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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen in
Bestattungswagen gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Aus
der
DE 100 54 305
B4 ist eine Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen in
Bestattungswagen bekannt, die einen in einer Bodenwanne verschiebbar
und arretierbar angeordneten Ladeboden zur Aufnahme der Särge aufweist.
Der Ladeboden ist zwischen den Radkästen im Laderaum des Bestattungswagens
in einer unteren Ebene und oberhalb oder in Höhe der Oberseite der Radkästen in
einer oberen Ebene anbringbar. Die Bodenwanne mit Ladeboden ist
in einem auf dem Ladeboden des Bestattungswagens lösbar anbringbaren
Einbaurahmen angeordnet. Diese bekannte Vorrichtung zur Aufnahme
von Särgen
ermöglicht
die Aufnahme von Särgen in
nur einer Ebene und nutzt daher nicht den in Großraumwagen zur Verfügung stehenden
Raum.
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Aus
der
DE 102 26 730
B4 ist eine Sargtransportvorrichtung zum Einbau in Fahrzeugen
bekannt mit einem Trägerrahmen,
einer am Trägerrahmen
geführten,
mittels einer Hubeinrichtung höhenverstellbaren
Hebebühne,
auf der mindestens ein Sarg abstellbar und die von einer ersten
unteren Stellung in eine zweite angehobene Stellung verfahrbar ist.
In der angehobenen Stellung der Hebebühne ist unterhalb der Hebebühne ein
Aufnahmeraum für mindestens
einen weiteren Sarg vorhanden. Die Hebebühne ist zum Abstellen von zwei
nebeneinander anordnenbaren Särgen
ausgelegt. Die Hubeinrichtung weist einen Elektromotor mit Untersetzungsgebetriebe
auf, um die Hebebühne
zwischen der unteren und der angehobenen Stellung zu verfahren.
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Aus
der
DE 20 2005
015 463 U1 ist ein Bestattungsfahrzeug mit separat ausziehbaren
Ladeboden-Bahnen bekannt. Das Bestattungsfahrzeug umfasst eine mehrteilige
Ladefläche,
welche zwei äußere, feststehende,
als Bahnen bezeichnete und in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Abschnitte über den
Hinterrädern
des Bestattungsfahrzeuges aufweist. Es ist ferner ein mittlerer,
als Ladeboden bezeichneter Abschnitt vorgesehen, der wahlweise in einer
unteren Ebene oder in einer oberen Ebene und mit den beiden äußeren Bahnen
höhengleichen Höhe in Fahrzeuglängsrichtung
beweglich ist zwischen einer in das Bestattungsfahrzeug eingeschobenen
Transportstellung und einer aus dem Bestattungsfahrzeug herausgezogenen
Ladestellung. Der Ladeboden weist zwei Bahnen auf, die auf der oberen
Ebene unabhängig
von der jeweils anderen Bahn des Ladebodens zwischen der Transport-
und Ladestellung längsbeweglich
sind.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
zur Aufnahme von Särgen
für den
Laderaum von Großraumwagen
so auszubilden, dass Särge
in drei Ebenen übereinander
im Bestattungswagen auf einfache Weise aufgenommen und transportiert
werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch die Erfindung gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Vorteilhafte
und zweckmäßige Weiterbildungen
der Aufgabenlösung
sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Ausbildung
nach der Lösung
der Aufgabe ermöglicht
die Realisierung von maximal drei übereinander angeordneten höhenverstellbaren
Ladeböden
für Särge mit
relativ wenig baulichem Aufwand.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der ein
Ausführungsbeispiel
dargestellt ist, näher
erläutert
werden.
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Es
zeigt:
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1 einen
Bestattungswagen mit drei Ladeböden,
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2 drei übereinander
angeordnete Ladeböden
mit vier Trage- und Führungsschienen
und einer Hubvorrichtung in schematischer perspektivischer Ansicht,
und
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3 schematisch
eine Verriegelungseinrichtung für
den oberen Ladeboden.
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Gleiche
und einander entsprechende Bauteile sind in den Figuren der Zeichnung
mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die
Zeichnung zeigt in der 1 einen Bestattungswagen 2 in
einer Ansicht von hinten. Im Bestattungswagen 2 ist auf
einer Ladefläche
ein erster Ladeboden 3 zur Aufnahme von Särgen verschiebbar
und arretierbar angeordnet. Dieser untere Ladeboden 3 ist
zwischen den Radkästen 4, 6,
im Laderaum des Bestattungswagens in einer unteren Ebene angeordnet.
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Außer dem
unteren Ladeboden
3 sind zwei zusätzliche Ladeböden
10,
12,
und zwar ein mittlerer Ladeboden
10 zur Anordnung in einer
mittleren Ebene und ein oberer Ladeboden
12 zur Anordnung
in einer oberen Ebene oberhalb des unteren Ladebodens
3 vorgesehen.
Die zusätzlichen
Ladebö den
sind in wählbaren
Höhenpositionen
arretierbar angeordnet. Die Ladeböden
3,
10 und
12 sind
vorzugsweise wie die Schiebeböden
nach der
DE 100 54
305 B4 ausgebildet.
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Die
Ladeböden 3, 10, 12 haben
Rechteckform. Sie sind mittels Führungselementen 16 in
vier jeweils auf einer Grundplatte 18, von denen nur zwei dargestellt
sind, auf dem Boden 20 des Bestattungswagens 2 angeordneten,
aus U-Profilen bestehenden Führungssäulen 22, 23, 24, 25 verschiebbar
angeordnet. Die Führungselemente 16 sind
in den U-profilförmigen
Führungssäulen laufende
Führungsrollen.
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Der
obere Ladeboden 12 wird von einer Kolbenstange 28 eines
auf der Grundplatte 18 angeordneten Hubzylinders 30 bewegt,
wobei die Kolbenstange 28 eine Ecke 29 des Ladebodens 12 über einen
ersten Seilzug 32 beaufschlagt, dessen Seil 34 mit
einem Ende 36 oder 36' ortsfest am Zylinder 38 oder
auf der Grundplatte 18 befestigt ist, um eine an der Kolbenstange 28 angeordnete
Umlenkrolle 40 umgelenkt ist und mit dem anderen Ende 42 mit
der Ecke 29 des oberen Ladebodens 12 fest verbunden ist,
bspw. mit einem am Ladeboden 12 befestigten Arm 31,
wie dies in der 2 schematisch dargestellt ist.
Zur Justierung der wirksamen Länge
des Zugsseils 34 und damit des maximalen Hubs ist das Ende 36 des
Seils 34 vorzugsweise an einer höhenverstellbaren Einrichtung 44,
bspw. einem Stellring am Zylinder 38, befestigt.
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Die
Bewegung der Kolbenstange 28 wird mittels Umlenkeinrichtungen
in eine in den Führungssäulen 22, 23, 24, 25 senkrechte
Bewegung des oberen Ladebodens 12 umgesetzt. Die Umlenkeinrichtungen
sind Seilzüge 46, 48, 50 mit
drei Seilen, die mit einem Ende 52, 53, 54 an
den Führungssäulen 22, 23, 24 in
deren oberem Bereich befestigt sind, um unter den Ecken des Ladebodens 12 angeordnete Umlenkrollen 60, 60', 61, 61', 62 umgelenkt
sind und bis zu wenigstens einer Umlenkrolle 64 im Bereich der
Ecke 29 des oberen Ladebodens 12 geführt, von der
wenigstens einen Umlenkrolle umgelenkt sind und mit dem anderen
Ende 66, 67, 68 an der Grundplatte 18 der
Führungssäule 25 bzw.
des Hubzylinders 30 befestigt sind.
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Bei
Einwirkung einer Hubkraft des Hubzylinders 30 auf die Ecke 29 des
oberen Ladebodens 12 bzw. Arm 31 verkürzt sich
die Seilstrecke zwischen Umlenkrolle 40 und Ecke 29 und
verlängert
sich entsprechend die Seilstrecke zwischen Umlenkrolle 40 und
Befestigungspunkt 36, 36', 44. Mit dem Anheben der
Ecke 29 verlängern
sich die Seilstrecken der Seile 46, 48, 50 zwischen
der wenigstens einen Umlenkrolle 64 und den Befestigungspunkten
der Seilenden 66, 67, 68 entsprechend
und verkürzen
sich die Seilstrecken der Seile 46, 48, 50 zwischen
den Befestigungspunkten 52, 53, 54 und
den Umlenkrollen 60, 61, 62, wodurch
sämtliche
Ecken des Ladebodens 12 synchron bewegt, d. h. vorliegend
angehoben werden.
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Zum
Absenken des Ladebodens 12 wird die Kolbenstange 28 eingefahren,
wodurch sich die wirksame Länge
des Seilzugs 32 also des Seils 34 zwischen Umlenkrolle 40 und
Befestigungspunkt 42 am Ladeboden 12 vergrößert, so
dass sich der obere Ladeboden 12 durch Schwerkraft absenkt.
Die Funktionsweise der einzelnen Seilzüge ist dann entsprechend analog
umgekehrt zur Funktionsweise beim Anheben des Ladebodens 12.
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Zur
Arretierung des wenigstens oberen Ladebodens 12 sind an
den Führungssäulen 22, 23, 24, 25 Rasterschienen 70, 71, 72, 73 angebracht,
in die in Arretierungsstellung vorgespannte nur schematisch dargestellte
Rasterelemente 74, 74', 75, 75' des oberen
Ladebodens 12 lösbar
eingreifen (s. 3). Die Rasterelemente 74, 74', 75, 75' sind an den
Enden von Stangenpaaren 80, 80', 82, 82' ausgebildet, die
an zwei gegenüberliegenden
Ladebodenseiten, vorzugsweise an der vorderen und rückwärtigen Seite,
angeordnet sind. Die Stangen jedes Stangenpaares sind mittels einer
Spreizeinrichtung 84, 84' in die Arretierungsstellungen
vorgespannt ausfahrbar. Die beiden Spreizeinrichtungen 84, 84' der gegenüberliegenden
Ladebodenseiten sind gemeinsam über
einen vorzugsweise an der rückwärtigen Ladebodenseite
vorgesehenen Hebel 86 und eine Verbindungsstange 88 betätigbar,
vgl. 3.
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Der
mittlere Ladeboden 10 ist mit dem oberen Ladeboden 12 relativ
zum oberen Ladeboden bewegbar verbunden. Hierzu kann der mittlere
Ladeboden 10 unter den oberen Ladeboden 12 mittels
flexibler Elemente wie Ketten 90, Seile, Gurte oder dergleichen
oder mittels starrer, im oberen Ladeboden 12 verschiebbar
gelagerter Elemente, wie Stangen oder dergleichen, angehängt werden.
Bei Verwendung von Stangen werden diese am mittleren Ladeboden 10 befestigt,
durch ein Führungsloch
im oberen Ladeboden mit Spiel hindurchgeführt und mittels eines oberhalb
des oberen Ladebodens angeordneten Anschlagelements, bspw. einer
auf die Stange aufschraubbaren Mutter, fixiert.
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Mit
Hilfe der flexiblen und starren Elemente ist der maximale Abstand
zwischen dem mittleren und dem oberen Ladeboden voreinstellbar.
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- 2
- Bestattungswagen
- 3
- Ladeboden
- 4
- Radkasten
- 5
- Radkasten
- 10
- Ladeboden
- 12
- Ladeboden
- 16
- Führungselement
- 18
- Grundplatte
- 20
- Boden
- 22
- Führungssäule
- 23
- Führungssäule
- 24
- Führungssäule
- 25
- Führungssäule
- 28
- Kolbenstange
- 29
- Ecke
- 30
- Hubzylinder
- 31
- Arm
- 32
- Seilzug
- 34
- Seil
- 36
- Ende
- 38
- Zylinder
- 40
- Umlenkrolle
- 42
- Ende
- 46
- Seilzug
- 48
- Seilzug
- 50
- Seilzug
- 52
- Ende
- 53
- Ende
- 54
- Ende
- 60
- Umlenkrolle
- 60'
- Umlenkrolle
- 61
- Umlenkrolle
- 61'
- Umlenkrolle
- 62
- Umlenkrolle
- 64
- Umlenkrolle
- 66
- Seilende
- 67
- Seilende
- 68
- Seilende
- 70
- Lochschiene
- 71
- Lochschiene
- 72
- Lochschiene
- 73
- Lochschiene
- 74,
74'
- Rasterelemente
- 75,
75'
- Rasterelemente
- 80,
80'
- Stangenpaar
- 82,
82'
- Stangenpaar
- 84
- Spreizeinrichtung
- 86
- Hebel
- 88
- Verbindungsstange
- 90
- Kette