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Die
Erfindung betrifft eine Windenergieanlage im wesentlichen bestehend
aus Turm, und darauf aufgesetzter Gondel die durch Stellantriebe
(genannt Azimutantriebe) drehbar ist, und mit einem oder mehreren
Generatoren, die entweder direkt oder über eine oder mehrere Getriebestufen
mit der Nabe gekoppelt sind, und mit mindestens einem an einer Nabe
befestigten Rotorblatt, das zur Begrenzung des vom Wind erzeugten
Drehmomentes und zur Begrenzung der Anlagenlasten, mindestens einen
Stellantrieb (genannt Pitchantrieb) für jedes Rotorblatt besitzt,
zur Einstellung des Blattwinkels.
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Die
erfindungsgemäße Windenergieanlage ist
gekennzeichnet durch frühzeitig
wirkende Lastenbegrenzung und insbesondere auch geeignet für Offshore
Anwendung im MW Leistungsbereich. Die Gestaltung gewährleistet
zudem insbesondere, dass auch bei Windstärken bei denen normalerweise
eine Abschaltung der Energieproduktion erfolgen muss, genannt erste
Abschaltwindstärke,
die Windenergieanlage noch weiter betrieben werden kann, bis zu
einer Abschaltwindstärke
zwei. Die dazu notwendigen Neuerungen werden gemäß Beschreibung, Aufgabenstellung
und Ansprüchen
vorgeschlagen, und betreffen die Herstellung, die Errichtung, und
die Energieproduktion in Extremsituationen.
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Dies
wird erreicht durch weiterführende
Gestaltungen der Pitchantriebe und mit der Einbeziehung von Ausführungen
zur Lastenbegrenzung in Verbindung mit den zur Lastenbeeinflussung
notwendigen Angaben zu den Azimutantrieben, und der Kombination
von Leistungselektronik mit dem Generator und dessen Ausführung.
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Generell
lassen sich die Vorschläge
an bekannten Strukturen von Windenergieanlagen für horizontal oder vertikal
gelagerte Rotoren anwenden. Besondere Vorteile hinsichtlich der
Anwendung bestehen durch die Verwendung eines direktangetriebenen
Generators, als Innenläufer
oder Außenläufer mit
permanenter Erregung und mit einem oder mehreren Statoren und Rotoren
in Zahnspulentechnik.
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Kennzeichnend
ist dabei die Erhöhung
der Betriebsicherheit verbunden mit einer Gewichts- und Baugrößenoptimierung,
insbesondere durch die Gestaltung und mechanische Integration in
die Anlage, sowie durch analytische Definition besonderer Kombinationen
aus Statorwicklung und Magnetpolen und der damit verbundenen Gestaltung
der Umrichter.
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Das
Hauptmerkmal der erfindungsgemäßen Verbesserungen
betrifft die Betriebsiebssicherheit durch Stellantriebe, und im
wesentlichen das System zur Verstellung der Rotorblätter. Eingeschlossen
ist eine Bereitstellung von Hilfsenergie zur Windnachführung der
Gondel, z.B. im Falle eines Netzfehlers. Ebenfalls angegeben ist
ein Vorschlag für
einen werkseitigen Belastungstests des Generators, und eine vorteilhafte
Montage der Rotorblätter
während des
Aufbaues der Windenergieanlage an einem Standort mit erhöhtem Windaufkommen.
Zusätzlich wird
ein Generatorbetrieb mit reduzierter Leistung angegeben, im Falle
eines Defektes innerhalb des Systems Generator, Elektrik, Elektronik,
unter Berücksichtigung
besonderer Kühlung
des Generators. Enthalten ist auch ein Vorschlag wie eine vereinfachte
Reparatur am Generator ermöglicht
wird, auch wenn die Notwendigkeit als sehr gering bezeichnet werden
kann.
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Stand der Technik
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Wesentliche
Unterscheidungsmerkmale derzeitiger drehzahlvariabler Windenergieanlagen
sind Systeme mit getriebelosem Generator als Direktantrieb, wie
in 1 vereinfacht dargestellt, oder Ausführungen
bei denen ein Getriebe einen oder mehrere Generatoren antreibt.
Allgemein ist festzustellen, dass es bis heute noch keine Windenergieanlage
im Bereich großer
Leistung gibt, die eine sehr hohe Sicherheit unter schwierigen Bedingungen
wirklich nachweisen kann. Insbesondere bestehen erhöhte Risiken,
an einem Standort mit Wind im Überlebensbereich,
der dort nicht nur alle 50 Jahre wahrscheinlich ist.
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Um
eine Windenergieanlage oberhalb eines Abschaltwindes von z.B. 25
m/s in einem Bereich einer Windstärke von z.B. bis 35 m/s weiter
betreiben zu können,
wird gemäß
DE-195 32 409-B4 vorgeschlagen,
die Leistung der Windenergieanlage und die Betriebsdrehzahl des
Rotors ab der ersten Abschaltgeschwindigkeit in Abhängigkeit
vom Anstieg der Wind- und Anströmgeschwindigkeit
zu vermindern. Problem ist dabei, dass die für eine Reaktion benötigten Winddaten
nur verzögert
ermittelt werden können,
da Messwerte mehrere Sekunden gemittelt und ausgewertet werden müssen, und
so eine Aktion zur Begrenzung von Spitzenlasten immer zu spät eingeleitet
wird.
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Ähnliches
wird in
DE-10
2006 034 106-A1 beschrieben, jedoch fehlt auch hier die
Angabe wie Lasten tatsächlich
limitiert werden sollen, da die beschriebenen Verfahren ebenfalls
Zeitverzug zur Auswertung beinhalten, und zudem ungenau sind.
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Eine
durch schnelle Windänderung
entstehende Lastenänderung
lässt sich
mittels dieser Angaben nicht mit kurzer Verzögerung erkennen, und somit
auch nicht begrenzen. Die pauschale Angabe, dass beliebige Sensoren
der Anlage eine Reduzierung von Leistung und Drehzahl zur Folge
haben sollen, ist nicht ausgeführt,
bzw. stellt auch keine Neuerung dar, da derartiges an jeder mit
Stellantrieben für die
Rotorblätter
ausgerüsteten
Windenergieanlage trivial ist. Auch eine Ableitung aus der Aktivität des Pitchsystems
erlaubt keine möglichst
frühzeitige
Erkennung einer Laständerung,
da der Beginn einer Pitchaktivität
von der Erfassung der bereits verzögerten Signalauswertung abhängt.
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Nicht
berücksichtigt
wird bei allen bekannten Verfahren, dass durch Windböen bereits
im 100 ms Bereich erhebliche Lastspitzen stattfinden und dadurch
erhöhte
Gefahr frühzeitiger
Ausfälle
von Komponenten und Ermüdungen
sicherheitskritischer Teile entsteht. Dies lässt sich durch Windmessung,
Dehnungsmessstreifen und Schwingungssensoren nur unzureichend beherrschen,
da entsprechende Auswerteverfahren wertvolle Zeit verstreichen lassen, und
dadurch nur verzögerte
Einflussnahme zur Lastenbegrenzung erfolgen kann. Weitere Grenzlasten können entstehen
wenn die Windenergieanlage z.B. bei einer Netzstörung abgeschaltet werden muss, wozu
die Rotorblätter
(3) in den Bereich der „Fahnenstellung" (6, 6.1)
verstellt werden. Dies erfolgt durch Pitchantriebe (7) über die
Verzahnung am Blattlager (7.3) und wodurch die Nabe (15)
dann bei Frontanströmung
auch bei Extremwind nur noch eine kleine Drehzahl annehmen kann,
sofern sie nicht durch eine mechanische Fail-safe Bremse ganz blockiert
wird.
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Durch
die direkte Aufschaltung einer gepufferten DC-Spannung an die DC
Pitchantriebe entsteht eine nicht kontrollierte Drehzahl der Pitchantriebe
(7) mit der Gefahr kritischer Turmschwingung wegen zu steiler
aerodynamischer Bremsung, und es besteht zudem die Gefahr, dass
Energie aus Batterien oder Kondensatoren versagt, und somit die
Sicherheitsfunktion verloren geht.
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Eine
Erhöhung
der Sicherheit für
die Blattrückstellung
wird in Patent
DE-197
20 025.B4 gezeigt, indem ein mechanischer Energiespeicher
aus Spiralfedern die Rückstellung
ausführt,
und der keine Haltebremse am Rotorblatt benötigt, mit der Gefahr dass dies
nicht öffnet,
jedoch wird bei extremer Stelltätigkeit
wie an Starkwindstandorten möglich,
die erwartete Lebensdauer von 20 Jahren nicht mehr sicher nachweisbar.
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Nachteilig
bei bekannten Verfahren der Pitchantriebe mit elektrischem Energiespeicher,
ist die unsichere Funktion der Rückstellbewegung
zur Fahnenstellung (6), und somit ein möglicher Totalschaden wegen
hochdrehendem Rotor.
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Technologie
wie z.B. in
DE-100
33 029-B4 vorgeschlagen, hat den Nachteil, dass der Sicherheitsantrieb
im Falle eines Blitzeinschlages bei beschädigtem Blitzschutz, seine Funktion
total verlieren kann, und dadurch der Rotor durchdrehen wird, sofern
nicht eine zusätzliche
mechanische Bremse die Redundanz der Abbremsung gewährleistet.
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Kritisch
hinsichtlich der Anlagenlasten ist zudem, dass eine gemäß dem Stand
der Technik verwendete stromlos geschlossene Haltebremse das Rotorblatt
unbeabsichtigt auf der aktuellen Position blockieren kann. Im Falle
z.B. eines gebrochenen Anschlusskabels für die Magnetspule der Blatt-Haltebremse,
wird das Rotorblatt nicht freigegeben, und ermöglicht keine Sicherheitsverstellung
zur Fahnenlage, gefolgt von kritischen Zuständen für die Anlage, sofern die Störung nicht
bei geringer Windstärke
eintritt. Derartige Risiken sind ebenfalls erkennbar gemäß
EP1029176-B1 ,
wobei ein Rotorblatt nur durch eigenen Massenschwerpunkt zurückdrehen
soll, und im Falle eines Ausfalls der Leistungsversorgung eine Rücklaufsperre
vorgeschlagen wird, um eine Bewegung in die Arbeitsposition zu verhindern.
Eine Lösung
des Problems zur sicheren Rückstellung
ist dadurch nicht gewährleistet,
da z.B. bei Netzausfall im Bereich des Abschaltwindes, und mit z.B.
verspanntem Rotorblattlager (
7.4), das Rotorblatt (
3)
sich nicht oder nur mit sehr geringer Geschwindigkeit zurückstellen
wird, wodurch ebenfalls Überdrehzahl
der Nabe (
15) und erhebliche Beschädigung wahrscheinlich wird.
In
WO-2006/096895 wird
vorgeschlagen, eine außerhalb
der Nabe zu installierende Notstromversorgung für alle Stellantriebe gemeinsam
bereitzuhalten, und ergänzend
dazu noch eine mechanische Bremse zu verwenden, die den Rotor abbremsen
kann. Derartige Konstellation löst
aber das Problem nicht, eine sichere Rückstellung der Rotorblätter zu
gewährleisten.
Im Gegenteil bedeutet dies im Falle eines Kurzschlusses z.B. im
Schleifringübertrager,
den möglichen
Ausfall der parallel versorgten Rotorblatt-Stellantriebe, und die
mechanische Rotorbremse müsste
in der Lage sein die komplette Energie der Abbremsung aufzunehmen,
was bei immer größer werdender
Anlagen immer aufwendiger wird.
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Bei
Rotorblättern
in Fahnenlage und seitlicher Anströmung findet ebenfalls eine
Zunahme der Anlagenlasten statt, sofern das Rotorblatt auf fixer Position
am Anschlag in Fahnenlage gehalten wird. Eine mögliche Lösung dieses Problems beinhaltet bereits
DE 197 20 025-B4 ,
wobei mehrere jedem Rotorblatt zugeordnete Spiralfedern automatisch
die Drehung des Rotorblattes in Richtung Arbeitsposition auf einen
kleinen Winkelbereich begrenzen. Andere Verfahren für eine weiche
Fahnenstellung der Rotorblätter
sind für
Windenergieanlagen im MW Bereich nicht bekannt.
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Ein
weiteres Problem besteht beim Betrieb an Starkwindstandorten durch
häufigere
Aktivität
der Pitchantriebe (7), um die wechselnde oberhalb Nennwind
befindliche Windenergie zu begrenzen. Als Folge davon besteht erhöhte Belastung
und Abnutzung der Verzahnung der Getriebestufen der Pitchantriebe (7),
und dies insbesondere beim Wechsel der Drehrichtung, und somit der
dynamischen Umkehr der Zahnflankenberührung innerhalb der Getriebe
(7.1) der Stellantriebe (7) und der Zähne zwischen
Abtriebsritzel (7.2) und Blattlagerverzahnung (7.3).
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Ein
Versuch die Stellantriebe für
höhere
Belastung auszulegen wird in
DE 101 16 011-B4 unternommen, jedoch wird
das Problem der Zahnbeschädigung
nicht gelöst,
sondern nur durch doppelten Aufwand reduziert. Zudem enthält das Patent
technische Angaben die nicht der gewünschten Funktion entspre chen
können,
da z.B. ein Gleichstrom nicht geeignet ist um einen Asynchronmotor
auf einer gewünschten
Position festzuhalten.
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In
DE 10 2004 024 564
B4 wird ebenfalls ein Verfahren beschrieben das Lasten
reduzieren soll, indem der Rotor innerhalb eines Trudelbereiches
mit einstellbarem Blattwinkel in Abhängigkeit der Windgeschwindigkeit
betrieben werden soll. Eine Lastenüberhöhung abzuwenden ist auch durch
diesen Vorschlag nicht gewährleistet,
da z.B. nach Installation der Anlage und bei Verzögerung des
Netzanschlusses, oder auch bei Netzabschaltung im Betrieb, nach einem
Ausfall eines ohne Redundanz arbeitenden Hilfsgenerators die Lastenreduzierung
nicht mehr funktioniert. Auch die Vorschläge der Verwendung von Notstromaggregaten
oder dergleichen, können nicht
als dauerhafte Lösung
zur Lastenbegrenzung bezeichnet werden, da bereits eine einfache
Störung, wie
z.B. fehlender Kraftstoff, das System versagen lässt. Ebenfalls nicht gelöst ist dabei
das Problem bei aufkommendem Wind nach Windstille und bei ausgefallenem
Netz, da der Pitchantrieb nicht verstellt werden kann ohne Energie
des Hilfsgenerators, aber der Hilfsgenerator gemäß Vorschlag erst Energie erzeugen
soll, nachdem der Pitchantrieb den Blattwinkel für erhöhte Trudeldrehzahl eingestellt
hat, und somit das System nicht zur beschriebenen Funktion gelangen
kann. Ein zusätzliches
Sicherheitsproblem dieses Vorschlages besteht darin, dass sofern
der Hilfsgenerator nach Verstellung auf höhere Trudeldrehzahl ausfällt, keine
Rückstellung
der Rotorblätter
in die Fahnenlage mehr stattfinden kann.
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Dem
Stand der Technik entsprechende Pitchantriebe enthalten zusätzlich den
Nachteil, dass sofern eine während
der Montage der Rotorblätter
erforderliche Drehbewegung des Blattlagers mittels externer Stromversorgung
für die
Bremsenbetätigung stattfinden
muss, wodurch ein Gefahrpotential für das Montage- und Servicepersonal
besteht, wegen einem möglichen
unbeabsichtigten schwerkraftabhängigen
Verdrehen des Rotorblattes.
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Insbesondere
für an
Starkwindstandorten zu betreibenden Windenergieanlagen wird es schwierig Zeitfenster
mit geringer Windstärke
zu finden, um den komplett mit Flügel vormontierten Rotor (15)
mittels Kran z.B. an der bereits am Turmkopf befindlichen Generatorwelle
(17) anzubringen.
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Seit
Beginn der Montage von Anlagen auch unterhalb des MW Bereichs, ist
es Praxis, dass Rotorblätter
und/oder Blattlager auch ohne großen Kran montiert werden, und
dies mittels Seilen, Umlenkrollen und Hebeeinrichtungen am Blatt
und an der Anlage stattfindet. Eine Ausgestaltung dazu wird in
DE 103 03 555-B4 beschrieben,
wobei das beschriebene Verfahren nicht schlüssig ist, da nicht offenbart
wurde wie nach Anbringung eines Rotorblattes in 6 Uhr Stellung,
dieses dann mit der Nabe (
3) gegen die Schwerkraft nach
oben gedreht werden soll, damit der nächste Rotorblatt-Anschraubpunkt
nach unten gedreht werden kann, und so nacheinander auch weiteren
Rotorblätter
montiert werden können.
Eine weitere Ausgestaltung zur Montage von Rotorblättern ohne
Kran bis Nabenhöhe,
beschreibt
WO-2006/053554-A2 ,
jedoch wird auch dort nicht offenbart wie bei einer Anlagenerrichtung
nacheinander alle Rotorblätter
in der 6 Uhr Stellung des Blatt-Anschlusspunktes an der Nabe montiert
werden sollen. Im Falle, dass eine Windenergieanlage bei Windstärken die
in Nähe
der berechneten Überlebenswindstärke liegt
ohne ein redundantes System der Windnachführung betrieben wird, entstehen ebenfalls
Extremlasten auf die mechanischen Komponenten, sofern der Wind die
Frontanströmung
verlässt.
Patent
DE 100 58 076-C2 beschreibt
ein Verfahren zur Lastenbegrenzung innerhalb der Windenergieanlage,
bei dem die Windnachführung
den Blattrotor in Lee-Position verstellen soll, und wobei die Rotorblätter bis
in eine 180°-Position
gedreht werden. Ein Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass
ei ne Störung
der Energieversorgung sowohl für Stellantriebe
der Rotorblätter
als auch der Windnachführung
nicht berücksichtigt
wird.
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Nach
DE 100 23 440 C1 soll
als Neuerung zum Betrieb der Windnachführung, eine oder mehrere Asynchronmaschinen
während
der Drehbewegung durch einen Frequenzumrichter mit Drehstrom variabler
Frequenz beaufschlagt werden, sowie im Stillstand mit Gleichstrom,
um Drehmomentschwankungen zu verhindern und gleichmäßige Lastenverteilung
zu erhalten. Nachteilig ist, dass sich mit dargestellter Ausführung die
Probleme höchstens
ansatzweise lösen
lassen, da die angeblichen unterschiedlichen Drehzahlen der Antriebe,
durch Unsymmetrien der Verzahnung, sich nicht durch den Betrieb mehrerer
Motoren an einem Frequenzumrichter beseitigen lassen können. Da
der angegebene Frequenzumrichter keinen Zwischenkreis besitzt, lässt sich
auch keine Energie zwischen mehreren Geräten austauschen, oder Energiezuführung in
den Zwischenkreis vornehmen. Ebenfalls nicht möglich ist eine Drehmomentüberwachung
durch diesen Frequenzumrichter, der Drehstrom mit variabler Frequenz
auf einen Asynchronmotor beaufschlagen soll, oder Gleichstrom im
Stillstand. Zudem besteht kein Hinweis wodurch Schwingungen gedämpft werden sollen,
und wie ein Spiel innerhalb der Verzahnung (
10) und Ritzel
(
10.1) sowie dem Ritzel (
10.2) während einem
Verstellzyklus eliminiert werden soll. Azimutantriebe (
8,
9)
mit Frequenzumrichterbetrieb wurden erstmals 1997 an einer 600 kW
Prototyp Windenergieanlage beim Germanischen Lloyd zur Zertifizierung
beauftragt, lösen
aber in der bekannten Form nicht die durch großes Zahnspiel der Azimutantriebe entstehenden
Probleme.
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Zudem
zeigen derzeitig verfügbare
Systeme keine Möglichkeit
wie eine Schwergängigkeit
innerhalb des Stellsystems für
die Windnachführung
frühzeitig
erkannt werden soll. Ein Vorschlag wird in
DE-10-2004 051 054-A1 gemacht, indem
durch Messung der Temperatur, z.B. an einer Bremse des Stellantriebes
(
8,
9), die Betriebsicherheit verbessert werden
soll, und dass der Sensor auch Abnutzungserscheinungen erfassen
soll. Diese Ausführung
hat den Nachteil, dass eine nicht geöffnete Bremse, die an einem
am Elektromotor (
8.1) u. (
9.1) der Windnachführung angebaut
ist, der nur kurze Drehbewegungen ausführt, nur unsicher erkannt werden
kann, aber zumindest die Erkennung erst mit großer Verzögerung erfasst wird. Eine Definition,
wie die Abnutzungserscheinung durch einen Temperatursensor erkannt
wird, ist nicht ausgeführt,
auch ist nicht erkennbar, wie und welcher Gewinn an Betriebsicherheit entstehen
soll.
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Bekannte
direktangetriebene Generatoren besitzen zudem erhebliche Nachteile
durch Abmessungen und Gewichte, da diese Generatoren auch noch heute
in der Ausführung
mit 6-phasiger Wicklung durch ungesteuerte Wechselrichter belastet werden
(Fachbuch Heier, 2005, Seite 216), wodurch eine Beeinflussung der
Generator-Stromkurvenform zur Reduzierung von Geräuschen und
Vibrationen, sowie der Belastung mit reinem Wirkstrom, nicht ermöglicht wird.
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Zudem
sind derartige Maschinen mit überlappenden
Wicklungen teuer wegen aufwändiger Handarbeit,
und durch Überlappung
der Spulen an den Wickelköpfen
entsteht erhöhte
Gefahr eines Isolationsfehlers. Der wesentlichste Nachteil dieser Technology
besteht aber durch hohe Lastenüberhöhung im
Falle eines Klemmenkurzschlusses, wobei dies eine etwa sechsfache
Lastzunahme im Strebensystem (13) für den Stator (12),
und dem Strebensystem (14) für den Rotor (2) bewirkt.
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In
dem Fachbuch Heier, Ausgabe 1996, Seite 193 Bild 3.6.12 werden zwei
beispielhafte Windenergieanlagen dargestellt, bei denen Stator und
Rotor eine als Stabkonstruktion erkennbare Ausführung zeigen. Ein identisches
Bild zeigt der 1994 im Windtestfeld Kaiser Wilhelm Koog installierte
Heidelberg-Rotor.
Exakt ein derartiges Grundprinzip der Strebenausführung zur
Montage von Stator und Rotor wird Jahre später in
EP-13 01 975-B1 als „Tragarme" in „Stabkonstruktion" für Stator
und Rotor als Neuheit beansprucht.
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Die
Befestigung der Stabkonstruktion (13, 14) gemäß dem Stand
der Technik nach 1.1 und 1.2,
zeigt erheblichen Aufwand an Schraubverbindungen (16) für das Stabsystem.
Die zum Zentrum gerichteten Schrauben (16) müssen alle
Kräfte im
Generatorsystem halten, und es ist auch eine aufwändige Anpassung
der Streben erforderlich um guten Rundlauf und konstanten Luftspalt
zwischen Stator (12) und Rotor (2) zu gewährleisten.
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Eine
Variante, gemäß
1.3, umgeht eventuelle Probleme mit einem Strebensystem
und wird dargestellt in
DE-600
29 977-T2 , nachdem diese Konstruktion bereits 1997 von
Firma Lagerwey NL an Prototypen eingesetzt wurde. Es wird eine getriebelose
Windenergieanlage mit einem Hauptlager (
19) gezeigt. Dabei
kann das Strebensystem (
13.1) und (
14.1) mit Anbindung
an Nabe (
17.1) und Achse (
18.1) gekürzt werden,
und reduziert die Belastung an den Schraubverbindungen (
16)
gegenüber
der Ausführung
nach
1.1 und
1.2.
In der später erfolgten
Patentanmeldung
WO
02/057625-A1 wird eine direkt vergleichbare Anordnung einer
Lagerung mit einem Kompaktlager nochmals beansprucht.
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Weiterhin
ist es im Falle einer Betriebsstörung
von erheblicher Bedeutung, eine möglichst verzögerungsfreie
Abbremsung des Rotors einzuleiten, jedoch zumindest derart zu reagieren,
dass z.B. bei Unterbrechung der Netzeinspeisung nur eine sehr geringe
Drehzahlzunahme des Rotors stattfindet. Ansätze die den Generator selbst
als Bremse verwenden, indem Verbindungen zwischen den Phasen der Generatorwicklung
hergestellt werden, scheitern bei bisher bekannter Technik für MW Anlagen,
wegen der Höhe
der zu vernichtenden Energie und der Gefahr einer Entmagnetisierung
bei Verwendung konventioneller Generatortechnik mit überlappender Wicklung.
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Generell
ist zudem der Betrieb an Standorten der Windenergieanlagen mit erhöhtem Windaufkommen
auch dadurch beeinflusst, dass die Betriebszeit mit hoher Belastung
erheblich zunimmt, und sich die Komponenten Lebensdauer dadurch
reduziert. Da bisherige getriebelose Generatoren luftgekühlt werden,
ist die Forderung an reduzierte Temperaturen entweder durch Vergrößerung des
Bauvolumens zu erreichen, mit Nachteilen für Herstellung und Transport,
oder durch weiter verstärkten
Kühlluftdurchsatz zur
Abfuhr der Verlustwärme.
Eine mögliche
Kühlung des
Generators und der benötigte
Luftaustausch zur Außenluft
wird in
DE 10
2004 046 700 B4 derart beschrieben, dass mehrere Lüftungsgebläse erforderlich
werden, um von außerhalb
der Gondel im Turmbereich angesaugte Luft zur Kühlung des Generators zu verwenden,
jedoch werden die Nachteile des unkontrollierten zu jeder Zeit stattfindenden
Eintrages von Luft mit hoher Feuchtigkeit, Sand- oder Salzhaltigkeit
nicht gelöst.
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Herkömmliche
Synchrongeneratoren in Ringausführung
mit überlappender
Wicklung, besitzen zudem bei Anwendung in Windenergieanlagen erhebliche
Nachteile, sofern an der Wicklung eine Reparatur notwendig wird,
und die Nabe mit Rotorblättern
und dem Generator vom Turm (5.1) geholt werden müssen.
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Aufgabenstellung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabenstellung zu Grunde Einrichtungen anzugeben,
zur Herstellung, zum Test, zur Montage und zum Betrieb für eine Windenergieanlage,
damit eine wirtschaftlich günstige
Eignung für
insbesondere extreme Windbedingungen entsteht. Sehr turbulenter
Wind und häufiger Starkwind,
und auch bis in den Überlebensbereich der
Anlage vorkommender Wind, führt
zur erhöhten Aktivierung
aller Stellantriebe und zu erhöhter
Belastung der kompletten Mechanik, und dadurch frühzeiti gen
Komponentenausfall oder totaler Zerstörung, sofern nicht geeignete
Anlagentechnik zur Verfügung steht.
Da die Funktionsbereitschaft der Stellantriebe für Windenergieanlagen von extremer
Wichtigkeit ist, wird vorgeschlagen, bei einer elektrischen Funktionsstörung innerhalb
der Pitchantriebe eine mechanische Energie für die Sicherheitsstellbewegung
zu verwenden, die an der Nabe oder mit der Nabe in Verbindung stehenden
drehenden Mitteln abgegriffen wird, unter Berücksichtung einer automatischen Auskopplung
des Antriebsmomentes im Fahnenbereich, und einer mechanisch aktivierten
Auskopplung bei Rückwärtsdrehung
der Nabe. Berücksichtigt
wird dabei, dass im Falle einer Schnellabschaltung der Anlage die
Stellgeschwindigkeit des Rotorblattes am höchsten ist, bei der höchsten vorkommenden
Drehzahl des Rotors, und bei abnehmender Rotordrehzahl sich die
Stellgeschwindigkeit automatisch reduziert, und somit bei aerodynamischer
Bremsung sich die Lasten reduzieren. Weiterhin ist zur Lastenbegrenzung
das Problem zu lösen,
dass die Pitchantriebe und auch die Azimutantriebe auf Grund häufiger Wechsel
der Drehrichtung in Verbindung mir großem spiel innerhalb der Verzahnung
starke Überlastungen erfahren,
und dass im Falle einer ausgefallenen Stromversorgung für die Stellantriebe
keine Möglichkeit
besteht die Gondel derart zu drehen, dass bei zunehmendem Wind immer
Frontanströmung
gewährleistet
wird.
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Damit
die Erfassung der Blattposition mit reduziertem Aufwand erfolgt,
wird vorgeschlagen die Messung der Blattlage mit nur einem Absolutsensor auszuführen der
an der Motorwelle befestigt wird, und dessen ganze Umdrehungen und
Teilumdrehungen innerhalb der Motorregelung erfasst und ausgewertet
werden, und gleichzeitig auch für
die Regelung des Motors als Rückführung dient.
Zudem soll eine Kontrolle der Blattposition soll über mehrere
am Rotorblatt befindliche Näherungssensoren
erfolgen, indem deren Position bei der Inbetriebnahme gespeichert
wird, und so einen Genauigkeitstest durch Vergleich mit dem Motorsensor
beim Überfahren
online ermöglicht.
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Ein
Problem der aktuellen Technik für
Pitchantriebe die stromlos geschlossene Bremsen beinhalten, wird
soll durch einen Mechanismus der ein mechanisches Lösen jeder
der Rotorblatt-Haltebremsen bewirkt, gelöst werden. Die im Normalfall
stromlos geschlossenen Bremsen halten jedes Blatt selbständig fest,
sofern keine funktionsgesteuerte Lüftung eingeleitet wird. Ein
dazu redundantes Öffnen einer
Bremse soll erreicht werden, indem die Bremse zusätzlich zur
elektrischen Aktivierung mittels eines Hebels zwangsgelüftet werden
kann, und als Variante die Lüftbewegung
durch einen Magneten ausgelöst
wird, und die Bremse wieder aktiviert wird nach mechanischer Rückstellung
des Lüfthebels,
und dies mittels einem am drehenden Rotorblatt oder Blattlager befestigten
Anschlages, der die Bremse in Fahnenstellung wieder schließen lässt, sofern
keine elektrische Aktivierung zum Öffnen stattfindet. Ergänzend dazu
wird das Problem gelöst
werden, den Handlüfthebel
der Bremse auch für
die Montage der Rotorblätter
zu verwenden, damit diese gezielt auf eine bestimmte Winkelstellung
von Hand gegen die Schwerkraft der Blätter positioniert werden können, und
dies bei Bremstypen die stromlos offen oder geschlossen sind.
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Um
die Verstellbewegung der Rotorblätter den
erhöhten
Anforderungen für
Starkwindstandorte entsprechend auszugestalten, wird vorgeschlagen jedes
Rotorblatt mindestens mit 2 Stellantrieben (26) auszurüsten. Durch
den erfindungsgemäßen Vorschlag
können
die Probleme die durch Zahnspiel innerhalb der Getriebe entstehen
und die Verzahnung am Ritzel (26.3) und am Blattlager (24)
und in den Getrieben schädigen,
stark reduziert werden. Dies wird dadurch erreicht, dass die Steuerung
für die Stellantriebe
derart wirkt, dass bei 2 Stück
an einem Blatt-Drehlager (23.1) angreifenden Antrieben,
je ein Antrieb sich an der rechten Zahnflanke anlegt und der zweite
Antrieb so positioniert wird, dass er die linke Zahnflanke innerhalb
der Getriebeuntersetzung berührt,
und immer der Antrieb antreibendes Moment einleitet dessen Zahnflanke
bereits anliegt. Somit bringt je nach Drehrichtung der eine oder
der andere Antrieb das Drehmoment auf. Sofern Antriebs oder Bremsmoment
benötigt
wird, erfolgt dies somit immer vom Antrieb dessen Zahnflanke in
der benötigten Drehrichtung
anliegt, der zweite Antrieb hat nur die Aufgabe in der entgegengesetzten
Richtung das Zahnspiel auf null zu halten, um beim Wechsel der Drehmoment-Wirkrichtung
sofort übernehmen
zu können.
Automatisiert oder durch Handeingabe in das Steuerungssystem, kann
die jedem Antrieb zugeordnete Wirkrichtung für das Anlegen an die Zahnflanke
gewechselt werden. Durch direkte Kopplung der Steuerung für die beiden
Wechselrichter eines Blatt-Antriebssystems entsteht zudem eine wesentlich
verbesserte Positionierung auf einen genauen Blattwinkel. Ein Hin-
und Herschlagen der Antriebsmotoren, und somit der Verzahnung, um
eine Blattposition elektronisch genau zu halten, entfällt.
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Eine
nahezu identische Problemstellung besteht bei den Stellantrieben
für die
Positionierung der Gondel zur Windnachführung gezeigt in 6.1 bis 6.3.
Deren Verwendung wird ebenfalls derart vorgeschlagen, dass ein Antrieb,
oder eine Antriebgruppe, mittels Wechselrichter mit kontrolliertem
Moment verfahren und positioniert wird, und Spiel innerhalb der
Verzahnung der Azimutantriebe (26.1) vermieden wird. Dies
erfolgt derart, dass Antriebe beliebiger Anzahl zu mindestens 2
Gruppen zusammengeschaltet werden wie in 6 beispielhaft
gezeigt, und jede Gruppe einen Wechselrichter zur Steuerung des
von den Motoren abgegebenen Drehmomentes besitzt, wobei das Drehmoment
in jedem Arbeitspunkt über
den vollen Bereich von negativ nach positiv und auch bei Stillstand
aufgebracht werden kann um ein pendeln der Gondel zu vermeiden.
Konstellationen für
z.B. 6 Stellantriebe an einem Zahnkranz drehend sollten in Gruppen
mit 3:3 aufgeteilt werden. Die antreibende Gruppe wird nun mit positivem
Moment beaufschlagt und die bremsende Gruppe mit ganz geringem negativem
Moment, wodurch ein Schwingen durch Zahnspiel entfällt. Für einen
sanften Start wird während
der ersten wenigen 100 ms nur ein geringes langsam ansteigendes
Antriebsmoment zugelassen und somit eventuell beim Erststart vorhandenes
Getriebespiel sanft eliminiert.
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Die
Drehmomente werden durch eine im Wechselrichter integrierte oder überlagerte
Regelung derart gesteuert, dass die Drehmomentverteilung zwischen
treibendem Stellmotor und bremsendem Stellmotor im ms Bereich stattfindet.
Start-Stoprampen und Drehgeschwindigkeit werden ausschließlich durch
die Variation des Drehmomentes limitiert. Ergänzend wird vorschlagen auf
eine Reibbelagsbremse am Drehlager der Windnachführung zu verzichten, und nur
Bremsen auf der Motorseite zu verwenden, und so zu steuern dass
der Antrieb der das Drehmoment zu Verstellung ausführt ohne,
oder mit geringem Getriebespiel, Drehmoment an den Zahnkranz überträgt, Dazu
wird vorgeschlagen zuerst eine Gruppe der Stellantriebe sanft zu
positionieren, und nach Einlegen der Bremsen die restlichen Antriebe
ebenfalls etwas mit Drehmoment in der Richtung zu beaufschlagen,
gegen die eine erste Gruppe festhält, und dann auch die weiteren
Bremsen einzulegen
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Der
Neustart zur Verstellung der Gondel erfolgt immer derart, dass der
Antrieb treibt dessen Zahnflanke nicht gewechselt werden muss, und
die andere Gruppe eine minimale Bremswirkung ausführt. Ergänzend dazu
kann mindestens ein oder mehrere Motoren jeder Gruppe mit Drehgeber
zur völlig
stoßfreien
Momentregelung ausgeführt
sein, Als Erweiterung wird vorgeschlagen einen derartigen Sensor
gleichzeitig als Sensor für
die Gondelpositionierung zu verwenden, wodurch die Positionsmessung
dann redundant stattfinden kann, und jedem Drehgeber auch ein eigener
Synchronisiersensor zugeordnet wird, der die Mittelstellung für den Kabelabhang
in den Turm angibt. Diese Konstellation erlaubt auch einen Notbetrieb,
indem bei Abschaltung einer Gruppe auf den Zahnspielausgleich verzichtet
wird.
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Zu
Anwendung der Erzeugung von kontrolliertem Antriebsmoment aus dem
Stillstand, wird vorgeschlagen Wechselrichter zu verwenden, die
ein Drehmoment der Asynchron-, oder Synchron- oder Reluktanzmotoren
auch im Bereich des Stillstandes einprägen können, und die in einer Ausgestaltung über einen
Gleichspannung-Zwischenkreis verfügen, der einen Energieaustausch
der Stellantriebe untereinander ermöglicht, und als. Ein Betrieb
mit Frequenzumrichter der einen Drehstrom mit variabler Frequenz
auf Asynchronmotoren beaufschlagt kann die Probleme nicht lösen. Auch
ein Frequenzumrichter der zur Positionierung mit Gleichstrom beaufschlagt
werden muss, kann für
diese Problemlösung nicht
verwendet werden, da keine kontrollierte Stillstandsregelung zur
Beseitigung des Zahnflankenspiels ermöglicht wird, und sich für die Stellantriebe keine
stoßfreie
Lastaufnahme der Verzahnung beim Bremsen oder Beschleunigen ausführen lässt.
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Zur
besseren Ausnutzung der Windenergieanlage wird vorgeschlagen, die
Pitchantriebe derart zu regeln/steuern, dass die Anlage auch in
einem Windbereich der oberhalb der Abschaltgrenze gemäß IEC Definitionen
liegt betrieben werden kann. Insbesondere für diesen Betriebsfall die notwendigen Mittel
anzugeben, die frühzeitige
Ausfälle
oder große Schäden verhindern.
Wesentliches Kennzeichen zur Begrenzung des Windes ist die Ausgestaltung
der Pitchantriebe, und deren sichere Funktion. Es wird deshalb vorgeschlagen
die Pitchantriebe beim Eintritt einer Windänderung früher zu aktivieren, indem mittels
schneller Erfassung der Drehzahl der Nabe, oder mit dieser in Verbindung
stehender drehender Teile, eine Beschleunigung zyklisch zu berechnen,
wobei die Messzyklen im ms Bereich liegen sollen und vorteilhaft
bereits unterhalb etwa 100 ms ein stabiles Ergebnis über die
Drehzähländerung
vorhanden sein soll, und daraus abgeleitet ein Korrektursignal entstehen
kann, das die Richtung der Beschleunigung berücksichtigt. Durch die Vorgabe
eines Drehzahl-Sollwertfensters mit einem oberen und unteren Grenzwert,
anstatt einer Solldrehzahl, soll eine stark beruhigte Betriebsart
der Pitchantriebe ermöglicht
werden, da der Pitchantrieb nur aktiviert werden soll, sofern die
Naben-Istdrehzahl sich außerhalb
dem Sollwertfenster befindet.
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Die
Pitchantriebe sollen zudem derart angesteuert werden, dass die Einstellung
der Rotorblätter oberhalb
einem ersten Abschaltwind derart erfolgt, dass sich der Bereich
der Istdrehzahl der Nabe unterhalb dem Wert für Betrieb mit Nennleistung
befindet. Dazu wird angegeben ergänzend zum Korrektursignal das
die Beschleunigung der Nabe erfasst, zusätzliche Werte zu verwenden,
die einen Einfluss auf die Verschiebung des Fensters für den Sollwert
der Nabendrehzahl besitzen.
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Der
Vorschlag beinhaltet Einflussgrößeren zur
Korrektur des Fensterwertes zu bestimmen und einfließen zu lassen,
die auf Basis des Windes und der Richtung der Windänderung,
der aktuellen Drehzahl des Generator-Drehmomentes, des Drehmomentes
der Pitchantriebe, sowie Lasten die an Blattlagern erfasst/berechnet
werden können,
wobei dies auch zur Analyse von Schwingungen dienen können mit
direkter Auswertung und Bewertung innerhalb der dem Rotorblatt zugeordneten
Pitchantriebe.
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Die
drehzahlabhängige
Belastung des Generators soll bei der Fensterverschiebung unverändert bleiben,
verglichen mit dem Arbeitsbereich unterhalb des Abschaltwindes,
und soll den Angaben für
optimale Leistungserzeugung der Rotorblätter entsprechen.
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Beim Überschreiten
der Schwelle für
einen Abschaltwind zwei, der oberhalb eines bisherigen Abschaltwindes
liegt, soll die Anlage durch Rückstellung
der Rotorblätter
in den Bereich der Fahnenposition auf eine kleine Drehzahl abgebremst
werden, bei der keine Energieproduktion stattfindet.
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Damit
die Windenergieanlage nicht nur für einen Betrieb mit erhöhter Abschaltwindstärke sinnvoll verwendet
werden kann, sondern auch für
Standorte mit erhöhter
Gefahr von Windstärken
im Überlebensbereich,
wird zusätzlich
vorgeschlagen eine sichere Windnachführung anzugeben, die bereits
im Bereich des Startwindes, aber zumindest bei Wind der starker ist
als der Startwind, ohne Netzversorgung die Anlage aus jeder beliebigen
Gondelstellung in Rotorblatt Frontanströmung positioniert.
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Unter
der Voraussetzung, dass keine Bremse zur Blockierung des Rotors
verwendet wird, wird vorgeschlagen die Fahnenlage und der Rotorblätter derart
festzulegen, oder alternativ mittels der Stellantriebe zu korrigieren,
dass eine Trudelbewegung der Nabe entsteht, gleichgültig in
welcher Richtung ein aufkommender Wind anströmt, und somit eine Drehbewegung
des Generators entsteht, und dieser somit eine Spannung an den Klemmen
zur Verfügung
stellt.
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Dazu
soll der Generator der Anlage z.B. ein permanenterregter Radialfluss-Generator
als Innen- oder vorteilhaft als Außenläufer sein, mit der Besonderheit
einer konzentrierter, und somit nicht überlappender Wicklung mit mindestens
sieben Phasen, vorzugsweise aber 9, 12, 15, 18, 21 oder 24-phasig
gestaltet, und mit einem gemeinsamen Sternpunkt oder, dass mehrere
Sternpunkte den Phasenmodulen zugeordnet sind. Zur Erzeugung von
Hilfsenergie zeigt 7 eine mögliche Gestaltung, bei der
mehrere Generatorphasen hilfsweiße über einen Kontakt bei Bedarf
einer Gleichrichterschaltung zugeführt werden und die einen Gleichspannungsausgang
aufweißt
zur Versorgung der Stellantriebe besitzt.
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Alternativ
kann diese Versorgung zur Redundanz kann dies auch mehrfach ausgeführt sein,
und jeweils einen Wechselrichter für die Drehmomenteinprägung der
Gondel-Stellantriebe mit Gleichstrom speisen. Zusätzlich wird
vorgeschlagen für
den Betrieb mit gestörter
Energieversorgung aus der Gleichspannungsquelle auch Hilfsspannung
zu erzeugen zur Versorgung der Steuerung der Anlage, und womit die
komplette Funktionsfähigkeit
der Anlage garantiert wird.
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Ergänzend wird
vorgeschlagen auch die Zwischenkreise der Rotorblatt-Stellantriebe
mit der vom Generator erzeugten Hilfsenergie zu speisen und die Positionierung
im Fahnenbereich derart zu korrigieren, dass keine weitere Erhöhung der
Trudeldrehzahl bei weiter ansteigendem Wind stattfindet.
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Alternativ
oder ergänzend
sollen die Stellantriebe des Pitchsystems als Notstromversorgung
für die
Steuerelektronik und Stellantriebe der Anlage verwendet werden,
indem die Rotorblätter
in einem Bereich der Fahnenstellung festgebremst sind, und die Motoren
vom Getriebe abgekoppelt werden, und die Motoren aus der Drehbewegung
der Nabe angetrieben sind.
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Ergänzend wird
vorgeschlagen zum Überbrücken einer
eventuellen Umkehr der Rotor-Drehrichtung, im Falle das die Anlage
aus der Seitenanströmung
in Frontanströmung
gedreht wird, jedem Zwischenkreis der Azimutantriebe und der Steuerspannungsversorgung,
einen Kurzzeit Energiespeicher in Form einer Batterie oder eines
Kondensators zuzuordnen.
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Damit
die Anlagenlasten einen vorbestimmten Wert insbesondere bei hoher
Windstärke
nicht überschreiten,
soll ein Generator definiert werden, der betriebsmäßig, und
auch im Kurzschlussfall, eine vorbestimmte Überhöhung der Lasten nicht überschreitet.
Zusätzlich
sollen modular einsetzbare Zähnen
auch an einem fertig montierten Stator ausgetauscht werden können. Um
das Problem eines kompletten Ausfalls zu umgehen wird ein Generator
mit hoher Phasenzahl angegeben, dessen Dreiphasensysteme sich bei
Bedarf einzeln abschalten lassen, um z.B. einen 12-phasengenerator
noch 9 oder 3-phasig
Weiterbetreiben zu können.
Das Kühlproblem
so9ll mittels kombinierter Luft-Flüssigkeitskühlung gelöst werden. mit der Besonderheit
der zufuhr aus dem Frontbereich.
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Ausführungen
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Möglichkeiten
zur Lösung
der Probleme werden wird in den 1 bis 11 gezeigt.
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1 bis 1.3) zeigt beispielhaft zum Stand der Technik
eine symbolische Windenergieanlage vereinfacht dargestellt und mit
direkt angetriebenem Generator (1) mit Innenläufer (2),
Stator (12) und Stator Strebensystem (13, 14),
und dessen Strebenbefestigung mit Schraubverbindung in radialer Richtung
wie in prinzipieller Ausführung
in Figur (1.1) und (1.2)
vergrößert dargestellt,
und mit z.B. einem verstellbarem Rotorblatt (3). Zusätzlich beispielhaft
zwei Gondel-Stellantriebe (8) und (9) für die Windnachführung, deren
Aufgabe es ist mittels Ritzel (10.1) und (10.2)
im Zahnkranz (10) kämmend
den kompletten Turmkopf/Gondel (11) zu drehen. Gondel bezeichnet
den mittels Lager (5) an einem Turm (5.1) drehbaren
Teil der Windenergieanlage. Die 1.3)
zeigt eine Ausgestaltung der Anlage nach dem seit 10 Jahren bekannten
Stand der Technik, bei der die Lagerung des Windrotors und des Generators
in einer zentralen Lagerung (19) zusammengefasst wird,
und die als Besonderheit eine Hohlachse (18.1) mit Durchstiegsmöglichkeit
zur Nabe (15) besitzt.
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2)
skizziert eine Variante der erfindungsgemäßen Windenergieanlage mit Einbindung
eines Generators (20) als Außenläufers (20.1) und dessen Strebenbefestigung
mit Schraubverbindung in axialer Richtung, in prinzipieller Ausführung wie
in 2.1) und 2.2)
vergrößert dargestellt
mit axialer Anbindung der Streben (20.4) und (20.3),
sowie in 2.3) den Blick auf ein Rotorblattlager
(23.1) mit Arbeitsstellung (22.2) und Bereich
der Fahnenlage (22) mit dem Endanschlag (22.3)
eines Rotorblattes (23).
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3)
zeigt eine mögliche
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Pitchantriebes
(30), der das Problem erheblicher Anlagenbeschädigung wegen nicht öffnender
Rotorblatt-Haltebremse (34) beseitigt. Der Stellantrieb
(30) besteht aus Getriebe (31) mit Ritzel (26.3)
das am Blattlager Zahnkranz (24) dreht, und einem Elektromotor
(32). Weiterhin aus einen Räder-Kupplungssystem (33)
zur Energieaufnahme aus der Drehbewegung der Nabe (25),
und eine im Motor (32) integrierte Blatt-Haltebremse (34), sowie
eine Kupplung (35) für
die Drehmomenteinleitung zur Sicherheitsverstellung des Rotorblattes
mit Drehmoment über
das Kupplungssystem (33) eingeleitet. Symbolisch gezeigt
wird der mit dem Rotorblatt drehende Teil des Blattlagers (37),
wobei der am Blattlager befestigte und drehende Anschlag (37.1) eine
Dämpfungsfeder
(37.2) besitzen kann, zur Abfederung der Berührung mit
dem Hebel (34.1 und 38.2).
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4)
stellt eine Variante eines erfindungsgemäßen Pitchantriebes (44)
dar, der in Fahnenlage (22) eine Anordnung zur Notstromversorgung
für die Gondel-Windnachführung bei
gestörtem
Netzanschluss aufweist. Als Variante lässt sich ein derartiger Antrieb
auch zur Ersatzweisen Verstellung eines elektrisch defekten Pitchantriebes
durch einen weiteren Pitchantrieb verwenden.
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5)
zeigt eine Ergänzung
der in 3) und 4) dargestellten Pitchantriebe,
und ist gekennzeichnet durch weiche Fixierung des Rotorblattes am
Anschlag (22.3) der Fahnenposition (22), mittels
mindestens einer im Pitchantrieb (50) integrierten zuschaltbaren
Spiralfeder (59), wodurch der flexible Bereich, in dem
sich das Rotorblatt (23) bewegen kann, durch die Momentkennlinie
der Feder und den möglichen
Umdrehungen der Feder (59) bestimmt wird.
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6)
zeigt eine mögliche
Verschaltung der Stellmotoren (61) und (61.1)
mit Wechselrichtern (62) zur gesteuerten Drehmomenteinleitung
der Gondel Windnachführung
zur Eliminierung des Spiels (68,68.1) innerhalb
der Verzahnung der Azimutantriebe, und eine Überwachung der in den Motoren
integrierten Stillstandsbremsen, die so ausgelegt sind, dass seitliche
Anströmung
der Gondel im Grenzbereich mit maximalem Wind auch ein durchrutschen der
Bremsen (60.x) bewirken kann. Es wird vorgeschlagen die
Anzahl der parallel an einem Wechselrichter betriebenen Stellmotoren
entsprechend der Belastungsanforderungen zu wählen, ebenso wie die Anzahl
der Wechselrichter.
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6.1)–6.3) stellt zur Erklärung einen Azimutantrieb Getriebe
dar, mit einem die Gondel drehenden Zahnkranz (24.1) und
dem Ritzel (26.3) und (26.4) am Stellantrieb (26.1)
und (26.2), und zeigt das Zahnspiel (68) und (68.1)
zwischen den Zahnflanken, und ebenfalls die spielfreie Flankenberührung (69)
und (69.1) bei erfindungsgemäßem Verfahren.
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7)
skizziert die beispielhafte Anordnung für ein zwölfphasiges Umrichtersystem,
bestehend aus 4 Stück
dreiphasigen Umrichtern (73), aufgebaut aus jeweils einem
steuerbaren Netzwechselrichter (70.x) und generatorseitigem
Wechselrichter (71.x), verbunden über einen Spannungszwischenkreis (72.x)
in Verbindung mit einer jeweils 3-phasigen Generatorwicklung (74.x)
wobei jede einen Sternpunkt (76.x) besitzt, und eine Variante
vorgeschlagen wird die alle Sternpunkte mit einer Sternpunktsverbindung (76)
zusammenschaltet. In identischer Weise lassen sich Matrixumrichter
oder andere Umrichtertopologien verwenden.
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8)
zeigt einen Vorschlag zur gezielten Anwendung an der Frontseite
der Nabe eintretenden Kühlluft
für das
Generatorsystem.
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9)
zeigt eine zur Kontrolle der Kühlung vorgeschlagene
Generator-Testeinrichtung mit jeweils einer Elektromaschine (90)
und (90.1) als Generator und die andere als Motor arbeitend,
prinzipiell bestehend aus zwei großteils fertig montierten Gondeln
in horizontaler Achsenstellung gegenübergestellt, und deren Fixierung
z.B. durch ein oberstes im Boden verankertes Turmsegment (90.2)
stattfindet, und deren Wellen mittels Kupplung (94) verbunden sind.
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10)
und 10.1) beinhaltet einen Vorschlag
der die Lasten ganz wesentlich beeinflusst, durch eine adaptive
Anpassung des Rotor Drehzahlbereichs in Abhängigkeit der Beschleunigung
durch Wind und wahlweise der Windstärke und der gemessenen Anlagenlasten
an Sensoren des Blattlagers sowie unter Berücksichtigung der Drehmomente
der Pitchantriebe.
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10.2) zeigt eine Steuerungs- und Busanordnung
einer Windenergieanlage, die es erlaubt mit geringstem Verzug auf Änderungen
von Parametern zu reagieren, um im Falle von Störungen die auf die Anlagenmechanik
wirkenden Lasten zu minimieren.
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11)
Zeigt einen Teil des Generators mit Zahn, Wicklung und Magnetanordnung,
sowie Rohre für
Flüssigkeitskühlung.
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Die
erfindungsgemäßen Ausführungen
lösen die
Sicherheitsprobleme an Pitchantrieben, indem unsichere elektrische
Funktionen durch mechanische Lösungen
ersetzt werden, und es werden Varianten vorgeschlagen, wie eine
Windenergieanlage insbesondere für
Standorte mit hoher Windstärke
mit allgemein verbesserter Sicherheit ausgestattet werden kann.
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Es
wird vorgeschlagen das Drehmoment für eine Sicherheitsverstellung
der Rotorblätter
aus der Rotationsbewegung der Rotornabe (25) oder z.B.
der Welle (28.2) auf jeden der vorhandenen Pitchantriebe
(26) redundant einzuleiten. Dies erhöht die Betriebsicherheit, da
kein Blitzeinschlag, Brand oder komplette Zerstörung der Elektrik zu einer
gefährliche
Situation für
die Windenergieanlage führen
kann. Eine Ausführung
eines Pitchantriebes (30) nach Prinzipdarstellung in 3 zeigt
eine erfindungsgemäße Verwendung
einer im Elektromotor (32) integrierten Bremse (34),
die vorteilhaft als stromlos geschlossene Federdruckbremse ausgeführt wird,
und für
die ein zusätzlicher
Handlüfthebel
(34.1) vorge schlagen ist, der neben der elektrischen Lüftung mittels
Bremsmagnet (34.3) gegen die Feder (34.5), ein
redundantes Öffnen
der Bremse im Bereich des Rotorblattes (23) zwischen Fahnenlage
(22) und Arbeitsstellung (22.2) ermöglicht.
Im ungestörten
Betrieb kann der Bremsanker (34.2) von dem am Motorgehäuse befestigten
Magneten (34.3) gezogen werden, damit die Bremse von der
Bremsnabe (34.4), die mit der Welle (32.1) verbunden
ist, löst,
und eine Verstellung des Rotorblattes freigibt. Sobald der Hubmagnet
(36) den Hebel (34.1) in Stellung A zieht, entfällt die
Funktion der Handlüftung.
Im Falle einer Abschaltung des Hubmagneten (36) drückt die
Feder (36.1) den Handlüfthebel
(34.1) in Richtung (B), wodurch eine Lüftung der Bremse (34)
entsteht, indem der Bremsanker (34.2) von der Bremsnabe
(34.4) weggedrückt
wird, gegen die Feder (34.5).
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Erreicht
der mit dem Rotorblatt und dem drehende Teil des Rotorblattlagers
(37) in Richtung (A) drehende Anschlag (37.1)
mit der Dämpfungsfeder (37.2)
den Bereich der Fahnenlage, dann kippt der mit dem Blatt drehende
Anschlag (37.1) (vorzugsweise am Blattlager montiert) den
Hebel (34.1) Richtung (A), und deaktiviert die Handlüftung, und
somit wird die Rotorblatthaltebremse wieder aktiv, und sofern keine
Bestromung der Spule (54.3) stattfindet wird das Rotorblatt
in Fahnenlage festgebremst.
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Diese
Neuerung erlaubt eine vorteilhafte Ausgestaltung, indem der Handlüfthebel
(34.1) auch gleichzeitig die Kupplung (35) für das Antriebsdrehmoment
zur Sicherheitsverstellung des Rotorblattes aktiviert und deaktiviert.
Zum Lösen
der Kupplung (35) wird die Scheibe (35.1) mittels
Kipphebel (34.1) von der auf der Motorwelle befestigten
Scheibe (35.2) abgedrückt,
und somit werden die reibschlüssigen
Bremsbeläge
(35.3) gelöst.
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Zum
Erzeugung des Drehmomentes für
die Sicherheitsverstellung der Rotorblätter wird vorgeschlagen, das
im Normalbetrieb mit der Rotornabe (25) umläuft Rad
(33.1) zu blockieren durch die auf der Achse (33.4)
verschiebbare Kupplung (33.2) und dem dadurch geschlossenen
Reibbelag (33.5), damit das mit der Nabe (25)
umlaufende Rad (33.6) eine Drehbewegung am abgebremsten
Rad (33.1) aufnimmt, für
die Sicherheitsverstellung. Die Betätigung der Kupplung (33.2)
erfolgt mittels Kipphebel (38.2), der entweder durch anziehenden
Zugmagneten (38) ein Ausrücken der Scheibe (33.2)
verursacht, oder der durch Berührung
mit dem Anschlag (37.1) in Fahnenstellung (22)
ebenfalls die Kupplung (33) öffnet. Alternativ kann die
Abstützung
der Scheibe (33.2) auch an einem anderen Teil stattfinden,
das feste Verbindung zum Maschinenträger (27) besitzt.
Die Drehbewegung zur Sicherheitsverstellung beginnt mit der Abbremsung
des Rades (33.1) und beschleunigt das Rad (33.6)
und überträgt über ein
Zwischengetriebe (33.7) und über eine Welle (33.8)
Drehmoment auf einen Freilauf (33.9). Sofern die Nabendrehung
sich in vorbestimmter Drehbewegung zur Energieerzeugung befindet,
entsteht über
den Freilauf (33.9), der kein Drehmoment bei rückwärtsdrehender Nabe überträgt, an der
Scheibe (35.1) eine Drehbewegung in Richtung Fahnenlage,
und bei Stellung des Handlüfthebels
(34.1) in B-Position entsteht ein Drehmoment auf die Scheibe
(35.2) und die Motorwelle (32.1), wodurch das
Rotorblatt mittels Ritzel (26.3) und Zahnkranz (24)
Richtung Fahnenlage (22) gedreht wird. Eine identische
Funktion wird erreicht indem die Komponenten der Kupplung (35)
und/oder auch der Bremse (34), parallel zum Motor (32)
direkt auf das Getriebe (31) wirken, und somit eine Sicherheits-Drehbewegung
am Rotorblatt-Antriebszahnrad (26.3) ebenfalls stattfindet.
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Nach
Verstellung des Rotorblattes in den Bereich der Fahnenlage (22)
und nach der im Fahnenbereich erfolgten Betätigung des Handlüfthebels (34.1)
durch einen mit dem Rotorblatt oder damit verbundenem Teil drehenden
Anschlag (37.1), wird die Kupplung (35) zwangsgeöffnet, und
gleichzeitig die Blatt-Haltebremse
(34) geschlossen, sofern der Zugmagnet (36) abgeschaltet
ist und die Druckfeder (36.1) den Hebel (34.1)
betätigt.
Somit wird bei abgeschaltetem Magneten (34.2) der stromlos
aktiven Bremse, das Rotorblatt in Fahnenlage festgehalten, bis die
Anlage wieder Betriebsbereit ist und der Zugmagnet (36) über den
Hebel (34.1) die Kupplung (35) offen hält, und
durch die Ansteuerung des Magneten (38) die Kupplung (33.2) über den
Hebel (38.2) offen gehalten wird, auch nach dem der Pitchantrieb
betriebsmäßig das
Rotorblatt Richtung Arbeitsposition dreht.
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Dadurch
kann die Einleitung des Drehmoments zur Sicherheitsverstellung des
Pitchantriebes als Variante zweifach unterbrochen werden. Zweckmäßig wird
die Kupplung (35) mit einem kleineren Drehmoment als die
Haltebremse (34) ausgeführt, damit
notfalls eine Schlumpfverbindung entstehen kann.
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Es
wird somit eine Einrichtung vorgeschlagen, die sofern die Bremse
(34) nicht elektrisch öffnet,
dies durch Momentüberwachung
innerhalb der Elektronik des Stellantriebs (30) erkannt
wird, wodurch eine Zwangsöffnung
der Blatt-Haltebremse und Einleitung des Sicherheitsdrehmomentes
z.B. über
das zweite Ende der Welle des Motors (32) stattfindet,
durch Lösen
des Haltemagneten (36) und des Magneten (38),
und wodurch die Federn (36.1) und (38.1) die Hebel
(34.1) und (38.2) in B-Richtung kippen, sofern
das Rotorblatt nicht bereits in Fahnenlage steht. Alternativ kann
die Einleitung des Sicherheitsdrehmomentes direkt am Getriebe (31)
erfolgen.
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Sofern
die Stromversorgung des Systems gewährleistet ist und keine andere
Störung
vorliegt, wird vorgeschlagen, dass die Rotorblätter deren System keine Störung aufweist, über deren
elektrisch betätigte
Pitchantriebe eine normale Abfahrt der Anlage einzuleiten, ansonsten
erfolgt dies ebenfalls über
den mechanischen Sicherheitsantrieb. Alternativ wird vorgeschlagen
auf eine der beiden Trennkupplungen (35) oder (33.2)
zu verzichten, und stattdessen die Sicherheit der Trennung als Rutschkupplung
auszuführen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung (ohne Skizze, jedoch ähnlich 3) bietet
sich dadurch, dass anstatt dem Reibbelag (33.5), mindestens
ein mittels Zugmagnet aktivierbarer Haken verwendet wird, der eine
federgedämpfte
und einhakende Verbindung zwischen Rad (33.1) und Scheibe
(33.2) herstellt, wobei diese Gestaltung auch alternativ
für die
Kupplung (35) anwendbar ist. Dazu wird vorgeschlagen die
Scheibe (47.1) nach 3 fest mit
der Achse (33.4) zu verbinden, und anstatt der Bremsbeläge (33.5)
eine frei drehbare Scheibe zwischen Scheibe (33.2) und
Rad (33.1) zu verwenden. Mittels mindestens einer Feder
soll die zusätzliche
Scheibe mit dem Rad (33.1) verbunden sein, und bei drehendem
Rad ein ansteigendes Moment am Rad (33.1) erzeugen nach
Blockierung der zusätzlichen
Scheibe. Dazu wird vorgeschlagen an der zusätzlichen Scheibe mindestens
einen Nocken oder Bolzen anzubringen, und an der feststehenden mit
dem Maschinenträger
(27) in Verbindung stehenden Scheibe (33.2) mindestens einen
mittels Magneten und Feder zu betätigenden beweglichen Haken
oder Bolzen anzubringen, dass dieser mittels Magneten gehalten wird,
sofern das Rad (33.1) nicht blockiert werden soll. Eine
Ausgestaltung des Haken kann derart sein, dass er nur in einer vorbestimmten
Drehrichtung Verbindung hat, durch hakende oder gleitende Flächen in
Abhängigkeit
der Drehbewegung. Zudem kann die Form des an der Scheibe (33.2)
befestigten Haken auch mittels Magnet derart umgeschaltet werden,
dass eine Blockierung des Rades auch für die Naben Rückwärtsdrehung
realisierbar wird. Alternativ wird vorgeschlagen den Haken der die
zusätzliche
Scheibe blockiert, durch den Anschlag (37.1) ausrastend
zu gestalten, indem ein Hebel (38.2) den Haken aus der
Verbindung zur zusätzlichen
Scheibe löst,
sofern das Rotorblatt bestimmungsgemäß durch die Sicherheitsverstellung
die Fahnenlage erreicht hat.
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Gemäß 5 wird
vorgeschlagen eine vorteilhafte Ausgestaltung eines Pitchantriebes
(50) zu verwenden, zur Lastenbegrenzung im Falle seitlicher oder
rückseitiger
Anströmung
der Rotorblätter.
Es wird dazu ein System aufgezeigt, bei dem mindestens ein Rotorblatt
in der Fahnenlage in einem geringen Drehwinkel zwischen Anschlag
(22.3) und Richtung Arbeitsstellung (22.2) freigegeben
wird, und so den Windkräften
bei unterschiedlicher Anströmung ausweichen
kann. Dazu wird vorgeschlagen den Stellmotor (52) mit einer
Spiralfeder (59) auszurüsten,
sowie mit einer mit der Motorwelle (52.1) verbundenen,
aber mittels Verzahnung (59.2) axial verschiebbaren Kupplungsscheibe
(59.1). Zur Aktivierung der Kupplung (59.1) drückt der
Kipphebel (59.3) die Kupplung (59.1) gegen die
Feder (59.4), wodurch sich die Nocken (59.5) der
Kupplung (59.1) und die Nocken (59.6) der Federnabe
(59.8) verhaken, und bei einer durch das Rotorblatt ausgelösten Drehung der
Welle (52.1) in Richtung Arbeitsposition (22.2), sich
die mehrere Umdrehungen zulassende Spiralfeder (59) spannt,
durch Verbindung am inneren Feder-Ende mit der Federnabe (59.8),
und indem das äußere Feder-Ende
(59.7) am feststehenden Motorgehäuse (59.9) fixiert
wird. Die einhakende Wirkung der Nocken (59.5) entsteht
nur sofern das Blatt Richtung Arbeitsposition (22.2) dreht,
oder sofern die Spiralfeder (59) die Welle (52.2)
in Richtung Blattanschlag (32.3) antreibt. Anstatt der
Kupplung (59.1) kann die Feder auch mit richtungsabhängig schaltbaren
Freilauf oder einer schaltbaren Rücklaufsperre eine Verbindung
zwischen Motorwelle und Motorgehäuse
bewirken.
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Die
Aktivierung der gedämpften
richtungsabhängigen
Sperre der Drehbewegung erfolgt vorzugsweise im Bereich des Endanschlages
(22.3) der Fahnenlage, da dort die Blattdrehung abgebremst
wird, z.B. mittels mindestens einem Dämpfungselement (57.2)
das sich zwischen den Anschlägen
(22.3) und (57.3) befindet. Entsteht nun in Fahnenlage
ein Drehmoment durch das Rotorblatt auf den Pitchantrieb in Richtung
Arbeitsposition, dann kann sich die Welle (52.1) des Pitchantriebes
gegen die Spiralfeder (59) drehen, bis das Federmoment
derart ansteigt um ein weiterdrehen zu blockieren. Als Ausgestaltung
wird der Blatt-Endanschlag in einen Winkelbereich gelegt, der durch
die federnde Drehbewegung die Lasten je nach Betriebssituation minimiert.
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Das
Festhalten des Rotorblattes mit einer stromlos aktiven Bremse ist
bei dieser Ausführung nicht
zwingend notwendig, und eine Bremse die stromlos öffnet bietet
als Variante den Vorteil, dass eine redundante Möglichkeit die Rotorblatt Haltebremsen
zu öffnen
entfallen kann.
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Ergänzend wird
vorgeschlagen im Anlagenbetrieb oberhalb des ersten Abschaltwindes
die Ansteuerung der Rotorblatt-Stellantriebe im Stillstand nicht
abzuschalten, und die Blattposition mittels der Stellantriebe zu
halten, damit keine Reaktionszeit zum Start der Antriebe wegen notwendigem
Lüften der
in den Stellmotoren (26) integrierten Blatt-Haltebremsen
verloren geht. Bei Verwendung von Regelstrategien, die Einstellwinkel
mehrerer Rotorblätter unabhängig voneinander
variieren, und dies in Abhängigkeit
der Rotorstellung, soll die tastenabhängige Korrektur direkt am Antrieb
des entsprechenden Rotorblattes stattfinden, und auch dort erfasst
und berechnet werden, und auch die Stellung des Rotorblattes mittels
Messmitteln dort detektiert werden. Alternativ dazu wird vorgeschlagen
die Lasten in einer den Pitchantrieben überlagerten Steuer und Regeleinheit
zu bewerten und den Pitchantrieben, falls Kennwerte überschritten
werden, neue Positionswerte vorzugeben und/oder zu erfassen.
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In
einer Ausgestaltung der bisherigen Ausführung wird vorgeschlagen und
in 4 dargestellt, dass im Falle irgend einer Störung der
Versorgungsspannung für
Teile innerhalb der Windenergieanlage, mindestens ein Pitchantrieb
als redundante Notstromversorgung verwendet werden soll, im Falle dass
ausreichend Wind für
mindestens eine kleine Drehzahl bei beliebiger Drehrichtung der
Nabe vorhanden ist.
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Dazu
werden die erfindungsgemäßen Komponenten
des Pitchsystems mit mechanischem Sicherheitsantrieb erweitert.
Insbesondere vorteilhaft ist dies zur Versorgung der Azimutantriebe
(26.1) und (26.2) zur Windnachführung der
Gondel für
z.B. Frontanströmung,
und auch verwendbar um einzelne Pitchantriebe zu versorgen, zur
Optimierung der Stellung der Rotorblätter. Um eine Limitierung der
Anlagenlasten im Bereich extremer Windstärken zu gewährleisten, soll die Gondel
für eine
Blattanströmung fortlaufend
ausgerichtet werden, die hinsichtlich Lasten den geringsten Einfluss
auf die Anlage haben und auch die Rotorblätter am geringsten belasten.
Sofern dies z.B. durch Frontanströmung erreicht wird, erfolgt eine
derartige Nachführung
der Gondel sobald die Nabe ein geringe Drehbewegung erzeugt, durch
die Mittels der Pitchantriebe erzeugten Energie, oder alternativ
oder ergänzend
durch Energie die der Generator der Windenergieanlage bei Nabendrehung selbständig erzeugen
kann.
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Hierzu
wird deshalb vorgeschlagen mehrere Quellen autarker Versorgung innerhalb
der Windenergieanlage bereitzustellen, sobald der Rotor eine Trudelbewegung
ausführt.
Voraussetzung ist ein nicht festgebremster Rotor, und als Variante
eine Rotorblatteinstellung die bei geringem Wind bereits zu einer
kleinen Drehzahl der Nabe und/oder damit verbundener Teile führt. In
einer Ausgestaltung können die
Rotorblätter
auf einer vorgezogenen Fahnenposition gehalten werden, die einen
besseren Anlauf der Nabe ermöglichen.
Damit das Pitchsystem Notstrom erzeugen kann wird im Unterschied
zur 3 die Unterbringung einer Blatt-Haltebremse (40)
am Eintrieb zum Getriebe (43) angeordnet, sowie eine zusätzliche
Kupplung (41) zwischen Motor (42) und Getriebe (43),
wodurch das Rotorblatt (25) gegen Verdrehung um seine Längsachse
festgehalten werden kann trotz drehendem und jetzt als Generator
verwendeten Motor (44) des Pitchantriebes. Als Variante
wird vorgeschlagen die Freiläufe
innerhalb der Kupplung (47.1) und des Freilaufs (48.2),
die normalerweise bei Rückwärtsdrehung
der Nabe das Drehmoment zur Sicherheitsverstellung unterbrechen,
als abschaltbare Ausführung
zu verwenden, damit auch bei rückwärtsdrehender
Nabe (25) die Notstromgewinnung aus dem Pitchantrieb (50)
stattfinden kann.
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Als
Variante können
die Motoren der Pitchantriebe Asynchron-, Reluktanz-, oder Synchronmotoren
sein, deren generatorisch erzeugte Spannung zur weiteren Verwendung
gleichgerichtet wird. Ein Sicherheitsrisiko besteht zu keinem Zeitpunkt,
da gemäß Vorschlag
die zur Sicherheitsrückstellung
in die Fahnenlage verwendeten Antriebe rein mechanische Antriebsenergie
verwenden, und diese durch abschaltende Funktionen aktiv wird.
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Zur
Gestaltung der Notstromversorgung soll mindestens ein Pitchantrieb
Energie aus einer kleinen Nabendrehzahl gewinnen und einen weiteren Pitchantrieb
und/oder einen oder mehrere Azimutantriebe, z.B. (26.1)
und (26.2), mit dieser Energie versorgen, damit z.B. ein
Pitchantrieb den Blattwinkel anstatt auf 90° Fahnenlage auf einen vorgezogenen Bereich
von z.B. 80° einstellt,
und dies als Variante nacheinander ohne fremde Energie, und sich
dadurch die Drehzahl der Nabe etwas erhöht, und auch zur Nachführung der
Gondel in eine Windausrichtung mit geringsten Lasten Energie verfügbar ist.
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Hierzu
wird direkt zwischen Pitchmotor (42) und Pitchgetriebe
(43) eine aktivierbare Kupplung (41) angeordnet,
die sich durch Abfall des Magneten (45) und durch Federkraft
(45.1) schließt.
Zwischen Kupplung (41) und Getriebe (43) befindet
sich eine stromlos offene Haltebremse (40), die durch Betätigung des
Zugmagneten (45) und des Hebels (45.2) geschlossen
wird, und so das Blatt in Fahnenposition festgebremst ist, aber
durch Bestromung des Bremsmagneten (40.1) der Anker angezogen
werden kann und die Bremse öffnet,
und wobei die Bremse vorteilhaft als Federdruckbremse ausgeführt wird.
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Alternativ
kann auch eine stromlos gelöste Bremse
(40) eingesetzt werden, in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen System
des weichen Anschlages in der Fahnenlage gemäß 5.
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Bei
Verwendung eines Pitchmotors (42) als Generator für Hilfsenergie
wird vorgeschlagen, alternativ den drehrichtungsabhängigen Freilauf
(48.2) am Eintrieb zur Kupplung (48) abzuschalten.
Damit die Einrichtung eines oder mehrerer Pitchantriebe als Notstromversorgung
bei Stellung des Rotorblattes in Fahnenlage aktiv werden kann, wird
der Zugmagnet (46.1) elektrisch angezogen und die mit dem
Magnet in Verbindung stehende Druckfeder gespannt. Somit entsteht
keine Zwangsöffnung
der Kupplung (47.1) und (48), und die Kupplung
(41) bleibt elektrisch geöffnet, und die Bremse (40)
durch Betätigung
der Spule (40.1) geschlossen.
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Sobald
die Anlage wieder betriebsbereit ist bzw. die Windnachführung wieder über die
Möglichkeit
der Netzversorgung verfügt,
wird die Kupplung (47.1) und (48) geöffnet sowie
(41) geschlossen durch Spannungsabschaltung der Spule (45)
und der Kraftschluss zwischen Motor (42) und Getriebe (43) wieder
hergestellt, und die Bereitschaft zur Blattverstellung für den Regelbetrieb
des Pitchantriebes (44) wieder erlangt.
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Die
am Getriebeeingang (43) montierte stromlos schließende Bremse
(40) wird im Fall einer Notabschaltung durch den Hebel
(45.2) und die Feder (45.1) so lange offen gehalten,
bis der Bereich der Fahnenlage erreicht ist und der Anschlag (46)
die Handlüftung
der Bremse aufhebt und die Kupplungen (41), (48)
und (47.1) geöffnet
werden durch die Hebel (45.2) (45.3) und (47.2).
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Um
die Pitchantriebe an Starkwindstandorten wegen häufigerer Aktivierung nicht
frühzeitig
zu beschädigen,
wird die Verwendung von mindestens zwei Pitchantrieben je Rotorblatt
vorgeschlagen. Die Ausführung
entspricht dabei prinzipiell der Gestaltung der Azimutantriebe zur
Zahnspielreduzierung. Sofern keine Blattpositionierung erforderlich
ist, sollen die an beiden Pitchantriebe (26) vorhandenen Haltebremsen
derart aktiviert werden, dass das Rotorblatt spielfrei, d.h. zwischen
dem jeweiligen Antriebsmotor und der Zahnflanke am Blattlager gehalten
wird, Bei einer erforderlichen Verstellung der Rotorblattwinkel
wird vorgeschlagen, die Bremsen beider Antriebe zu lösen, sowie
gleichzeitig den Antrieb mit Drehmoment zu beaufschlagen, dessen
Getriebe-Zahnflanken schon in Berührung mit der gewünschten
Drehrichtung des Rotorblattes stehen. Der zweite Antrieb erhält ein minimales
Bremsmoment, das gerade ausreicht um das Zahnspiel entgegen der
in Drehrichtung liegenden Flanke auf Null zu halten. Sofern der
treibende Antrieb in den Bremsbetrieb geht um die neue Position
anzufahren, wird dies derart gehandhabt, dass dem bisher treibenden
Antrieb das Bremsmoment soweit weggenommen wird, dass eine gewünschte Verzögerung der
Stellbewegung erreicht wird, jedoch höchstens bis zu einem kleinen
Restwert der gewährleistet,
dass die Getriebeverzahnung sich nicht von der treibenden Flanke lost,
und sofern ein Bremsmoment benötigt
wird, dies dann vom Antrieb erfolgt der bereits beim Verstellen die
Zahnflanke in der bremsenden Richtung belastet hatte.
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Dies
bedeutet, dass die Antriebe nicht gleichzeitig aktiv werden, und
die Drehmomente zum Beschleunigen, Verstellen, Bremsen von dem Antrieb aufgebracht
werden, dessen Zahnflanke keinen Wechsel ausführt, was eine mehrfache Verlängerung der
Lebensdauer für
die Getriebe bewirkt.
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Ergänzend kann
die Steuerung derart stattfinden, dass im Falle extremer Anforderungen
an das Drehmoment auch der zweite Antrieb zusammen mit dem ersten
Antrieb in eine Richtung wirkt, jedoch erfolgt die Aktivierung nicht
gleichzeitig, sondern erst nachdem der antreibende Stellantrieb
ein bestimmtes Belastungsniveau überschritten
hat, wird dem zweiten Antrieb ebenfalls Drehmoment in Richtung des
ersten Antriebes freigegeben.
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Eine
weitere Ausgestaltung sieht vor, dass durch eine mechanische Kopplung über das
erfindungsgemäße System
der Sicherheitsenergie aus der Nabendrehung, mindestens zwei Pitchantriebe (44)
miteinander gekoppelt werden können,
und somit ein ausgefallener Pitchantrieb durch den eines anderen
Rotorblattes temporär
ersetzt werden kann, um alle Rotorblätter Richtung Arbeitsposition
zu positionieren, und bei gegebenenfalls Wind oberhalb dem Nennwind
auf eine zurückgezogenen
Position die eine Energieproduktion ohne Pitchbetrieb ermöglicht,
und somit kein Komplettstillstand der Windenergieanlage entsteht.
Diese Funktion kann ebenfalls gemäß Ausführung in 4 erreicht
werden. Für
diesen Fall bleibt die Kupplung (47.1) geöffnet indem
der Magnet (47.3) angezogen wird und so den Hebel (47.2)
in Richtung A kippt und so die Kupplung (47.1) geöffnet halt,
während
die Kupplungen (48) am defekten und an einen weiteren Antrieb
geschlossen wird, und somit ein defekter Antrieb durch einen betriebsbereiten
Antrieb mit positioniert werden kann, wobei als Variante auch zwei
intakte Antriebe gemeinsam einen defekten Antrieb verstellen können, unter
Berücksichtigung
einer elektronisch gesteuerten Verteilung der Drehmomente der antreibenden Stellmotoren
(42). Damit die Welle (48.1) Drehmoment in beiden
Richtungen durchleiten kann, wird entweder ein schaltbarer Freilauf
(48.2) eingesetzt, der die Blattverstellung in Richtung
Arbeitsposition erlaubt, oder der Freilauf (48.2) entfällt, und
es wird alternativ ein Freilauf zwischen Rad (47.5) und
(47.1) vorgeschlagen.
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Zur Überwachung
der Rotorblatt Synchronstellung in diesem Betriebsfall, wird vorgeschlagen eine
Messung der Lasten hinzuzufügen,
bestehend aus Dehnungsmessstreifen und/oder Bewegungssensoren, und
diese am Blattlager anzubringen, und eine Analyse und Vergleich
mit bekannten Werten direkt innerhalb der Elektronik für den Stellantrieb
vorzunehmen. Umständliche
Verfahren zur Messwertübertragung
und erhebliche Kostenerhöhung
für Systeme
die zur Auswertung der Sensoren zusätzliche Prozessortechnik und
Busverbindungen benötigen, können entfallen.
Zur Erhöhung
der Sicherheit, soll die Anlagentechnik Testprogramme ausführen, und sicherheitsrelevante
Funktionen online kontrollieren, entweder vor dem Anfahren, oder/und
während
des Start, oder/und im Betrieb der Energieproduktion. Um an Standorten
mit Wind bis in den Überlebensbereich eine
Beschädigung
der Anlage zu verhindern, wird vorgeschlagen, die erfindungsgemäße Variante
des Pitchsystems als Notstromversorgung derart zu verwenden, dass
sobald eine geringe Drehung der Nabe (25) besteht, die
Gondel in eine vorbestimmte Richtung zum Wind zu drehen, und andauernd
entsprechend gemessener Werte nachzuführen, entsprechend einer vorbestimmten
Richtung zum Wind.
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In 6 wird
ein Vorschlag skizziert, wie die Nachführung der Gondel redundant
zu gestalten ist, wobei z.B. vier Azimutantriebe (60 bis 61.3)
mindestens in zwei redundante Gruppen aufgeteilt sind, mit je einem
Wechselrichter (62) und (62.1), und die drehmomentgeregelten
Betrieb ausführen
sollen, und dass z.B. wahlweise Asynchron-, Reluktanz-, oder Synchronmotoren
verwendbar sind. Es soll zudem vorzugsweise zu den Pitchantrieben
identische Wechselrichtertechnik verwendet werden, die Energieaustausch über den
Zwischenkreis ermöglichen.
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Gemäß Vorschlag
können
z.B. die Wechselrichter (62) und (62.1) für die Stellantriebe
(61) bis (61.3), einen oder mehrere Parallel oder
in Serie geschaltete Motoren (61) bis (61.3) mit
Drehmomentregelung betreiben. Figur (6.3)
zeigt beispielhaft ein System aus nur zwei Antrieben mit Ritzel
(26.3) und (26.4) und ein Zahnkranz (24.1),
der die Ritzel Drehbewegung in die Drehbewegung der Gondel umsetzt.
Es wird vorgeschlagen die Azimutantriebe derart zu steuern, dass
häufige
Gondelverstellung die Getriebe nicht frühzeitig beschädigt. Im
Stillstand der Gondel sollen dazu die an den Motoren (8.1)
und (9.1) angebauten Bremsen durch die Recheneinheit (64)
dann aktiviert (festgebremst) werden, nachdem sich die Zahnräder (26.3)
und (26.4) gegeneinander leicht verspannt haben, oder nur
noch geringes Spiel (68) und (69.1) aufweisen.
Ein Drehmoment am Zahnkranz (24.1) wird somit entweder
vom Zahnrad (26.3) oder (26.4) abgestützt. In
Abhängigkeit
einer gewünschten
Drehrichtung des Zahnkranzes durch die Azimutantriebe, werden die
Bremsen (60) bis (60.3) geöffnet und gleichzeitig an dem
Zahnrad dessen Flanke schon in der gewünschten Drehrichtung der Gondel
anliegt, ein beschleunigendes Drehmoment erzeugt, und das Zahnrad
mit Zahnflanke an der Rückseite
der Drehbewegung soll ein kleines Bremsmoment ausführen um
das Zahnspiel klein zu halten.
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Für die Ausführung der
Azimutantriebe wird zudem vorgeschlagen für Anwendungen mit hohem Windaufkommen,
aber ohne erhöhten Überlebenswind,
stromlos geschlossene Bremsen zu verwenden, die bei hohem Drehmoment
am Zahnkranz (24.1) ein durchrutschen erlauben. Im Falle
der notwendigen Beherrschung extremer Windstärken im Überlebenswindbereich sollen
stromlos offene Bremsen für
die Azimutdrehbewegung verwendet werden, die erfindungsgemäß mittels
Notstromversorgung aktivierbar sind, und es wird zur Problemlösung zudem
eine nicht selbständig
einfallende mechanische Hauptbremse vorgeschlagen. Aus Sicherheitsgründen sollen
für Anwendung
mit Wind im Überlebensbereich
mindestens zwei Gruppen der Azimutwechselrichter (62, 62.1)
eine getrennte Netzversorgung (65, 65.1) mit Blitz-
und Überspannungsschutz
besitzen, und einen getrennten Zwischenkreisanschluss zur Einspeisung
von DC-Hilfsenergie. Die mittels Notstromversorgung erzeugte Energie
soll auch zur Versorgung der Steuerspannungserzeugung dienen, und
so die Steuerung der Windenergieanlage auch mindestens zweifach
redundant aufrecht erhalten.
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Eine
zuverlässige
Quelle der Notstromversorgung bei ausgefallenem Netz, wird in 7 gezeigt,
und derart vorgeschlagen, dass mindestens drei Phasen des permanenterregten
Generators über eine
Gleichrichterbrücke
(75), die bei Netzausfall automatisch verzögert durch
Kontakte (75.1) zugeschaltet wird, und am Ausgang (75.2)
Gleichspannung als Hilfsversorgung zur Verfügung stellt, zur Speisung des
Zwischenkreises (65.2) bzw. aus redundanter zweiter Quelle
für den
Zwischenkreis (65.3), und somit bei Trudelbewegung des
Rotors Energie für
die Versorgung der Steuerung und der Gondel-Stellantriebe, und als Redundanz für die Pitchantriebe
durch den Generator geliefert wird.
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Ergänzend besteht
ein Vorschlag die jeweilige Versorgungsspannung für die Wechselrichter
der Stellantriebe über
DC-Hochsetzsteller auf eine Höhe zu
bringen, die eine maximale Drehzahl der Stellantriebe erlaubt, und
alternativ dazu wird vorgeschlagen, eine Pufferung der Zwischenkreisenergie
der einzelnen Stromquellen mittels Kondensatoren auszuführen, um
auch Azimutbereiche bei geringer Rotordrehzahl überfahren zu können.
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Dadurch
kann eine zeitlich unbegrenzte Nachführung der Gondel erreicht werden.
Eine Abschaltung dieser Betriebsart über die Sicherheitskette wird
ausgeschlossen, und eine automatische Entdrillung wird für den Zeitraum,
bei Wind im Überlebensbereich
unterbunden. Im Falle dass der Umrichter nicht innerhalb der Gondel
installiert wird, sondern z.B. im Turmfuß, sollen die Leistungskabel
zwischen Generator und Umrichter im Bereich der Gondel mittels Schütz (77.1)
bis (77.4) getrennt werden, damit ein möglicher Kabelkurzschluss nicht
zum Ausfall der Hilfsenergie bei Wind im Überlebensbereich führen kann.
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Als
ergänzende
Variante wird vorgeschlagen die Drehzahl der Nabe, oder der damit
in Verbindung stehenden Teile, derart zu ermitteln, dass die Spannungsamplitude
der am Generator erzeugten Spannung gemessen wird, oder noch vorteilhafter
indem die Drehzahl berechnet wird mittels einer Erfassung der Frequenz
der Nulldurchgänge
an mindestens einer Generatorphase, und diese Messungen auch verwendet
werden sollen, um die Spannung des Generators auf den generatorseitigen
Wechselrichter zu synchronisieren.
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10 und 10.1 und 10.2 zeigen einen
Vorschlag für
eine Steuerung und/oder Regelung um einen Betrieb der Windkraftanlage
für Windstärken oberhalb
des ersten Abschaltwindes zu ermöglichen.
Es wird ein Verfahren vorgeschlagen, das Lasten ohne große Verzögerung erkennt
und dies schon im Zeitbereich von etwa 100 ms, sowie für extreme
Anwendungen auch erheblich unterhalb 100 ms, mit sofortiger Ansteuerung
der Pitchantriebe zur Änderung
der Blattwinkelstellung. Um dies zu erreichen wird vorgeschlagen,
dass die Messzyklen für die
Nabendrehzahl (105) im ms-Bereich erfolgen und über den
Verlauf der Drehzahländerung
die Beschleunigung (106) bestimmt wird. Kennzeichnend für den Istwert
der Nabendrehzahl (105) ist, dass in keinem Arbeitsbereich
der Windenergieanlage eine konstante Solldrehzahl für den Rotor
bestimmt wird, sondern sich der Rotor in einem Arbeitsfenster (100.2)
frei bewegen kann, und sich eine Abhängigkeit der Korrektur des
Blattwinkels (103.1), von der Steilheit der Naben-Drehzahländerung
(105.2) definieren lässt.
Ohne Beschleunigungskorrekturwert bleibt das vorbestimmte Drehzahlsollwertfenster (101)
bestehen, sofern ein vorbestimmter wert nach hochfahren der Anlage
erreicht wurde, und der Pitchantrieb dreht das Rotorblatt ggf. Richtung
Arbeitsposition, sofern sich die Nabendrehzahl (105) unterhalb des
Drehzahlsollwertfenster (101) befindet. Eine berechnete
Beschleunigung (105.2) dient dazu das Drehzahl-Sollwertfenster
(100.2) der Nabe (25), gekennzeichnet durch eine
obere Grenze (100), und untere Grenze (100.1)
zu verschieben.
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In
Abhängigkeit
negativer Beschleunigung (105.2) wird das Sollwertfenster
zu einem höheren Wert
korrigiert bis an eine vorbestimmte Grenze, und eine zunehmende
Nabendrehzahl (105), verschiebt das Fenster zu kleineren
Werten, wobei eine Überschreitung
der oberen Fenstergrenzen eine Korrektur des Blattwinkels (103.1)
Richtung Fahnenlage bewirkt, und bei negativer Fensterkorrektur
und Unterschreitung der unteren Fenstergrenze durch die Istdrehzahl,
wird der Rotorblattwinkel in Richtung Arbeitsstellung korrigiert.
Bei sehr steiler Änderung
der Nabendrehzahl (105) wird das Sollwertfenster (100.2)
durch den Korrekturwert (102) weit nach unten verschoben,
und führt
bei gegebenenfalls großer Überschreitung
der Fenstergrenze zu einem großen korrigierten
Rotorblatt-Positionssollwert (103.1), wodurch der nachgeschaltete
Positionsregler eine hohe Stellgeschwindigkeit des Pitchantriebes
auf die neue Position des Rotorblattes ausführt. Die Berechnung des Korrekturwertes
zur Verschiebung des Sollwertfensters bleibt fortlaufend aktiv.
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Ergänzend wird
vorgeschlagen den Beschleunigungswert zusätzlich zu beeinflussen, um eine
entsprechend starker bewertete Ausprägung der Fensterkorrektur zu
erhalten, indem folgende Werte berücksichtigt werden: die aktuelle
Windstärke (104.1),
ein abhängig
von der Drehzahl vordefiniertes Generatordrehmoment (104.5),
die Lasten am Blattlager (104.3), die an den Pitchantrieben
ermittelten Drehmomente (104.4), sowie die Abhängigkeit
von der aktuellen Nabendrehzahl (104,2)
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Das
Problem erhöhter
Lasten an den Azimutantrieben kann gemäß 6, 6.1, 6.2, 6.3 reduziert werden. Damit bei ausgefallener Netzversorgung
die zur Windnachführung
benötigte Energie
minimiert wird, wird vorgeschlagen die gemäß dem Stand der Technik zur
Schwingungsdämpfung
im Nachführsystem
der Gondel verwendeten Reibbeläge
zu ersetzen. Erfindungsgemäß wird dies realisiert
in dem mindestens zwei Azimutantriebe autark mittels jeweils einem
Wechselrichter mit Drehmomentregelung betrieben werden, wobei der
nachdrehende Antrieb in leichtem Bremsbetrieb gehalten wird. Dies
enthält,
dass im Stillstand ein Antrieb mit Drehmoment in positive Richtung
wirkt und der zweite negativ, und in diesem Betriebszustand die
an den Azimutantrieben vorhandenen Haltebremsen aktiviert wer den,
und somit das komplette Zahnspiel eliminiert wird, und sich die
Lebensdauer der Getriebe erheblich verbessert. Es wird vorgeschlagen
während
der Gondel Drehbewegung immer eine Gruppe Azimutantriebe mittels
antreibendem und/oder bremsendem Drehmoment derart zu regeln/steuern,
dass das Zahnspiel auf einem kleinen Wert gehalten wird, und z.B.
Bremsmoment innerhalb einer Gruppe aktiviert wird, sobald dem Drehantrieb
zu wenig Drehmoment abgefordert ist, bzw. das zu Spiel in der Verzahnung
führen
würde.
Mehrere Antriebe in einer Gruppe können mit einem Wechselrichter
versorgt werden. Ohne Überlebenswind-Nachführung der
Gondel wird zum Energieaustausch eine Verbindung der Zwischenkreise
der Wechselrichter geschaltet. Bei Verzicht auf die Zahnspielkontrolle
während
der Verstellung, kann auch mittels nur einem Wechselrichter im Stillstand
das Zahnspiel eliminiert werden, indem nach Abbremsung eine Gruppe
Antriebe z.B. (61 und 61.1) von der Versorgung
mittels Schütz
(63 und 63.1) getrennt wird, nachdem die Bremsen
(60 und 60.1) aktiviert wurden, und anschließend die
zweite Gruppe (61.2 und 61.3) noch mit kleinem
Drehmoment beaufschlagt wird, und dann die Bremsen (60.2 und 60.3)
aktiviert werden, wodurch das Zahnspiel ebenfalls eliminiert wird.
Die Steuerung dieser Funktionen soll vom Controller 64 ausgeführt werden,
wobei dieser auch innerhalb der Wechselrichter (62) und/oder
(62.2) integriert sein kann.
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Für den Betrieb
mit erhöhtem Überlebenswind
wird vorgeschlagen die Anzahl der Azimutantriebe derart auszulegen,
dass sofern nur 50% Antriebsmoment verfügbar sind, dies ausreicht um
die Windnachführung
sicherzustellen. Bei einem im ungestörten Betrieb stattfindenden
Gondel Positioniervorgang wird vorgeschlagen, dass zuerst ein Öffnen der
Bremsen der Azimutantriebe stattfindet gefolgt von Drehmomenterzeugung
des Antriebes der eine Zahnflanke in der Drehrichtung vorgespannt
hat, die zur Drehung der Gondel benötigt wird, und der rückwärts an der
Zahnflanke liegende Antrieb mit geringem Bremsmoment beaufschlagt
ist. Sobald ein gewünschter
Bereich für
die Stellgeschwindigkeit der Gondel erreicht ist wird soll das Drehmoment
des Azimutantriebes begrenzt werden, eine Freigabe der Begrenzung
findet erst wieder statt sofern die Stellgeschwindigkeit den vorgegebenen
Bereich verlässt. Eine
Abbremsung erfolgt immer durch den Antrieb mit entgegen der Drehrichtung
anliegender Zahnflanke.
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Gemäß 10.2 wird vorgeschlagen eine Lastenbegrenzung
der Windenergieanlage auch dadurch zu erreichen, dass eine direkte
Busverbindung zwischen den Pitchantrieben (07.x) und der
Anlagensteuerung (108.x), sowie dem Umrichter (109.x)
besteht, damit ein schneller Start der Pitchantriebe Richtung Fahnenlage
stattfinden kann im Falle eines Betriebsfalles der einen möglichst
verzögerungsfreien
Start einer Pitchreaktion erfordert, und somit die Anlagenlasten
auf ein mögliches
Minimum begrenzt werden können.
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8 stellt
eine Variante dar für
extreme Umgebungsbedingungen der Windenergieanlage, zur gezielten
Steuerung der Generatorkühlung
mit Außenluft
(82), indem Luft im Frontbereich des Generators einströmt und durch
ein Labyrinth (82.1) und Filter (81) in den Innenbereich
geführt
wird. Als Variante (nicht dargestellt) ist eine automatische durch Schwerkraft
oder Antrieb betätigte
Klappensteuerung möglich,
die in Abhängigkeit
der Nabenstellung die äußere Zuluft
abwechselnd öffnet
und schließt,
und die Luft-Weiterleitung nach dem Filter ebenfalls im selben Zyklus öffnet und
schließt.
Bei verschlossener Luftzufuhr wird vorgeschlagen weitere Klappen
zu öffnen,
damit das Filter zur Reinigung rückseitig
angeströmt
wird und eine weitere Klappe die Luft nach Filterdurchströmung in
Windrichtung aus der Gondelverkleidung ausströmen lässt. Die Änderung der Filter Stromrichtung
soll mit jeder halben oder ganzen oder mehrfachen Nabenumdrehung
wechseln. Bei abgeschalteter Windenergieanlage soll generell die Zuluft
geschlossen sein.
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Damit
die Leistungsfähigkeit
der Kühlung schon
vor Errichtung der Anlage getestet werden kann, wird vorgeschlagen,
zwei Windenergieanlagen gemäß 9 für Tests
in einer Montagehalle oder ähnlicher
Einrichtung anzuordnen, und diese mit Standortbedingungen und Nennbelastung
zu betreiben als Motor und Generator, und unter Einbindung der für den Anlagenbetrieb
zur Energieproduktion benötigten
Umrichter entsprechend zu betreiben. Angeordnete Kühlgebläse simulieren
dazu den Betrieb mit Frontluftzufuhr (92) gemäß 8 zum
Stator, und wobei die Testeinrichtung die für den Betrieb der Windenergieanlage
benötigten
Wechselrichter (91.x) verwenden kann mit Parallelbetrieb
der Zwischenkreise (91.3) zum Energieaustausch zwischen
Motor und Generator und für
den Test nur die Verlustenergie aus dem Netz (91.5) bezogen
wird.
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Als
besondere Ausgestaltung des Systems wird eine vorteilhafte Errichtung
am Standort der Windkraftanlage vorgeschlagen. Die Nabe (25)
soll ohne die Rotorblätter
montiert werden, um anschließend
jedes Rotorblatt in 6 Uhr Stellung mittels bekannter Seilzugtechnik
zu montieren. Nach Anbau eines Rotorblattes wird vorgeschlagen den
Generator mittels dem generatorseitigem Wechselrichter zur Montage
weiterer Blätter
als Motor zu betreiben, damit weitere freie Blattanschlüsse in der
6 Uhr Stellung positioniert werden können. Am Blatthals befestigte Manschetten
oder ähnliche
Fixierungen, die benötigt werden
um das Blatt hochzuziehen, lassen sich leicht entfernen, nachdem
das Blatt mittels Motorbetrieb des Generators nach oben gedreht
wurde. Die dazu benötigte
Energie kann bei nicht vorhandenem Netz auch von einem im Vergleich
zur Generatorleistung sehr kleinen Stromaggregat erbracht werden,
das z.B. direkt am netzseitigen Anschluss des Umrichters einspeist
und so den Zwischenkreis auf eine Höhe lädt die vom Stromaggregat aufgebracht
werden kann, und die so dimensioniert ist, dass der Generator mit
kleiner Drehzahl als Motor arbeiten kann.
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Gemäß 11 soll
die mechanische Gestaltung des Generators mit modular einsetzbaren
Zähnen
(111), befestigt am Statorjoch (110) mittels Schrauben
(110.1), und Wicklung (111.1), wie als Beispiel
für einen
Außenläufer gezeigt
erfolgen, und auch ohne Demontage des Generators einen Austausch
einer defekten Wicklung ermöglichen.
Durch lösen
der Schrauben (110.1) lassen sich die Zahnmodule seitlich
wegziehen und austauschen oder reparieren.
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Damit
die Anlage für
extreme Windstandorte verwendet werden kann wird nach 8 eine
Gestaltung aufgezeigt zur Kühlung
des Generatorsystems mit reduziertem Einfluss durch Umgebungsbedingungen.
Hierzu werden beispielhaft am Statorjoch (110) Kühlrohre
(115) angebracht, die bei Durchsatz von Kühlflüssigkeit
einen Teil der Statorverluste abführen können, und diese in einem Wärmetauscher an
die Umgebung abgeben. Ergänzend
dazuwird eine steuerbare und/oder regelbare ergänzende Luftkühlung des
Generators vorgeschlagen, durch Kühlluft (82), die an
der Frontseite der Windenergieanlage über ein Labyrinth (82.1),
und durch ein Filter (81) in den Innenraum geleitet wird,
und als Erweiterung eine Vorrichtung besitzt die das Filter reinigt,
in dem z.B. feine Wassertropfen wieder an die Umgebung der Nabe
abgegeben werden. Zur Luftdosierung für unterschiedliche Temperaturverhältnisse
des Generators oder des Innenraumes, wird eine steuerbare Klappe
(80) vorgeschlagen, die mittels Stelleinrichtung (80.2 und 80.3)
die einströmende
Luft (82) dosieren kann. Bei Ausfall der Versorgungsspannung erfolgt
ein automatischer Verschluss der Luftzufuhr z.B. mittels Federn
(80.1). Damit die Leistungsfähigkeit der Kühlung schon
vor Errichtung der Anlage getestet werden kann, wird vorgeschlagen, zwei
Windenergieanlagen gemäß 9 für Tests
in einer Montagehalle oder ähnlicher
Einrichtung anzuordnen, und diese mit Standortbedingungen und Nennbelastung
zu betreiben als Motor und Generator mit dem für den Anlagenbetrieb zur Stromproduktion
benötigten
Umrichter entsprechend zu betreiben.
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Somit
wird eine Windenergieanlage vorgeschlagen für Betrieb bei erhöhtem Maximalwind
und auch ein Einsatz an bisherigen Problemstandorten hinsichtlich Überlebenswind
kann mit erheblich geringerem Risiko stattfinden, da insbesondere
die Entstehung betriebsmäßiger Spitzenlasten
und auch die Lasten bei Störungen
erheblich reduziert werden können,
und sich zudem die Lebensdauer der Baugruppen erhöht. Als
Variante lassen sich Teile der beschriebenen Problemlösungen auch
vorteilhaft für Anlagen
zur Energiegewinnung in Wasserkraftwerken, Meeresströmung oder
Wellenkraftwerken einsetzen. Auf Basis der erfindungsgemäßer Technologie
wird vorgeschlagen die Windenergieanlage auch für autarke Stromversorgungsanlagen
zu verwenden, wie zum Beispiel für
Inselbetrieb oder für
Meerwasserentsalzungsanlagen, da bei aufkommendem Wind ohne zusätzliche
Energie ein selbständiger Start
der Anlage erfolgen kann, sofern der Generator eine permanente Erregung
besitzt, und insbesondere wird dabei ein Parallelbetrieb mehrerer
Energiequellen an einem Wechselrichter-Zwischenkreis vorteilhaft.