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Die
Erfindung betrifft ein System für
eine geschlossene Bargeldlogistickette zwischen Kassenstationen
mit je einem Kassenautomaten, der mindestens einen verschließbaren und
auswechselbaren Banknotenbehälter
enthält,
und einem Kassenbüro
mit einem Kassentresor, der eine Andockstation für den Banknotenbehälter hat.
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In
Handelsfilialen wie Supermärkten
und dergleichen ist es bereits bekannt, an den Kassenstationen Kassenautomaten
vorzusehen, die Banknotenbehälter
oder -speicher enthalten, in denen die eingenommenen Banknoten abgelegt
werden, so dass bis auf das erforderliche Wechselgeld der größte Teil
der Banknoten dem offenen Zugriff entzogen ist. Die verschließbaren Banknotenbehälter können dann
zu dem Kassenbüro
getragen werden, wo sie über
die Andockstation an dem Kassentresor entleert werden können und
der Banknotenbestand abgerechnet werden kann. Die Vorteile dieser
Lösung
sind, dass keine offenen Bargeldbestände mehr im Vier-Augen-Prinzip
gehandhabt werden müssen,
das Wechselgeld auch ggf. über
Nacht an der Kassenstation verbleiben kann, dass der Schichtwechsel
der Kassiererkräfte
von der Ver- und Entsorgung der jeweiligen Kassenstation mit Bargeld
entkoppelt werden kann und dass die Entsorgung der eingenommenen Gelder
nicht mehr nach Schichtende durch die Kassierkräfte selbst und während der
Ladenöffnungszeiten
erfolgen muss, sondern auch durch einen Dritten Servicemitarbeiter
für alle
Kassenstationen gebündelt
werden und auch nach Ladenöffnungszeit
erfolgen kann.
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Trotz
dieser Fortschritte bleiben zwei Problembereiche. Zum einen besteht
das Risiko, dass die Personen, welche die Banknotenbehälter von den
Kassenstationen zum Kassenbüro
transportieren, auf diesem Weg überfallen
werden. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Kassenstationen überall erst
nach Ladenschluss abgeschöpft
werden können,
da die Handelsfilialen in vielen Fällen bereits durchgängige Öffnungszeiten
haben. Ferner sind in großen
Supermärkten
die Strecken, die zu Fuß zurückzulegen
sind, sehr lang, was zu einem erheblichen Zeitaufwand führt, wenn
jeder Banknotenbehälter
einzeln von der Kassenstation zum Kassenbüro gebracht werden muss.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem System der oben
genannten Art dafür
zu sorgen, dass das Überfallrisiko
während
des Transportes der Banknotenbehälter
zwischen den Kassenstationen und dem Kassenbüro gemindert wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Banknotenbehälter
für den Transport
zwischen der Kassenstation und dem Kassenbüro über eine erste Schnittstelle
und eine erste Koppeleinrichtung mit einer Transporteinheit koppelbar
ist, die eine aktivierbare Sicherheitseinrichtung enthält, wobei
die Sicherheitseinrichtung und der Banknotenbehälter so ausgebildet sind, dass
die Sicherheitseinrichtung bei ihrer Auslösung die Banknoten in dem Banknotenbehälter unbrauchbar
macht.
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Vorzugsweise
ist die Transporteinheit als Aufsatzgriff für einen Banknotenbehälter ausgebildet. Dabei
ist zweckmäßigerweise
vorgesehen, dass der Banknotenbehälter in den Kassenautomaten
und der Andockstation jeweils über
eine zweite Koppeleinrichtung verriegelbar ist und dass die erste
und zweite Koppeleinrichtung so ausgebildet und steuerbar sind,
dass die eine Koppeleinrichtung nur lösbar ist, wenn die andere Koppeleinrichtung
verriegelt ist und vice versa. Damit ist sichergestellt, dass der
jeweilige Banknotenbehälter
den geschützten
Bereich des Kassenautomaten bzw. des Kassenbüros nur verlassen kann, wenn
er mit der Transporteinheit und damit der in ihr enthaltenen Sicherheitseinrichtung
gekoppelt ist. Damit kann das Risiko eines Überfalls auf eine den Banknotenbehälter zwischen
den Kassenstationen und dem Kassenbüro transportierende Person
erheblich herabgesetzt werden, da sich ein solcher Überfall
nicht „lohnt".
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Die
Anordnung kann so getroffen sein, dass die Sicherheitseinrichtung
beim Verriegeln der Koppeleinrichtung selbsttätig aktiviert, d. h. scharf
gemacht wird. Zum Auslösen
der Sicherheitseinrichtung kann an der Transporteinheit und/oder
dem Banknotenbehälter
ein Auslöseelement
vorgesehen sein. Vorzugsweise ist das Auslöseelement an dem Aufsatzgriff
angeordnet. Dabei kann die Anordnung so getroffen sein, dass das
Auslöseelement,
beispielsweise eine Drucktaste zum Auslösen der Sicherheitseinrichtung
entweder aktiv betätigt
werden muss oder aber während
des Transportes ständig betätigt werden
muss und die Sicherheitseinrichtung auslöst, wenn es während des
Transportes des Banknotenbehälters
losgelassen wird.
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Die
Sicherheitseinrichtung kann in an sich bekannter Weise eine Banknotenfärbeeinrichtung sein,
die einen Farbstoffbehälter,
ein Treibmittel und eine Steuerung zum Aktivieren des Treibmittels
umfasst, wobei in dem Banknotenbehälter Farbstoffkanäle ausgebildet
sind, die sich von der behälterseitigen
ersten Schnittstelle zu den Banknoten in dem Banknotenbehälter erstrecken.
Eine derartige Ausbildung der Banknotenbehälter hat den Vorzug, dass auch
die Kassenautomaten und/oder der Kassentresor eine mit der Sicherheitseinrichtung
in der Transporteinheit gleichartige Sicherheitseinrichtung haben können, die
beim Ankoppeln des Banknotenbehälters
mittels der zweiten Kopplungseinrichtung über eine zweite Schnittstelle
mit dem Banknotenbehälter verbindbar
ist. Damit werden die Banknotenbehälter auch in den stationären Einrichtungen,
nämlich
den Kassenautomaten und dem Kassentresor über die gleichen Sicherheitseinrichtungen
gesichert. Innerhalb des jeweiligen Kassenautomaten kann also eine zentrale
Sicherheitseinrichtung vorgesehen sein, die mehrere Banknotenbehälter sichert.
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In
großen
Handelsfilialen, wie Supermärkten mit
einer Vielzahl von Kassenstationen ist es zweckmäßig, wenn nicht von jeder Kassenstation
die Banknotenbehälter
einzeln zum Kassenbüro
transportiert werden müssen.
Daher wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass das System einen Wagen mit einer Vielzahl von Aufnahmefächern für je einen
Banknotenbehälter
umfasst, die jeweils eine Koppeleinrichtung zum Ankoppeln eines
Banknotenbehälters
und eine Schnittstelle haben, die einerseits mit einer der Sicherheitseinrichtungen
in dem Aufsatzgriff gleichartigen Sicherheitseinrichtung in dem
Wagen verbunden ist und andererseits an die zweite Schnittstelle eines
in dem Aufnahmefach befindlichen Banknotenbehälters anschließbar ist.
Die Banknotenkasset ten können
mit Hilfe des Aufsatzgriffes aus dem Kassenautomaten oder der Andockstation
des Kassentresors entnommen und in das jeweilige Aufnahmefach eingesetzt
werde, wo sie dann wieder verriegelt und an die entsprechende Sicherheitseinrichtung
angeschlossen werden. Anschließend
können
sämtliche Banknotenbehälter gemeinsam
zum Kassenbüro
gefahren werden. Damit wird der Aufwand für den Transport einer Vielzahl
von Banknotenbehältern zwischen
den Kassenautomaten und dem Kassenbüro erheblich verkürzt.
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Vorzugsweise
sind zur zusätzlichen
Sicherung die Aufnahmefächer
des Wagens durch eine gemeinsame Tür verschließbar.
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Der
Banknotenbehälter
kann sowohl als Banknotenkassette zur Aufnahme eines Banknotenstapels
als auch in Form eines Wickelspeichers ausgebildet sein, wobei gerade
in letzterem Fall die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung besonders klar hervortreten,
da die Wickelspeicher relativ kleine Einheiten sind, in denen in
der Regel kein Platz für
das Unterbringen einer Sicherheitseinrichtung vorhanden ist.
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Die
folgende Beschreibung erläutert
die Erfindung in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung anhand eines
Ausführungsbeispieles.
Die einzige Figur zeigt eine schematische Darstellung der zu dem erfindungsgemäßen System
gehörenden
Einheiten.
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In
der Figur ist mit 10 eine Kassenstation mit einem automatischen
Kassentresor 12 bezeichnet, der vier Banknotenbehälter 14 mit
jeweils einem Wickelspeicher 16 enthält. Die Banknotenbehälter 14 sind
an Vereinzelungs- und Transportvorrichtungen 18 angeschlossen,
die ihrerseits mit einer Eingabe-/Ausgabeeinheit 20 in
Verbindung stehen, um Banknoten in die Banknotenbehälter 14 einzugeben bzw.
aus ihnen entnehmen zu können.
In dem Tresor 12 ist ein zentraler Tintentank für alle vier
Banknotenbehälter 14 inklusive
Treibmittel und Elektronik angebracht. Bei der Detektion von Aufbruchsversuchen über entsprechende
Sensoren wird das Treibmittel über
die Elektronik aktiviert und drückt
die Tinte aus dem zentralen Tank über Leitungen und die jeweilige Schnittstelle
an dem Banknotenbehälter
in die Wickelspeicher 16. Dadurch wird zusätzlich zu
der mechanischen Sicherheit durch den verschlossenen Tresor 12 eine
weitere Sicherung des Bargeldes im Tresor 12 geschaffen.
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Nach
dem Öffnen
einer Tresortür 22 können die
Banknotenbehälter 14 mit
Hilfe eines Aufsatzgriffes 24 entnommen oder in den Tresor 12 eingesetzt werden.
Der Aufsatzgriff 24 enthält eine gleichartige Sicherheitseinrichtung
zum Einfärben
von Banknoten mit einem Tintentank, dessen Volumen zum Einfärben eines
einzelnen Wickelspeichers 16 ausreicht, sowie ein Treibmittel
und die elektronische Steuerung. Der Aufsatzgriff hat ferner eine
die Koppeleinrichtung bildende mechanische Schnittstelle zum Banknotenbehälter 14,
die beim Aufsetzen des Aufsatzgriffes an dem Banknotenbehälter 14 einrastet. In
diesem Moment wird auch eine mechanische Verbindung der Leitungen
für die
Tinte sowie eine elektrische Verbindung zwischen dem Aufsatzgriff 24 und dem
Banknotenbehälter 14 hergestellt.
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Durch
das Drücken
eines Hebels oder Knopfes an dem Aufsatzgriff 24 durch
einen Servicemitarbeiter wird der Wechselprozess des Banknotenbehälters 14 eingeleitet
und die Sicherheitseinrichtung aktiviert. Sie bleibt so lange aktiviert,
bis der Banknotenbehälter
in der Zielposition in der Andockstation des Kassentresors des Kassenbüros eingerastet worden
ist und danach der Mitarbeiter den Hebel oder Knopf loslässt. Wird
dem Servicemitarbeiter der Banknotenbehälter mit dem fest verbundenen
Aufsatzgriff auf dem Weg dorthin entrissen, wird die Sicherheitseinrichtung,
d. h. die Einfärbeeinrichtung ausgelöst, wobei
dies vorzugsweise mit einer Zeitverzögerung erfolgt, damit sich
der Mitarbeiter aus der Gefahrenzone bringen kann.
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In
der rechten Hälfte
des Bildes erkennt man einen automatischen Kassentresor 26 mit
einer Andockstation 28 für einen Banknotenbehälter 14.
Beim Andocken des Banknotenbehälters 14 am
Kassentresor 26 wird zunächst der Banknotenbehälter 14 in der
Andockstation mechanisch verriegelt und der elektrische Kontakt
zwischen dem Banknotenbehälter 14 und
der Andockstation 28 hergestellt. Dann kann die Sicherheitseinrichtung
in dem Aufsatzgriff 24 deaktiviert und der Aufsatzgriff 24 vom
Banknotenbehälter 14 mechanisch
gelöst
werden. Anschließend
kann der Banknotenbehälter 14 entleert
oder befüllt
werden. Innerhalb des Kassentresors 26 des Kassenbüros können die
dort vorhandenen Banknotenspeicher 29 in gleicher Weise
gesichert werden wie in dem Kassentresor 12 der jeweiligen
Kassenstation 10. Bei der Entnahme eines Banknotenbehälters 14 aus
der Andockstation 28 mittels des Aufsatzgriffes 24 laufen
die gleichen Vorgänge
ab, wie dies anhand der Entnahme des Banknotenbehälters 14 aus
dem Kassentresor 12 der Kassenstation 10 beschrieben
wurde.
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Für die mögliche Bündelung
der Transporte der Banknotenbehälter 14 zwischen
den Kassenstationen 10 und dem Kassenbüro ist ein Transportwagen 30 vorgesehen,
der eine Vielzahl von Aufnahmefächern 32 für die schematisch
angedeuteten Banknotenbehälter 14 hat.
Im Inneren des Wagens 30 ist eine zentrale Sicherheitseinrichtung
vorgesehen, die gleichartig mit den in den Kassentresoren 12 und 26 sowie
dem Aufsatzgriff 24 vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen
ist. Sie umfasst also ebenfalls einen Tintentank, Treibmittel und
eine Steuerung. Die Aufnahmefächer 32 enthalten
jeweils eine Schnittstelle zur mechanischen Ankopplung der Banknotenbehälter 14 sowie
zur Verbindung der Banknotenbehälter 14 mit
der Sicherheitseinrichtung des Wagens 30. Beim Einschieben
der Banknotenbehälter 14 erfolgen
also eine elektromechanische Verriegelung und ein Andocken an die
zentrale Tintenleitung. Das Einsetzen der Banknotenbehälter 14 in
die Aufnahmefächer 32 des
Wagens erfolgt wiederum in gesicherter Weise mit Hilfe des Aufsatzgriffes 24.
Die Deaktivierung der elektromechanischen Verriegelung im Kassenbüro kann über einen
dort gesicherten Schlüssel erfolgen.
Für die
Detektion von Manipulationen am Transportwagen können verschiedene Sensoren zum
Einsatz kommen. Auch kann der Wagen eine verschließbare Tür, beispielsweise
eine Jalousie aufweisen, die gegen Aufbrechen gesichert ist. Das
Entwenden des gesamten Wagens kann mittels einer Radiofeld-Strecke
oder über
eine Induktionsschleife im Boden abgesichert werden.
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Durch
die Sammeltransportlösung
kann man insbesondere in großen
Handelsfilialen vermeiden, dass die einzelnen Kassierkräfte lange
Strecken zurücklegen
müssen.
Die Ver- und Entsorgung der Banknotenbehälter kann zentral durch einen
Servicemitarbeiter erfolgen, so dass die Kassierkräfte dann nichts
mehr mit der Bargeldlogistik zu tun haben.