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DE102007041316A1 - Vorrichtung zum Herstellen von Pressballen - Google Patents

Vorrichtung zum Herstellen von Pressballen Download PDF

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DE102007041316A1
DE102007041316A1 DE102007041316A DE102007041316A DE102007041316A1 DE 102007041316 A1 DE102007041316 A1 DE 102007041316A1 DE 102007041316 A DE102007041316 A DE 102007041316A DE 102007041316 A DE102007041316 A DE 102007041316A DE 102007041316 A1 DE102007041316 A1 DE 102007041316A1
Authority
DE
Germany
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pressing
storage space
pressed
pressing chamber
conveyor
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007041316A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Strautmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SIB Strautmann Ingenieurbuero GmbH
Original Assignee
SIB Strautmann Ingenieurbuero GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE200710013382 external-priority patent/DE102007013382A1/de
Application filed by SIB Strautmann Ingenieurbuero GmbH filed Critical SIB Strautmann Ingenieurbuero GmbH
Priority to DE102007041316A priority Critical patent/DE102007041316A1/de
Priority to JP2009553958A priority patent/JP5258800B2/ja
Priority to AT08734623T priority patent/ATE516950T1/de
Priority to PCT/EP2008/002082 priority patent/WO2008113531A1/de
Priority to EP08734623A priority patent/EP2132029B1/de
Priority to PL08734623T priority patent/PL2132029T3/pl
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Priority to CA2680241A priority patent/CA2680241C/en
Priority to DK08734623.5T priority patent/DK2132029T3/da
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Priority to AU2008228551A priority patent/AU2008228551B2/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft Vorrichtungen (1) zum Herstellen von Pressballen (5) in Quaderform mit den Kantenlängen A, B und C, wobei die Vorrichtung (1) eine Presskammer (15) mit einem Pressschild (17) umfasst, wobei die Presskammer (15) einen Querschnitt von A x C/n mit n >= 2 hat, wobei in n ersten Pressschritten n Teilpressballen (5.1-5.n) mit den Kantenlängen A, B und C/n erzeugbar sind, wobei der Presskammer (15) ein Stauraum (20) nachgeordnet ist, in den jeder Teilpressballen (5.1-5.n) überführbar ist, bis im Stauraum (20) n Teilpressballen (5.1-5.n) aneinander anliegen, die durch Anbringen eines Verbindungsmittels (60) zu dem Pressballen (5) mit den Kantenlängen A, B und C verbindbar sind, gemäß Hauptpatent Nr. ... (Patentanmeldung Nr. 102007013382.2). Eine neue Vorrichtung (1) ist dadurch gekennzeichnet, dass die Presskammer (15) eine vertikal verlaufende Längsrichtung aufweist und die Pressrichtung (71) parallel dazu vertikal von oben nach unten verläuft und dass jeder Teilpressballen (5.1-5.n) aus einem unteren Bereich der Presskammer (15) in den höhengerecht angeordneten Stauraum (20) überführbar ist. Weitere neue Vorrichtungen (1) sind in den Ansprüchen 2 und 3 angegeben.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Pressballen aus verpressbaren Pressgutstücken, insbesondere Reststoffe, wie Altpapier, Altkartonagen, Kunststofffolien oder leere Flaschen aus Kunststoff, wobei jeder fertige Pressballen eine im Wesentlichen quaderartige Form mit den Kantenlängen A, B und C aufweist und wobei die Vorrichtung ein Pressgehäuse mit mindestens einer Presskammer und mit einem darin durch einen Kraftantrieb in Pressrichtung und zurück verfahrbaren Pressschild umfasst, wobei die Presskammer senkrecht zur Pressrichtung gesehen eine Querschnittsfläche von A × C/n aufweist, wobei n größer oder gleich 2 ist und wobei in der Presskammer in n ersten Pressschritten n Teilpressballen (in jeweils einer flach quaderartigen Form mit den Kantenlängen A, B und C/n erzeugbar sind, wobei der Presskammer ein Stauraum nachgeordnet ist, in den jeder Teilpressballen jeweils nach seinem Herstellen überführbar ist, bis in dem Stauraum n Teilpressballen mit ihren Flachseiten aneinander anliegen, und wobei im Stauraum jeweils die n Teilpressballen durch Anbringen mindestens eines Verbindungsmittels zu dem quaderförmigen Pressballen mit den Kantenlängen A, B und C miteinander verbindbar sind, gemäß Hauptpatent Nr. ... (Patentanmeldung Nr. 10 2007 013 382.2).
  • Die vorstehend angegebene Vorrichtung hat sich in ersten Einsätzen bewährt. Dabei hat es sich herausgestellt, dass es wünschenswert ist, in Anpassung an unterschiedliche Einsatzzwecke und/oder unterschiedliche örtliche Verhältnisse am Einsatzort weitere Ausführungen der Vorrichtung zur Verfügung stellen zu können.
  • Eine erste weitere Ausführung der Vorrichtung der eingangs genannten Art ist dadurch gekennzeichnet, dass die Presskammer eine vertikal verlaufende Längsrichtung aufweist und die Pressrichtung parallel zu der Längsrichtung vertikal von oben nach unten verläuft und dass jeder Teilpressballen aus einem unteren Bereich der Presskammer in den höhengerecht angeordneten Stauraum überführbar ist. Diese Ausgestaltung der Vorrichtung weist damit eine Ausgabe für die Teilpressballen auf, die in etwa in Höhe eines Bodenniveaus liegt, auf dem die Vorrichtung angeordnet ist. Die ausgegebenen Teilpressballen können dann auf demselben Niveau zu dem größeren Pressballen miteinander verbunden werden und der fertige Pressballen kann auf dem Bodenniveau für einen Abtransport bereitgestellt werden.
  • Eine alternative Ausführung der Vorrichtung der eingangs genannten Art ist dadurch gekennzeichnet, dass die Presskammer eine vertikal verlaufende Längsrichtung aufweist und die Pressrichtung parallel zu der Längsrichtung vertikal von unten nach oben verläuft und dass jeder Teilpressballen aus einem oberen Bereich der Presskammer in den höhengerecht angeordneten Stauraum überführbar ist. Bei dieser Ausgestaltung der Vorrichtung läuft die Pressrichtung von unten nach oben, wodurch der jeweils hergestellte Teilpressballen in einem oberen Bereich der Presskammer entsteht und auch aus dem oberen Bereich der Presskammer ausgegeben wird. Der Stauraum liegt dann auch in einer erhöhten Position gegenüber dem Bodenniveau, so dass dann die Verbindung der Teilpressballen zu dem fertigen Pressballen ebenfalls auf einem erhöhten Niveau erfolgen kann. Vorteilhaft kann die Vorrichtung so beispielsweise neben einer Laderampe angeordnet werden, wobei die Höhenlage des Stauraums an die Höhenlage der Laderampe angepasst ist. Von der Laderampe können dann fertige Pressballen beispielsweise höhengleich in ein Transportfahrzeug überführt werden. Alternativ besteht bei dieser Ausgestaltung der Vorrichtung die vorteilhafte Möglichkeit, die Vorrichtung in einer Vertiefung oder Grube anzuordnen, wobei dann die Anordnung zweckmäßig so getroffen ist, dass der Stauraum, in den die Teilpressballen ausgegeben werden, das die Vertiefung oder Grube umgebende Bodenniveau hat. Da bei dieser Vorrichtung die Pressrichtung von unten nach oben verläuft, erfolgt zwangsläufig das Befüllen der Presskammer mit den zu verpressenden Pressgutstücken in einem unteren Presskammerbereich. Bei Anordnung der Vorrichtung in einer Vertiefung oder Grube erleichtert dies das Beschicken der Presskammer mit den Pressgutstücken, da eine Bedienungsperson dann die Pressgutstücke nicht anheben muss, sondern in einer Richtung nach unten der Presskammer zuführen kann.
  • Eine dritte Ausgestaltung der Vorrichtung der eingangs genannten Art ist dadurch gekennzeichnet, dass die Presskammer eine schräg zur Vertikalrichtung verlaufende Längsrichtung aufweist und die Pressrichtung parallel zu der Längsrichtung schräg von unten nach oben verläuft und dass jeder Teilpressballen aus einem oberen Bereich der Presskammer schräg abwärts in den höhengerecht angeordneten Stauraum überführbar ist. Mit dieser Ausgestaltung der Vorrichtung wird insbesondere erreicht, dass die Schwerkraft das Überführen der Teilpressballen aus der Presskammer in den Stauraum sowie das Abführen von in dem Stauraum fertig gestellten kompletten Pressballen unterstützt. Auf diese Weise können erforderliche Kraftantriebe mit einer geringeren Leistung ausgeführt werden. Außerdem reduziert eine Schrägstellung der Presskammer die für den Aufbau der Vorrichtung erforderliche Raumhöhe bei vorgegebener Länge der Presskammer.
  • Bevorzugt ist dabei weiter vorgesehen, dass zwischen der Vertikalrichtung und der schräg dazu verlaufenden Pressrichtung der Presskammer, die mit der Längsrichtung der Presskammer übereinstimmt, ein Winkel α von maximal 45°, vorzugsweise zwischen 15 und 30°, besteht.
  • Um beim Überführen eines Teilpressballens aus der Presskammer in den Stauraum Förderprobleme, beispielsweise Verkantungen, zu vermeiden, wird vorgeschlagen, dass der Stauraum eine Längs- und Förderrichtung aufweist, die senkrecht zur Pressrichtung der Presskammer verläuft.
  • Eine weitere Ausgestaltung schlägt vor, dass dem Stauraum eine Schwerkraftförderstrecke für die Pressballen nachgeordnet ist. Eine Schwerkraftförderstrecke benötigt vorteilhaft keine eigenen Antriebselemente, wie Elektromotoren, da für die Förderung allein die Schwerkraft ausreicht, die auf die Pressballen wirkt. Die Schwerkraftförderstrecke kann besonders vorteilhaft bei der Ausführung der Vorrichtung mit einem im oberen Bereich der Vorrichtung angeordneten Stauraum verwendet werden, da dann für das Abfördern der Pressballen eine ausreichende Neigung der Förderstrecke realisierbar ist. Hiermit kann beispielsweise jeder Pressballen mit geringstem technischem Aufwand auf einem flachen Transportfahrzeug oder einer Palette abgesetzt werden, um anschließend den Pressballen abtransportieren zu können.
  • Konkret ist die Schwerkraftförderstrecke bevorzugt durch eine geneigt verlaufende Gleitbahn oder Rollenbahn gebildet.
  • Weiterhin ist für die Vorrichtung bevorzugt vorgesehen, dass diese eine Beschickungseinrichtung aufweist, die mindestens eine mit Förderzinken besetzte, drehantreibbare Rotorwalze umfasst, die vor und/oder in einer Einfüllöffnung der Vorrichtung angeordnet ist und mittels deren Drehung Pressgutstücke von außerhalb des Pressgehäuses durch die Einfüllöffnung in die Presskammer förderbar sind. Mit einer derartigen Beschickungseinrichtung kann eine relativ große Menge an Pressgutstücken zwangsweise in die Presskammer eingefördert werden, wobei schon eine Vorverdichtung erfolgt. Hierdurch wird der Pressvorgang beschleunigt, da weniger Presshübe zur Erzeugung eines Teilpressballens erforderlich sind. Außerdem wird die Bedienung der Vorrichtung für das Bedienungspersonal vereinfacht, weil dieses nicht mit hohem Kraftaufwand Pressgutstücke in die Presskammer stopfen muss.
  • Eine weitere Vereinfachung der Bedienung der Vorrichtung und eine Erhöhung der Arbeitssicherheit für das Bedienungspersonal wird dadurch erreicht, dass bevorzugt die Beschickungseinrichtung einen der Rotorwalze vorgeschalteten Einfüllraum aufweist, in den die zu verpressenden Pressgutstücke einlegbar oder einwerfbar sind und aus dem die Pressgutstücke von der Rotorwalze in die Presskammer förderbar sind.
  • In weiterer Ausgestaltung ist hierzu bevorzugt vorgesehen, dass der Einfüllraum durch einen Kasten gebildet ist, der oben offen ist und der an seiner der Einfüllöff nung der Vorrichtung zugewandten Seite eine Öffnung zur Rotorwalze hin aufweist.
  • Damit die in den Einfüllraum eingebrachten Pressgutstücke sicher zur Rotorwalze gelangen und von dieser erfasst und in die Presskammer gefördert werden, schlägt die Erfindung weiter vor, dass im Einfüllraum eine Fördereinrichtung angeordnet ist, mit der in den Einfüllraum eingebrachte Pressgutstücke einem Pressgutannahmebereich der Rotorwalze zuführbar sind.
  • In einer ersten Ausgestaltung kann die Fördereinrichtung aus einem Schwenkschild oder Schiebeschild bestehen, das zweckmäßig mit einem Kraftantrieb verstellbar ist.
  • In einer alternativen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Fördereinrichtung aus einem Förderband besteht.
  • Eine Weiterbildung zur vorstehend genannten Ausgestaltung sieht vor, dass ein der Beschickungseinrichtung zugewandtes Ende des die Fördereinrichtung bildenden Förderbandes in seiner Höhenlage relativ zu der Beschickungseinrichtung verstellbar und in einer gewünschten Höhenlage arretierbar ist. Hiermit kann die Übergabe von Pressgutstücken vom Förderband zur Rotorwalze der Beschickungseinrichtung, insbesondere in Abhängigkeit von den Eigenschaften der zu verpressenden Pressgutstücke, so optimiert werden, dass eine zügige Förderung ohne Stau erfolgt.
  • Im Folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine erste Vorrichtung in einem vertikalen Längsschnitt,
  • 2 die Vorrichtung aus 1 in einer perspektivischen Ansicht schräg von vorne,
  • 3 die Vorrichtung aus 1 in einer perspektivischen Ansicht schräg von hinten,
  • 4 die Vorrichtung in einer zweiten Ausführung in einer Seitenansicht und
  • 5 die Vorrichtung aus 4 in einer vergrößerten Detaildarstellung im Bereich ihrer Beschickungseinrichtung.
  • 1 der Zeichnung zeigt eine erste Vorrichtung 1 zum Herstellen von Pressballen 5 aus verpressbaren Pressgutstücken, insbesondere Reststoffe, wie Altpapier, Altkartonagen, Kunststofffolien oder leere Flaschen aus Kunststoff. Den Kern der Vorrichtung 1 bildet eine Presse, bestehend aus einem Pressgehäuse 10 mit einem darin durch einen Kraftantrieb 18 verfahrbaren Pressschild 17. In der 1 ist das Pressschild 17 in seiner zurückgezogenen Stellung, also in seinem Zustand vor einem Presshub, dargestellt.
  • Das Pressschild 17 und sein Kraftantrieb 18 sind hier an einem unteren Ende der Presskammer 15 angeordnet, wodurch sich eine Pressrichtung 71 des Pressschildes 17 gemäß dem Pfeil von unten nach oben ergibt.
  • Außerdem ist das Pressgehäuse 10 mit der Presskammer 15 schräg zur Vertikalrichtung angeordnet, wobei zwischen der Pressrichtung 71 und der Vertikalrichtung ein Winkel α besteht, der hier etwa 20° beträgt.
  • Nach vorne hin, d. h. in der 1 nach rechts hin, ist die Presskammer 15 durch eine Frontwand 11 begrenzt. Diese Frontwand 11 ist durch einen Kraftantrieb, wie Hydraulikzylinder, senkrecht zu ihrer Flächenebene nach hinten, d. h. in der Zeichnung nach links, verstellbar. Nach hinten, d. h. in 1 nach links hin, ist die Presskammer 15 durch eine Rück- und Trennwand 12 begrenzt. Diese Rück- und Trennwand 12 ist so verstellbar, beispielsweise nach oben verschiebbar, dass sie wahlweise die Presskammer 15 verschließt oder eine Öffnung zur Ausgabe eines Teilpressballens 5.1 bis 5.4 freigibt. Nach oben hin ist die Presskammer 15 durch ein Querjoch 16 begrenzt. Seitlich ist die Presskammer 15 durch zwei Seitenwände verschlossen.
  • Rechts vom Pressgehäuse 10 ist ein Einfüllraum 32' in Form eines oben offenen Kastens angeordnet, in den zu verpressende Pressgutstücke einwerfbar sind. Der Einfüllraum 32' besitzt einen gebogenen Boden 35', der von einem parallel dazu verschwenkbaren Förderschild einer Fördereinrichtung 33' überstreichbar ist.
  • Zwischen dem Einfüllraum 32' und einer Einfüllöffnung 30 der Presskammer 15 ist eine Beschickungseinrichtung 3 angeordnet. Die Beschickungseinrichtung 3 besteht hier aus einer drehantreibbaren Rotorwalze 30', die an ihrem Umfang mit Förderzinken 31' besetzt ist. Mittels der Fördereinrichtung 33' können in den Einfüllraum 32' eingeworfene Pressgutstücke einem Pressgutannahmebereich 34' der Rotorwalze 30' zugeführt werden, wo die Pressgutstücke dann von der rotierenden Rotorwalze 30' und deren Förderzinken 31' erfasst und zwangsweise in die Presskam mer 15 gefördert werden. Sobald die Presskammer 15 ausreichend mit Pressgutstücken gefüllt ist, wird zunächst der Abstand einer Leitfläche 10 unterhalb der Förderzinken 31' auf den minimal möglichen Abstand von den Förderzinken 31' gebracht. Hierdurch werden die restlichen Gutstücke, die sich noch in der Rotorwalze 30' befinden, in die Presskammer 15 gefördert, ohne dass die Rotorwalze 30' weitere Pressgutstücke aus dem Einfüllraum 32' erfasst. Dann wird, nachdem keine weiteren Pressgutstücke mehr aus der Presskammer 15 heraus in den Einfüllraum 32' durchstoßen, die Beschickungseinreichung 3 stillgesetzt und das Pressschild 17 wird mittels seines Kraftantriebes 18 in Pressrichtung 71 verschoben. Dieser Vorgang wird bei Bedarf mehrfach wiederholt, bis im oberen Bereich der Presskammer 15 ein Teilpressballen 5.1 bis 5.4 in gewünschter Größe und Dichte erzeugt ist.
  • Jeder Teilpressballen 5.1 bis 5.4 wird nach Öffnen der Rück- und Trennwand 12 in der durch den Pfeil 74 gekennzeichneten Förderrichtung aus der Presskammer 15 in einen Stauraum 20 abgefördert. Das Abfördern erfolgt dadurch, dass die Frontwand 11 durch ihren Kraftantrieb, z. B. eine hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit, in Pfeilrichtung 74 bewegt wird. Der Stauraum 20 besitzt eine untere Begrenzung 21 und eine obere Begrenzung 22, die zusammen dafür sorgen, dass die Teilpressballen 5.1 bis 5.4 mit ihren Flachseiten aneinander anliegend gehalten werden und an einer Reexpansion gehindert werden.
  • Die im gezeigten Ausführungsbeispiel vier Teilpressballen 5.1 bis 5.4 werden mittels Umreifens mit Bändern oder dergleichen Verbindungsmitteln zu einem Pressballen 5 verbunden, der auf eine sich an den Stauraum 20 anschließende Schwerkraftförderstrecke 8 übergeben wird. Die Schwerkraftförderstrecke 8 ist hier eine geneigte Gleit bahn, über die der fertige Pressballen 5 auf eine Palette 80 absetzbar ist. Der fertige Pressballen 5 hat eine Höhe B und eine Länge C, die sich aus Teillängen C/n (hier n = 4) zusammensetzt. Die senkrecht zur Zeichnungsebene gemessene Breite des fertigen Pressballens 5 beträgt A und ist hier nicht sichtbar.
  • 2 zeigt die Vorrichtung aus 1 in einer perspektivischen Ansicht schräg von vorne. Rechts vorne ist der Einfüllraum 32' sichtbar, von dem aus Pressgutstücke zur Beschickungseinrichtung 3 mit der Rotorwalze 30' gelangen. Hinter dem Einfüllraum 32' liegt das Pressgehäuse 10 der Vorrichtung 1, von dem die Frontwand 11 und die linke Seitenwand 13 sichtbar sind. Oberseitig liegt das Querjoch 16 auf dem Pressgehäuse 10. In der Mitte der Frontwand 11 ist ein Gleitprofil 11' in Form eines Vierkantrohrs zu sehen, in dem der Kraftantrieb für das Verstellen der Frontwand 11 liegt.
  • Hinter dem Pressgehäuse 10 liegt der Stauraum 20 mit seiner unteren Begrenzung 21 und oberen Begrenzung 22. Den hinteren und letzten Teil der Vorrichtung 1 bildet schließlich die Schwerkraftförderstrecke 8, über die der fertige Pressballen 5, bestehend aus den zuvor einzeln hergestellten Teilpressballen 5.1 bis 5.4, auf der Palette 80 abgesetzt wird. Die Teilpressballen 5.1 bis 5.4 werden durch die Verbindungsmittel 60, beispielsweise Umreifungsbänder aus Kunststoff, zusammengehalten.
  • In 3 ist die Vorrichtung 1 aus den 1 und 2 in einer perspektivischen Ansicht schräg von hinten gezeigt. Rechts in 3 liegt der Einfüllraum 32' mit der darin angeordneten Fördereinrichtung 33'. Nach links hin gesehen schließt sich daran die Beschickungseinrichtung 3 an, auf welche das Pressgehäuse 10 folgt. Von dem Pressgehäuse 10 sind hier die Rück- und Trennwand 12, die eine Seitenwand 13 und das oben angeordnete Querjoch 16 erkennbar.
  • Weiter nach links in 3 ist dann der Stauraum 20 sichtbar, der durch die untere Begrenzung 21 und obere Begrenzung 22 gebildet wird.
  • Den letzten, in 3 vorne links sichtbaren Teil der Vorrichtung 1 bildet die Schwerkraftförderstrecke 8, die zum Absetzen des fertigen Pressballens 5 auf der Palette 80 dient.
  • 4 der Zeichnung zeigt eine zweite Ausführung der Vorrichtung 1 zum Herstellen von Pressballen 5 aus verpressbaren Pressgutstücken. Abgesehen von dem der Beschickungseinrichtung vorgeschalteten Einfüllraum 32' und dessen darin vorgesehener Fördereinrichtung 33' entspricht die Vorrichtung 1 in 4 dem in den 1 bis 3 beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel. Hinsichtlich der Gestaltung des Pressgehäuses 10, der Beschickungseinrichtung 3, des Stauraums 20 und des Schwerkraftförderers 8 wird daher auf die vorhergehende Beschreibung der 1 bis 3 verwiesen.
  • Abweichend von dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel ist bei dem Beispiel der Vorrichtung 1 gemäß 4 als Fördereinrichtung 33' in dem der Beschickungseinrichtung 3 vorgeschalteten Einfüllraum 32' ein Förderband vorgesehen. Das Förderband verläuft in einer ansteigenden Richtung zu der Beschickungseinrichtung 3 und endet unmittelbar vor dessen Rotorwalze 30'. Der Einfüllraum 32' ist an seinen Seiten geschlossen und besitzt hier oberseitig einen verschwenkbaren Deckel 32'', der in 4 in seiner geöffneten Stellung gezeigt ist. In dieser Stellung des Deckels 32'' kann eine Bedienungsperson 9 zu verpressende Pressgutstücke in den Einfüllraum 32' einwerfen.
  • Durch Einschalten eines hier nicht dargestellten Antriebes des die Fördereinrichtung 33' bildenden Förderbandes transportiert dieses eingeworfene Pressgutstücke zur Beschickungseinrichtung 3 und in den Arbeitsbereich von dessen Rotorwalze 30'. Hier werden die Pressgutstücke von der Rotorwalze 30' erfasst und von dieser in das Innere des Pressgehäuses 10 gefördert, wie weiter oben schon ausführlich beschrieben wurde.
  • 5 zeigt in einer vergrößerten Detaildarstellung einen Übergabebereich von der Fördereinrichtung 33' zur Beschickungseinrichtung 3. Links oben in 5 ist die Beschickungseinrichtung 3 mit der Rotorwalze 30' sichtbar. Die Rotorwalze 30' besitzt ein hohlzylindrisches Zentralrohr 30'', auf dessen Außenumfang die Förderzinken 31' angebracht sind.
  • Unterhalb der Rotorwalze 30' liegt eine geschlitzte Leitfläche 37', die gebogen ausgeführt ist, um dem Verlauf des Außenumfangs der Rotorwalze 30' annähernd zu folgen, und die in ihrem Abstand zur Rotorwalze 30' im Sinne des Doppelpfeils 37'' verstellbar ist. In 5 ist die Leitfläche 37' in einer Stellung gezeigt, in der sie so nah wie möglich an der Rotorwalze 30' liegt, wobei dann die Förderzinken 31' in die Schlitze der Leitfläche 37' eintauchen. Diese Stellung wird eingenommen, wenn die Zufuhr von Pressgutstücken in die hier nicht sichtbare Presskammer beendet wird.
  • Rechts in 5 ist der der Beschickungseinrichtung 3 zugewandte Endbereich des die Fördereinrichtung 33' bil denden Förderbandes im Einfüllraum 32' erkennbar. Mit der horizontalen gestrichelten Linie ist die Abwurfhöhe 36' der Fördereinrichtung 33' dargestellt. Von dieser Abwurfhöhe 36' übergibt die Fördereinrichtung 33' die zu verpressenden Pressgutstücke an einen Pressgutannahmebereich 34' der Rotorwalze 30'. Hier ergreifen die Förderzinken 31' bei rotierender Rotorwalze 30' die Pressgutstücke und fördern sie entlang der Leitfläche 37' in die nachgeordnete Presskammer. Die Abwurfhöhe 36' kann durch eine Höhenverstellung des Abwurfendes des Förderbandes variiert werden, um die Übergabe der Pressgutstücke an die Beschickungseinrichtung 3 zu optimieren.
  • Während der Beschickung der Presskammer wird von der Fördereinrichtung 33' stetig ein Strom von Pressgutstücken zur Rotorwalze 30' gefördert, welche die Pressgutstücke weiter in die Presskammer transportiert und dabei schon eine Vorverdichtung vornimmt. Wenn die Presskammer gefüllt ist, wird die Fördereinrichtung 33' stillgesetzt, so dass keine neuen Pressgutstücke mehr zur Rotorwalze 30' gefördert werden. Die Rotorwalze 30' fördert noch für eine gewisse Zeit weiter, bis auch letzte Pressgutstücke entlang der Leitfläche 37' in die Presskammer gefördert sind.
  • Bei der zuerst beschriebenen stetigen Förderung zur Füllung der Presskammer hat die Leitfläche 37' eine größeren Abstand von der Rotorwalze 30', um möglichst viel Pressgut befördern zu können. Am Ende des Füllvorganges der Presskammer wird der Abstand der Leitfläche 37' von der Rotorwalze 30' verkleinert, um sämtliche Reste von Pressgutstücken aus dem Annahmebereich 34' der Rotorwalze 30' in die Presskammer zu fördern. Die Verstellung des Abstandes der Leitfläche 37' von der Rotorwalze 30' erfolgt in Richtung des Doppelpfeils 37''. Wenn die Restförderung erledigt ist und keine Pressgutstücke mehr in einem Übergangsbereich zwischen der Beschickungseinrichtung 3 und der Presskammer liegen, wird auch die Rotorwalze 30' stillgesetzt und es wird ein Pressvorgang durchgeführt, wie er weiter oben schon beschrieben wurde.
  • An der der Beschickungseinrichtung 3 zugewandten Seite des Förderbandes ist ein an dessen dort gebogenen Verlauf angepasster Abweiser 38' angeordnet, der dafür sorgt, dass alle auf dem Förderband zugeförderten Pressgutstücke zuverlässig von Förderband an die Beschickungseinrichtung 3 übergeben werden. Eine die Gleitfläche 37' zu der Fördereinrichtung 33' hin begrenzende, etwa rechtwinklig von der Gleitfläche 37' nach unten abgewinkelte Platte gleitet bei der Verstellung der Gleitfläche 37' an einer parallel verlaufenden Fläche des Abweisers 38' entlang, sodass ein dichter Anschluss von der Fördereinrichtung 33' zur Beschickungseinrichtung 3 immer gewährleistet bleibt.
  • Wie die 1 bis 4 anschaulich zeigen, verläuft die Pressrichtung 71 unter dem Winkel α schräg zur Vertikalrichtung, wodurch die Gesamthöhe der Vorrichtung 1 reduziert wird. Die Längs- und Förderrichtung 74 des Stauraums 20 verläuft rechtwinklig zur Pressrichtung 71, wodurch das Überführen oder Ausstoßen eines Teilpressballens 5.1 bis 5.4 aus der Presskammer 15 in den Stauraum 20 erleichtert wird, weil hier wegen einer fehlenden Richtungsänderung Verkantungen vermieden werden.
  • Außerdem ist erkennbar, dass die Förderrichtung 74 mit einer Neigung schräg von oben nach unten verläuft, was die Förderung der Teilpressballen 5.1 bis 5.4 infolge der Unterstützung durch die Schwerkraft erleichtert. Die Schwerkraftförderstrecke 8 schließlich verläuft unter einem noch etwa steileren Winkel schräg nach unten, so dass hier ein fertiger Pressballen 5 ohne Antriebsmittel allein durch die Schwerkraft gefördert wird und auf der Palette 80 abgesetzt werden kann, indem die Palette 80 unter der Schwerkraftförderstrecke 8 vorgezogen, d. h. gemäß den 1 bis 4 nach links bewegt, wird. Bezugszeichenliste:
    Zeichen Bezeichnung
    1 Vorrichtung insgesamt
    10 Pressgehäuse
    11 Frontwand
    12 Rück-/Trennwand
    12' Öffnung
    13 Seitenwände
    15 Presskammer
    16 Querjoch
    17 Pressschild
    18 Kraftantrieb für 17
    20 Stauraum
    21 untere Begrenzung
    22 obere Begrenzung
    3 Beschickungseinrichtung
    30 Einfüllöffnung
    30' Rotorwalze
    30'' Zentralrohr von 30'
    31' Förderzinken
    32' Einfüllraum
    32'' Deckel von 32'
    33' Fördereinrichtung in 32'
    34' Pressgutannahmebereich von 30'
    35' Boden von 32'
    36' Abwurfhöhe
    37' geschlitzte Leitfläche
    37'' Verstellrichtung von 37'
    38' Abweiser
    5 Pressballen
    5.15.n Teilpressballen
    60 Verbindungsmittel
    71 Pressrichtung von 17
    74 Förderrichtung von 40 und 20
    8 Schwerkraftförderstrecke
    80 Palette
    9 Bedienungsperson
    A, B, C Kantenlängen von 5
    A, B, C/n Kantenlängen von 5.15.n
    α Winkel zwischen Vertikalrichtung und 71

Claims (14)

  1. Vorrichtung (1) zum Herstellen von Pressballen (5) aus verpressbaren Pressgutstücken (50), insbesondere Reststoffe, wie Altpapier, Altkartonagen, Kunststofffolien oder leere Flaschen aus Kunststoff, wobei jeder fertige Pressballen (5) eine im Wesentlichen quaderartige Form mit den Kantenlängen A, B und C aufweist und wobei die Vorrichtung (1) ein Pressgehäuse (10) mit mindestens einer Presskammer (15) und mit einem darin durch einen Kraftantrieb (18, 18') in Pressrichtung (71) und zurück verfahrbaren Pressschild (17) umfasst, wobei die Presskammer (15) senkrecht zur Pressrichtung (71) gesehen eine Querschnittsfläche von A × C/n aufweist, wobei n größer oder gleich 2 ist und wobei in der Presskammer (15) in n ersten Pressschritten n Teilpressballen (5.15.n) in jeweils einer flach quaderartigen Form mit den Kantenlängen A, B und C/n erzeugbar sind, wobei der Presskammer (15) ein Stauraum (20) nachgeordnet ist, in den jeder Teilpressballen (5.15.n) jeweils nach seinem Herstellen überführbar ist, bis in dem Stauraum (20) n Teilpressballen (5.15.n) mit ihren Flachseiten (51) aneinander anliegen, und wobei im Stauraum (20) jeweils die n Teilpressballen (5.15.n) durch Anbringen mindestens eines Verbindungsmittels (60) zu dem quaderförmigen Pressballen (5) mit den Kantenlängen A, B und C miteinander ver bindbar sind, gemäß Hauptpatent Nr. ... (Patentanmeldung Nr. 10 2007 013 382.2), dadurch gekennzeichnet, dass die Presskammer (15) eine vertikal verlaufende Längsrichtung aufweist und die Pressrichtung (71) parallel zu der Längsrichtung vertikal von oben nach unten verläuft und dass jeder Teilpressballen (5.15.n) aus einem unteren Bereich der Presskammer (15) in den höhengerecht angeordneten Stauraum (20) überführbar ist.
  2. Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Presskammer (15) eine vertikal verlaufende Längsrichtung aufweist und die Pressrichtung (71) parallel zu der Längsrichtung vertikal von unten nach oben verläuft und dass jeder Teilpressballen (5.15.n) aus einem oberen Bereich der Presskammer (15) in den höhengerecht angeordneten Stauraum (20) überführbar ist.
  3. Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Presskammer (15) eine schräg zur Vertikalrichtung verlaufende Längsrichtung aufweist und die Pressrichtung (71) parallel zu der Längsrichtung schräg von unten nach oben verläuft und dass jeder Teilpressballen (5.15.n) aus einem oberen Bereich der Presskammer (15) schräg abwärts in den höhengerecht angeordneten Stauraum (20) überführbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Vertikalrichtung und der schräg dazu verlaufenden Pressrichtung (71) der Presskammer (15) ein Winkel α von maximal 45°, vorzugsweise zwischen 15 und 30°, besteht.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stauraum (20) eine Längs- und Förderrichtung (74) aufweist, die senkrecht zur Pressrichtung (71) der Presskammer (15) verläuft.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem Stauraum (20) eine Schwerkraftförderstrecke (8) für die Pressballen (5) nachgeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwerkraftförderstrecke (8) durch eine geneigt verlaufende Gleitbahn oder Rollenbahn gebildet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Beschickungseinrichtung (3) aufweist, die mindestens eine mit Förderzinken (31') besetzte, drehantreibbare Rotorwalze (30') umfasst, die vor und/oder in einer Einfüllöffnung (30) der Vorrichtung (1) angeordnet ist und mittels deren Drehung Pressgutstücke von außerhalb des Pressgehäuses (10) durch die Einfüllöffnung (30) in die Presskammer (15) förderbar sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschickungseinrichtung (3) einen der Rotorwalze (30') vorgeschalteten Einfüllraum (32') aufweist, in den die zu verpressenden Pressgutstücke einlegbar oder einwerfbar sind und aus dem die Pressgutstücke von der Rotorwalze (30') in die Presskammer (15) förderbar sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Einfüllraum (32') durch einen Kasten gebildet ist, der oben offen ist und der an seiner der Einfüllöffnung (30) der Vorrichtung (1) zugewandten Seite eine Öffnung zur Rotorwalze (30') hin aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Einfüllraum (32') eine Fördereinrichtung (33') angeordnet ist, mit der in den Einfüllraum (32') eingebrachte Pressgutstücke einem Pressgutannahmebereich (34') der Rotorwalze (30') zuführbar sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (33') aus einem Schwenkschild oder Schiebeschild besteht.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (33') aus einem Förderband besteht.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein der Beschickungseinrichtung (3) zugewandtes Ende des die Fördereinrichtung (33') bildenden Förderbandes in seiner Höhenlage relativ zu der Beschickungseinrichtung (3) verstellbar und in einer gewünschten Höhenlage arretierbar ist.
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