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DE102007041876A1 - Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung - Google Patents

Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung Download PDF

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DE102007041876A1
DE102007041876A1 DE200710041876 DE102007041876A DE102007041876A1 DE 102007041876 A1 DE102007041876 A1 DE 102007041876A1 DE 200710041876 DE200710041876 DE 200710041876 DE 102007041876 A DE102007041876 A DE 102007041876A DE 102007041876 A1 DE102007041876 A1 DE 102007041876A1
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DE
Germany
Prior art keywords
touch
sensor element
display
display device
sensitive
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200710041876
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English (en)
Inventor
Jan Geissler
Johannes FÄRBER
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vodafone GmbH
Original Assignee
Vodafone Holding GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Vodafone Holding GmbH filed Critical Vodafone Holding GmbH
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Publication of DE102007041876A1 publication Critical patent/DE102007041876A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F3/00Input arrangements for transferring data to be processed into a form capable of being handled by the computer; Output arrangements for transferring data from processing unit to output unit, e.g. interface arrangements
    • G06F3/01Input arrangements or combined input and output arrangements for interaction between user and computer
    • G06F3/03Arrangements for converting the position or the displacement of a member into a coded form
    • G06F3/041Digitisers, e.g. for touch screens or touch pads, characterised by the transducing means
    • G06F3/043Digitisers, e.g. for touch screens or touch pads, characterised by the transducing means using propagating acoustic waves

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine berührungssensitive Anzeigeeinrichtung (10), mit einer Bildschirmeinrichtung (11) zur Darstellung von Inhalten und mit einer berührungssensitiven Einrichtung, aufweisend wenigstens ein Sensorelement (17), wobei die berührungssensitive Einrichtung in Blickrichtung auf die Bildschirmeinrichtung (11) auf der Rückseite der Bildschirmeinrichtung (11) vorgesehen ist, und wobei das wenigstens eines Sensorelement (17) durch Berühren der Bildschirmeinrichtung (11) betätigt wird oder betätigbar ist. Um bei möglichst geringer Druckausübung auf die Bildschirmeinrichtung (11) eine dennoch gute Bedienbarkeit der Sensorelemente (17) der berührungssensitiven Einrichtung gewährleisten zu können, ist vorgesehen, dass wenigstens ein Sensorelement (17) als Bewegungssensorelement und/oder als Akustiksensorelement ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine berührungssensitive Anzeigeeinrichtung gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Berührungssensitive Anzeigeeinrichtungen, die auch unter der Bezeichnung „Touch-Screen" bekannt sind, sind bereits auf vielfältigste Weise bekannt. Hierbei wird eine berührungsempfindliche Schicht auf der Sichtseite der Anzeigeeinrichtung (des Displays) aufgetragen. Bei Berührung mit einem Finger wird ein Berührungssensor ausgelöst, so dass die Koordinate der Berührung ermittelt werden kann.
  • Vorbekannte Lösungen beschreiben beispielsweise eine Touch-Screen-Technologie, bei der eine berührungssensitive Einrichtung der eigentlichen Bildschirmeinrichtung, etwa einer Displaytechnologie wie beispielsweise rückbeleuchteten TFT-Displays (Thin Film Transistor), selbstleuchtenden OLED-Displays (Organic Light Emitting Diode) oder dergleichen, vorgelagert ist.
  • Vorbekannte Beispiele hierzu sind etwa die so genannte „Resistive Technologie". Hierbei kommen zwei Schichten eines leitenden Materials vor der Bildschirmeinrichtung zum Einsatz. Die beiden Schichten sind über Abstandshalter voneinander getrennt. Bei Berührung werden die leitenden Schichten an der entsprechenden Stelle zusammengedrückt, wodurch eine elektrische Verbindung hergestellt wird.
  • Bei der „Kapazitiven Technologie" wird eine transparente Transistormatrix vor der Bildschirmeinrichtung (dem Display) eingesetzt.
  • Die Technologie der „Projected Capacitance" zeichnet sich dadurch aus, dass dünne Leiterbahnen vor der Bildschirmeinrichtung vorgesehen sind. Es wird die Veränderung im elektrostatischen Feld erkannt. Nachteilig hierbei sind neben den vorgenannten Nachteilen auch eine optische Beeinträchtigung der „Drähte" sowie eine elektrostatische Einwirkung umliegender Komponenten.
  • Bei der „Frustrated Total Internal Reflectance" wird Infrarotlicht in die Schutzschicht des Displays eingespeist und unterhalb des Screens erkannt. Nachteilig hierbei ist neben den vorgenannten Nachteilen auch, dass eine Fixierung des Displays auf einem hartem Substrat, beispielsweise Glas, erforderlich ist.
  • In der jüngeren Vergangenheit wurden auch verschiedene Lösungen im Bereich nicht selbstleuchtender Displays bekannt. Dazu gehört beispielsweise das so genannte elektronische Papier. Elektronisches Papier, kurz E-Papier (englisch e-paper), ist eine meist auf elektrophoretischer Technologie basierende papierähnliche digitale Displaytechnologie. Das E-Papier besteht aus einer auf einem hellen, oftmals weißen, Untergrund angebrachten elektrisch leitenden Folie, die kleine Zellen enthält. Farbpigmentpartikel in diesen Zellen reagieren auf elektrische Spannung. Durch Anbringen einer Spannung kann die Darstellung auf dem E-Papier Zelle für Zelle farblich verändert werden, wodurch ein digitales Gesamtbild aller Zellen entsteht. Gegenüber herkömmlichen Displays vereint E-Papier die Vorteile von elektronischen Displays und Papier, da ohne Hintergrundbeleuchtung ein fast papiergleich hohes Kontrastverhältnis erreichbar ist. Weiterhin kann das Display blickwinkelunabhängig betrachtet werden und zudem auf einem sehr dünnen, biegsamen Substrat aufgebracht werden.
  • Eine Eigenschaft von nicht selbst Licht emittierenden Displays ist im Gegensatz zu herkömmlichen selbstleuchtenden, meist auf festem Untergrund aufgebrachten Displaytechnologien wie TFT oder OLED, dass solche Displays ohne zusätzliche Hintergrundbeleuchtung auf die maximale Reflektion des einfallenden Lichts angewiesen sind, um eine maximale Lesbarkeit zu erreichen. Dies trifft auf E-Papier- Displays wie auch auf manch andere, auf einem reflektivem Hintergrund aufgebrachte herkömmliche Displaytechnologie zu. Für publizistische Anwendungen ist die bestmögliche Lichtreflektion, und damit das höchste Kontrastverhältnis, aber von oberster Priorität, um bestmögliche Lesbarkeit der dargestellten „Print"-Inhalte zu erreichen.
  • Nachteilig bei den vorbekannten Technologien ist jedoch, dass eine solche, vor dem eigentlichen Display angebrachte – beispielsweise kapazitive oder resistive – Berührungsschicht, einen nicht geringen Teil der reflektierten Lichtmenge absorbiert. Dies ist so lange hinnehmbar, solange die Bildschirmeinrichtung über eine ausreichend starke Hintergrundbeleuchtung verfügt. Da Displays, die selbst kein Licht emittieren, nicht durch eine hinter dem Display liegende Beleuchtung (Hintergrundbeleuchtung) erhellt werden, würde eine auf der Sichtseite des Displays angebrachte berührungssensitive Einrichtung (Berührungstechnologie) die Kontrastvorteile, beispielsweise von E-Papier-Displays, aufheben. Die Nachteile beinhalten in der Regel einen erheblichen Lichtverlust oder die erforderliche Fixierung auf einem festen Substrat.
  • Es sind daher bereits Lösungen bekannt geworden, bei denen die berührungssensitive Einrichtung auf der Rückseite, statt wie bisher auf der Sichtseite des lichtundurchlässigen Displays, angebracht wird, wodurch der Nachteil der Lichtabsorption umgangen werden kann. Die Position der Berührung wird hierbei auf der Rückseite des Displays aufgenommen.
  • Derartige Technologien erfordern beispielsweise eine mediennutzungsuntaugliche Verwendung eines Magnetstifts oder aber einen hohen Berührungsdruck auf die Displaytechnologie.
  • Bei „Magnetischen Technologien" werden durch einen magnetischen Stift ausgelöste induktive Ströme durch auf der Rückseite der Bildschirmeinrichtung oder der Anzeigeeinrichtung angebrachte Drähte erkannt. Nachteilig hierbei ist, dass keine Fingerbedienung möglich ist, sondern dass ein magnetischer Stift eingesetzt werden muss.
  • Eine „Resistive Technologie" ist beispielsweise in der WO 2007/012899 A1 beschrieben, von welcher die vorliegende Erfindung ausgeht. Diese sieht zwei Schichten eines leitenden Materials vor, die von Abstandshaltern getrennt sind und die bei Berührung in der weiter oben beschriebenen Weise eine elektrische Verbindung herstellen. Diese zwei Schichten stellen dabei die berührungssensitive Einrichtung dar, wobei die Schichten ein entsprechendes Sensorelement bilden. Die in dieser Druckschrift offenbarte Lösung weist eine berührungssensitive Anzeigeeinrichtung auf, die zunächst über eine Bildschirmeinrichtung zur Darstellung von Inhalten verfügt. In Blickrichtung auf die Bildschirmeinrichtung ist auf deren Rückseite (hierbei handelt es sich um diejenige Seite der Bildschirmeinrichtung, die der eigentlichen Sichtseite gegenüberliegt) die berührungssensitive Einrichtung vorgesehen, bei der bekannten Lösung hinter einer Elektronikeinrichtung, einer so genannten „Backplane-Elektronik".
  • Nachteilig bei dieser bekannten Lösung ist, dass bei Anbringung der resistiven Technologie auf der Rückseite der Bildschirmeinrichtung oder der Anzeigeeinrichtung ein hoher Druck auf Bildschirmeinrichtung und Backplaneelektronik ausgeübt werden muss, damit die resistiven Funktionen ausgelöst werden können. Dies kann die Displaytechnologie beschädigen.
  • Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine berührungssensitive Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Art, derart weiterzubilden, dass die beschriebenen Nachteile vermieden werden können. Insbesondere soll eine berührungssensitive Anzeigeeinrichtung bereitgestellt werden, bei der bei möglichst geringer Druckausübung auf die Bildschirmeinrichtung eine dennoch gute Bedienbarkeit der berührungssensitiven Einrichtung gewährleistet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die berührungssensitive Anzeigeeinrichtung mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Patentanspruch 1. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie den Zeichnungen.
  • Erfindungsgemäß wird eine berührungssensitive Anzeigeeinrichtung bereitgestellt, mit einer Bildschirmeinrichtung zur Darstellung von Inhalten und mit einer berührungssensitiven Einrichtung, aufweisend wenigstens ein Sensorelement, wobei die berührungssensitive Einrichtung in Blickrichtung auf die Bildschirmeinrichtung auf der Rückseite der Bildschirmeinrichtung vorgesehen ist, und wobei das wenigstens eine Sensorelement durch Berühren der Bildschirmeinrichtung betätigt wird oder betätigbar ist. Die berührungssensitive Anzeigeeinrichtung ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Sensorelement als Bewegungssensorelement und/oder als Akustiksensorelement ausgebildet ist.
  • Die erfindungsgemäße berührungssensitive Anzeigeeinrichtung stellt eine Touch-Screen-Technologie bereit, die insbesondere für nicht-lichtemittierende Bildschirmeinrichtungen (Displays), wie beispielsweise elektronisches Papier, geeignet ist, und die auf einer besonderen Ausgestaltung der Sensorelemente zur Bewegungserkennung und/oder Akustikerkennung basiert.
  • Dabei verfügt die Anzeigeeinrichtung zunächst über eine Bildschirmeinrichtung zur Darstellung von Inhalten. Natürlich ist die Erfindung nicht auf bestimmte Typen von Bildschirmeinrichtungen beschränkt. Geeignete Bildschirmeinrichtungen können beispielsweise flexibel oder nicht flexibel ausgebildet sein. Vorteilhaft kann die Bildschirmeinrichtung als nicht selbstleuchtende Bildschirmeinrichtung ausgebildet sein. In einem solchen Fall kann die Bildschirmeinrichtung besonders bevorzugt als so genanntes elektronisches Papier ausgebildet sein. Bei elektronischem Papier handelt es sich um eine an sich bereits bekannte Displaytechnologie, die beispielsweise aus einer auf einem hellen, oftmals weißen, Untergrund angebrachten elektrisch leitenden Folie bestehen kann, wobei die Folie kleine Zellen enthält.
  • Farbpigmentpartikel in diesen Zellen reagieren auf elektrische Spannung. Durch Anbringen einer Spannung kann die Darstellung auf dem elektronischen Papier Zelle für Zelle farblich verändert werden, wodurch ein digitales Gesamtbild aller Zellen entsteht.
  • Weiterhin verfügt die berührungssensitive Anzeigeeinrichtung über eine berührungssensitive Einrichtung, die wenigstens ein Sensorelement aufweist. Dabei kann die berührungssensitive Einrichtung in einer Weise ausgestaltet sein, dass das/die Sensorelement(e) auf einem Substrat, vorteilhaft auf einem dünnen, biegsamen Substrat, angeordnet oder ausgebildet sind. Natürlich kann auch vorgesehen sein, dass das/die Sensorelement(e) für sich genommen die berührungssensitive Einrichtung darstellen, und dass das/die Sensorelement(e) auf einer weiteren Einrichtung angeordnet oder ausgebildet ist/sind. Denkbar wäre beispielsweise, dass das/die Sensorelement(e) auf der Rückseite der Bildschirmeinrichtung ausgebildet oder angeordnet ist/sind, oder dass das/die Sensorelement(e) auf der Rückseite einer Elektronikeinrichtung, beispielsweise einer so genannten Backplane-Elektronik, angeordnet oder ausgebildet ist/sind, oder dass das/die Sensorelement(e) auf der Rückseite der Anzeigeeinrichtung angeordnet oder ausgebildet ist/sind. Die Erfindung ist diesbezüglich nicht auf bestimmte Ausgestaltungsformen beschränkt. Wichtig ist lediglich, dass die berührungssensitive Einrichtung in Blickrichtung auf die Bildschirmeinrichtung hinter dieser, und damit auf der der Sichtseite der Bildschirmeinrichtung abgewandten Seite der Bildschirmeinrichtung, vorgesehen ist.
  • Die berührungssensitive Einrichtung ist in Blickrichtung auf die Bildschirmeinrichtung auf deren Rückseite (hierbei handelt es sich um die der Sichtseite der Bildschirmeinrichtung gegenüberliegende Seite) vorgesehen. „Vorgesehen" kann dabei folglich bedeuten, dass die berührungssensitive Einrichtung direkt auf der Rückseite der Bildschirmeinrichtung angeordnet oder ausgebildet ist. „Vorgesehen" kann aber auch bedeuten, dass die berührungssensitive Einrichtung über eine Zwischeneinrichtung an der Bildschirmeinrichtung angeordnet ist. Bei der Zwischeneinrichtung kann es sich beispielsweise um eine Elektronikeinrichtung, etwa eine so genannte Backplane-Elektronik handeln, über welche zumindest einzelne Komponenten der berührungssensitiven Anzeigeeinrichtung angesteuert und betrieben werden.
  • Vorteilhaft kann/können die Bildschirmeinrichtung und/oder die berührungssensitive Einrichtung und/oder gegebenenfalls eine Zwischeneinrichtung schichtartig ausgebildet sein. Besonders bevorzugt können diese Schichten flexibel ausgebildet sein, wobei entweder die Einrichtungen an sich bereits flexibel ausgebildet sind, oder aber auf einem flexiblen Substrat angeordnet sind.
  • Die berührungssensitive Einrichtung funktioniert derart, dass das auf/in dieser befindliche wenigstens eine Sensorelement durch Berühren der Bildschirmeinrichtung (insbesondere auf deren Sichtseite) betätigt wird beziehungsweise betätigt werden kann.
  • Vorteilhaft ist vorgesehen, dass die berührungssensitive Anzeigeeinrichtung als Ganzes flexibel ausgebildet ist. In einem solchen Fall kann die Anzeigeeinrichtung gebogen werden, so dass sie dem Nutzer das Gefühl vermitteln kann, eine flexibles Medium, wie beispielsweise ein Stück Papier oder dergleichen, in der Hand zu halten.
  • Vorteilhaft ist die Anzeigeeinrichtung, beziehungsweise die Bildschirmeinrichtung, auch in solch einer Weise flexibel, dass sie auf ihrer Sichtweise eingedrückt werden kann und dass der Druck durch die Bildschirmeinrichtung weitergeleitet werden kann. Sobald der Druck, der Beispielsweise über einen Finger ausgeübt wird, aufhört, kehrt die Kontur der Bildschirmeinrichtung, beziehungsweise die Kontur der Sichtoberfläche, in ihre – vorteilhaft flächige – Ausgangskontur zurück.
  • Erfindungsgemäß ist nunmehr vorgesehen, dass wenigstens ein Sensorelement in besonderer Weise ausgebildet ist.
  • Hierzu ist wenigstens ein Sensorelement als Bewegungssensorelement und/oder als Akustiksensorelement ausgebildet.
  • Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn die berührungssensitive Einrichtung ein einziges Sensorelement aufweist, welches dann in der vorgenannten Weise ausgebildet ist. Vorteilhaft ist jedoch vorgesehen, dass die berührungssensitive Einrichtung zwei oder mehr Sensorelemente, besonders bevorzugt eine größere Anzahl, das heißt vier oder mehr Sensorelemente, aufweist. In diesem Fall kann dann vorgesehen sein, dass alle Sensorelemente entweder als Bewegungssensorelemente, oder als Akustiksensorelemente ausgebildet sind. Natürlich sind auch Kombinationen denkbar, bei denen die berührungssensitive Einrichtung wenigstens ein Bewegungssensorelement und wenigstens ein Akustiksensorelement aufweist. Die Erfindung ist nicht auf eine bestimmte Anzahl oder Ausgestaltung der Sensorelemente beschränkt. Einige vorteilhafte, jedoch nicht ausschließliche Beispiele werden im weiteren Verlauf der Beschreibung näher erläutert.
  • Ein grundsätzliches Problem bei berührungssensitiven Anzeigeeinrichtungen, bei denen die berührungssensitive Einrichtung in Blickrichtung vor der Bildschirmeinrichtung vorgesehen war, bestand darin, dass eine solche vor dem eigentlichen Display angebrachte Berührungsschicht einen Teil der reflektierten Lichtmenge absorbiert. Da Displays, die selbst kein Licht emittieren, nicht durch eine hinter dem Display liegende Beleuchtung erhellt werden, würde eine auf der Sichtseite des Displays angebrachte Berührungstechnologie die Kontrastvorteile, beispielsweise von E-Papier-Displays, aufheben. Die erfindungsgemäße berührungssensitive Anzeigeeinrichtung löst dieses Problem, indem die Berührungstechnologie auf der Rückseite statt auf der Sichtseite des lichtundurchlässigen Displays angebracht ist, wodurch der Nachteil der Lichtabsorption umgangen werden kann. Die Position der Berührung wird hierbei auf der Rückseite des Displays aufgenommen.
  • Der Kern der erfindungsgemäßen Lösung besteht in der Verwendung von einem oder mehreren besonders ausgestalteten Sensorelementen auf der Rückseite der Bildschirmeinrichtung, wobei die Sensorelemente die Position der Berührung auf der Vorderseite der Bildschirmeinrichtung (der Sichtseite) feststellen können. Die Sensorelemente erkennen die Berührung beziehungsweise den Tippvorgang des Fingers und erlauben die Errechnung der Koordinate. Hierdurch wird eine Navigation durch auf der Bildschirmeinrichtung (beispielsweise dem E-Papier) dargestellte Inhalte innerhalb der durch die Sensorelemente repräsentierten Auflösung ermöglicht. Zusätzlich lässt sich diese Technologie vollständig mit dem Finger bedienen und erfordert keine Kompromisse bei den Reflektionseigenschaften der Bildschirmeinrichtung.
  • Um zu verhindern, dass auf die Bildschirmeinrichtung und gegebenenfalls auf die Zwischenschicht mit der Elektronikeinrichtung ein hoher Druck ausgeübt werden muss, um das wenigstens eine Sensorelement zu betätigen, was in der WO 2007/012899 A1 beschrieben ist und zu einer Beschädigung der Anzeigeeinrichtung, zumindest aber zu einer ungenauen Funktionsweise derselben führen kann, weist die vorliegende Erfindung nunmehr besonders ausgestaltete Sensorelemente in Form von Bewegungssensoren und/oder Akustiksensoren auf.
  • Wie weiter oben schon ausgeführt wurde, kann eines der Sensorelemente vorteilhaft als Bewegungssensorelement ausgebildet sein. Bei einem Bewegungssensorelement handelt es sich generell um ein Sensorelement, welches zur Messung von Bewegungsgrößen, wie beispielsweise Weg, Geschwindigkeit oder Beschleunigung, oder zur Messung von Kraftwirkungen, wie beispielsweise Kraft, Moment, Dehnung, ausgebildet ist. Diesbezüglich ist die Erfindung nicht auf bestimmte Ausgestaltungsformen für die Bewegungssensoren beschränkt.
  • Vorteilhaft kann wenigstens ein als Bewegungssensorelement ausgebildetes Sensorelement als Beschleunigungssensorelement ausgebildet sein. Ein Beschleunigungssensor ist generell ein Sensor, der die Beschleunigung misst. Somit kann beispielsweise bestimmt werden, ob eine Geschwindigkeitszunahme oder – abnahme stattfindet. Ein Beschleunigungssensor kann auf unterschiedlichste Weise ausgebildet sein. Ein Beschleunigungssensor wird häufig auch als Accelerometer bezeichnet.
  • Vorteilhaft kann wenigstens ein als Bewegungssensorelement ausgebildetes Sensorelement als Schwingungssensorelement ausgebildet sein. Bei Einsatz von mehr als zwei Sensorelementen können natürlich auch Kombinationen aus Beschleunigungssensorelementen und Schwingungssensorelementen zum Einsatz kommen.
  • Ein Schwingungssensorelement ist grundsätzlich ein Sensor, welcher Schwingungen aufnimmt, und diese in elektrische Signale umwandelt. Dabei ist die Erfindung natürlich nicht auf bestimmte Typen von Schwingungssensorelementen beschränkt. Vorzugsweise kann wenigstens ein als Schwingungssensorelement ausgebildetes Sensorelement als Vibrationssensorelement ausgebildet sein.
  • Ein solcher Vibrationssensor nimmt die Schwingungen, das heißt die Vibrationen auf, vorteilhaft durch freischwingende Strukturen, und wandelt diese in elektrische Signale um. Beispielsweise könnte vorgesehen sein, dass der Vibrationssensor ein Gehäuse aufweist, in dem eine freischwingende Struktur angeordnet ist, und die bei auftretenden Vibrationen mit einem Kontaktelement am Gehäuse in Berührung kommt. Ist dies der Fall, wird ein elektrischer Impuls ausgelöst. Die elektrischen Impulse werden in einer Elektronik ausgewertet und in anwendungsspezifische Schaltbefehle umgesetzt.
  • Vorzugsweise kann wenigstens ein als Bewegungssensorelement ausgebildetes Sensorelement als piezoelektrisches Bewegungssensorelement ausgebildet sein. Derartige Sensorelemente basieren auf dem piezoelektrischen Effekt. Beim piezoelektrischen Effekt entsteht bei Ausübung von Druck auf einen elektrisch polarisierten Kristall eine elektrische Spannung. Der piezoelektrische Effekt basiert auf dem Phänomen, dass bei der Verformung bestimmter Materialien auf der Oberfläche elektrische Ladungen auftreten. Er beschreibt somit generell das Zusammenspiel von mechanischem Druck und elektrischer Spannung in Festkörpern.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform werden Sensorelemente in Form von Vibrationssensoren, beispielsweise auf Basis von piezoelektrischen Accelerometern, eingesetzt.
  • Wie weiter oben schon ausgeführt wurde, kann eines der Sensorelemente vorteilhaft als Akustiksensorelement ausgebildet sein. Ein Akustiksensor zeichnet sich generell dadurch aus, dass er Schallwellen erfasst, und diese in geeignete Signale, etwa elektrische Signale umsetzt. Diesbezüglich ist die Erfindung nicht auf bestimmte Ausgestaltungsformen für die Akustiksensoren beschränkt.
  • Vorteilhaft kann wenigstens ein Akustiksensorelement als elektroakustischer Wandler ausgebildet sein.
  • Die Berührung einer Anzeigeoberfläche, etwa der Sichtoberfläche der Bildschirmeinrichtung, erzeugt Schallwellen, welche über das Anzeigematerial, etwa das Material der Bildschirmeinrichtung, an den oder die elektroakustischen Wandler weitergeleitet werden. Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass zwei oder mehr solcher elektroakustischer Wandler vorgesehen sind, die beabstandet voneinander vorgesehen sind. Beispielsweise könnten die Akustiksensorelemente an den Rändern der Anzeigeeinrichtung vorgesehen sein.
  • Ein elektroakustischer Wandler erzeugt den akustischen Wellen entsprechende elektrische Signale. Die Position der Berührung auf der Anzeigeoberfläche kann beispielsweise durch Vergleich der Signale von mehreren elektroakustischen Wandlern bestimmt werden. Störgeräusche können dabei anhand geeigneter Algorithmen differenziert und herausgefiltert werden.
  • Wie weiter oben schon erläutert wurde, ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine bestimmte Anzahl von Sensorelementen, oder aber eine bestimmte Anordnung der Sensorelemente beschränkt. Nachfolgend werden diesbezüglich einige vorteilhafte, jedoch nicht ausschließliche Beispiele erläutert.
  • Beispielsweise können zwei oder mehr Sensorelemente vorgesehen sein, wobei die Sensorelemente am Rand der Bildschirmeinrichtung beziehungsweise der Anzeigeeinrichtung vorgesehen sind. Die Sensorelemente können sich dann am Rand der Rückseite der Bildschirmeinrichtung beziehungsweise der Anzeigeeinrichtung befinden, vorteilhaft in den Ecken. Wichtig bei der Anordnung der Sensorelemente ist vor allem, dass diese die Position einer Berührung auf der Vorderseite der Bildschirmeinrichtung feststellen können und daraus die Errechnung der entsprechenden Koordinate gestatten.
  • In anderer Ausgestaltung können zwei oder mehr Sensorelemente vorgesehen sein, wobei die Sensorelemente in Form einer Matrix aus Sensorelementen vorgesehen sind. Dabei ist die Erfindung nicht auf eine bestimmte Anzahl von Matrixspalten und Matrixzeilen beschränkt.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 in schematischer Darstellung eine im Stand der Technik bereits bekannte, herkömmliche berührungssensitive Anzeigeeinrichtung mit einer hintergrundbeleuchteten Bildschirmeinrichtung;
  • 2 in schematischer Darstellung eine andere, im Stand der Technik bereits bekannte, herkömmliche berührungssensitive Anzeigeeinrichtung, jedoch mit einer Bildschirmeinrichtung ohne Hintergrundbeleuchtung;
  • 3 in schematischer Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen berührungssensitiven Anzeigeeinrichtung; und
  • 4 in schematischer Darstellung ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen berührungssensitiven Anzeigeeinrichtung.
  • In 1 ist eine aus dem Stand der Technik bekannte, herkömmliche berührungssensitive Anzeigeeinrichtung 10 dargestellt, bei der zunächst eine Bildschirmeinrichtung 11 vorgesehen ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein herkömmliches aktives Display handeln, beispielsweise ein TFT-Display oder dergleichen. Der Bildschirmeinrichtung ist eine Einrichtung 13 zur Erzeugung einer Hintergrundbeleuchtung zugeordnet. In Blickrichtung 16 auf die Bildschirmeinrichtung 11, das heißt auf deren Sichtseite 18, ist eine berührungssensitive Einrichtung 12 angeordnet, beispielsweise eine berührungsempfindliche, resistive oder kapazitive Schicht. Bei Berührung mit einem Finger wird ein entsprechendes, dort vorgesehenes Berührungssensorelement ausgelöst, so dass die Koordinate der Berührung ermittelt werden kann. Die Steuerung der einzelnen Komponenten der Anzeigeeinrichtung 10 erfolgt über eine Elektronikeinrichtung 14, die im dargestellten Beispiel ebenfalls schichtförmig ausgebildet ist und als so genannte Backplane-Elektronik ausgebildet ist.
  • Ein Problem bei derartigen bekannten Anzeigeeinrichtungen 10 ist, dass eine vor der eigentlichen Bildschirmeinrichtung 11 (dem eigentlichen Display) angebrachte berührungssensitive Einrichtung 12, beispielsweise eine kapazitive oder resistive Berührungsschicht, einen Teil der austretenden Lichtmenge absorbiert. Dies ist so lange problemlos, solange die Bildschirmeinrichtung 11 über eine ausreichend starke Hintergrundbeleuchtung 13 verfügt.
  • Nun sind in der Vergangenheit auch berührungssensitive Anzeigeeinrichtungen 10 bekannt geworden, die selbst kein Licht emittieren und nicht durch eine hinter der Bildschirmeinrichtung 11 liegende Hintergrundbeleuchtung 13 erhellt werden. Eine derartige, aus dem Stand der Technik bekannte Lösung ist in 2 dargestellt.
  • In 2 ist eine in Form einer Schicht aus elektronischem Papier ausgebildete Bildschirmeinrichtung 11 dargestellt, die auf einem dünnen, sehr biegsamen Substrat in Form einer reflektiven Schicht 15 aufgebracht ist. Da derartige Bildschirmeinrichtungen 11, die selbst kein Licht emittieren, nicht durch eine hinter der Bildschirmeinrichtung 11 liegende Beleuchtung erhellt werden, würde eine in Blickrichtung 16 auf der Sichtseite 18 der Bildschirmeinrichtung 11 angebrachte berührungssensitive Einrichtung 12 die Kontrastvorteile des elektronischen Papiers aufheben. Bei der in 2 dargestellten, aus dem Stand der Technik bekannten Lösung ist deshalb vorgesehen, dass die berührungssensitive Einrichtung 12 in Blickrichtung 16 auf die Bildschirmeinrichtung 11 erst hinter deren Rückseite 19 vorgesehen ist. Im dargestellten Beispiel ist die berührungssensitive Einrichtung 12 sogar unterhalb der reflektiven Schicht 15 und der schichtförmigen Elektronikeinrichtung 14 vorgesehen. Indem die Berührungstechnologie 12 auf der Rückseite 19 statt auf der Sichtseite 18 des lichtundurchlässigen Displays 11 angebracht ist, kann der Nachteil der Lichtabsorption umgangen werden. Die Steuerung der einzelnen Komponenten der Anzeigeeinrichtung 10 erfolgt wiederum über eine Elektronikeinrichtung 14, die im dargestellten Beispiel ebenfalls schichtförmig ausgebildet ist und als so genannte Backplane-Elektronik ausgebildet ist.
  • Der Kern der Erfindung ergibt sich nunmehr aus der besonderen Ausgestaltung der berührungssensitiven Einrichtung 12, wie dies in den 3 und 4 dargestellt ist. Die vorliegende Erfindung basiert auf einer berührungssensitiven Anzeigeeinrichtung 10 gemäß 2, so dass im Hinblick auf deren grundsätzlichen Aufbau zunächst auf die Ausführungen zu 2 verwiesen wird. Allerdings weist die erfindungsgemäße berührungssensitive Einrichtung wenigstens ein Sensorelement auf, welches in besonderer Weise ausgestaltet ist.
  • Der Kern der erfindungsgemäßen Lösung besteht in der Verwendung von einem oder mehreren Sensorelementen 17, die die berührungssensitive Einrichtung 12 darstellen, und die in den in den 3 und 4 dargestellten Beispielen in Blickrichtung auf der Rückseite der Elektronikeinrichtung 14 angeordnet sind. Bei den Sensorelementen 17 handelt es sich vorteilhaft um Akustiksensoren und/oder um Bewegungssensoren, etwa in Form von Vibrationssensoren. Die Sensorelemente 17 erkennen die Berührung beziehungsweise den Tippvorgang des Fingers und erlauben die Errechnung der dazugehörigen Koordinate auf der Bildschirmeinrichtung 11.
  • In 3 ist dabei ein Ausführungsbeispiel gezeigt, bei dem die Sensorelemente 17 in Form einer Matrix von Sensoren auf der Rückseite der Anzeigeeinrichtung 10 angeordnet beziehungsweise ausgebildet sind. In einem solchen Fall kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Sensorelemente 17 in Form von Bewegungssensoren in Form von Vibrationssensoren, beispielsweise auf Basis von piezoelektrischen Accelerometern, ausgebildet sind.
  • In 4 sind die Sensorelemente 17 am Rand der Rückseite der Anzeigeeinrichtung 10 angeordnet beziehungsweise ausgebildet. In einem solchen Fall können die Sensorelemente 17 beispielsweise in Form von elektroakustischen Wandlern ausgebildet sein. Wird die Bildschirmeinrichtung 11 auf ihrer Sichtseite mit dem Finger berührt, so werden Schallwellen erzeugt, welche über das Material der einzelnen Schichten der Anzeigeeinrichtung 10 bis zu den elektroakustischen Wandlern 17 weitergeleitet werden. Dort werden die Schallwellen in elektrische Signale umgewandelt. Über geeignete Algorithmen kann anhand der unterschiedlichen Zeitpunkte, wann eine Welle einen der elektroakustischen Wandler 17 erreicht, errechnet werden, wo sich die Berührungsposition des Fingers auf der Bildschirmeinrichtung 11 befindet. Dabei ist es nicht erforderlich, die Laufzeit der einzelnen Wellen zu den verschiedenen Wandlern 17 zu messen. Wenn die Wellen den ersten der elektroakustischen Wandler 17 erreicht haben, ist es vielmehr ausreichend, relativ zu diesem Zeitpunkt festzustellen, wann die Wellen die jeweils anderen Wandler 17 erreichen. Anhand dieser unterschiedlichen Zeitpunkte lässt sich dann über geeignete Auswertealgorithmen der Ausgangspunkt der Schallwellen, der dem Berührungspunkt durch den Finger entspricht, errechnen.
  • 10
    Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung
    11
    Bildschirmeinrichtung
    12
    Berührungssensitive Einrichtung
    13
    Einrichtung zur Erzeugung einer Hintergrundbeleuchtung
    14
    Elektronikeinrichtung
    15
    Reflektive Schicht
    16
    Blickrichtung
    17
    Sensorelement
    18
    Sichtseite der Bildschirmeinrichtung
    19
    Rückseite der Bildschirmeinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2007/012899 A1 [0014, 0033]

Claims (8)

  1. Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung (10), mit einer Bildschirmeinrichtung (11) zur Darstellung von Inhalten und mit einer berührungssensitiven Einrichtung (12), aufweisend wenigstens ein Sensorelement, wobei die berührungssensitive Einrichtung (12) in Blickrichtung (16) auf die Bildschirmeinrichtung (11) auf der Rückseite (19) der Bildschirmeinrichtung (11) vorgesehen ist, und wobei das wenigstens eine Sensorelement durch Berühren der Bildschirmeinrichtung (11) betätigt wird oder betätigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Sensorelement (17) als Bewegungssensorelement und/oder als Akustiksensorelement ausgebildet ist.
  2. Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein als Bewegungssensorelement ausgebildetes Sensorelement (17) als Beschleunigungssensorelement und/oder als Schwingungssensorelement ausgebildet ist.
  3. Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein als Bewegungssensorelement ausgebildetes Sensorelement (17) als piezoelektrisches Bewegungssensorelement ausgebildet ist.
  4. Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Sensorelement als Schwingungssensorelement ausgebildet ist und dass das Schwingungssensorelement als Vibrationssensorelement ausgebildet ist.
  5. Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Akustiksensorelement als elektroakustischer Wandler ausgebildet ist.
  6. Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Sensorelemente (17) vorgesehen sind, und dass die Sensorelemente (17) am Rand der Anzeigeeinrichtung (10) vorgesehen sind.
  7. Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Sensorelemente (17) vorgesehen sind, und dass die Sensorelemente (17) in Form einer Matrix aus Sensorelementen (17) vorgesehen sind.
  8. Berührungssensitive Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildschirmeinrichtung (11) als nicht selbstleuchtende Bildschirmeinrichtung ausgebildet ist.
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