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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zum Installieren
eines Softwaremoduls in einem Steuergerät eines Fahrzeuges.
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Fahrzeuge,
wie beispielsweise Kraftfahrzeuge oder Flugzeuge, verfügen
zunehmend über interne Steuergeräte, die über
interne Bussysteme miteinander verbunden sind. Bei diesen Steuergeräten handelt
es sich um sogenannte Embedded-Steuergeräte mit einem Prozessor,
welcher eine Steuerungssoftware ausführt. Diese Steuerungssoftware kann
Softwaremodule und Konfigurationsdaten aufweisen.
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Nach
einer Änderung eines Softwaremoduls, beispielsweise aufgrund
einer Funktionserweiterung der Anwendungssoftware, einem Update
der Software oder einer notwendigen Konfigurationsänderung muss
die Software für die internen Steuergeräte des Fahrzeuges
aktualisiert werden.
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Bei
herkömmlichen Systemen können Softwaremodule oder
ganze Softwareapplikationen für ein Fahrzeug, beispielsweise
für ein Kraftfahrzeug, aktualisiert werden, wenn das Fahrzeug
in eine entsprechend ausgerüstete Werkstatt gebracht wird. Dabei
wird ein interner Steuerbus des Fahrzeugs über eine Schnittstelle
und einen sogenannten Diagnosestecker an einen Server angeschlossen,
welcher die notwendige Aktualisierung der Software durchführt.
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Dieses
herkömmliche Verfahren zum Installieren eines Softwaremoduls
in einem Steuergerät eines Fahrzeuges weist einige Nachteile
auf. Das Fahrzeug muss zur Aktualisierung der Software in eine Werkstatt
gebracht werden. Dabei kann es oft vorkommen, dass die Werkstatt
keinen Termin frei hat und der Halter des Fahrzeuges relativ lange
warten muss, bis die Aktualisierung der Software vorgenommen werden
kann. Darüber hinaus stellt das Hinbringen des Fahrzeuges
in eine Werkstatt sowie das Abholen des Fahrzeuges für
den Fahrer einen nichtunerheblichen Zeitaufwand dar. Weiterhin kann
der Fahrer während der Aktualisierung der Software des Fahrzeuges
das Fahrzeug nicht benutzen. Schließlich sind die Kosten
einer durch eine Werkstatt durchgeführten Softwareaktualisierung
nicht unerheblich, sodass viele Fahrer eine Aktualisierung der Software für
interne Steuergeräte vermeiden. Dies wiederum führt
zu einer Verminderung der Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges
sowie gegebenenfalls zu Sicherheitsproblemen.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
und ein System zum Installieren eines Softwaremoduls in einem Steuergerät
eines Fahrzeugs zu schaffen, bei dem ein Softwaremodul mit einem
geringen Aufwand sicher in einem Fahrzeug installiert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren
mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
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Die
Erfindung schafft ein Verfahren zum Installieren eines Softwaremoduls
in einem Steuergerät eines Fahrzeuges, wobei das Softwaremodul
in dem Steuergerät installiert wird, wenn Installationsbedingungen
bezüglich mindestens eines Betriebszustandsparameters des
Fahrzeuges erfüllt sind, die in dem Softwaremodul angegeben
sind.
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Bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden die Installationsbedingungen als Metainformationsdaten
bereitgestellt.
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Bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird eine digitale Signatur für das Softwaremodul
in Abhängigkeit von den Metainformationsdaten und einem
Programmcode des Softwaremoduls mittels symmetrischen oder asymmetrischen
kryptographischen Verfahren berechnet.
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Bei
einer möglichen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens weisen die Betriebszustandsparameter auf:
- – einen Fahrzustand des Fahrzeuges,
- – einen Ladezustand einer Fahrzeugbatterie,
- – eine aktuelle Position des Fahrzeuges,
- – Art der aktuell befahrenen Straße,
- – Fahrbahnzustand der aktuell befahrenen Straße,
- – aktuelles Verkehrsaufkommen,
- – eine aktuelle Geschwindigkeit des Fahrzeuges,
- – eine Tempomat-Einstellung,
- – eine Motortemperatur,
- – ein aktuelles Lastverhalten des Motors,
- – einen Fehlerzustand einer Fahrzeug-Selbstdiagnose,
- – einen Betriebszustand einer Zündung,
- – einen Betriebszustand einer Benutzerführung und
- – einen Anschlusszustand eines Diagnosesteckers.
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Bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens gibt eine weitere Installationsbedingung eine Bedingung
bezüglich einer Installationsberechtigung an.
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Bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird ein zu installierendes Softwaremodul bei Nichterfüllung
mindestens einer Installationsbedingung in eine Update-Liste aufgenommen.
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Bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird einem Nutzer angezeigt, dass Softwaremodule aufgrund
einer Nichterfüllung von Installationsbedingungen nicht
installiert werden.
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Bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens weisen die Installationsbedingungen zwingend zu erfüllende
Installationsbedingungen und nicht-zwingend zu erfüllende
Installationsbedingungen auf.
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Bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind nicht-zwingend zu erfüllende Installationsbedingungen
durch einen Nutzer deaktivierbar.
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Die
Erfindung schafft ferner ein System zur Installierung eines Softwaremoduls
in einem Steuergerät eines Fahrzeuges, wobei das Softwaremodul
in dem Steuergerät installierbar ist, wenn Installationsbedingungen
bezüglich mindestens eines Betriebszustandparameters erfüllt
sind, die in dem Softwaremodul angegeben sind.
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Des
Weiteren werden bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens und des erfindungsgemäßen Systems zum
Installieren eines Softwaremoduls in einem Steuergerät
eines Fahrzeuges unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren
zur Erläuterung erfindungswesentlicher Merkmale beschrieben.
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Es
zeigen:
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1:
ein mögliches Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Systems zum Installieren eines Softwaremoduls in einem Steuergerät
eines Fahrzeuges;
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2:
ein Ablaufdiagramm einer möglichen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Installieren
eines Softwaremoduls in einem Steuergerät eines Fahrzeuges
gemäß der Erfindung;
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3:
eine Skizze zur Darstellung eines bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren installierten Softwaremoduls.
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Wie
man aus 1 erkennen kann, weist das erfindungsgemäße
System 1 zum Installieren eines Softwaremoduls bei dem
in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel einen
Server 2 auf, der über mindestens ein Zwischennetzwerk 3,
beispielsweise das Internet, mit einem Zugangsnetz 4 verbunden
ist. Dabei kann es sich beispielsweise um ein UMTS-Zugangsnetz oder
um ein WLAN-Zugangsnetz handeln. Bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel weist das Fahrzeug 5 ferner
eine drahtlose Schnittstelle 6 zu dem Zugangsnetz 4 auf.
Die Schnittstelle 6 enthält einen Transceiver
zum Empfangen und Versenden von Nachrichten, die entsprechend einem Datenübertragungsprotokoll
zwischen einer Basisstation 4 und der Schnittstelle 6 ausgetauscht
werden. Die Schnittstelle 6 ist über einen internen
Bus 7 mit einem Steuergerät 8 innerhalb
des Fahrzeuges verbunden.
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Bei
dem Server 2 kann es sich beispielsweise um einen Server
eines Autoherstellers für das Fahrzeug 5 handeln.
Der Zugriff auf den Server 2 kann über eine Homepage
des Herstellers erfolgen (http://www.autohersteller.com).
Der Server 2 ist mit einer Datenbank verbunden, in der
verschiedene Versionen von Steuerungssoftware für Steuergeräte 8 abgespeichert
sind. Weiterhin können in der Datenbank Konfigurationsdaten
für verschiedene in dem Fahrzeug 5 enthaltene
Steuergeräte 8 abgelegt sein. Beispielsweise sind
in der Datenbank des Servers 2 verschiedene Versionen an
Steuerungssoftware für eine Navigationseinheit des Fahrzeuges 5 gespeichert.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Installieren
eines Softwaremoduls in dem Steuergerät 8 des
Fahrzeuges 5 wird das Softwaremodul in dem Steuergerät 8 nur
dann installiert, wenn Installationsbedingungen bezüglich
mindestens eines Betriebszustandsparameters den Fahrzeuges 5 erfüllt sind.
Diese Betriebszustandsparameter sind dabei in dem Softwaremodul
selbst angegeben. Bei einer möglichen Ausführungsform
sind die Installationsbedingungen als Metainformationsdaten in dem
Softwaremodul vorhanden. Bei einer möglichen Ausführungsform
wird eine digitale Signatur für das Softwaremodul in Abhängigkeit
von den Metainformationsdaten und einem Programmcode des Softwaremoduls
berechnet. Die Berechnung der digitalen Signatur erfolgt dabei mittels
symmetrischer oder asymmetrischer kryptographischer Verfahren.
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Bei
einer möglichen alternativen Ausführungsform sind
die Installationsbedingungen indirekt durch den für die
digitale Signatur verwendeten kryptographischen Schlüssel
in dem Softwaremodul vorhanden.
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2 zeigt
ein Ablaufdiagramm einer möglichen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens. Nach einem Start
des Installationsprogramms im Schritt S1 empfängt das Steuergerät 8 das
zu installierende Softwaremodul. Beispielsweise loggt sich der Fahrer
des Fahrzeuges 5 über das Zugangsnetz 4 und
das Internet 3 bei dem Server 2 des Autoherstellers
ein und selektiert ein von ihm gewünschtes Softwaremodul.
Bei dem Softwaremodul kann es sich beispielsweise um ein Update
einer Navigationssoftware handeln. Weiterhin kann es sich bei dem
Softwaremodul beispielsweise aber auch um sicherheitskritische Softwaremodule
handeln, wie etwa eine Update-Version der Motorsteuerung oder eine
Update-Version der ABS-Steuerung.
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Bei
dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel wird
im Schritt S3 eine in einem Softwaremodul enthaltene digitale Signatur überprüft.
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3 zeigt
schematisch den Aufbau eines Softwaremoduls SM. Das Softwaremodul
SM umfasst den Programmcode des Softwaremoduls sowie Metainformationsdaten.
Die Metainformationsdaten weisen Installationsbedingungen für
die Installation des Softwaremoduls SM auf. Bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel kann der Server 2 eine digitale
Signatur für das zu übertragende Softwaremodul
SM in Abhängigkeit von den Metainformationsdaten und dem
Programmcode des Softwaremoduls berechnen. Dabei werden symmetrische
oder asymmetrische kryptographische Verfahren eingesetzt. Bei einer
möglichen Ausführungsform wird die digitale Signatur
beispielsweise wie folgt berechnet:
Signatur = S[Schlüssel,
Metainformationsdaten, Programmcode].
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Bei
einer weiteren möglichen Ausführungsform wird
die digitale Signatur wie folgt berechnet:
Signatur = Funktion[Schlüssel,
Hash(Metainformationsdaten, Programmcode)],
wobei Hash ein
Hash-Wert ist.
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Bei
dem verwendeten Schlüssel kann es sich je nach eingesetztem
kryptographischen Verfahren um einen öffentlichen oder
um einen privaten Schlüssel handeln. Die auf diese Weise
berechnete digitale Signatur wird an das Softwaremodul SM angehängt, wie
in 3 dargestellt ist.
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Die
Metainformationsdaten, die zur Berechnung der Signatur eingesetzt
werden, können neben den Installationsbedingungen weitere
Informationsdaten umfassen, beispielsweise eine Softwareidentifikation,
einen Softwareanbieter und ein Zielgerät.
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Beispielsweise
lauten die Metainformationsdaten eines Softwaremoduls SM:
- Actual
content: Software
- Software-ID: 2139217ACDF
- Provider: Siemens SV
- Target: Auto, ECU
- Install precondition: ignition an and speed = 0
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Wie
man aus dem Beispiel erkennen kann, umfassen die Metainformationsdaten
eine Installationsbedingung bezüglich eines Betriebszustandsparameters
des Fahrzeuges, nämlich bezüglich des Betriebszustands
einer Zündung (ignition) und bezüglich der Fahrgeschwindigkeit
des Fahrzeuges (speed). Die Gesamtheit der Metainformationsdaten oder
zumindest die Installationsbedingung innerhalb der Metainformationsdaten
wird zur Berechnung der digitalen Signatur verwendet.
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Bei
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel stellt
der Server 2 das in 3 dargestellte Softwaremodul
SM einschließlich der digitalen Signatur dem Steuergerät 8 nach
Anfrage zur Verfügung. Das Steuergerät 8 lädt
das Softwaremodul SM über das Zugangsnetz 4 und
die Schnittstelle 6 und prüft im Schritt S4, ob
die digitale Signatur gültig ist. Die Überprüfung
der Signatur erfolgt mit Hilfe eines dem Steuergerät 8 bekannten
Schlüssels. Sofern die Signatur des übertragenen
Softwaremoduls SM als gültig erkannt wird, liest das Steuergerät 8 im
Schritt S5 die in den Metainformationsdaten enthaltenen Installationsbedingungen
aus. Weiterhin wird der aktuelle Betriebszustand des Fahrzeuges 5 bezüglich
der Installationsbedingungen im Schritt S6 erfasst. Im Schritt S7
wird geprüft, ob der Betriebszustand des Fahrzeugs 5 die
Installationsbedingungen des übertragenen Softwaremoduls
SM erfüllt. Ist dies nicht der Fall, wird im Schritt S8
das empfangene Softwaremodul SM in eine Warteschlange eingereiht
und es wird gewartet, bis gegebenenfalls später der Betriebszustand
des Fahrzeuges 5 die Installationsbedingungen des Softwaremoduls
SM erfüllt. Wird im Schritt S7 erkannt, dass der Betriebszustand
des Fahrzeugs 5 bereits die Installationsbedingungen des
Softwaremoduls SM erfüllt, wird das Softwaremodul SM im Schritt
S9 in dem zugehörigen Steuergerät 8 installiert.
Der Installationsvorgang endet im Schritt S10.
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Bei
dem angeführten Beispiel erfolgt eine Installation des
Softwaremoduls SM nur dann, wenn der Betriebszustand des Fahrzeuges 5 angibt,
dass die Zündung des Fahrzeuges 5 freigeschaltet
ist und das Fahrzeug 5 steht.
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Bei
weiteren Ausführungsformen lassen sich die Installationsbedingungen
des Softwaremoduls SM auf beliebige Betriebszustandsparameter des Fahrzeugs 5 beziehen.
Beispielsweise umfassen die Betriebszustandsparameter einen Fahrzustand
des Fahrzeuges 5, einen Ladezustand einer Fahrzeugbatterie,
eine aktuelle Position des Fahrzeuges 5, eine aktuelle
Geschwindigkeit V des Fahrzeuges 5, eine Einstellung eines
Tempomaten, eine Motortemperatur T, einen Betriebszustand einer
Zün dung, einen Betriebszustand einer Benutzerführung
oder einen Anschlusszustand eines Diagnosesteckers. Das Softwaremodul
SM kann eine oder mehrere Installationsbedingungen aufweisen.
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Bei
einer möglichen Ausführungsform können
sich weitere Installationsbedingungen des Softwaremoduls SM auf
eine Installationsberechtigung beziehen. Beispielsweise kann nur
derjenige eine Installation vornehmen, der über die Fahrzeugschlüssel
verfügt. Dies wird nachgewiesen, indem der Fahrer bzw.
der Fahrzeughalter den Fahrzeugschlüssel in das Zündschloss
einführt. Wenn der Schlüssel in das Zündschloss
eingeführt wird, erfolgt die Installation des Softwaremoduls
SM. In ähnlicher Weise wird bei einer alternativen Ausführungsform
eine Installation nur vorgenommen, wenn ein bestimmter Pincode oder
ein bestimmtes Passwort über eine Schnittstelle eingegeben
wird. Bei sicherheitskritischen Softwaremodulen SM kann beispielsweise
die Installation nur in einem Werkstattmodus durchgeführt
werden, wenn beispielsweise der Anschlusszustand eines Diagnosesteckers
anzeigt, dass das Fahrzeug an ein Diagnosegerät der Werkstatt
angeschlossen ist.
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Eine
Installation des Softwaremoduls SM erfolgt in jedem Fall nur dann,
wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Sie erfolgt
beispielsweise nur, wenn die Installationsbedingungen bezüglich
des Betriebszustandes des Fahrzeugs erfüllt sind, und ferner
die Installationsbedingungen bezüglich einer Installationsberechtigung
erfüllt sind. Sind die Bedingungen nicht erfüllt,
wird das Update bzw. die Installation des Softwaremoduls SM abgewiesen und
beispielsweise in eine Warteschlange eingereiht. Dabei wird der
Nutzer bzw. der Fahrer optional darauf hingewiesen, dass Software-Updates
bzw. Softwareinstallationen anstehen und wegen nichtvorhandener
Erfüllung der Umgebungsbedingungen bzw. Installationsbedingungen
aktuell noch nicht ausgeführt werden können. Dem
Fahrer wird angezeigt, dass Softwaremodule SM aufgrund einer Nichterfüllung von
Installationsbedingungen nicht installiert werden konnten.
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Bei
einer möglichen Ausführungsform weisen die Installationsbedingungen
zwingend zu erfüllende Installationsbedingungen und nicht-zwingend zu
erfüllende Installationsbedingungen auf. Bei einer möglichen
Ausführungsform sind nicht-zwingend zu erfüllende
Installationsbedingungen durch einen Nutzer deaktivierbar. Dabei
wird dem Nutzer oder dem Fahrer beispielsweise die Autorität
gewährt, eine Installationsbedingung manuell zu übergehen.
Dabei wird das Update bzw. die Installation auch bei Nichterfüllung
der Installationsbedingungen aufgrund der Eingabe des Nutzers. Dies
ist vorzugsweise allerdings nur bei nicht-zwingend zu erfüllenden
Installationsbedingungen, die nicht sicherheitskritisch sind, möglich.
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Bei
dem erfindungsgemäßen System ist es beispielsweise
auch möglich, während der laufenden Fahrt des
Fahrzeugs 5 Installationen vorzunehmen. Beispielsweise
kann der Fahrer während der Fahrt über ein Zugangsnetz 4 auf
den Server 2 des Autoherstellers oder des Autohändlers
zugreifen und die Softwaremodule SM von Steuergeräten 8 innerhalb des
Fahrzeugs 5 installieren. Beispielsweise kann ein Fahrer
bei laufender Fahrt ein Softwaremodul für eine Navigationseinheit
des Fahrzeuges 5 updaten oder installieren. Bewegt sich
das Fahrzeug 5 beispielsweise in ein bestimmtes Gebiet,
etwa in ein anderes Staatsgebiet, kann der Fahrer ein entsprechendes
Navigations-Softwaremodul für dieses Gebiet herunterladen.
Bei einer möglichen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt dabei die Installation automatisch für
das jeweilige Gebiet. Bewegt sich beispielsweise das Fahrzeug in
ein Zugangsnetz 4 eines anderen Gebietes und fordert ein
entsprechendes Navigationssoftwaremodul SM an, kann der Server 2 das
zu dem Zugangsnetz 4 passende Softwaremodul SM selektieren
und an das Fahrzeug 5 übertragen. Bei einem Navigationssoftwaremodul
handelt es sich um ein nichtsicherheitsrelevantes Softwaremodul,
das bei laufender Fahrt upgedated werden kann.
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Softwaremodule,
welche beispielsweise die Motorsteuerung oder das Bremssystem des
Fahrzeugs 5 betreffen, werden bei dem er findungsgemäßen
System 1 nur dann upgedated bzw. installiert, wenn die
betreffenden Installationsbedingungen erfüllt sind. Beispielsweise
wird insbesondere ein Softwaremodul SM für das Bremssystem
des Fahrzeugs 5 nur dann installiert bzw. upgedated, wenn
das Fahrzeug 5 steht. Hierdurch wird vermieden, dass es
zu einer kritischen Fahrsituation kommen kann. Sicherheitskritische
Updates oder Softwarekonfiguration werden bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren nur dann eingespielt, wenn das Fahrzeug 5 sich
in einem sicheren Fahrzustand befindet. Bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren ist ein flexibles Einspielen weniger kritischer Updates
im laufenden Betrieb des Fahrzeuges 5 unter weniger kritischen
Installationsbedingungen möglich.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren muss das Fahrzeug 5 zur
Konfiguration von Software keine Werkstatt aufsuchen. Darüber
hinaus ist es dem Fahrer bzw. dem Nutzer des Fahrzeuges möglich,
die von ihm gewünschte Software selbst, beispielsweise
von einer Homepage des Servers 2 eines Autoherstellers
oder eines Händlers, herunterzuladen.
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Zusätzlich
oder alternativ kann der Fahrer bzw. Nutzer des Fahrzeugs von ihm
gewünschte Software auf einem mit dem Internet verbundenen PC
laden und auf einem tragbaren Speichermodul, z. B. einem USB-Stick
oder einer Speicherkarte, speichern, und diese Speichermodul mit
darauf gespeicherter Fahrzeugsoftware dann mit seinem Fahrzeug verbinden.
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Bei
einer möglichen Ausführungsform wird das Softwaremodul
SM selbst in Abhängigkeit von einem Betriebszustand des
Fahrzeugs 5 durch den Server 2 ausgewählt.
Beispielsweise wird die notwendige Software in Abhängigkeit
von der aktuellen Position des Fahrzeugs 5 durch den Server 2 ausgewählt
und an das Steuergerät 8 übertragen.
Hierbei wird beispielsweise die geeignete Navigationssoftware in
Abhängigkeit von der aktuellen Position des Fahrzeuges 5 automatisch
ausgewählt und an das Fahrzeug 5 übertragen.
Die Auswahl der Navigationssoftware kann bei einer Ausführungsform
in Reaktion auf eine An frage ausgewählt werden. Bei einer alternativen
Ausführungsform erfolgt ein automatisches Update, wenn
sich das Fahrzeug 5 von einem Gebiet in ein anderes Gebiet
bewegt.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren können
beliebige Softwaremodule beliebiger Softwareanwendungen installiert
werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren eignet sich neben der
Installation von Softwaremodulen SM für Kraftfahrzeuge
auch zur Installation von Softwaremodulen für beliebige
andere Fahrzeuge, beispielsweise Flugzeuge oder Schiffe. Bei dem
Steuergerät 8 kann es sich ebenfalls um ein beliebiges
Steuergerät innerhalb des Fahrzeuges 5 handeln.
Bei dem Steuergerät 8 handelt es sich beispielsweise
um ein Steuergerät einer Navigationseinheit oder um ein
Steuergerät 8 zum Steuern des Anhebens und Absenkens von
Fensterscheiben in Fahrzeugtüren. Bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel erfolgt die Übertragung des
Softwaremoduls SM von dem Zugangsnetz 4 über die
Schnittstelle 6 drahtlos. Bei alternativen Ausführungsformen
erfolgt die Übertragung des Softwaremoduls SM drahtgebunden
mittels eines vorgegebenen Datenübertragungsprotokolls.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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