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DE102007041109B4 - Fluidmassenmesser - Google Patents

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DE102007041109B4
DE102007041109B4 DE200710041109 DE102007041109A DE102007041109B4 DE 102007041109 B4 DE102007041109 B4 DE 102007041109B4 DE 200710041109 DE200710041109 DE 200710041109 DE 102007041109 A DE102007041109 A DE 102007041109A DE 102007041109 B4 DE102007041109 B4 DE 102007041109B4
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electronics
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Wolfgang Lauerer
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Continental Automotive GmbH
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Abstract

Luftmassenmesser (2) mit mindestens einem Sensorelement, (7) mit einer Oberfläche (15) und einem beheizten Sensorelement (8) mit einer Oberfläche (15), wobei das Sensorelement (7) zum Messen der Temperatur ausgebildet ist und die von der Oberfläche (15) vom Sensor (8) an die vorbeiströmende Luft abgegebene Leistung als Maß für die vorbeiströmende Luftmasse auswertbar ist, mindestens ein Sensorelement (7, 8) einen Grundkörper (16) aufweist, der aus einem Kunststoff besteht, vorzugsweise aus LCP, eine Grundplatte (21) mit mindestens einem angespritzten Grundkörper (16) für einen Temperaturfühler bzw. Sensorelement (7) und/oder ein Heizelement (8) vorgesehen ist, der Produkt eines Spritzgießprozesses in Form eines dreidimensionalen Strukturbauteils ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (21) als einstückiges Strukturbauteil die Aufgaben eines Elektronikträgers (9), eines Abschnitts eines Strömungskanals (5) sowie eines Teils des Gehäuses (3) in sich vereinigt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fluidmassenmesser mit mindestens einem Sensorelement, das an einer Oberfläche ein elektrisches Heizelement aufweist, das auf Basis einer durch das Sensorelement gemessenen Temperatur und einer an das vorbeiströmende Fluid abgegebene Heizleistung zur Bestimmung einer vorbeiströmenden Fluidmasse ausgebildet ist.
  • Die vorliegende Erfindung ist generell zur Messung fließender Massen fluider Stoffe anwendbar, wird jedoch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung nachfolgend nur im Hinblick auf Luftmassenmessungen im Kraftfahrzeugbereich betrachtet werden, ohne dass die Erfindung auf diesen speziellen Bereich beschränkt ist. In bekannter Weise wird in Verbrennungskraftmaschinen ein Luft-Treibstoffgemisch unter Verdichtung zur Verbrennung gebracht. Ein als Luftmassenmesser ausgebildeter Fluidmassenmesser wird zur Ermittlung der von einer Verbrennungskraftmaschine angesaugten Luft verwendet. Auf Basis einer möglichst zuverlässigen Information über eine angesaugte Luftmasse kann eine Verbrennung durch eine Motorsteuerung dahingehend optimiert werden, dass eine auf die Luftmasse abgestimmte Kraftstoffmenge den jeweiligen Brennräumen zugeführt wird. Im Ergebnis wird dadurch eine bessere Energieausnutzung bei verringertem Schadstoffausstoß erzielt.
  • Zahlreiche moderne Verbrennungskraftmaschinen sind heute mit einem Abgas-Turbolader ausgestattet, welcher eine Vorverdichtung der Luftmasse bewirkt. Wurde bereits zu Beginn der Entwicklung von Verbrennungskraftmaschinen der Versuch einer Vorkompression der einer Verbrennungskraftmaschine zuzuführenden Luft mit dem Ziel einer Erhöhung der Motorleistung durch Erhöhung des Luftmengen- und Kraftstoffdurchsatzes pro Arbeitstakt durchgeführt, so wird heute die Aufladung von Otto-Verbrennungskraftmotoren nicht mehr primär unter dem Leistungsaspekt gesehen, sondern als Möglichkeit zur Einsparung von Kraftstoff und zur Minderung von Schadstoffen. Dabei wird in bekannter Weise einem jeweiligen Abgasstrom Energie zur Vorverdichtung des Luftmassenstromes durch eine im Abgasstrom laufende Turbine mit daran mechanisch gekoppeltem Frischluft-Verdichter entzogen, so dass beispielsweise ein Dieselmotor nun nicht mehr als Saugmotor, sondern als aufgeladener Motor mit Ladeluftdrücken von bis zu 1,5 bar oder gar 2,5 bar bei deutlicher Leistungssteigerung und reduziertem Schadstoffausstoß arbeitet. Hierzu ist selbstverständlich einer jeweiligen Treibstoffmasse eine Luftmasse in einem vorgegebenen Verhältnis zuzugeben, so dass einem Luftmassensensor eine wesentliche Bedeutung bei der Wirtschaftlichkeit und Schadstoffreduktion einer Verbrennungskraftmaschine zukommt.
  • Da es bei dem chemischen Vorgang der Verbrennung in jedem Betriebszustand einer Verbrennungskraftmaschine auf die Massen verhältnisse von Kraftstoff und Luft ankommt, ist der Massendurchfluss der Ansaug-/Ladeluft auch fortlaufend möglichst genau zumessen. Der maximal zu messende Luftmassenstrom liegt je nach Motorleistung der Verbrennungskraftmaschine im Bereich von 400 bis ca. 1000 kg/h. Aufgrund des niedrigen Leerlaufbedarfes moderner Verbrennungskraftmaschinen beträgt das Verhältnis eines minimalen zu einem maximalen Luftdurchsatz zwischen 1:90 bis etwa 1:100.
  • Aus der DE 44 07 209 A1 ist ein Luftmassenmesser bekannt, der in einen Ansaugkanal zur Bestimmung einer Luftmasse eingesteckt wird, wobei ein definierter Anteil der Gesamtströmung den Luftmassensensor durchströmt. Hierzu ist dieser als Einsteckkanal-Luftmassenmessvorrichtung ausgebildet und umfasst einen in einem Messkanal angeordneten Sensor, eine in einem Gehäuse angeordnete Elektronik für diesen Sensor sowie einen Auslasskanal jenseits des Sensorelements. Für eine platzsparende Anordnung werden die genannten Kanäle bzw. Luftführungswege U-, S- oder C-förmig ausgebildet, so dass eine insgesamt kompakt als Einsteckelementbauende Vorrichtung gebildet wird.
  • Eine gemäß der Lehre der WO 03/089884 A1 ausgebildete Luftmassenmessvorrichtung unter Verwendung eines als Heißfilmanemometer ausgebildeten Sensors hat sich prinzipiell bewährt. Auch in dieser Ausführung sind die eingesetzten Sensorelemente als dünne, längliche Elemente ausgebildet, die endseitig elektrisch kontaktiert und zugleich auch mechanisch fixiert werden. Ein derartiger Sensor wird in Form eines einseitig beschichteten Glaschips auf einen Träger gelötet. Der Sensor muss in seinem Anlieferzustand gereinigt werden, da er zusammen mit vielen gleichartigen Sensoren auf einem Glasträger mit Wachs aufgeklebt geliefert wird. Der Träger wird mit einer bereits zuvor bestückter Auswerteelektronik in Form einer Keramikplatine beklebt, die anschließend zum Schutz vergossen werden muss, vorzugsweise mit Silgel. Nachdem die elektrische Kontaktierung durch Bonden erfolgt ist, ist eine sehr genaue Positionierung des Strömungskanals auf dem Sensor notwendig.
  • Die DE 10 2005 036 189 A1 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines Heißfilmluftmassenmessers, welcher beispielsweise zur Messung von Luftmassenströmen im Ansaugtrakt einer Verbrennungskraftmaschine eingesetzt werden kann. Der Heißfilmluftmassenmesser weist einen Heißfilm-Sensorchip auf. Es wird mittels eines Kunststoff-Formgebungsverfahrens ein Trägerelement hergestellt, welches eine Aufnahme zur Montage des Heißfilm-Sensorchips aufweist. Mittels eines MID(Molded Interconnect Device, spritzgegossener Schaltungsträger)-Verfahrens wird mindestens eine Leiterbahn auf das Trägerelement aufgebracht. Auf diese mindestens eine Leiterbahn wird wiederum in einem anschließenden Verfahrensschritt mindestens ein elektronisches Bauelement aufgebracht. Anschließend wird der Heißfilm-Sensorchip in die Aufnahme aufgebracht.
  • Die DE 29 25 975 A1 offenbart einen Mengendurchflussmesser, bei dem ein strömendes Medium an zwei stromdurchflossenen elektrischen Leitern mit temperaturabhängigem Widerstand vorbeigeführt wird. Der eine elektrische Leiter wird durch einen elektrischen Strom aufgeheizt und dient als Messwiderstand.
  • Der zweite elektrische Leiter dient als Vergleichswiderstand und wird durch den elektrischen Strom nicht aufgeheizt. Der Messwiderstand und der Vergleichswiderstand sind als dünne Widerstandsschichten ausgebildet, welche auf ein dünnes Substrat aufgebracht sind.
  • Die DE 199 57 437 A1 offenbart einen Pfosten, der in einen Strömungsmitteldurchgang zum Durchlassen einer Strömungsmittelströmung vorzusehen ist, so dass er sich über einen Teil der Strömungsmittelströmung erstreckt. In dem Pfosten ist ein Messdurchgang ausgebildet, der sich durch diesen hindurch erstreckt. Es ist ein Strömungsratendetektor in dem Messdurchgang vorgesehen. Der Messdurchgang besitzt eine Strömungsmitteleintrittsöffnung, die in einer länglichen Gestalt ausgebildet ist, wobei der Messdurchgang verengt ist, indem er wenigstens einen Abschnitt zwischen der Strömungsmitteleintrittsöffnung und dem Strömungsratendetektor aufweist, der sich glatt oder sanft in stromabwärts der Strömung in einer longitudinalen Richtung der länglichen Gestalt hin verengt.
  • Sensorelemente für derartige Gasflusssensoren müssen spezielle Eigenschaften aufweisen, wie z. B. eine geringe Wärmeleitung, gute Strukturier- bzw. Metallisierbarkeit, mechanische Festigkeit und gute Handhabbarkeit. Diese Anforderungen schränken die Auswahl unter prinzipiell einsetzbaren Materialien und möglichen Sensorgeometrien stark ein, so dass nur einfache Geometrien wirtschaftliche Anwendung finden. Weiterhin müssen die Sensorelemente in einer Strömungsführung bzw. einem Strömungskanal sehr präzise platziert und dauerhaft zuverlässig elektrisch kontaktiert werden. Diese Bedingungen stellen hohe Anforderungen an die entsprechenden Herstellungsprozesse, Verbindungstechnologien und eingesetzten Materialien.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Fluidmassensensor der eingangs genannten Art mit verbesserten Eigenschaften zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Erfindungsgemäß weist ein Sensorelement eines Fluidmassenmessers einen Grundkörper auf, der aus einem Kunststoff besteht. Eine Grundplatte mit mindestens einem angespritzten Grundkörper ist vorgesehen für einen Temperaturfühler bzw. für ein Sensorelement und/oder ein Heizelement. Der Grundkörper ist das Produkt eines Spritzgießprozesses in Form eines dreidimensionalen Strukturbauteils, wobei die Grundplatte als einstückiges Strukturbauteil die Aufgaben eines Elektronikträgers, eines Abschnitts eines Strömungskanals sowie eines Teils des Gehäuses in sich vereinigt.
  • Ein Vorteil ist, dass Kunststoffe eine noch geringere Wärmeleitung haben als die meisten bisher verwendeten Werkstoffe:
    Glas: ~1 W/(m*K)
    Keramik: ~3 W/(m*K)
    Kunststoff, z. B. Vectra®: ~0,4 W/(m*K).
  • Ein Weiterer Vorteil ist, dass durch die Ausführung der Grundplatte als einstückiges Strukturbauteil das Sensorelement selber mit der Strömungsführung kombiniert in demselben Spritzteil einstückig ausgeführt ist. Es sind damit keine gesonderten Sensorhalterungen mehr notwendig. Dadurch sind komplexere Strömungsgeometrien bei geringerem Fertigungsaufwand denkbar, wobei zugleich das mindestens eine Sensorelement darin sehr präzise und wiederholgenau positionierbar ist. Vorzugsweise findet ein Sensormodul Verwendung, der als spritzgegossener Schaltungsträger Produkt eines Moulded Interconnect Devices- bzw. abgekürzt MID-Verfahrens ist, nach dem unter Anwendung von Zweikomponentenspritzgießen und/oder Heißprägetechniken 3-dimensionale elektronische Baugruppen hergestellt werden, wie hier speziell spritzgegossene Schaltungsträger als räumliche Kunststoffteile mit umspritzen und/oder nachträglich aufgetragenen Leiterbahnen. MID-Bauteile ermöglichen die Verbindung von elektrischen und mechanischen Elementen und nahezu belie big geformten Leiterplatten, erlauben völlig neue Funktionen und helfen bei der Miniaturisierung von Produkten bei gleichzeitiger Einsparung mechanischer Bauteile unter vereinfachter Montage und erhöhter Zuverlässigkeit. Das eigentliche Sensorelement kann dabei im Fall eines sog. Heißfilmanemometers ebenfalls als Stück einer Leiterbahn aufgefasst werden. Damit können die eigentliche Herstellung eines Sensorelements und Anbringen dessen Kontaktierung in einem gemeinsamen Prozessschritt erfolgen.
  • Die MID-Technologie verbessert die Gestaltungsfreiheit hebt zudem ein Rationalisierungspotenzial bezüglich des Herstellungsprozesses des Endproduktes durch Reduzierung der Teileanzahl unter Materialeinsparung und der Verkürzung einer gesamten Prozesskette. Unter Verwendung des MID-Verfahrens ist es also leicht möglich, die strömungsführende Komponente sogar unter strömungsphysikalischer Optimierung mit weiteren Teilen eines Außengehäuses und dem Schaltungsträger selber einstückig zusammenzuführen. Auch können z. B. externe Schnittstellen in Form eines Steckverbinders zur Signalweiterleitung an ein Steuergerät oder eine Motorelektronik direkt in der Fertigung eines komplexen Moduls angespritzt werden. Dadurch reduzieren sich die Toleranzanforderungen an die beteiligten Prozesse und Komponenten deutlich.
  • Vorzugsweise ist eine Auswerteelektronik auf dasselbe Kunststoffelement gelötet, welches auch das mindestens eine Sensorelement selbst trägt. Es ist damit keine separate Platine oder Ähnliches als getrennter Bauteil- bzw. Schaltungsträger mehr erforderlich.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist eine Abdichtung eines Strömungskanals zu der Auswerteelektronik hin weitgehend ohne Klebe- und/oder Vergussschritte realisiert.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend unter Beschreibung eines Ausführungsbeispiels mit Bezugnahme auf die Abbildungen der Zeichnung angegeben. In der Zeichnung zeigen in schematisierter Darstellung:
  • 1a und 1b: einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Sensorelement mit elliptischem Querschnitt für einen Luftmassenmesser sowie eine Draufsicht auf die Ausführungsform von 1a unter Darstellung Meander-förmiger Metallisierungsleiterbahnen und endseitiger Kontaktflächen zur Ausbildung definierter Lötstellen;
  • 2a bis 2f: Skizzierte Draufsichten und jeweils zugehörige Seitenansichten von Schritten eines MID-Prozesses zum Aufbau eines Sensormoduls;
  • 3: einen Querschnitt durch einen Abschnitt eines Ansaugtraktes als einem Rohrstück mit eingesetztem Sensormodul mit einem bekannten Luftmassensensor in einer Einbaulage;
  • 4: eine perspektivische Darstellung des Heißfilmanemometers aus 3 mit benachbarter elektronischer Beschaltung bei teilweise geöffnetem Gehäuse;
  • 5: eine dreidimensionale Darstellung des Heißfilmanemometers aus 4 in einer Rückansicht bei geöffnetem Gehäuse.
  • Über die verschiedenen Abbildungen hinweg werden nachfolgend gleiche Begriffe und Bezugszeichen für gleiche Bauelemente verwendet werden.
  • 3 zeigt einen Längsschnitt durch einen Luftmassenmesser bestehend aus einem Rohrstück 1 mit einem darin eingesetzten und fixierten Sensormodul 2 gemäß der Lehre der DE 101 35 819 A1 in einem Gehäuse 3 gemäß der WO 03/089884 A1 . Dieses Rohrstück 1 ist hier Teil eines Ansaugrohrs in einem Personenkraftwagen, durch das die Frischluft von einem hier nicht dargestellten Luftfilter und/oder Ladeluftkühler in einem Motorraum zu einem ebenfalls nicht weiter dargestellten Brennkraftmotor geführt wird.
  • Aus dem Ansaugrohr 1 wird ein Teil der angesaugten Luft durch das in das Ansaugrohr 1 hineinragende Gehäuse 3 abgezweigt und durch eine Einlassöffnung 4 in den Luftmassenmesser 2 geführt. Die Luft strömt dann in dem Gehäuse 3 von der Einlassöffnung 4 über ein Hilfsrohr 5 zu einer Auslassöffnung 6. Dabei strömt die Luft an einem Sensorelement 7 und einem Sensorelement 8 vorbei. Derartige Sensorelemente 7, 8 sind als temperaturabhängige Widerstände ausgebildet, die in der Regel in Form einer Wheatstone'schen Brücke miteinander verschaltet sind. Mit Sensorelement 7 wird die Temperatur der einströmenden Luftmasse bestimmt. Die vorbeiströmende Luft kühlt das beheizte Sensorelement 8 ab, wobei ein Messsignal erzeugt wird, das repräsentativ für den Luftmassenstrom ist, der an den Sensorelementen 7, 8 vorbeiströmt.
  • Der Luftmassenmesser 2 weist zudem in dem Gehäuse 3 Ausnehmungen auf, in denen unter anderem auch eine hier nur angedeutete Platine mit einer Elektronik 9 integriert ist. Nach dem Einsetzen und Kontaktieren über Bond-Drähte wird die Elektronik 9 in der Ausnehmung des Gehäuses 3 von einem Deckel 10 abgedeckt und hermetisch gegenüber allen Umwelteinflüssen abgeschirmt. Unter Schaffung sehr kurzer Signalwege wird den Sensorausgangssignalen mittels der Auswerteelektronik 9 des Massen strommessers 2 ein entsprechender Massenstromwert unter Berücksichtigung der Tatsache zugeordnet, dass von dem in der mit dem Pfeil 11 dargestellten Hauptströmungsrichtung strömenden Luftmassenstrom nur ein Teilstrom 12 innerhalb des Sensorgehäuses 3 ausgewertet wird. Die Zuordnung der Sensorsignale zu den Massenstromwerten erfolgt über eine Kennlinie und kann analog oder digital erfolgen.
  • In einer Vorrichtung gemäß 3 findet also ein Luftmassensensor auf der Grundlage eines Heißfilmanemometers Einsatz. Ein hier verwendetes Heißfilmanemometer 7 ist in dem Massenstrommesser 2 in perspektivischer Darstellung bei geöffnetem Gehäuse 3 in 4 vergrößert wiedergegeben. Es besteht aus zwei Sensoren 7, 8 und dazugehöriger Elektronikschaltung 9 für den Temperaturfühler 7 und den mit elektrischer Heizleistung versorgten Sensor 8. Ein Schichtaufbau eines in Form eines Wafers gefertigten und nachfolgend vereinzelten Sensors 7, 8 umfasst ein dünnes Trägermaterial aus ca. 150 μm dickem Glas, auf dem eine temperaturabhängige Widerstandsschicht auf einer Molybdän-Basis mit einer Mächtigkeit von etwa 0,8 bis 1 μm aufgetragen ist. Diese Widerstandsschicht wird durch eine nur ca. 350 nm starke Passivierungsschicht überdeckt, die eine durch Oxidationsprozesse hervorgerufene Widerstandsdrift verhindert. Da sich in der Ansaugluft jedoch neben Sauerstoff auch Schmutzpartikel, Salze und Feuchtigkeit selbst in Tropfenform befinden, muss auf den vorstehend beschriebenen Schichtaufbau eine weitere Schicht zum Schutz vor Feuchtigkeit und Verschmutzung, die zu Kurzschlüssen an der Widerstandsschicht führen können, aufgetragen werden. Als Schutz wird derzeit eine ca. 5 μm starke Polyimid-Schutzschicht aufgetragen. Der Sensor ist derzeit also mit zwei Deckschichten aufgebaut, da die erste Deckschicht prozesstechnisch bedingt sehr kleine Löcher aufweist, sogenannte Pinhols. Um die Barunterliegende Widerstandsschicht vor Kurzschlüssen durch Feuchtigkeit und Schmutz zu schützen, wird die zweite Schutzschicht benötigt.
  • Regelmäßig trifft Ansaugluft mit Temperaturen in einem Bereich von 125°C bis 130°C auf ein durch das als Heißfilmanemometer ausgebildetes Sensorelement 7. Durch das Sensorelement 7 selber wird eine Übertemperatur von bis zu 150°C bewirkt, so dass am Sensorelement 7 insgesamt Heiztemperaturen von bis zu 250°C auftreten. In einem oberen Temperaturbereich wird die durch das Sensorelement 7 selber bewirkte Übertemperatur soweit definiert gekappt, dass eine Grenztemperatur von etwa 250°C nicht überschritten wird, die in etwa auch eine Grenze einer Temperaturbeständigkeit bekannter Beschichtungen dargestellt. Mit einem entsprechenden Sicherheitszuschlag muss eine Beschichtung an einer Oberfläche 15 eine ausreichende Temperatur-Dauerbeständigkeit bis circa 280°C aufweisen. Dünne Schichten sind für diese Art Sensoren notwendig um die thermische Trägheit des Sensors zu minimieren. An dieser Stelle wird eine Beschichtung mit Parylene HT vorgesehen: Das Material Parylene HT ist hydrophob, wasserundurchlässig, hochtemperaturfest bis ca. 350°C, und kann außerdem in sehr dünnen Schichten von < 2 μm aufgetragen werden.
  • Eine derartige Beschichtung 15 kann auch als Korrosions- und Verschmutzungsschutz auf die elektrisch leitende Kontakte 13, 14 und die in 5 ausgeblendete Auswerteelektronik 9 mit einer zugehörigen Bonddraht-Kontaktierung ausgedehnt sein. Derzeit wird die Auswerteelektronik 9 jedoch regelmäßig z. B. in einer dicken Schicht mit einem Silgel überzogen, die dann vor den nächsten Arbeitsschritten erst noch ausgehärtet werden muss.
  • Erfindungsgemäß wird die vorstehend skizzierte Komplexität des Sensorelemente 7, 8 und deren thermische Trägheit dadurch gesenkt, dass das Sensorelement 7, 8 den Kunststoff LCP als Trägermaterial ausweist. In einem nicht weiter dargestellten Ausführungsbeispiel sind in dem Sensormodul oder direkt in der zugehörigen Elektronik elektrische Regelungsmittel vorgesehen, um die Betriebstemperatur eines Sensorelementes unterhalb einer Grenze von ca. 250°C zuhalten. Ab hier wird erst eine Er weichungsgrenze von LCP-Materialien erreicht, so dass in diesem Bereich auch für einen Dauerbetrieb stabile Verhältnisse herrschen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist ein Grundkörper 16 mit strömungsgünstigem und ungefähr elliptisch ausgebildetem Querschnitt für ein Sensorelement 7, 8 gewählt worden, siehe 1a. Eine regelmäßig angeströmte Kante 17, in 1a durch den Pfeil v angedeutet, ist mit einer Beschichtung 18 aus Platin versehen.
  • Alternativ kann auch eine asymmetrisch geformte Querschnittsfläche vorgesehen sein, was zeichnerisch hier nicht weiter dargestellt ist. Mit einer asymmetrisch geformten Querschnittsfläche ist eine gezielt schräge Anströmung des betreffenden Sensorelements erreichbar. Hierbei können vorteilhafterweise strömungsphysikalische Besonderheiten zur Erhöhung der Messgenauigkeit genutzt werden, wie z. B. Staudruck-Zonen etc..
  • 1b zeigt eine Draufsicht auf ein Sensorelement 7, 8 gemäß 1a, bei dem sich Meander-förmige Metallisierungsleiterbahnen 19 aus Platin zwischen zwei endseitig angeordneten Kontaktflächen 20 zur Ausbildung definierter Lötstellen erstrecken. Der Kunststoff LCP lässt sich nach gekannten Verfahren metallisch z. B. mit Platin metallisieren bzw. beschichten und nachfolgend mit Hilfe optischer Verfahren und additiv oder subtraktiv nach LSS- oder LDS-Verfahren strukturieren, um z. B. einen gewünschten elektrischen Kaltwiderstand und/oder eine definierte Leiterlänge einzustellen. Sehr glatte und weitgehend kantenfreie Oberflächen senken die Möglichkeit zur Anhaftung von Wasser und/oder Schmutzpartikel, so dass dieser Aufbau neben seiner auch ohne weitere Schutzbeschichtungen gegebenen Korrosionsbeständigkeit auch einen Beitrag zur Senkung der Anfälligkeit gegen Verschmutzung leistet.
  • Das Sensorelement 7, 8 wird über ein in der Elektronikindustrie übliches Pick&Place-System nach einem SMD-Verfahren bestückt und gelötet, da man nicht mehr auf die derzeit noch üb liche Anlieferung auf einem Träger für die Sensoren angewiesen ist. Eine platzsparende Anlieferung auf Tape-Rollen wäre möglich. Die mechanische Robustheit der beschriebenen Sensorelement 7, 8 ist gegenüber den mit Bezug auf 3 und 4 beschriebenen Sensorelemente deutlich verbessert, ebenso fallen parasitäre thermische Effekte einer Abkühlung über die Sensorhalterungen 12, 13 weit geringer aus, da sich derartige Element durch eine sehr geringere Wärmeleitung auszeichnen.
  • In einem alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun eine Fertigung eines kompletten Sensorsystems betrachtet: Die Abbildungen der 2a bis 2f zeigen Draufsichten mit jeweils eine zugehörige Seitenansicht von Schritten eines MID-Prozesses zum Aufbau eines Sensormoduls mit stark reduzierter Anzahl von Einzelteilen. In einem ersten Schritt wird eine LCP- bzw. Vectra®-Grundplatte 21 mit einem angespritzten Grundkörpern 16 eines Temperaturfühler bzw. Sensorelement 7 und eines Heizelements 8 als Produkt eines Spritzgießprozesses in Form eines dreidimensionalen Strukturbauteils hergestellt. Diese Grundplatte 21 vereinigt als einstückiges Strukturbauteil die Aufgaben eines Elektronikträgers 9, eines Abschnitts eines Strömungskanals 5 sowie eines Teils des Gehäuses 3 in sich und trägt damit wesentlich zur Bildung eines kompakten Sensormoduls 2 bei, siehe 2a und 2b.
  • In einem nachfolgenden Schritt werden elektrische Leitbahnen 19 sowie Kontaktierungen 20 in Kupfer und die elektrisch leitenden, eigentlichen Sensorbeschichtungen 18 in Form von Metallisierungen aus Platin und/oder Kupfer aufgebracht und mittels negativer Laser-Strukturierung bzw. Laser substractive structuring LSS, Laser-Direktstrukturierung bzw. Laser direct structuring LDS oder einem ähnlichen Verfahren zur Ausbildung elektrisch definiert leitfähiger Schichten strukturiert, wie in den Abbildungen der 2c und 2d angedeutet.
  • Schließlich werden zusätzliche Umwandungen bzw. Gehäusewandungen 24, 25 zur Kapselung einer Elektronik 9 sowie zur Ausbil dung mindestens eines Abschnitts eines Strömungskanals 5 mit der Grundplatte 21 durch Anspritzen verbunden. Auf diese Gehäusewandungen 24, 25 wird abschließend ein Gehäusedeckel 10 aufgesetzt und durch einen Laserschweißprozess abdichtend verbunden, siehe 2d und 2e. Zuvor wird nach einem Auflöten bzw. SMD-Bestücken von Elektronikkomponenten und/oder Trennkondensatoren 23 ein elektrischer Funktionstest durchgeführt.
  • Er folgt ein Aufbringen einer Schutzschicht für die Sensoren 7, 8 und der Elektronik 9 durch Bedampfen mit Parileny bzw. Parylene HT. Nachfolgend kann ein Deckel aufgeklebt oder aufgeschweißt werden, und das Sensormodul kann an einer nach außen gerichteten elektrischen Schnittstelle nach Belieben mit einem kundenspezifischen Stecker versehen werden.
  • Vorteilhafterweise entfällt durch ein vorstehend beschriebenes Verfahren mindestens ein komplexes, bondbares Stanz-Biegeteil, wobei insgesamt eine wesentlich geringere Anzahl von Einzelkomponenten mit jeweiligen Verbindungstechnologien auftreten. Am wesentlichsten ist jedoch der Fortfall einer separat herzustellenden Verbindung zwischen einem Sensor und einem Träger, wobei der Träger gerade in Form der vorstehend beschriebenen Grundplatte 21 den Aufbau einer komplexen, räumlichen Sensorgeometrie ermöglicht. Zugleich ist ein Korrosionsschutz für Elektronik und Sensor auch ohne das sonst erforderliche Vergießen mit Silgel o. ä. herstellbar.
  • 1
    Rohrstück
    2
    Sensor/Sensormodul
    3
    Gehäuse
    4
    Einlassöffnung
    5
    Hilfsrohr/Bypass
    6
    Auslassöffnung
    7
    Sensorelement
    8
    Heizelement
    9
    Elektronik
    10
    Deckel
    11
    Pfeil/Hauptflussrichtung der Luftströmung
    12
    Teilstrom durch das Sensormodul hindurch
    13
    elektrisch leitender Kontakt
    14
    elektrisch leitender Kontakt
    15
    Oberfläche
    16
    Grundkörper
    17
    angeströmte Kante
    18
    Beschichtung aus Platin
    19
    Metallisierungsleiterbahn
    20
    Kontaktfläche/Lötstelle
    21
    Grundplatte
    22
    Kupfermetallisierung/Leitbahnen/Kontaktfläche
    23
    diskretes Bauelement (SMD-Technik)
    24
    Gehäusewandung
    25
    Gehäusewandung

Claims (10)

  1. Luftmassenmesser (2) mit mindestens einem Sensorelement, (7) mit einer Oberfläche (15) und einem beheizten Sensorelement (8) mit einer Oberfläche (15), wobei das Sensorelement (7) zum Messen der Temperatur ausgebildet ist und die von der Oberfläche (15) vom Sensor (8) an die vorbeiströmende Luft abgegebene Leistung als Maß für die vorbeiströmende Luftmasse auswertbar ist, mindestens ein Sensorelement (7, 8) einen Grundkörper (16) aufweist, der aus einem Kunststoff besteht, vorzugsweise aus LCP, eine Grundplatte (21) mit mindestens einem angespritzten Grundkörper (16) für einen Temperaturfühler bzw. Sensorelement (7) und/oder ein Heizelement (8) vorgesehen ist, der Produkt eines Spritzgießprozesses in Form eines dreidimensionalen Strukturbauteils ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (21) als einstückiges Strukturbauteil die Aufgaben eines Elektronikträgers (9), eines Abschnitts eines Strömungskanals (5) sowie eines Teils des Gehäuses (3) in sich vereinigt.
  2. Luftmassenmesser (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (16) einen strömungsgünstigen, ungefähr elliptisch ausgebildeten Querschnitt aufweist.
  3. Luftmassenmesser (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (16) eine asymmetrisch geformte Querschnittsfläche zur gezielt schrägen Anströmung des betreffenden Sensorelements aufweist.
  4. Luftmassenmesser (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (16) mit einer Beschichtung (18) aus Platin versehen ist.
  5. Luftmassenmesser (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich auf dem Grundkörper (16) Mäander-förmige Metallisierungsleiterbahnen (19) zwischen zwei endseitig angeordneten Kontaktflächen (20) erstrecken.
  6. Luftmassenmesser (2) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Form der Beschichtung (18) Ergebnis eines optischen additiven oder subtraktiven Verfahrens (LSS, LDS) ist.
  7. Luftmassenmesser (2) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche Gehäusewandungen (24, 25) zur Kapselung einer Elektronik (9) sowie zur Ausbildung mindestens eines Abschnitts eines Strömungskanals (5) mit der Grundplatte (21) durch Anspritzen verbunden sind.
  8. Luftmassenmesser, (2) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Gehäusewandungen (24; 25) ein Gehäusedeckel (10) aufgesetzt und durch einen Laserschweißprozess abdichtend verbunden ist.
  9. Luftmassenmesser (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einem fertig montierten und kontaktierten Sensor (7, 8), elektrisch leitende Kontakte (13, 14) oder eine fertig montierte und kontaktierte Einheit aus Sensoren (7, 8) und Elektronik (9) mit einer Parylene HT-Beschichtung überzogen sind.
  10. Luftmassenmesser (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Sensormodul oder direkt in der zugehörigen Elektronik (9) elektrische Regelungsmittel vorgesehen sind, um die Betriebstemperatur eines Sensor- oder Heizelementes (7, 8) unterhalb einer Grenze von ca. 250°C zu halten.
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