DE102007042958.6A DE102007042958A DE102007042958B4 DE 102007042958 B4 DE102007042958 B4 DE 102007042958B4 DE 102007042958 A DE102007042958 A DE 102007042958A DE 102007042958 B4 DE102007042958 B4 DE 102007042958B4
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Dipl.-Ing.(TU) Schumacher Jörg
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Abstract

Chirurgisches Haltesystem mit einem Kopfteil (3) und mit einem verschwenkbar daran gelagerten, eine Öffnung (5) an der Unterseite des Kopfteils (3) durchsetzenden Gewindeschaft (2), der an seiner Oberseite eine kugelige Verdickung (8) trägt, die in einen oben offenen Innenraum (4) des Kopfteils (3) eintaucht und durch eine am Kopfteil (3) angeordnete Klemmeinrichtung in Richtung auf die Unterseite des Innenraums (4) verschoben und dadurch relativ zu dem Kopfteil (3) festgelegt werden kann, wobei die Öffnung (5) an der Unterseite des Kopfteils (3) zylindrisch ausgebildet ist und einen Innendurchmesser aufweist, der geringfügig kleiner ist als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung (8), dadurch gekennzeichnet, dass die kugelige Verdickung (8) beim Einschieben in die Öffnung (5) mit Hilfe der Klemmeinrichtung (23) so weit in die zylindrische Öffnung (5) eingepresst ist, dass der Bereich des größten Außendurchmessers der kugeligen Verdickung (8) in die zylindrische Öffnung (5) eintaucht und in dieser im Presssitz gegen eine Verschwenkung gesichert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Haltesystem mit einem Kopfteil und mit einem verschwenkbar daran gelagerten, eine Öffnung an der Unterseite des Kopfteils durchsetzenden Gewindeschaft, der an seiner Oberseite eine kugelige Verdickung trägt, die in einen oben offenen Innenraum des Kopfteils eintaucht und durch eine am Kopfteil angeordnete Klemmeinrichtung in Richtung auf die Unterseite des Innenraums verschoben und dadurch relativ zu dem Kopfteil festgelegt werden kann, wobei die Öffnung an der Unterseite des Kopfteils zylindrisch ausgebildet ist und einen Innendurchmesser aufweist, der geringfügig kleiner ist als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung.
  • Derartige chirurgische Haltesysteme sind beispielsweise bekannt aus der US 5 207 678 A oder der DE 10 2005 021 879 A1 . Mit derartigen Haltesystemen ist es möglich, die an sich freie Verschwenkbarkeit der kugeligen Verdickung relativ zum Kopfteil dadurch einzuschränken und zu blockieren, dass das Kopfteil durch die Klemmeinrichtung in Richtung auf die Unterseite des Innenraums mit einer Klemmkraft beaufschlagt wird. Diese Klemmkraft drückt die kugelige Verdickung gegen eine Ringschulter oder eine Einschnürung oder Verengung der Öffnung an der Unterseite des Innenraums, so dass die kugelige Verdickung durch die Anlage an dieser Einschnürung oder Verengung festgeklemmt wird. Diese Einschnürung oder Verengung kann die Form einer Kugelkalotte haben, die an die kugelige Verdickung angepasst ist, es ist auch möglich, konische Einschnürungen zu verwenden. In jedem Falle ergeben sich dabei relativ komplizierte Geometrien, deren Herstellungstoleranzen außerordentlich genau eingehalten werden müssen, da sonst die Klemmwirkung nicht sichergestellt ist. Bei innenliegenden Kugelkalotten beispielsweise müssen spezielle Messverfahren entwickelt werden, um den genauen Verlauf der kugeligen Ringflächen zu bestimmen, bei konisch ausgebildeten Öffnungen muss in ähnlicher Weise die Konizität geprüft werden. Dies ist mit einem großen Aufwand verbunden und außerdem lässt es sich in der Praxis nicht vermeiden, dass bei derartigen Geometrien eine hohe Ausschussquote auftritt.
  • Aus der DE 198 35 816 A1 ist eine Osteosynthesevorrichtung bekannt. In der DE 10 2005 021 879 A1 sind ein orthopädisches Verankerungselement und eine Osteosynthesevorrichtung beschrieben. Und schließlich ist in der DE 600 23 323 T2 eine mehrachsige Knochenschraubenanordnung offenbart.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes chirurgisches Haltesystem so auszubilden, dass seine Herstellung vereinfacht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Haltesystem der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die kugelige Verdickung beim Einschieben in die Öffnung mit Hilfe der Klemmeinrichtung so weit in die zylindrische Öffnung eingepresst ist, dass der Bereich des größten Außendurchmessers der kugeligen Verdickung in die zylindrische Öffnung eintaucht und in dieser gegen eine Verschwenkung gesichert ist.
  • Die Herstellung einer zylindrischen Öffnung ist wesentlich einfacher als die Ausbildung von kugelkalottenförmigen Einschnürungen oder konischen Öffnungen, und es ist auch wesentlich einfacher zu kontrollieren, ob eine derartige zylindrische Öffnung die notwendigen Toleranzen einhält.
  • Überraschenderweise hat sich herausgestellt, dass das Einpressen der kugeligen Verdickung in eine derartige zylindrische Öffnung zu einem so festen Sitz der kugeligen Verdickung in der zylindrischen Öffnung führt, dass das Kopfteil und der Gewindeschaft in der gewünschten Weise gegen eine Verschwenkung gegeneinander gesichert sind. Dabei ist es nicht wesentlich, wie tief die kugelige Verdickung in die zylindrische Öffnung eingeschoben wird, wesentlich ist nur, dass der Bereich des größten Außendurchmessers der kugeligen Verdickung in die zylindrische Öffnung eintaucht.
  • Der Innendurchmesser der Öffnung kann zwischen 0,005 mm und 0,5 mm kleiner sein als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung. Bei Verwendung von Metallen für die Verdickung und für das Wandmaterial der Öffnung ist diese Differenz relativ klein und liegt vorzugsweise zwischen 0,005 mm und 0,1 mm, wenn die kugelige Verdeckung aus Kunststoff besteht, können größere Differenzen verwendet werden in der Größenordnung zwischen 0,05 mm und 0,5 mm. In jedem Fall ist der Unterschied relativ gering, so dass beim Einpressen der Verdickung in die zylindrische Öffnung keine allzu großen Kräfte notwendig sind.
  • Es ist dabei vorteilhaft, wenn beim Einpressen der kugeligen Verdickung das Material der kugeligen Verdickung plastisch verformt wird, so dass die kugelige Verdickung im Anlagebereich an der Innenwand der Öffnung ebenfalls annähernd zylinderförmig verformt wird, dadurch erhält man zusätzlich zur reinen Klemmung auch noch einen Formschluss durch die Anlage eines zylindrischen Ringes der Verdickung an der zylindrischen Innenwand der Öffnung.
  • Dieser Effekt kann noch dadurch vergrößert werden, dass die kugelige Verdickung nicht als gleichmäßige massive Kugelfläche ausgebildet ist, sondern eine Profilierung oder Aufrauung aufweist, beispielsweise durch Umfangsrillen, durch Umfangsrippen oder dergleichen. Durch die unregelmäßige Oberfläche der kugeligen Verdickung wird die plastische Verformung beim Einpressen der kugeligen Verdickung in die zylindrische Öffnung erleichtert, so dass über eine größere Ringfläche eine annähernd zylinderförmige Kontur der Verdickung erreicht wird.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das Kopfteil im Bereich der Öffnung in seiner Unterseite geringfügig elastisch aufweitbar ist, so dass das Einpressen der kugeligen Verdickung erleichtert wird. Die elastische Aufweitung dürfte dabei sehr gering sein, sie kann beispielsweise in der Größenordnung von einem einhundertstel bis einigen einhundertstel Millimetern liegen.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Klemmeinrichtung einen Anschlag aufweist, durch den die Eintauchtiefe der kugeligen Verdickung in die Öffnung der Unterseite begrenzt wird. Damit ist sichergestellt, dass auch bei vollständigem Betätigen der Klemmeinrichtung die kugelige Verdickung im Inneren der zylindrischen Öffnung verbleibt und nicht nach unten aus dieser zylindrischen Öffnung ausgestoßen wird.
  • Die Klemmeinrichtung kann beispielsweise eine Klemmschraube umfassen, die von oben her in den Innenraum des Kopfteils einschraubbar ist.
  • Bei einer solchen Ausgestaltung ist es vorteilhaft, wenn der Anschlag durch das Ende von Gewindegängen an der Klemmschraube und einem diese aufnehmenden Innengewinde am Kopfteil gebildet wird, diese Enden der Gewindegänge begrenzen das Eindrehen der Klemmschraube und damit deren Eintauchtiefe.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass im Innenraum ein Klemmelement verschiebbar gelagert ist, das sich auf der kugeligen Verdickung des Gewindeschaftes abstützt und durch die Klemmeinrichtung in Richtung auf die Unterseite des Innenraums verschiebbar ist. Die Klemmeinrichtung wirkt also in diesem Falle indirekt auf die kugelige Verdickung.
  • Das Klemmelement ist vorzugsweise als zylindrische Hülse ausgebildet, die an der Innenseite des Innenraums anliegt.
  • Das Klemmelement kann selbst einen Anschlag tragen, der seine Einschubtiefe im Innenraum des Kopfteils begrenzt. Beispielsweise könnte ein solcher Anschlag gebildet werden durch ein Rastelement, das in eine Öffnung in der Innenwand des Innenraums des Kopfteiles eingreift. Ein solches Rastelement kann gleichzeitig das Klemmelement auch gegen ein unbeabsichtigtes Herausziehen aus dem Innenraum sichern.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen, dass das Klemmelement eine Anlagefläche für einen Haltestab aufweist, der quer zur Längsrichtung des Innenraums angeordnet ist und durch einander gegenüberliegende Öffnungen in der Wand des Kopfteils hindurchragt, und dass die Klemmeinrichtung beim Vorschieben in Richtung auf die Unterseite des Kopfteils an dem Haltestab zur Anlage gelangt und dann über den Haltestab das Klemmelement gegen die kugelige Verdickung drückt.
  • Dabei ist es günstig, wenn der Rand der Öffnungen in der Wand des Kopfteils einen Anschlag für den Haltestab bildet, der die Verschiebung des Haltestabes in Richtung auf die Unterseite des Innenraums begrenzt.
  • Bei der Betätigung der Klemmeinrichtung wird bei einer solchen Ausgestaltung zunächst über den Haltestab und das Klemmelement die kugelige Verdickung des Gewindeschaftes nach unten geschoben, bis sie in die zylindrische Öffnung an der Unterseite des Innenraums gelangt, so dass dadurch der Gewindeschaft gegen eine Verschwenkung gegenüber dem Kopfteil festgelegt wird. Solange dabei der Haltestab nicht gegen den Rand der Öffnungen in der Wand des Kopfteils gedrückt wird, ist die Andruckkraft auf den Haltestab jedoch nicht groß genug, um diesen vollständig festzulegen, das heißt dieser bleibt gegenüber dem Klemmelement verschiebbar, so dass zwar in dieser Stellung die Verschwenkmöglichkeit des Gewindeschaftes gegenüber dem Kopfteil ausgeschlossen ist, nicht aber die Verschiebung des Haltestabs. Erst bei vollständiger Betätigung des Klemmelementes und bei dem Andrücken des Haltestabes an den Rand der Öffnungen in der Wand des Kopfteils wird auch der Haltestab gegenüber dem Kopfteil dauerhaft fixiert. Dabei wird zwar die kugelige Verdickung des Gewindeschaftes in der zylindrischen Öffnung weiter verschoben, dies ändert aber an dem Klemmsitz in der zylindrischen Öffnung nichts.
  • Es ist vorteilhaft, wenn der Innendurchmesser des Innenraums geringfügig größer ist als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung, so dass die kugelige Verdickung im Innenraum frei verschiebbar ist und erst beim Eintreten in die zylindrische Öffnung nur noch durch die Klemmeinrichtung unter Aufbringung von Presskräften vorgeschoben werden kann.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht eines orthopädischen Haltesystems an einem Wirbelknochen;
  • 2: eine Längsschnittansicht durch das Kopfteil des orthopädischen Haltesystems der 1 vor dem Einschieben der kugeligen Verdickung in die zylindrische Öffnung an der Unterseite des Kopfteils und
  • 3: eine Ansicht ähnlich 2 nach dem Einschieben der kugeligen Verdickung in die zylindrische Öffnung an der Unterseite des Kopfteils.
  • Das in der Zeichnung dargestellte orthopädische Haltesystem umfasst eine Knochenschraube 1 mit einem vorzugsweise selbstschneidend ausgebildeten Gewindeschaft 2 und einem Kopfteil 3. Das Kopfteil 3 hat die Form einer zylindrischen Hülse mit einem durchgehenden Innenraum 4, dessen Innendurchmesser über dessen gesamte Höhe gleich ist, jedoch im Bereich des unteren Endes des Kopfteils 3 unter Ausbildung einer zylindrischen Öffnung 5 geringfügig kleiner ist. Dies ist in der Darstellung der 2 und 3 durch eine nach innen vorspringende Stufe 9 dargestellt, die zur Verdeutlichung stärker nach innen vorspringend dargestellt ist, als es tatsächlich der Fall ist.
  • Die Öffnung 5 weist eine kreiszylindrische Innenwand 6 auf, die gegenüber der Innenwand 7 des Innenraums 4 einen geringfügig kleineren Außendurchmesser aufweist und zu dieser Innenwand 7 konzentrisch verläuft.
  • Die Knochenschraube 1 ist mit ihrem Gewindeschaft 2 von oben her in den Innenraum 4 eingeführt und durchsetzt die Öffnung 5. An ihrem oberen Ende trägt der Gewindeschaft 2 eine kugelige Verdickung 8, deren Außendurchmesser geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser der Innenwand 7 des Innenraums 4, jedoch geringfügig größer als der Innendurchmesser der Innenwand 6 der Öffnung 5. Beispielsweise kann der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung 8 zwischen 0,005 mm und 0,5 mm größer sein als der Innendurchmesser der Innenwand 6 der Öffnung 5 und der Innendurchmesser der Innenwand 7 des Innenraums 4 kann um 0,001 mm bis 2 mm größer sein als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung 8. Dabei hängen insbesondere die Maßdifferenzen des Außendurchmessers der kugeligen Verdickung 8 und des Innendurchmessers der Innenwand 6 auch vom Material ab, welches für die kugelige Verdickung 8 und für die Innenwand 6 verwendet wird. Bei metallischer Ausgestaltung beider Komponenten liegt die Maßdifferenz vorzugsweise in der Größenordung zwischen 0,005 mm und 0,1 mm, wenn die kugelige Verdickung 8 aus Kunststoff besteht, kann die Differenz größer sein und liegt dann vorzugsweise zwischen 0,05 mm und 0,5 mm.
  • Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel weist die kugelige Verdickung eine glatte, massive Kugeloberfläche auf. Bei einem in der Zeichnung nicht dargestellten, abgewandelten Ausführungsbeispiel ist diese Oberfläche jedoch profiliert oder aufgeraut, sei es durch eine regelmäßige Struktur, beispielsweise durch Umfangsrillen und Umfangsrippen, sei es durch eine chemische oder mechanische Aufrauung, so dass Bereiche entstehen, deren Außendurchmesser, d. h. deren Abstand vom Mittelpunkt der kugeligen Verdickung, unterschiedlich ist. Dies erleichtert eine plastische Verformung an der Oberfläche der kugeligen Verdickung 8 beim Eindrücken dieser kugeligen Verdickung 8 in die zylindrische Öffnung 5, so dass bei dieser plastischen Verformung die Festlegung der kugeligen Verdickung 8 nicht nur durch einen reinen Klemmsitz, sondern auch in geringem Umfange durch einen Formschluss erfolgt, der sich durch die zylindrische Verformung am Anlagebereich der kugeligen Verdickung 8 an der Innenwand 6 der Öffnung 5 ergibt.
  • Beim Einschieben des Gewindeschaftes 2 kann die kugelige Verdickung 8 ohne weiteres bis an das untere Ende des Innenraums 4 vorgeschoben werden und setzt sich zunächst auf die Stufe 9 auf. in dieser Lage ist der Gewindeschaft 2 in alle Richtungen gegenüber dem Kopfteil 3 verschwenkbar, man erhält also eine Polyaxiallagerung.
  • Oberhalb der kugeligen Verdickung 8 ist von oben her eine Klemmhülse 10 in den Innenraum 4 eingesetzt, die mit ihrer Außenseite flächig an der Innenwand 7 des Innenraums 4 anliegt und in diesem in Längsrichtung frei verschieblich ist. Sie stützt sich mit ihrem unteren Rand 11 an der Oberseite der kugeligen Verdickung 8 ab, dazu ist der untere Rand 11 entsprechend der kugeligen Kontur der kugeligen Verdickung 8 kugelkalottenförmig ausgebildet.
  • An ihrer Oberseite weist die Klemmhülse 10 zwei einander gegenüberliegende, nach oben hin offene, U-förmige Durchbrechungen 12 auf, die eine Auflagefläche 13 für einen zylindrischen Haltestab 14 bilden, der quer zur Längsrichtung der Klemmhülse 10 und nach beiden Seiten durch Ausnehmungen 15 in der Wand des Kopfteils 3 hervorragend auf den Auflageflächen 13 aufliegt.
  • Neben dem oberen Ende des Kopfteils 3 ist in der Innenwand 7 des Innenraums 4 eine Umfangsnut 16 eingeformt, deren obere Seitenwand 17 von innen nach außen schräg ansteigend ausgebildet ist. In diese Umfangsnut 16 greift ein in den Innenraum 4 von oben her eingesetzter Haltering 18 mit radial nach außen abstehenden Vorsprüngen 19 ein, die sich ihrerseits über eine schräg nach oben ansteigende Seitenfläche 20 an die Seitenfläche 17 der Umfangsnut 16 anlegen. Der Haltering 18 ist dadurch gegen ein Herausziehen aus dem Innenraum 4 gesichert, er kann jedoch unter elastischer Aufweitung der gegenüberliegenden Seiten des Kopfteils 3 von oben her in den Innenraum 4 eingeschoben werden, dabei gleiten die Vorsprünge 19 an der Innenwand des aufgeweiteten Innenraums 4 entlang, bis sie in die Umfangsnut 16 eintreten.
  • Der Haltering 18 umgibt eine Schraubhülse 21 mit einem Innengewinde 22, in welches eine Klemmschraube 23 eingeschraubt ist. Diese weist einen Innenmehrkant 26 auf für den Einsatz eines Drehinstruments, mit dessen Hilfe die Klemmschraube 23 mehr oder weniger tief in das Innengewinde 22 eingeschraubt werden kann und sich dabei an die Oberseite eines auf die Auflageflächen 13 aufgelegten Haltestabes 14 anlegt.
  • Die Innenfläche 24 des Halterings 18 und die Außenfläche 25 des Schraubhülse 21 sind in gleicher Weise geringfügig konisch ausgebildet mit nach oben hin abnehmendem Durchmesser, so dass bei der Verschiebung der Schraubhülse 21 gegenüber dem Haltering 18 eine Klemmwirkung erzielt wird, aufgrund des geringen Konizitätswinkels handelt es sich dabei um eine selbsthemmende Klemmwirkung.
  • Beim Einsatz des beschriebenen chirurgischen Haltesystems wird zunächst der Gewindeschaft 2 in das Kopfteil 3 eingeschoben, und mittels eines geeigneten Drehwerkzeugs, das in einen Innenmehrkant 26 in der kugeligen Verdickung 8 des Gewindeschaftes 2 einführbar ist, wird der Gewindeschaft 2 in einen Knochen eingeschraubt, beispielsweise in einen Wirbelknochen 27, wie in 1 dargestellt. Dabei ist der Gewindeschaft 2 gegenüber dem Kopfteil 3 ohne weiteres frei verdrehbar. Anschließend werden in den Innenraum 4 des Kopfteils 3 die Klemmhülse 10 und eine Baueinheit eingeschoben, die aus dem Haltering 18, der Schraubhülse 21 und der Klemmschraube 23 besteht. Selbstverständlich ist dazu die Klemmschraube 23 noch nicht tief in die Schraubhülse 21 eingeschraubt, so dass das Einschieben dieser Einheit möglich ist.
  • Ein Haltestab 14 kann entweder vor dem Einschieben dieser Einheit oder auch danach eingelegt oder eingeschoben werden. Bevor die Klemmschraube 23 fest eingeschraubt ist, kann sowohl der Gewindeschaft 2 gegenüber dem Kopfteil 3 in allen Richtungen verschwenkt werden als auch der Haltestab 14 in Längsrichtung verschoben und um seine Längsachse gedreht werden.
  • Beim Einschrauben der Klemmschraube 23 legt sich diese an die Oberseite des Haltestabs 14 an und drückt diesen zusammen mit der Klemmhülse 10 nach unten gegen die kugelige Verdickung 8. Dabei wird diese an der Stufe 9 vorbei in die zylindrische Öffnung 5 vorgeschoben, wie dies in 3 dargestellt ist. Sobald die kugelige Verdickung 8 mit ihrem größten Außendurchmesser in die Öffnung 5 gelangt ist, ergibt sich durch die Übermaßtoleranz, das heißt durch den geringfügig größeren Außendurchmesser der kugeligen Verdickung 8 gegenüber dem Innendurchmesser der Öffnung 5, ein Presssitz, durch den die Verschwenkung des Gewindeschaftes 2 aufgehoben ist. Wie aus der Darstellung der 3 ersichtlich, ist dabei die Klemmhülse 10 so tief in den Innenraum 4 eingeschoben worden, dass eine an der Klemmhülse 10 angeordnete, radial über deren Außenfläche vorstehende Rastnase 28 in eine Öffnung 29 in der Innenwand 7 des Innenraums 4 eintritt. Die Rastnase 28 ist an der Klemmhülse 10 elastisch radial nach innen verschiebbar angeordnet und kann so weit radial nach innen verschoben werden, dass sie bei der Verschiebung der Klemmhülse 10 an der Innenwand des Innenraums 4 vorbeigleitet. Die Rastnase 28 weist eine ebene obere Rastfläche 30 und eine schräge, als Aufgleitfläche wirkende untere Seitenfläche 31 auf. Durch den Eingriff der Rastnase 28 in die Öffnung 29 ist die Klemmhülse 10 gegen ein Herausziehen aus dem Innenraum 4 gesichert, beim Einschieben wird die Rastnase durch die als Aufgleitfläche wirkende untere Seitenfläche 31 radial nach innen geschoben und kann an der Innenwand des Innenraums 4 entlanggleiten, bis sie in die Öffnung 29 eintritt.
  • Die Klemmhülse 10 kann so ausgebildet sein, dass ihre Einschubtiefe in den Innenraum 4 begrenzt ist. Dies könnte beispielsweise durch die Rastnase 28 erfolgen, wenn diese am unteren Ende der Öffnung 29 anschlägt. Dies ist in der Zeichnung nicht dargestellt, eine entsprechende Abwandlung wäre jedoch ohne weiteres möglich. Die Klemmhülse könnte als Anschlag auch einen Bund tragen, der an der Unterkante der Öffnung 29 anschlägt, oder einen ähnlichen Vorsprung, der mit der Innenwand 7 des Innenraums 4 zusammenwirkt.
  • Wenn die Klemmschraube 23 so weit eingeschraubt ist, dass die kugelige Verdickung 8 sich in der zylindrischen Öffnung 5 befindet, ist zwar die Verschwenkbarkeit des Gewindeschaftes 2 aufgehoben, die Verschiebbarkeit des Haltestabs 14 ist aber noch nicht endgültig aufgehoben, da der Haltestab trotz der auf ihn wirkenden Klemmkräfte noch gegenüber der Klemmhülse 10 verschiebbar ist. Dies kann auch dadurch unterstützt werden, dass die Klemmhülse 10 aus einem Kunststoffmaterial besteht, das eine geringe Reibung aufweist und daher die Verschiebung des Haltestabs 14 unterstützt.
  • Wenn dagegen die Klemmschraube 23 weiter eingeschraubt wird, legt sich schließlich der Haltestab 14 an den unteren Rand der Ausnehmung 15 in der Wand des Kopfteils 2 an, so dass eine feste Verspannung des Haltestabs 14 eintritt. Dadurch wird der Haltestab gegen eine Längsverschiebung und eine Drehung gesichert, außerdem wird dadurch die Eintauchtiefe der kugeligen Verdickung 8 in die zylindrische Öffnung 5 begrenzt, so dass keine Gefahr besteht, dass durch zu starkes Eindrehen der Klemmschraube 23 die kugelige Verdickung 8 nach unten aus der zylindrischen Öffnung 5 herausgeschoben werden könnte.
  • Die in der Zeichnung dargestellte und beschriebene Klemmeinrichtung umfasst eine Konusklemmung durch die konische Ausgestaltung der Innen- beziehungsweise Außenflächen des Halterings 18 und der Schraubhülse 21. Stattdessen könnten auch andere Klemmeinrichtungen Verwendung finden, beispielsweise eine einfache, in ein Innengewinde des Innenraums eingeschraubte Klemmschraube oder eine auf ein Außengewinde des Kopfteils 3 aufgeschraubte, sich an dem Haltestab 14 abstützende Mutter. Die beschriebene Konusklemmung ist lediglich als ein Beispiel einer solchen Klemmeinrichtung dargestellt und erörtert worden.
  • Als Materialien für die beschriebenen Teile kommen im Wesentlichen körperverträgliche Metalle in Frage, beispielsweise Titan oder Titanlegierungen, bei der Klemmhülse 10 wird vorzugsweise Reintitan verwandt. Die kugelige Verdickung kann ebenfalls aus Titan oder einer Titanlegierung bestehen, es ist aber auch möglich, für die kugelige Verdickung ein Kunststoffmaterial zu verwenden, beispielsweise Polyetheretherketon oder ähnliche körperverträgliche Kunststoffe. Diese Kunststoffe haben den Vorteil, dass sie beim Einpressen der kugeligen Verdickung 8 in die Öffnung 5 stärker plastisch verformt werden, so dass neben der Klemmwirkung auch eine ausgeprägte formschlüssige Fixierung erfolgen kann.

Claims (13)

  1. Chirurgisches Haltesystem mit einem Kopfteil (3) und mit einem verschwenkbar daran gelagerten, eine Öffnung (5) an der Unterseite des Kopfteils (3) durchsetzenden Gewindeschaft (2), der an seiner Oberseite eine kugelige Verdickung (8) trägt, die in einen oben offenen Innenraum (4) des Kopfteils (3) eintaucht und durch eine am Kopfteil (3) angeordnete Klemmeinrichtung in Richtung auf die Unterseite des Innenraums (4) verschoben und dadurch relativ zu dem Kopfteil (3) festgelegt werden kann, wobei die Öffnung (5) an der Unterseite des Kopfteils (3) zylindrisch ausgebildet ist und einen Innendurchmesser aufweist, der geringfügig kleiner ist als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung (8), dadurch gekennzeichnet, dass die kugelige Verdickung (8) beim Einschieben in die Öffnung (5) mit Hilfe der Klemmeinrichtung (23) so weit in die zylindrische Öffnung (5) eingepresst ist, dass der Bereich des größten Außendurchmessers der kugeligen Verdickung (8) in die zylindrische Öffnung (5) eintaucht und in dieser im Presssitz gegen eine Verschwenkung gesichert ist.
  2. Chirurgisches Haltesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser der Öffnung (5) zwischen 0,005 mm und 0,1 mm kleiner ist als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung (8).
  3. Chirurgisches Haltesystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (3) im Bereich der Öffnung (5) an seiner Unterseite geringfügig elastisch aufweitbar ist.
  4. Chirurgisches Haltesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (23) einen Anschlag (15) aufweist, durch den die Eintauchtiefe der kugeligen Verdickung (8) in die Öffnung (5) an der Unterseite des Kopfteils (3) begrenzt wird.
  5. Chirurgisches Haltesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung eine Klemmschraube (23) umfasst, die von oben her in den Innenraum (4) des Kopfteils (3) einschraubbar ist.
  6. Chirurgisches Haltesystem nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag durch das Ende von Gewindegängen an der Klemmschraube (23) und einem diese aufnehmenden Innengewinde (22) am Kopfteil (3) gebildet wird.
  7. Chirurgisches Haltesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenraum (4) ein Klemmelement (10) verschiebbar gelagert ist, das sich auf der kugeligen Verdickung (8) des Gewindeschaftes (2) abstützt und durch die Klemmeinrichtung (23) in Richtung auf die Unterseite des Innenraums (4) verschiebbar ist.
  8. Chirurgisches Haltesystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (10) als zylindrische Hülse ausgebildet ist, die an der Innenseite des Innenraums (4) anliegt.
  9. Chirurgisches Haltesystem nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (10) eine Anlagefläche (13) für einen Haltestab (14) aufweist, der quer zur Längsrichtung des Innenraums (4) angeordnet ist durch einander gegenüberliegende Öffnungen (15) in der Wand des Kopfteils (3) hindurchragt, und dass die Klemmeinrichtung (23) beim Vorschieben in Richtung auf die Unterseite des Kopfteils (3) an dem Haltestab (14) zur Anlage gelangt und dann über den Haltestab (14) das Klemmelement (10) gegen die kugelige Verdickung (8) drückt.
  10. Chirurgisches Haltesystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand der Öffnungen (15) in der Wand des Kopfteils (3) einen Anschlag für den Haltestab (14) bildet, der die Verschiebung des Haltestabs (14) in Richtung auf die Unterseite des Innenraums (4) begrenzt.
  11. Chirurgisches Haltesystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (10) einen Anschlag trägt, der die Einschubtiefe des Klemmelementes (10) in den Innenraum (4) begrenzt.
  12. Chirurgisches Haltesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser des Innenraums (4) geringfügig größer ist als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung (8).
  13. Chirurgisches Haltesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kugelige Verdickung (8) an ihrer Oberfläche profiliert oder aufgeraut ist.
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