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DE102007041110B4 - Elektrischer Anschluss und Verwendung eines elektrischen Anschlusses - Google Patents

Elektrischer Anschluss und Verwendung eines elektrischen Anschlusses Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen elektrischen Anschluss (1), aufweisend wenigstens eine Anschlussleitung (3) mit einer Anschlussstelle (4) zum Herstellen wenigstens einer elektrischen Verbindung und wenigstens einem Steckverbinder (2) zur Ankopplung der Anschlussstelle (4) der Anschlussleitung (3). Die Erfindung betrifft außerdem eine Anschlussleitung (3), aufweisend einen flexiblen Mantel (14) sowie die Verwendung einer solchen Anschlussleitung (3) in einer Kraftmaschine.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen elektrischen Anschluss, aufweisend wenigstens eine Anschlussleitung mit einer Anschlussstelle zum Herstellen wenigstens einer elektrischen Verbindung und wenigstens einem Steckverbinder zur Ankopplung der Anschlussstelle der Anschlussleitung, wobei die Anschlussleitung und der Steckverbinder wenigstens einen Hohlraum zum Durchleiten einer Kühlflüssigkeit aufweisen und so ausgebildet sind, dass durch Ankoppeln der Anschlussstelle der Anschlussleitung an den Steckverbinder sowohl die elektrische Verbindung zum Durchleiten eines elektrischen Stroms, als auch eine hydraulische Verbindung zum Durchleiten der Kühlflüssigkeit zwischen der Anschlussleitung und dem Steckverbinder herstellbar ist. Die Erfindung betrifft des Weiteren die Verwendung eines elektrischen Anschlusses in einer Kraftmaschine.
  • Ein elektrischer Anschluss der oben genannten Art ist aus der DE 32 47 091 A1 bekannt. Dabei sind Anschlussleitungen und Steckverbinder in der Regel auf den Einsatz bei einem maximalen Betriebsstrom in einem vorgegebenen Betriebstemperaturbereich begrenzt, um eine Überhitzung der Anschlussleitung zu verhindern. Grundlagen zur Prüfung der Belastbarkeit von elektrischen Anschlüssen sind beispielsweise aus der DIN IEC 60512 Teil 3 bekannt.
  • Beziehungen zwischen Strom, einer durch Verlustleistung am Durchgangswiderstand einer Anschlussleitung hervorgehobenen Temperaturerhöhung und einer Umgebungstemperatur eines Steckverbinders werden in so genannten Derating-Kurven dargestellt. 5 zeigt ein Beispiel einer Derating-Kurve. Auf der Abszisse wird die Temperatur T der Anschlussleitung aufgetragen. Auf der Ordinate ist der Stromfluss I durch die Anschlussleitung aufgetragen.
  • Die in der 5 dargestellte Kurve c entspricht der Basiskurve für eine Anschlussleitung. Um äußere Faktoren, wie beispielsweise Änderungen im Leitungsquerschnitt oder eine ungleichmäßige Stromverteilung zu berücksichtigen, wird eine korrigierte Kurve d bestimmt, die den maximalen Betriebsbereich der Anschlussleitung kennzeichnet. Bei niedrigen Temperaturen wird der Betriebsbereich b zudem durch eine gegebene maximale Stromgrenze a begrenzt, die beispielsweise durch den Leitungsquerschnitt gegeben ist.
  • Aus der 5 wird insbesondere deutlich, dass der zulässige Betriebsbereich b für hohe Temperaturen T deutlich abfällt und bei einer Grenztemperatur tu endet. Dieser Bereich ist insbesondere bei der Verwendung von Anschlussleitungen in Kraftmaschinen von Bedeutung, weil hier zum Einen oft eine verhältnismäßig hohe Umgebungstemperatur vorherrscht und zum Anderen verhältnismäßig große Betriebsströme durch die Anschlussleitung geleitet werden.
  • Daher werden insbesondere bei Kraftmaschinen oft besonders dicke Anschlussleitungen verwendet, um die auftretenden hohen Betriebsströme zu übertragen. Dies ist zum einen teuer, weil verhältnismäßig große Mengen Kupfer oder ähnliche Leitungsmaterialen benötigt werden, und resultiert zum anderen in Problemen bei der Verlegung solcher Anschlussleitungen aufgrund ihrer Starrheit, insbesondere in einem verhältnismäßig engen Motorraum eines Kraftfahrzeugs.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen elektrischen Anschluss und eine Verwendung eines elektrischen Anschlusses zu beschreiben, die eine Übertragung verhältnismäßig großer Betriebsströme zulässt und dabei einfach und kostengünstig herstellbar und verwendbar ist.
  • Die oben genannte Aufgabe wird durch einen elektrischen Anschluss der oben genannten Art gelöst, der dadurch gekennzeichnet ist, dass die Anschlussleitung einen flexiblen, wenigstens ein elektrisch leitfähiges Material zum Herstellen einer elektrischen Verbindung umfassenden Mantel aufweist, wobei der Mantel einen Hohlraum zum Durchleiten einer Kühlflüssigkeit umgibt und durch Durchleiten der Kühlflüssigkeit durch den Hohlraum das elektrisch leitfähige Material kühlbar ist, und dass das elektrisch leitfähige Material in Form einer Spiralstruktur, einer mäanderförmigen Struktur oder einer Netzgeflechtstruktur ausgebildet ist.
  • Durch Verwendung einer Anschlussleitung und eines Steckverbinders mit einem Hohlraum zum Durchleiten einer Kühlflüssigkeit kann der elektrische Anschluss gekühlt werden, um die durch einen hohen Stromfluss verursachte thermische Energie von dem elektrischen Anschluss abzuführen und eine Überhitzung des elektrischen Anschlusses zu vermeiden. Dabei ist es von Vorteil, dass gleichzeitig mit dem Herstellen der elektrischen Verbindung auch eine hydraulische Verbindung zum Durchleiten der Kühlflüssigkeit zwischen der Anschlussleitung und dem Steckverbinder herstellbar ist.
  • Durch Verwendung eines flexiblen Mantels mit einem elektrisch leitfähigen Material wird sowohl die elektrische Verbindung als auch die hydraulische Verbindung durch die Anschlussleitung hergestellt.
  • Durch Ausbildung einer verformbaren Struktur kann die Anschlussleitung flexibel verlegt werden. Zudem wird die Kühlung verbessert, in dem das elektrisch leitfähige Material den Hohlraum zumindest teilweise umschließt.
  • Die Verwendung von einer Spiralstruktur, einer mäanderförmigen Struktur oder einer Netzgeflechtstruktur ermöglicht einen besonders einfachen Aufbau von flexiblen Anschlussleitungen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung weist der wenigstens eine Steckverbinder ein erstes Ventil auf, das eine erste Öffnung des Hohlraums zum Durchleiten der Kühlflüssigkeit durch den Steckverbinder verschließt, wenn die Anschlussstelle der wenigstens einen Anschlussleitung von dem Steckverbinder entkoppelt ist. Durch Verschließen einer ersten Öffnung des Hohlraums an dem Steckverbinder kann ein Austreten der Kühlflüssigkeit bei abgezogener Anschlussleitung verhindert werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Anschlussstelle der wenigstens einen Anschlussleitung ein zweites Ventil auf, das eine zweite Öffnung des Hohlraums zum Durchleiten der Kühlflüssigkeit durch die Anschlussleitung verschließt, wenn die Anschlussstelle der Anschlussleitung von dem wenigstens einen Steckverbinder entkoppelt ist. Durch Abschluss einer zweiten Öffnung des Hohlraums auf Seiten der Anschlussleitung wird ein Austreten der Kühlflüssigkeit aus der Anschlussleitung verhindert, wenn diese aus dem Steckverbinder entfernt wird.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Anschlussstelle der wenigstens einen Anschlussleitung eine elektrische leitfähige Kontaktfläche auf, und der wenigstens eine Steckverbinder weist eine elektrisch leitfähige Gegenkontaktfläche auf, die in einem angekoppelten Zustand mit der Kontaktfläche zusammenwirkt, um die elektrische Verbindung herzustellen. Durch Ausbildung elektrisch leitfähiger Kontaktflächen auf Seiten der Anschlussleitung und des Steckverbinders kann eine flächige Verbindung zum Übertragen eines elektrischen Stroms hergestellt werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die Kontaktfläche und/oder die Gegenkontaktfläche dazu eingerichtet, im angekoppelten Zustand durch die Kühlflüssigkeit gekühlt zu werden. Durch Kühlung der Kontaktfläche und/oder der Gegenkontaktfläche durch die Kühlflüssigkeit kann eine Überhitzung der Kontaktflächen vermieden werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist der flexible Mantel eine erste und/oder zweite Isolationsschicht zur elektrischen Isolierung des elektrisch leitfähigen Materials nach innen zum Hohlraum bzw. nach außen zur Umgebung auf. Durch Verwendung einer ersten und/oder zweiten Isolationsschicht kann der Betriebsstrom des elektrisch leitfähigen Materials nach innen oder außen isoliert werden, um einen Kurzschluss oder eine andere elektrische Störung zu vermeiden.
  • Die oben genannte Aufgabe wird ebenso gelöst durch die Verwendung eines elektrischen Anschlusses gemäß einer der oben beschriebenen Ausgestaltungen in einer Kraftmaschine mit einem Kühlkreislauf, insbesondere einer Flüssigkeit gekühlten Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs, wobei die Anschlussleitung hydraulisch an den Kühlkreislauf der Kraftmaschine ankoppelbar ist. Durch die Möglichkeit, die Anschlussleitung an den Kühlkreislauf einer Kraftmaschine anzukoppeln, wird eine einfache, leistungsfähige Kühlung der Anschlussleitung ermöglicht.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung wird die elektrische Verbindung durch das Durchleiten der Kühlflüssigkeit unter einer vorbestimmten Grenztemperatur gehalten. Durch das Halten der elektrischen Verbindung unterhalb einer vorbestimmten Grenztemperatur wird die Übertragung hoher Betriebsströme ermöglicht.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird die elektrische Verbindung durch das Durchleiten der Kühlflüssigkeit auf einer vorbestimmten Solltemperatur gehalten. Durch Halten der elektrischen Verbindung auf einer vorbestimmten Solltemperatur kann der elektrische Leitwert der Anschlussleitung auf einem kontrollierten Wert gehalten werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel anhand von Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 einen elektrischen Anschluss, aufweisend eine Anschlussleitung und einen Steckverbinder gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung,
  • 2 den elektrischen Anschluss gemäß 1 im angekoppelten Zustand sowie eine Draufsicht auf den Steckverbinder,
  • 3 einen Querschnitt durch eine Anschlussleitung gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung,
  • 4 einen Querschnitt durch eine verformbare Struktur gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung und
  • 5 eine beispielhafte Derating-Kurve gemäß dem Stand der Technik.
  • 1 zeigt einen elektrischen Anschluss 1, umfassend einen Steckverbinder 2 und eine Anschlussleitung 3 mit einer Anschlussstelle 4, die im in der 1 dargestellten Zustand nicht mit dem Steckverbinder 2 gekoppelt ist.
  • Der Steckverbinder 2 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel ein Gehäuse 5, beispielsweise eine Hülse aus einem nicht leitfähigen Kunststoff wie etwa PVC, eine elektrische Gegenkontaktfläche 6 und eine Anschlussbuchse 7 zur Aufnahme der Anschlussstelle 4 der Anschlussleitung 3 auf. Die Anschlussbuchse 7 kann aus einem verhältnismäßig weichen, elektrisch nicht leitfähigen Material geformt sein, um eine Dichtigkeit der Verbindung herzustellen. Schließlich weist der Steckverbinder 2 ein erstes Ventil 8 auf, das einen ersten Hohlraum 9 auf der Rückseite des Steckverbinders 2 abschließt, und ein Austreten einer Kühlflussigkeit 10 aus dem Steckverbinder 2 verhindert, wenn die Anschlussleitung 3, wie in der 1 dargestellt, nicht in den Steckverbinder 2 eingeschoben ist.
  • Die Anschlussleitung 3 umfasst eine erste Isolationsschicht 11, eine verformbare Struktur 12 und eine zweite Isolationsschicht 13, die zusammen einen flexiblen Mantel 14 bilden. Der flexible Mantel 14, insbesondere die erste Isolationsschicht 11, umgeben einen zweiten Hohlraum 15, der ebenfalls mit der Kühlflüssigkeit 10 gefüllt ist. Um ein Austreten der Kühlflüssigkeit 10 aus dem zweiten Hohlraum 15 zu vermeiden, weist die Anschlussleitung 3 im Bereich der Anschlussstelle 4 ein zweites Ventil 16 auf, das eine dem Steckverbinder 2 zugewandte Öffnung des zweiten Hohlraums 15 abschließt.
  • Des Weiteren ist im Bereich der Anschlussstelle 4 eine elektrische Kontaktfläche 17 angeordnet, die mit den Gegenkontaktflachen 6 des Steckverbinders 2 im angekoppelten Zustand zusammenwirkt, um eine elektrische Verbindung zwischen dem Steckverbinder 2 und einem in die verformbare Struktur 12 integrierten elektrisch leitfähigen Material 18 herzustellen.
  • Die zweite Isolationsschicht 13 und ein Steckergehause 19 aus einem elektrisch nicht leitfähigen Material umgeben die verformbare Struktur 12 bzw. die Kontaktflächen 17, um die Anschlussleitung 3 nach außen hin zu isolieren und Kurzschlüsse oder Leckströme zu vermeiden.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Anschlussstelle 4 eine vorstehende Einschuböffnung 20 auf, die in eine entsprechend geformte Gegenöffnung 21 des Steckverbinders 2 eingreift. Durch Eindringen der Einschuböffnung 20 in die Gegenöffnung 21 wird das erste Ventil 8 geöffnet, um ein Austreten der Kühlflüssigkeit 10 aus dem Steckverbinder 2 zu ermöglichen. Das zweite Ventil 16 wird durch Austreten der Kühlflüssigkeit 10 aus dem Steckverbinder 2 ebenfalls geöffnet, wenn der Flüssigkeitsdruck in dem ersten Hohlraum 9 größer ist als der Innendruck in dem zweiten Hohlraum 15. Auf diese Weise kann durch einfaches Einstecken der Anschlussleitung 3 mit der Anschlussstelle 4 in den Steckverbinder 2 sowohl eine elektrische als auch eine hydraulische Verbindung zwischen dem Steckverbinder 2 und der Anschlussleitung 3 hergestellt werden. Selbstverständlich sind auch andere, dem Fachmann bekannte Arten der elektrischen und hydraulischen Verbindung zwischen dem Steckverbinder 2 und der Anschlussleitung 3 möglich.
  • 2 zeigt den elektrischen Anschluss 1 gemäß 1 im angekoppelten Zustand. Wie aus der 2 deutlich wird, wird ein elektrischer Kontakt zwischen der elektrischen Kontaktfläche 17 und der Gegenkontaktfläche 6 großflächig hergestellt, um einen Anschlusswiderstand der Steckverbindung zu minimieren. Durch die Anordnung der Kontaktfläche 17 an der Außenwand der ersten Isolationsschicht 1 wird zudem eine aktive Kühlung der Kontaktfläche 17 und der mit ihr thermisch gekoppelten Gegenkontaktfläche 6 durch die Kühlflüssigkeit 10 bewirkt.
  • Die in der 2 ebenfalls dargestellte Aufsicht auf den Steckverbinder 2 zeigt, dass die Gegenkontaktfläche 6 die Anschlussstelle 4 der Anschlussleitung 3 vollständig umgibt. Auf diese Weise ist ein symmetrischer und besonders großflächiger Kontakt zwischen dem Steckverbinder 2 und der Anschlussstelle 4 der Anschlussleitung 3 möglich.
  • Selbstverständlich sind auch asymmetrische Steckverbinder 2 beziehungsweise Anschlussstellen 4, beispielsweise in Rechteckform, möglich. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn mehrere Kontaktflächen 17 beziehungsweise Gegenkontaktflächen 6 zum gleichzeitigen Herstellen mehrerer elektrischer Verbindungen vorgesehen sind. Gemäß einer nicht dargestellten Ausgestaltung ist eine Anschlussleitung 3 beispielsweise zur gleichzeitigen Zu- und Ableitung eines Betriebsstroms eingerichtet.
  • 3 zeigt einen Querschnitt durch die Anschlussleitung 3. Hierin sind noch einmal die unterschiedlichen Schichten der Flüssigkeit gekühlten Anschlussleitung 3 zu erkennen. Der flexible Mantel 14 umfasst die innere, erste Isolationsschicht 11, die verformbare Struktur 12 und die äußere, zweite Isolationsschicht 13. Beispielsweise sind die erste und zweite Isolationsschicht 11 und 13 aus einem Polymer oder PVC aufgebaut. Darin eingebettet befindet sich die verformbare Struktur 12, die ein elektrisch leitfähiges Material 18 umfasst. Der flexible Mantel 14 umgibt den zweiten Hohlraum 15, der mit der Kühlflüssigkeit 10 angefüllt ist. Beispielsweise kann es sich bei der Kühlflüssigkeit um Glykol, Wasser oder ein spezielles Kältemittel, wie beispielsweise ein modifizierter Kohlenwasserstoff, handeln.
  • 4 zeigt einen Querschnitt durch eine verformbare Struktur 12. Im dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die verformbare Struktur 12 sowohl ein verformbares Kunststoffmaterial 22 als auch das elektrisch leitfähige Material 18. Beispielsweise kann das elektrisch leitfähige Material 18 spiralenförmig um die erste Isolationsschicht 11 gewickelt sein, um eine großflachige Kühlung des elektrisch leitfähigen Materials 18 sicherzustellen.
  • An Stelle einer spiralförmigen oder auch einer mäanderförmigen Umwicklung der ersten Isolationsschicht 11 kann auch ein Drahtgeflecht als elektrisch leitfähiges Material 18 verwendet werden, sodass eine elektrische Leitung auf der gesamten Außenfläche der ersten Isolationsschicht 11 bzw. in dem gesamten Bereich der verformbaren Struktur 12 erreicht wird.
  • Bei dem elektrisch leitfähigen Material 18 kann es sich beispielsweise um Kupfer oder Aluminium handeln, das durch seine Anordnung in der verformbaren Struktur 12 sämtlichen Verformungen des flexiblen Mantels 14 folgt. Die Verformbarkeit des Mantels 14 wird zudem durch die Materialauswahl des Kunststoffs der ersten und zweiten Isolationsschicht 11 bzw. 13 sowie des optionalen verformbaren Kunststoffmaterials 22 gewahrleistet.
  • Selbstverständlich können die erste und zweite Isolationsschicht 11 und 13 sowie ein möglicherweise dazwischen liegendes Kunststoffmaterial 22 auch als ei gemeinsamer Mantel hergestellt werden. Insbesondere ist es möglich, ein elektrisch leitfähiges Material 18 in röhrenförmiger Spiral-, Mäander- oder Netzgeflechtstruktur einseitig oder beidseitig mit einem elektrisch nicht leitfähigen Kunststoffmaterial zu beschichten.
  • In einer vorteilhaften Verwendung wird der elektrische Anschluss 1 in einer Kraftmaschine mit einem Kühlkreislauf verwendet. Insbesondere ist ein Einsatz in einem Motorraum eines Kraftfahrzeuges möglich. Auch bei so genannten Hochenergiespeichersystemen, die zum Beispiel bei Hybridfahrzeugen Verwendung finden, ist ein Einsatz vorteilhaft, da die dort verwendeten Hochenergiezellen zum Einen aktiv gekuhlt werden müssen und zum Anderen hohe Betriebsströme abgeben.
  • Bei aufwändigen Kraftmaschinen mit einer Vielzahl von elektrischen Versorgungs- oder Steuerleitungen sowie hydraulischen Kühl-, Betriebsmittel- oder Ölleitungen wird zudem ein Aufbau vereinfacht, weil mehrere oder alle dieser Verbindungen durch Verwendungen eines einzelnen oder weniger Anschlusse herstellbar sind.
  • Umfasst der Kühlkreislauf eine Temperaturregelung, kann die Temperatur der Anschlussleitung 3 und damit auch die des elektrisch leitfähigen Material 18 auf einer vorbestimmten Temperatur gehalten werden. Neben der zuvor beschriebenen Verbesserung der Leitfähigkeit ergibt sich als zusätzlicher Vorteil ein Schutz vor einem Schmelzen der ersten oder zweiten Isolationsschicht 11 beziehungsweise 13. Auch eventuell an dem Steckverbinder 2 oder der Anschlussleitung 3 vorhandene Lötverbindungen werden durch die aktive Kühlung geschützt, sodass die Betriebssicherheit des gesamten elektrischen Anschlusses 1 verbessert wird.

Claims (10)

  1. Elektrischer Anschluss (1), aufweisend – wenigstens eine Anschlussleitung (3) mit einer Anschlussstelle (4) zum Herstellen wenigstens einer elektrischen Verbindung und – wenigstens einen Steckverbinder (2) zur Ankopplung der Anschlussstelle (4) der Anschlussleitung (3), wobei die Anschlussleitung (3) und der Steckverbinder (2) wenigstens einen Hohlraum (9, 15) zum Durchleiten einer Kühlflüssigkeit (10) aufweisen und so ausgebildet sind, dass durch Ankoppeln der Anschlussstelle (4) der Anschlussleitung (3) an den Steckverbinder (2) sowohl die elektrische Verbindung zum Durchleiten eines elektrischen Stroms, als auch eine hydraulische Verbindung zum Durchleiten der Kühlflüssigkeit (10) zwischen der Anschlussleitung (3) und dem Steckverbinder (2) herstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussleitung (3) einen flexiblen, wenigstens ein elektrisch leitfähiges Material (18) zum Herstellen einer elektrischen Verbindung umfassenden Mantel (14) aufweist, wobei der Mantel (14) einen Hohlraum (15) zum Durchleiten einer Kühlflüssigkeit (10) umgibt und durch Durchleiten der Kühlflüssigkeit (10) durch den Hohlraum (15) das elektrisch leitfähige Material (18) kühlbar ist, und dass das elektrisch leitfähige Material (18) in Form einer Spiralstruktur, einer mäanderförmigen Struktur oder einer Netzgeflechtstruktur ausgebildet ist.
  2. Elektrischer Anschluss (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Steckverbinder (2) ein erstes Ventil (8) aufweist, das eine erste Öffnung (21) des Hohlraums (9) zum Durchleiten der Kühlflüssigkeit (10) durch den Steckverbinder (2) verschließt, wenn die Anschlussstelle (4) der wenigstens einen Anschlussleitung (3) von dem Steckverbinder (2) entkoppelt ist.
  3. Elektrischer Anschluss (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussstelle (4) der wenigstens einen Anschlussleitung (3) ein zweites Ventil (16) aufweist, das eine zweite Öffnung (20) des Hohlraums (15) zum Durchleiten der Kühlflüssigkeit (10) durch die Anschlussleitung (3) verschließt, wenn die Anschlussstelle (4) der Anschlussleitung (3) von dem wenigstens einen Steckverbinder (2) entkoppelt ist.
  4. Elektrischer Anschluss (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussstelle (4) der wenigstens einen Anschlussleitung (3) eine elektrisch leitfähige Kontaktfläche (17) aufweist und der wenigstens eine Steckverbinder (2) eine elektrisch leitfähige Gegenkontaktfläche (6) aufweist, die in einem angekoppelten Zustand mit der Kontaktfläche (17) zusammenwirkt, um die elektrische Verbindung herzustellen.
  5. Elektrischer Anschluss (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche (17) und/oder die Gegenkontaktfläche (6) dazu eingerichtet sind, im angekoppelten Zustand durch die Kühlflüssigkeit (10) gekühlt zu werden.
  6. Elektrischer Anschluss (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Anschlussleitung (3) einen flexiblen Mantel (14) aufweist, der wenigstens ein elektrisch leitfähiges Material (18) zum Herstellen der elektrischen Verbindung umfasst und den Hohlraum (15) zum Durchleiten der Kühlflüssigkeit (10) umgibt.
  7. Elektrischer Anschluss (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der flexible Mantel (14) eine erste Isolationsschicht (11) und/oder eine zweite Isolationsschicht (13) zur elektrischen Isolierung des elektrisch leitfähigen Materials (18) nach innen zum Hohlraum (15) bzw. nach außen zur Umgebung aufweist.
  8. Verwendung eines elektrischen Anschlusses (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 in einer Kraftmaschine mit einem Kühlkreislauf, insbesondere einer Flüssigkeit gekühlten Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs, wobei die Anschlussleitung (3) hydraulisch an den Kühlkreislauf der Kraftmaschine ankoppelbar ist.
  9. Verwendung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Verbindung durch das Durchleiten der Kühlflüssigkeit (10) unter einer vorbestimmten Grenztemperatur gehalten wird.
  10. Verwendung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Verbindung durch das Durchleiten der Kühlflüssigkeit (10) auf einer vorbestimmten Solltemperatur gehalten wird.
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