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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Maschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 zur Herstellung von zusammengesetzten Filtern. Nach dem bekannten
Stand der Technik werden, um die giftigen Auswirkungen des Zigarettenrauchs
zu verringern, an den Zigaretten zusammengesetzte Filter angebracht,
das heißt
Filter, die aus der Zusammenfügung
zwei oder mehr Filterstücken
mit unterschiedlichen Filtereigenschaften erhalten werden.
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Zum
Beispiel werden im Fall von Filtern, die aus zwei oder mehr Filterstücken zusammengesetzt sind,
in Zusammenfügungseinheiten
mindestens eine erste und eine zweite Gruppe von Stücken, die aus
einer Zufuhreinheit kommen, durch entsprechende Aufeinanderfolgen
von Rillenwalzen und in einer Querrichtung zu ihrer Längsachse
zu einer gemeinsamen Empfangswalze, die mit Rillen am Außenrand ausgestattet
ist, übertragen.
In jeder dieser Rillen setzt sich also ein Filterelement zusammen,
das aus einer Gruppe von Stücken
mit unterschiedlichen Merkmalen, die axial miteinander gefluchtet
sind, besteht.
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Am
Auslauf aus der Zusammenfügungseinheit
werden diese Filterelemente, die aus Stücken bestehen, die an ihren
Enden miteinander in Berührung stehen,
durch drehende Übertragungsmittel,
bei denen es sich typischerweise um Walzen handelt, die mit entsprechenden
Greifelementen ausgestattet sind, zu einem Balken zur Bildung einer
Filterschlange übertragen.
An diesem Balken durchquert eine ständige Aufeinanderfolge von
zusammengesetzten Filterelementen, die an ihren Enden miteinander
in Berührung
stehen und sich in einer Parallelrichtung zu ihrer Längsachse
vorschieben, eine Formungsstation, in der die Aufeinanderfolge der
Gruppen mit einem Band aus Verpackungsmaterial umwickelt wird, um
eine kontinuierliche Filterschlange herzustellen.
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Danach
wird die Filterschlange durch ein rotierendes Messer, das am Auslauf
der Formungsstation angeordnet ist, in einzelne, zusammengesetzte Filter
aufgeteilt.
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Je
nach dem Format des Filters, das man erhalten möchte, ändert sich die Anzahl der Filterstücke mit
unterschiedlichen Filtereigenschaften, aus denen jede einzelne Gruppe
besteht.
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Daher
müssen
die Übertragungsmittel,
die diese Gruppen von der Zusammenfügungseinheit zur Zufuhr zum
Formungsbalken transportieren, den Schritt der Greifelemente an
die Länge
der übertragenen
Gruppen anpassen können,
um Überlappungen
oder zu starke Abstände
zwischen den aufeinanderfolgenden Gruppen, die auf dem Formungsbalken abgelegt
werden, zu verhindern.
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Bei
einem Formatwechsel ändert
man zurzeit die Anzahl der Greifelemente zumindest der letzten Übertragungswalze
oder ersetzt alternativ dazu diese Walze vollständig entweder durch eine Walze mit
einer anderen Anzahl von Greifelementen oder durch eine mit einem
anderen Durchmesser, aber der gleichen Anzahl von Greifelementen.
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Dies
führt dazu,
dass die entsprechende Walze, die mit Greifelementen ausgestattet
ist, die den passenden Abstand zueinander haben, für die jeweilige
Art des Formats, das man erhalten möchte, zur Verfügung stehen
muss. Daher ist es notwendig, verschiedene Übertragungswalzen mit unterschiedlichen
Durchmessern oder einer unterschiedlichen Anzahl von Greifelementen
am Lager zu haben, mit den entsprechenden Platzproblemen sowie hohen Kosten.
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Jedes
Mal, wenn man das Format wechseln muss, ist es notwendig, die gesamte
Walze abzunehmen, durch die geeignete Walze auszutauschen und danach
die Position dieser Walze einzustellen, da die Walze immer sowohl
das Übertragungsmittel,
das vor ihr liegt und aus dem sie die Gruppen der Filterstücke entnimmt,
als auch den Formungsbalken, auf den die einzelnen Gruppen abgelegt
werden, berühren muss.
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Auch
das einfache Entfernen oder Hinzufügen der nötigen Greifelemente bringt
eine Einschränkung
der Anzahl der möglichen
Formate mit sich, sowie eine Schwierigkeit bei der Regulierung der
Drehgeschwindigkeit der Walze.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Maschine zur Herstellung
von zusammengesetzten Filtern bereitzustellen, die dazu imstande
ist, die oben beschriebenen Nachteile zu überwinden.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Maschine mit den Merkmalen nach Anspruch
1 gelöst.
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Ferner
wird erfindungsgemäß eine Maschine zur
Herstellung von zusammengesetzten Filter verwirklicht, welche die
Eigenschaften umfasst, die in einem oder mehreren der beiliegenden
Patentansprüche
enthalten sind.
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Die
Erfindung wird nun mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben,
die ein nicht einschränkendes
Beispiel für
ihre Ausführung
darstellen. Darin zeigt:
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1 in
einer Vorderansicht eine Maschine zur Herstellung von zusammengesetzten
Filtern in einer doppelten Linie, wobei zur Klarheit einige Teile entfernt
wurden;
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2 in
einer Planansicht einen Teil der Maschine der 1,
wobei einige Teile entfernt wurden, um das Betrachten der Zeichnung
zu erleichtern;
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3 in
einer seitlichen Hervorhebung, bei der einige Teile entfernt wurden,
um das Betrachten der Zeichnung zu erleichtern, einen Teil der Maschine der 1;
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4 eine
Komponente der Maschine nach der vorliegenden Erfindung in einer
Vergrößerung und
im Querschnitt;
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4a ein
vergrößertes Detail
der 4;
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5 eine
Vorderansicht der Komponente der 4 in einem
Teilquerschnitt, um ihre innere Struktur besser darzustellen; und
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6 eine
Vergrößerung einer
weiteren Ausführung
der Komponente der 4.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen ist mit 1 in ihrer Gesamtheit
eine Maschine zur Herstellung zusammengesetzer Filter 2 bezeichnet.
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Die
Maschine 1 umfasst eine Zusammenfügungseinheit 3, die
in der 1 nur teilweise dargestellt ist, und die dazu
imstande ist, Gruppen 4 von Filterstücken 5 mit unterschiedlichen
Filtereigenschaften herzustellen.
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In
dem dargestellten Fall sind die Gruppen 4 aus drei Stücken 5 zusammengesetzt,
die jeweils mit 5a, 5b, 5c bezeichnet
sind und von denen jedes eine bestimmte Filtereigenschaft hat.
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Für eine vollständigere
Abhandlung beziehen sich die folgende Beschreibung und die beiliegenden
Figuren auf eine Maschine zur Herstellung von zusammengesetzten
Filtern in einer doppelten Linie 2.
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Es
wird dennoch darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung
ohne jegliche Herstellungsschwierigkeit auch auf Maschinen zur Herstellung
von zusammengesetzten Filtern in einer einzigen Linie anwendbar
ist.
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Die
Maschine 1 umfasst, nach der Zusammenfügungseinheit 3, zwei
Formungsbalken 6 (bei einer einzigen Linie mindestens einen)
für jeweilige kontinuierliche
Schlangen 7 aus zusammengesetzten Filtern 2, von
denen jeder aus einer Aufeinanderfolge von Gruppen 4 von
Filterstücken 5 besteht,
die in einem kontinuierlichen Band 8 aus Verpackungsmaterial
eingewickelt sind.
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Die
Zusammenfügungseinheit 3 dient
zur Bildung bzw. Formung der Gruppen 4, indem sie zwei oder
mehr Stücke 5 mit
unterschiedlichen Filtereigenschaften kombiniert bzw. zusammenfügt und sie axial
gefluchtet anordnet, und zur Zuführung
dieser Gruppen 4 in einer Bewegung, die quer zu ihren Achsen
liegt, zu einer Empfangswalze 9, die sich an einem Auslaufanteil 10 der
Zusammenfügungseinheit 3 selbst
befindet, wie in der 1 sichtbar.
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Die
Empfangswalze 9, die durch eine vertikale Vorderwand 11 eines
Gestells 12 (siehe auch 3) gestützt wird
und sich – in
der 1 gegen den Uhrzeigersinn – um eine Achse 9a dreht,
ist an der Außenseite
mit Ansaugsitzen 13 ausgestattet, welche die einzelnen
Gruppen 4 enthalten, die in einem bestimmten Abstand bzw.
Schritt p angeordnet sind.
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Die
Gruppen 4, die von einer Empfangswalze 9 entnommen
werden, werden anfänglich
durch eine Mehrzahl von Drehelementen 14, welche Fördermittel
festlegen, die an der vertikalen Wand 11 montiert sind,
und schließlich
durch eine Trommel 15, die sich – in der 1 im
Uhrzeigersinn – um
eine Achse 15a dreht und verschiebbar von einer feststehenden
vertikalen Wand 16 getragen wird, die im rechten Winkel
zur genannten Wand 11 steht, transportiert und auf dem
Balken 6 abgelegt.
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Über der
Empfangswalze 9 und diese im wesentlichen an einer Position 17 berührend, umfassen die
Fördermittel
eine Walze 18, die sich in der 1 im Uhrzeigersinn
dreht, und zwar um eine Achse 18a, die parallel zur Achse 9a liegt
und an der Außenseite mit
Ansaugsitzen 19 ausgestattet ist, die in dem genannten
Abstand p angeordnet sind.
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Bei
der Maschine in doppelter Linie wird die Walze 18 im wesentlichen
auf der selben Ebene an der Wand 11 und im wesentlichen
diese an einer Position 20 berührend, von einer Walze 21 flankiert,
die sich gegen den Uhrzeigersinn um eine Achse 21a dreht,
die an der Außenseite
mit Ansaugsitzen 22 ausgestattet ist, die in einem Abstand 2p angeordnet sind.
In diesem Fall bildet die Walze 20 zusammen mit der Walze 18 eine
Gruppe zur Trennung des Flusses der Gruppen 4 von Stücken 5,
die von der oben genannten Empfangswalze 9 herkommen.
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Über der
Walze 18 befindet sich in einer tangierenden Position 23 eine
Walze 24, die sich gegen den Uhrzeigersinn um eine Achse 24a dreht,
die im wesentlichen parallel zur Achse 18a liegt und ebenfalls
von der Wand 11 getragen wird.
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Analog
dazu liegt bei einer Maschine in einer doppelten Linie auch über der
Walze 21 in einer tangierenden Position 25 eine
entsprechende Walze 26, die sich im Uhrzeigersinn um eine
Achse 26a dreht, welche im wesentlichen parallel zu den
Achsen 18a und 24a ist, und welche die Walze 21 flankiert
und ebenfalls von der Wand 11 getragen wird.
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Die
Walzen 24 und 26 sind an der Außenseite
mit Armen 27 ausgestattet, die um Zapfen 28 schwingen,
die parallel zu den Achsen 24a und 26a liegen,
um nicht dargestellte Nockenmittel anzusteuern, und die am Ende
mit Ansaugsitzen 29 zur Entnahme ausgestattet sind, und
zwar an den jeweili gen Berührungspositionen 23 und 25 mit
Gruppen 4, die von den Walzen 18 und 21 herkommen.
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Die
Walzen 18, 21, 24 und 26 bilden
die oben genannten Fördermittel 14.
Die Walzen 24 und 26 übertragen die Gruppen 4 mit
einer Querbewegung zu den jeweiligen Achsen zu der oben genannten Drehtrommel 15,
die in einer Entnahmeposition 30 beide Walzen 24 und 26 berührt. Wie
in den 4, 4a und 5 zu sehen
ist, enthält
die Drehtrommel 15 eine Mehrzahl von Ausrüstungen 31,
die im gleichen Winkelabstand zueinander liegen, aus der Endwand 32 der
Drehtrommel 15 herausragen und um jeweilige Achsen 31a drehbar
sind.
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Jede
Ausrüstung 31 ist
an ihrem freien Ende mit einem jeweiligen Greifkopf 33 ausgestattet,
der zwei Ansaugsitze 34 zur Unterbringung der jeweiligen
Gruppen 4 von Filterstücken 5 enthält.
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Jeder
Sitz 34 dient dazu, von jeder Walze 24 und 26 an
der Entnahmeposition 30 eine jeweilige Gruppe 4 von
Filterstücken 5 zu
entnehmen, die – im Laufe
der Drehung der Trommel 15 um die Achse 15a – an einer
Freigabeposition 35 auf den Balken 6 übertragen
wird.
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Die
Formungsbalken 6 entwickeln sich in jeweilige Längsrichtungen
X1 und X2, wie in der 2 gezeigt, die parallel zueinander
liegen und die Trommel 15 an der besagten Freigabeposition 35 berühren. Jeder
Balken 6 umfasst ein Förderband 36,
das um zwei Endriemenscheiben 37 gewickelt und ringförmig abgeschlossen
ist, wie in der 3 gezeigt, und durch einen Elektromotor 38 angetrieben
wird.
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Die
Gruppen 4 werden also auf dem Band 8 des Verpackungsmaterials
abgelegt, bei dem es sich typischerweise um Papiermaterial handelt
und das sich auf dem Förderband 36 befindet,
und zwar jeweils axial gefluchtet und an ihren Enden die übrigen Gruppen,
die sich bereits auf dem Band 8 befinden, berührend.
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Somit
führt jedes
Förderband 36 das
jeweilige Papierband 8 und die entsprechenden Gruppen 4 von
Filterstücken 5 einer
Formungsstation 39 der bekannten Art zu, in der das Papierband
nach und nach um die Filterstücke 5 gewickelt
und daran geschlossen wird, sodass entsprechende kontinuierliche Schlangen 7 von
Gruppen 4 von Filterstücken 5 gebildet
werden.
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Die
solcherart hergestellten kontinuierlichen Schlangen 7 werden
bis zu zyklischen Schneidemitteln 40 transportiert, die
in den 2 und 3 sichtbar sind und aus einem
Schneidkopf bestehen, der dazu dient, die Schlangen 7 in
einzelne, zusammengesetzte Filter 2 aufzuteilen, von denen
jeder aus einer besagten Gruppe 4 besteht, die aus den drei
Stücken 5a, 5b und 5c zusammengesetzt
ist. Der Schneidkopf umfasst eine Trommel 41, die sich um
eine jeweilige Achse 41a dreht, die parallel zu X1 und
X2 liegt, und enthält
an seiner Oberfläche 42 der Außendrehung
zwei gegenüberliegende
Messer 43.
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Die
solcherart erhaltenen zusammengesetzten Filter 2 werden
danach einer weiteren, nicht dargestellten Maschine zugeführt (die
Filtereinsetzmaschi ne genannt wird), die dazu dient, jeden zusammengesetzten
Filter 2 mit einem jeweiligen Zigarettenstück zu kombinieren.
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Durch
die Aktivität
eines besonderen Getriebes 44, das als Schmidt-Kupplung bezeichnet
wird, werden die Greifköpfe 33 der
Ausrüstungen 31,
die alle parallel zueinander stehen und in Hinsicht auf die Trommel 15 hervorstehen,
im wesentlichen horizontal zur Drehung der Trommel gehalten.
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Wie
weiter oben festgestellt, geben die Greifköpfe 33 der Ausrüstungen 31 die
Paare der Gruppen 4 von Filterstücken 5 an einer präzisen Stelle entlang
eines Verlaufs, der tangierend zu den beiden Balken 6 ist,
frei.
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Die
Drehtrommel 15 umfasst, wie in den 4 und 4a sichtbar
ist, eine Vorrichtung 45 zur Regulierung der Position der
Drehachsen 31a der Ausrüstungen 31 in
Hinsicht auf die Drehachse 15a der Trommel 15.
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Im
Fall des Wechsels des Formats, das heißt bei einer Veränderung
der Länge
der Filterstückgruppen 4,
ermöglicht
es diese Vorrichtung 45, den Abstand sämtlicher Achsen 31a der
Ausrüstungen 31 in Hinsicht
auf die Achse 15a der Trommel 15 zu erhöhen oder
zu verringern, mit anderen Worten, den Abstand bzw. Schritt zwischen
den Ausrüstungen 31 zu verändern, indem
der Durchmesser der Trommel 15 vergrößert oder verkleinert wird.
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Die
Reguliervorrichtung 45, die in der 4a besser
zu sehen ist, umfasst eine Mehrzahl von Zahnradpaaren 46,
die durch ihre gegenseitige Dre hung die radiale Verschiebung der
Achsen 31a der Ausrüstungen 31 fördern.
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Im
Einzelnen umfassen die Zahnradpaare 46 mindestens drei
gezahnte Elemente, die durch mindestens eine Vorrichtung 47 manueller
Art, wie zum Beispiel einen Schlüssel,
vorzugsweise einen Inbusschlüssel
oder ein anderes, gleichwertiges System, die in einen entsprechenden
Sitz 47a eingeführt
wird, oder durch eine Vorrichtung automatischer Art wie zum Beispiel
ein Stellelement betätigt
werden.
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Die
Betätigungsvorrichtung 47 ist
vorzugsweise an der Vorderfläche 15b der
Trommel 15 in der Nähe
mindestens einer Ausrüstung 31 angeordnet. Die
Drehbewegung der Zahnradpaare 46 wird übertragen und in eine Verschiebungsbewegung
jeder Ausrüstung 31 umgewandelt.
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Die
Zahnradpaare 46 umfassen mindestens ein erstes Zahnrad 48,
das sich um eine Achse 48a drehen kann, die parallel zur
Achse 31a der Ausrüstung 31 liegt,
und das sich unter der entsprechenden Betätigungsvorrichtung 47 befindet,
die sich vorzugweise in der Nähe
des Kreisprofils der Trommel 15 zwischen der Achse 31a und
mindestens einer Ausrüstung 31 befindet.
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Die
Drehung des ersten Zahnrads 48 versetzt ein zweites Zahnrad 49,
das koaxial zur Drehtrommel 15 liegt, in Drehung.
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Das
zweite Zahnrad 49 weist zwei Greifprofile 50 und 51 im
rechten Winkel zueinander auf, die gleichzeitig und jeweils in das
erste Zahnrad 48 und in eine Mehrzahl von Elementen 52 zur Übertragung der
Bewegung greifen, von denen jedes um jeweilige Achsen 52a drehbar
ist, die strahlenförmig
um eine Ebene angeordnet sind, die sich im rechten Winkel zur Achse 15a der
Trommel 15 befindet.
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Auf
diese Art und Weise wird die Drehbewegung des ersten Zahnrads 48 um
seine Achse 48a, die parallel zur Achse 15a der
Trommel 15 liegt, in eine Drehbewegung des Übertragungselements
52 um seine eigene Achse 52a, die im rechten Winkel zur
Achse 15a der Trommel 15 liegt, umgewandelt.
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Jedes
Element 52 zur Übertragung
der Bewegung umfasst eine Schraube mit einem Gewindekörper 53 und
einem gerillten, vorzugsweise gezahnten Kopf 52, der in
das zweite Profil 51 greift.
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Die
Vorrichtung 45 zur Regulierung der gegenseitigen Stellung
zwischen der Achse der Trommel 15 und der Achse der Ausrüstungen 31a umfasst eine
Mehrzahl von Elementen 52 zur Übertragung der Bewegung der
oben beschriebenen Art, in einer Anzahl, die gleich derjenigen der
Ausrüstungen 31 ist,
die an der Trommel 15 vorgesehen sind.
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Im
Einzelnen ist jede Ausrüstung 31 operativ mit
einem der oben genannten Elemente 52 zur Übertragung
der Bewegung verknüpft,
und zwar durch ein Element 55 zur Stütze, das einen Anteil 56 mit
einem Sitz 57 mit Gegengewinde aufweist, in den der Gewindekörper 53 der
Schraube greift.
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Die
Drehung des Übertragungselements 52 in
dem Sitz 57 des Stützelements 55 ruft
die Verschiebung des Stützelements 55 selbst
hervor, das am Gewindekörper 53 festgezogen
bzw. gelockert wird, und dabei die jeweilige Ausrüstung 31,
mit der es operativ verknüpft
ist, radial nach innen oder nach außen verschiebt.
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Während ihrer
radialen Verschiebung, bei der sie sich von der Achse 15a der
Trommel 15 entfernen oder an sie annähern, bleiben die Ausrüstungen 31 immer
auf derselben Ebene im rechten Winkel zur Achse 15a der
Trommel 15.
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Das
Stützelement 55 ist
mit der jeweiligen Ausrüstung 31 verbunden,
und zwar in einem Verbindungsbereich 58 zwischen der Ausrüstung 31 und
einem Gleichlaufgelenk 59, vorzugsweise einem doppelten
Kardangelenk, das das Spezialgetriebe 44 mit der jeweiligen
Ausrüstung
verbindet, sodass die selbe Winkelgeschwindigkeit zwischen den beiden
Elementen übertragen
wird.
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Zu
beachten ist, dass das Gleichlaufgelenk 59 in der Längsrichtung
in seinem mittleren Bereich 60 verlängerbar ist, sodass die Ausrüstungen 31,
wie bereits gesagt, während
ihrer Radialverschiebung immer auf der selben Ebene bleiben.
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Gemäß dem, was
in der 6 gezeigt ist, ist das Gleichlaufgelenk 59 durch
eine Metallbalgkupplung 71 ersetzt, die einfacher und günstiger
ist. Diese Arten von Metallbalg haben eine hohe Torsionssteifigkeit,
sodass die Winkeldrehbewegung zwischen der Schmidt-Kupplung 44 und
der Ausrüstung 31 ordnungsgemäß übertragen
wird, und sie sind gleichzeitig durch ihre hohe Biegsamkeit dazu
imstande, axiale Verschiebungen aufzu fangen, die durch die Radialverschiebungen
der Achsen 31a der Ausrüstungen 31 in
Hinsicht auf die Achse 15a der Trommel 15 durch
die Einwirkung der oben genannten Vorrichtung 45 während der
Veränderung
des Durchmessers der Trommel zur Verringerung oder Erhöhung des
Abstands zwischen den Ausrüstungen 31 entstehen.
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Jedes
Stützelement 55 dehnt
sich teilweise entlang dem jeweiligen Gleichlaufgelenk 59 aus,
auf der entgegengesetzten Seite zu dem Verbindungsbereich 58 mit
der Ausrüstung 31,
sodass ein Anteil 61 entsteht, gegen den eine Feder 62 drückt, die
mit der Trommel 15 verbunden ist.
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Die
Feder 62 erleichtert die Verschiebung der jeweiligen Ausrüstung 31.
Wie weiter oben gesagt, führt
die gleichzeitige Radialverschiebung sämtlicher Ausrüstungen 31,
die mit der Trommel 15 verbunden sind, zu einer Veränderung
des Durchmessers der Trommel 15.
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Es
muss jedoch beachtet werden, dass die Trommel 15 an einer
ganz präzisen
Stelle angeordnet ist, da sie an der Entnahmeposition 30 der
Gruppen 4 und gleichzeitig an der Freigabeposition 35 der selben
auf die jeweiligen Balken 6 mit den Trommeln 24 und 26 interagiert.
Es ist offensichtlich, dass die Ausrüstungen die Gruppen 4 auch
im Fall einer Veränderung
des Durchmessers immer an der selben Stelle 30 entnehmen
und tangential auf die Balken 6 ablegen müssen, auch
wenn sie sich in einer Position weiter vorn oder weiter hinten als
der vorherigen befinden.
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Daher
ist es nötig,
dass man die gesamte Trommel in einer diagonalen Richtung X3 verschieben
kann, um die Berührungsstellen
der Trommel 15 mit den Walzen 24 und 26 und
mit den Balken 6 einzuhalten.
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Zu
diesem Zweck ist, wie in den 2 und 3 dargestellt,
eine Vorrichtung 63 vorgesehen, die ein Bewegungssystem
von der Art einer Schraubenmutter umfasst, das durch einen kleinen
Motor 64 angetrieben wird. Der Motor 64 ist fest
mit der feststehenden vertikalen Stützwand 16 der Trommel 15 verbunden
und fördert
die Drehung einer Schnecke 65, die sich in der diagonalen
Richtung X3 befindet. Die Schraubenmutter besteht aus einem Element 66,
das mit einer Struktur 67 fest verbunden ist, die einen
einzigen Körper
mit der Trommel 15 bildet.
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Die
Trommel 15 ist durch eine Koppelung vom Typ Zapfen-Zapfenloch
bzw. Schwalbenschwanzverbindung verschiebbar mit der feststehenden
Wand 16 verbunden, sodass das entsprechende Gleiten der
Trommel 15 in Hinsicht auf die feststehende Wand 16 ermöglicht ist.
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Eine
bevorzugte Ausführung
sieht einen Schlitten 68 vor, der einen einzigen Körper mit
der Struktur 67 bildet und auf einem Gleis 69 läuft‚ das fest
mit der Wand 16 verbunden ist. Sowohl der Schlitten 68 als
auch das Gleis 69 sind in der Richtung X3 ausgerichtet.
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Die
Drehung der Schnecke 65 führt zur Verschiebung der Schraubenmutter 66 in
die Diagonalrichtung X3, der Struktur 67, die mit der Schraubenmutter
verbunden ist, und demzufolge der Trommel 15, die steif
mit der Struktur 67 verbunden ist.
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Die
Verbindung zwischen der Struktur 67 und der Wand 16 dient
nicht nur als Stütze
für die
Trommel 15, sondern zur präzisen und kontrollierten Führung der
Bewegung der Trommel 15 während der Verschiebung in der
Richtung X3.
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Die
Struktur 67 ist in einem Gehäuse 70 enthalten,
das fest verbunden zusammen mit der Trommel 15 beweglich
ist. Angeordnet am Außenumfang an
der Vorderfläche 15b der
Trommel 15 können
gegebenenfalls zwei oder mehr Betätigungsvorrichtungen 47 vorhanden
sein, die jeweils mit einem entsprechenden Zahnrad 48 verbunden
sind, um die Position der Ausrüstungen
schneller und unmittelbarer regulieren zu können, egal, in welcher Winkelposition sich
die Trommel 15 während
des Stillstands der Maschine befindet.
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Damit
die Vorrichtung ordnungsgemäß arbeitet,
sind aber bereits ein einziges erstes Zahnrad 48 und eine
entsprechende Betätigungsvorrichtung 47 ausreichend.
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Bei
einem Formatwechsel, das heißt
bei einer Veränderung
der Länge
der Gruppen 4 von Filterstücken, muss der Abstand zwischen
den Ausrüstungen
solcherart vergrößert bzw.
verringert werden, dass die Gruppen 4 immer in der selben
Position auf dem Band 8 des Papiermaterials, das sich auf den Balken 6 befindet,
abgelegt werden, das heißt
alle axial gefluchtet und sich perfekt an den Enden berührend.
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Die
Reguliervorrichtung, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist,
ermöglicht
es, den Durchmesser der Trommel so zu verändern, dass der Abstand zwischen
den Ausrüstungen
vergrößert oder verkleinert
wird, wobei vermieden wird, dass die gesamte Trommel durch eine
mit einer anderen Anzahl von Ausrüstungen ersetzt werden muss
oder dass die Anzahl der Ausrüstungen
der selben Trommel verringert oder erhöht werden muss.
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Außerdem ist
diese Reguliervorrichtung immer dazu imstande, bei einem Formatwechsel
die richtige Positionierung der Gurppen der Filterstücke auf
dem Formungsbalken zu garantieren.
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Die
Einstellung der Position der Ausrüstungen erfolgt nur ein einziges
Mal vor dem Anfahren der Maschine, jedes Mal, wenn es nötig wird,
das Format des Filters zu wechseln.