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Die
Erfindung betrifft insbesondere ein Verfahren zur Reduzierung des
Energieverbrauchs eines Kraftfahrzeugs mit mindestens einem elektrischen
Bordnetz an das mindestens ein elektrischer Verbraucher angeschlossen
ist.
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Die
Anzahl der elektrischen Verbraucher in Kraftfahrzeugen hat erheblich
zugenommen. Um den CO2 – Ausstoß im Fahrzeug zu reduzieren,
werden hydraulisch arbeitende Verbraucher durch elektrische Verbraucher
ersetzt. So ersetzt ggf. beispielsweise eine elektrische Lenkung
(EPS) eine hydraulische Lenkung des Kraftfahrzeugs. Solche elektrischen
Verbraucher können
jedoch kurzzeitig eine hohe Leistungsanforderung an das Fahrzeugbordnetz
stellen. Daraus resultiert auch eine hohe Anforderung an die Bordnetzstabilität des Kraftfahrzeugs. Insbesondere
muss bei kurzzeitig auftretenden hohen Belastungen eine ausreichend
hohe elektrische Spannung bzw. elektrische Leistung zur Verfügung stehen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren anzugeben, dass die Realisierung
eines leistungsfähigen
Bordnetzes und zudem die Reduzierung des Energieverbrauchs eines
Kraftfahrzeugs ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren bzw. ein Bordnetz mit den Merkmalen
des betreffenden unabhängigen
Anspruchs gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
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Ein
wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, dass sich das Niveau
der elektrischen Last des elektrischen Bordnetzes ohne den mindestens
ersten Verbraucher in einem ersten Betriebszustand des Kraftfahrzeugs
auf einem ersten höheren Niveau
befindet. Beispielsweise versorgen der elektrische Generator des
Fahrzeugs und die Batterie des Fahrzeugs das Bordnetz gemeinsam,
um die höhere
elektrische Last bzw. die elektrischen Verbraucher mit einer ausreichenden
elektrischen Spannung zu versorgen. Der Generator kann in dieser
Situation beispielsweise weitgehend voll ausgelastet sein.
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In
einem zweiten Betriebszustand wird das Niveau der elektrischen Last
des elektrischen Bordnetzes ohne den mindestens ersten Verbraucher
in einem zweiten Betriebszustand des Kraftfahrzeugs temporär auf ein
zweites ggü.
dem ersten Niveau niedrigeres Niveau gebracht. Der erste Verbraucher bzw.
die durch ihn hervorgerufene Last am Bordnetz sei hierbei ausgeklammert.
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Eine
im Fahrzeug vorgesehene Fahrsituations-Erfassungseinrichtung erkennt
eine weitgehend unmittelbar bevorstehende besondere Fahrsituation aufgrund
des bisherigen Verhaltens des Fahrers beim Steuern des Fahrzeugs
und/oder des Fahrzeugs im Voraus und veranlasst, bevorzugt zu dem Zeitpunkt
der entsprechend hohen Spannungs- und/oder Leistungsanforderung,
dass das Niveau der elektrischen Last des elektrischen Bordnetzes
temporär
auf das zweite niedrigere Niveau gebracht wird.
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In
diesem zweiten Betriebszustand werden insbesondere „leistungshungrige" und für den Fahrbetrieb
aktuell tatsächlich
erforderliche Verbraucher mit einer ausreichend hohen elektrischen
Spannung und/oder elektrischen Leistung aus dem Bordnetz versorgt.
Diese Verbraucher reagieren dann in der erwarteten, insbesondere
komfortablen Weise. Wird beispielsweise eine elektrische Lenkung
bei einem Park- und/oder Rangiervorgang während des ersten höheren Lastniveaus
betätigt,
kann es vorkommen, dass die Spannung im Bordnetz durch die zusätzliche
Belastung des Bordnetzes signifikant einbricht und die elektrische
Lenkung schwergängig
wird, was den Fahrer insbesondere bei einem in der Regel schnell
auszuführenden
Park- und/oder Rangiervorgang
verunsichert und eine deutliche Komforteinbuße bedeutet.
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„Temporär" bedeutet vorzugsweise,
dass die Zeitdauer so bemessen ist, dass die bevorstehende Fahrsituation
unter Beteilung der entsprechenden elektrischen Verbraucher vom
Fahrer sicher und ohne Komforteinbuße bewältigt werden kann.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass zur Erreichung des zweiten niedrigeren
Niveaus der elektrischen Last des elektrischen Bordnetzes mindestens
eine elektrische Heiz-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs in seiner Leistungsaufnahme
reduziert oder abgeschaltet wird. Hierbei handelt es sich bevorzugt
um eine Sitzheizung und/oder eine Heckscheibenheizung und/oder eine
Waschdüsenheizung
und/oder eine Spiegelheizung und/oder eine Lenkradheizung und/oder
eine Frontscheibenheizung und/oder ein anderes elektrisches Aggregat, wie
insbesondere eine Heizvorrichtung für den Innenraum, ein sog. Zuheizer.
Heiz-Vorrichtungen sind in der Regel recht träge, so dass sich deren kurzzeitige
Abschaltung oder Leistungsreduzierung kaum nachteilig für den Fahrer
bemerkbar macht.
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Bei
einer Ausgestaltung der Erfindung wird zur Erreichung des zweiten
niedrigeren Niveaus der elektrischen Last des elektrischen Bordnetzes
mindestens ein elektrischer Komfortverbraucher in seiner Leistungsaufnahme
reduziert oder abgeschaltet. Besonders „unauffällige" Komfortverbraucher bei kurzzeitiger
Abschaltung oder Leistungsreduzierung in diesem Sinne sind die genannten
Heiz-Vorrichtungen.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Fahrsituations-Erfassungseinrichtung
berücksichtigt,
wer der aktuelle Fahrer ist und wie sein früheres Verhalten war. Der aktuelle Fahrer
kann insbesondere anhand des von ihm verwendeten Fahrzeugschlüssels erkannt
werden. Hierdurch kann die Trefferquote für die Voraussage, dass ein
Park- und/oder Rangiervorgang
bevorsteht erhöht
werden. Erkennt die Fahrsituations-Erfassungseinrichtung beispielsweise,
dass der betreffende Fahrer stets eine charakteristische Vorgehensweise zeigt,
erhöht
dies die Trefferquote zur Erkennung eines bevorstehenden Park- und/oder
Rangiervorgangs.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass der elektrische Verbraucher eine elektrisch
betätigte
Lenkung, ein Fahrwerksregel- oder ein Fahrwerksunterstützungssystem
des Kraftfahrzeugs ist und die weitgehend unmittelbar bevorstehende
besondere Fahrsituation ein Park- und/oder Rangiervorgang ist. Dies
ist eine Fahrsituation bei der sich eine niedrige elektrische Spannung im
Bordnetz besonders unangenehm für
den Fahrer bemerkbar machen kann.
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Bei
einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass von
der Fahrsituations-Erfassungseinrichtung erfasst wird, ob die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs einen vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet,
ob der Rückwärtsgang
eingelegt ist und ob die Differenz zwischen dem Absolutwert des
aktuellen Lenkwinkels und dem Absolutwert des Lenkwinkels zu einem
früheren
Zeitpunkt größer als ein
vorbestimmter Schwellenwert ist. Ggf. wird erfindungsgemäß veranlasst,
dass die Verbrennungsmaschine vom ersten Betriebszustand in den
zweiten Betriebszustand gebracht wird und es wird davon ausgegangen,
dass ein so genannter „Rücklenken-Vorgang" eingetreten ist,
der eine erste von erfindungsgemäß drei Alternativen
zur Einleitung eines Park- und/oder Rangiervorgangs darstellt.
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Bei
einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass von
der Fahrsituations-Erfassungseinrichtung erfasst wird, ob die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs einen vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet,
ob die Geschwindigkeit des Fahrzeugs den Schwellenwert für einen
vorgegebenen Zeitraum unterschreitet und ob die Differenz zwischen
dem Absolutwert des aktuellen Lenkwinkels und dem Absolutwert eines
vorbestimmten Lenkwinkel-Schwellenwerts größer als ein vorbestimmter Schwellenwert
ist. Ggf. wird erfindungsgemäß veranlasst,
dass die Verbrennungsmaschine vom ersten Betriebszustand in den
zweiten Betriebszustand gebracht wird und es wird davon ausgegangen,
dass ein so genannter „Umlenken-Vorgang" eingetreten ist,
der eine zweite von erfindungsgemäß drei Alternativen zur Einleitung
eines Park- und/oder Rangiervorgangs darstellt.
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Bei
einer dritten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass von
der Fahrsituations-Erfassungseinrichtung erfasst wird, ob der Rückwärtsgang eingelegt
bzw. nicht eingelegt ist, ob die Geschwindigkeit des Fahrzeugs einen
vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet, ob die Differenz zwischen dem
Absolutwert des aktuellen Lenkwinkels und dem Absolutwert des Lenkwinkels
zu einem früheren
Zeitpunkt größer als
ein vorbestimmter Schwellenwert ist, ob die Geschwindigkeit des
Fahrzeugs den vorbestimmten Schwellenwert für einen vorgegebenen Zeitraum
unterschreitet und ob der Lenkwinkel größer als ein vorbestimmter Schwellenwert
ist. Ggf. wird erfindungsgemäß veranlasst,
dass die Verbrennungsmaschine vom ersten Betriebszustand in den zweiten
Betriebszustand gebracht wird und es wird davon ausgegangen, dass
ein so genannter „Standlenken-Vorgang" eingetreten ist,
die dritte der erfindungsgemäß drei Alternativen
zur Einleitung eines Park- und/oder Rangiervorgang darstellt.
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Die
Erfindung schlägt
zudem ein Bordnetz eines Kraftfahrzeugs vor, das eine programmgesteuerte
Fahrsituations-Erfassungseinrichtung aufweist, die ein erfindungsgemäßes Verfahren
ausführt.
Ferner wird eine programmgesteuerte Fahrsituations-Erfassungseinrichtung
vorgeschlagen, die ein erfindungsgemäßes Verfahren ausführt oder
deren Ausführung veranlasst.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird nachfolgend anhand von Ablaufplänen am Beispiel eines Park-
bzw. Rangiervorgangs näher
erläutert.
Gleiche Bezugszeichen zeigen gleiche oder gleich wirkende Funktionen.
Es zeigen:
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1 einen
Ablaufplan des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit drei parallel zueinander ablaufenden Algorithmen, die jeweils
einen bevorstehenden Park- bzw. Rangiervorgang in einer spezifischen Ausprägung erkennen;
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2 den
ersten der drei parallel ablaufenden Algorithmen zur Erkennung eines
bevorstehenden Park- bzw. Rangiervorgangs;
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3 den
zweiten der drei parallel ablaufenden Algorithmen zur Erkennung
eines bevorstehenden Park- bzw. Rangiervorgangs; und
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4 den
dritten der drei parallel ablaufenden Algorithmen zur Erkennung
eines bevorstehenden Park- bzw. Rangiervorgangs.
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Der
Ausgangspunkt für
das erfindungsgemäße Verfahren
ist der Folgende. Das Kraftfahrzeug ist mit einer elektrischen Lenkung
und/oder mit einem anderen elektrifizierten Regelsystem ausgestattet. Die
elektrische Lenkung benötigt
bei der manuellen Durchführung
eines Parkmanövers
bzw. eines Park- oder Rangiervorgangs eine ausreichend hohe elektrische
Spannung. Wird das Parkmanöver
aus Gründen
einer CO2-Reduzierung beim Betrieb des Kraftfahrzeugs
bei einer abgesenkten Bordnetzspannung durchgeführt, ist die Lenkung schwergängig. Dies
ist für
den Fahrer, insbesondere bei einem schnell auszuführenden
Park- bzw. Rangiermanöver,
unangenehm. Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann das unmittelbare
Bevorstehen eines Parkmanövers sehr
zuverlässig
erkannt werden. Das elektrische Bordnetz wird durch das temporäre Abschalten
elektrischer Verbraucher von kurz vor dem Park- und/oder Rangiermanöver bis
kurz nach dem Park- und/oder
Rangiermanöver
bzw. während
der Zeit der entsprechend hohen Spannungs- und/oder Leistungsanforderung
entlastet.
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1 zeigt
einen Ablaufplan 100 des erfindungsgemäßen Verfahrens mit vier parallel
zueinander ablaufenden Algorithmen 103, 104, und 105 die jeweils
einen bevorstehenden Park bzw. Rangiervorgang in einer spezifischen
Ausprägung
erkennen. Das erfindungsgemäße Verfahren 100 beginnt
mit dem Start-Schritt 101. Im Schritt 102 wird überprüft, ob der
Motor des Fahrzeugs läuft.
Falls nein, wird der Schritt erneut ausgeführt. Falls ja, werden die Algorithmen 103 „Rücklenk" zur Erkennung eines
Rücklenken-Vorgangs, der Algorithmus 104 „Umlenk" zur Erkennung eines
Umlenken-Vorgangs,
und der Algorithmus 105 „Standlenk" zur Erkennung eines Standlenken-Vorgangs
jeweils parallel zueinander ausgeführt.
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Wird
im Rahmen des Rücklenk-Algorithmus 103 ein
Rücklenken
im Schritt 107 erkannt, geht das erfindungsgemäße Verfahren
von einem bevorstehenden oder bereits stattfindenden Park- und/oder Rangiervorgang
aus (Schritt 111 „Parken & Rangieren = true)
und das Niveau der elektrischen Last des elektrischen Bordnetzes
wird temporär,
insbesondere für
die Dauer des Park- und/oder Rangiervorgangs, auf das zweite niedrigere
Niveau gebracht.
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Wird
im Rahmen des Umlenk-Algorithmus 104 ein Umlenken im Schritt 108 erkannt,
geht das erfindungsgemäße Verfahren
von einem bevorstehenden oder bereits stattfindenden Park- und/oder Rangiervorgang
aus (Schritt 111 „Parken & Rangieren = true)
und das Niveau der elektrischen Last des elektrischen Bordnetzes
wird temporär,
insbesondere für
die Dauer des Park- und/oder
Rangiervorgangs, auf das zweite niedrigere Niveau gebracht.
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Wird
im Rahmen des Standlenk-Algorithmus 105 ein Standlenken
im Schritt 109 erkannt, geht das erfindungsgemäße Verfahren
von einem bevorstehenden oder bereits stattfindenden Park- und/oder Rangiervorgang
aus (Schritt 111 „Parken & Rangieren = true)
und die Versorgungsspannung wird temporär für die Dauer des Park- und/oder
Rangiervorgangs auf das zweite höhere
Niveau gebracht. Wird schließlich
im Rahmen des Umgreif-Algorithmus 106 ein
Umgreifen im Schritt 110 erkannt, geht das erfindungsgemäße Verfahren
von einem bevorstehenden oder bereits stattfindenden Park- und/oder
Rangiervorgang aus (Schritt 111 „Parken & Rangieren = true) und das Niveau
der elektrischen Last des elektrischen Bordnetzes wird temporär, insbesondere
für die
Dauer des Park- und/oder Rangiervorgangs, auf das zweite niedrigere
Niveau gebracht.
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2 zeigt
anhand des Ablaufplans 200 detailliert den ersten Algorithmus 103 zur
Erkennung eines Rücklenken-Vorgangs.
Nach dem Start des Algorithmus im Schritt 201 ist dieser
aktiv (Schritt 202) zur Überwachung, ob ein Rücklenken-Vorgang
vorliegt. Im Schritt 203 wird ermittelt, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit
vfzg kleiner als eine vorbestimmte Geschwindigkeit
x km/h ist. Ist vfzg größer als x km/h, so läuft der
Vergleichs-Schritt 202 weiterhin ab. Ist die Fahrzeuggeschwindigkeit
vfzg kleiner als die vorbestimmte Geschwindigkeit
x km/h gilt dies als Status 204, d. h. das Fahrzeug gilt
als stehend. Im Schritt 205 wird dann überprüft, ob der Rückwärtsgang
aktiv ist bzw. ob er eingelegt ist.
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Ggf.
gilt dies als Status 205, d. h. der Rückwärtsgang gilt als eingelegt,
und es folgt der Schritt 207. Im Schritt 207 wird
der aktuelle Lenkwinkel des Fahrzeugs ermittelt und der Variablen
y wird dieser Lenkwinkel zugewiesen.
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Im
Schritt 208 wird überprüft, ob die
Differenz zwischen dem Absolutwert des nun aktuellen Lenkwinkels
und dem Absolutwert des vorherigen Lenkwinkels größer als
ein vorbestimmter Lenkwinkelschwellenwert ist, d. h. Abs (akt. Lenkwinkel) – Abs (y) > delta_Lenkwinkel-Schwelle.
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Ggf.
gilt dies als Rücklenken
erkannt (Status 210). Anderenfalls wird im Schritt 209 erneut
geprüft, ob
der Rückwärtsgang
aktiv bzw. eingelegt ist und ggf. wird die Überprüfung im Schritt 208 wiederholt. Ist
der Rückwärtsgang
im Schritt 209 nicht eingelegt, beginnt der Algorithmus
erneut mit dem Start-Schritt 201.
Anders ausgedrückt,
wird also im Schritt 208 überprüft, ob ein deutlicher Lenkausschlag
vorgenommen wird. Gilt Rücklenken
als erkannt (Status 210) wird das Niveau der elektrischen
Last des elektrischen Bordnetzes temporär, insbesondere für die Dauer
des Park- und/oder Rangiervorgangs bzw. für die Zeitdauer der entsprechend
hohen Spannungs- und/oder Leistungsanforderung auf das zweite niedrigere
Niveau gebracht.
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3 zeigt
anhand des Ablaufplans 300 detailliert den zweiten Algorithmus 104 zur
Erkennung eines Umlenken-Vorgangs. Nach dem Start des Algorithmus
im Schritt 301 ist dieser aktiv zur Überwachung (Schritt 202),
ob ein Rücklenken-Vorgang
vorliegt. Im Schritt 303 wird überprüft, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit
vfzg kleiner als eine vorbestimmte Geschwindigkeit
x km/h ist. Ist vfzg größer als x km/h so läuft der
Vergleichs-Schritt 303 weiterhin ab. Ist die Fahrzeuggeschwindigkeit
vfzg kleiner als die vorbestimmte Geschwindigkeit
x km/h gilt dies als Status 304, d. h. das Fahrzeug gilt
als ein Fahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit.
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Im
Schritt 305 wird ein Zähler
mit einem vorbestimmten Zählerstand
x gesetzt. Im Schritt 306 wird der Zählerstand um 1 reduziert und
im Schritt 307 wird eine vorbestimmte Pause von x ms (sleep
= x ms) eingefügt.
Nach der vorbestimmten Pause wird im Schritt 308 überprüft, ob der
Zählerstand größer oder
gleich Null ist. Falls nein, werden die Schritte 306, 307 und 308 erneut
durchlaufen. Falls ja, wird im Schritt 309 überprüft, ob die
Differenz zwischen dem Absolutwert des aktuellen Lenkwinkels und
dem Absolutwert eines vorbestimmten Lenkwinkelschwellenwerts größer als
ein vorbestimmter Differenz-Lenkwinkelschwellenwert ist, d. h. Abs
(aktueller Lenkwinkel) – Abs
(Lenkwinkel-Schwellenwert) > Delta-Lenkwinkel-Schwellenwert.
Falls nein, werden die Schritte 306, 307 und 308 erneut
durchlaufen. Falls ja, gilt der Status 310 „Umlenken
erkannt" als gegeben.
Gilt Umlenken als erkannt (Status 310) wird das Niveau der
elektrischen Last des elektrischen Bordnetzes temporär, insbesondere
für die
Dauer des Park- und/oder Rangiervorgangs bzw. für die Zeitdauer der entsprechend
hohen Spannungs- und/oder Leistungsanforderung, auf das zweite niedrigere
Niveau gebracht.
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4 zeigt
anhand des Ablaufplans 400 detailliert den dritten Algorithmus 105 zur
Erkennung eines Standlenken-Vorgangs. Nach dem Start des Algorithmus
im Schritt 401 ist dieser aktiv zur Überwachung (Schritt 402),
ob ein Standlenken-Vorgang vorliegt. Im Schritt 403 wird überprüft, ob der
Rückwärtsgang
nicht aktiv bzw. eingelegt ist und ob die Geschwindigkeit vfzg kleiner als eine vorbestimmte Geschwindigkeit
x km/h ist. Falls eines der Kriterien oder beide Kriterien nicht
erfüllt
sind, läuft
der Vergleichs-Schritt 403 erneut ab. Sind beide Kriterien des
Schritts 403 erfüllt,
gilt der Status 404 „Fahrzeug steht" als gegeben.
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Im
Schritt 405 wird der Wert einer Variablen y auf den aktuellen
Wert des Lenkwinkels des Fahrzeugs gesetzt. Im Schritt 406 wird überprüft, ob die Differenz
zwischen dem Absolutwert des derzeit aktuellen Lenkwinkels und dem
Absolutwert des vorherigen Lenkwinkels bzw. dem Absolutwert der
Variablen y größer als
ein vorbestimmter Differenz-Lenkwinkel-Schwellenwert ist, d. h. Abs (aktueller
Lenkwinkel) – Abs
(y) > Delta-Lenkwinkel-Schwellenwert. Falls
nein, wird im Schritt 407 überprüft, ob der Rückwärtsgang
nicht aktiv ist und ob die Fahrzeuggeschwindigkeit kleiner als die
vorbestimmte Geschwindigkeit x km/h ist (vgl. Schritt 403).
Falls eines der Kriterien oder beide der Kriterien nicht erfüllt sind, beginnt
der Ablauf erneut mit Schritt 401. Sind beide Kriterien
erfüllt,
wird der Schritt 406 erneut durchgeführt. Ist das Ergebnis des Vergleichs
in Schritt 406 „ja", gilt der Status 408 „Lenken
im Stand" als gegeben.
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Im
Schritt 409 wird ein Zähler
auf einen vorbestimmten Zählerstand
x gesetzt. Im Schritt 410 wird der Zähler um den Wert „1" reduziert. Im Schritt 411 wird
eine vorbestimmte Pause von x ms gemacht. Nach Ende der Pause „Sleep
= x ms" wird im Schritt 412 überprüft, ob der
Zählerstand
größer oder gleich
Null ist und ob die Fahrzeuggeschwindigkeit größer als eine vorgegebene Geschwindigkeit
ist. Falls ja, beginnt der Ablauf erneut mit dem Schritt 401.
Falls nein, wird im Schritt 413 überprüft, ob die aktuell vom Fahrzeug
bereitgestellte Leistung zur Lenkunterstützung (P_Lenkwinkel) größer als
ein vorgegebener Lenkleistungs-Schwellenwert (P_Lenkwinkel_Schwelle)
ist. Der Schwellenwert liegt bevorzugt in einem Bereich, der oberhalb
der typischen Leistung für
Lenkbewegungen auf dem niedrigeren Niveau und unterhalb der Maximalleistung
für Lenkbewegungen
auf dem niedrigeren Niveau liegt. Falls nein, wird der Ablauf mit
dem Schritt 410 fortgesetzt. Falls ja, gilt der Status „Standlenken
erkannt" als gegeben
und das Niveau der elektrischen Last des elektrischen Bordnetzes
wird temporär,
insbesondere für
die Dauer des Park- und/oder Rangiervorgangs, auf das zweite niedrigere
Niveau gebracht.
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Das
Rückschalten
auf das höhere
Lastniveau erfolgt bei laufendem Motor bevorzugt nach einem vorbestimmten
Zeitraum, vorzugsweise ca. 3 Minuten, nach dem Umschalten auf das
niedrigere Lastniveau.
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Wird
der Motor des Fahrzeugs vor Ablauf des vorbestimmten Zeitraums ausgeschaltet,
erfolgt bevorzugt unmittelbar danach das Rückschalten auf das höhere Lastniveau.
Nach einem anschließenden Motorstart
erfolgt bevorzugt unmittelbar ein Umschalten auf das niedrigere
Lastniveau. Das Rückschalten auf
das höhere
Lastniveau erfolgt dann bevorzugt nicht erst nach dem Ablauf des
vorbestimmten Zeitraums, sondern bereits nach dem Ablauf des Zeitraums,
der beim Abschalten des Motors noch nicht verstrichen war.
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Das
Rückschalten
auf das höhere
Lastniveau erfolgt bevorzugt zudem dann, wenn die seit der Umschaltung
auf das niedrigere Lastniveau von dem Fahrzeug zurückgelegte
Wegstrecke größer als
eine vorbestimmte Wegstrecke ist, vorzugsweise ca. 50 m, oder wenn
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs eine vorbestimmte Geschwindigkeit überschreitet, vorzugsweise
ca. 30 km/h.
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Eine
entsprechende Ablaufsteuerung (nicht dargestellt) veranlasst die
beschriebenen Vorgänge des
Rückschaltens
etc. selbsttätig.
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Es
versteht sich, dass die Erfindung auch in einer Ausführungsform
ausgeführt
werden kann, bei der nur ein Teil der Algorithmen 103, 104,
und 105 ausgeführt
wird.