DE102007041906A1 - Verfahren zum Einlassen von Wasser in eine Wäschebehandlungsmaschine sowie hierzu geeignete Wäschebehandlungsmaschine - Google Patents
Verfahren zum Einlassen von Wasser in eine Wäschebehandlungsmaschine sowie hierzu geeignete Wäschebehandlungsmaschine Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einlassen von Wasser in eine Wäschebehandlungsmaschine mit einer in einem Laugenbehälter 1 drehbar gelagerten Trommel 2 zur Aufnahme von Wäschestücken, einem Wasserzulaufsystem 8, 9, 10 und einem Antriebsmotor 14 für die Trommel 2, wobei zur Verhinderung einer Durchnässung von in der Trommel 2 befindlichen Wäschestücken beim Einlassen von Wasser durch Beaufschlagen einer äußeren Wand 16 der Trommel 2 mit Wasser die Trommel 2 mit einer Drehzahl gedreht wird, die mindestens so hoch ist, dass eine Zentrifugalbeschleunigung an einer inneren Wand 17 der Trommel 2 mindestens 1 g beträgt. Die Erfindung betrifft außerdem eine zur Durchführung dieses Verfahres geeignete Wäschebehandlungsmaschine.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einlassen von Wasser in eine Wäschebehandlungsmaschine mit einer Trommel sowie eine hierzu geeignete Wäschebehandlungsmaschine.
- Die nach Durchführung eines üblichen Waschverfahrens nebst abschließendem Trocknen erhaltenen gereinigten und trockenen Wäschestücke weisen häufig deutliche Knitter auf. Im Allgemeinen werden diese Knitter bei einem anschließenden Bügeln der Wäschestücke entfernt. Je nach Art und Umfang dieser Knitterbildung kann das Bügeln unbequem und langsam sein. Selbst bei Verwendung eines Dampfbügeleisens kann das Bügeln schwierig sein.
- Es ist bekannt, Wäsche vor dem Bügeln in einer Waschmaschine mit Dampf zu behandeln, vgl.
DE 10 2005 056 354 A1 undEP 1 275 767 A1 , oder durch Zerstäuben von Wasser über einen Feinsprühkopf oder dergleichen zu befeuchten, vgl.DE 100 51 656 A1 undDE 100 64 594 A1 . Solches Dämpfen oder Befeuchten kann gegebenenfalls in einer entsprechend ausgestatteten Wäschebehandlungsmaschine erfolgen; dazu sind jedoch zusätzliche Bauteile notwendig, wodurch die Wäschebehandlungsmaschine komplexer und teurer wird. - Außerdem kann es bei einer Wäschebehandlung in der Trommel einer Wäschebehandlungsmaschine Verfahrensschritte geben, bei denen es wünschenswert wäre, Wasser vorliegen zu haben, ohne dass dieses sich jedoch in der Trommel befindet.
- Aufgabe der Erfindung ist daher die Bereitstellung eines Verfahrens zum Einlassen von Wasser in eine Wäschebehandlungsmaschine mit einer Trommel sowie eine hierzu geeignete Wäschebehandlungsmaschine, welches Verfahren das Einlassen von Wasser in einen Laugenbehälter der Wäschebehandlungsmaschine ermöglicht, ohne dass Wasser in das Innere der Trommel gelangt.
- Vorzugsweise können dieses Verfahren und diese Wäschebehandlungsmaschine ein Befeuchten trockener Wäschestücke ohne Durchnässen der Wäschestücke zur Vorbereitung auf ein anschließendes bequemeres Bügeln bewirken. Ein Durchnässen der Wäschestücke liegt vor, wenn die Faseroberfläche der Wäschestücke mit Wasser im Wesentlichen vollständig bzw. großflächig benetzt ist und/oder Wasser in den Faserzwischenräumen der Wäschestücke eingelagert ist. Man spricht in einem solchen Fall auch von nasser Wäsche. Nasse Wäschestücke oder nasse Bereiche in den Wäschestücken sollen für ein anschließendes Bügeln vermieden werden.
- Erfindungsgemäß werden diese Aufgaben durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch eine Wäschebehandlungsmaschine mit den Merkmalen des Patentanspruchs 13 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen aufgeführt. Dabei entsprechen vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens vorteilhafte Ausgestaltungen der Wäschebehandlungsmaschine, auch wenn dies hierin nicht in jedem Einzelfall besonders dargelegt ist.
- Gegenstand der Erfindung ist somit ein Verfahren zum Einlassen von Wasser in eine Wäschebehandlungsmaschine mit einer in einem Laugenbehälter drehbar gelagerten Trommel zur Aufnahme von Wäschestücken, einem Wasserzulaufsystem und einem Antriebsmotor für die Trommel, wobei zur Verhinderung einer Durchnässung von in der Trommel befindlichen Wäschestücken beim Einlassen von Wasser durch Beaufschlagen einer äußeren Wand der Trommel mit Wasser die Trommel mit einer Drehzahl gedreht wird, die mindestens so hoch ist, dass eine Zentrifugalbeschleunigung an einer inneren Wand der Trommel mindestens 1 g beträgt.
- Im Allgemeinen erfolgt das Einlassen von Wasser dadurch, dass auf eine äußere Wand einer in der Regel mit Öffnungen versehenen Trommel ein Strom mit Wasser aus dem Wasserzulaufsystem fließt. Hierzu ist im Allgemeinen ein Einfüllschlauch gegen die äußere Wand der Trommel gerichtet. Beim erfindungsgemäßen Verfahren kann das Wasser aufgrund der hohen Drehzahl im Allgemeinen nicht in das Innere der Trommel dringen, sondern wird aufgrund der Fliehkraft von der Außenwand der Trommel abgeschleudert. Sind jedoch in der Trommel Wäschestücke vorhanden, können die an einer inneren Wand der Trommel anliegenden Wäschestücke mit Feuchtigkeit (Wasser) benetzt werden. Die von den Wäschestücken an der inneren Wand der Trommel aufgenommene Feuchtigkeit wird aufgrund von Kapillarkräften von den Wäschestücken aufgesaugt, so dass auch der weiter innen in der Trommel liegende Teil der Wäschestücke mit Feuchtigkeit benetzt werden kann. Die Kapillarkräfte bewirken, dass die Feuchtigkeit in die Faser eindringt, wodurch ein lokales Durchnässen der Wäschestücke vermieden wird.
- Vorzugsweise wird das Wasser erst eingelassen wird, wenn die Trommel mit einer Drehzahl dreht, bei der eine Zentrifugalbeschleunigung an der inneren Wand der Trommel von mindestens 1 g erreicht ist. Dabei ist besonders von Vorteil, dass die Wäschestücke sich bereits an die innere Wand der Trommel angelegt haben und dadurch die Öffnungen von den Wäschestücken verschlossen werden. Ein Eindringen von Wasser durch die Öffnungen ins Innere der Trommel kann somit besser vermieden werden.
- Vorzugsweise ist die Drehzahl so gewählt, dass sie bei in der Trommel vorhandenen Wäschestücken mindestens gleich einer Anlegedrehzahl der Wäschestücke ist, also so hoch gewählt ist, dass sich die Wäschestücke an die innere Wand der Trommel anlegen können.
- Die Drehzahl der Trommel wird vorzugsweise zudem so gesteuert, dass in der Trommel befindliche Wäschestücke ohne durchzunässen lediglich benetzt werden, insbesondere dass Feuchtigkeit von der Faser aufgenommen wird. Es hat sich gezeigt, dass beim Auftreffen des einfließenden Wassers auf die drehende Trommel ein Teil des Wassers fein zerstäubt wird. Hierdurch wird die relative Luftfeuchte innerhalb des Laugenbehälters erhöht, wodurch die Befeuchtung der Wäschestücke unterstützt wird.
- Beim erfindungsgemäßen Verfahren liegt die Drehzahl der Trommel vorzugsweise im Bereich von 60 bis 120 Umdrehungen pro Minute und besonders bevorzugt im Bereich von 70 bis 100 Umdrehungen pro Minute.
- Bevorzugt wird gemäß dem Verfahren eine Wassermenge eingelassen, die geringer als ein unterhalb der Trommel im Laugenbehälter zur Verfügung stehendes Volumen ist, so dass die Trommel, insbesondere eine von der Trommel umfasste Schöpfeinrichtung, nicht in die Wassermenge eintaucht. Hierdurch wird verhindert, dass die drehende Trommel durch das Wasser auf eine Drehzahl, bei der die Zentrifugalbeschleunigung an der inneren Wand der Trommel kleiner 1 g beträgt, abgebremst wird und dass ein Teil der Wassermenge über die Öffnungen der Trommel oder über die Schöpfeinrichtungen dennoch ins Trommelinnere gelangen kann.
- Erfindungsgemäß ist es überdies bevorzugt, dass Wasser mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 12 l/min, vorzugsweise 8 bis 10 l/min eingelassen wird.
- In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird Wasser eingelassen, so dass Siphons in den Zulaufschläuchen zwischen einer Waschmittelschublade und dem Laugenbehälter mit Wasser gefüllt werden. Dies ist besonders vorteilhaft bei einer Wäschebehandlungsmaschine in Form eines Waschvolltrockners, welcher Wäsche sowohl waschen als auch trocknen kann. Hier können die in diesen Siphons enthaltenen Wasservorlagen in der Trocknungsphase den Austritt von Dampf über eine Waschmittelschublade verhindern.
- Bevorzugt wird beim erfindungsgemäßen Verfahren Wasser eingelassen, bis eine im Laugenbehälter vorhandene Heizung mit Wasser bedeckt ist. Vorteilhafterweise wird bei mit Wasser bedeckter Heizung das Wasser zur Erzeugung von Dampf erhitzt, der anschließend in die Trommel geführt wird. Auf diese Weise können aus Wäschestücken lästige Gerüche und/oder Keime entfernt werden. Schließlich können über solches Dämpfen in den Wäschestücken fixierte Falten gelöst und/oder ein anschließendes Bügeln erleichtert werden.
- Diese Verfahrensschritte sind insbesondere auch für Wäschestücke geeignet, die nicht oder nur schlecht waschbar sind wie z. B. Wäschestücke aus Seide oder Wolle.
- Es wird angenommen, dass der Erfolg der Erfindung damit zusammenhängt, dass das beim Wassereinlass gegen den Trommelmantel laufende Wasser aufgrund der hohen Drehzahl der Trommel sofort wieder abgeschleudert wird. Daher gelangt nur eine geringe Wassermenge durch Löcher im Trommelmantel mit den Wäschestücken in Kontakt, so dass ein Durchnässen nicht stattfindet. Da die kleinen Wassermengen aufgrund der Kapillarkräfte in den Wäschestücken verteilt werden, werden die Wäschestücke auch an Bereichen des Wasserkontakts lokal nicht durchnässt.
- Hinsichtlich einer optimalen Vorbereitung der Wäschestücke auf das Bügeln wird das erfindungsgemäße Verfahren vorzugsweise solange durchgeführt, bis ein in der Trommel befindlicher Leitfähigkeitssensor eine vorgegebene Leitfähigkeit der Wäschestücke anzeigt. Ein Leitfähigkeitssensor umfasst im Allgemeinen zwei in der Trommel angeordnete Elektroden, welche über die zwischen ihnen gemessene Leitfähigkeit eine Aussage über die Anwesenheit von mit Wasser benetzten Wäschestücken ermöglichen.
- Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird im Allgemeinen Wasser aus einer zentralen Wasserversorgung verwendet, dessen Temperatur im Bereich von 15 bis 25°C liegt. Vorzugsweise kann jedoch die Temperatur des eingelassenen Wassers im Bereich von 30 bis 60°C liegen. Hierdurch können in der Trommel befindliche Wäschestücke noch besser auf ein anschließendes Bügeln vorbereitet werden.
- Erfindungsgemäß ist es zudem bevorzugt, wenn das Wasserzulaufsystem ein Ventil mit einer minimalen Ansteuerzeit im Bereich von 0,5 bis 2 Sekunden aufweist. Dabei ist von Vorteil, dass beim erfindungsgemäßen Verfahren auch die für Waschmaschinen üblichen und preiswerten Standardventile zur Steuerung von Wassereinlassvorgängen einsetzbar sind. Ein solches Ventil wird vorzugsweise mit seiner kürzest möglichen Ansteuerzeit betrieben. Somit können Mehrkosten für zusätzliche Mengenregler, die die Durchflussgeschwindigkeit von 6 bis 12 l/min solcher Standardventile reduzieren können, oder gar der Einsatz von teuren Spezialventilen vermieden werden.
- Gegenstand der Erfindung ist außerdem eine Wäschebehandlungsmaschine mit einer in einem Laugenbehälter drehbar gelagerten Trommel zur Aufnahme von Wäschestücken, einem Wasserzulaufsystem und einem Antriebsmotor für die Trommel, wobei die Wäschebehandlungsmaschine Mittel zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst. Diese Mittel sind beispielsweise ein geeigneter Einfüllschlauch und/oder ein geeignetes Ventil sowie eine angepasste Steuereinrichtung (Programmsteuerung).
- Im Allgemeinen verfügt die erfindungsgemäße Wäschebehandlungsmaschine über eine im Laugenbehälter angeordnete Heizung. Vorzugsweise ist in der Trommel ein Leitfähigkeitsdetektor enthalten, welcher über einen vorgegebenen Wert der Leitfähigkeit, die ein Maß für die Feuchtigkeit der Wäschestücke ist, erkennen kann, ob die in der Trommel befindlichen Wäschestücke optimal auf ein anschließendes Bügeln vorbereitet sind. Der vorgegebene Wert für die Leitfähigkeit ist vorzugsweise in einer Programmsteuerung der Wäschebehandlungsmaschine gespeichert.
- Die Erfindung hat den Vorteil, dass das Befüllen einer Wäschebehandlungsmaschine mit Wasser, insbesondere das Befüllen eines Laugenbehälters der Wäschebehandlungsmaschine, stattfinden kann, ohne dass Wasser in flüssiger Form in die Trommel gelangt. Dies ermöglicht zahlreiche Anwendungen, bei denen die Anwesenheit von Wasser in flüssiger Form in der Trommel einer Waschmaschine nicht erwünscht ist. Beispielsweise kann durch Dampf in der Trommel eine Beseitigung von unangenehmen Gerüchen, Keimen und/oder Falten in Wäschestücken vorgenommen werden. Die Anwesenheit von Wasser in flüssiger Form wäre dabei störend.
- Die Erfindung hat zahlreiche Vorteile. Ein Nässen der Wäschestücke innerhalb der Trommel beim Wassereinlass kann verhindert werden. Außerdem sind keine zusätzlichen Bauteile oder Änderungen an üblichen Bauteilen erforderlich. Schließlich kann der Wasserzulauf schnell mit einer für Waschmaschinen üblichen Zulaufgeschwindigkeit von 8 bis 10 Liter/min erfolgen.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden anhand der
1 näher erläutert. -
1 ist eine schematische Darstellung der vorliegend relevanten Teile einer Wäschebehandlungsmaschine, vorliegend einer Waschmaschine, in der ein nachfolgend zu beschreibendes Verfahren durchgeführt werden kann. Andere Ausführungsformen sind denkbar. - Die Waschmaschine der in
1 gezeigten Ausführungsform weist einen Laugenbehälter1 auf, in dem eine Trommel2 drehbar gelagert ist und durch einen Antriebsmotor14 betrieben werden kann. Gemäß neueren Erkenntnissen für die Ergonomie beim Umgang mit solchen Waschmaschinen ist die Drehachse3 der Trommel2 aus der Horizontalen um einen kleinen Winkel (z. B. 13°) nach vorne oben gerichtet, so dass man einen leichteren Zugang und Einblick in das Innere der Trommel2 hat. Durch diese Anordnung ist im Zusammenwirken mit besonders geformten Wäschemitnehmern4 und Schöpfeinrichtungen5 für die Waschlauge6 an der inneren Wand17 der Trommel außerdem eine Intensivierung der Durchflutung der Wäsche7 mit Waschlauge möglich. - Die Waschmaschine weist zudem ein Wasserzulaufsystem
9 ,10 auf, das eine Wasseranschlussarmatur für das Hauswassernetz8 , ein elektrisch steuerbares Ventil9 und eine Zuleitung10 zum Laugenbehälter1 umfasst, die über eine Waschmittelschublade11 geführt ist, aus der das Zulaufwasser Waschmittelportionen in den Laugenbehälter1 transportieren kann. Ein Zulaufschlauch19 bewirkt im Zusammenwirken mit dem Hauswassernetz8 das Einlassen von Wasser auf die äußere Wand16 der Trommel2 . In einer alternativen Ausführung ist die Zuleitung10 derart am Mantel des Laugenbehälters1 , vorzugsweise im oberen Mantelbereich, angeordnet, so dass das Zulaufwasser direkt auf die äußere Wand16 der Trommel2 fließen kann. In einer solchen Ausführung bildet die Zuleitung10 zugleich auch den Zulaufschlauch19 aus. - Bei einer schnellen Drehung der Trommel
2 befinden sich die Wäschestücke an einer inneren Wand17 der Trommel. Außerdem befindet sich im Laugenbehälter1 eine Heizeinrichtung13 . Das Ventil9 wie auch die Heizeinrichtung13 können durch eine Steuereinrichtung („Programmsteuerung")12 in Abhängigkeit von einem Programmablaufplan gesteuert werden, der an ein Zeitprogramm und/oder an das Erreichen von gewissen Messwerten von Parametern wie Laugenniveau, Laugentemperatur, Drehzahl der Trommel2 usw. innerhalb der Waschmaschine gebunden sein kann. -
15 bedeutet einen Sensor für die Messung des hydrostatischen Druckes p im Laugenbehälter1 . Der Drucksensor15 ist zur Steuerung des Wasserstandes bzw. der Wassermenge mit der Steuereinrichtung12 verbunden. Das Signal des Drucksensors15 wird von der Steuereinrichtung12 ausgewertet. Hierzu verfügt die Steuereinrichtung12 über eine Vergleichseinrichtung, mit der das Signal mit einem in der Steuereinrichtung12 gespeicherten Referenzwert verglichen wird, der einer Wassermenge entspricht, die geringer als ein unterhalb der Trommel2 im Laugenbehälter1 zur Verfügung stehendes Volumen ist, so dass die Trommel2 nicht in die Wassermenge eintaucht. Wenn der Referenzwert erreicht ist, bewirkt die Steuereinrichtung12 ein Beenden des Wassereinlasses. Somit erfolgt das Beenden des Wassereinlasses, bevor die Trommel2 in die eingelassene Wassermenge eintaucht. - Innerhalb der Trommel
2 sind an den Wäschemitnehmern4 Elektroden18 angeordnet, die als ein Leitfähigkeitssensor zusammenwirken. In alternativen Ausführungen können die Elektroden auch an anderen in den Behandlungsraum ragenden Bauteilen, beispielsweise an der Innenseite einer Beschickungstür, angeordnet werden oder die Trommel2 kann selbst eine Elektrode bilden, die mit den Elektroden18 der Wäschemitnehmer4 als Leitfähigkeitssensor zusammenwirken bzw. zusammenwirkt. - Ein besonderes Verfahren zum Einlassen von Wasser in den Laugenbehälter
1 sieht vor, dass beim Einlassen von Wasser durch Beaufschlagen einer äußeren Wand16 der Trommel2 mit Wasser die Trommel2 mit einer Drehzahl gedreht wird, die mindestens so hoch ist, dass eine Zentrifugalbeschleunigung an der inneren Wand17 der Trommel2 mindestens 1 g beträgt, wodurch eine Durchnässung von in der Trommel befindlichen Wäschestücken verhindert wird. Diese Drehzahl entspricht etwa der üblichen und fachlich geläufigen Anlegedrehzahl der Trommel2 . Die Drehzahl wird von einer von der Waschmaschine umfassten Drehzahlregeleinrichtung eingestellt, die als separates mit der Steuereinheit12 verbundenes Bauteil oder als Bestandteil der Steuereinrichtung12 ausgebildet sein kann. Die Steuereinrichtung12 ist weiter derartig eingerichtet, dass sie den Wassereinlass erst dann bewirkt, wenn die Trommel2 eine Drehzahl erreicht hat, bei der die Zentrifugalbeschleunigung an der inneren Wand17 der Trommel2 mindestens 1 g beträgt. Hierzu verfügt die Steuereinrichtung12 über Mittel zur Generierung eines Signals, das das Erreichen dieser Drehzahl anzeigt. - Das Einlassen von Wasser erfolgt dadurch, dass auf die äußere Wand
16 der mit Öffnungen versehenen Trommel2 ein Strom mit Wasser aus dem Wasserzulaufsystem8 ,10 fließt. Hierzu ist der Einfüllschlauch10 gegen die äußere Wand16 der Trommel2 gerichtet. Aufgrund der hohen Drehzahl kann das Wasser nicht in das Innere der Trommel2 dringen, sondern wird aufgrund der Fliehkraft von der Außenwand16 abgeschleudert. Sind jedoch in der Trommel2 Wäschestücke vorhanden, können die an der inneren Wand17 der Trommel2 anliegenden Wäschestücke mit Feuchtigkeit (Wasser) benetzt werden. Die von den Wäschestücken an der inneren Wand17 aufgenommene Feuchtigkeit wird aufgrund von Kapillarkräften von den Wäschestücken aufgesaugt, so dass auch der weiter innen in der Trommel2 liegende Teil der Wäschestücke mit Feuchtigkeit benetzt werden kann. - Es wird Wasser eingelassen, bis die im Laugenbehälter
1 vorhandene Heizung13 mit Wasser bedeckt ist. Bei mit Wasser bedeckter Heizung13 wird das Wasser zur Erzeugung von Dampf erhitzt, der anschließend in die Trommel2 geführt wird. Auf diese Weise können aus Wäschestücken lästige Gerüche und/oder Keime entfernt werden. Schließlich können über solches Dämpfen in den Wäschestücken fixierte Falten gelöst und/oder ein anschließendes Bügeln erleichtert werden. Diese Verfahrensschritte sind insbesondere auch für Wäschestücke geeignet, die nicht oder nur schlecht waschbar sind wie z. B. Wäschestücke aus Seide oder Wolle. - Zu weiteren Einzelheiten des Verfahrens wird auf die weiter oben stehenden Erläuterungen Bezug genommen; die Steuereinrichtung
12 der Waschmaschine ist eingerichtet, dieses Verfahren gemäß Vorgabe durch einen Benutzer auszuführen. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005056354 A1 [0003]
- - EP 1275767 A1 [0003]
- - DE 10051656 A1 [0003]
- - DE 10064594 A1 [0003]
Claims (16)
- Verfahren zum Einlassen von Wasser in eine Wäschebehandlungsmaschine mit einer in einem Laugenbehälter (
1 ) drehbar gelagerten Trommel (2 ) zur Aufnahme von Wäschestücken, einem Wasserzulaufsystem (8 ,9 ,10 ) und einem Antriebsmotor (14 ) für die Trommel (2 ), dadurch gekennzeichnet, dass zur Verhinderung einer Durchnässung von in der Trommel (2 ) befindlichen Wäschestücken beim Einlassen von Wasser durch Beaufschlagen einer äußeren Wand (16 ) der Trommel (2 ) mit Wasser die Trommel (2 ) mit einer Drehzahl gedreht wird, die mindestens so hoch ist, dass eine Zentrifugalbeschleunigung an einer inneren Wand (17 ) der Trommel (2 ) mindestens 1 g beträgt. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasser erst eingelassen wird, wenn die Trommel (
2 ) mit einer Drehzahl dreht, bei der eine Zentrifugalbeschleunigung an der inneren Wand (17 ) der Trommel (2 ) von mindestens 1 g erreicht ist. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wassermenge eingelassen wird, die geringer als ein unterhalb der Trommel (
2 ) im Laugenbehälter (1 ) zur Verfügung stehendes Volumen ist, so dass die Trommel (2 ) nicht in die Wassermenge eintaucht. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass Wasser mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 12 l/min, vorzugsweise 8 bis 10 l/min eingelassen wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Siphons in Zulaufschläuchen zwischen einer Waschmittelschublade (
11 ) und dem Laugenbehälter (1 ) mit Wasser gefüllt werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Wasser eingelassen wird, bis eine im Laugenbehälter (
1 ) vorhandene Heizung (13 ) mit Wasser bedeckt ist. - Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei mit Wasser bedeckter Heizung (
13 ) das Wasser zur Erzeugung von Dampf erhitzt wird, welcher anschließend in die Trommel (2 ) geführt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl so gesteuert wird, dass in der Trommel (
2 ) befindliche Wäschestücke ohne durchzunässen lediglich benetzt werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl der Trommel (
2 ) im Bereich von 60 bis 120 Umdrehungen pro Minute liegt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren solange durchgeführt wird, bis ein in der Trommel (
2 ) befindlicher Leitfähigkeitssensor (18 ) eine vorgegebene Leitfähigkeit anzeigt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur des eingelassenen Wassers im Bereich von 30 bis 60°C liegt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasserzulaufsystem (
8 ,9 ,10 ) ein Ventil (9 ) mit einer minimalen Ansteuerzeit im Bereich von 0,5 bis 2 Sekunden aufweist. - Wäschebehandlungsmaschine mit einer in einem Laugenbehälter (
1 ) drehbar gelagerten Trommel (2 ) zur Aufnahme von Wäschestücken, einem Wasserzulaufsystem (8 ,9 ,10 ) und einem Antriebsmotor (14 ) für die Trommel (2 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Wäschebehandlungsmaschine Mittel (10 ,12 ,19 ) zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 12 umfasst. - Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung (
12 ) umfasst ist, welche einen Wassereinlass bewirkt, wenn die Trommel (2 ) eine Drehzahl erreicht hat, bei der die Zentrifugalbeschleunigung an einer inneren Wand (17 ) der Trommel (2 ) mindestens 1 g beträgt. - Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zuleitung (
10 ,19 ) zum Führen von Wasser umfasst ist, und dass die Zuleitung (10 ,19 ) derartig ausgebildet und am Laugenbehälter (1 ) angeordnet ist, so dass beim Einlassen von Wasser ein Strom mit Wasser aus der Zuleitung (10 ,19 ) auf die äußere Wand (16 ) der mit Öffnungen versehenen Trommel (2 ) fließt. - Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (
12 ) derartig eingerichtet ist, um ein Beenden des Wassereinlasses zu bewirken, bevor die Trommel (2 ) in die eingelassene Wassermenge eintaucht.
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